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Die Frage muß mit Nein beantwortet werden; das Schneidern eines „Maßanzugs" für ein bestimmtes Gebiet ist in erster Linie Aufgabe der regionalen und lokalen Behörden. Die Bundesregierung maßt sich nicht an, über die Erfordernisse an Ort und Stelle besser Bescheid wissen zu wollen als die dort lebenden Menschen. Die ihr zur Verfügung stehenden Informationen erlauben aber auch die erwähnte Schlußfolgerung nicht. Die Bundesregierung hat daher davon auszugehen, daß die für den ostbayerischen Raum von der bayerischen Landesregierung, von den dortigen Gemeinden und den dortigen privaten Investoren vorgeschlagenen Projekte den strukturellen Bedürfnissen des bayerischen Zonenrandgebiets ebenso gut entsprochen haben wie die für das Ruhrgebiet von den dort zuständigen Gebietskörperschaften genannten Einzelmaßnahmen.
Nach dem Stand vom 5. April 1968 wurden bisher im Zonenrandgebiet 1,2 Milliarden DM an Auftragen gegeben; das sind 15 % der Gesamtsumme. Dem bayerischen Zonenrandgebiet kamen davon allein 336 Millionen DM zugute; das ist je Einwohner ein Betrag von 160 DM. Die Vergleichsgröße für das Ruhrgebiet ist 140 DM.