Rede von
Dr.
Carl
Hesberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion möchte ich folgende Erklärung zur dritten Lesung abgeben.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Entwurf zur
Fortführung des sozialen Wohnungsbaus zu, geht er doch von den Erwägungen aus, die von uns bereits vor der Annahme der Entschließung, die der Kollege Erpenbeck einleitend erwähnte, angestellt worden sind. Wir waren in unserer Fraktion zu der Erkenntnis gekommen, daß es in Anbetracht der auf den Bund zukommenden, ständig zunehmenden Verpflichtungen notwendig sei, die im sozialen Wohnungsbau angelegten Werte diesem sozialen Wohnungsbau in irgendeiner Form auch dienstbar zu machen, und als solche bot sich für uns die Anhebung der Zinsen für die öffentlichen Darlehen im sozialen Wohnungsbau an. Im Verlauf des Gesetz-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8, Mai 1968 9221
Dr. Hesberg
gebungsverfahrens sind mannigfache Vorschläge entwickelt worden, die mit der Anhebung der Zinsen auch Nebenzwecke verfolgten, beispielsweise einen weiteren Ausgleich des Mietniveaus im sozialen Wohnungsbau, ein Vorschlag, der in den Tabellenmieten seinen Niederschlag gefunden hat, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme empfahl.
In den Ausschußberatungen war weiterhin ein Vorschlag in die Debatte gekommen, der darauf abzielte, das Fehlbelegungsproblem zu lösen, und zwar durch Erhebung besonderer Mietzuschläge für diejenigen, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus überschritten haben. Wir sind der Meinung, daß der Gesetzgeber damit überfordert wurde und daß wir den Weg beschreiten sollten, der durch die damalige Entschließung vom Dezember 1966 und durch die Regierungsvorlage eingeleitet worden ist.
Meine Damen und Herren, auch die Aufgabe, möglichst schnell zusätzliche Einnahmen für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu erschließen, zwang uns, einstweilen von der Verfolgung solcher Ziele, die uns hier vorgetragen oder angeraten wurden, abzusehen.
Daher billigen wir die in Fortentwicklung der Vorlage der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache V/2063 gefundene Lösung, die nunmehr im Schriftlichen Bericht — Drucksache V/2840 — vorliegt. Wir erachten es als bemerkenswertes Ergebnis, wenn eine Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 300 bis 350 Millionen DM gewährleistet wird. Dieses Ergebnis kann in etwa als Lastenausgleich der Bewohner der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus bis einschließlich 1959 zugunsten derjenigen angesehen werden, die einkommensmäßig auf Sozialwohnungen Anspruch erheben können, aber noch nicht ausreichend bzw. überhaupt noch nicht mit Wohnraum versorgt sind.
Meine Damen und Herren, die Lasten, die die Bewohner von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus der genannten Jahrgänge nunmehr treffen, können natürlich nicht allein unter dem Aspekt gesehen werden, was im Interesse der Neubautätigkeit wünschenswert wäre. So gesehen hätte vielleicht eine noch etwas höhere zusätzliche Belastung gebilligt werden können, als sie nunmehr vorgesehen ist. Aber auch wir sind der Meinung, daß die Auswirkungen auf die Sozialwohnungen der genannten Jahre nicht isoliert gesehen werden dürfen, sondern auch die Tatsache zu würdigen ist, daß neben der Mietanhebung auf Grund der Zinserhöhung der öffentlichen Darlehen weitere Mietanhebungen im Verfolg der höheren Bewirtschaftungskostenansätze. höherer gemeindlicher Gebühren und dergleichen eingetreten sind.
Aus diesem Grunde und auch, weil eine erhebliche zusätzliche Beanspruchung des Wohngeldes nicht erwünscht sein kann, stimmen wir den Modali täten, die in den Ausschußberatungen erarbeitet worden sind, zu.
Darüber hinaus begrüßen wir es, daß bei der Gelegenheit des Einbaues der Zinsanhebung in das
Wohnungsbindungsgesetz von 1965 gewisse, zu starre Vorschriften novelliert und unzumutbare Abstriche bei den Bewirtschaftungskosten, die in der Vergangenheit nicht selten den Bauherrn auferlegt worden sind, nunmehr abgestellt werden. Auch Vereinfachungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht sind als Verbesserungen für Bauherren und Mieter zu werten.
Wir stehen auch hinter den Vorschriften im Artikel III c, der den Lastenausgleichsfonds an dem Zinsmehraufkommen beteiligt. Denn er hat seinerzeit bekanntlich die Wohnraumhilfe zur Verfügung gestellt, Mittel, die als Darlehen der Länder für den sozialen Wohnungsbau gegeben worden sind. Wenn die Länder die aus diesem Fonds gegebenen Darlehen auch schneller tilgen müssen als die Schuldner, so ist es nicht unbillig, daß nunmehr das Zinsaufkommen aus diesen Darlehen in einem bescheidenen Umfang dem Lastenausgleichsfonds zufließt, um damit dem immer noch vorhandenen Bedarf der Geschädigten an ausreichendem Wohnraum Rechnung tragen zu können. Die im Ausschuß gefundene Lösung erscheint uns als ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des Bundesausgleichsamtes sowie der Vertriebenen und sonstigen Geschädigten und denen der Länder. Wir appellieren daher bei dieser Gelegenheit an die Länder, dieser Lösung zuzustimmen.
Es kann nicht wundernehmen, daß diese Vorlage nicht alle Wünsche zu befriedigen vermochte. Die gefundene Lösung erscheint uns jedoch als ein Ausgleich, der insbesondere wegen der gegenwärtigen und künftigen Sicherung des sozialen Wohnungsbaues von uns gebilligt wird. Worauf es uns ankommt, ist, daß die seit langem angestrebte Mehrung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau schnell kommt. Daher wiederhole ich unsere Empfehlung, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.