Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es hat nie ein Zusammenhang zwischen dem Ausbildungsförderungsgesetz, das bei früheren Gelegenheiten erörtert worden ist, und der Ausbildungszulage bestanden. Die Bundesregierung hat immer die Auffassung vertreten, daß die Ausbildungszulage eine Maßnahme innerhalb des unmittelbaren Familienlastenausgleichs sei und daß die Ausbildungsförderung, ein einheitliches Ausbildungsförderungsgesetz, zwar den Familienlastenausgleich mittelbar berührt, mit dein Familienlastenausgleich selbst aber nichts zu tun hat.