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ID0517120700

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    Vokabeln: 8
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    8. Pohle.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
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    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als am 11. März 1954, also vor etwas mehr als vierzehn Jahren, Bundesfinanzminister Schäffer die Beweggründe und Ziele des damals eingebrachten Finanzverfassungsgesetzes vor diesem Hohen Hause darlegte, wurde von ihm erklärt, daß es sich „um Gesetzgebungswerke von wahrhaft großer, ja vielleicht geschichtlicher Bedeutung handelt". Heute, vierzehn Jahre später — und im Verfassungsleben ist das ein kurzer Zeitraum —, legt die Bundesregierung ein seit langem gefordertes Finanzreformgesetz vor. Dieser Vorgang macht deutlich, daß Finanzverfassungen keinen Ewigkeitswert haben, sondern immer wieder auf die neuen Erfordernisse unserer Gesellschaft hin umgestaltet werden müssen.
    Der Ruf nach einer Reform erhob sich schon wenige Jahre, nachdem das Finanzverfassungsgesetz 1955 verabschiedet worden war. Ursache dafür sind nicht allein Qualität und Inhalt dieses Reformwerkes gewesen. Es brachte unbestreitbare Fortschritte in der Weiterentwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems, wenn auch nicht in allen Punkten des Katalogs, der im Entwurf und in der Begründung des Gesetzes aufgezeichnet wurde. Einige der damals nicht verwirklichten Ansätze müssen wir heute wieder aufnehmen, in anderen Fragen sogar zurückgehen auf Vorstellungen des Parlamentarischen Rates. Herr Bundesfinanzminister Strauß hat soeben zutreffend ausgeführt, welchen Hemmnissen und Widerständen sich der Verfassungsgeber gerade im Abschnitt X des Grundgesetzes, Finanzwesen, im Jahre 1949 gegenübersah. Heute dagegen sind wir in diesen unseren Entscheidungen völlig frei.
    Daß nach 1955 so rasch das Bedürfnis nach einer weiteren Reform auftrat, ging ganz wesentlich auf die sich in immer schnellerem Tempo vollziehenden Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zurück.
    Wenn heute teilweise äußerst scharfe Kritik an dem jetzigen Zustand der bundesstaatlichen Finanzverfassung geübt wird, so muß man es früheren Bundesregierungen und ihren Parlamentsmehrheiten anlasten, daß sie nicht rechtzeitig auf diese Herausforderungen eingegangen sind, sie nicht mit neuen konstruktiven Lösungen beantwortet haben.
    Nach den Ausführungen von Herrn Kollegen Strauß will ich nicht auf die Vorgeschichte dieser Finanzreform im einzelnen eingehen, sondern nur darauf hinweisen, daß die Finanzreform-Kommission, die in relativ kurzer Zeit ausgezeichnete Arbeit geleistet hat und der auch wir, wie die Bundesregierung, an dieser Stelle noch einmal unseren Dank auszusprechen wünschen, erst im Jahre 1964 berufen wurde, obwohl meine Fraktion schon im Dezember 1961 einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte.
    Bei der Finanzreform, über die wir uns heute in diesem Hause in erster Lesung auseinanderzusetzen haben, geht es nach Meinung der Sozialdemokraten darum,
    1. eine neue, den Bedürfnissen unserer Gegenwart besser angepaßte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zu finden, wobei wir zu neuen Formen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern kommen werden;
    2. das System der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern stabiler und funktionsfähiger zu gestalten sowie die Steuerkraftunterschiede zwischen armen und reichen Ländern zu vermindern;
    3. — das ist nach unserer Meinung ein untrennbarer Bestandteil der Finanzreform — die Gemeindehaushalte insgesamt mit mehr Mitteln auszustatten und die kommunale Finanzstruktur so zu verbessern, daß die Gemeinden ihre Aufgaben, besondern im Bereich der Infrastrukturinvestitionen, umfassender als in der Vergangenheit erfüllen können;
    4. insgesamt also die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die öffentlichen Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln besser erfüllt und die Steuereinnahmen dorthin gelenkt werden, wo sie für das allgemeine Wohl den größten Nutzen garantieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Herr Bundesfinanzminister hat davon gesprochen, daß der Ruf nach einer Finanzreform für manche den Klang einer Zauberformel erhalten habe. Unter einer solchen Formel steht die Finanzreform sicherlich nicht. Derartige unrealistische Erwartungen sind in Wirklichkeit nur geeignet, die Verabschiedung des Reformwerks zu erschweren. Aber wir können doch wohl mit Befriedigung feststellen, daß über die Zielsetzungen weitgehend Übereinstimmung herrscht, und begrüßen es ausdrücklich, daß sich auch die Länder im Endeffekt wohl hierzu noch bekennen werden. Wir betrachten diese Tatsache bei zweifellos vorhandenen Meinungsverschiedenheiten in Einzelfragen, die sich nicht zuletzt aus den jeweiligen Verantwortungs-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    bereichen ergeben, als eine ausreichende Grundlage für den Beginn der vor uns liegenden Beratungen, wobei sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion durch Vorentscheidungen in Einzelfragen nicht endgültig gebunden fühlt.
    Ich muß hervorheben, daß meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit zu Unrecht der Eindruck entstanden ist, als ob während der Vorberatungen aufgetretene Meinungsverschiedenheiten die Finanzreform überhaupt in Frage stellen könnten. Daß dieser Eindruck unzutreffend ist, werden sicher die zügigen Beratungen der Vorlagen beweisen, die wir Sozialdemokraten dann als gesichert ansehen, wenn sie in einem hierzu einzusetzenden Sonderausschuß aufgenommen werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben in der Vergangenheit sehr viel von Parlamentsreform gesprochen. Wenn es aber bei einem so großen Reformwerk nicht gelingen sollte, alle Kräfte dadurch zu konzentrieren, daß man sie in einem Sonderausschuß zusammenfaßt - also Mehrfacharbeit durch verschiedene Ausschüsse verhindert —, um dadurch die Beratungen zügig und sachgerecht fortzusetzen, dann bezweifle ich ernsthaft, daß wir zu wirklichen Parlamentsreformen in diesem Hohen Hause kommen werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich spreche im Hinblick auf einige Anmerkungen in der heutigen Morgenpresse auch offen aus, daß meine Freunde gestern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt haben, daß wir, da wir nun einmal an der Reihe wären, einen Sonderausschuß mit dem Vorsitzenden zu besetzen, ausdrücklich auf den Vorsitz in diesem Sonderausschuß verzichten,

    (Beifall bei der SPD)

    weil wir nicht möchten, daß uns unterstellt wird, irgendwelche Personalien könnten bei dieser zwingenden Sachentscheidung von Bedeutung sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich wiederhole diese Erklärung und bitte die Kollegen, noch einmal zu überdenken, ob wir nicht wirklich mit einem solchen Sonderausschuß besser vorwärtskommen, auch im Hinblick auf die Tatsache, daß im September 1969 Neuwahlen stattfinden und wir spätestens bis zur Sommerpause nächsten Jahres dieses Reformwerk abgeschlossen haben müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wer will denn in diesem Hohen Hause, insbesondere nach den Diskussionen der letzten Tage, bestreiten, welche Erschwerungen in der Verabschiedung wichtiger Gesetzesvorhaben dadurch eintreten, daß zuviel mitberatende Ausschüsse vorhanden sind und der eine auf den anderen warten muß!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 nach, in der vom Herrn Bundeskanzler mit vollem Recht — wir möchten das heute noch einmal unterstreichen — festgestellt worden ist, daß die Bundesregierung die Reform der Finanzverfassung als eine der großen innenpolitischen Auf gaben betrachte und sie daher verwirklichen wolle.

    (Beifall bei der SPD.)

    Jedermann, der sich mit Politik beschäftigt, weiß, daß für die Sozialdemokratische Partei die Verabschiedung der Finanzreform bei der Entscheidung Tiber die Bildung der Großen Koalition von besonderer Bedeutung gewesen ist. Nach meiner Überzeugung würde diese Koalition einen wesentlichen Teil ihrer politischen Rechtfertigung verlieren, wenn sie nicht die Kraft aufbringen könnte, dieses Reformwerk nun auch wirklich als ein umfassendes Reformwerk zu realisieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie mich an dieser Stelle eine Wort zur Frage des Föderalismus sagen. Darüber ist in den vergangenen Monaten viel Richtiges, aber auch vie! Falsches dargestellt und geschrieben worden. Es geht bei der Finanzreform nicht darum, die föderative Ordnung in Frage zu stellen. Mag der Föderalismus für gefestigte und traditionelle Demokraten entbehrlich sein, für uns findet er die Rechtfertigung in seiner freiheitsichernden Funktion der föderativen Gewaltenteilung. Die historische Erfahrung lehrt, daß es gut ist, wenn in unserem Staat eine Mehrzahl politischer Entscheidungsträger vorhanden ist. Das sollte auch in Zukunft so bleiben.
    Föderalismus kann und darf aber nicht ein stures Festhalten am überkommenen Besitzstand bedeuten. Auch zwischen den Ländern muß es im Interesse unserer Bürger Solidarität geben. Bei der selbstverständlichen Anerkennung der Eigenstaatlichkeit der Länder die Bundesrepublik ist nach unserer Verfassung ein Bundesstaat — bleibt das Verfassungsgebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse ein den Eigeninteressen übergeordneter Auftrag.

    (Abg. Schulhoff: Gilt das auch für Bayern?)

    -- Das gilt ganz allgemein. Das möchte ich nachher noch an einigen Beispielen, Herr Kollege Schulhoff, darlegen.
    Die zwangsläufige Angleichung der äußeren Lebensverhältnisse durch den einheitlichen Wirtschafts- und Lebensraum des gesamten Bundesstaates stellt heute andere Anforderungen an die föderative Struktur als in einer Zeit, da der Parlamentarische Rat sich gegen den Widerstand der Besatzungsmächte um die Einheitlichkeit der Zonengebiete bemühen mußte. Die Ansprüche des einzelnen Staatsbürgers auf öffentliche Leistungen sind, unabhängig von seinem zufälligen Aufenthaltsort oder Aufenthaltsland, durch die Entwicklung unserer Gesellschaft gestiegen. Sie können in bestimmten Bereichen nur noch gemeinschaftlich von Bund und Ländern erfüllt werden. Alle Bürger haben ein Recht darauf, daß sie es mit Gebietskörperschaften gleicher Leistungsfähigkeit zu tun haben, die in der Lage sind, den Staatsbürgern eine angemessene Grundausstattung an öffentlichen Leistungen zu gewähren. Wir Sozialdemokraten sehen deshalb in der Finanzreform eine große gesellschaftspolitische Aufgabe, bei der es darum geht, jetzt endlich solide Grund-

    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    lagen für eine Entwicklung zu schaffen, die schon 1956 von unserem Münchener Parteitag mit den drei Elementen Atomenergie, Automation und elektronische Maschinen als der Beginn der zweiten industriellen Revolution bezeichnet worden ist.
    Wir setzen, meine Damen und Herren, unsere Zukunft. aufs Spiel, wenn wir Wissenschaft und Forschung, Ausbildung und Begabtenförderung, Sicherung der menschlichen Arbeitskraft trotz des immer maschineller werdenden Arbeitsprozesses, weitsichtige Strukturpolitik und andere Bereiche staatlicher Aufgabenstellung nicht so ordnen, wie das angesichts bereits vorhandener und künftiger Entwicklungen notwendig ist.
    Wir verstehen die Finanzreform - und sie ist
    sicher auch ein Stück Weiterentwicklung unserer bundesstaatlichen Ordnung als einen Schritt zur Sicherung des Föderalismus unter diesen neuen Bedingungen, der sich Wirtschaft und Gesellschaft fügen müssen. Von diesen Erkenntnissen sollten auch die Länder ausgehen. An die Stelle des Dotationsunwesens, das sich nur deshalb so ausbreiten konnte, weil klare verfassungsrechtliche Regelungen für zwingend notwendige Formen der Aufgabenerfüllung fehlten, wollen wir nun verfassungsrechtliche Grundlagen mit eindeutigen Rechten und Pflichten setzen.
    Es wäre ein schlechter Ausgangspunkt, wenn die Beteiligten, wie auch der Herr Bundesfinanzminister zu Recht angedeutet hat, ihre erste Aufgabe darin sehen würden, jeden Reformvorschlag zunächst daraufhin zu untersuchen, welchen unmittelbaren Vorteil er ihnen bringen wird. Nicht jeder einzelne kann gewinnen -- das wird keine Reform zustande bringen. Gewinnen aber kann sehr wohl die bundesstaatliche Ordnung zum Nutzen unserer Bürger, und dieses Ziel sollten wir den Beratungen voranstellen.
    Eine wichtige Frage, die der Herr Bundesfinanzminister nicht berührt hat — ich habe Verständnis dafür —, will ich wenigstens am Rande erwähnen. Wir sollten uns darüber im klaren sein, daß wir bessere Voraussetzungen für eine Finanzreform hätten, wenn wir von einer Länderneugliederung, wie sie Art. 29 des Grundgesetzes vorsieht, ausgehen könnten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie alle wissen, mit welch schwierigen Komplexen eine solche Neugliederung verbunden wäre. Wir können mit der Finanzreform leider nicht auf diese Gebietsreform warten. Auch würden sich nach einer Neugliederung viele der Fragen, um die es bei der Finanzreform geht, sicher erneut in ähnlicher Weise stellen.

    (Abg. Dr. Stecker: Sehr richtig!)

    Ich wende mich nunmehr einigen Einzelfragen zu. Es ist seit Johannes Popitz unbestrittene finanzpolitische Erkenntnis, daß für jede Aufteilung der öffentlichen Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften die Verteilung der staatlichen Aufgaben das Primäre zu sein hat. Am Beginn der Reform muß deshalb eine Neuordnung der Aufgabenverteilung stehen. Unser Grundgesetz geht von einer klaren Trennung der Zuständigkeiten von
    Bund und Ländern aus. Die Erfahrung - und nicht
    nur die der letzten Jahre — hat gezeigt, daß die jetzige Konstruktion auf die Dauer nicht durchgehalten werden kann. Ich zitiere:
    Die bisherige staatswirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik hat es mit sich gebracht, daß der Bund — vielfach angeregt durch entsprechende Gesuche einzelner Länder — sich zunehmend an der finanziellen Förderung von Aufgaben beteiligt, die der Verfassungsgeber ursprünglich dem alleinigen Verantwortungsbereich der Länder zugedacht hatte.
    Dieses Zitat, meine Damen und Herren, entstammt nicht der gegenwärtigen Reformdiskussion, sondern der Begründung des Finanzverfassungsgesetzes vom 29. April 1954, Ziffer 66.
    Das Finanzverfassungsgesetz aus dem .Jahre 1955 hat keine entscheidende Änderung gebracht, da es sich bei der Aufgabenneuordnung im wesentlichen, wie Sie wissen, auf die Kriegsfolgelasten beschränkte. In Gegenwart und Zukunft geht es nun um die großen Gemeinschaftsaufgaben, die in keiner Weise und aus keinem Grunde mehr vernachlässigt werden dürfen. Die Sozialdemokraten haben diese Gemeinschaftsaufgaben nicht erst seit diesen Beratungen entdeckt, sondern ihre Erfüllung ist von uns seit Jahren gefordert worden, wobei wir primär an die Lösung der Aufgaben selbst, erst in zweiter Linie an die Zuständigkeiten dachten; nicht, weil wir diesem letzten Punkt nicht genügend Gewicht zugemessen hätten, sondern weil wir in Anbetracht der Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben für uns alle eine verständige Regelung zwischen den Beteiligten glaubten voraussetzen zu können. Da diese Aufgaben sich aber mit zunehmender Dringlichkeit bemerkbar machten, ohne daß durch entsprechende Reformen unserer bundesstaatlichen Ordnung bessere Voraussetzungen für ihre Erfüllung geschaffen wurden, haben sich immer mehr Formen der Aufgabenerfüllung herausgebildet, die entweder auf eine Kooperation zwischen den Ländern oder auf eine Kooperation von Bund und Ländern hinauslaufen. In unserer Verfassung ist von solchen Formen nicht die Rede. Wir können sie aber nicht — jedenfalls nicht auf allen Gebieten — beseitigen, denn sie tragen einer Notwendigkeit Rechnung. Der Herr Bundesfinanzminister hat darauf hingewiesen, daß der Gedanke der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben durch Bund und Länder nicht den Köpfen von Verfassungsjuristen entstammt, sondern aus der Dynamik der tatsächlichen Erfordernisse entstanden ist. Das entspricht auch unserer Auffassung. Wir müssen diese Aufgaben daher mit einer verfassungsmäßigen Grundlage verbinden und so ordnen, daß ein optimales Ergebnis erzielt wird. Deshalb stimmen wir dem neuen verfassungsrechtlichen Institut der Gemeinschaftsaufgabe zu.
    Die Regierungsvorlage beschränkt die Zahl der Gemeinschaftsaufgaben auf drei und sieht außerdem die gemeinsame Förderung der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung vor. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion betrachtet die gemeinsame Finanzierung und Rahmenplanung in diesen Aufgabenbereichen als einen entscheiden-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    den Fortschritt auf dem Wege zu einem kooperativen Föderalismus. Hier kann sich der Bund nicht der Verantwortung entziehen. Er wird bei Fehlentwicklungen in diesen Bereichen — allerdings auch in anderen — von den Bürgern auch dann verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht die verfassungsrechtliche Kompetenz haben würde.
    Wie notwendig die Mitwirkung des Bundes beim Ausbau und Neubau wissenschaftlicher Hochschulen ist — der ersten Gemeinschaftsaufgabe der Regierungsvorlage —, bedarf nach den Diskussionen der hinter uns liegenden Wochen und der gestrigen Debatte in diesem Hohen Hause keiner Begründung mehr. In der Praxis haben Bund und Länder in diesem Bereich ohnehin seit langem zusammengearbeitet. Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß eine klare verfassungsrechtliche Regelung notwendig geworden ist. Wenn wir vom Bürger Achtung vor der Verfassung verlangen, können die staatlichen Organe auf die Dauer nicht ohne Folgen pragmatische Wege gehen, die an der Verfassung vorbeiführen.
    Ob die Formulierung der Regierungsvorlage unverändert bleiben kann, muß in den Ausschußberatungen geprüft werden. Der Bundesrat hat mit Recht z. B. die Frage nach der Einbeziehung der Hochschulkliniken aufgeworfen. Auch über die Folgekosten, die für die finanzschwachen Länder eine ebenso große Belastung bedeuten wie die Investitionskosten, müssen wir noch sprechen.
    Wenn ich nun zur Mitwirkung des Bundes bei der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur komme, so kann ich darauf hinweisen, daß sich dieses Hohe Haus in den letzten Monaten wiederholt mit uns drückenden strukturpolitischen Problemen zu befassen hatte. Diese Probleme werden uns in Zukunft immer wieder beschäftigen; denn Strukturprobleme — regionale wie sektorale — sind mit einer in einem technischen Umwandlungsprozeß wachsenden Wirtschaft zwangsläufig verbunden. Strukturfragen ist nicht mit Ad-hoc-Maßnahmen beizukommen. Sie erfordern eine langfristige Planung und sind nur im Zusammenwirken der verschiedenen Gebietskörperschaften zu lösen.
    Die Situation in der Bundesrepublik ist derzeit so, daß industrielle Ballungsräume mit finanzstarken Ländern, schwach entwickelte Räume mit finanzschwachen Ländern zusammenfallen. Das sind keine günstigen Voraussetzungen für ein Programm mit dem Ziel, die Wirtschaftsstrukturen in der Bundesrepublik einander anzunähern, zurückgebliebene Regionen an den Bundesdurchschnitt heranzubringen. Dieser Zirkel ist nur zu durchbrechen, wenn der Bund für die regionale Wirtschaftsförderung mitverantwortlich wird.
    Hinzu kommt, daß die Regionalpolitik im EWG-Raum eine immer bedeutender werdende Rolle spielt, die leider in den bisherigen Diskussionen völlig übersehen wurde. Die EWG-Kommission hat im „Entwurf des Zweiten Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft" vom 20. März 1968 eine umfassende Regionalpolitik vorgeschlagen, die optimale Bedingungen dafür schaffen
    soll, „daß alle Gebiete der Gemeinschaft am wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt teilhaben und insbesondere der Rückstand der weniger begünstigten Gebiete verringert wird." Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es unerläßlich, daß der Bund auf einer verfassungsrechtlich gesicherten Grundlage an der inneren Regionalpolitik mitwirkt.
    Die über den nationalen Rahmen hinausweisende Politik vollzieht sich besonders intensiv auf dem Sektor der Agrarwirtschaft. Sie ist hier schon sehr weit entwickelt. Finanzwirtschaftlich geht es in der europäischen Agrarpolitik um Größenordnungen, gegenüber denen die bei dieser Finanzreform zur Debatte stehenden Zahlen vergleichsweise bescheiden sind. Für die europäische Agrarpolitik ist der Bund verantwortlich. Schon deshalb ist es konsequent, die Verbesserung der Agrarstruktur in die Mitwirkung des Bundes auch nach innen einzubeziehen.
    Wir stimmen der Regierungsvorlage darin zu, daß Bund und Länder gemeinsam für die allgemeine Forschungsförderung kompetent sein sollen. Die Wissenschaft und die sich ergebenden technischen Fortschritte werden immer mehr zur Quelle unseres Wohlstandes. Sie bedürfen deshalb intensiver Förderung und Ptlege. Das kann sinnvoll nur geschehen bei einer Abstimmung der Maßnahmen der verschiedenen öffentlichen Körperschaften. Im weltpolitischen Rahmen können wir den Stand unserer Industrie, von dem der Lebensstandard jedes einzelnen Bürgers abhängt, künftig nur sichern, wenn für Wissenschaft und Forschung mehr, aber auch gezielter als bisher investiert wird. Wir sind uns darüber klar, daß die besonderen Bedingungen im Bereich der Forschungsförderung eine von den übrigen Gemeinschaftsaufgaben etwas abweichende Regelung erfordern, nämlich so, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht. Damit verkennen wir nicht die großen Verdienste, die sich die Organisationen der Wissenschaft in diesem Bereich in der Vergangenheit erworben haben. Sie sollen auch künftig diese Funktion behalten, allerdings sind wir aus den genannten Gründen der Meinung, daß eine stärkere unmittelbare Mitwirkung und Verantwortung des Bundes der Sache förderlich sein wird.
    Wenn wir der Einführung des neuen Instituts der Gemeinschaftsaufgaben zustimmen, so gehen wir davon aus — wie auch der Herr Bundesfinanzminister betont hat —, daß bei der praktischen Durchführung Regelungen gefunden werden, die weder die Verwaltung ungebührlich komplizieren noch die parlamentarische Verantwortung beeinträchtigen. Das wird nicht zuletzt von den Ausführungsgesetzen abhängen, deren Vorlage wir so rechtzeitig erwarten, daß sie zusammen mit dem Finanzreformgesetz beraten und verabschiedet werden können.
    Auch von mir aus ein Wort zur Flurbereinigung zwischen Bund und Ländern. Wir begrüßen es, daß sich Bund und Länder zu einer Verständigung über die Neuordnung in den Aufgabenbereichen, für die eine Verfassungsänderung nicht notwendig ist, bereit gefunden haben. Der Herr Bundesfinanzminister hat ausgeführt, daß diese Arbeit neben den parla-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    mentarischen Beratungen fortgesetzt wird. Wir haben allerdings das Gefühl, daß diese Bemühungen in der letzten Zeit nicht mehr mit dem erforderlichen Nachdruck weitergeführt worden sind, und bitten deshalb um diesen notwendigen Nachdruck.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß es der Bundesregierung gelungen ist, in der Frage der Ausbildungsförderung mit den Ländern zu der schon vor Jahren erwünschten Übereinkunft zu gelangen, auf diesem Gebiet die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes zu begründen. Die vorgesehene Kompetenz des Bundes ermöglicht es, die Ausbildungsförderung einheitlich und gezielt nach den Bedürfnissen der Auszubildenden zu gestalten, wie es der Entwurf meiner Fraktion aus dem Jahre 1962 vorsah, der damals leider an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert ist. Ich darf daran erinnern, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bei der Entscheidung über den Wegfall der Ausbildungszulage im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die Notwendigkeit einer gezielten Ausbildungsförderung betont und die Bundesregierung aufgefordert hat, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der Deutsche Bundestag ist in dieser Frage durch die Entschließung, die er am 24. November 1966 gefaßt hat, im Wort. Meine Fraktion legt Wert darauf, daß bei der Uberprüfung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes Mittel vorgesehen werden, die eine baldige Verwirklichung dieser Entschließung ermöglichen. Der zuständige Arbeitskreis der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion wird hierzu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.
    Wir Sozialdemokraten haben wiederholt erklärt, daß im Rahmen der Finanzreform die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhausversorgung geschaffen werden müssen. Wir erkennen an, daß eine Reihe von Ländern und ihre Gemeinden, aber auch karitative Einrichtungen Hervorragendes auf diesem Gebiet geleistet haben. Insgesamt betrachtet sind die Verhältnisse jedoch sehr unterschiedlich und zum Teil unbefriedigend. Nach unserer Auffassung ist die Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe. Jeder Bürger, gleich, wo er wohnt, hat einen Anspruch auf eine Mindestversorgung. Es ist ein höchst bedauerlicher Zustand, daß heute noch Heilungs- und sogar Überlebenschancen im Krankheitsfall vom zufälligen Aufenthaltsort abhängen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dieser Mißstand läßt sich nur ändern, wenn das Krankenhauswesen neue finanzielle Grundlagen erhält.
    Die Regierungsvorlage sieht eine solche Bestimmung für das Krankenhauswesen nicht vor. Der Herr Bundesfinanzminister hat hierzu keine Ausführungen gemacht. Wie wir hören, hat das Bundeskabinett aber inzwischen außerhalb des Finanzreformgesetzes beschlossen, dem Parlament die Ausdehnung der konkurrierenden Gesetzgebung für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhausversorgung vorzuschlagen. Wir bitten die Bundesregierung, eine derartige Vorlage beschleunigt den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten, damit sie gemeinsam mit dem Finanzreformgesetz verabschiedet werden kann.
    Meine Damen und Herren, verschiedene Aufgabenbereiche, die ebenfalls einer Neuordnung bedürfen, werden im Regierungsentwurf nach unserer Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt. Meine Fraktion geht bei der Gesamtbeurteilung der Regierungsvorlage aber davon aus, daß diese Bereiche von der im Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes vorgesehenen Finanzierungskompetenz für öffentliche Investitionen erfaßt werden. Bei diesen Aufgabenbereichen handelt es sich um den Wohnungsbau, die Städtesanierung und Dorferneuerung und gemeindliche Verkehrseinrichtungen sowie — in diesem Fall auf der Grundlage der neueinzuführenden Gesetzgebungszuständigkeit — um die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhausversorgung, von der ich soeben gesprochen habe. Aus diesem Katalog hat der Herr Bundesfinanzminister nur die Verkehrsfinanzierung in den Gemeinden und den Wohnungsbau genannt. Meine Fraktion legt Wert darauf, daß auch die Städtesanierung und die Dorferneuerung in die Finanzierungskompetenz des Bundes nach Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes einbezogen werden.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wenn gewährleistet werden soll, daß diese Erweiterung gesichert wird, ist noch zu klären, ob es bei der jetzigen Formulierung bleiben kann oder ob diese Bestimmung, deren Einführung wir im Grundsatz begrüßen, eine andere Fassung erhalten muß. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion behält sich vor, zu diesem Fragenkomplex in den Ausschußberatungen Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu machen.
    Mit der Finanzierungskompetenz des Bundes zur Investitionsfinanzierung in Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ist meine Fraktion erklärlicherweise von vornherein ,einverstanden. Wir halten diese Regelung für eine notwendige und zweckmäßige Ergänzung des wirtschafts- und finanzpolitischen Instrumentariums, das uns mit dem Stabilitäts- und Wachtstumsgesetz zur Verfügung steht. Wir sollten nach den Erfahrungen der hinter uns liegenden Rezession — darauf hat auch der Herr Bundesfinanzminister bereits aufmerksam gemacht diese Bestimmung in das Grundgesetz aufnehmen. Ich darf hinzufügen, daß bei der Bekämpfung der Rezession der kooperative Föderalismus nach unserer Auffassung seine erste Bewährungsprobe bestanden hat. Diese Feststellung macht aber nicht entbehrlich, daß wir für eine solche unerläßliche Zusammenarbeit eine klare verfassungsrechtliche Grundlage sichern.
    Nun zum großen Steuerverbund. Einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern muß eine Neuordnung der Steuerverteilung folgen. Das ist eine ganz besonders wichtiger Satz, den ich unterstreichen muß, weil man nicht davon ausgehen kann, daß die jetzige Finanzsituation und die



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    jetzige Aufteilung der Steuern erhalten bleiben
    können, wenn diese Finanzreform verwirklicht wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es geht dabei vor allem um die Einführung des großen Steuerverbundes. In diesem Punkt haben wir eine Entscheidung nachzuholen, zu der sich schon der Parlamentarische Rat bekannt hat. Sein Finanzausschuß hatte folgende Bestimmung in Art. 122 b des Verfassungsentwurfs vorgesehen:
    Umsatzsteuer und Einkommen- und Körperschaftsteuer sind gemeinsame Einnahmen des Bundes und der Länder; die beiden zufallenden Anteile werden durch Bundesgesetz bestimmt.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Was war der Parlamentarische Rat vernünftig!)

    Dieser Vorschlag scheiterte, wie Ihnen bekannt ist, nur am Einspruch der Hohen Kommissare. Jeder, der den großen Steuerverbund ablehnt, begibt sich in die Nähe der Beweggründe der Hohen Kommissare, Beweggründe, die ich hier im einzelnen nicht vorzutragen brauche.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Daß das Finanzverfassungsgesetz aus dem Jahre
    1955 das Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer gleichberechtigt Bund und Ländern zuwies, war immerhin ein Fortschritt. Mit der Schaffung der gemeinsamen Ertragshoheit über die Einkommen- und Körperschaftsteuer wurde die enge Verzahnung der Finanzwirtschaften von Bund und Ländern verfassungsmäßig bestätigt.
    Auf diesem Weg müssen wir weitergehen. Die Erfahrungen seit 1955 haben gezeigt, daß die Einkommen- und Körperschaftsteuer allein das bundesstaatliche Finanzausgleichssystem nicht sichern kann. Die Verbundmasse muß, um den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu stabilisieren, so zusammengesetzt sein, daß sich bei beiden Partnern ein gleichmäßigeres Steuerwachstum als in der Vergangenheit ergibt. Daran sollten auch die Länder interessiert sein, das um so mehr, als nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz zur Konjunkturanregung die Einkommen- und Körperschaftsteuer gesenkt und ein Abzug von der Einkommen- und Körperschaftsteuer für Investitionen gewährt werden kann, was nach dem jetzigen Verteilungsschlüssel überwiegend zu Lasten der Länder geht. Nach der Einführung des großen Steuerverbundes — an seiner Einführung läßt die 'sozialdemokratische Bundestagsfraktion nicht rütteln — werden Neufestsetzungen der Verbundanteile wegen unterschiedlicher Entwicklungen auf der Einnahmenseite wesentlich seltener werden. Ein solcher Zustand kann für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern nur förderlich sein. Der Herr Bundesfinanzminister hat diese Frage, die für unser bundesstaatliches Klima in den letzten Jahren wirklich nicht unbedeutend gewesen ist, so wie ich ihn verstanden habe, mit der gleichen Tendenz angeschnitten.
    Durch den Übergang zur Mehrwertsteuer am 1. Januar dieses Jahres sind gewisse Unsicherheiten über die künftige Entwicklung dieser Steuer ent standen. Das war aber bereits vorher bekannt. Eine solche Entwicklung war auch schon abzusehen, als Bundeskanzler und Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Auftrag an die Finanzreformkommission erteilten.
    Gewisse Bedenken der Länder gehen darauf zurück - und der Herr Bundesfinanzminister ist hierauf eingegangen -, daß sie bei der Einführung des
    großen Steuerverbundes auf einen Teil der wachstumsstarken Einkommen- und Körperschaftsteuer verzichten müssen. Die Länder weisen darauf hin, daß demgegenüber das Ausgabenwachstum, so wie die Aufgaben zur Zeit verteilt sind, in den nächsten Jahren bei den Ländern und Gemeinden stärker als beim Bund sein wird. Dieser Hinweis gilt jedoch nur unter der Voraussetzung der bestehenden Aufgabenverteilung, worauf ich schon hingewiesen habe. Wenn aber, wie es die Regierungsvorlage vorsieht, die Bemessung der Anteile an den Verbundsteuern auf der Grundlage der neu zu regelnden Aufgabenverteilung und einer zwischen den Gebietskörperschaften abgestimmten mehrjährigen Finanzplanung vorgenommen wird, wird es möglich sein, auch künftige Ausgabenentwicklungen bei der Festsetzung der Anteile zu berücksichtigen und sicherzustellen, daß die Steuereinnahmen dort zur Verfügung stehen, wo die Aufgabenschwerpunkte und Ausgabenprioritäten liegen. Eine solche Regelung erfordert, daß das Verteilungssystem, um der veränderten Aufgabenstellung gerecht werden zu können, elastisch ist.
    Der große Steuerverbund wird jedoch die Steuerkraftunterschiede zwischen den Ländern nicht beseitigen; das sollte hinzugefügt werden. Wie groß diese Unterschiede heute sind, hat der Herr Bundesfinanzminister ausgeführt; ich verweise auf diesen wichtigen Abschnitt seiner Rede, der in den Ausschußberatungen sicher eine besondere Rolle spielen wird. Auch künftig wird also im Interesse der finanzschwachen Länder durch den horizontalen Länderfinanzausgleich eine Korrektur erforderlich sein. Deshalb stellt sich die Frage, wie in Zukunft das Problem der unterschiedlichen Finanzausstattung der Länder gelöst werden soll. Der Bundesrat hat einer Intensivierung dieses Ausgleichs zugestimmt. Vom Land Niedersachsen ist vorgeschlagen worden, das Finanzausgleichssystem grundsätzlich zu verändern. Danach soll das Prinzip der Steuerverteilung nach dem regionalen Aufkommen aufgegeben und an dessen Stelle ein Finanzausgleichsystem gesetzt werden, das sich auf Bedarfsmerkmale gründet. Ein solches System würde eine einstufige Verteilung der Steuereinnahmen ermöglichen und damit den horizontalen Finanzausgleich völlig überflüssig machen.
    Für den Vorschlag sprechen wirklich einige gewichtige Gründe.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich sage das, obwohl ich nicht aus Niedersachsen komme, sondern aus Baden-Württemberg, einem finanzstarken Land. Aber das darf hier nicht der Ausgangspunkt für eine Stellungnahme und die Begründung einer Stellungnahme sein. Meine Damen und Herren, es ist richtig, daß mit zunehmender



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Konzentration und Automation in der Wirtschaft das regionale Steueraufkommen und zwar das aller großen Steuern — immer mehr den Charakter des Zufälligen erhält und mit der Wertschöpfung innerhalb der Länder wie mit deren Finanzbedarf nur noch unzureichend in Zusammenhang steht. Mit einer solchen Verteilung der Steuereinnahmen werden wir es nur schwer erreichen können, daß in allen Ländern halbwegs gleiche Voraussetzungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben hergestellt werden.
    Ich bin mir darüber aber klar, daß einem solchen System der Verteilung nach dem Bedarf die traditionellen Vorstellungen vom Föderalismus und von der Eigenstaatlichkeit der Länder entgegenstehen. Man könnte einen solchen Standpunkt nur begründen, wenn man das in einem von Professoren für ein Ministerium erstellten wissenschaftlichen Gutachten unterbrächte. Aber der Politiker muß sich nach den Realitäten richten. Wir werden uns daher meines Erachtens damit behelfen müssen, durch eine neue Aufgabenverteilung und eine allerdings spürbare Intensivierung des Länderfinanzausgleichs den Zielen dieses Vorschlags des Landes Niedersachsen möglichst nahezukommen.
    Wir bitten daher die Bundesregierung, entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundesfinanzministers in seiner heutigen Rede alsbald einen Gesetzentwurf zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes vorzulegen. Mit diesem Gesetz sollten die Steuerkraftunterschiede instärkerem Maße als bisher ausgeglichen und gewisse Lasten berücksichtigt werden, wie es im geltenden Länderfinanzausgleichsgesetz im Ansatz schon der Fall ist. Solange eine neue gesetzliche Regelung fehlt, können wir ohne Ergänzungszuweisungen des Bundes an finanzschwache Länder — wie das im Bundeshaushalt 1967 und verstärkt im Bundeshaushalt 1968 geschehen ist — leider nicht auskommen. Ich persönlich halte das für einen wenig erfreulichen Zustand.
    Auf die Fragen der Steuergesetzgebung und der Steuerverwaltung will ich nicht eingehen. Wir sollten diese Fragen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt sehen, welche Änderungen zweckmäßig sind, um auch in diesen Bereichen zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
    Nun, meine Damen und Herren, zu dem schwierigsten Kapitel, der Gemeindefinanzreform. Wenn ich mich jetzt diesem Komplex zuwende, so möchte ich zunächst noch einmal und mit Nachdruck hervorheben, daß für uns Sozialdemokraten die Neuordnung der kommunalen Finanzen als ein unabdingbarer Bestandteil der Finanzreform gilt. Es wird wohl kaum jemand der Feststellung widersprechen, daß die Gemeinden ihre Aufgaben, insbesondere die der Infrastruktur, seit Jahren nicht mehr in dem erwünschten Ausmaß erfüllen können. Das gilt in hohem Maße für die Städte. Bei ihnen fiel von 1961 bis 1965 der Überschuß des laufenden Haushalts — aus diesem Überschuß sollten in der Hauptsache die Investitionen finanziert werden — um 38 DM je Einwohner; das ist ein Rückgang um 32,3 v. H. Dieses Absinken der Investitionskraft in den Städten war in dem hinter uns liegenden Jahr der Rezession besonders nachteilig und gefährlich und wirkt noch fort. Wenn dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten wird, gefährden wir den weiteren Ausbau der Infrastruktur, ohne den die wirtschaftliche Entwicklung mit ihrem drängenden Tempo nicht gesichert werden kann. Diese Einsicht gilt kurzfristig für die Konjunktur, langfristig aber auch für das stetige Wirtschaftswachstum und damit für die allgemeine Wohlstandsentwicklung.
    Der bedenkliche Zustand der Kommunalfinanzen kommt auch darin zum Ausdruck, daß der Anteil der Gemeinden an den Steuereinnahmen der gesamten öffentlichen Hand laufend zurückgegangen ist, während die Anforderungen, wie bekannt, ständig und zwangsläufig wachsen. Der gemeindliche Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen betrug 1959 noch 14,7 v. H. und wird 1968 auf 11,9 v. H. absinken.
    Wir bedauern sehr, daß die Regierungsvorlage nicht klar genug erkennen läßt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die kommunale Finanzmasse aufgestockt werden soll. Der Herr Bundesfinanzminister hat erklärt, daß diese Aussage konkretisiert werden muß und daß er dafür sorgen wird, daß so bald als möglich weitere Entscheidungen getroffen werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält es für unerläßlich, daß die kommunale Finanzmasse mit Inkrafttreten der Finanzreform spürbar erhöht wird; ich habe den Mut, eine Zahl zu nennen: nach dem derzeitigen Stand um mindestens 2 Milliarden DM jährlich. Ich habe beinahe den Eindruck, daß wir uns mit dieser Zahl in Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesfinanzminister befinden; denn er hat in seiner Rede darauf aufmerksam gemacht, der Städtetag wünsche 4 Milliarden DM, und hat dann wörtlich gesagt: „Man wird nach Lage der Dinge auch schon mit einem Teilergebnis zufrieden sein können." Wenn wir 2 Milliarden DM als Mindestforderung erheben und der Städtetag 4 Milliarden DM wünscht, ist das ein Teilergebnis, auf das man sich verständigen könnte.

    (Zuruf von der Mitte: Einschließlich Mineralölsteuer?)

    — Darauf komme ich noch zu sprechen.
    Dieser Betrag entspricht ungefähr dem jährlichen Verlust der Gemeinden aus dem Absinken ihres Anteils an den Steuereinnahmen der öffentlichen Hand seit dem Jahre 1959. Auf die Deckungsfrage, die Sie sicher stellen werden, gehe ich noch ein. Lassen Sie mich aber bitte daran erinnern, daß es noch vor zwei Jahren nicht für möglich gehalten wurde, den Gemeinden nennenswerte Mittel z. B. für ihre Verkehrsinvestitionen zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile sind sie mit einem Jahresbetrag von mehr als 700 Millionen DM am Mineralölsteueraufkommen beteiligt. Der Herr Bundesfinanzminister hat vorhin dargelegt, daß sich diese Beteiligung bis 1972 auf etwa 950 Millionen DM erhöhen wird. Seit Bestehen der Großen Koalition sind den Gemeinden darüber hinaus weitere Mittel im Rahmen des Konjunkturprogramms zugeflossen. Ich nenne außerdem das ERP-Kreditprogramm dieses Jahres. Alles das, was hier geschehen ist, stellt aber — das werden Sie mir zugeben müssen —



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    keine grundsätzliche und keine ausreichende Lösung dar.
    Diese Feststellungen sollten uns nicht dazu verführen — ich muß das wegen des soeben vorgetragenen Standpunktes des Herrn Bundesfinanzministers sagen —, z. B. die gesetzlich begründete und in die mittelfristige Finanzplanung eingeplante Mineralölsteuerbeteiligung jetzt noch einmal unter die Maßnahmen zu stellen, die in der Zukunft der Verstärkung der kommunalen Finanzmasse dienen. Für die Gemeinden wird es auch wenig bedeuten, wenn man auf eine in ihrem finanziellen Effekt völlig unsichere Grundsteuererhöhung verweist, die frühestens ab 1972 in Kraft treten kann. Es bleibt also nur - und ich bin Ihnen, Herr Kollege Strauß, dankbar, daß Sie hierauf mit bemerkenswerter Klarheit hingewiesen haben , daß Bund und Länder in ihren Finanzplanungen Mittel für die Verstärkung der Gemeindefinanzmasse frei machen. Ich komme darauf noch zurück. In Ihrer Rede befindet sich ein so beachtlicher Passus, daß ich ihn der Aufmerksamkeit des Hohen Hauses empfehle; er stellt sozusagen ein Grundsatzprogramm für die weitere Entwicklung dar.
    Bei allem handelt es sich um Regelungen für die Jahre ab 1970. Wir müssen daher überlegen, in welcher Weise wir für das Jahr 1969 weitere Soforthilfemaßnahmen möglich machen können. Der Ansatzpunkt wird die noch im Laufe dieses Jahres erforderliche Neufestsetzung der Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sein müssen, wobei ich von mir aus hinzufüge, daß der Bund sich nur im Jahre 1969 in einer vergleichsweise besseren Situation befindet als Länder und Gemeinden und mit einer höheren Zuwachsrate rechnen kann. Das gilt nur einmalig für 1969, und zwar wegen besonderer Einflüsse und der niedrigeren Ausgangsbasis für das Jahr 1968. Dieser Hinweis ist sehr wichtig, weil wir sonst in der Überlegung, wie wir die Finanzmasse der Gemeinden erweitern können, zu falschen Schlußfolgerungen gelangen würden.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist nicht der Auffassung — lassen Sie mich das gleich vorwegnehmen —, daß man die kommunale Finanzreform mit einer Umlage eines großen Teils der Gewerbesteuer von den Gemeinden auf den Bund und die Länder beginnen kann, wodurch der Abbau dieser Steuer vorbereitet werden soll.
    Wenn man, wie es die Regierungsvorlage vorsieht und wie es der Herr Bundesfinanzminister begründet hat, die Gewerbesteuer um 40 v. H. senkt, so würde nach seinen Angaben eine Deckungslücke von 5 Milliarden DM entstehen. Rechnet man die Erhöhung der kommunalen Finanzmasse hinzu — hier will ich einmal von den Vorstellungen der kommunalen Spitzenverbände ausgehen, nämlich von der geforderten Erhöhung um 4 Milliarden DM abzüglich der Mineralölsteuerbeteiligung —, so ergibt sich eine Lücke von mehr als 8 Milliarden DM im Jahr. Diese Summe wird bis 1972 — in diesem Jahr soll nach dem Regierungsvorschlag die Gewerbesteuer gesenkt werden — noch ansteigen.
    Einen solchen Betrag aufzubringen würde uns vor unlösbare Schwierigkeiten stellen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält es in diesem Zusammenhang für indiskutabel, solche Beträge, etwa nach dem Vorschlag der Finanzreformkommission, durch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes aufbringen zu wollen, der dann von 11 v. H. auf mindestens 15 v. H. angehoben werden müßte; ausgehend von einem Betrag, der ungefähr bei 8,5 Milliarden DM liegen wird.
    Dann müssen Sie noch berücksichtigen — das hat der Herr Bundesfinanzminister erklärt —, daß die Gewerbesteuer zu 77 v. H. von einem kleinen Prozentsatz der Betriebe — er nannte dabei 5 v. H. - aufgebracht wird. Sie müssen sich diese ungeheure Verlagerung vorstellen. Ich bin bei meinen bisherigen Berechnungen immer von einem Gewerbesteueraufkommen von 11 Milliarden DM ausgegangen. 40 v. H. davon sind 4,4 Milliarden DM. Diese 4,4 Milliarden DM werden bisher zu 77 v. H. von 5 v. H. der beteiligten Betriebe getragen und würden dann auf einkommensschwache Schichten verlagert werden.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat in dem Abschnitt seiner Rede „Verlagerungen von Deckungsmitteln des Bundes und der Länder zu den Gemeinden" bemerkenswerte Ausführungen gemacht. Ich hatte nicht den Eindruck, daß sie in ihren Auswirkungen in diesem Hohen Hause schon voll gewürdigt wurden. Deswegen gestatten Sie mir daraus ein Zitat:
    Hier besteht die Schwierigkeit — das muß ich mit aller Deutlichkeit sagen --, daß diesen Mehreinnahmen bei Bund und Ländern wachsende Mehrausgaben gegenüberstehen und die Mehreinnahmen daher bereits im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanungen für anderweitige Aufgaben vorgesehen sind. Es gilt daher, bei Bund und Ländern die Finanzplanung so umzustellen, daß Mittel für die Verstärkung der Gemeindefinanzmasse frei gemacht werden, d. h.
    — so hat es heute der Herr Bundesfinanzminister gesagt —
    es müssen Einsparungen an den in Aussicht genommenen Leistungen auf dem staatlichen Sektor in entsprechender Höhe beschlossen werden.
    Meine Damen und Herren, nach allem, was wir bisher durchgemacht haben, angefangen beim Haushaltssicherungsgesetz bis hin zur mittelfristigen Finanzplanung, seien Sie sich über alle hier deutlich und mit Recht deutlich ausgesprochenen Konsequenzen im klaren! Dann werden Sie wahrscheinlich auch den Standpunkt der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion eher verstehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und dann 2 Milliarden!)

    — Herr Kollege, es ist ja die Frage, wie die Finanzmasse der Gemeinden angereichert werden soll. Ich



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    habe bisher, auch nach der Darstellung des Herrn Bundesfinanzministers, den Eindruck gehabt, daß wir uns darüber einig sind, zu einer Aufbesserung der Mittel für die Gemeinden kommen zu müssen. Wenn dazu aber noch eine so erhebliche Einschränkung einer Gemeindesteuer tritt, die für die Gemeinden einen Milliardenausfall zur Folge hat, müssen wir doch auch dieses Loch stopfen. Wenn wir zwei Milliarden geben und die Gewerbesteuer um fünf Milliarden reduzieren würden, entstünde die Lücke, von der gesprochen worden ist und die nach der Auffassung des Herrn Bundesfinanzministers zunächst einmal durch Steuereinnahmen von Bund und Ländern geschlossen werden sollte. Das ist unrealistisch. Wahrscheinlich wird Herr Finanzminister Kubel sich heute im Laufe des Tages damit noch auseinandersetzen. Man kann steuerschwachen Ländern nicht Finanzzuweisungen des Bundes geben und sich dann vorstellen, daß sie aus ihren Mitteln Löcher stopfen könnten, die auf diese Weise bei den Gemeinden entstehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Eine Gewerbesteuersenkung, die mit einer ganz erheblichen Umverteilung der Steuerlast verbunden ist, kann keine Frage der Finanzreform sein. Sie muß einer Steuerreform vorbehalten bleiben, zu deren gründlicher Vorbereitung wir schon vor Monaten eine Expertenkommission beantragt haben. Wir bitten Sie nochmals um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Ich darf mich dabei auf Ausführungen beziehen, die der Herr Bundesfinanzminister in einer der letzten Sitzungen in diesem Hohen Hause gemacht hat und die durchaus zustimmend zu diesem Antrag gehalten waren. Wir sehen es nicht als sinnvoll an, eine Gewerbesteuersenkung für das Jahr 1972 schon jetzt in der Verfassung zu verankern, obgleich die Bundesregierung erklärt, daß ein Augleich in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen wird, weil die Entwicklung des Aufkommens der Mehrwertsteuer, der Fortgang ihrer Harmonisierung in der EWG und eine umfassende Steuerreform abgewartet weden sollen, wie es die Regierung in Ziffer 229 der Vorlage ausgeführt und wie es im Grunde der Herr Bundesfinanzminister heute wiederholt hat.
    Ich will außerdem erwähnen, daß wir Sozialdemokraten nicht die Begründung gelten lassen, der vorgeschlagene Abbau der Gewerbesteuer sei aus Gründen der Harmonisierung der Steuersysteme in der EWG geboten. Eine Reduzierung der Gewerbesteuer würde einen einseitigen Vorgriff auf die Harmonisierung der direkten Steuern in der EWG darstellen, die selbst in ihren Grundzügen noch in keiner Weise abzusehen ist. Wir sind daher der Auffassung, daß auf die Einführung einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung für eine Umlage der Gewerbesteuer — das ist ja die Konsequenz — verzichtet werden sollte.
    Dem Vorschlag einer Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer stimmt meine Fraktion grundsätzlich zu. Nach unserer Konzeption kommt dieser Beteiligung, bis im Rahmen einer großen Steuerreform und bis zu einer endgültigen Regelung im EWG-Raum über die Gewerbesteuer entschieden ist, die Funktion einer Verstärkung der kommunalen Finanzmasse zu.
    Bevor der Deutsche Bundestag über die Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer Einzelentscheidungen treffen kann, ist die Vorlage — da sind wir wohl alle einig — konkreten Zahlenmaterials erforderlich. Die zur Zeit vorliegenden Vorschläge sind in ihren Wirkungen, insbesondere auf die sich daraus ergebende Steuerkraftverteilung zwischen den Gemeinden, nicht übersehbar. Die von uns angestrebte Neuordnung muß langfristig dazu führen, daß die Gemeinden nicht weniger am Steuerwachstum teilnehmen als die anderen Gebietskörperschaften. Sie muß weiter gewährleisten, daß die Gemeinden mit Zentralfunktionen die Mittel erhalten, die zur Bewältigung ihrer besonderen Aufgaben erforderlich sind. Die Frage der Einführung kommunaler Hebesätze gehört nach unserer Auffassung in den Zusammenhang der großen Steuerreform. Ich darf daran erinnern, daß Herr Kollege Strauß auf die steuerrechtlichen und steuertechnischen Probleme hingewiesen hat, die mit der Einführung von Hebesätzen verbunden sind.
    Eine Gemeindefinanzreform, wie ich sie skizziert habe, stellt uns vor keine unüberwindbaren Dekkungsschwierigkeiten. Ich gehe dabei auch davon aus, daß eine zielbewußte Wirtschaftspolitik, wie sie das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz gebietet, zu einem gleichgewichtigen wirtschaftlichen Wachstum führt und es damit der öffentlichen Hand erleichtert wird, ihre Finanzierungsprobleme zu lösen.
    Wir Sozialdemokraten sehen die Deckungsfrage ferner im Zusammenhang mit der mittelfristigen Finanzplanung der öffentlichen Hand. Sie wissen, daß sich Bund und Länder im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung zur Bildung eines Finanzplanungsrates entschlossen haben. An diesem Finanzplanungsrat, der inzwischen seine Arbeit aufgenommen hat, sind die Gemeinden erfreulicherweise beteiligt. In diesem Greminum wird eine Abstimmung der Finanzplanungen der gesamten öffentlichen Hand vorzubereiten sein, wobei die sich aus der Finanzreform ergebende veränderte Aufgabenverteilung zu berücksichtigen ist. In einem solchen Rahmen werden neue Schwerpunkte und Prioritäten der öffentlichen Aufgaben gesetzt werden müssen. Ohne den Ergebnissen dieser Finanzplanung vorzugreifen, möchten wir keinen Zweifel daran aufkommen lassen, daß wir Sozialdemokraten dem kommunalen Investitionsbedarf eine besondere Priorität zumessen.
    Im übrigen sehe ich es als eine durchaus lösbare politische Aufgabe an, im Rahmen einer wachsenden Wirtschaft bei einem Steueraufkommen von 120 Milliarden DM und mehr einen Betrag von 2 bis 4 Milliarden DM für dringliche Infrastrukturmaßnahmen bereitzustellen. Da es sich hier um die Finanzierung wachstumsfördernder Investitionen handelt, halte ich es sogar in einer Übergangszeit für vertretbar, wenn Bund und Länder in dem Maße, in dem sie in ihren Haushalten Raum für gemeindliche Investitionen schaffen, notfalls und wenn möglich den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen — nicht, bis es nicht mehr weitergeht, wie Herr Kollege Strauß vorhin zugespitzt formulierte, sondern selbst-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    verständlich nur für eine Übergangszeit. Das alles setzt voraus, daß nicht durch eine voreilige Senkung der Gewerbesteuer Deckungslücken von größtem Ausmaß geschaffen werden.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Mit dem Finanzreformgesetz geht es nicht in erster Linie um fiskalische, sondern in hohem Maße um gesellschaftspolitische Entscheidungen. Sie reichen in ihren Konsequenzen so weit, daß wir damit über die Lebensbedingungen aller Bürger unseres Bundesstaates mit entscheiden. Wir haben die Pflicht, die finanziellen Mittel, die der öffentlichen Hand von den Steuerzahlern zur Verfügung gestellt werden, so wirksam wie möglich zu verwenden, um den Anforderungen dieser Zeit gerecht werden zu können. Hier überzeugend beispielhaft zu handeln, verpflichtet uns auch unsere Lage als geteilte Nation.
    Aus der Bedeutung dieser Aufgabe ergibt sich eine große Verantwortung, unter der wir alle stehen, die wir an diesen Entscheidungen mitarbeiten. Wir haben die Chance, mit diesem Werk, das in vielerlei Hinsicht seine endgültige Gestalt erst noch im Verlauf der Beratungen dieses Parlaments gewinnen muß, unter Beweis zu stellen, daß unser Gemeinwesen und die es tragenden politischen Parteien die Kraft haben, grundlegende, vorwärtsgerichtete Reformen gemeinsam zu planen und durchzusetzen. Mit solchen Entscheidungen tragen wir wirkungsvoll dazu bei, daß unsere staatliche Ordnung glaubwürdig bleibt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird alles tun, um erreichen zu helfen, daß diese Finanzreform gelingt.

    (Lebhafter anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Pohle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich namens der CDU/CSU-Fraktion auch von mir aus den Mitgliedern der Kommission für die Finanzreform herzlich danken, die, wie der Bundesfinanzminister zu Recht ausgeführt hat, unter dem Namen Troeger-Kommission einen fast legendären Ruf erhalten hat. Mein Dank gilt auch den Beamten des Bundesfinanzministeriums und der übrigen Ministerien, insbesondere den Mitgliedern des Bund-LänderAusschusses; hier erwähne ich besonders die Namen von Herrn Staatssekretär Professor Hettlage und Herrn Staatsminister Dr. Heubl. Nicht zum wenigsten gilt aber — gleich den Ausführungen des Herrn Kollegen Möller — mein Dank dem gesamten Bundeskabinett, daß es die Vorlage so rechtzeitig gebracht hat, daß das Parlament in der Lage ist, sie noch im Laufe dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
    Meine Damen und Herren, ein Blick in die Verfassungsgeschichte zeigt, daß die Finanzverfassung zu jenen Teilen bundesstaatlicher Ordnung gehört, die nie zur Ruhe kommen. Zwei geschichtliche Fakten — sie sind teilweise erwähnt —, die Frankensteinsche Klausel aus dem Jahre 1879 und die Erzbergersche Finanzreform des Jahres 1920, beleuchten, was damit gesagt sein soll. Auch ein Hinweis auf unsere Zeit genügt. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes, über deren Unzulänglichkeit sich, wie wir soeben gehört haben, schon der Parlamentarische Rat im klaren war, begann bereits 1950, insbesondere aber durch die Schäfferschen Finanzänderungsgesetze von 1955 und 1956, ihr Gesicht zu ändern. Es ist offensichtlich, daß gerade die Finanzverfassung empfindlich auf die tatsächliche Entwicklung des Verfassungslebens reagiert, also auf das, was wir Verfassungswirklichkeit nennen.
    Aber auch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, daß sich Finanzverfassungsreformen nur unter großen Anstrengungen der gesetzgebenden Körperschaft verwirklichen ließen. In einem Bundesstaat gehört der Aufbau eines wirkungsvollen Finanzsystems nun einmal zu den schwierigsten Aufgaben, die dem Verfassungsgesetzgeber aufgegeben sind. Ihre besondere politische Problematik liegt in dem Spannungsverhältnis zwischen der Rücksichtnahme auf den Föderalismus einerseits, dem Sachzwang volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Zielsetzungen insgesamt andererseits. Schon Bismarck hat einmal anläßlich einer finanzpolitischen Debatte gesagt: „Ich appelliere an Ihren Patriotismus; denn ich hasse es, in Finanzsachen so große Worte zu gebrauchen. Ich appelliere einfach an Ihr Pflichtgefühl." Nun, mir scheint dieser Appell auch hier angebracht zu sein, wenn man sich die außerordentliche Bedeutung dieses Reformwerks vor Augen hält.
    Mit dieser Reform soll das Finanzverfassungssystem so weiterentwickelt werden, daß die großen staatspolitischen Aufgaben heute und in Zukunft wirksam erfüllt werden können. Die großen Zukunftsaufgaben werden nur in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gelöst, die damit verbundenen Investitionen nur im Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern aufgebracht werden können. Niemand auch in diesem Hohen Hause Hause denkt daran, die Eigenstaatlichkeit der Länder zu beeinträchtigen und den föderativen Aufbau unseres Staates zu gefährden. Hier im Föderalismus, auch im Föderalismus, so wie wir ihn im Grundgesetz haben, sind die starken Wurzeln unserer Kraft. Das ist einer der Grundpfeiler unserer staatlichen Ordnung, und sie hat sich in den letzten 20 Jahren im großen gesehen bewährt. Für die Fortbildung eines kooperativen Föderalismus muß jedoch die Finanzreform die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Sie soll — wenn ich mich auf Grund eines Wortes, das ich gestern gehört habe, so ausdrücken darf — den Föderalismus gegen sich selbst schützen.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist dringend notwendig!)

    Die Demokratie in Deutschland wird jetzt und in den kommenden Jahren zeigen müssen, ob sie. fähig ist, diesen Staat zu regieren —

    (Beifall in der Mitte)

    Herr Kollege Möller hat mit diesem Appell geschlossen —, d. h. so kraftvoll zu führen und zu



    Dr. Pohle
    lenken, daß das Volk von der Richtigkeit dieser Staatsform überzeugt ist und auch in seinen derzeitig widerspenstigen Teilen auf die Dauer davon überzeugt sein wird.
    Ich glaube, es hat noch keine Zeit gegeben, in der Parlament und Regierung vor so schwierige Aufgaben gestellt waren wie heute. Die ungeheure, temporeiche technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung verändert die Welt immer wieder aufs neue. Der Generationswechsel, der sich früher vielleicht alle 30 Jahre vollzog, braucht heute eine wesentlich kürzere Zeit. Die Generationen sind näher zusammengerückt, und in der Unruhe der Jugend spüren wir die aufeinanderprallenden Generationsgegensätze. Das alles stellt uns vor schwierige Probleme, und wir haben den Nachweis zu erbringen, daß wir die geistige Beweglichkeit besitzen, sie rechtzeitig zu erkennen und die inneren menschlichen Kräfte gegenüber dem Kollektiv immer wieder neu freizulegen, daß wir die Kraft haben zur Reform, wo diese von der Sache her geboten ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Gerade im finanzpolitischen Bereich ist manches reformbedürftig geworden, und es wäre fatal, an überholten Formen festzuhalten und notwendige Reformen aufzuschieben.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Das Volk reagiert hierauf eben mit Unmut und Staatsverdrossenheit. Die Geschichte lehrt uns, daß die Tradition, wenn sie als überholt und unangenehm empfunden wird, nun einmal radikale Bewegungen auslöst. Auch der Föderalismus muß sich mit dieser modernen Welt arrangieren, wenn er krisenhafte Entwicklungen vermeiden will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Freilich, meine. Damen und Herren, gerade die Finanzverfassung trägt die föderativen Züge eines Bundeststaates. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß die Ausgestaltung der Bestimmungen über das Finanzwesen den Kern des Föderalismus berühren. Es ist also nicht nur legitim, sondern geradezu verfassungsrechtlich geboten, alle Entscheidungen dieses Reformwerkes an Art. 79 des Grundgesetzes zu messen, der die bundesstaatliche Ordnung garantiert. Wenn heute auf diesem oder jenem Gebiet nach Bundeszuständigkeiten gerufen wird mit der Begründung, die Länder hätten eine Angelegenheit — diese Angelegenheit, jene Angelegenheit — nicht zur Zufriedenheit gelöst, so ist das weder ein verfassungsrechtliches noch 'ein verfassungspolitisches Argument für die neue Übertragung von Zuständigkeiten an den Bund. Wer den Föderalismus bejaht, darf sich das nicht ganz so einfach machen. Es wird nämlich nur allzu gern behauptet, der Föderalismus sei unwirtschaftlich. Ich persönlich halte den Zentralismus durchaus nicht für das optimale Verwaltungssystem. Wer die Praxis kennt, weiß, daß Gründe der Rationalisierung und der technischen Durchführung in vielen Beziehungen für eine Dezentralisation der öffentlichen Aufgaben sprechen. Die Bevölkerung muß auch die Möglichkeit persönlicher Kontakte zu jenen Dienststellen haben, die ihrer Eigenart entsprechen. Darüber hinaus hat jede staatliche Einrichtung eine, wenn auch nicht exakt qualifizierbare, so doch in ihrer Leistungseffizienz bestimmte optimale Größe, die eine weitgehende Dezentralisation notwendig macht. Wir wissen doch alle, daß ein Verwaltungsapparat, je größer er ist, sich um so mehr selbst verwaltet. Ein zentralistischer Staat ist nun einmal, wie wir aus geschichtlichen Erfahrungen wissen, nicht immer der beste. Das gleiche gilt übrigens für die Unternehmen der Privatindustrie. Einheitliche Richtlinien müssen überall sein, nach einheitlichen höheren Gesichtspunkten. Aber ein dezentralisiertes Unternehmen, das weitgehend Verantwortung an nachgeschaltete Gremien oder Stellen delegiert hat, ist ein mindestens ebenso gutes und tragfähiges Unternehmen wie ein sehr straff zentralisiert geführtes. Auch das lehrt uns die praktische Erfahrung.
    Meine Damen und Herren, wie immer sich das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entwickeln mag und welche Konsequenzen letztlich auch aus dem von Herrn Kollegen Möller angesprochenen Art. 29 des Grundgesetzes über die Neugliederung des Bundesgebietes gezogen werden, heute und hier steht nun das finanzielle Verhältnis des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Debatte.
    Es ist nicht richtig, daß der Föderalismus im allgemeinen funktionsunfähig ist. Wir müssen ihn nur funktionsfähig gestalten, und das gerade ist das Ziel dieser Finanzreform. Aber eines sollten natürlich auch die Länder nicht verkennen. Der Unmut, der sich in den letzten Wochen und Monaten gegen den Föderalismus vielfach breitmacht, wird auf die Dauer gefährlich, wenn sich mangelhafte Zusammenarbeit untereinander bemerkbar macht. Die öffentliche Meinung reagiert auf regionale Unterschiede in öffentlichen Leistungen höchst unwillig. Es ist schon gesprochen worden, und ich betone es auch hier: es geht z. B. nicht an, daß Hochschulen in einem finanzstarken Land besser ausgestattet sind als Hochschulen in einem finanzschwachen Land. Hier muß sich die Ländersolidarität beweisen.
    Wir haben bereits mit dem Stabilitätsgesetz die große Finanzreform eingeleitet. Dieses Gesetz stellt einen Teilbereich dieses Reformwerks dar. Nicht weniger dringlich erscheint mir eine Modernisierung der Reichshaushaltsordnung aus dem Jahre 1922. Erlauben Sie mir den trivialen Hinweis: an den Aufgaben der Staatswirtschaft hat sich ja inzwischen einiges geändert. Der Staat disponiert heute über 40 % des Sozialprodukts. Während die Privatwirtschaft das Rechnungswesen längst ihren Aufgaben und Bedürfnissen dienstbar zu machen verstand, befindet sich die Entwicklung des neuzeitlichen Rechnungswesens in den Kanzleien der öffentlichen Verwaltung noch immer im Anfangsstadium. In einer Zeit, in der der Staat die Konjunkturpolitik lenkt, muß der Haushalt so angelegt sein, daß er eine Übersicht über die volkswirtschaftlichen Wirkungen der öffentlichen Haushalte gibt. Dabei sollten wir unser besonderes Augenmerk auch auf die Finanzpublizität richten. Das demokratische Prinzip verlangt gerade in diesem Punkt die öffentliche Diskussion. Es gehört zu den vornehmsten Pflichten eines
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9171
    Dr. Pohle
    demokratischen Rechtsstaates, das Volk zur politischen Aktivität anzuhalten. Das setzt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gerade bei der Gestaltung der öffentlichen Haushalte voraus. Wir müssen der breiten Öffentlichkeit ein wahres, vollständiges und verständliches Bild von den Problemen der öffentlichen Finanzwirtschaft vermitteln. Ich bin mir bewußt, daß die Verwirklichung dieses Grundsatzes voraussetzt, daß die Publizitätsscheu unserer Verwaltungsbürokratie überwunden wird.
    Meine Damen und Herren, das Kernstück der großen Finanzreform bildet der vorliegende Gesetzentwurf. Das erste Problem besteht darin, die Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern in bezug auf die Staatsaufgaben, die Staatseinnahmen und Staatsausgaben so zu gestalten, daß im Sinne eines kooperativen Föderalismus eine funktionsfähige öffentliche Finanzwirtschaft geleistet werden kann. Das Grundgesetz geht von der Vorstellung aus, daß alle öffentlichen Aufgaben reinlich in Bundes- und Landesaufgaben aufgeteilt werden können. In allen Bereichen staatlicher Tätigkeit spricht die Vermutung für die Länderzuständigkeit, die Zuständigkeiten des Bundes dagegen müssen ausdrücklich im Grundgesetz festgelegt sein. Für jeden ist leicht zu erkennen, daß diese Gewichtsverteilung im Laufe des Jahrzehnts oder der Jahrzehnte etwas illusorisch geworden ist. In den letzten Jahren hat sich auch gezeigt, daß die Ausgaben für große öffentliche Investitionen von überregionaler Bedeutung nur von Bund und Ländern gemeinsam geleistet werden können. Es ist nun einmal so, daß die Gesellschaft nach gleichmäßiger Befriedigung kultureller und zivilisatorischer Bedürfnisse auch in solchen Bundesländern drängt, die dem aus eigener Kraft nicht genügen können. Ich glaube auch nicht, daß man den Vertretern der gesamten Nation in diesem Hause ein richtig bemessenes Mitspracherecht bei der Erfüllung jener Aufgaben versagen kann, die nicht in erster Linie aus der Sicht eines Landes, sondern aus der Sicht des Gesamtstaates gesehen werden müssen.
    Die Kooperation zwischen Bund und Ländern in diesen Bereichen erscheint mir daher auch von der Konzeption der Bundesstaates her geboten. Aber die Anzahl der Gemeinschaftsaufgaben muß im Interesse des bundesstaatlichen Prinzips so klein wie möglich gehalten werden. Ich kann es nur begrüßen, daß die Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Programm abgewichen ist und sich mit den Ländern auf die jetzt vorgeschlagenen drei Gemeinschaftsaufgaben geeinigt hat. Die Sachverständigenkommission hatte bekanntlich vorgeschlagen, das Grundgesetz durch eine Generalklausel zu ergänzen dahin gehend, daß Bund und Länder bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben zusammenwirken, wenn die Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und einer gemeinsamen Planung bedürfen. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sollte bestimmt werden, welche Aufgaben Gemeinschaftsaufgaben sind.
    Bei der heutigen Dynamik des staatlichen Lebens ist nicht ausgeschlossen, daß in einigen Jahren andere Aufgaben in die Kategorie der Gemeinschaftsaufgaben hineinwachsen als die, die jetzt vorgesehen sind. Die Generalklausel hätte also den Vorteil, flexibel zu sein. Sie würde aber eine gefährliche Aushöhlung des Bundesstaatsprinzips mit sich bringen, und es bestünde die Gefahr, daß Gemeinschaftsaufgaben über das verfassungspolitisch vertretbare Maß hinaus geschaffen würden. Aber, meine Damen und Herren, die Regelung der Gemeinschaftsaufgaben darf nicht isoliert betrachtet werden, genausowenig, wie der Kollege Dr. Möller das getan hat. Wir müssen 'sie vielmehr im Zusammenhang mit den sie ergänzenden Vorschriften über die Forschung, die Ausbildungsförderung und insbesondere die Finanzierungszuständigkeit des Bundes für große Investitionen in Ländern und Gemeinden sehen.
    Viele Redner — auch ich — haben bereits bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1968 darauf hingewiesen, welche Bedeutung der Wissenschaft und Forschung für die Zukunft unserer Nation zukommt. Moderne Völker oder solche, die den Anspruch darauf erheben, modern zu sein, wie wir das tun — 'suchen ihre Ideale heute mehr in der Zukunft. Die Forschung erfordert infolge des hohen Standes der technischen Entwicklung einen derart hohen Kostenaufwand, daß ohne gemeinsame Planung und ohne Koordination ein rationeller Einsatz der Mittel gar nicht möglich ist. Der Bund muß daher die Zuständigkeit erhalten, mit den Ländern auf diesem weiten Felde zusammenzuwirken. Das sieht Art. 91 b des Grundgesetzes ausdrücklich vor.
    Meine Damen und Herren, die Ausbildungsförderung ist eines jener Kapitel, in denen sich die Rechtszersplitterung am ehesten niedergeschlagen hat. Die Ausbildung gehört aber zu jenen Aufgaben, die für unsere Zukunft bestimmend sind. Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes scheint mir ein wirkungsvoller Weg zu sein, aus diesem Dilemma herauszukommen. Darüber besteht im Grundsatz zwischen der Bundesregierung und den Ländern erfreulicherweise keine Meinungsverschiedenheit.
    Eine der bedeutendsten Regelungen des Reformwerkes stellt der neue Art. 104 a, insbesondere Abs. 3, des Grundgesetzes dar. Unter den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen eines modernen Industrie- und Sozialstaates nimmt die Finanzpolitik als konjunkturpolitisches Instrument einen immer höheren Rang ein. Schon im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes haben wir Art. 109 geändert. Unser Ziel war es, die Finanz- und Kreditpolitik aller öffentlichen Haushalte in der grollen Linie aufeinander und untereinander abzustimmen. Hier dürfen wir nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Soweit die Länder aus eigener Kraft große Investitionen z. B. im Falle einer Konjunkturflaute nicht durchführen können, muß der Bund für Finanzhilfe eine Finanzierungszuständigkeit erhalten. Das sieht der Gesetzentwurf in Art. 104 a des Grundgesetzes vor. Ich begrüße es, daß mit den Ländern in dieser Frage Einigung erzielt worden ist. Darüber hinaus bestimmt der neue Artikel, daß der Bund zur Abwehr von erheblichen Störungen der regionalen Wirtschaftsentwicklung Investitionen besonderer Art für Länder und Gemeinden finanzieren kann. Damit ist z. B. gewährleistet, daß Maßnah-



    Dr. Pohle
    men zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden getroffen werden können.
    Meine Damen und Herren, rückt man diese Bestimmungen über Forschung, Ausbildungsförderung und Finanzierungszuständigkeit des Bundes in das Gesamtbild mit den Gemeinschaftsaufgaben, so haben wir durchaus, wie ich meine, ein bewegliches System, das der Dynamik unseres staatlichen Lebens gerecht wird. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, es sei von der Reform nicht so furchtbar viel übriggeblieben, weil sechs der ursprünglich im Finanzprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Gemeinschaftsaufgaben gestrichen worden sind. Ich halte die hier gefundene Lösung nicht nur für besser, weil sie das bundesstaatliche Prinzip sichert, sondern ich halte sie auch für beweglicher als die starre Aufzählung einer langen Reihe von Gemeinschaftsaufgaben. Selbst mit der Generalklausel könnten die Auseinandersetzungen über die Schaffung vieler weiterer Gemeinschaftsaufgaben nicht aus dem Wege geräumt werden, weil der Bundesrat einem solchen Gesetz jeweils zustimmen müßte.
    Wir erwarten auch, daß die Bundesregierung und die Länder auf dem Gebiet der Flurbereinigung bald eine Einigung erzielen. Ich schließe mich hier dem Appell unseres Kollegen Möller an. Die Sachverständigenkommission hat auf Grund sorgfältiger Untersuchungen klargestellt, daß der Bund weitgehend ohne rechtliche und sachliche Rechtfertigung in die Zuständigkeiten der Länder eingedrungen ist. In einer Reihe von Positionen des Bundeshaushalts sind rund 400 Millionen DM dafür ausgewiesen. Eine dauerhafte Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern setzt aber eine klare Abgrenzung der Aufgaben voraus. Nur so kann die Durchführung unabweisbarer öffentlicher Aufgaben gesichert werden.
    Wohl die schwierigste Frage der Finanzverfassungsreform ist das Problem der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist dieser Teil der Verfassung immer wieder Gegenstand recht zermürbender Auseinandersetzungen gewesen und führt immer wieder zu einer gewissen Verstimmung zwischen Bund und Ländern. Ich hielte es deshalb für verfehlt, wollten wir diesen Teil aus der Reform ausklammern. Wer nur das Angenehme herausgreift, für den bleibt zum Schluß ein Torso übrig.
    Das Grundgesetz geht in Art. 106 von dem Trennsystem aus. Die Steuern werden nicht nach dem Bedarf, sondern nach steuersystematischen Gesichtspunkten verteilt. An diesem System sollten wir festhalten. Daneben kennt das Grundgesetz bekanntlich den Steuerverbund, der sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer beschränkt. Wir müssen uns die Frage stellen, ob nicht zutreffend ist, was der Entwurf sagt — und ich spreche mich ebenfalls, auch namens meiner Fraktion, dafür aus —, daß nämlich die Verbundmasse um die Umsatzsteuer erweitert werden sollte. In den letzten zehn Jahren ist die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit Ausnahme der hinter uns liegenden Rezession überproportional gestiegen. Das hat dazu
    geführt, daß die Länder, die mit dem höheren Satz an dem Verbund beteiligt sind, von dem Steuersegen am meisten profitieren. Umgekehrt waren sie gerade in der Rezession die Leidtragenden, da die Umsatzsteuer bekanntlich weniger konjunkturempfindlich ist. Ein Steuerverbund wird um so besser funktionieren und um so stabiler sein, je mehr Ausgleichselemente und Ausgleichsmomente er in sich trägt. Dieses Ziel läßt sich durch die Einbeziehung der Umsatzsteuer erreichen. Von der Sache her läßt sich also gegen den großen Steuerverbund nichts einwenden. Es mögen vielleicht jene auf die Barrikaden gehen, die einen besseren Besitzstand zu verteidigen haben; aber auch sie sollten, wie die Rezession gezeigt hat, sehen, daß sich diese bessere Position über Nacht in eine schlechtere verwandeln kann.
    Sollten die Länder um ihre Finanzverwaltung besorgt sein, so kann ich nur das bestätigen, was der Herr Bundesfinanzminister gesagt hat: an die Einführung einer Bundesfinanzverwaltung ist — trotz mancher Wünsche, die in Zurufen hier zutage traten — nicht gedacht.
    Sicherlich werden wir zu prüfen haben, ob nicht auch die Einfuhrumsatzsteuer in den Verbund einbezogen werden sollte. Auch muß sorgfältig erörtert werden, ob die Umsatzsteuer nach dem örtlichen Aufkommen oder nach dem Bedarf verteilt werden soll. Auch meine Fraktion hat mit großer Aufmerksamkeit und großem Interesse die ernsten Darlegungen der Vertreter von Niedersachsen im Bundesrat vernommen und sie erörtert. Mit diesen Fragen werden wir uns bei den Beratungen in den Ausschüssen zu beschäftigen haben.
    Die Länder begründen ihre ablehnende Auffassung zum Steuerverbund auch damit, daß ihre Ausgaben wachsen werden. Dabei gehen sie eben davon aus, daß das Aufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer steigen wird. Dieser Automatismus versagt aber dann, wenn die Konjunktur nicht die Steigerungsrate mit sich bringt, die wir unseren Zielvorstellungen zugrunde gelegt haben. Jeder kennt die Fragwürdigkeit von Prognosen, und es wäre doch ein zu großer Optimismus, wenn wir heute schon sagen wollten, wir seien vor jeder Konjunkturflaute absolut abgesichert.
    Was das Beteiligungsverhältnis an den Verbundsteuern anbelangt, so soll dies durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Finanzplanung festgelegt werden. Wir sind gegen eine zeitliche Fixierung, gegen eine Sperrfrist, weil sie eine Erstarrung bedeuten würde, die sich auf die politische Änderung von Prioritäten nachteilig auswirken würde. Sie erscheint uns auch wegen des größeren Steuerverbundes und der mittelfristigen Finanzplanung nicht notwendig.
    Nun noch ein Wort zur Gemeindefinanzreform. Die Gemeinden und Landkreise sind die Hauptträger der Sozialinvestitionen. Mit ihren Infrastrukturmaßnahmen leisten sie einen bedeutsamen Beitrag zum Aufbau und Ausbau unserer Volkswirtschaft und zur Sicherung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Finanzreform und Gemeindefinanzreform sind



    Dr. Pohle
    daher untrennbar miteinander verbunden. Ich bedauere deshalb alle Vorschläge, die auf ein Hinausschieben der Gemeindefinanzreform hinauslaufen.

    (Sehr richtig! bei der SPD — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bundesregierung und Bundesrat haben neben der Verbesserung der Finanzstruktur der Gemeinden eine Stärkung der Gemeindefinanzmasse vorgeschlagen. Der Herr Bundesfinanzminister hat darüber gesprochen, ebenso der Herr Kollege Möller. Es gibt auch für meine Fraktion keinen Zweifel, daß wir den Gemeinden einen angemessenen Mehrbetrag für die vordringlichen kommunalen Investitionen zur Verfügung stellen müssen. Das hat auch die Bundesregierung erklärt, und ich glaube, sie ist sich darin auch mit dem Bundesrat einig. Wir werden selbstverständlich diese Dinge nicht beschließen, ohne daß wir mit den kommunalen Spitzenverbänden Hearings in den zuständigen Ausschüssen veranstaltet haben. Wir nehmen gern zur Kenntnis, daß die kommunalen Spitzenverbände hier zu jeder Mitarbeit und jeder Mitgestaltung mit dem Parlament bereit sind und sich nicht darauf beschränken werden, Protesttelegramme zu schicken. Über das Ausmaß der Gemeindeanteile werden wir freilich erst zusammen mit der Neuverteilung der Gesamteinnahmen entscheiden können.
    Das weitere Ziel der Gemeindefinanzreform ist die Verbesserung der Gemeindefinanzstruktur. Das ist ein Punkt, in dem ich mich etwas von dem Herrn Kollegen Möller unterscheide. Ich kann hier das Podium nicht verlassen, ohne wenigstens das Stichwort „Gewerbesteuer" zu nennen. Die Gewerbesteuer ist heute das Rückgrat des Gemeindesteuersystems. Das erkenne ich ohne weiteres an. Sie bringt rund 80 % des Gemeindesteueraufkommens. Auch wer zum Maßstab seines Urteils nicht nur die Last macht, die die Gewerbesteuer gerade für ihn bringt, kann hei objektiver Betrachtung doch nur zu dem Ergebnis kommen, daß die Gewerbesteuer eine schlechte Steuer ist. Ihre Fragwürdigkeit zeigt sich schon daran, daß rund 5 % aller Gewerbesteuerpflichtigen — Sie haben das soeben in ganz anderem Sinne vorgetragen — 77 % der gesamten Gewerbesteuer aufbringen. Daraus folgere ich, daß von einer angemessenen Verteilung der Steuerlast innerhalb der Gemeinden keine Rede sein kann.
    Darüber hinaus führt diese Steuer zu starken Steuerkraftunterschieden von Gemeinde zu Gemeinde. Die große Zahl der kleineren Gemeinden, denen trotz hoher Hebesätze nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen fehlen, kann deshalb ihre Aufgaben nur ungenügend erfüllen. Ich halte diesen Zustand mit den Grundsätzen eines modernen Sozialstaates nicht für vereinbar, eines Sozialstaates, der nach möglichst großer Gleichmäßigkeit der Leistungen des Staates an seine Bürger verlangt.
    Auf die steuersystematischen Bedenken will ich dabei nicht eingehen. Es gibt keine sachlichen Argumente für die Gewerbesteuer außer dem Finanzbedarf der Gemeinden. Dieser muß umgeschichtet werden. Es fragt sich nur, wie. Es gibt jedenfalls kein sachliches Argument, das für die Beibehaltung oder
    gegen einen teilweisen Abbau der Steuer spricht. Auch das Argument, durch ihre Aufhebung würden nur die Gewerbebetriebe, insbesondere die größeren, entlastet, ist nicht sehr stichhaltig. Die Gewerbesteuer ist ebenso wie die anderen Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer, eine Kostensteuer, und sie wird ebenso — wie die Mehrwertsteuer unmittelbar — mittelbar auf den Verbraucher abgewälzt. Es handelt sich also nur um eine Zahllast der Betriebe. In der volkswirtschaftlichen Wirkung unterscheidet sie sich kaum von den anderen Steuern.
    Große Bedenken hege ich persönlich dagegen, zum Ausgleich für die weggefallene Gewerbesteuer eine Gemeindeeinkommensteuer mit variablen Hebesätzen einzuführen. Einmal würde diese Steuer eine nicht mehr zu bewältigende Mehrarbeit bei den Betrieben mit sich bringen, die ohnehin für den Staat durch den Lohnsteuerabzug ganz wertvolle Beihilfe leisten. Außerdem müßte die Steuer dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entsprechen. Ob das bei dem Eindringen in die Progressivzone gegeben ist, müssen wir sine ira et studio in den Ausschüssen prüfen.
    Ein Wort noch zur Grundsteuer und zu den Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf. Was die Grundsteuer anlangt, so bin ich der Ansicht, daß diese Frage von der Neufestsetzung der Einheitswerte nicht zu trennen ist. Erst dann wird man sich über eine maßvolle Anhebung der Grundsteuer unterhalten können.
    Was die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf anlangt, so stellt der Bund diese Einnahmen den Gemeinden zur Förderung des Verkehrsausbaus auch weiterhin zur Verfügung. Dabei bin ich mit Ihnen der Ansicht, daß hier eine Hineinrechnung nicht am Platze ist.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Im Prinzip stimmt die CDU/CSU-Fraktion der Vorlage der Bundesregierung voll zu, vorbehaltlich der sachverständigen und sachlichen Prüfung in den Ausschüssen und auch der sachlichen Kritik im Einzelfall. Ich weiß, daß wir in den Hauptfragen mit der Bundesregierung einig sind und daß wir insoweit abweichenden Vorstellungen des Bundesrats nicht zu folgen gewillt sind mit Ausnahme jener Punkte, Herr Minister Kubel, die ich vorhin erwähnt habe und die zu jenen gehören, die einer sachlichen Kritik und Verbesserung bedürftig sind.
    Wer die Notwendigkeit der Finanzreform bejaht, muß nach Maßgabe der finanziellen Mittel, Möglichkeiten und Verfügbarkeiten auch praktische Gegenvorschläge zu machen wissen, wenn er an diesem Reformwerk etwas Grundlegendes ändern will; denn, meine Damen und Herren, diese Finanzreform muß eine grundlegende Reform sein, eine Reform, die eine Neuordnung für die Zukunft bedeutet. An ein solches Reformwerk kann nur mit Optimismus, nicht mit blindem Geist und nicht mit Pessimismus, vielmehr nur mit der sachlichen Sonde und der Absicht, etwas Gutes zu schaffen, herangegangen werden. Wir sind entschlossen — diese Beruhigung kann ich dem Bundeskabinett geben —, auch bei

    Dr. Pohle
    der intensiven Beratung in den Ausschüssen dieses Reformwerk nicht zerreden zu lassen.
    Auch an der Zähigkeit, meine Damen und Herren, mit der wir an der Evolution von Reformen, die ersonnen und wirklich erarbeitet werden wollen —das trifft gerade für diese Reform zu —, ohne Bestehendes und Gewordenes kurzerhand und grundlos einzureißen, werden wir von der Geschichte gemessen werden. Das gilt auch für die Finanzreform.
    Nun ein letztes Wort, Herr Kollege Möller. Ein Punkt, in dem wir uns leider nicht einig sind — ich muß ihn hier vortragen, weil Sie ihn angesprochen haben —, ist der des Sonderausschusses. Wir haben in unserer Fraktion die Frage des Sonderausschusses sehr gewissenhaft geprüft und erörtert. Ich habe — und das möchte ich ausdrücklich anerkennen — von Ihnen heute vernommen, daß es bei der Führung dieses Sonderausschusses an Prestigefragen nicht scheitern soll. Ich danke Ihnen für diese Erklärung.
    Wenn wir uns dennoch mit diesem Sonderausschuß nicht befreunden können, so deshalb, weil wir meinen, daß wir die Würdigung dieses großen Gesetzgebungswerks nicht der Federführung jener beiden Ausschüsse entziehen sollten, die gemäß der Tradition dieses Hauses und ihrer fachlichen Besetzung geradezu berufen sind, diese schwierige Materie am ehesten und schnellsten einer nutzbringenden Entscheidung zuzuführen. Das sind der Rechtsausschuß, ohne den Grundgesetzänderungen ohnehin nicht beschlossen werden können, und der Finanzausschuß, dessen Mitglieder in ihrer Mehrzahl seit Jahr und Tag mit dem finanziellen Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden befaßt sind. Die anderen interessierten Ausschüsse können und sollen sich selbstverständlich gutachtlich zu dem Gesetzgebungswerk äußern.
    Wir fürchten, daß ein Sonderausschuß das Verfahren nicht vereinfachen, sondern erschweren würde; denn auch die regulären Ausschüsse, denen ja wertvolle Kräfte durch die Zuteilung zum Sonderausschuß entzogen werden, gewissermaßen Schlüsselausschüsse — der Rechtsausschuß, der Kommunalpolitische Ausschuß, der Wirtschaftsausschuß, der Finanzausschuß —, müssen inzwischen weiterarbeiten. Deren Arbeit würde durch Abgabe von Kräften an den Sonderausschuß so blockiert, daß wir uns nicht vorstellen können, daß von der Einsetzung eines Sonderausschusses eine wesentliche Beschleunigung zu erwarten ist. Das darf ich Ihnen hier als Meinung meiner Fraktion mitteilen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)