Rede:
ID0517122700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Müthling.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich entschuldige mich in aller Form.
    Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg: Zweitens spreche ich hier nicht als Vertreter einer Landesregierung, auch nicht des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, die es nach der Auffassung meines hochverehrten Freundes Kubel offenbar nicht geben darf,

    (Heiterkeit)

    sondern ich spreche hier als Beauftragter des Bundesrates, und zwar nur deshalb, weil ein Mitglied des Bundesrates, eben mein Freund Kubel, hier die Meinung der niedersächsischen Landesregierung vertreten hat, die von derjenigen des Bundesrates in seiner ganz überwiegenden Mehrheit abweicht.

    (Zurufe von der FDP: Hört! Hört!)

    Ich möchte mich auf wenige Punkte beschränken, nur um klarzumachen, wie die ganz überwiegende Mehrheit des Bundesrates zu diesen Dingen steht. Es handelt sich auch nicht — dieser Eindruck könnte entstehen — um einen Gegensatz zwischen steuerstarken und steuerschwachen Ländern, sondern die entscheidenden Beschlüsse sind mit der Mehrheit von 10 : 1 bzw. unter Einbeziehung von Berlin mit 40 : 5 Stimmen gefaßt worden.
    Erstens. Niedersachsen schlägt vor, wie unter dem Weimarer System alle wesentlichen Steuern des Bundes und der Länder in einen einheitlichen Topf zu werfen und daraus je nach dem Bedarf der einzelnen Länder diesen Ländern ohne Rücksicht auf das örtliche Aufkommen Zuweisungen zu gewähren. Die übrigen Länder — auch die steuerschwachen Länder — haben gegen dieses System erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der Unterschied zu den Verhältnissen in der Weimarer Zeit besteht eben darin, daß wir heute eine grundgesetzliche Garantie des föderativen, des bundesstaatlichen Systems haben und daß in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ein verfassungsfestes Minimum garantiert ist. Wenn ich auch dem Herrn Bundesfinanzminister darin zustimme, daß die Zustimmung des Volkes wichtiger ist als Verfasungsgarantien, so bleibt doch die Feststellung, daß kein Parlament Regelungen beschlie-



    Senator Dr. Heinsen
    ßen kann, die gegen Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoßen. Auch der Herr Bundesfinanzminister hat heute morgen ausdrücklich erklärt, daß Regelungen, die an den Staatscharakter und die Staatsqualität der Länder rühren, von ihm und von der Bundesregierung nicht gewünscht werden. Wenn man aber den Ländern eigene Steuereinnahmen, eigene Steuerquellen nimmt, wenn man nicht mehr auf das Steueraufkommen in dem jeweiligen Lande grundsätzlich abstellt — so unvollkommen diese Verteilungsmethode auch sein mag —, dann macht man die Länder gewissermaßen zu Provinzen mit einer gewissen Selbstverwaltung, die gewisse sehr geringe Gesetzgebungsbefugnisse und gewisse Verwaltungsbefugnisse haben. Auch dort breitet sich die Bundesverwaltung oder die Bundesauftragsverwaltung zwangsläufig stärker aus. Aber man stellt die Länder eine Stufe niedriger als die Gemeinden. Die Gemeinden sollen nach dem Willen der Bundesregierung eigene Steuern mit eigener Hebesatzbefugnis bekommen. Den Ländern will man das bei ihrem wesentlichsten Steueraufkommen nehmen, wenn man diesem niedersächsischen Vorschlag folgt. Man stellt also — sage ich — die Länder auf eine Selbstverwaltungstufe noch unterhalb der Gemeinden. Das ist der Grund, weshalb die Länder diesen Vorschlag ablehnen.
    Nun sagte ich eben schon: Das jetzige System führt — darüber sind sich alle Länder, auch die steuerstarken, einig — zu Unvollkommenheiten, zu einem krassen Mißverhältnis zwischen den steuerstarken und den steuerschwachen Ländern. Dieses Mißverhältnis muß beseitigt werden, d. h. der horizontale Finanzausgleich als das Instrument, das wir in unserem Grundgesetz entwickelt haben, um aus der Solidargemeinschaft der Länder heraus den notleidenden Ländern zu helfen, muß intensiviert werden.

    (Abg. Niederalt: Warum ist das in der Vergangenheit nicht genügend geschehen? Es ist doch immer wieder angestrebt worden!)

    – Richtig, es ist nicht genügend geschehen; ich will jetzt nicht in der Vergangenheit rühren. Aber wir sind jetzt bereit, es zu tun, Herr Kollege Niederalt. Wir sind der Auffassung — auch die steuerschwachen Länder —, daß es dem Wesen des bundesstaatlichen Aufbaus besser entspricht, wenn die Solidargemeinschaft der Länder hilft, als wenn die Länder wie in Weimar alle zusammen Kostgänger des Bundes werden, der — ob er will oder nicht — in die Situation kommen kann, ein Land gegen ein anderes auszuspielen. Die Mehrheit des Bundesrates ist auch der Meinung, daß sich die Konstruktion des horizontalen Finanzausgleichs als Steuerkauraftsgleich bewährt hat. Das sagt nichts über das Maß aus, aber über das Prinzip. Einen Bedarfsausgleich, wie Niedersachsen es will, haben wir bis zum Jahre 1955 gehabt.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf auf die Begründung der Regierungsvorlage zu dem damaligen Finanzverfassungsgesetz 1955 verweisen. Da steht sehr deutlich drin, warum man damals dieses Bedarfssystem abgeschafft hat. Da heißt es
    — ich darf hier mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Das Bestreben, allen Ausgleichsbedürfnissen zu entsprechen und möglichst gerechte Ausgleichsergebnisse zu erzielen,
    — wenn ich einschalten darf, das heißt, auf die einzelnen Bedarfselemente abzustellen —führt zu einer übermäßigen Komplizierung und Erschwerung des Verfahrens und damit zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem auch dann noch zweifelhaften Ergebnis steht.
    Etwas später heißt es:
    Für die Methode des Finanzausgleichs ergibt sich hieraus das Erfordernis, die Ausgleichstatbestände auf wenige finanzwirtschaftlich bedeutsame und repräsentative Faktoren zu beschränken. Damit wird das Verfahren auch materiell stärker objektiviert, weil bei der absoluten und relativen Gewichtung der einzelnen Ausgleichsfaktoren eine gewisse Willkür kaum ganz auszuschalten ist und die ausgleichstechnische Wirkung dieser Faktoren durch übermäßige Häufung vielfach kompensiert oder verfälscht wird. So leidet auch die gegenwärtige Finanzausgleichsregelung
    — also bis 1955 —
    unter dem Bestreben, allzu vielen Bedarfstatbeständen Geltung zu verschaffen.
    Das heißt mit anderen Worten, es ist zu kompliziert, und die einzelnen Bedürfnisse heben sich zum großen Teil gegeneinander auf, so daß der Aufwand sich nicht lohnt. Diese Gründe gelten nach Meinung der Mehrheit des Bundesrates auch noch heute. Ich darf sie noch durch ein Beispiel ergänzen: Eine Kommission, die von den Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert worden ist, das Problem des Hochschullastenausgleichs zu untersuchen, hat festgestellt, daß bei jedem der in Betracht kommenden Schlüssel das Ergebnis immer das ist, daß ausgerechnet die heute steuerschwachen Länder Zahlungen an die steuerstarken Länder leisten müssen, weil nämlich die steuerstarken Länder diejenigen sind, die auch — nach allen möglichen Kriterien — die höchsten Hochschullasten im Verhältnis pro Einwohner, im Verhältnis zur Finanzkraft, im Verhältnis pro Student aus dem Lande tragen. Das nur als ein Beispiel, um zu zeigen, wohin solche Rechnungen führen.
    Die Mehrheit des Bundesrates — also alle Länder außer Niedersachsen — ist aber zu einer Intensivierung des Finanzausgleichs bereit, allerdings nicht, wie auch der Herr Bundesfinanzminister heute gesagt hat, zu einer 100%igen Nivellierung. Ich brauche dazu nichts weiter zu sagen.
    Mein dritter Punkt betrifft den großen Steuerverbund. Ich muß hier sagen, so einfach, wie der Herr Bundesfinanzminister und einige der Sprecher die Problematik heute dargestellt haben, ist sie leider nicht. Die Auffassungen, die für den großen Steuerverbund sprechen und die sehr gewichtig sind, sind



    Senator Dr. Heinsen
    heute hier eingehend vorgetragen worden; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Ich möchte sagen, daß die Auffassung der Länder in dieser Frage sehr viel differenzierter ist. Es gibt hier keine Schwarzweißauffassungen. Aber auf ein Argument muß ich eingehen, weil es heute morgen kurz und, wie ich meine, in falscher Blickrichtung angesprochen worden ist. Ein Hauptziel des großen Steuerverbundes ist erklärtermaßen die Stabilisierung des Anteilsverhältnisses zwischen Bund und Ländern durch eine große Verbundmasse von etwa zwei Dritteln des Aufkommens, von der dem Bund dann etwa 60 % zustehen, um damit den ständigen Anteilsstreit, den häßlichen Streit zwischen Bund und Ländern zu vermeiden. Ich muß sagen: Schön wär's, wenn wir das erreichen könnten. Aber ein Steuerverbund auf diese Weise führt dazu, daß der Bund auch an den einzelnen Steuern, also z. B. an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit 60 %, also überwiegend, beteiligt ist.
    Aber alle Sachverständigen und auch das Bundesfinanzministerium sind sich heute darüber einig, daß in Zukunft die Ausgaben der Länder und der Gemeinden, die mit zu den Ländern gehören und die dabei mit berücksichtigt werden müssen, unverhältnismäßig stärker anwachsen als die Ausgaben des Bundes. Das gilt — entgegen dem, was Herr Dr. Möller heute morgen sagte — nicht nur für die bestehende Aufgabenverteilung, sondern auch in Zukunft. Ich darf daran erinnern, daß die großen gesellschaftspolitischen Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiete der Bildung und der Infrastruktur, in erster Linie den Ländern und Gemeinden obliegen. Auch wenn wir jetzt Gemeinschaftsaufgaben schaffen, so sind diese, z. B. auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Infrastruktur, nur ergänzend zum Ausgleich gedacht für das, was die Länder und die Gemeinden nicht von sich aus tun. Außerdem tragen die Folgekosten aus diesen Investitionen ganz allein die Länder und die Gemeinden, und zwar nicht nur für die reinen Länder- oder Gemeindeinvestitionen, sondern auch für die Gemeinschaftsinvestitionen aus den Gemeinschaftsaufgaben.
    Ich darf vor allem an den Sektor der Personalkosten erinnern. Wenn wir ein wirtschaftliches Wachstum wollen, bedingt das ein Wachsen der Personalausgaben, und diese Personalausgaben fallen in ihrem Schwerpunkt, in der Masse, bei den Ländern und Gemeinden an. Diese und eine Reihe weiterer Faktoren, die ich jetzt nicht nennen will, bewirken, daß auch in Zukunft das Gros des Aufgaben- und des Ausgabenwachstums bei Ländern und Gemeinden liegt. Herr Dr. Möller hat das für den Bereich der Gemeinden übrigens auch ausdrücklich anerkannt.
    Wenn aber nun die Ausgaben stärker bei Ländern und Gemeinden wachsen, wäre es an sich nur vernünftig, daß auch die Beteiligung der Länder und Gemeinden an den Wachstumssteuern - und das sind nun einmal die Einkommen- und Körperschaftsteuern - entsprechend stärker ist. Zwar ist heute morgen hier eingewandt worden: Das Wachstum ist ja nicht garantiert, es kann auch einmal eine Rezession geben. Selbstverständlich. Wir haben es erlebt.
    Aber die Politik dieser Bundesregierung und wahrscheinlich auch die Politik aller zukünftigen Bundesregierungen, die jetzt das Instrument des Stabilitätsgesetzes in der Hand haben oder haben werden, wird darauf gerichtet sein, ein stetiges Wachstum zu erhalten.
    Wir können also in Zukunft mehr als bisher davon ausgehen, daß es bei diesem Wachstum, wenn auch vielleicht mit Schwankungen, bleibt. Das ist jedenfalls der Regeltatbestand, den wir unseren Überlegungen zugrunde legen müssen. Dieses Argument steht meiner Argumentation und der Argumentation der Mehrheit der Länder nicht entgegen. Wenn wir das aber nicht machen, wenn wir dem stärkeren Ausgabenwachstum bei Ländern und Gemeinden nicht eine stärkere Beteiligung an den Wachstumssteuern entsprechen lassen, führt genau dieser Tatbestand zu einem jährlichen Streit zwischen Bund und Ländern, weil die Länder jedes Jahr zum Bund kommen müssen und um eine Anpassung des Länderanteils für sich und ihre Gemeinden an die wachsenden Ausgaben bitten müssen. Daran ändert auch keine mittelfristige Finanzplanung etwas. Jedes Jahr, wenn fortgeschrieben und angepaßt wird, wird sich dieses Spiel wiederholen. Die Meinung der Mehrheit des Bundesrates ist daher, daß das Stabilisierungselement, die Vermeidung des Streits zwischen Bund und Ländern, gerade durch eine solche Regelung nicht gefördert, sondern im Gegenteil verhindert wird.
    Diesem Bedenken stehen andere Argumente —ich habe es zugegeben —, insbesondere die heute morgen erwähnten Argumente aus der Konjunkturpolitik, entgegen. Man wird sehr sorgsam abwägen müssen, man wird möglicherweise Zwischenlösungen finden, Kompromißlösungen, die allen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Ich möchte hier aber ganz klar und deutlich machen, daß sich die Länder hier nicht von irgendeinem sturen und engstirnigen „Föderasmus" — wie mein Freund Helmut Schmidt sagen würde — leiten lassen, sondern daß hier sehr ernste Gesichtspunkte dahinterstehen, die auch im Interesse der Entschärfung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern liegen.
    Einen solchen Kompromiß zu finden wird im übrigen wahrscheinlich leichter sein, wenn die Entwicklung des Aufkommens der neuen Umsatzsteuer, der Mehrwertsteuer, zu übersehen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist so sehr schwierig, über diese Fragen zu sprechen, nachdem wir gerade erst die Mehrwertsteuer eingeführt haben, die ganz erhebliche, auch regionale Verschiebungen mit sich gebracht hat. Die Auswirkungen sind uns allen noch nicht klar. Ehe wir dort nicht klar sehen, wird es schwer sein, hier Lösungen zu finden. Das ist ein weiterer Grund für das Zögern des Bundesrates. Wenn wir andererseits diese Klarheit haben, wird es wahrscheinlich auch möglich sein, einen systemgerechten Ausgleich für die Ungerechtigkeiten zu entwickeln, die in der Benachteiligung vor allem der Agrarländer, d. h. auch der steuerschwachen Länder, infolge des halben Steuersatzes insbesondere bei landwirtschaftlichen Produkten liegen, wenn das örtliche Aufkommen zugrunde gelegt



    Senator Dr. Heinsen
    wird. Das ganze Problem der Radizierbarkeit wird also, wie ich meine, systemgerecht zu lösen sein. Aber Voraussetzung ist erst einmal, daß wir sehen, wie die regionale Streuung jetzt ist.
    Ich fasse zusammen: Dieses Hohe Haus wird aufgefordert sein, hier nach vernünftigen Lösungen zu suchen. Ich darf schon hier sagen, die Vertreter des Bundesrates werden dabei mithelfen.
    Noch ganz kurz ein letzter Punkt. Verschiedene der Herren Vorredner und auch der Herr Bundesfinanzminister haben darauf hingewiesen, daß die Flurbereinigung ein wesentlicher Teil der Reform ist. Ich möchte hinzufügen, sie war sogar der Anlaß und der Anstoß für die ganze Debatte um die Finanzreform. Die Verhandlungen über die Verwaltungsvereinbarung ruhen leider seit etwa acht Monaten. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß das dringend geändert werden muß. Die Verhandlungen müssen wiederaufgenommen werden. Wir haben wiederholt an das Bundesfinanzministerium appelliert; ich tue es von dieser Stelle aus jetzt noch einmal. Ich habe schon als Berichterstatter im Bundesrat gesagt, der Bundesrat kann dem ganzen Gesetzgebungswerk im Endergebnis nur zustimmen, wenn die Verwaltungsvereinbarung über die Flurbereinigung auf dem Tisch liegt.
    Es ist leider auch nicht so, daß dort alles schon klar ist. Da gibt es viele Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt. Das Ziel ist eine klare Scheidung der Aufgabenbereiche zwischen Bund und Ländern, und zwar je nachdem, wer — Bund oder Länder — besser geeignet ist, diese Aufgaben zu erfüllen. Ich muß hier sagen, daß die bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung nach Meinung der Länder noch zu sehr die Tendenz zu Überschneidungen haben und den klaren Willen zu einer reinlichen Scheidung vermissen lassen. Wenn sich der Bund hier zu einer klareren Konzeption im Sinne einer echten Flurbereinigung durchringen könnte, würde das nicht nur die Verabschiedung dieser Verwaltungsvereinbarung, sondern die Verabschiedung des gesamten Werkes erheblich erleichtern. Manche Probleme würden sich dann ganz anders ansehen und viel leichter lösen lassen. Darauf wollte ich hier hinweisen.
    Zum Schluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich hier nur noch folgendes sagen. Die Länder haben, entgegen dem, was manchmal in der Presse stand, an diesem Gesetzgebungswerk von Anfang an sehr intensiv und sehr konstruktiv mitgewirkt; das geschah nicht nur in den vorangegangenen Bund-Länder-Verhandlungen, sondern auch im Bundesrat. Sie werden das auch durch Beauftragte. die extra dafür gewählt worden sind, in den Ausschußberatungen dieses Hohen Hauses tun. Manche Formulierung in dem, was Ihnen hier als Regierungsentwurf vorliegt, geht auf Vorschläge der Länder zurück. Die Länder haben niemals nein gesagt. Sie sind bereit, hier mitzuwirken.
    Ich darf hier mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einiges aus der Erklärung zitieren, die Herr Ministerpräsident Kühn als Vertreter aller Länder und für alle Länder bei der Beratung am 5. April
    1968 im Bundesrat abgegeben hat; er hat dort gesagt:
    Den Ländern wird oft nachgesagt, sie verträten nur ihre regionalen Interessen. Sicherlich tun sie das auch, das ist eine ihrer legitimen Aufgaben.
    In der Verantwortung der Länder liegt — das wird oft übersehen — das Schwergewicht der inneren Staatsverwaltung. Ihnen ist besonders die Verteidigung des Föderalismus als eines fundamentalen Prinzips staatlicher Ordnung anvertraut. Jedoch immer dann, wenn sich ergab, daß eine Aufgabe besser zentral als dezentral zu lösen war, haben sich die Länder den politischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten nicht verschlossen. Sie werden sich auch im Interesse der Finanzreform von der gleichen Haltung leiten lassen... .
    Es kann nicht Aufgabe der Finanzreform sein, nur die Machtverhältnisse zu verschieben, wenn sich daraus keine Verbesserung für das allgemeine Wohl ergibt. Was der Entwurf des Finanzreformgesetzes erreichen soll, muß eine Reform sein. Die Länder werden es an einer positiven Mitwirkung in Richtung auf dieses Ziel hin nicht fehlen lassen.

    (Beifall.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müthling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Müthling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Anschluß an die Grundsatzausführungen des Herrn Kollegen Dr. Möller von heute morgen möchte ich jetzt einige Hinweise zu dem eigentlichen Zentralproblem der Gemeindefinanzreform geben, zur Gewerbesteuer. Zuvor eine einzige Zahl zu dem sogenannten Übergewicht der Gewerbesteuer, mit dem draußen der ganze Streit geführt wird. 80 % Gewerbesteuer-Übergewicht im Gemeindehaushalt, das ist die Schlagzeile. Demgegenüber entfallen nach den letzten amtlichen Zahlen von 1965 von den laufenden Einnahmen auf die Gemeindesteuern 41,2 %. Für die drei Gewerbesteuerarten beträgt der entsprechende Satz 32,3 %. Das zur Richtigstellung.

    (Abg. Krammig: Also 80 % von 41 %! Das kommt hin!)

    — Ich sage das mit Rücksicht auf Zeitungsnachrichten von heute morgen.
    Im Mittelpunkt der Gemeindefinanzreform soll eine simple Umschichtung stehen. Die für eine Reform erforderliche Finanzmasse sollen im wesentlichen die Gemeinden selbst aufbringen. Die Nivellierung der Steuerkraftunterschiede soll durch eine große Austauschaktion bewirkt werden, nämlich durch einen Austausch von Gewerbesteuer der Betriebsgemeinden gegen Einkommensteueranteile der Wohnsitzgemeinden. Es geht also ganz einfach um die Verlagerung von Steuerkraft von einem kommunalen Bereich in den anderen. Auf diese Weise



    Dr. Müthling
    werden die zentralen Orte schwerwiegend betroffen.
    In der Regierungsvorlage bleiben dazu drei wichtige Tatsachen unberücksichtigt. Das sage ich trotz der Vertrauensvorschüsse, die heute morgen so freigebig nach allen Seiten hier ausgeschüttet wurden.
    Die vorgesehene Nivellierung — das ist eine der Tatsachen, von denen ich eben sprach — läßt die bestehenden Bedarfsunterschiede unberücksichtigt, läßt den effektiven Bedarf unberücksichtigt, wobei Wünsche kein Bedarf sind, Diese Nivellierung läßt die soziale Verpflichtungsbilanz dieser Gemeinden unberücksichtigt, die die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden, die Betriebe und die Arbeitsplätze ernstlich belastet. Man kann, glaube ich, zusammenfassen: kommunale Nöte sind jedermanns Nöte. Aber auch nicht ein Anflug dieser Beeinträchtigung noch der eigentlichen Grundlagen eines modernen Industriestaates steht hiervon in Antrag und Begründung der Gesetzesvorlage. Gerade an dieser Stelle zeigt sich bei der Gesetzesvorlage, wie schwer es in einer Demokratie Gesetzeswerke haben, denen die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit fehlt.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das zweite Argument gegen die Vorlage in dieser Hinsicht ist folgendes. Die so betroffenen zentralen Orte müssen trotz ihres höheren Gewerbesteueraufkommens im Durchschnitt ihre Steuerzahler, ihre Steuerbürger möchte ich sagen, wesentlich stärker heranziehen, als es die nachfolgenden Gemeinden nötig haben. Dieser Beweis ist, statistisch unbestritten, geführt.
    Schließlich ist drittens unberücksichtigt geblieben, daß die neu belasteten Bevölkerungsschichten dann auch noch für eine sehr viel stärkere Verschuldung eintreten müssen. Geht es bis zur zweiten und dritten Lesung um spezielle Lösungen, so wird meine Fraktion möglicherweise hier spezielle Vorschläge für eine Entschuldungsaktion machen. In schwierigen Fällen könnten sich dadurch neue Aktionen für unmittelbare Investitionsimpulse ergeben.
    Es mag darauf spekuliert werden, daß mit der Aufteilung der Gewerbesteuerumlage auf Stadt und Land ein Keil zwischen die verschiedenen Gemeindegrößen getrieben wird. Ich glaube nicht, auch nicht nach der heutigen Morgenpresse, daß eine solche Kalkulation à la Viehmarkt aufgehen wird. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, nämlich die Zusammenfassung des Städtetages, des Städtebundes, des Landkreistages und des Gemeindetages, hat der Bundesregierung frühzeitig in Geschlossenheit erklärt — ich darf zitieren, Herr Präsident; ich zitiere nach der Denkschrift vom 7. März 1968 —, „daß eine Gewerbesteuerumlage die Probleme weder beim Staat noch bei den Gemeinden löst".
    Die Länder lassen zur Zeit die Auswirkungen der Regierungsvorlage überprüfen. Als erster Land — das darf ich zur Ergänzung der Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers von heute morgen sagen — hat vor einigen Tagen Baden-Württemberg die Ergebnisse vorgelegt. Es bestätigt tendenziell die bisherigen Schätzungen über die absolut stärkere Schädigung der wirtschaftsintensiven Gebiete. Die neue Feststellung ist aber leider nicht repräsentativ genug, weil Baden-Württemberg den höchsten Gewerbesteuerausgleich hat, der nach der Vorlage ja künftig wegfallen soll.
    Übrigens ist gerade an dieser Stelle der Regierungsvorlage die Frage zu stellen, wie es denn hier bei der Abfassung der Vorlage der Verfassungsminister gehalten hat. Es gibt doch den Art. 28 des Grundgesetzes zur Verhütung der finanziellen Aushöhlung ganzer Gemeindegruppen, und die Gemeinden haben doch die in der Verfassung verankerte Realsteuergarantie. Demgegenüber soll nun die Gewerbesteuerumlage gegen Finanzzuweisungen ausgehandelt werden. Offensichtlich hat der Verfassungsminister hier mitgezeichnet, und offensichtlich hat er sich nicht mit dem Argument durchgesetzt, daß nach Rechtslehre und Judikatur, von den Motiven des Gesetzgebers ganz zu schweigen, hier allein der Grundsatz gelten kann: Steuer gegen Steuer.
    In der fachlich orientierten Öffentlichkeit ist weitgehend anerkannt, was objektiv für die Gewerbesteuer spricht. Das gilt auch für große Teile der Unternehmerschaft, für das Gewerbe des Mittelstandes und für die Dienstleistungsberufe. Selbst in den von uns Mitgliedern des Finanzausschusses mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag und den in ihm vertretenen Organisationen geführten Aussprachen spiegelte sich ständig das Wort exponierter Wirtschaftler wider: Wer sorgt für uns, wenn Rathaus und Gewerbesteuer nicht mehr zusammengehören? Auch diese Kreise haben Angst davor, daß die Wirtschaft zum Nachteil der Gemeinden eines Tages nur noch den Steuergläubiger wechseln soll. Die Gemeinden finden dort auch viele Bundesgenossen, wenn es darum geht, daß die Gewerbesteuerreform nur zusammen mit der gesamten Steuerreform durchgeführt werden darf.
    Aber auch in der Regierungsvorlage unterzieht man sich nicht der Mühe einer objektiven Bilanz. Ich habe vorhin bei der Gewerbesteuerumlage ja auf drei kritische Punkte verwiesen. Ich kann dazu nicht das ganze Register aufziehen, aber ein Beispiel aus dem so wichtigen Erfordernis der Steuerharmonisierung muß ich doch nennen. Da vergleicht man in der Vorlage die unmittelbare, hohe Gewerbesteuerbelastung in der EWG und verschweigt, daß im Sinne der Wettbewerbsfrage ja in Wirklichkeit die gesamte Belastung maßgebend ist, die sich erst aus der Addition der Belastung der Gemeinden durch die Gewerbesteuer und ihrer Belastung durch die direkten Steuern des Staates ergibt.
    Da muß nun erst ein Mann des Deutschen Städtetages, Dr. Weinberger, kommen, um sozusagen in letzter Minute, nämlich vorgestern, am 6. Mai, der deutschen Offentlichkeit zu erklären: Das stimmt ja alles gar nicht! Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich aus dieser Sonderveröffentlichung des Deutschen Städtetages vom Montag zitieren:
    Am besten beweist dies ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik, die eine gewichtige Gewerbesteuer besitzt, und Holland, das gar keine Gewerbesteuer hat. In Holland beträgt das Auf-



    Dr. Müthling
    kommen an Einkommen- und Vermögensteuer 56,2 % und das gesamte Steueraufkommen in der Bundesrepublik einschließlich der Gewerbesteuer nur 54 %.
    So steht es also mit der Berichterstattung an den Bundestag. Vielleicht darf so etwas einem Interessenverband unterlaufen, vielleicht auch einem der zahlreichen Steuer- und Finanzinstitute, aber ganz bestimmt nicht dem Bundesfinanzministerium.
    In allen industriewirtschaftlichen Anträgen auf Abbau der Gewerbesteuer findet sich als ein Hauptargument der Verstoß dieser Abgabe gegen die Steuerharmonisierung in der EWG. Auch in der Regierungsvorlage steht das, Textstelle 220. Demgegenüber unterstützt meine Fraktion die unermüdlichen kommunalen Richtigstellungen, daß die Gewerbesteuer wie die Grundsteuer als direkte Steuer nicht unter den Steuerharmonisierungsauftrag der EWG-Kommission fällt. Für die direkten Steuern schreibt der EWG-Vertrag nur vor, daß diese den allgemeinen Vorschriften über die Angleichung der Rechtsvorschriften zu unterstellen sind. Die EWG hat in dieser Hinsicht keine Schritte zur Beseitigung der Gewerbesteuer eingeleitet.
    Entfällt schon danach rein steuersystematisch die Einbeziehung der Gewerbesteuer in die Steuerharmonisierung, so wird auch die immer wieder vorgebrachte Behauptung über die unterschiedlichen Steuerbelastungen im EWG-Raum unrichtig. Von den sechs Mitgliedstaaten haben fünf eine Gewerbesteuer in irgendeiner Form. Da die Beharrlichkeit der Gegenbehauptung sich besonders auf Frankreich bezieht, bedarf es zur Kommunalverteidigung des des Hinweises, daß die Gewerbesteuerbelastung in Frankreich und bei uns im wesentlichen übereinstimmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Appel und Birnen!) — Ich komme darauf.

    Wenn sich nun sogar die Regierungsvorlage auf jene brüchige Seite der Antragsteller schlägt, so muß sich der Autor dieser Behauptung sogar von seinem eigenen Herrn Minister belehren lassen — ich zitiere abermals mit der freundlichen Erlaubnis des Herrn Präsidenten —, der in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU unter dem 12. Dezember 1967 — Drucksache V/2386 — folgendes ausführte:
    Die direkte Steuerlast der Unternehmen schließt in der Bundesrepublik die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer ein. Solche oder ähnliche Steuern bestehen auch in anderen EWG-Staaten. So hat Frankreich außer der ohnehin höheren Körperschaftsteuer eine Gewerbesteuer, deren Einnahmen 1965 10,8 % des Steueraufkommens ausmachten, während sie in der Bundesrepublik 9,8 % betrugen.
    Diese Zahlen gelten im wesentlichen auch jetzt noch, nachdem geklärt ist, daß die Lohnsummensteuer in Frankreich breiter angelegt ist als bei uns.

    (Abg. Krammig: Und abzugsfähig bei der Lohnsteuer! Das ist keine Gewerbesteuer mehr!)

    — Ja, das verändert den Prozentsatz etwas.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist diese Auskunft nicht widerrufen worden, Herr Kollege!)

    — Nein.
    Das Programm enthält, wie heute morgen insbesondere von Herrn Kollegen Dr. Möller näher erläutert, keine Angaben über das Ausmaß der Verstärkung der Gemeindefinanzmasse. Selbst eine Umstellung der Einkommensteuerbeteiligung auf eine echte Gemeindeeinkommensteuer, also mit Hebesätzen, wird frühestens nach 1972 für möglich erklärt. Aber die Entscheidung bleibt auch dafür völlig offen. Alles ist vage.
    Seit 1958 wird die Finanzreform bundesseitig in Aussicht gestellt. Jedes Jahr gab es neue Versprechungen, jedes Jahr neu genährte Hoffnungen. Und nun wird in diesem Jahr eine neue Hoffnung aufgepflanzt: der Blankowechsel, der in diesem Jahr gegeben und 1969 und in den kommenden Jahren eingelöst werden soll. Aber, nach diesem Programm ist alles ohne Sicherheit, alles unverbindlich und alles von soundso vielen Voraussetzungen abhängig, und keiner weiß, in welcher Richtung; und selbst darin lebt noch ein Stück Utopie.
    Bei den nun anstehenden Beratungen — und damit lassen Sie mich bitte schließen — sind nicht nur die Finanzleute, die Sozialexperten und die Kommunalpolitiker beteiligt; nein, ich meine, auch die Wirtschaftspolitiker des Bundestages müßten dazugehören, ist doch diese weitgehend eingetretene Krise der Kommunalfinanzen in Wirklichkeit ein strukturelles Problem, gehört dieses kommunale Strukturproblem doch in Wirklichkeit neben die bekannten großen Strukturschwierigkeiten gestellt, neben die absterbenden Branchen, neben die Zonenrandgebiete, neben die Landwirtschaft und neben den Bergbau.
    Sieht man die Sorgen des Bundestages so, als Teil dieser großen Strukturprobleme unserer Zeit, dann beginnt die ganze Geschichte allerdings mit einem tollen Handikap. Denn in der mittelfristigen Finanzplanung steht nichts, da steht kein Pfennig, obgleich die Gemeindefinanzreform schon damals bei der ersten Verplanung eine echte Verpflichtung war. Möge der Bundestag dies ändern!

    (Beifall bei der SPD.)