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ID0517104300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation von Mitgliedern des österreichischen Nationalrates 9131 A, 9133 Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 9131 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9131 C Amtliche Mitteilung 9132 A Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Frage des Abg. Hirsch: Verleihung des Adenauer-Preises Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9132 B Fragen des Abg. Kern: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über „Randalierer" bei einer Wahlveranstaltung in Biberach Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9132 C Kern (SPD) . . . . . . . . . . 9132 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9133 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Unterrichtung der Weltöffentlichkeit über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens des Sowjetzonenregimes Diehl, Staatssekretär 9134 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9134 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9134 B Frage des Abg. Moersch: Aussage des Bundeskanzlers im badenwürttembergischen Wahlkampf über Professor Dahrendorf Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 9134 C Moersch (FDP) 9135 A Genscher (FDP) . . . . 9135 B, 9135 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit . . . 9135 D Frage des Abg. Dorn: Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes im Bonner Raum Dr. Langer, Staatssekretar . . . . 9136 A II Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Nachahmung deutscher pharmazeutischer Präparate durch italienische Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9136 A Fragen des Abg. Bühling: Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte zur Fahnenflucht — Frage der Strafbarkeit eines derartigen Vorgehens 9136 C Fragen des Abg. Meister: Durch politische Unruhen und Aufruhr entstehende Schäden — Notwendigkeit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 9137 A Meister (CDU/CSU) 9137 B Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Mordanschlag auf Rudi Dutschke Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 9137 C Frage des Abg. Dorn: Aufgabe der Heimatschutztruppe von Hase, Staatssekretär . . . . . 9137 D Moersch (FDP) 9137 D Matthöfer (SPD) 9138 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 9138 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9138 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 9138 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9139 A Frage des Abg. Moersch: Freigabe von Kasernen und Wohnungen in Ludwigsburg durch US-Streitkräfte von Hase, Staatssekretär . . . . . 9139 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9139 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 9139 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9139 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 9140 A Fragen der Abg. Seifriz und Hansing: Vorwürfe des Vorsitzenden der CDU- Bürgerschaftsfraktion in Bremen im Sinne verfassungsfeindlichen Verhaltens gegen einen Bremer Politiker auf Grund eines als „Geheim" bezeichneten Dokuments einer Bundeswehrstelle von Hase, Staatssekretär . . . . . 9140 C Hansing (SPD) . 9140 D, 9143 B, 9144 C, 9145 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9141 A, 9144B, 9144 D Seifriz (SPD) 9141 B, 9142 C Berkhan (SPD). . . 9141 C, 9144 A, Tallert (SPD) . 9141 D Krammig (CDU/CSU) . 9142 A, 9143 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9143 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 95 GG) (Drucksache V/1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2376) - Zweite und dritte Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Drucksache V/1450); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2377) Zweite und dritte Beratung Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9184 C Bühling (SPD) 9185 B Busse (Herford) (FDP) 9185 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) (Drucksache V/2861) — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Finanzreform" (Drucksache V/2881) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9145 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9160 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 9169 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9174 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9174 D Kubel, Minister des Landes Niedersachsen . . . . . . . . 9181 B Dr. Heinsen, Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg . 9186 C Dr. Müthling (SPD) . . . . . . . 9189 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 9191 D Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 9196 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9199 B Krammig (CDUCSU) 9200 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 9202 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 9203 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784) — Erste Beratung — 9205 D Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2835) 9206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2425) — Erste Beratung Hirsch (SPD) 9206 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/2528) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2732) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eckhardt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2773) — Erste Beratung — 9209 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677) Erste Beratung — Schulte (SPD) . . . . . . . . 9209 B Busse (Herford) (FDP) 9209 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teeesteuergesetzes (Drucksache V/2778) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1947 mit der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache V/2780) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781) — Erste Beratung — 9210 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache V/2782) - Erste Beratung — . . 9210 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783) - Erste Beratung — 9210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Drucksache V/2790) Erste Beratung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9210 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 9211 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9211 D Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) -- Erste Beratung — . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache V/2838) — Erste Beratung — 9212 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2845) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) — Erste Beratung — . . 9212 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache V/2858) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache V/2863) — Erste Beratung - 9212 C Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) — Erste Beratung — 9212 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) — Erste Beratung — 9212 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 Antrag betr. Forschungsauftrag zur Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle (Abg. Dr. Burgbacher, Dr. Jahn [Braunschweig], Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/2806) 9212 D Zweiter Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag des Abg. Börner und der Fraktion der SPD betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn über den Antrag der Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide, Dr. Ritz u. Gen. betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen V/546, V/563, V/1240, V/2368) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2482) . . . . . 9213 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über allgemeine Bestimmungen zu den Gemeinschaftsprogrammen für die Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Flurneuordnung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Bewässerung eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Entwässerung) eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Vermarktung von Obst und Gemüse eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes zur Verbesserung der Struktur der Molkereiwirtschaft eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Fleischsektor eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Weinbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für den Olivenbau eine Verordnung des Rats über die Aufstellung eines Gemeinschaftsprogrammes für die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter oder rückständiger landwirtschaftlicher Gebiete (Drucksachen V/1976, V/2800) . . . . 9213 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1965 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/2693) . . . . 9213 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/2695) 9214 A Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigten Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/2805) . . . . . 9215 A Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2679) . . . . . 9215 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2063) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen V/2840, zu V/2840) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) 9215 C, 9216B, 9220 B Wurbs (FDP) . . 9216 A, 9219 B, 9220 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 9216 A, 9219 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 9217 D, 9218 D Baier (CDU/CSU) 9218 A Jung (FDP) . . . . . . . . 9220 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 9220 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9221 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache V/2586) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2862) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 9225 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2791) — Zweite Beratung - Opitz (FDP) . . . . . . . . . 9225 D Antrag betr. deutsche Kapitalhilfe für das pakistanische Entwicklungshilfeprojekt Tarbela-Staudamm (Abg. Schlager, Schmidhuber, Gewandt, Wagner, Dr. Häfele, Ott u. Gen.) (Drucksache V/2687) . . 9226 B Antrag betr. Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Metzger, Dr. Mommer, Frau Dr. Hubert. Dr. Schulz [Berlin], Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße], Illerhaus u. Gen.) (Drucksache V/2755) . . . . . 9226 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Dr. MüllerEmmert, Frau Renger, Collet u. Gen. und Fraktion der SPD betr. Sportförderung (Drucksachen V/1980, V/2803) . . . . . 9226 D Nächste Sitzung . 9226 D Anlagen 9227 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Borin, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9131 171. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 8. 5. Bading ** 9. 5. Bals 17. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Berkhan * 11. 5. Berlin 8. 5. Blachstein * 11. 5. Blumenfeld * 11. 5. Brück (Holz) * 11. 5. Buchstaller 8. 5. Burgemeister 11. 5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Draeger * 11. 5. Frau Dr. Elsner 11. 5. Enk 31. 5. Dr. Erhard 8. 5. Flämig * 11. 5. Dr. Frerichs 8. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Haehser 10. 5. Hamacher 11. 5. Frau Herklotz * 11. 5. Herold * 11. 5. Frau Dr. Heuser 8. 5. Hilbert * 11. 5. Hösl * 11. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Klinker ** 8. 5. Dr. Kopf * 11. 5. Frau Korspeter 8. 5. Kriedemann ** 8. 5. Kubitza 8. 5. Kunze 1. 6. Lemmrich * 11. 5. Lenz (Brühl) 31. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Aucschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenze (Attendorn) * 11. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Dr. von Merkatz * 11. 5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander ' 11. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Dr. Starke (Franken) 8. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11. 5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11. 5. Vogt * 11. 5. Dr. Wahl * 11. 5. Weimer 8. 5. Wienand * 11. 5. Winkelheide 8. 5. Anlage 2 Umdruck 446 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 a werden in § 8 b Abs. 3 die Worte „6 Jahren" durch die Worte „4 Jahren" ersetzt. Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 werden in § 18 a 1. der Absatz 3 gestrichen, 2. in Absatz 5 die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 447 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 3 werden in § 87 a 1. in Absatz 2 Nummern 1 und 2 wie folgt gefaßt: „1. als Wert des Baugrundstücks der Betrag, der sich aus den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ergibt mit der Maßgabe, daß ein anderer Grundstückswert zugrunde gelegt werden kann, wenn das Grundstück erst ausschließlich durch die Planung und Erschließung für Wohnungsfürsorgemaßnahmen und über deren Förderung bebaut werden konnte, 2. als Zinssatz für die Eigenleistungen 6 vom Hundert." ; 2. die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt: „(3) Übersteigt die vereinbarte Miete die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) und beruft sich der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach der Vereinbarung auf die Kostenmiete, so ist vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die Mietpreisvereinbarung insoweit und solange unwirksam, als die vereinbarte Miete die Kostenmiete übersteigt. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 und des Absatzes 3 Satz 1 sind nur anzuwenden, solange das Besetzungsrecht zugunsten des Darlehns- oder Zuschußgebers besteht und ausgeübt wird." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 5 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Rollmann und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III Nr. 5 wird dem neuen § 111 folgender Halbsatz angefügt: „soweit die Rechte der Vermieter nicht beeinträchtigt werden." Bonn, den 8. Mai 1968 Wurbs Dr. Imle Jung Porch Zoglmann Rollmann Blöcker Frau Blohm Bremer Damm Storm Baron von Wrangel Anlage 6 Umdruck 445 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften — Drucksachen V/2063, V/2840, zu V/2840 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1968 9229 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ersucht, bei den Bergarbeiterwohnungen, die mit Mitteln des Treuhandvermögens gefördert sind, die Zinsanhebung nach diesem Gesetz erst einzuleiten, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus die Zweckbestimmung des Treuhandvermögens gesetzlich neu geregelt ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf baldmöglichst, spätestens bis zum Ende des Jahres 1968, vorzulegen. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird ferner ersucht, bei den zuständigen obersten Landesbehörden darauf hinzuwirken, daß sie auch für die von ihnen mit Sondermitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen die Zinsanhebung erst einleiten, wenn diese für die aus Treuhandmitteln geförderten Bergarbeiterwohnungen durchgeführt wird. Bonn, den 8. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich will mich nicht mit Ihnen, Herr Kollege in einen Wettstreit über die Motivforschung bei Herrn Dahrendorfs Entscheidungen begeben. Hier sind Sie tatsächlich in einer besseren Ausgangslage. Ich jedenfalls halte das, was der Herr Bundeskanzler gesagt hat, nicht für herabsetzend, sondern für ein zutreffendes politisches Urteil.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Moersch meldet sich zu einer Zusatzfrage.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Moersch, leider sind Ihre Zusatzfragen erschöpft. Sie haben schon zwei Zusatzfragen gestellt. Es tut mir leid.

(Heiterkeit.)

— Sie wissen ja, wie objektiv ich mein Amt verwalte.
Wir kommen damit zur Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Ich rufe die Fragen 3 und 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) auf:

(Dokumentation über die an Millionen Deutschen bei der Vertreibung im osteuropäischen Raum verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in englischer, französischer, spanischer und japanischer Sprache vorzulegen? ist die Bundesregierung bereit, im UNO-Jahr der Menschenrechte der UNO über die au Deutschen verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine Dokumentation vorzulegen? Die Fragen werden mit Einverständnis des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort des Bundesministers von Hassel vorn 7. Mai 1968 lautet: Die Frage einer Dokumentation der an Deutschen begangenen Vertreibungsverbrechen ist seit längerer Zeit Gegenstand von Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Es ist anzunehmen, daß die hierbei noch offen gebliebenen grundsätzlichen Fragen in einem übersehbaren Zeitraum durch die beteiligten Ressorts geklärt werden. Bis zu welchem Zeitpunkt die Dokumentation der Vertreibungsverbrechen gegebenenfalls fertiggestellt werden keen, ist jetzt noch nicht zu übersehen. Oh sie veröffentlicht und auch in fremde Sprachen übersetzt werden soll, wird für den Fall ihre Anfertigung sorgfältig zu prüfen sein. Dann kommen wir zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Dorn auf: Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung Träger jenes zentralen Hubschrauberlandeplatzes für den bundeshauptstädtischen Raum sein, von dein in einer Besprechung des Planungsrates beim Bundesschatzministerium am 1. September 1967 festgelegt worden ist, daß er in Bad Godesberg-Nord vorgesehen weiden soll? Die Frage wird übernommen. Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Bundesschatzministeriums. Herr Abgeordneter, eine Frage nach dem Träger für einen Hubschrauberlandeplatz läßt sich erst beantworten, wenn sich unter Berücksichtigung der im Gange befindlichen Maßnahmen zur Ordnung des Verkehrs im Bonner Raum ein Bedarf zeigen sollte. Bisher ist von keiner relevanten Seite die Anlage eines Hubschrauberlandeplatzes gefordert worden. Dies schließt aber nicht aus, daß im Rahmen planerischer Überlegungen Möglichkeiten für die Zukunft offengehalten werden. Insoweit wurde der Gedanke der Schaffung eines Hubschrauberlandeplatzes in der Besprechung des Planungsrates beim Bundesschatzministerium am 1. September 1967 erörtert. Konkrete Vorstellungen bestehen bisher jedoch nicht. Dann kommen wir zur Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Die Frage 50 der Frau Abgeordneten Dr. Heuser wird von Herrn Abgeordneten Freiherr von Gemminegn übernommen: Ist der Bundesregierung bekannt, daß von italienischen Firmen unter Mißachtung des Patentschutzes deutsche pharmazeutische Präparate nachgeahmt und zu niedrigsten Preisen auf dem Weltmarkt verkauft werden? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Italien kein Patentschutz für pharmazeutische Erzeugnisse und Verfahren gewährt wird und italienische Firmen daher in der Lage sind, in Deutschland geschützte pharmazeutische Erzeugnisse und Verfahren nachzuahmen und die Produkte in Länder, in denen ebenfalls kein Patentschutz besteht, zu exportieren. Die italienischen pharmazeutischen Firmen können ihre Erzeugnisse zu billigeren Preisen anbieten, weil sie weder mit den auf diesem Gebiete hohen Forschungsund Entwicklungskosten noch durch Lizenzgebühren belastet sind. Herr Präsident, ich darf dann vielleicht auch gleich die nächste Frage beantworten. Ja, bitte sehr. Dann rufe ich auf Frage 51 der Frau Abgeordneten Dr. Heuser: Welchen Weg sieht die Bundesregierung, um unseren EWG-Partner Italien auf solche „handelspolitischen Übungen" hinzuweisen? Die Bundesregierung hat die Regierung der italienischen Republik mehrfach auf ihre Bedenken gegen das Fehlen eines ausreichenden Patentschutzes für pharmazeutische Erzeugnisse und Verfahren in Italien hingewiesen. Den italienischen gesetzgebenden Körperschaften liegt ein Gesetzentwurf vor, der einen gewissen Schutz für Arzneimittel vorsieht. Der Entwurf ist aber bisher noch nicht verabschiedet worden. Die Bundesregierung hat sich vor allem auch dafür eingesetzt, daß in dem noch nicht in Kraft getretenen Europarats-Übereinkommen über die Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente vom 27. November 1963 pharmazeutische Erzeugnisse und Verfahren vom Patentschutz nicht ausgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten dieses Übereinkommens können sich allerdings während einer Übergangszeit von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens vorbehalten, die Erteilung von Patenten für Nahrungsund Arzneimittel als solche nicht vorzusehen. Die italienische Regierung hat einen entsprechenden Vorbehalt bereits bei der Unterzeichnung des Übereinkommens abgegeben. Ferner ist die Bundesregierung bisher mit Erfolg dafür eingetreten, daß auf Grund des Abkommens über ein europäisches Patentrecht, das von den Regierungen der Mitgliedstaaten der EWG zur Zeit vorbereitet wird, europäische Patente mit Wirkung für den gesamten EWG-Bereich — also auch für Italien — ohne Einschränkung für pharmazeutische Erzeugnisse und Verfahren erteilt werden können. Die Bundesregierung wird die Entwicklung des Patentschutzes für pharmazeutische Erzeugnisse und Verfahren in Italien auch in Zukunft mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Ich rufe die Fragen 52, 53 und 54 des Abgeordneten Bühling auf: Was hält die Bundesregierung von der wiederholten Aufforderung radikaler Organisationen und Personen an die Soldaten der US-Streitkräfte, sie sollten Fahnenflucht begehen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung strafbar, amerikanische Soldaten zur Fahnenflucht anzustiften oder Beihilfe bzw. Begünstigung hierzu zu leisten? Sind gegebenenfalls bereits entsprechende Strafverfahren anhängig? Die Fragen des Herrn Abgeordneten Bühling werden im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 30. April 1968 lautet: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Aufforderung zum Ungehorsam und zur Fahnenflucht gegenüber Soldaten der amerikanischen Streitkräfte, die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, strafbar ist. § 109 c des Strafgesetzbuches droht demjenigen Gefängnis bis zu fünf Jahren an, der einen Soldaten der Bundeswehr verleitet, eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle zu verlassen oder ihr fernzubleiben, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen. Auch der Versuch einer solchen Anstiftung ist strafbar. Mit Gefängnis bis zu drei Jahren wird ferner bestraft, wer es einem Soldaten der Bundeswehr erleichtert, mit der bezeichneten Absicht eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle zu verlassen oder ihr fernzubleiben. Diese Strafvorschriften gelten auch zum Schutz der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes. Dies folgt aus Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 Nach Mitteilung der Landesjustizverwaltungen sind in mehreren Ländern einschlägige Strafverfahren anhängig. Der Oberstaatsanwalt in Mainz hat in zwei Fällen Anklage erhoben; die Angeklagten hatten ein Flugblatt in deutscher und englischer Sprache verfaßt, das sich mit dem Krieg in Vietnam beschäftigte und die Aufforderung enthielt, die Armee zu verlassen; sie hatten beabsichtigt, das Flugblatt im Rahmen einer — nicht genehmigten — Protestaktion vor Kasernen der amerikanischen Streitkräfte in Worms zu verteilen. In Stuttgart und in Ulm sind je ein Ermittlungsverfahren gegen noch unbekannte Täter anhängig, die beschuldigt werden, Flugblätter verteilt und Plakate angeVizepräsident Scheel schlagen zu haben, in denen US-Soldaten zur Desertion aufgefordert werden. In Bayern sind nach bisherigen Feststellungen in mehreren Städten Flugblätter ähnlichen Inhalts verteilt worden, für die der SDS in Frankfurt/Main als Herausgeber verantwortlich zeichnet. Diese Ermittlungsverfahren sind nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und den entsprechenden Richtlinien an den Oberstaatsanwalt in Frankfurt/Main abgegeben worden. Dieser hat sieben Ermittlungsverfahren gegen noch unbekannte Täter eingeleitet, nachdem in Frankfurt/Main und in anderen Orten der Bundesrepublik Flugblätter verteilt worden sind, die vom SDS oder dem Verband der Kriegsdienstverweigerer herausgegeben worden sein sollen. Ihre Anfrage, sehr geehrter Herr Kollege, begrüße ich deshalb, weil sie Gelegenheit gibt, vor der Öffentlichkeit klarzustellen, daß jede Aufforderung zur Fahnenflucht an die bei uns stationierten Soldaten der Nato-Verbündeten den Täter mit den Strafgesetzen in Konflikt bringt. Wir kommen dann zur Frage 55 des Herrn Abgeordneten Meister: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Schäden persönlicher und sächlicher Art, die als Folge von politischen Unruhen und Aufruhr entstehen und die nicht unter eine Versicherungshaftpflicht fallen, nach der heutigen Rechtslage auszugleichen? Herr Präsident, ich würde gern die Fragen 55, 56 und 57 zusammen beantworten. Dann rufe ich auch die Fragen 56 und 57 des Abgeordneten Meister auf: Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag unter Definition des Tatbestandes ,,politische Unruhe und Aufruhr" eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die eine Regelung der umrissenen Rechtsunsicherheit vorsieht? Bis zu welchem Zeitpunkt kann gegebenenfalls mit einer entsprechenden Vorlage gerechnet werden? Auf die bei inneren Unruhen verursachten Sachschäden kann möglicherweise das sogenannte Tumultschädengesetz vom 12. Mai 1920 mit den dazu ergangenen Verordnungen Anwendung finden. Diese Vorschriften sind jedoch, soweit sie fortgelten, Landesrecht. Nach den bisherigen Feststellungen steht dem Bund nach dem Grundgesetz eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung dieser Materie nicht zu, jedenfalls soweit die inneren Unruhen regional begrenzt bleiben. Gleiches wird man für die Personenschäden sagen müssen. Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter Meister. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, auf die Länderregierungen sinngemäß einzuwirken? Zwischen den Ländern ist diese Frage früher schon einmal erörtert worden. Die Länder sind der Meinung, daß das frühere Reichstumultschädenrecht Landesrecht geworden ist. Wir kommen dann zur Beantwortung der Fragen 58 und 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert Hat die Untersuchung des Mordanschlags auf Rudi Dutschke und der Lebensumstände des Täters Hinweise darauf ergeben, daß die Tat und der Täter im Zusammenhang mit rechtsradikalen Organisationen stehen? Was ist das Ergebnis der Ermittlungen zum Attentat auf Rudi Dutschke? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Auf die Anfrage des Bundesministers der Justiz hat der für das Strafverfahren zuständige Herr Senator für Justiz in Berlin unter anderem folgendes mitgeteilt: 1. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben bis jetzt keinerlei Hinweise auf Verbindungen des Täters Bachmann zu rechtsradikalen Organisationen ergeben. Es handelt sich offenbar um einen Einzeltäter, der seinen Haß auf den Kommunismus als Motiv für die Tat angibt. Er hielt Rudi Dutschke für einen Kommunisten, der seiner Auffassung nach deshalb getötet werden sollte. 2. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Täter Bachmann ist in vollem Umfang geständig. An seiner Täterschaft bestehen keine Zweifel. Dann kommen wir zur Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung, und zwar zunächst zu Frage 108 des Herrn Abgeordneten Dorn, übernommen von Herrn Abgeordneten Moersch: Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kommandeur der Heimatschutztruppe des Verteidigungskommandos Düsseldorf, Oberstleutnant Zimmer-Vorhaus, in einem Zeitungsbericht die Frage bejahte, ob er die Idee zu seinem Übungsbefehl „Saalschlachten, Krawalle und Straßenkämpfe der außerparlamentarischen Opposition, die eindeutig erkennbar von Feindkräften gesteuert werden" — durch die Unruhen während des SPD-Parteitags bekommen hat? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium. Der Vorfall ist der Bundesregierung bekannt. Der betreffende Kommandeur hat die sogenannte Ausgangslage seiner Übung auf Aktionen abgestellt, die eindeutig erkennbar von einem äußeren Gegner eingeleitet und gelenkt wurden. Die Verknüpfung dieser Ausgangslage mit aktuellen innenpolitischen Vorgängen hat jedoch zu der Mißdeutung Anlaß gegeben, als gehöre es zum Auftrag der Heimatschutztruppe, auch in innerpolitische Vorgänge einzugreifen. Das Vorkommnis ist ein Einzelfall. Den Kommandeuren der Territorialen Verteidigung ist grundsätzlich bekannt, daß die Heimatschutztruppe ausschließlich zu militärischen Schutzaufgaben im Zusammenhang mit einem drohenden oder bereits erfolgten Angriff von außen eingesetzt wird. Eine Zusatzfrage des Kollegen Moersch. Herr Staatssekretär, könnte dieser hier aufgetretene Irrtum etwa daher rühren, daß die Notstandsvorlage der Bundesregierung vorzeitig ausgegeben worden war, ehe sie hier in Kraft gesetzt worden ist? Ich glaube nicht, daß hier ein Zusammenhang besteht, sondern ich glaube, daß es eher das vielleicht aus seiner Sicht verständliche Bestreben des Kommandeurs war, seine Lage etwas Staatssekretär von Hase zu aktualisieren. Auf die Mißdeutungen, die dadurch entstanden sind, habe ich hingewiesen. Der betreffende Offizier ist belehrt worden. Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Matthöfer. Herr Staatssekretär, werden Sie die Gelegenheit benutzen, über die Belehrung dieses einzelnen Offiziers hinaus allgemein in der Truppe bekanntzumachen, daß die Notstandsgesetzgebung mit dieser Art Vorfälle nichts zu tun hat? Das ist in der Truppe grundsätzlich bekannt, Herr Abgeordneter. Ich will aber gern diese Gelegenheit benutzen, um es besonders in der Territorialen Verteidigung noch einmal zum Gegenstand einer Unterrichtung zu machen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Matthöfer. Es geht insbesondere darum, auch klarzumachen, Herr Staatssekretär, daß der Kampfauftrag der Bundeswehr nach außen gerichtet ist und keineswegs in irgendeiner Weise gegen einen inneren Gegner. Auch das ist eindeutig festgelegt. Der Auftrag der Bundeswehr heißt: Verhinderung eines Krieges durch Abschreckung und Abwehr eines angreifenden Gegners von außen. Im Innern ist keinerlei Einsatz der Bundeswehr vorgesehen. Eine Zusatzfrage des Kollegen Schmidt Herr Staatssekretär, könnte diese Äußerung damit in Zusammenhang stehen, daß seit etwa drei Wochen bei den einzelnen Einheiten der Bundeswehr kriegsstarke Bereitschaftszüge ständig bereitgehalten werden, um eventuelle Übergriffe der Studenten zu verhindern? Dieser von Ihnen angeführte Bereitschaftsgrad trifft nicht zu. Es ist lediglich über die Wochenenden in einigen Unterkünften eine Verstärkung der Wachen erfolgt, aber keineswegs in einer kriegsstarken Form, wie Sie 'sie eben erwähnt haben. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollge Schmidt Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß zumindest im Bereich einer Division ein solcher Befehl erfolgt ist und bei sämtlichen Einheiten dieser Division solche Bereitschaftszüge mit Schnellfeuergewehren, Tränengas usw. bestehen? Es ist Angelegenheit der Kommandeure, für den Bereitschaftsstand der Truppe die entsprechenden Befehle zu gehen. Es ist aber kein genereller Befehl für die Bundeswehr in dieser Hinsicht ausgegeben worden. Eine weitere Zusatzfrage. Bitte sehr, Herr Kollege. Herr Staatssekretär, irre ich mich sehr in der Annahme, daß es zu den Aufgaben eines Kommandeurs gehört, auch für die Sicherung des Standorts und der ihm unterstellten Einheiten zu sorgen, und daß man ihm aus einem Versäumnis wahrscheinlich genauso heftige Vorwürfe machen würde? Selbstverständlich sind die Kommandeure verantwortlich für die Sicherheit und ständige Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Einheiten und für die Durchführung ihres Auftrags. Sie sind auch berechtigt, auf Grund einer gesetzlichen Grundlage, des Gesetzes zur Anwendung unmittelbaren Zwanges, dann vorzugehen, wenn ihr gesetzlicher Auftrag behindert wird. Eine weitere Frage, Kollege Moersch. Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß auch in den Fällen, die soeben der Kollege Schmidt genannt hat, die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel eine entscheidende Rolle spielen sollte? Da stimme ich Ihnen voll zu. Die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist. auch in dem von mir soeben zitierten Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwangs festgelegt. Eine Zusatzfrage, Kollege Klepsch. Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß in dem Verhalten des betreffenden Divisionskommandeurs kein Grund zur Beanstandung vorliegt? Ja. Das Verhalten des Divisionskommandeurs stellt im Gegenteil den Bereitschaftsstand und die Einsatzbereitschaft her, die von der Bundeswehr auf Grund der Situation, wie ich sie geschildert habe — d. h. Abschreckung eines Gegners und Abwehr eines Angriffs von außen , gefordert werden müssen. Eine Zusatzfrage, Kollege Berkhan. Herr Staatssekretär, zurückkommend auf die Frage 108: muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß der betreffende Offizier, Herr Oberstleutnant Zimmer-Vorhaus, für seinen eigentlichen Auftrag intellektuell unzureichend ausgebildet worden ist? Ich möchte den Vorwurf, der in dieser Fragestellung liegt, Herr Abgeordneter, zurückweisen. Die Unterhaltungen mit dem Oberstleutnant über dieses Thema und die Durchführung der Belehrung haben ergeben, daß diese Unterstellung nicht zutrifft. Wir kommen damit zur Beantwortung der Frage 109 des Herrn Abgeordneten Moersch: Welche konkreten Erwartungen kann die Stadt Ludwigsburg für ihre Stadtund Verkehrsplanung wegen der Freigabe von Kasernen und Wohnungen hegen, nachdem sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium anläßlich der Landtagswahl in der Stadt Ludwigsburg von der Dringlichkeit der Probleme überzeugt hat? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär von Hase. Die Stadt Ludwigsburg kann davon ausgehen, daß die Bundeswehr auf die Inanspruchnahme der Mathilden-, der Karlsund der Reinhardkaserne nach ihrer eventuellen Freigabe durch die US-Streitkräfte verzichten wird. Wann allerdings die Freigabe dieser Kasernen durch die US-Streitkräfte, insbesondere ob sie in absehbarer Zeit erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. Ob die US-Streitkräfte bei Aufgabe ihrer Kasernen auch die Wohnungen ganz oder zum Teil freigeben, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Im Hinblick auf den großen Wohnraumbedarf der Bundesbediensteten im Großraum Stuttgart würden diese Wohnungen jedenfalls nicht in vollem Umfang für die Deckung des städtischen Wohnungsbedarfs zur Verfügung gestellt werden können. Eine Zusatzfrage, Kollege Moersch. Herr Staatssekretär, was unternimmt die Bundesregierung, um die bereits leerstehenden Wohnungen mit Bundesbediensteten belegen zu können? Eine Bestandsaufnahme dieser Wohnungen ist im Gange. Außerdem muß eine Renovierung dieser Wohnungen erfolgen. Die Bundeswehr ist bemüht, zügig in die leerstehenden Wohnungen Bundesbedienstete einzuweisen. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich, daß der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium dieses Problem in der Stadt Ludwigsburg wenige Tage vor der Landtagswahl als Problem erkannt hat, obwohl es seit 21/2 Jahren im Ministerium behandelt wird? Er hat damit den Zustand der Aufbereitung im Ministerium nur noch einmal wirkungsvoll unterstrichen. Wir kommen damit zur Beantwortung der Frage 110 des Herrn Abgeordneten Enders: Wie viele Studenten erhalten Unterstützung nach den Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Nach dem Stand vom 1. April 1968 erhalten 1345 Studierende Unterstützung nach den Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, welche Bedeutung messen Sie der Eignungsprüfung zu, die vor der Gewährung der Studienbeihilfe durchgeführt wird? Ich messe der Eignungsprüfung eine relativ große Bedeutung zu, Herr Abgeordneter, und zwar deshalb, weil in den Fällen, in denen das Studium nicht durchgeführt wird, meistens als Grund für die Nichtdurchführung das Nichtbestehen der Prüfungen vorliegt. Insofern ist es wichtig, vorher zu prüfen, ob der Bewerber auch die Aussicht bietet, daß er das Studium erfolgreich abschließen. kann. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Enders. Herr Staatssekretär, da Sie der Eignungsprüfung eine hohe Bedeutung zumessen, möchte ich fragen: Ist es dann sittlich gerechtfertigt, daß in dem Vertrag über die Gewährung der Studienbeihilfe das Risiko einseitig beim Bewerber liegt, der, wenn er versagt, den vollen Betrag zurückzahlen muß? Ich glaube, diese Formulierung, Herr Abgeordneter, entspricht nicht ganz der Praxis, wie ein solcher Fall behandelt wird. Es ist in der Praxis so, daß von einer Rückforderung der Staatssekretär von Hase Studienbeihilfe abgesehen wird, wenn mittellose Studenten aus Gründen, die sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben, z. B. wegen schwerer Krankheit, das Studium nicht fortsetzen können. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Berkhan. Herr Staatssekretär, kann ich aus der Bemerkung „1345 Studierende" schließen, daß die Bundesregierung ähnlich wie einige Landesregierungen Unterschiede zwischen Studenten und Studierenden macht? Ein solcher Unterschied außer der sprachlichen Differenzierung ist mir in der Praxis nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Ich müßte mich aber noch einmal genau bei dem dafür zuständigen Ressort erkundigen. (Zuruf von der CDU/CSU: Es gibt studierende Studenten und nicht studierende Studenten! — Abg. Dr. Hellige: Der Teufel ist Student, aber studiert nicht!)