Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Botschafter der UdSSR hat das Recht, sich im Bundesgebiet nach Voranmeldung beim Auswärtigen Amt zu bewegen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Nach unseren Informationen handelte es sich bei der betreffenden Veranstaltung in Trier, die von den „Marxistischen Blättern", einer Zeitschrift der August-Bebel-Gesellschaft e. V. in Frankfurt/Main, veranstaltet wurde, um eine geschlossene Veranstaltung auf Grund persönlicher Einladung. An dieser Veranstaltung haben auch eine Reihe hoher sowjetischer
Persönlichkeiten teilgenommen, darunter ein Kandidat des ZK der KPdSU und Mitglied des Obersten Sowjets, Mitglieder der Akademie der Wissenschaften und Chefredakteure. Es ist üblich, daß ein Botschafter solche Persönlichkeiten begleitet. Ob sich Botschafter Zarapkin durch seine Teilnahme an dieser Veranstaltung im Rahmen des für den Chef einer diplomatischen Vertretung Üblichen und Vertretbaren gehalten hat, ist im übrigen eine Frage des politischen Taktes, die jeder Botschafter für sich entscheiden muß. Ein Botschafter sollte alles unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, als ob er in unangemessener Weise mit verfassungsfeindlichen Gruppen kooperiere.