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ID0517122900

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    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
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    Rede von Dr. Hans Müthling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Anschluß an die Grundsatzausführungen des Herrn Kollegen Dr. Möller von heute morgen möchte ich jetzt einige Hinweise zu dem eigentlichen Zentralproblem der Gemeindefinanzreform geben, zur Gewerbesteuer. Zuvor eine einzige Zahl zu dem sogenannten Übergewicht der Gewerbesteuer, mit dem draußen der ganze Streit geführt wird. 80 % Gewerbesteuer-Übergewicht im Gemeindehaushalt, das ist die Schlagzeile. Demgegenüber entfallen nach den letzten amtlichen Zahlen von 1965 von den laufenden Einnahmen auf die Gemeindesteuern 41,2 %. Für die drei Gewerbesteuerarten beträgt der entsprechende Satz 32,3 %. Das zur Richtigstellung.

    (Abg. Krammig: Also 80 % von 41 %! Das kommt hin!)

    — Ich sage das mit Rücksicht auf Zeitungsnachrichten von heute morgen.
    Im Mittelpunkt der Gemeindefinanzreform soll eine simple Umschichtung stehen. Die für eine Reform erforderliche Finanzmasse sollen im wesentlichen die Gemeinden selbst aufbringen. Die Nivellierung der Steuerkraftunterschiede soll durch eine große Austauschaktion bewirkt werden, nämlich durch einen Austausch von Gewerbesteuer der Betriebsgemeinden gegen Einkommensteueranteile der Wohnsitzgemeinden. Es geht also ganz einfach um die Verlagerung von Steuerkraft von einem kommunalen Bereich in den anderen. Auf diese Weise



    Dr. Müthling
    werden die zentralen Orte schwerwiegend betroffen.
    In der Regierungsvorlage bleiben dazu drei wichtige Tatsachen unberücksichtigt. Das sage ich trotz der Vertrauensvorschüsse, die heute morgen so freigebig nach allen Seiten hier ausgeschüttet wurden.
    Die vorgesehene Nivellierung — das ist eine der Tatsachen, von denen ich eben sprach — läßt die bestehenden Bedarfsunterschiede unberücksichtigt, läßt den effektiven Bedarf unberücksichtigt, wobei Wünsche kein Bedarf sind, Diese Nivellierung läßt die soziale Verpflichtungsbilanz dieser Gemeinden unberücksichtigt, die die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden, die Betriebe und die Arbeitsplätze ernstlich belastet. Man kann, glaube ich, zusammenfassen: kommunale Nöte sind jedermanns Nöte. Aber auch nicht ein Anflug dieser Beeinträchtigung noch der eigentlichen Grundlagen eines modernen Industriestaates steht hiervon in Antrag und Begründung der Gesetzesvorlage. Gerade an dieser Stelle zeigt sich bei der Gesetzesvorlage, wie schwer es in einer Demokratie Gesetzeswerke haben, denen die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit fehlt.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das zweite Argument gegen die Vorlage in dieser Hinsicht ist folgendes. Die so betroffenen zentralen Orte müssen trotz ihres höheren Gewerbesteueraufkommens im Durchschnitt ihre Steuerzahler, ihre Steuerbürger möchte ich sagen, wesentlich stärker heranziehen, als es die nachfolgenden Gemeinden nötig haben. Dieser Beweis ist, statistisch unbestritten, geführt.
    Schließlich ist drittens unberücksichtigt geblieben, daß die neu belasteten Bevölkerungsschichten dann auch noch für eine sehr viel stärkere Verschuldung eintreten müssen. Geht es bis zur zweiten und dritten Lesung um spezielle Lösungen, so wird meine Fraktion möglicherweise hier spezielle Vorschläge für eine Entschuldungsaktion machen. In schwierigen Fällen könnten sich dadurch neue Aktionen für unmittelbare Investitionsimpulse ergeben.
    Es mag darauf spekuliert werden, daß mit der Aufteilung der Gewerbesteuerumlage auf Stadt und Land ein Keil zwischen die verschiedenen Gemeindegrößen getrieben wird. Ich glaube nicht, auch nicht nach der heutigen Morgenpresse, daß eine solche Kalkulation à la Viehmarkt aufgehen wird. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, nämlich die Zusammenfassung des Städtetages, des Städtebundes, des Landkreistages und des Gemeindetages, hat der Bundesregierung frühzeitig in Geschlossenheit erklärt — ich darf zitieren, Herr Präsident; ich zitiere nach der Denkschrift vom 7. März 1968 —, „daß eine Gewerbesteuerumlage die Probleme weder beim Staat noch bei den Gemeinden löst".
    Die Länder lassen zur Zeit die Auswirkungen der Regierungsvorlage überprüfen. Als erster Land — das darf ich zur Ergänzung der Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers von heute morgen sagen — hat vor einigen Tagen Baden-Württemberg die Ergebnisse vorgelegt. Es bestätigt tendenziell die bisherigen Schätzungen über die absolut stärkere Schädigung der wirtschaftsintensiven Gebiete. Die neue Feststellung ist aber leider nicht repräsentativ genug, weil Baden-Württemberg den höchsten Gewerbesteuerausgleich hat, der nach der Vorlage ja künftig wegfallen soll.
    Übrigens ist gerade an dieser Stelle der Regierungsvorlage die Frage zu stellen, wie es denn hier bei der Abfassung der Vorlage der Verfassungsminister gehalten hat. Es gibt doch den Art. 28 des Grundgesetzes zur Verhütung der finanziellen Aushöhlung ganzer Gemeindegruppen, und die Gemeinden haben doch die in der Verfassung verankerte Realsteuergarantie. Demgegenüber soll nun die Gewerbesteuerumlage gegen Finanzzuweisungen ausgehandelt werden. Offensichtlich hat der Verfassungsminister hier mitgezeichnet, und offensichtlich hat er sich nicht mit dem Argument durchgesetzt, daß nach Rechtslehre und Judikatur, von den Motiven des Gesetzgebers ganz zu schweigen, hier allein der Grundsatz gelten kann: Steuer gegen Steuer.
    In der fachlich orientierten Öffentlichkeit ist weitgehend anerkannt, was objektiv für die Gewerbesteuer spricht. Das gilt auch für große Teile der Unternehmerschaft, für das Gewerbe des Mittelstandes und für die Dienstleistungsberufe. Selbst in den von uns Mitgliedern des Finanzausschusses mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag und den in ihm vertretenen Organisationen geführten Aussprachen spiegelte sich ständig das Wort exponierter Wirtschaftler wider: Wer sorgt für uns, wenn Rathaus und Gewerbesteuer nicht mehr zusammengehören? Auch diese Kreise haben Angst davor, daß die Wirtschaft zum Nachteil der Gemeinden eines Tages nur noch den Steuergläubiger wechseln soll. Die Gemeinden finden dort auch viele Bundesgenossen, wenn es darum geht, daß die Gewerbesteuerreform nur zusammen mit der gesamten Steuerreform durchgeführt werden darf.
    Aber auch in der Regierungsvorlage unterzieht man sich nicht der Mühe einer objektiven Bilanz. Ich habe vorhin bei der Gewerbesteuerumlage ja auf drei kritische Punkte verwiesen. Ich kann dazu nicht das ganze Register aufziehen, aber ein Beispiel aus dem so wichtigen Erfordernis der Steuerharmonisierung muß ich doch nennen. Da vergleicht man in der Vorlage die unmittelbare, hohe Gewerbesteuerbelastung in der EWG und verschweigt, daß im Sinne der Wettbewerbsfrage ja in Wirklichkeit die gesamte Belastung maßgebend ist, die sich erst aus der Addition der Belastung der Gemeinden durch die Gewerbesteuer und ihrer Belastung durch die direkten Steuern des Staates ergibt.
    Da muß nun erst ein Mann des Deutschen Städtetages, Dr. Weinberger, kommen, um sozusagen in letzter Minute, nämlich vorgestern, am 6. Mai, der deutschen Offentlichkeit zu erklären: Das stimmt ja alles gar nicht! Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich aus dieser Sonderveröffentlichung des Deutschen Städtetages vom Montag zitieren:
    Am besten beweist dies ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik, die eine gewichtige Gewerbesteuer besitzt, und Holland, das gar keine Gewerbesteuer hat. In Holland beträgt das Auf-



    Dr. Müthling
    kommen an Einkommen- und Vermögensteuer 56,2 % und das gesamte Steueraufkommen in der Bundesrepublik einschließlich der Gewerbesteuer nur 54 %.
    So steht es also mit der Berichterstattung an den Bundestag. Vielleicht darf so etwas einem Interessenverband unterlaufen, vielleicht auch einem der zahlreichen Steuer- und Finanzinstitute, aber ganz bestimmt nicht dem Bundesfinanzministerium.
    In allen industriewirtschaftlichen Anträgen auf Abbau der Gewerbesteuer findet sich als ein Hauptargument der Verstoß dieser Abgabe gegen die Steuerharmonisierung in der EWG. Auch in der Regierungsvorlage steht das, Textstelle 220. Demgegenüber unterstützt meine Fraktion die unermüdlichen kommunalen Richtigstellungen, daß die Gewerbesteuer wie die Grundsteuer als direkte Steuer nicht unter den Steuerharmonisierungsauftrag der EWG-Kommission fällt. Für die direkten Steuern schreibt der EWG-Vertrag nur vor, daß diese den allgemeinen Vorschriften über die Angleichung der Rechtsvorschriften zu unterstellen sind. Die EWG hat in dieser Hinsicht keine Schritte zur Beseitigung der Gewerbesteuer eingeleitet.
    Entfällt schon danach rein steuersystematisch die Einbeziehung der Gewerbesteuer in die Steuerharmonisierung, so wird auch die immer wieder vorgebrachte Behauptung über die unterschiedlichen Steuerbelastungen im EWG-Raum unrichtig. Von den sechs Mitgliedstaaten haben fünf eine Gewerbesteuer in irgendeiner Form. Da die Beharrlichkeit der Gegenbehauptung sich besonders auf Frankreich bezieht, bedarf es zur Kommunalverteidigung des des Hinweises, daß die Gewerbesteuerbelastung in Frankreich und bei uns im wesentlichen übereinstimmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Appel und Birnen!) — Ich komme darauf.

    Wenn sich nun sogar die Regierungsvorlage auf jene brüchige Seite der Antragsteller schlägt, so muß sich der Autor dieser Behauptung sogar von seinem eigenen Herrn Minister belehren lassen — ich zitiere abermals mit der freundlichen Erlaubnis des Herrn Präsidenten —, der in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU unter dem 12. Dezember 1967 — Drucksache V/2386 — folgendes ausführte:
    Die direkte Steuerlast der Unternehmen schließt in der Bundesrepublik die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer ein. Solche oder ähnliche Steuern bestehen auch in anderen EWG-Staaten. So hat Frankreich außer der ohnehin höheren Körperschaftsteuer eine Gewerbesteuer, deren Einnahmen 1965 10,8 % des Steueraufkommens ausmachten, während sie in der Bundesrepublik 9,8 % betrugen.
    Diese Zahlen gelten im wesentlichen auch jetzt noch, nachdem geklärt ist, daß die Lohnsummensteuer in Frankreich breiter angelegt ist als bei uns.

    (Abg. Krammig: Und abzugsfähig bei der Lohnsteuer! Das ist keine Gewerbesteuer mehr!)

    — Ja, das verändert den Prozentsatz etwas.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist diese Auskunft nicht widerrufen worden, Herr Kollege!)

    — Nein.
    Das Programm enthält, wie heute morgen insbesondere von Herrn Kollegen Dr. Möller näher erläutert, keine Angaben über das Ausmaß der Verstärkung der Gemeindefinanzmasse. Selbst eine Umstellung der Einkommensteuerbeteiligung auf eine echte Gemeindeeinkommensteuer, also mit Hebesätzen, wird frühestens nach 1972 für möglich erklärt. Aber die Entscheidung bleibt auch dafür völlig offen. Alles ist vage.
    Seit 1958 wird die Finanzreform bundesseitig in Aussicht gestellt. Jedes Jahr gab es neue Versprechungen, jedes Jahr neu genährte Hoffnungen. Und nun wird in diesem Jahr eine neue Hoffnung aufgepflanzt: der Blankowechsel, der in diesem Jahr gegeben und 1969 und in den kommenden Jahren eingelöst werden soll. Aber, nach diesem Programm ist alles ohne Sicherheit, alles unverbindlich und alles von soundso vielen Voraussetzungen abhängig, und keiner weiß, in welcher Richtung; und selbst darin lebt noch ein Stück Utopie.
    Bei den nun anstehenden Beratungen — und damit lassen Sie mich bitte schließen — sind nicht nur die Finanzleute, die Sozialexperten und die Kommunalpolitiker beteiligt; nein, ich meine, auch die Wirtschaftspolitiker des Bundestages müßten dazugehören, ist doch diese weitgehend eingetretene Krise der Kommunalfinanzen in Wirklichkeit ein strukturelles Problem, gehört dieses kommunale Strukturproblem doch in Wirklichkeit neben die bekannten großen Strukturschwierigkeiten gestellt, neben die absterbenden Branchen, neben die Zonenrandgebiete, neben die Landwirtschaft und neben den Bergbau.
    Sieht man die Sorgen des Bundestages so, als Teil dieser großen Strukturprobleme unserer Zeit, dann beginnt die ganze Geschichte allerdings mit einem tollen Handikap. Denn in der mittelfristigen Finanzplanung steht nichts, da steht kein Pfennig, obgleich die Gemeindefinanzreform schon damals bei der ersten Verplanung eine echte Verpflichtung war. Möge der Bundestag dies ändern!

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stecker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Stecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über Aufgaben und Ziele und über die Bedeutung der Finanzreform scheint man sich in unserem Lande weitgehend einig zu sein. Das gilt jedenfalls, soweit es sich um die allgemeine Deklamation handelt. Aber das wird anders, wenn man das als notwendig Erkannte für den eigenen Bereich vollziehen soll. Jedenfalls habe ich diesen Eindruck, wenn ich die Diskussion unter den Ländern und zum Teil unter den kommunalen Spitzenverbänden höre.
    9192 Deutscher Bundestag --- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968
    Dr. Stecker
    Das ängstliche Pochen auf die Staatsqualität unserer Länder ist meines Erachtens nicht geeignet, den Föderalismus zu popularisieren. Wenn ich das staatsrechtlich überprüft habe, habe ich besonders den Gedanken der Hilfskonstruktion eines Staates ohne Souveränität nie ganz ernst nehmen können, zumal da diese Hilfskonstruktion nach meiner Überzeugung eine Contradictio in adiecto ist.
    Was sollen eigentlich unsere armen Länder sagen, die heute schon weitgehend vom Ausgleich leben, wenn man die Einnahmenhoheit als ein wesentliches Merkmal der Staatsqualität ansieht? Was man gerade bei der Verteilung der letzten Ergänzungszuweisungen erlebt hat, was die armen Länder sich da haben gefallen lassen müssen, war alles andere als staatswürdig. In unserem Volke ist ein lebendiges Gefühl dafür, daß das, was unter der stolzen Fahne des Föderalismus einhergeht, vielfach schlicht eine Verteidigung von Besitzständen ist, außerdem der Grabenkampf der Länderbürokratie gegen die Bundesbürokratie. Wenn wir unser Volk zu einem Staatsbewußtsein bringen wollen, sollten wir möglichst bald Ordnung in die Dinge bringen. Und noch eins: Niemand in diesem Lande will mehr Steuern zahlen oder geringere öffentliche Leistungen entgegennehmen, nur weil dieser oder jener Steuerverbund irgendeiner Ideologie eines falsch verstandenen Föderalismus oder einer falsch verstandenen oder romantisierten Selbstverwaltung nicht entspricht.
    Ich bin deswegen der Meinung, daß das, was Herr Finanzminister Kubel für das Land Niedersachsen vorgetragen hat, ein sehr beachtenswerter Beitrag und eine Fortentwicklung dessen ist, was uns die Bundesregierung hier vorgelegt hat. Dieses ist in den Verhandlungen mit den Ländern zu einer gewissen Minimierung gekommen, zu einer Minderung dessen, was sicher auch der Bundesfinanzminister gewollt hat. Insofern befinden wir uns nur auf dem Wege der Wiederherstellung dessen, was die Bundesregierung ursprünglich wollte.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal].)

    Zunächst möchte ich auf die Gemeinschaftsaufgaben eingehen und zu überlegen geben, ob wir nicht doch zu einer Generalklausel zurückkommen sollten. Denn eine Generalklausel entspricht meinem Verständnis von dem Rang einer Verfassung mehr als die Aufzählung ganz bestimmter Aufgaben, die heute sehr aktuell sein können, von denen aber keineswegs feststeht, daß sie das auch noch in einigen Jahren sein werden. Wir werden sehr viel mehr andere Entwicklungen haben, dynamische Entwicklungen, denen wir uns durch ein einfaches Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates anpassen können. Die Generalklausel könnte absolut so stipuliert werden, daß sie den Interessen der Länder nachkommt. Es könnte gesagt werden, daß die Zusammenarbeit notwendig ist zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zur Förderung der Einheitlichkeit der Lebensverhätnisse oder zur Finanzierung dringend notwendiger gemeinschaftlicher Einrichtungen.
    Ich sage das nicht, um einer schrankenlosen Ausweitung etwa der Gemeinschaftsaufgaben das Wort zu reden, sondern ich bin der Meinung, daß die begrenzte Zahl an sich richtig ist. Ich würde allerdings auch die Unterhaltung der Universitäten, der wissenschaftlichen Hochschulen mit einbeziehen. Ich weiß, daß eine Reihe von schwachen Ländern — dazu gehört sicherlich auch das Land Niedersachsen. dazu gehört heute schon das Saarland — nicht in der Lage ist, die Unterhaltung durchzuführen. Es nützt gar nichts, daß wir den Bau finanzieren, ohne die Unterhaltung sicherzustellen. Die tragikomische Gründungsgeschichte einer Universität Bremen ist hier ein Beispiel.
    Wie ist das vor sich gegangen? Das Land Bremen hat gesagt: Entsprechend dem allgemein anerkannten Bedürfnis müssen wir eine Universität gründen; wir können es aber nicht, weil wir die Unterhaltung nicht durchführen können. Dann hat die Bundesregierung gesagt: Wir sind bereit, euch dabei behilflich zu sein, vorausgesetzt, daß ihr unter den Ländern sicherstellt, daß wir nicht vor das Bundesverfassungsgericht gezerrt werden, wenn wir dieses tun. Darauf hat ein Teil der anderen Länder gesagt: Mitnichten, wir werden euch nach Karlsruhe bringen, wenn ihr das tut, denn ihr dürft das als Bund nicht. Daraufhin die Frage: Ja, seid ihr denn bereit, dem Lande Bremen bei der Finanzierung der Universität behilflich zu sein? Darauf die Antwort: Nein, wir haben genug mit unseren eigenen zu tun. So scheitert ein Projekt, und nach der Diskussion, die wir hier in diesem Hause gestern gehabt haben, meine Damen und Herren, machen wir uns doch mit solcher Praxis lächerlich.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ein weiterer Punkt ist die Frage der Steuerverteilung. Es ist hier genug von dem Trennsystem gesprochen worden. Es hat sich in Wahrheit nicht bewährt, auch wenn Herr Senator Heinsen meinte, daß gerade das bisherige System besser sei und ein größerer Steuerverbund neuen Streit hervorrufen werde. Wo steht denn eigentlich geschrieben, daß der Aufgabenzuwachs proportional zu dem Steuerzuwachs verläuft? Selbst wenn wir den Ländern die Steuern gäben, die heute Zuwachssteuern sind, so steht erstens nicht fest, daß diese es bleiben, und zweitens steht nicht fest, daß sie sich proportional oder entsprechend der verschiedenen Aufgabenteilung entwickeln. Ich beziehe mich nur auf die oft sehr zufällig geschnittenen Landesgrenzen. Man denke auch hier wieder einmal an Bremen. Ich erwähne das nur, weil es so einleuchtend ist. Bremen verdankt ja schließlich seine Existenz ausschließlich der Tatsache, daß die US-Army in dem englisch besetzten Gebiet einen eigenen Nachschubhafen haben wollte, und dafür wurde Bremen ausgewählt.

    (Heiterkeit.)

    Ich weiß nicht, ob das eine historisch besonders ehrenvolle Geschichte ist.

    (Abg. Krammig: Der erste Postdampfer ist von Bremen nach New York gelaufen, daher die Verbindung mit USA!)

    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9193
    Dr. Stecker
    — Ah so! Sehen Sie, das war wenigstens noch eine sehr schöne und ehrenvolle historische Reminiszenz. Aber das andere war es sicher nicht.

    (Heiterkeit.)

    Herr Kubel hat hier das Beispiel Frankfurt gewählt, das man aus Hessen ausklammern könnte. Ich finde es viel einleuchtender, ein anderes Beispiel zu wählen und die Lage zu schildern — in dieser Lage sind wir in Norddeutschland doch —, in der etwa Bayern sein würde, wenn es München und Nürnberg aus seinem Staatsverband ausschiede. Ich glaube, das beleuchtet eigentlich noch mehr, wie unmöglich es ist das örtliche Steueraufkommen für die Finanzierung der Aufgaben maßgeblich sein zu lassen, vor denen unsere Länder heute stehen. Dem Grundsatz, daß alle gleichmäßig ihre Aufgaben erfüllen müssen, werden wir nur gerecht, wenn wir möglichst viele Steuern, also auch die Umsatzsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer und meines Erachtens auch die Mineralöl- und die Kfz-Steuer in den großen Steuerverbund einbeziehen und aus dieser Verbundmasse die Deckungsbedürfnisse des Bundes, der Länder und der Gemeinden gleichmäßig befriedigen, und zwar so gleichmäßig, daß ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewährleistet wird. Die Einzelaufteilung wäre durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen und in die mittelfristige Finanzplanung einzubetten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Ich bin mir bewußt, daß dieser Vorschlag einigen Widerstand hervorrufen wird. Das hat ja auch Herr Minister Kubel gesagt. Aber ich habe auch den Eindruck, daß das keineswegs so unmöglich ist, wenn wir uns die Dinge wirklich einmal ganz nüchtern überlegen. Wenn ich daran denke, welche großen Gruppen in unserem Hause früher schon von diesem großen Steuerverbund gesprochen haben, Herr Kollege Möller, glaube ich, daß wir dafür sogar eine Mehrheit finden können. Allerdings ist es so, daß die Intensität des Föderalismus oft zwischen den einzelnen Parteien, Gruppen und Persönlichkeiten stark wechselt. Aber ich glaube wirklich, wir bekommen sogar eine Mehrheit für meinen Vorschlag.
    Ich möchte noch ein Argument widerlegen, das auch Herr Senator Heinsen erwähnt hat, nämlich daß der große Steuerverbund dazu führen müsse, daß die Länder in jedem Jahr beim Bund antreten müßten und daß gerade das erst die großen Auseinandersetzungen geben würde. Wenn das richtig ist, müßten ohne diesen Verbund jedes Jahr die armen Länder bei den reichen Ländern antreten. Ich weiß nicht, ob die Alimentation durch die reichen Länder ehrenvoller ist als die Verteilung durch den Bund. Jedenfalls wird durch meinen Vorschlag nur sichergestellt, daß einmal verteilt werden muß und dieses schreckliche System aufhört, daß wir zunächst völlig willkürlich die Steuern erheben und dann durch ein unübersichtliches System von Finanzausgleich, von Zerlegung, von Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen versuchen, das einigermaßen wieder auszugleichen, wobei wir dem einzelnen Land oder der einzelnen Stadt das Gefühl vermitteln, sie habe großzügig etwas herzugeben, was andere Leute genausogut mitverdient haben wie die Bürger dieses Landes auch.
    Ich möchte noch kurz auf einzelne Einwendungen eingehen, die man vorgebracht hat. Zunächst der Einwand: die Staatsqualität sei gefährdet. Dazu ist zu sagen, daß heute schon der Bund die Gesetzgebungsbefugnis sozusagen über alle Ländersteuern hat. Das heißt, wenn Staatsqualität, dann liegt diese doch sicher mehr in der Gesetzgebungsbefugnis als bei den Adressaten, die der Bundesgesetzgeber der einzelnen Steuer gibt.
    Ich sagte bereits, daß die Einnahmehoheit heute schon bei den schwachen Ländern, also etwa Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saar, gar nicht vorhanden ist. Die Länder leben heute schon im wesentlichen von Zuweisungen und würden dann also keine Staatsqualität haben. Ich glaube, mit diesen Differenzierungen wären sie nicht einverstanden.
    Ich darf noch hinzufügen, daß nach meiner Meinung die gesamthänderische Zusammenfassung aller Steuermittel — und die haben wir hier, weil über die Verteilung der Bundestag und der Bundesrat gesamthänderisch bestimmen — dem Prinzip des deutschen Föderalismus, der stärker auf Kooperation eingestellt ist — übrigens genauso wie der ist, das örtliche Steueraufkommen für die Finanzietiable Trennung der einzelnen Aufgaben, und der deutsch-rechtlichen Vorstellung einer gesamthänderischen Verfügung über eine Finanz- und Vermögensmasse in besonderem Maße entspricht. In Wahrheit geht es hier nicht um die heiligsten Güter des Föderalismus, sondern um die Wahrung von Besitzständen. Es geht auch noch das ist schon angesprochen worden — um die Sorge, daß etwa der Bund eine Bundesfinanzverwaltung einführen könnte. Nun, eine einheitliche strengere Aufsicht über die Art der Steuererhebung halte auch ich für dringend notwendig. Wer die unterschiedliche Behandlung gleicher Unternehmungen im deutschen Lande kennt, kann hier berechtigte Sorgen haben und wird sich fragen, ob das auf die Dauer so hingenommen werden kann.
    Gegenüber meinem Vorschlag ist dann noch gesagt worden, es wäre nicht vertretbar, daß der Bund verfassungsrechtliche Direktbeziehungen zu den Gemeinden unterhielte. Ich habe in dem Bericht, den Herr Senator Heinsen abgegeben hat, gelassen, daß man das mit Verwunderung festgestellt habe. Nun, ich kann nur sagen, darüber kann sich doch nur derjenige wundern, der nicht weiß, wiesehr heute schon der Bundesgesetzgeber und die Bundesverwaltung tagtäglich in die Belange der Gemeinden eingreifen. Schließlich ist ja wohl auch die Gesetzgebungskompetenz über die Gemeindesteuern eine unmittelbare Beziehung des Bundes zu den Gemeinden. Also ich würde mich hier nicht so schrecklich zieren, wenn das beim Verbund auch äußerlich zum Ausdruck kommt.
    Bei den kommunalen Spitzenverbänden hält man grundsätzlich daran fest, daß man, wenn die Ge-



    Dr. Stecker
    werbesteuer abgebaut werden sollte, dafür eine eigene Steuer aus dem örtlichen Aufkommen als Ersatz haben müßte, und zwar möglichst auch eine Steuer, die im Hebesatz manipuliert werden könnte! Zunächst zu der Gewerbesteuer, Herr Kollege Müthling. Ich bin der Meinung, daß wir sehr ernsthaft die Frage prüfen müssen, ob die Gewerbesteuer erhalten werden kann. Bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Möller hatte ich das Gefühl, daß dabei die Vorstellung mitschwebte, das Erheben von Gewerbesteuer sei sozial, weil nur einige wenige große Betriebe diese Steuer zahlten, während das Erheben der Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer ein wenig unsozial sei, weil es sehr viele betreffe. Ich halte diese Differenzierung für falsch, und zwar deswegen, weil natürlich auch die Gewerbesteuer nicht von einigen wenigen, von etwa 5 % bezahlt wird, sondern über die Preise sich auch beim Portemonnaie des kleinen Mannes auswirkt. Darüber soll man sich doch keiner Täuschung hingeben. Ich halte es in einer Demokratie mit allgemeinem gleichem Wahlrecht für angemessener, wenn der einzelne weiß, was er bezahlt, und nicht etwas über einen Dritten zu bezahlen hat. Insofern meine ich, daß die Anhebung der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer mindestens genauso sozial ist wie die der Gewerbesteuer. Wenn ich bedenke, daß wir dadurch innerhalb der EWG in eine sehr schlechte Konkurrenzlage zum Ausland kommen — und das tun wir bei dem heutigen Verhältnis von Kostensteuern und Verbrauchsteuern ganz sicherlich —, so muß ich sagen: ich halte das für sozial sehr viel bedenklicher, weil das die in den deutschen Unternehmungen arbeitenden Menschen, auch die Arbeiter, betrifft. Also hier ist eine soziale Argumentation gar nicht am Platze. Für einen Demokraten ist es natürlich etwas schwieriger, eine Vielzahl von Steuerzahlern sichtbar zu belasten, anstatt das über ein paar Großbetriebe zu erledigen. Aber ich halte das nicht für besonders mutig und auch nicht für besonders demokratisch.

    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten in der Mitte.)

    Deswegen meine ich, wir sollten uns damit nicht ohne weiteres abfinden.
    Von einem der kommunalen Spitzenverbände wird der Standpunkt vertreten, eine wesensmäßige Voraussetzung für die Selbstverwaltung sei eine manipulierbare Steuer nach dem örtlichen Aufkommen. Dazu kann ich nur sagen, dann haben heute schon viele unserer Gemeinden keine echte Selbstverwaltung nach sogenanntem deutschem Muster.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Denn sie leben praktisch vom Ausgleich. Nun kann man doch nicht die Selbstverwaltung so praktizieren, daß man einem Teil eine vollkommene Hoheit über die Einkommensverhältnisse verschafft, die anderen auf den Ausgleich verweist und sagt: Dann haben wir aber doch hier noch eine Selbstverwaltung nach deutschem Muster. Meine Damen und Herren, in der kommunalen Selbstverwaltung halte ich es überhaupt immer für bedenklich, mit Prozentsätzen und Durchschnittssätzen zu arbeiten. Denn
    was nützt es mir als Stadt Wilhelmshaven — meinetwegen —, wenn der Durchschnitt der Großstädte gut mit Gewerbesteuer ausgestattet ist, ich aber an einer ganz unteren Grenze liege. Das ist so ähnlich, als wenn der Herr Schulze ein Hähnchen hat, und der Herr Müller hat keines, und man rechnet ihm dann vor, daß im Durchschnitt jeder ein halbes Hähnchen hat. Dann ist der Herr Müller doch sehr schlecht bedient, finde ich.

    (Heiterkeit.)

    Diese Rechnung ist bei den kommunalen Gebilden genauso; denn sie leben ja davon, daß sie selber so ausgestattet sind, daß sie die Selbstverwaltung ausüben können.
    Meine Damen und Herren, auch wenn wir nur die Einkommensteuer den Gemeinden zuteilen, schafft diese noch außerordentliche Steuerkraftunterschiede. Wenn wir gar, wie das hier in Aussicht gestellt ist, in der Verfassung vorsehen, daß wir die Kommunen an der Einkommensteuer für versteuerte Einkommen von bis zu 32 000 DM beteiligen, ist es für die Gemeinden außerordentlich interessant, Menschen mit gutem Einkommen in ihren Mauern wohnen zu haben. Das heißt, die reinen Arbeitergemeinden im Stadtumland werden sehr viel schlechter dastehen als die Gemeinden mit den sogenannten besseren Vierteln. Ich weiß nicht, ob das unserer heutigen Zeit entspricht. Ich würde mich jedenfalls mit aller Kraft einer solchen Sache widersetzen.
    Meine Damen und Herren, überlegen Sie auch einmal folgendes. Wir haben 6 Millionen Einkommensbezieher, die heute keine Einkommensteuer bezahlen. Wo bleiben denn die Gemeinden, in denen diese Personen wohnen? Ich glaube, daß der Gedanke einfach anachronistisch ist, in der heutigen Zeit noch eine Gemeindeeinkommensteuer neu statuieren zu wollen.
    Nun sagt man, der Bürger würde durch die Gemeindeeinkommensteuer besser an seine Gemeinde gebunden, und es würde bei ihm ein sogenanntes aktives Steuerbewußtsein entstehen.

    (Heiterkeit.)

    Wer das sagt, überlegt doch nicht, daß 80 % unserer Steuern heute im Lohnabzugsverfahren, nämlich bei den Arbeitnehmern, erhoben werden. Dieses sogenannte aktive Steuerbewußtsein des einzelnen Steuerpflichtigen besteht doch nur darin, daß er ständig feststellt, daß die Differenz zwischen Brutto- und Nettoeinkommen immer größer wird, und daß er sich permanent darüber ärgert. Wohin diese Differenz im einzelnen geht, weiß er doch heute schon gar nicht, und das weiß er in Zukunft doch noch weniger.

    (Heiterkeit und Zustimmung.)

    Nein, meine Damen und Herren, das genaue Gegenteil ist der Fall. Es tritt nämlich der Effekt ein, den die Amerikaner das „something for nothing game" nennen. Das bedeutet, daß ich, wenn ich an meine Gemeinde über meinen Lohnzettel irgend etwas gezahlt habe, glaube, ich könnte permanent fordern, weil mich das ja nichts kostet. Das ist das „something for nothing game". Das ist der



    Dr. Stecker
    Effekt, der erzielt wird. Es entsteht nicht etwa der verantwortungsbewußte Bürger, der sich in einem aktiven Steuerbewußtsein seiner Gemeinde verbunden fühlt.
    Wie ist das nun mit der angeblich erhöhten Verantwortung des Gemeindepolitikers, der seine Bürger mit erhöhten Steuern zu belasten hat? Die Praxis ist doch so, daß der Marschtritt und die Ausstattung der Investitionen in den Gemeinden bestimmt werden von den wohlhabenden Gemeinden. Und die schwachen Gemeinden hängen mit dem Steuersatz ständig an der oberen Grenze, damit sie überhaupt mit hängender Zunge in etwa hinter den anderen Gemeinden nachkommen. Erhöhtes Verantwortungsbewußtsein der Kommunalpolitiker?
    Ich kann nur sagen: Arme Teufel sind das, die hier dauernd ihre Bürger bis an den Rand belasten müssen, um überhaupt nur in etwa nachzukommen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Meines Erachtens scheidet der Gedanke einer manipulierbaren eigenen Steuer auch einfach schon wegen der Komplizierung und Verteuerung der Steuererhebung aus. Niemand in unserem Lande wird uns einen solchen Anachronismus, der heute wieder Steuergrenzen zwischen 25 000 Gemeinden schafft, abnehmen; ich glaube, im Zeichen einer Harmonisierung auf europäischer Ebene sollten wir den Gedanken möglichst schnell in der Versenkung verschwinden lassen. Die einzige vernünftige, zeitgemäße und zukunftsträchtige Art der Ausstattung der Gemeinden ist die der globalen Beteiligung an dem großen Steuerverbund. Sie gewährt echte Selbstverwaltung für alle Gemeinden und vereinfacht das Steuersystem. Sie gewährleistet die Anpassung der gemeindlichen Finanzmasse an die steigenden Lasten der Zukunftsinvestitionen. Und den Gemeinde- und Stadträten bleibt ein weites Feld der Betätigung bei der Bestimmung der Reihenfolge der Investitionen, also bei der Ausgabenseite.
    Meine Damen und Herren, wer mir sagt, daß unsere Gemeindeväter und Stadtväter heute keinen Tätigkeitsbereich haben, dem kann ich nur sagen: Noch nie in der deutschen Geschichte hat eine Generation von Kommunalpolitikern so bedeutende Aufgaben zu lösen gehabt wie die unsere, die solche Aufgaben ja auch schon gelöst hat, indem sie ungeheure Investitionen beschlossen hat. Wann sind denn einmal Beschlüsse in dieser Größenordnung gefaßt worden, wann sind denn schon einmal Städte nach ganz modernen Gesichtspunkten aufgebaut worden, wie wir sie früher gar nicht kannten? Man soll sich hier doch nicht selbst in eine Ideologie hineinverrennen, die absolut am Rande liegt und sicherlich nichts für die Zukunft enthält.
    Nun noch einiges zur Klarstellung: Ich rede nicht Zweckzuweisungen an Länder und Gemeinden das Wort — damit hier kein Irrtum entsteht —, sondern ich will einen stabilen und breiten Steuerverbund und eine darauf beruhende Finanzausstattung nach dem Bedarf. Los von dem Finanzausgleich nach Fürsorgerichtsätzen!
    Es ist nicht, wie das immer wieder erwähnt worden ist — Herr Müthling, auch Ihnen muß ich das sagen — beabsichtigt, generell eine Umschichtung
    der jetzigen Finanzausstattung von den Großstädten und zentralen Orten zu den Kleinstädten und Landgemeinden hin vorzunehmen. Im übrigen empfehle ich dem Landgemeindetag und dem Landkreistag, das einmal im Protokoll des Bundesrates nachzulesen, wenn sie sich in ihrer Solidarität so besonders angesprochen fühlen.
    Es kommt auf einen bedarfsgerechten Schlüssel an. Es ist auch keineswegs so, daß die zentralen Orte gerade das erhöhte Gewerbesteueraufkommen haben. Was mich immer besonders erregt, ist nicht die steuerliche Ausstattung der Großstädte wie Düsseldorf oder auch Leverkusen und ähnliche, die hohe Gewerbesteueraufkommen haben, sondern das sind die Fälle, in denen einzelne Vorstadtgemeinden mit 200, 300 Einwohnern durch einen einzigen Betrieb ein völlig sinnloses Steueraufkommen haben, das darauf beruht, daß sich heute ein moderner Betrieb möglichst am Rande einer Stadt entwickelt und dann in der Gemeinde seine Steuern bezahlt. Das ist das, was von unserer Bevölkerung auf die Dauer auch nicht mehr hingenommen und nicht mehr ertragen wird. Deshalb, meine ich, sollten wir doch hier nicht einen falschen Zungenschlag hineinbringen.
    Ich bin zwar in einer Landkommune, in einem Landkreis tätig gewesen. Aber ich glaube, Sie werden mir zugeben, daß man, wenn man das Land mit wachen Augen sieht, auch um die zentrale Austauschfunktion einer Großstadt weiß. Die Großstädte sind in einer modernen Industriegesellschaft die Umschlagplätze für die geistigen und materiellen Güter. Wer das leugnen wollte, sieht die Dinge nicht, und jeder, der vom Lande kommt, ist daran interessiert, daß diese Umschlagsfunktion erhalten bleibt. Diese Umschlagsfunktion besteht darin, daß die Landgemeinden ständig Menschen an die Großstadt abgeben, die dort ein erhebliches Sozialprodukt erarbeiten, die verdienen, die ihre Familie gründen. Aber es muß auch ein echter Umschlag sein. Es muß auch wieder etwas zurückkommen. Es darf nicht so sein, wie der Städtetag das in seiner letzten Schrift dargestellt hat, indem er ausrechnete, welcher Anteil am Sozialprodukt in den Städten verdient wird und dann in einem Riesenausgleich, den man offenbar für ungerecht hält, auch wieder in das flache Land hineingeht. Meine Damen und Herren, davon, daß dieser Umschlag funktioniert, leben auch unsere Großstädte.
    Zum Schluß noch folgendes Problem: Wir müssen Übergänge schaffen, und wir müssen unseren Gemeinden und auch den Ländern klarmachen, daß wir nicht etwa von heute auf morgen in ein neues System hineinspringen wollen. Jeder, der die Dinge aus der Praxis kennt, weiß, daß sich die Investitionsintensität und die Aufgabenstellung in einer Gemeinde natürlich auch nach dem Aufkommen richten. Es ist ja nicht so, wie die Theoretiker sagen, daß man nur so viel Steuern erheben soll, wie man zur Erfüllung der dringenden Bedürfnisse braucht, sondern es ist auch in etwa so, daß man das auf die Hörner nimmt, was einem das Steueraufkommen gestattet. Das ist, glaube ich, auch gut so. Natürlich nimmt sich die eine Gemeinde diese Leistung und die andere Gemeinde jene Leistung besonders vor.

    Dr. Stecker
    Das ist ja der Vorteil der Selbstverwaltung, daß wir uns diese Initiative erlauben können, daß eine Selbstverwaltung ohne die schreckliche Angst vor dem Präzedenzfall mutig an neue Sachen herangehen kann. Das ist doch das, was die Selbstverwaltung deutscher Prägung auszeichnet. Das erkenne ich an, und das wissen wir alle.
    Nun müssen wir natürlich den Gemeinden die Sorge nehmen, daß wir von heute auf morgen einfach hier irgendwo nivellieren und sagen: Jetzt bekommt ihr weniger Geld. Das würde nämlich zur Folge haben, daß man die Aufgaben, die man sich berechtigterweise auf die Hörner genommen hat, gar nicht durchhalten kann. Das kann man nicht machen, sondern man muß es in einem vernünftigen Ausgleich anpassen.
    Wenn wir das tun, meine Damen und Herren, und wenn wir im übrigen in der von mir vorgeschlagenen Weise verfahren, können wir aus dieser Vorlage der Bundesregierung eine Finanzreform machen, die wirklich den Namen verdient und die für die nächsten Jahrzehnte das Leben in unserem Lande fruchtbar gestalten kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)