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    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar kurze Worte zur Begründung dieses Antrags. Wir sollten uns alle darüber einig sein, daß das Institut des Untersuchungsausschusses eine der wirksamsten Waffen eines jeden Parlaments zu sein hat, wenn es wirklich seiner Kontrollpflicht und seinem Kontrollrecht gegenüber der Regierung nachkommen will. Wenn dieses Institut bei uns in Deutschland — und das gilt nicht nur für die Bundesrepublik, sondern auch für die Weimarer Republik und die einzelnen Länder — nicht immer so funktioniert hat, wie das hätte sein sollen, so liegt es nicht an dem Institut, sondern daran, daß es uns bisher nicht gelungen ist, den Untersuchungsausschüssen die Waffen und die Regeln zu geben, die sie brauchen, um wirksam arbeiten zu können.
    Schon in der Weimarer Republik hat es viele Untersuchungsausschüsse gegeben, die ohne Erfolg gearbeitet haben und in Skandalausschüsse ausgeartet sind. Dasselbe haben wir hier bei uns in den Ländern und im Bund erlebt; Ausnahmen anderer Art bestätigen die Regel. Es ist so, daß sich schon damals in der Weimarer Republik die wissenschaftliche Literatur dieses Problems angenommen hat. Aber damals haben die Parlamentarier keine Kenntnis von dem genommen, was die Wissenschaft geschrieben hat, und die Wissenschaftler haben umgekehrt mit sehr viel Scheuklappen theoretische Abhandlungen geschrieben, ohne sich in der Praxis überzeugt zu haben, wie es in einem Untersuchungsausschuß wirklich zugeht. Man ist völlig auseinandergelaufen, und es gab keinen Nutzeffekt.
    1949, als wir das Grundgesetz geschaffen haben, hat man die Untersuchungsausschüsse wiederum als ein wirksames Institut betrachtet und im Grundgesetz und in den Länderverfassungen verankert. Man hat es aber in den Ländern und im Bund bis zum heutigen Tage nicht fertiggebracht, das Recht der Untersuchungsausschüsse im einzelnen zu regeln und, wie gesagt, den Untersuchungsausschüssen das Handwerkszeug zu geben, das sie brauchen, um richtig arbeiten zu können. Das ist anders geworden. Erfreulicherweise ist es auch in den letzten Jahren hinsichtlich des Auseinanderklaffens zwischen wissenschaftlichen Arbeiten und der Praxis anders geworden. Es gibt seit geraumer Zeit Untersuchungen der deutschen Landtagspräsidenten über das Problem, wahrscheinlich ausgelöst durch den schrecklichen Spielbank-Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtages, dessen leidgeprüfter Vorsitzender ich einmal war.
    Es gibt darüber hinaus aber fundamentale und richtungweisende Feststellungen eines zu diesem Thema anberaumten Deutschen Juristentages, nämlich des Juristentages in Karlsruhe. Dieser Juristentag hat mit der Aufstellung mehr oder weniger strittiger Thesen geendet, die inzwischen Gemeingut aller derjenigen geworden sind, die sich mit dem Problem befassen. Der erfreulichste Fortschritt in der letzten Zeit war aber, daß die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft eine Kommission eingesetzt hat, die sich zur Aufgabe gestellt hat, das Problem nun endgültig so zu lösen, daß die Untersuchungsausschüsse wirksam werden. Diese Kommission der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, die unter der ganz ausgezeichneten Leitung unseres Kollegen Benda, jetzt Bundesinnenminister, gearbeitet hat, hat es endlich geschafft — und das ist das Neue in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse und ihres Rechtes —, einen Katalog von sehr präzisen Thesen zu erarbeiten, die genau die neuralgischen Punkte bezeichnen. Die Kommission hat sich vorgenommen, aus der Entwicklung dieser Thesen dann die entsprechenden gesetzgeberischen oder geschäftsordnungsmäßigen Konsequenzen zu ziehen. Ich glaube, wir alle schulden dem Kollegen Benda und den Mitgliedern der Kommission — da ich ihr als arbeitendes Mitglied bisher nicht angehört habe, kann ich das sagen, ohne die Sünde des Eigenlobs begehen zu müssen —, großen Dank, daß sie mit sehr intensiver Arbeit an das Problem herangegangen sind und tatsächlich zum erstenmal wirklich Lösungsmöglichkeiten gefunden haben.

    (Beifall in der Mitte.)

    So sehr ich es begrüße, daß Herr Benda jetzt Minister geworden ist, vom Standpunkt des Rechtes der Untersuchungsausschüsse ist es zu bedauern, denn damit fällt er für diese Aufgabe in Zukunft leider fort, es sei denn — was ich hoffe, da diese Rechtsgebiete ja mit dem Arbeitsgebiet des Innen-



    Hirsch
    ministeriums zusammenhängen —, daß er als Minister uns mit seinem Stab hilft, nunmehr das Werk, das er als Parlamentarier begonnen hat, auch zu vollenden. Ich bin sicher, daß er das tun wird. Leider ist er nicht da. Aber es wird ihm ja wohl gesagt werden. Und sein Staatssekretär, der mir zugewinkt hat, wird auch auf unserer Seite stehen, um dieses Werk zu vollenden.
    Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Antrag stellt den ersten Schritt der Parlamentarisierung der Arbeit dieser Kommission dar. All die Gesetze oder geschäftsordnungsmäßigen Maßnahmen, die von der Kommission vorgesehen sind, sind zum Teil nicht gangbar, wenn man nicht zunächst einmal dafür sorgt, daß gewisse Sperren, die das Grundgesetz gegenüber einer sinnvollen Arbeit der Untersuchungsausschüsse zur Zeit noch enthält für Ländergesetze gilt ähnliches -, beseitigt werden.
    Es gibt einige in diesem Hause, die, als dieser Antrag vorgelegt wurde, gemeint haben, das sei ein Ad-hoc-Antrag, der sich gegen gewisse Vorgänge richte, die sich jetzt im Hispano-Suiza-Ausschuß abgespielt hätten. Um Mißverständnissen zu begegnen, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß das nicht stimmt. Es war reiner Zufall, daß dieser Antrag kam, als sich bei der Arbeit eines Untersuchungsausschusses wiederum gezeigt hatte, daß gewisse Mängel, die schon bei vielen früheren Untersuchungsausschüssen aufgetreten waren, sofort wieder im Rampenlicht der Öffentlichkeit standen und die Arbeitsweise und das Ansehen dieses Ausschusses beeinträchtigt haben.
    Das gilt insbesondere für das Problem, das in der Ziffer 1 des Art. 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs angeschnitten ist. Wenn dort steht „Die Vorschrift des Absatzes 2 gilt nicht für die Sitzungen der Untersuchungsausschüsse", so bedeutet das, vom Juristischen ins Deutsche umgesetzt, daß nach heutigem Recht die Untersuchungsausschüsse in der Verfassung wie andere Ausschüsse auch behandelt werden, mit der Folge, daß die Bundesregierung das Recht für sich in Anspruch nimmt, auch an den internen Beratungssitzungen der Untersuchungsausschüsse teilzunehmen, wie sie mit Recht für sich dieses Recht bei den Beratungen normaler Ausschüsse in Anspruch nimmt.
    Nun hat leider — und insofern ist die Sache aktuell geworden; und ich sage ausdrücklich leider — die amtierende Bundesregierung von diesem Recht, das sie nach dem Grundgesetz hat, auch in der Form Gebrauch gemacht, daß sie tatsächlich in die Beratungssitzungen des Hispano-Suiza-Ausschusses Mitglieder der Beamtenhierarchie entsandt hat; zuletzt nur einen bestimmten Beamten. Das war das einzige Zugeständnis, das die Bundesregierung gemacht hat. Nun will ich in keiner Weise behaupten, daß der betreffende Herr seine Aufgabe dort unkorrekt durchgeführt habe. Aber, in der Öffentlichkeit muß es als eine Mogelei aufgefaßt werden — ganz egal, wie man die Dinge sonst betrachtet —, daß das Gremium, das beauftragt ist, zu untersuchen, ob in der Regierung irgend etwas falsch oder gar inkorrekt oder sogar korrupt geschehen ist, auch in seinen internen Beratungssitzungen unter der Kontrolle eines Beauftragten der Regierung steht, der pflichtgemäß jedes Wort, das dort gesprochen wird, selbstverständlich an seinen Minister weitergeben muß.
    Es dürfte für jeden denkenden Menschen klar sein, daß dieser Zustand unmöglich ist und daß die Regierung nicht das Recht haben darf, an den Beratungssitzungen eines Untersuchungsausschusses teilzunehmen. Das wäre genauso, wie wenn, etwas kraß ausgedrückt, der Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht hätte, an der Beratung des Gerichts teilzunehmen. Die Bundesregierung, ob nun zu Recht angeklagt oder nicht, ist in solchen Untersuchungen quasi in der Rolle eines Angeklagten, und der Angeklagte kann sich an der Prozeßführung nicht in der Form beteiligen, daß er an den Beratungen teilnimmt. Dieser Antrag will das richtigstellen.
    Ergänzend möchte ich noch sagen, daß einzelne deutsche Länder das längst getan haben, z. B. Niedersachsen. Vor Jahren ist dort im Wege einer Verfassungsänderung klargestellt worden: Das Recht der Regierung zur Teilnahme an Ausschußsitzungen gilt nicht für Untersuchungsausschüsse. Genau das ist die Ziffer i des Antrags.
    Die Ziffer 2 behandelt ein weiteres wichtiges Problem, das in der derzeit laufenden Untersuchung zum Glück bisher nicht aktuell geworden ist: das Problem der Aktenvorlegung und der Aussagegenehmigung für Staatsbedienstete. Es gibt Untersuchungsausschüsse in den Ländern, aber früher gab es sie auch einmal im Bund — ich will hier gar keine anführen --, die ihrer Aufgabe praktisch nicht nachkommen konnten, weil die jeweilige Regierung — da will ich keiner Partei einen Vorwurf machen; gesündigt haben wir alle, je nachdem wer gerade in der Regierung war dann, als es darum ging, daß ein bestimmter Beamter aussagen sollte, dessen Aussage unter Umständen entscheidend war, dem Betreffenden die Aussagegenehmigung nicht erteilt hat. Damit war die Untersuchung selbstverständlich am Ende, und man konnte die Wahrheit nicht mehr feststellen.
    Ich halte es für einen unerträglichen Zustand, daß der „Angeklagte" es damit wiederum in der Hand hat, zu verhindern, daß Zeugen vernommen werden, die gebraucht werden, um die Wahrheit zu ermitteln. Dieser Antrag hat daher den Sinn — ich glaube, den guten Sinn —, daß der Untersuchungsausschuß die Möglichkeit hat, in bestimmten Fällen — es sei denn, daß Gründe der Staatssicherheit entgegenstehen - zu erzwingen, daß ein Beamter aussagt und daß Akten herausgegeben werden.
    Daß es zwischen der jeweiligen 'Regierung und dem Ausschuß oft Streit darüber gibt, ob wirklich Gründe des Staatswohls entgegenstehen, kann ich mir gut vorstellen. Normalerweise geht es aber nicht um das Staatswohl, wenn das behauptet wird, sondern um das Regierungswohl, was etwas ganz anderes ist. Das Staatswohl, wie ich es auffasse, besteht normalerweise — Ausnahmen bestätigen
    9208 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968
    Hirsch
    die Regel — darin, daß die Wahrheit ermittelt werden kann, wenn man etwas weiter sieht! Wenn es also zwischen dem Ausschuß und der Regierung Streit gibt, soll notfalls das Verfassungsgericht entscheiden, ob diese Einwendungen der Regierung berechtigt sind, was im Ausnahmefall einmal sein kann.
    Ob es nun genügt, wie in dem Antrag angeführt, sich auf Gründe der Staatssicherheit zu beziehen, und ob es noch andere berechtigte Gründe geben könnte, bei denen eine solche Ausnahme vorgesehen werden könnte, muß in der Ausschußberatung geklärt werden. Ich könnte mir vorstellen, daß dazu unter Umständen auch Gründe der militärischen Sicherheit gehören. Aber das muß im Ausschuß besprochen werden.
    Die Ziffer 2 b des Antrags löst gleichfalls ein drittes wichtiges Problem, das bei vielen Untersuchungsausschüssen immer wieder zutage getreten ist. In den deutschen Länderverfassungen und auch im Grundgesetz haben wir die Regelung, daß eine qualifizierte Minderheit die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen kann. Wir haben es aber mehrfach erlebt, daß diese Minderheit innerhalb des Ausschusses, wenn sie Beweisanträge gestellt hatte, von der Mehrheit überstimmt worden ist. Mit anderen Worten, das Einsetzungsrecht, das sie hatte, wurde dadurch illusorisch gemacht, daß die Mehrheit ihr die Möglichkeit nahm, die Beweise, die man für nötig hielt, tatsächlich erhoben zu bekommen. Wenn man der Minderheit das Recht zur Einsetzung des Ausschusses gibt und konsequent ist, muß man ihr auch Rechte innerhalb der Ausschußarbeit geben. Sonst hat dieses Einsetzungsrecht nur eine Schaubedeutung ohne praktischen Nutzeffekt.
    Aus diesem Grunde sieht der Antrag vor, daß die qualifizierte Minderheit, nämlich ein Viertel, notfalls, wenn es zwischen der Regierung und dem Ausschuß Streit gibt, den Antrag an das Verfassungsgericht erzwingen kann. Auch das muß im einzelnen überlegt werden. Man könnte auch daran denken, daß unter Umständen nicht ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, sondern sogar ein Viertel des Ausschusses das Antragsrecht bekommen könnte. Aber das sind Einzelheiten, mit denen ich Sie hier nicht behelligen wollte. Ich finde, es geht hier einfach um den Grundsatz, der einmal so oder so entschieden werden muß.

    (Abg. Krammig: In Bremen können 50 % der Mitglieder beschließen!)

    — Ich sagte ja, über Einzelheiten wird man reden müssen. Ich glaube, man wird sich dem nicht entziehen können: Wenn man der Minderheit das Einsetzungsrecht gibt, dann muß man ihr auch innerhalb des Ausschusses entsprechende Rechte geben. Denn sonst wird alles illusorisch. Aber darüber können wir ja noch reden.
    Der zur Debatte stehende Antrag entspricht, das möchte ich ausdrücklich sagen, den Beschlüssen des Deutschen Juristentages in Karlsruhe, eines insofern sehr unabhängigen Gremiums, das nicht irgendwelcher einseitiger parteipolitischer Rücksichten bezichtigt werden kann. Der Antrag entspricht außerdem einem einstimmigen Beschluß der IPA-Kommission. Der Antrag entspricht im wesentlichen auch dem Stand der wissenschaftlichen Lehre und Forschung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik und in anderen Ländern.
    Meine Damen und Herren, zum Schluß möchte ich an Sie alle appellieren, was an sich in dem Falle vielleicht gar nicht nötig ist, aber man kann es nie wissen. Es soll niemand meinen, weil er heute in der Regierung sitzt, von welcher Partei auch immer, man müsse vorsichtig sein gegenüber Untersuchungsausschüssen. Denn wer heute in der Regierung ist, kann irgendwann auch einmal in der Opposition sein.

    (Zurufe und Beifall bei der FDP.)

    - Herr Kollege, wir verstehen uns da gut, nicht
    wahr? Wer also meint, weil er jetzt in der Regierung ist, muß er die Rechte der Untersuchungsausschüsse beschneiden, weil sie gefährlich sein könnten, der könnte das bitter bereuen an dem Tage, wo er auf der Oppositionsbank sitzt.

    (Beifall bei der FDP.)

    Dieses Problem gehört wirklich zu denen, die man ohne parteipolitische Augenblicksituationsbeobachtung so entscheiden sollte, wie die Entscheidung objektiv nötig ist. Wer das verkennt und aus der Augenblickssituation an diesem Recht der Untersuchungsausschüsse manipuliert, der wird das eines Tages, ich sage es noch einmal ausdrücklich, unter Umständen bitter zu bereuen haben, weil er dann mit seinem berechtigten Anliegen auf Schranken stößt, die er sich unter Umständen früher einmal selbst gesetzt hat.
    Ich wäre also sehr dankbar, meine Damen und Herren, wenn Sie der Überweisung dieses Antrags an die zuständigen Ausschüsse zustimmen würden. Ich wäre darüber hinaus dankbar, wenn es möglich wäre, diesen Antrag, der sehr lange aus Gründen, über die ich hier nichts Näheres sagen möchte, im Bundestagsvorstand gelegen hat, bis er hier auf die Tagesordnung gekommen ist — er stammt vom 22. Dezember, und heute haben wir schon bald Mitte Mai —, ich wäre dankbar, wenn diese Verzögerung, die unnötig war, durch zügige Arbeit der Ausschüsse aufgeholt werden könnte, so daß wir vielleicht den Antrag noch vor den Ferien verabschieden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung gehört. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Sie kennen den Überweisungsvorschlag des Ältestenrats, der ausgedruckt ist. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf deni
Rechtsausschuß - federführend — und dem Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.



Vizepräsident Scheel
Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
— Drucksache V/2528
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —Das ist nicht der Fall. Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates liegt Ihnen gedruckt vor. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Damit ist der Entwurf dem Innenausschuß — federführend und dem Verteidigungsausschuß überwiesen.
Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Eckhardt und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
— Drucksache V/2732 —
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —Das ist nicht der Fall. Der Überweisungsvorschlag liegt Ihnen vor. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! -
Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Damit ist der Entwurf dem Finanzausschuß überwiesen.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Eckhardt und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
- Drucksache V/2773 —
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrats liegt Ihnen vor. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Damit ist der Entwurf dem Finanzausschuß federführend sowie dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.
Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
— Drucksache V/2677 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (f)

Innenausschuß
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das
Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Schulte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will hier keine lange Geschichte dieses Antrags nachzeichnen, obwohl das sehr reizvoll wäre. Aber lassen Sie mich doch ein Wort zur Tagesordnung sagen.
    Auf der Tagesordnung stehen heute drei Grundgesetzänderungen, und man könnte den Eindruck haben, wir wären dabei, unsere Verfassung zu durchlöchern. Aber das sei ausdrücklich hier vermerkt: In allen drei Fällen geht es um eine Verstärkung der demokratischer Rechte, so auch bei dem Antrag, zu dem ich nur ein paar Worte sagen möchte, nämlich zum Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung unseres Grundgesetzes, mit dem wir die Verfassungsbeschwerde, dieses bedeutsame Rechtsinstitut, in der Verfassung verankern möchten.
    Der Antrag ist gestellt von den Fraktionen der SPD und der FDP. Aber, ich glaube, auch die Kollegen der CDU/CSU sind sich darüber im klaren, daß es sinnvoll ist, diese Maßnahmen nunmehr vorzunehmen.
    Zunächst — bereits in Herrenchiemsee hat man sich über diese Frage unterhalten - war es überhaupt zweifelhaft, ob dieses Rechtsinstitut der Verfassungsbeschwerde wirksam sein und bedeutsam werden könnte, weil doch immer wieder im Laufe der jungen Geschichte unseres Staates darauf hingewiesen worden ist, daß wir eine ausgebaute Verwaltungsgerichtsbarkeit und außerdem die Rechtsschutzgarantie im Grundgesetz verankert haben. Heute können wir konstatieren, daß niemand mehr dieses Institut der Verfassungsbeschwerde anzweifelt. Wir halten es für rechtspolitisch außerordentlich erwünscht, daß das auch dadurch deutlich zum Ausdruck kommt, daß wir die Verfassungsbeschwerde mit in das Grundgesetz aufnehmen.
    Ich habe die Hoffnung, daß die Beratungen im Ausschuß einmütig, schnell und zügig vonstatten gehen werden; denn gerade zu diesem Zeitpunkt ist es, glaube ich, rechtspolitisch sehr bedeutungsvoll und auch erwünscht, klarzumachen, daß hier ein wichtiges Recht des Bürgers in die Verfassung aufgenommen und damit so fest, wie wir es überhaupt können, verankert wird.

    (Beifall bei der SPD.)