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ID0517123300

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    7. Schmitt-Vockenhausen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
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    Rede von Dr. Christian Albrecht Haas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man zu der Gesetzesvorlage Stellung nimmt, wird man sich in erster Linie fragen müssen, ob sie dem Rechnung trägt, was sie auch nach den Worten des Herrn Bundesfinanzministers vor allem bringen soll, nämlich eine notwendige und wesentliche Verbesserung der heutigen Finanzstruktur. Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich diese Vorlage zunächst betrachten.
    Da, glaube ich, wird man schon vom Grundsätzlichen her sagen müssen: diese Finanzreform ist so, wie sie vorgelegt ist, zunächst ja nur eine Finanzreform in Teilen. Sie ist eine Kleinreform. Sie regelt nur das Verhältnis Bund / Länder und nicht das Verhältnis Länder / Gemeinden bzw. Bund / Gemeinden. Das Ziel, die Gemeinden im Rahmen dieser Reform finanzpolitisch zu verselbständigen, ist gar nicht angesprochen. Gegen den Gesetzentwurf sind erhebliche Bedenken verfassungsrechtlicher und auch verfassungspolitischer Art zu erheben.
    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist seinem Inhalt nach ganz wesentlich ein Blankettgesetz. Der Herr Kollege Müthling — er ist es wohl gewesen hat bereits ausgeführt, daß die Gemeinden hier einen Blankoscheck unterschreiben. Der Herr Kollege geht aber nicht weit genug. Er müßte auch den Gedanken angefügt haben, ob ein Gesetz, das nun mit verfassungsändernder Mehrheit angenommen werden soll, die Dinge aber bewußt weitgehend im unklaren läßt, ein solches Blankettgesetz, wie ich es nannte, überhaupt verfassungsgemäß ist.
    Im Gesetz steht, daß für die beiden Übergangsjahre 1970 und 1971 ein bestimmter, aber nicht benannter Prozentsatz des Gewerbesteueraufkommens von den Gemeinden im Wege der Umlage an Bund und Länder abgeführt werden soll. Dafür erhalten die Gemeinden zum Ausgleich einen Anteil an der Einkommensteuer, dessen Höhe aber ebenfalls nicht benannt wird. Ab 1. Januar 1972 soll dann der große Abbau der Gewerbesteuer kommen. Das Finanzministerium nennt nur in der Begründung den Satz von 40 % für diesen Abbau. Die Länder sind, wie wir wissen, der Meinung, daß das zu hoch sei; sie sprechen von 30 %. Der Anteil, der aus dem großen Steuerverbund ab 1. Januar 1972 an die Gemeinden gegeben werden soll, ist ebenfalls nicht bekannt; er muß noch ausgehandelt werden. Ich muß doch fragen, ob diejenigen, die von den Hunden gebissen werden, die Schwächsten nämlich — das sind die Gemeinden —, deren finanzielle Ausstattung am dürftigsten ist, sich mit einer Regelung abfinden können, die gerade das für sie Entscheidende nicht nennt, nämlich die hier in Frage stehenden Prozentsätze.
    Herr Hettlage, Sie haben die Leimruten sehr gut ausgelegt. Sie machen eine Finanzreform in Etappen. Sie wollen jetzt mit diesem Gesetz die verfassungsändernde Mehrheit zusammenbekommen, und nachher können die Gemeinden sehen, wohin sie kommen. Sie können sich nicht damit salvieren, daß Sie sagen: Es geht nicht ohne Zustimmung der Länder, und die Gemeinden sind auch im Bundesrat vertreten. Aber doch höchstens mittelbar! Die Zustimmung der Länder braucht, wenn dieses Gesetz angenommen ist, nur noch mit einfacher Mehrheit zu erfolgen; man braucht dann keine verfassungsändernde Mehrheit mehr. Genauso ist es dann in diesem Hause. Die Bundesgesetze, die in reicher Fülle folgen werden, um die angekündigte Gemeindefinanzreform durchzuführen, werden in diesem Hause mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden. Das ist eine wahnsinnige Erleichterung des gesetzgebenden Verfahrens bei einer sehr schwierigen Materie, deren Regelung doch „aus einem Guß" hier vorgelegt werden müßte. Jedermann in diesem Hause, jedermann im Bundesrat und jeder verantwortliche Mann in einer Gemeinde hat einen Anspruch darauf, den Gesamtplan zu kennen, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, damit er nicht etwa durch eine Reihe von Bundesgesetzen, die auf Abstottern vorgelegt werden, überrascht wird. In diesem Verfahren liegen also schon von der Verfassung her ganz grundsätzliche Bedenken.
    Ein zweiter Gesichtspunkt für die Frage, ob diese Finanzreform die dringend notwendige Verbesserung der Finanzstruktur bringt, ist die Einfügung der Gemeinschaftsaufgaben. Wir kennen die bisher ziemlich leidvolle Geschichte dieser Gemeinschaftsaufgaben, die unter dem Gesichtspunkt des kooperativen Föderalismus empfohlen werden. Ein herrliches Wort! Ursprünglich wurde neun Tatbestände als Gemeinschaftsaufgaben bezeichnet. Ganze drei sind übriggeblieben.
    Betrachten wir diese drei, so ist zu dem ersten Komplex, nämlich dem Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen, zu sagen, daß er unseres Erachtens genauso wie die Ausbildungsför-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9197
    Dr. Haas
    derung besser in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes gehören würde. Bei der Ausbildungsförderung ist ganz bestimmt ein Tätigwerden des Bundesgesetzgebers notwendig. In einer Reihe von Ländern ist die Regelung der Ausbildungsförderung durch die Landesgesetzgebung schon erfolgt. Das ist aber so unterschiedlich geschehen, daß eine Vereinheitlichung unbedingt erforderlich ist, die nur durch ein Bundesgesetz vorgenommen werden kann. Diese Vereinheitlichung ist in Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes auch vorgesehen. Durch die Gesetzgebung eines Landes konnte diese Materie bisher gerade nicht wirksam geregelt werden. Hinsichtlich der Ausbildungsförderung muß also der Bundesgesetzgeber tätig werden.
    Nach den Vorstellungen der FDP — da kann ich an die Aussprache von gestern anknüpfen — sollte der Bundesgesetzgeber allerdings auch noch für andere Dinge tätig werden. Das ist gerade auch der Ausbau und der Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen. Nach unserer Meinung sollte man es ferner nicht nur bewenden lassen bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die bisher schon zur konkurrierenden Kompetenz des Bundes gehörte. Hinzu treten sollten auch die Organisation der wissenschaftlichen Forschung und überhaupt die Organisation des Hochschulwesens als Materien der konkurrierenden Gesetzgebung. Auch die Bildungsplanung sollte wenigstens in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hinübergegeben werden.
    Wir möchten den dringenden Appell an dieses Haus und auch an Ihr Haus, meine Herren Staatssekretäre der Finanzen, richten, doch diesen Gedankengängen nachzugehen. Schaffen Sie doch Klarheiten mit diesem Gesetz und schaffen Sie nicht Unklarheiten!

    (Beifall bei der FDP.)

    Was heißt es denn, wenn Sie sagen: „kooperativer Föderalismus" ? Ich darf Ihnen dazu noch einmal eine grundsätzliche Meinung sagen, ich spreche hier auch ein wenig aus der Praxis: „kooperativer Föderalismus" ist ein herrliches Plakat. Das ist ein Plakat so wie „Ordnung, Ruhe, Sauberkeit" oder „Keine Experimente" oder etwas Ähnliches. Aber wir wissen doch genau, was hinter solchen Plakaten steckt.
    Der Föderalismus hat dort, wo er tätig werden mußte und wo er wirklich den Beweis einer Kooperationsfähigkeit und -willigkeit hätte erbringen sollen — das müssen wir leider sagen —, bisher weitgehend versagt. Er hat sogar Negativatteste auf diesem Gebiet geliefert. Denken Sie an das Verhalten der Länder bzw. der Kultusministerkonferenz der Länder in der Frage des Schulanfangs oder etwa des Zweiten Fernsehens! Das waren doch jahrelange Trauerspiele!

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich verstehe nicht, wie Sie unter diesem historischen Aspekt hier sagen können: Ich glaube an den kooperativen Föderalismus, ich habe doch, weil die Länder gegen diese Neuner-Enumeration so erbitterten. Widerstand geleistet haben, die Enumeration auf
    drei Gemeinschaftsaufgaben beschränkt und da werde ich schon weiterkommen.
    Meine Damen und Herren, bisher sprach jedenfalls die Historie dafür, daß die Länder, wenn sie zu einem kooperativen Handeln aufgerufen waren, erst bei Windstärke 9 angefangen haben, tätig zu werden. Wenn man dann Glück hatte, wenn sich nämlich der Sturm bis auf Windstärke 11 gesteigert hat, sind die Länder vielleicht tatsächlich einmal zu einer kooperativen Regelung gekommen. Aber das war doch leider die Ausnahme.
    Wenn ich gefordert habe, gewisse Kompetenzen, wie vorhin erwähnt, zum Bund hinüberzugeben, vor allem in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, dann heißt das doch nicht, daß der Bund tätig werden m u ß. Es heißt nur, daß er tätig werden kann, daß also ein Druck dahintersteht. Wenn die Länder dann gleichwohl nicht tätig werden, kann der Bund tätig werden unter den drei Voraussetzungen, die in Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes geregelt sind. Denn es steht doch wenigstens ein Druck dahinter. Wir können doch so große Dinge wie Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen — denken wir etwa an das kleine Land Bremen — nicht nur mit Kooperation machen. Das müßte so geschehen, daß der Bund in einem Gesetzgebungswerk sagt: Ich errichte eine Hochschule, eine Universität oder was auch immer im Land Bremen. Schaffen Sie also auch hier klare Fronten!
    Auf der anderen Seite hat diese große Zahl der geplanten Gemeinschaftsaufgaben gezeigt, daß das bisherige System, das in der finanzpolitischen Kooperation zwischen Bund und Ländern praeter legem bestanden hat, nämlich das berüchtigte Dotationssystem, in vielen Fällen tatsächlich notwendig war. Man muß dabei nur fragen, ob der Bund mit den von ihm ausgelobten Dotationen die richtigen Präferenzen gesetzt hat. Aber dieses ganze System kann eben doch nicht entbehrt werden. Das heißt, diese Gemeinschaftsaufgaben kommen jetzt neu hinzu und bringen neue Unruhe und können nicht das Dotationssystem ersetzen. Natürlich besteht bei jeder einzelnen Maßnahme, die im Rahmen dieser so klein gewordenen Enumeration durchgeführt wird, immer die Gefahr, daß es eben doch zu einer Mischverwaltung kommt, die grundsätzlich unangenehm ist und die der Bundesrat in gar keiner Weise will. Ich kann auch aus persönlicher Erfahrung sagen, daß man dem Bundesrat hier durchaus recht geben muß. Am besten streicht man also die paar verbliebenen Gemeinschaftsaufgaben aus dem Gesetz ganz heraus.
    Wenn wir nun dieses Gesetzgebungswerk unter dem Gesichtspunkt sehen, ob ein Trennsystem mit einer möglichst scharfen Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern eingeführt wird, was ja wünschenswert wäre, aber nicht ganz eingeführt werden kann, wie ich zugebe — das Dotationssystem behalten wir ja doch bei —, dann bin ich aber auch der Meinung, man sollte und man müßte den Steuerverbund, der nun durch das Hinzukommen der Umsatzsteuer vergrößert werden soll, nicht vergrößern, nicht nur, weil sehr vieles an dem richtig gewesen ist, was soeben Herr Senator Heinsen von Hamburg ausgeführt hat, daß nämlich die Länder



    Dr. Haas
    einen Anspruch haben, an dem Wachstum des Steueraufkommens aus Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer beteiligt zu sein, sondern auch aus Gründen der Praktikabilität. Meine Damen und Herren, verkennen Sie doch nicht, daß das Beteiligungsverhältnis, das wir nun im bisherigen oder im vergrößerten Steuerverbund zwischen Bund und Ländern festsetzen müssen, doch nicht ein endgültiges, sondern daß es ein variables ist. Es heißt doch ausdrücklich: „Die Anteile an den Gemeinschaftsteuern sind neu festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich verändert." Sie werden doch zugeben müssen, daß der Blick in die Zukunft, der uns die Frage beantworten läßt, ob eine wesentliche Änderung vorliegt, doch um so schwerer wird, je größer dieser Steuerverbund ist und je mehr er noch dazu mit sehr unterschiedlichen Steuerarten ausgestattet ist, die sich tendenziell vielleicht sogar zu einer Gegenläufigkeit entwickeln. Ich bin also in der Tat der Meinung, die Beibehaltung des bisherigen kleinen Steuerverbunds schafft größere Klarheit, und auf sie kommt es in erster Linie an. Lassen Sie die Umsatzsteuer draußen! Es ist schon merkwürdig, daß sich der Herr Bundesfinanzminister in Offerten bezüglich der Hereinnahme dieser größten Bundessteuer so überbietet. Ich glaube, die Länder haben schon den richtigen Riecher, wenn sie hier grundsätzliche Bedenken haben. Hier haben also die Länder wohl recht.
    Tun Sie aber bitte vor allem eines, wenn Sie schon in den Jahren 1970/71 und in der Folge Anteile hinüber- und herübergeben: befreien Sie die Gemeinden von der Möglichkeit — von einer Sache, die ihnen zum Odium gereichen wird —, von sich aus variable Steuersätze für diese Anteile festzusetzen. Das führt zu unmöglichen Ergebnissen, wenn meinetwegen in der Großstadt A und in der nebenan liegenden Großstadt B wesentlich differente Steuersätze festgesetzt werden. Das ist finanzpolitisch nicht zu verantworten, das ist ein unmögliches System; hiervor möchte ich unbedingt warnen.
    Dann die Frage des Abbaus der Gewerbesteuer! Ich glaube, wir sind uns einig, daß sie unabhängig von der EWG zu betrachten ist. Auch ich bin der Meinung, daß der Abbau kein klares Gebot durch die EWG ist. Der Kollege Müthling oder auch der Kollege Stecker haben darauf hingewiesen, welche Regelung in Holland besteht. Soviel ich weiß, ist in Belgien und Italien geplant, deren Mehrwertsteuer nur bis zur Großhandelsebene herab zu effektuieren. Die Gewerbesteuer, die wir heute haben, macht — wie schon gesagt wurde — 80 % des gesamten gemeindlichen Steueraufkommens aus. Das ist eine unerhörte Ziffer und bedeutet eine sehr große Abhängigkeit der Gemeinden von dieser einen Steuer. Diese Steuer ist zumindest in dieser Höhe unmöglich. Sie sollte auch wegen der Notwendigkeit der Entlastung der Wirtschaft so schnell wie möglich abgebaut werden. Es handelt sich hier ja um das Äquivalent, das die Gemeinden erhalten. Hier kann man verschiedener Auffassung sein. Man kann sagen, die Gemeinden bekommen einen Ausgleich durch die Zuteilung eines Anteils aus dem Steuerverbund, der sich nach ihrer Kopfzahl bemißt.
    Ich halte dieses System für falsch. Ich bin der Meinung, daß die Steuerstärke - wie es ja auch im Gesetze steht — maßgeblich sein sollte, und zwar aus dem Grundsatz der Gerechtigkeit. Diese Gemeinden werden — ganz egal, ob ihnen 30, 40 oder 50 % der heutigen Gewerbesteuer weggenommen werden — in jedem Falle eine sehr starke Einbuße erleiden. Ich möchte nicht, daß diese Gemeinden in Zukunft die ausgesprochenen Bittgänger werden müssen. Diese Gemeinden sollen wenigstens ein kleines Äquivalent für das erhalten, was ihnen weggenommen wird, und zwar dadurch, daß ihnen ein Anteil aus dem Steuerverbund aus dem örtlichen Aufkommen zugeteilt wird. Was örtliches Aufkommen ist, ist ja im Gesetz geregelt, dagegen ist nichts zu sagen. Wenn man davon absieht, daß Sie den Steuerverbund erweitern wollen, hat sich ja an und für sich bei der Verteilung der Steuerquellen zwischen Bund und Ländern kaum etwas geändert. Wir sind der Meinung, daß nunmehr eine Vereinfachung möglich wäre, indem wir nämlich auf die Kraftfahrzeugsteuer verzichten könnten. Dafür müßte natürlich die Benzinsteuer nicht unerheblich erhöht werden, damit hier ein Ausgleich geschaffen wird. Auch mit der Kraftfahrzeugsteuer ist ja sehr viel Finanzbürokratie verbunden. Hier könnte man also — wie mein Kollege Emde ausgeführt hat — zu einer nicht unerheblichen Vereinfachung kommen.
    Nun noch eine weitere Sache, die angesprochen werden muß, die Frage des horizontalen Finanzausgleichs. Auch nach meiner Meinung muß, gerade wenn wir die die Gemeinden für das, was sie an Gewerbesteuer verlieren, aus dem örtlichen Steuerverbunds-Aufkommen entschädigen, dieser horizontale Finanzausgleich in einem ganz besonders starken Maße intensiviert werden. Das ist ja auch die Grundlage dieses ganzen Ausgleichssystems. Ich war schon ziemlich unglücklich, daß wir in den letzten Jahren dadurch von diesem Grundsatz abgekommen sind, daß wir immer noch zusätzlich Bundeszuschüsse gegeben haben, weil sich eben die Ergiebigkeit dieses horizontalen Ausgleichs nicht so steigern ließ, wie es wünschenswert und richtig gewesen wäre. Wenn er aber nicht so gesteigert werden kann, werden wir gleichwohl auf Bundeszuschüsse nicht ganz verzichten können. Das ist ja auch im Gesetz vorgesehen. Wir werden uns aber darüber Gedanken machen müssen, welche Möglichkeiten auf diesem Gebiete doch noch bestehen.
    Nun noch folgender Gedankengang. Wir wissen ganz genau, daß ein uralter Streit in der Finanzpolitik dahin geht, ob wir mit zwei Finanzmassen operieren sollen, wie das auch jetzt in diesem Gesetz und wohl nicht nur für eine Übergangszeit bis 1970 bis 1971, sondern überhaupt vorgesehen ist, nämlich a) Bund und b) Länder plus Gemeinden, oder mit drei. Wir wissen, daß die Gemeinden das letzte wollen und dies mindestens so lange und mit Recht wollen, als sie nicht die entsprechenden Äquivalente für das erhalten, was ihnen hier mit der Gewerbesteuer weggenommen wird. Darf ich auch hier sagen, daß unsere Gedanken hier noch nicht vollkommen abgeklärt ,sind. Wir wollen uns diese Frage innerhalb der Fraktion noch sehr genau überlegen. Ich selbst möchte meinen, daß dann die bis-



    Dr. Haas
    herige Zweiteilung der Finanzmassen, d. h. das Verlagern der Differenzen in die innerstaatlichen Finanzausgleiche beim Ausgleich zwischen Gemeinden und Ländern beibehalten werden kann, wenn Gewähr dafür geboten ist, daß die Gemeinden großzügig behandelt werden und wenn weiterhin Gewähr dafür geboten ist, daß diese Flurbereinigung auf staatspolitischem Gebiet in der Föderation durchgeführt wird.
    Sie wissen, daß meine Fraktion einen Antrag bezüglich einer Region, die im mittleren Deutschland gelegen ist, gestellt hat. Wir haben mit einer Vorlage die Zusammenlegung der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes verlangt. Es wäre, glaube ich, sehr richtig, darüber nachzudenken, ob sich nicht eine ähnliche Vorlage auch im Norden unseres Landes, nämlich bezüglich der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der beiden Hansestädte, vertreten ließe. Dann hätten wir nur noch großräumige Länder, die in sich selbst sehr viel Finanzausgleich durchführen könnten. Dann würde sich auch die ganze Frage des horizontalen Ausgleichs außerordentlich vereinfachen.
    Ich bin der Meinung, daß das geschehen sollte und daß es möglichst während der Zeit der Beratung dieser Vorlage geschehen sollte. Sie werden versuchen, diese Beratungen möglichst zügig durchzuführen; denn Sie wollen ia wenigstens eine der Reformen, die Sie sich vorgenommen haben, noch in dieser Periode zu einem leidlichen Abschluß bringen. Sie werden also „auf Teufel komm raus" und bei weiterem Offenlassen der Prozentsätze, die wesentlich zu dieser Regelung gehören, jetzt in den Ausschüssen des Bundestages darauf dringen, daß diese Reform zu einem Ende kommt. Hoffentlich kommt sie zu einem guten Ende. Zu einem guten Ende wird sie aber nur kommen können, wenn Sie die Gesichtspunkte, die ich Ihnen jetzt sehr kursorisch vorgetragen habe, bei Ihren weiteren Beratungen berücksichtigen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute stand naturgemäß die Finanzreform im Vordergrund. Es ist leider noch verfrüht, die Fragen der Gemeindefinanzreform hier so intensiv zu erörtern, wie das die Sache erfordert. Vor allem die deutschen Gemeinden warten nach 19 Jahren mit großer Spannung auf diese Finanzreform, die ja ein Stück der Gesamtreform, die hier behandelt wird, ist. Diese Gemeindefinanzreform ist nicht ganz einfach. Das hat die heutige Debatte deutlich gemacht. Es wird sicher großer Anstrengungen bedürfen, um wirklich zufriedenstellende Regelungen zu erreichen, wobei ich mir darüber klar bin, daß zufriedenstellend immer ein relativer Begriff ist.
    Meine Damen und Herren, der Inhalt der Gemeindefinanzreform wird erst im Laufe der weiteren Beratungen erarbeitet werden können. Es fehlen noch zu viele der notwendigen Materialien. Heute
    gibt es nur einen ganz wichtigen Grundsatz, daß nämlich die Gemeindefinanzreform im Zug nicht gegebenenfalls abgehängt werden darf, sondern daß sie ein Stück der Gesamtreform werden muß.
    Mit der Finanzreform ist auch die Frage der Verwaltungs- und Gebietsreform angesprochen, die ja auch von der Troeger-Kommission in ihre Vorschläge ,einbezogen worden ist. Im Zusammenhang mit der Großen Anfrage der Koalitionsfraktionen, die voraussichtlich noch im Mai behandelt werden wird, haben wir die Möglichkeit, uns mit den damit verbundenen Problemen hier zu beschäftigen. Wir sind uns klar, daß finanziell gesunde Gemeinden auch eine bestimmte Verwaltungskraft haben müssen. Die deutschen Gemeinden haben dazu eigene Vorschläge unterbreitet. Es wäre gut, wenn diese Vorschläge stärkere Beachtung fänden, nicht zuletzt auch, weil hier der Bürger Mitverantwortung tragen kann.
    Wenn auch die Vorschläge für die dringend notwendige Aufstockung der kommunalen Finanzmasse noch nicht konkretisiert werden konnten und wir uns hier in einer Übergangsphase befinden, sollte doch heute schon gesagt werden, daß die Vorschläge der Bundesregierung natürlich nicht eine bestimmte Gruppe von Kommunen bevorzugen oder benachteiligen dürfen, sondern daß sie eine Gesamtlösung schaffen müssen. Der Bund kann das kommunale Steuersystem nur nach den Grundsätzen einer allgemein ausgeglichenen Grundausstattung der Gemeinden ordnen. Die auf den verschiedenen Strukturgründen beruhenden besonderen Bedürfnisse können in einem bundeseinheitlichen System nicht bis ins letzte berücksichtigt werden. Das ist auch aus den heutigen Ausführungen klargeworden. Jedes System muß und wird daher immer ergänzungsbedürftig sein. Selbst bei den allgemeinen Finanzzuweisungen der Länder ist es nicht möglich, die besonderen Bedürfnisse von Gemeinden mit wiederum höchst unterschiedlichen zentralen Aufgaben in einem Schema zu erfassen. Das wissen wir alle aus unserer kommunalen Praxis.
    Ein Grundsatz sollte allerdings in unsere Finanzordnung nicht Eingang finden, nämlich der Grundsatz, den Finanz- und Investitionsbedarf gewissermaßen vom „Bruttoinlandsprodukt" abzuleiten. Sonst werden immer mehr „Schlafgemeinden" entstehen. Denken wir daran, daß beispielsweise im Jahre 1964 über 3,6 Millionen Wirtschaftsbürger täglich in die Städte hineinströmten. Die große Masse der Gemeinden würde damit sehr benachteiligt werden. Die öffentlichen Leistungen müssen aber auch für die Menschen auf dem Lande mitfinanziert werden, ganz abgesehen von der Ausstattung der Erholungsgebiete und der regionalen Angleichung der Lebensverhältnisse, wichtige Punkte in der Gesamtbetrachtung der Finanzreform.
    Ein besonders bedeutsamer Punkt ist die Unterstützung der Gemeinden durch Mittel aus der Mineralölsteuer. Hier sind die Gemeinden — das lag in der Natur der Sofortmaßnahmen, die im vergangenen Jahr begonnen haben — noch nicht so behandelt worden, wie sie es in ihrer Gesamtstruktur verdienen. Die Gemeinden haben rund drei Viertel des

    Schmitt-Vockenhausen
    Straßennetzes zu unterhalten und müßten hier mit knapp der Hälfte der Verkehrsabgaben rechnen. Hier werden weitere Verbesserungen, wie sie heute ja auch angestrebt werden — das ist deutlich geworden —, dankbar begrüßt werden.
    Lassen Sie mich noch eine kurze Anmerkung über die Bedeutung der Gemeinden machen. Sie waren stets mehr als nur Wohn- und Schlaforte, mehr als nur Arbeitsplatz für die landwirtschaftliche Bevölkerung und wenige Gewerbebetriebe. Sie sind auch Mittelpunkte des Gemeinschaftslebens, und in den Kommunen hat sich ein Selbstverständnis in der Verbundenheit des Bürgers mit seiner Gemeinde, eine Form der Demokratie entwickelt, die wir nicht mehr missen möchten.
    Nach 1945 haben die Gemeinden sehr lange auf diese Finanzreform und die Neuordnung der Verhältnisse gewartet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe und wünsche, daß es uns gelingt, durch die Gemeindefinanzreform eine vernünftige und befriedigende Regelung zu erreichen, die den Bedürfnissen der fast 24 000 deutschen Gemeinden gerecht wird.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)