- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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Handwerksbetriebe werden bei Vergaben der öffentlichen Hand dann bevorzugt berücksichtigt, wenn sie im Zonenrandgebiet oder in Berlin ansässig sind. Die Vorzugsstellung der Personen und der Unternehmen in diesen beiden Strukturgebieten wird zum Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands entstandenen Nachteile gewährt. Es wird zur Zeit geprüft, ob diese Präferenzen auch auf andere Bundesfördergebiete ausgedehnt werden können.