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    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
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    Rede von Dr. Wolfgang Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich namens der CDU/CSU-Fraktion auch von mir aus den Mitgliedern der Kommission für die Finanzreform herzlich danken, die, wie der Bundesfinanzminister zu Recht ausgeführt hat, unter dem Namen Troeger-Kommission einen fast legendären Ruf erhalten hat. Mein Dank gilt auch den Beamten des Bundesfinanzministeriums und der übrigen Ministerien, insbesondere den Mitgliedern des Bund-LänderAusschusses; hier erwähne ich besonders die Namen von Herrn Staatssekretär Professor Hettlage und Herrn Staatsminister Dr. Heubl. Nicht zum wenigsten gilt aber — gleich den Ausführungen des Herrn Kollegen Möller — mein Dank dem gesamten Bundeskabinett, daß es die Vorlage so rechtzeitig gebracht hat, daß das Parlament in der Lage ist, sie noch im Laufe dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
    Meine Damen und Herren, ein Blick in die Verfassungsgeschichte zeigt, daß die Finanzverfassung zu jenen Teilen bundesstaatlicher Ordnung gehört, die nie zur Ruhe kommen. Zwei geschichtliche Fakten — sie sind teilweise erwähnt —, die Frankensteinsche Klausel aus dem Jahre 1879 und die Erzbergersche Finanzreform des Jahres 1920, beleuchten, was damit gesagt sein soll. Auch ein Hinweis auf unsere Zeit genügt. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes, über deren Unzulänglichkeit sich, wie wir soeben gehört haben, schon der Parlamentarische Rat im klaren war, begann bereits 1950, insbesondere aber durch die Schäfferschen Finanzänderungsgesetze von 1955 und 1956, ihr Gesicht zu ändern. Es ist offensichtlich, daß gerade die Finanzverfassung empfindlich auf die tatsächliche Entwicklung des Verfassungslebens reagiert, also auf das, was wir Verfassungswirklichkeit nennen.
    Aber auch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, daß sich Finanzverfassungsreformen nur unter großen Anstrengungen der gesetzgebenden Körperschaft verwirklichen ließen. In einem Bundesstaat gehört der Aufbau eines wirkungsvollen Finanzsystems nun einmal zu den schwierigsten Aufgaben, die dem Verfassungsgesetzgeber aufgegeben sind. Ihre besondere politische Problematik liegt in dem Spannungsverhältnis zwischen der Rücksichtnahme auf den Föderalismus einerseits, dem Sachzwang volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Zielsetzungen insgesamt andererseits. Schon Bismarck hat einmal anläßlich einer finanzpolitischen Debatte gesagt: „Ich appelliere an Ihren Patriotismus; denn ich hasse es, in Finanzsachen so große Worte zu gebrauchen. Ich appelliere einfach an Ihr Pflichtgefühl." Nun, mir scheint dieser Appell auch hier angebracht zu sein, wenn man sich die außerordentliche Bedeutung dieses Reformwerks vor Augen hält.
    Mit dieser Reform soll das Finanzverfassungssystem so weiterentwickelt werden, daß die großen staatspolitischen Aufgaben heute und in Zukunft wirksam erfüllt werden können. Die großen Zukunftsaufgaben werden nur in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gelöst, die damit verbundenen Investitionen nur im Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern aufgebracht werden können. Niemand auch in diesem Hohen Hause Hause denkt daran, die Eigenstaatlichkeit der Länder zu beeinträchtigen und den föderativen Aufbau unseres Staates zu gefährden. Hier im Föderalismus, auch im Föderalismus, so wie wir ihn im Grundgesetz haben, sind die starken Wurzeln unserer Kraft. Das ist einer der Grundpfeiler unserer staatlichen Ordnung, und sie hat sich in den letzten 20 Jahren im großen gesehen bewährt. Für die Fortbildung eines kooperativen Föderalismus muß jedoch die Finanzreform die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Sie soll — wenn ich mich auf Grund eines Wortes, das ich gestern gehört habe, so ausdrücken darf — den Föderalismus gegen sich selbst schützen.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist dringend notwendig!)

    Die Demokratie in Deutschland wird jetzt und in den kommenden Jahren zeigen müssen, ob sie. fähig ist, diesen Staat zu regieren —

    (Beifall in der Mitte)

    Herr Kollege Möller hat mit diesem Appell geschlossen —, d. h. so kraftvoll zu führen und zu



    Dr. Pohle
    lenken, daß das Volk von der Richtigkeit dieser Staatsform überzeugt ist und auch in seinen derzeitig widerspenstigen Teilen auf die Dauer davon überzeugt sein wird.
    Ich glaube, es hat noch keine Zeit gegeben, in der Parlament und Regierung vor so schwierige Aufgaben gestellt waren wie heute. Die ungeheure, temporeiche technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung verändert die Welt immer wieder aufs neue. Der Generationswechsel, der sich früher vielleicht alle 30 Jahre vollzog, braucht heute eine wesentlich kürzere Zeit. Die Generationen sind näher zusammengerückt, und in der Unruhe der Jugend spüren wir die aufeinanderprallenden Generationsgegensätze. Das alles stellt uns vor schwierige Probleme, und wir haben den Nachweis zu erbringen, daß wir die geistige Beweglichkeit besitzen, sie rechtzeitig zu erkennen und die inneren menschlichen Kräfte gegenüber dem Kollektiv immer wieder neu freizulegen, daß wir die Kraft haben zur Reform, wo diese von der Sache her geboten ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Gerade im finanzpolitischen Bereich ist manches reformbedürftig geworden, und es wäre fatal, an überholten Formen festzuhalten und notwendige Reformen aufzuschieben.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Das Volk reagiert hierauf eben mit Unmut und Staatsverdrossenheit. Die Geschichte lehrt uns, daß die Tradition, wenn sie als überholt und unangenehm empfunden wird, nun einmal radikale Bewegungen auslöst. Auch der Föderalismus muß sich mit dieser modernen Welt arrangieren, wenn er krisenhafte Entwicklungen vermeiden will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Freilich, meine. Damen und Herren, gerade die Finanzverfassung trägt die föderativen Züge eines Bundeststaates. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß die Ausgestaltung der Bestimmungen über das Finanzwesen den Kern des Föderalismus berühren. Es ist also nicht nur legitim, sondern geradezu verfassungsrechtlich geboten, alle Entscheidungen dieses Reformwerkes an Art. 79 des Grundgesetzes zu messen, der die bundesstaatliche Ordnung garantiert. Wenn heute auf diesem oder jenem Gebiet nach Bundeszuständigkeiten gerufen wird mit der Begründung, die Länder hätten eine Angelegenheit — diese Angelegenheit, jene Angelegenheit — nicht zur Zufriedenheit gelöst, so ist das weder ein verfassungsrechtliches noch 'ein verfassungspolitisches Argument für die neue Übertragung von Zuständigkeiten an den Bund. Wer den Föderalismus bejaht, darf sich das nicht ganz so einfach machen. Es wird nämlich nur allzu gern behauptet, der Föderalismus sei unwirtschaftlich. Ich persönlich halte den Zentralismus durchaus nicht für das optimale Verwaltungssystem. Wer die Praxis kennt, weiß, daß Gründe der Rationalisierung und der technischen Durchführung in vielen Beziehungen für eine Dezentralisation der öffentlichen Aufgaben sprechen. Die Bevölkerung muß auch die Möglichkeit persönlicher Kontakte zu jenen Dienststellen haben, die ihrer Eigenart entsprechen. Darüber hinaus hat jede staatliche Einrichtung eine, wenn auch nicht exakt qualifizierbare, so doch in ihrer Leistungseffizienz bestimmte optimale Größe, die eine weitgehende Dezentralisation notwendig macht. Wir wissen doch alle, daß ein Verwaltungsapparat, je größer er ist, sich um so mehr selbst verwaltet. Ein zentralistischer Staat ist nun einmal, wie wir aus geschichtlichen Erfahrungen wissen, nicht immer der beste. Das gleiche gilt übrigens für die Unternehmen der Privatindustrie. Einheitliche Richtlinien müssen überall sein, nach einheitlichen höheren Gesichtspunkten. Aber ein dezentralisiertes Unternehmen, das weitgehend Verantwortung an nachgeschaltete Gremien oder Stellen delegiert hat, ist ein mindestens ebenso gutes und tragfähiges Unternehmen wie ein sehr straff zentralisiert geführtes. Auch das lehrt uns die praktische Erfahrung.
    Meine Damen und Herren, wie immer sich das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entwickeln mag und welche Konsequenzen letztlich auch aus dem von Herrn Kollegen Möller angesprochenen Art. 29 des Grundgesetzes über die Neugliederung des Bundesgebietes gezogen werden, heute und hier steht nun das finanzielle Verhältnis des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Debatte.
    Es ist nicht richtig, daß der Föderalismus im allgemeinen funktionsunfähig ist. Wir müssen ihn nur funktionsfähig gestalten, und das gerade ist das Ziel dieser Finanzreform. Aber eines sollten natürlich auch die Länder nicht verkennen. Der Unmut, der sich in den letzten Wochen und Monaten gegen den Föderalismus vielfach breitmacht, wird auf die Dauer gefährlich, wenn sich mangelhafte Zusammenarbeit untereinander bemerkbar macht. Die öffentliche Meinung reagiert auf regionale Unterschiede in öffentlichen Leistungen höchst unwillig. Es ist schon gesprochen worden, und ich betone es auch hier: es geht z. B. nicht an, daß Hochschulen in einem finanzstarken Land besser ausgestattet sind als Hochschulen in einem finanzschwachen Land. Hier muß sich die Ländersolidarität beweisen.
    Wir haben bereits mit dem Stabilitätsgesetz die große Finanzreform eingeleitet. Dieses Gesetz stellt einen Teilbereich dieses Reformwerks dar. Nicht weniger dringlich erscheint mir eine Modernisierung der Reichshaushaltsordnung aus dem Jahre 1922. Erlauben Sie mir den trivialen Hinweis: an den Aufgaben der Staatswirtschaft hat sich ja inzwischen einiges geändert. Der Staat disponiert heute über 40 % des Sozialprodukts. Während die Privatwirtschaft das Rechnungswesen längst ihren Aufgaben und Bedürfnissen dienstbar zu machen verstand, befindet sich die Entwicklung des neuzeitlichen Rechnungswesens in den Kanzleien der öffentlichen Verwaltung noch immer im Anfangsstadium. In einer Zeit, in der der Staat die Konjunkturpolitik lenkt, muß der Haushalt so angelegt sein, daß er eine Übersicht über die volkswirtschaftlichen Wirkungen der öffentlichen Haushalte gibt. Dabei sollten wir unser besonderes Augenmerk auch auf die Finanzpublizität richten. Das demokratische Prinzip verlangt gerade in diesem Punkt die öffentliche Diskussion. Es gehört zu den vornehmsten Pflichten eines
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9171
    Dr. Pohle
    demokratischen Rechtsstaates, das Volk zur politischen Aktivität anzuhalten. Das setzt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gerade bei der Gestaltung der öffentlichen Haushalte voraus. Wir müssen der breiten Öffentlichkeit ein wahres, vollständiges und verständliches Bild von den Problemen der öffentlichen Finanzwirtschaft vermitteln. Ich bin mir bewußt, daß die Verwirklichung dieses Grundsatzes voraussetzt, daß die Publizitätsscheu unserer Verwaltungsbürokratie überwunden wird.
    Meine Damen und Herren, das Kernstück der großen Finanzreform bildet der vorliegende Gesetzentwurf. Das erste Problem besteht darin, die Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern in bezug auf die Staatsaufgaben, die Staatseinnahmen und Staatsausgaben so zu gestalten, daß im Sinne eines kooperativen Föderalismus eine funktionsfähige öffentliche Finanzwirtschaft geleistet werden kann. Das Grundgesetz geht von der Vorstellung aus, daß alle öffentlichen Aufgaben reinlich in Bundes- und Landesaufgaben aufgeteilt werden können. In allen Bereichen staatlicher Tätigkeit spricht die Vermutung für die Länderzuständigkeit, die Zuständigkeiten des Bundes dagegen müssen ausdrücklich im Grundgesetz festgelegt sein. Für jeden ist leicht zu erkennen, daß diese Gewichtsverteilung im Laufe des Jahrzehnts oder der Jahrzehnte etwas illusorisch geworden ist. In den letzten Jahren hat sich auch gezeigt, daß die Ausgaben für große öffentliche Investitionen von überregionaler Bedeutung nur von Bund und Ländern gemeinsam geleistet werden können. Es ist nun einmal so, daß die Gesellschaft nach gleichmäßiger Befriedigung kultureller und zivilisatorischer Bedürfnisse auch in solchen Bundesländern drängt, die dem aus eigener Kraft nicht genügen können. Ich glaube auch nicht, daß man den Vertretern der gesamten Nation in diesem Hause ein richtig bemessenes Mitspracherecht bei der Erfüllung jener Aufgaben versagen kann, die nicht in erster Linie aus der Sicht eines Landes, sondern aus der Sicht des Gesamtstaates gesehen werden müssen.
    Die Kooperation zwischen Bund und Ländern in diesen Bereichen erscheint mir daher auch von der Konzeption der Bundesstaates her geboten. Aber die Anzahl der Gemeinschaftsaufgaben muß im Interesse des bundesstaatlichen Prinzips so klein wie möglich gehalten werden. Ich kann es nur begrüßen, daß die Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Programm abgewichen ist und sich mit den Ländern auf die jetzt vorgeschlagenen drei Gemeinschaftsaufgaben geeinigt hat. Die Sachverständigenkommission hatte bekanntlich vorgeschlagen, das Grundgesetz durch eine Generalklausel zu ergänzen dahin gehend, daß Bund und Länder bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben zusammenwirken, wenn die Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und einer gemeinsamen Planung bedürfen. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sollte bestimmt werden, welche Aufgaben Gemeinschaftsaufgaben sind.
    Bei der heutigen Dynamik des staatlichen Lebens ist nicht ausgeschlossen, daß in einigen Jahren andere Aufgaben in die Kategorie der Gemeinschaftsaufgaben hineinwachsen als die, die jetzt vorgesehen sind. Die Generalklausel hätte also den Vorteil, flexibel zu sein. Sie würde aber eine gefährliche Aushöhlung des Bundesstaatsprinzips mit sich bringen, und es bestünde die Gefahr, daß Gemeinschaftsaufgaben über das verfassungspolitisch vertretbare Maß hinaus geschaffen würden. Aber, meine Damen und Herren, die Regelung der Gemeinschaftsaufgaben darf nicht isoliert betrachtet werden, genausowenig, wie der Kollege Dr. Möller das getan hat. Wir müssen 'sie vielmehr im Zusammenhang mit den sie ergänzenden Vorschriften über die Forschung, die Ausbildungsförderung und insbesondere die Finanzierungszuständigkeit des Bundes für große Investitionen in Ländern und Gemeinden sehen.
    Viele Redner — auch ich — haben bereits bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1968 darauf hingewiesen, welche Bedeutung der Wissenschaft und Forschung für die Zukunft unserer Nation zukommt. Moderne Völker oder solche, die den Anspruch darauf erheben, modern zu sein, wie wir das tun — 'suchen ihre Ideale heute mehr in der Zukunft. Die Forschung erfordert infolge des hohen Standes der technischen Entwicklung einen derart hohen Kostenaufwand, daß ohne gemeinsame Planung und ohne Koordination ein rationeller Einsatz der Mittel gar nicht möglich ist. Der Bund muß daher die Zuständigkeit erhalten, mit den Ländern auf diesem weiten Felde zusammenzuwirken. Das sieht Art. 91 b des Grundgesetzes ausdrücklich vor.
    Meine Damen und Herren, die Ausbildungsförderung ist eines jener Kapitel, in denen sich die Rechtszersplitterung am ehesten niedergeschlagen hat. Die Ausbildung gehört aber zu jenen Aufgaben, die für unsere Zukunft bestimmend sind. Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes scheint mir ein wirkungsvoller Weg zu sein, aus diesem Dilemma herauszukommen. Darüber besteht im Grundsatz zwischen der Bundesregierung und den Ländern erfreulicherweise keine Meinungsverschiedenheit.
    Eine der bedeutendsten Regelungen des Reformwerkes stellt der neue Art. 104 a, insbesondere Abs. 3, des Grundgesetzes dar. Unter den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen eines modernen Industrie- und Sozialstaates nimmt die Finanzpolitik als konjunkturpolitisches Instrument einen immer höheren Rang ein. Schon im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes haben wir Art. 109 geändert. Unser Ziel war es, die Finanz- und Kreditpolitik aller öffentlichen Haushalte in der grollen Linie aufeinander und untereinander abzustimmen. Hier dürfen wir nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Soweit die Länder aus eigener Kraft große Investitionen z. B. im Falle einer Konjunkturflaute nicht durchführen können, muß der Bund für Finanzhilfe eine Finanzierungszuständigkeit erhalten. Das sieht der Gesetzentwurf in Art. 104 a des Grundgesetzes vor. Ich begrüße es, daß mit den Ländern in dieser Frage Einigung erzielt worden ist. Darüber hinaus bestimmt der neue Artikel, daß der Bund zur Abwehr von erheblichen Störungen der regionalen Wirtschaftsentwicklung Investitionen besonderer Art für Länder und Gemeinden finanzieren kann. Damit ist z. B. gewährleistet, daß Maßnah-



    Dr. Pohle
    men zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden getroffen werden können.
    Meine Damen und Herren, rückt man diese Bestimmungen über Forschung, Ausbildungsförderung und Finanzierungszuständigkeit des Bundes in das Gesamtbild mit den Gemeinschaftsaufgaben, so haben wir durchaus, wie ich meine, ein bewegliches System, das der Dynamik unseres staatlichen Lebens gerecht wird. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, es sei von der Reform nicht so furchtbar viel übriggeblieben, weil sechs der ursprünglich im Finanzprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Gemeinschaftsaufgaben gestrichen worden sind. Ich halte die hier gefundene Lösung nicht nur für besser, weil sie das bundesstaatliche Prinzip sichert, sondern ich halte sie auch für beweglicher als die starre Aufzählung einer langen Reihe von Gemeinschaftsaufgaben. Selbst mit der Generalklausel könnten die Auseinandersetzungen über die Schaffung vieler weiterer Gemeinschaftsaufgaben nicht aus dem Wege geräumt werden, weil der Bundesrat einem solchen Gesetz jeweils zustimmen müßte.
    Wir erwarten auch, daß die Bundesregierung und die Länder auf dem Gebiet der Flurbereinigung bald eine Einigung erzielen. Ich schließe mich hier dem Appell unseres Kollegen Möller an. Die Sachverständigenkommission hat auf Grund sorgfältiger Untersuchungen klargestellt, daß der Bund weitgehend ohne rechtliche und sachliche Rechtfertigung in die Zuständigkeiten der Länder eingedrungen ist. In einer Reihe von Positionen des Bundeshaushalts sind rund 400 Millionen DM dafür ausgewiesen. Eine dauerhafte Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern setzt aber eine klare Abgrenzung der Aufgaben voraus. Nur so kann die Durchführung unabweisbarer öffentlicher Aufgaben gesichert werden.
    Wohl die schwierigste Frage der Finanzverfassungsreform ist das Problem der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist dieser Teil der Verfassung immer wieder Gegenstand recht zermürbender Auseinandersetzungen gewesen und führt immer wieder zu einer gewissen Verstimmung zwischen Bund und Ländern. Ich hielte es deshalb für verfehlt, wollten wir diesen Teil aus der Reform ausklammern. Wer nur das Angenehme herausgreift, für den bleibt zum Schluß ein Torso übrig.
    Das Grundgesetz geht in Art. 106 von dem Trennsystem aus. Die Steuern werden nicht nach dem Bedarf, sondern nach steuersystematischen Gesichtspunkten verteilt. An diesem System sollten wir festhalten. Daneben kennt das Grundgesetz bekanntlich den Steuerverbund, der sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer beschränkt. Wir müssen uns die Frage stellen, ob nicht zutreffend ist, was der Entwurf sagt — und ich spreche mich ebenfalls, auch namens meiner Fraktion, dafür aus —, daß nämlich die Verbundmasse um die Umsatzsteuer erweitert werden sollte. In den letzten zehn Jahren ist die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit Ausnahme der hinter uns liegenden Rezession überproportional gestiegen. Das hat dazu
    geführt, daß die Länder, die mit dem höheren Satz an dem Verbund beteiligt sind, von dem Steuersegen am meisten profitieren. Umgekehrt waren sie gerade in der Rezession die Leidtragenden, da die Umsatzsteuer bekanntlich weniger konjunkturempfindlich ist. Ein Steuerverbund wird um so besser funktionieren und um so stabiler sein, je mehr Ausgleichselemente und Ausgleichsmomente er in sich trägt. Dieses Ziel läßt sich durch die Einbeziehung der Umsatzsteuer erreichen. Von der Sache her läßt sich also gegen den großen Steuerverbund nichts einwenden. Es mögen vielleicht jene auf die Barrikaden gehen, die einen besseren Besitzstand zu verteidigen haben; aber auch sie sollten, wie die Rezession gezeigt hat, sehen, daß sich diese bessere Position über Nacht in eine schlechtere verwandeln kann.
    Sollten die Länder um ihre Finanzverwaltung besorgt sein, so kann ich nur das bestätigen, was der Herr Bundesfinanzminister gesagt hat: an die Einführung einer Bundesfinanzverwaltung ist — trotz mancher Wünsche, die in Zurufen hier zutage traten — nicht gedacht.
    Sicherlich werden wir zu prüfen haben, ob nicht auch die Einfuhrumsatzsteuer in den Verbund einbezogen werden sollte. Auch muß sorgfältig erörtert werden, ob die Umsatzsteuer nach dem örtlichen Aufkommen oder nach dem Bedarf verteilt werden soll. Auch meine Fraktion hat mit großer Aufmerksamkeit und großem Interesse die ernsten Darlegungen der Vertreter von Niedersachsen im Bundesrat vernommen und sie erörtert. Mit diesen Fragen werden wir uns bei den Beratungen in den Ausschüssen zu beschäftigen haben.
    Die Länder begründen ihre ablehnende Auffassung zum Steuerverbund auch damit, daß ihre Ausgaben wachsen werden. Dabei gehen sie eben davon aus, daß das Aufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer steigen wird. Dieser Automatismus versagt aber dann, wenn die Konjunktur nicht die Steigerungsrate mit sich bringt, die wir unseren Zielvorstellungen zugrunde gelegt haben. Jeder kennt die Fragwürdigkeit von Prognosen, und es wäre doch ein zu großer Optimismus, wenn wir heute schon sagen wollten, wir seien vor jeder Konjunkturflaute absolut abgesichert.
    Was das Beteiligungsverhältnis an den Verbundsteuern anbelangt, so soll dies durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Finanzplanung festgelegt werden. Wir sind gegen eine zeitliche Fixierung, gegen eine Sperrfrist, weil sie eine Erstarrung bedeuten würde, die sich auf die politische Änderung von Prioritäten nachteilig auswirken würde. Sie erscheint uns auch wegen des größeren Steuerverbundes und der mittelfristigen Finanzplanung nicht notwendig.
    Nun noch ein Wort zur Gemeindefinanzreform. Die Gemeinden und Landkreise sind die Hauptträger der Sozialinvestitionen. Mit ihren Infrastrukturmaßnahmen leisten sie einen bedeutsamen Beitrag zum Aufbau und Ausbau unserer Volkswirtschaft und zur Sicherung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Finanzreform und Gemeindefinanzreform sind



    Dr. Pohle
    daher untrennbar miteinander verbunden. Ich bedauere deshalb alle Vorschläge, die auf ein Hinausschieben der Gemeindefinanzreform hinauslaufen.

    (Sehr richtig! bei der SPD — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bundesregierung und Bundesrat haben neben der Verbesserung der Finanzstruktur der Gemeinden eine Stärkung der Gemeindefinanzmasse vorgeschlagen. Der Herr Bundesfinanzminister hat darüber gesprochen, ebenso der Herr Kollege Möller. Es gibt auch für meine Fraktion keinen Zweifel, daß wir den Gemeinden einen angemessenen Mehrbetrag für die vordringlichen kommunalen Investitionen zur Verfügung stellen müssen. Das hat auch die Bundesregierung erklärt, und ich glaube, sie ist sich darin auch mit dem Bundesrat einig. Wir werden selbstverständlich diese Dinge nicht beschließen, ohne daß wir mit den kommunalen Spitzenverbänden Hearings in den zuständigen Ausschüssen veranstaltet haben. Wir nehmen gern zur Kenntnis, daß die kommunalen Spitzenverbände hier zu jeder Mitarbeit und jeder Mitgestaltung mit dem Parlament bereit sind und sich nicht darauf beschränken werden, Protesttelegramme zu schicken. Über das Ausmaß der Gemeindeanteile werden wir freilich erst zusammen mit der Neuverteilung der Gesamteinnahmen entscheiden können.
    Das weitere Ziel der Gemeindefinanzreform ist die Verbesserung der Gemeindefinanzstruktur. Das ist ein Punkt, in dem ich mich etwas von dem Herrn Kollegen Möller unterscheide. Ich kann hier das Podium nicht verlassen, ohne wenigstens das Stichwort „Gewerbesteuer" zu nennen. Die Gewerbesteuer ist heute das Rückgrat des Gemeindesteuersystems. Das erkenne ich ohne weiteres an. Sie bringt rund 80 % des Gemeindesteueraufkommens. Auch wer zum Maßstab seines Urteils nicht nur die Last macht, die die Gewerbesteuer gerade für ihn bringt, kann hei objektiver Betrachtung doch nur zu dem Ergebnis kommen, daß die Gewerbesteuer eine schlechte Steuer ist. Ihre Fragwürdigkeit zeigt sich schon daran, daß rund 5 % aller Gewerbesteuerpflichtigen — Sie haben das soeben in ganz anderem Sinne vorgetragen — 77 % der gesamten Gewerbesteuer aufbringen. Daraus folgere ich, daß von einer angemessenen Verteilung der Steuerlast innerhalb der Gemeinden keine Rede sein kann.
    Darüber hinaus führt diese Steuer zu starken Steuerkraftunterschieden von Gemeinde zu Gemeinde. Die große Zahl der kleineren Gemeinden, denen trotz hoher Hebesätze nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen fehlen, kann deshalb ihre Aufgaben nur ungenügend erfüllen. Ich halte diesen Zustand mit den Grundsätzen eines modernen Sozialstaates nicht für vereinbar, eines Sozialstaates, der nach möglichst großer Gleichmäßigkeit der Leistungen des Staates an seine Bürger verlangt.
    Auf die steuersystematischen Bedenken will ich dabei nicht eingehen. Es gibt keine sachlichen Argumente für die Gewerbesteuer außer dem Finanzbedarf der Gemeinden. Dieser muß umgeschichtet werden. Es fragt sich nur, wie. Es gibt jedenfalls kein sachliches Argument, das für die Beibehaltung oder
    gegen einen teilweisen Abbau der Steuer spricht. Auch das Argument, durch ihre Aufhebung würden nur die Gewerbebetriebe, insbesondere die größeren, entlastet, ist nicht sehr stichhaltig. Die Gewerbesteuer ist ebenso wie die anderen Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer, eine Kostensteuer, und sie wird ebenso — wie die Mehrwertsteuer unmittelbar — mittelbar auf den Verbraucher abgewälzt. Es handelt sich also nur um eine Zahllast der Betriebe. In der volkswirtschaftlichen Wirkung unterscheidet sie sich kaum von den anderen Steuern.
    Große Bedenken hege ich persönlich dagegen, zum Ausgleich für die weggefallene Gewerbesteuer eine Gemeindeeinkommensteuer mit variablen Hebesätzen einzuführen. Einmal würde diese Steuer eine nicht mehr zu bewältigende Mehrarbeit bei den Betrieben mit sich bringen, die ohnehin für den Staat durch den Lohnsteuerabzug ganz wertvolle Beihilfe leisten. Außerdem müßte die Steuer dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entsprechen. Ob das bei dem Eindringen in die Progressivzone gegeben ist, müssen wir sine ira et studio in den Ausschüssen prüfen.
    Ein Wort noch zur Grundsteuer und zu den Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf. Was die Grundsteuer anlangt, so bin ich der Ansicht, daß diese Frage von der Neufestsetzung der Einheitswerte nicht zu trennen ist. Erst dann wird man sich über eine maßvolle Anhebung der Grundsteuer unterhalten können.
    Was die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf anlangt, so stellt der Bund diese Einnahmen den Gemeinden zur Förderung des Verkehrsausbaus auch weiterhin zur Verfügung. Dabei bin ich mit Ihnen der Ansicht, daß hier eine Hineinrechnung nicht am Platze ist.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Im Prinzip stimmt die CDU/CSU-Fraktion der Vorlage der Bundesregierung voll zu, vorbehaltlich der sachverständigen und sachlichen Prüfung in den Ausschüssen und auch der sachlichen Kritik im Einzelfall. Ich weiß, daß wir in den Hauptfragen mit der Bundesregierung einig sind und daß wir insoweit abweichenden Vorstellungen des Bundesrats nicht zu folgen gewillt sind mit Ausnahme jener Punkte, Herr Minister Kubel, die ich vorhin erwähnt habe und die zu jenen gehören, die einer sachlichen Kritik und Verbesserung bedürftig sind.
    Wer die Notwendigkeit der Finanzreform bejaht, muß nach Maßgabe der finanziellen Mittel, Möglichkeiten und Verfügbarkeiten auch praktische Gegenvorschläge zu machen wissen, wenn er an diesem Reformwerk etwas Grundlegendes ändern will; denn, meine Damen und Herren, diese Finanzreform muß eine grundlegende Reform sein, eine Reform, die eine Neuordnung für die Zukunft bedeutet. An ein solches Reformwerk kann nur mit Optimismus, nicht mit blindem Geist und nicht mit Pessimismus, vielmehr nur mit der sachlichen Sonde und der Absicht, etwas Gutes zu schaffen, herangegangen werden. Wir sind entschlossen — diese Beruhigung kann ich dem Bundeskabinett geben —, auch bei

    Dr. Pohle
    der intensiven Beratung in den Ausschüssen dieses Reformwerk nicht zerreden zu lassen.
    Auch an der Zähigkeit, meine Damen und Herren, mit der wir an der Evolution von Reformen, die ersonnen und wirklich erarbeitet werden wollen —das trifft gerade für diese Reform zu —, ohne Bestehendes und Gewordenes kurzerhand und grundlos einzureißen, werden wir von der Geschichte gemessen werden. Das gilt auch für die Finanzreform.
    Nun ein letztes Wort, Herr Kollege Möller. Ein Punkt, in dem wir uns leider nicht einig sind — ich muß ihn hier vortragen, weil Sie ihn angesprochen haben —, ist der des Sonderausschusses. Wir haben in unserer Fraktion die Frage des Sonderausschusses sehr gewissenhaft geprüft und erörtert. Ich habe — und das möchte ich ausdrücklich anerkennen — von Ihnen heute vernommen, daß es bei der Führung dieses Sonderausschusses an Prestigefragen nicht scheitern soll. Ich danke Ihnen für diese Erklärung.
    Wenn wir uns dennoch mit diesem Sonderausschuß nicht befreunden können, so deshalb, weil wir meinen, daß wir die Würdigung dieses großen Gesetzgebungswerks nicht der Federführung jener beiden Ausschüsse entziehen sollten, die gemäß der Tradition dieses Hauses und ihrer fachlichen Besetzung geradezu berufen sind, diese schwierige Materie am ehesten und schnellsten einer nutzbringenden Entscheidung zuzuführen. Das sind der Rechtsausschuß, ohne den Grundgesetzänderungen ohnehin nicht beschlossen werden können, und der Finanzausschuß, dessen Mitglieder in ihrer Mehrzahl seit Jahr und Tag mit dem finanziellen Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden befaßt sind. Die anderen interessierten Ausschüsse können und sollen sich selbstverständlich gutachtlich zu dem Gesetzgebungswerk äußern.
    Wir fürchten, daß ein Sonderausschuß das Verfahren nicht vereinfachen, sondern erschweren würde; denn auch die regulären Ausschüsse, denen ja wertvolle Kräfte durch die Zuteilung zum Sonderausschuß entzogen werden, gewissermaßen Schlüsselausschüsse — der Rechtsausschuß, der Kommunalpolitische Ausschuß, der Wirtschaftsausschuß, der Finanzausschuß —, müssen inzwischen weiterarbeiten. Deren Arbeit würde durch Abgabe von Kräften an den Sonderausschuß so blockiert, daß wir uns nicht vorstellen können, daß von der Einsetzung eines Sonderausschusses eine wesentliche Beschleunigung zu erwarten ist. Das darf ich Ihnen hier als Meinung meiner Fraktion mitteilen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr. Als erster Redner nach der Mittagspause hat der Herr Abgeordnete Emde das Wort.
Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.09 bis 15.01 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir setzen die Debatte zum Punkt 2 der Tagesordnung, Finanzreformgesetz, fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Emde.