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    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Inhalt: Nachruf auf den amerikanischen Negerführer und Nobelpreisträger Martin Luther King 8915 A Amtliche Mitteilungen 8915 B Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung 513 des Europarates betr. Beschwerderecht der Beratenden Versammlung bei der Europäischen Kommission der Menschenrechte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8915 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8916 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlung 165 der Versammlung der WEU betr. stärkere Herausstellung des Problems der politischen Einigung Europas bei den Verhandlungen über die Beitrittsanträge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8916 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8917 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 8917 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Völkerrechtliche Wertung des Einsatzes von nordvietnamesischen Soldaten in Laos und von kämpfenden Guerillas in Thailand als Aggression Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8917 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8917 D Dorn (FDP) 8918 B Frage des Abg. Dorn: Gründung sog. Europäischer Schulen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8918 B Dorn (FDP) 8918 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8919 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU) . . . 8919 A Fragen des Abg. Frhr. von Gemmingen: Vertragsabschluß des Bundesernährungsministeriums mit einer Werbeagentur — Kosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 8919 B Frhr. von Gemmingen (FDP) . . . 8919 C Wächter (FDP) 8920 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Sicherstellung preisgünstiger Importkonserven für den Verbraucher Höcherl, Bundesminister . . . . . 8920 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 8920 B Sander (FDP) . . . . . 8921 B, 8992 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8921 C Dröscher (SPD) 8921 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 8922 B Fragen des Abg. Wächter: Erfüllung eines Teils der Verpflichtung der Bundesrepublik zur Lieferung von Getreide an Entwicklungsländer durch Abgabe von Molkereiprodukten möglich? Höcherl, Bundesminister . . . . 8922 C Wächter (FDP) 8923 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8923 D Dröscher (SPD) . . . . .. .. . 8924 B Sander (FDP) . . . . . . . . 8924 C Fragen des Abg. Varelmann: Ausgleichsabgabe für Frischfleisch — Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes Höcherl, Bundesminister . 8924 D, 8926 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8925 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 8926 B Fragen des Abg. Sander: Billigeinfuhren aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 8926 C Sander (FDP) 8926 D, 8928 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 8927 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 8927 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksachen V/2150, V/2701 bis V/2731) — Dritte Beratung — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/2823) Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8928 C Hermsdorf (SPD) . 8932 A, 8963 B, 8965 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 8937 D Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 8946 A Wehner, Bundesminister . . . . . 8954 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8960 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 8962 C Damm (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . . . 8963 C Jung (FDP), Erklärung nach § 36 GO 8964 A Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 8965 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2772) — Zweite und dritte Beratung — 8965 C Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2771) — Zweite und dritte Beratung — . . . Busse (Herford) (FDP) . . 8965 D, 8966 D Dr. Ritgen (CDU/CSU) 8966 C Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2769) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2770) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Anträge der Fraktionen der FDP, SPD und CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (Umdrucke 297, 298, 299, Drucksache V/2758) 8967 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/2627, V/2765) 8967 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zweiunddreißigste und Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2628, V/2766; V/2654, V/2767) 8967 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8968 Anlagen 8969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8915 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 6. 4. Frau Albertz 5. 4. Dr. Apel * 5. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 5. 4. Dr. Artzinger * 5. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 5. 4. Dr. Barzel 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Bauer (Würzburg) 5. 4. Prinz von Bayern 5. 4. Dr. Becher (Pullach) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 5. 4. Berendsen 6. 4. Berger 5. 4. Blumenfeld 5. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. Dr. Bucher 5. 4. Corterier * 5. 4. Cramer 5. 4. Deringer * 5. 4. Diebäcker 5. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Eisner 6. 4. Faller * 5. 4. Fellermaier 5. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 5. 4. Dr. Furler 6. 4. Geldner 5. 4. Gerlach 5. 4. Dr. Giulini 5. 4. Gradl 5. 4. Haage (München) 5. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Hamacher 6. 4. Frau Herklotz 5. 4. Herold 5. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 5. 4. Killat 5.4. Frau Klee** 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Kriedemann * 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 5. 4. Dr. Lohmar 5. 4. Lücke 5.4. Marx (München) 5. 4. Mauk * 5. 4. Frau Dr. Maxsein ** 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Memmel** 5. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 4. Metzger * 5. 4. Missbach 5. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Müller (Worms) 5. 4. Ott 5.4. Peters (Norden) 5. 4. Regling 5. 4. Richarts * 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Scheel 5. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 5. 4. Schmitt (Lockweiler) 5. 4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 5. 4. Schwabe 5.4. Spitzmüller 5. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Dr. Stammberger 6. 4. Dr. Starke (Franken) * 5. 4. 8970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 5. 4. Wienand 5. 4. Anlage 2 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 438 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Schmitt-Vockenhausen, Genscher und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes — Drucksache V/2635 — soll in der Besoldungsordnung für Geschäftsführer von Bundestagsausschüssen an Stelle der Amtsbezeichnungen „Regierungsdirektor" und „Ministerialrat" die neue gemeinsame Amtsbezeichnung „Parlamentsrat" eingefügt werden. 2. Im Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) des Bundeshaushaltsplanes sollen Planstellen der Ausschußgeschäftsführer entsprechend der obigen Nummer 1 eingestuft und unter Berücksichtigung der Dienstposten bei Ausschüssen mit besonders vielfältigen und umfangreichen Aufgaben (etwa ein Drittel der Ausschüsse) aufgeteilt werden. Bonn, den 4. April 1968 Frau Jacobi (Marl) Maucher Dr. von Nordenskjöld Rommerskirchen Dr. Serres Stingl Schmitt-Vockenhausen Eckerland Feuring Dr. Koch Könen (Düsseldorf) Lautenschlager Müller (Mülheim) Neumann (Stelle) Dr. Reischl Frau Renger Spillecke Genscher Dorn Dr. Emde Frau Funcke Freiherr von Gemmingen Graaff Jung Opitz Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Dr. Staratzke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8971 Anlage 5 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Worte des Bundeskanzlers vom 11. März 1968 „Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor seiner großen Bewährungsprobe, und wir alle müssen wissen, daß, wenn wir auf irgend einem Gebiet versagen, die Geschichte niemanden von uns die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt." bis zum 15. September 1968 durch Vorlage von entsprechenden Gesetzentwürfen, insbesondere im Bereich des Bildungswesens, zu konkretisieren und dem Bundestag zu berichten, welche Beschlüsse in in diesem Bereich die Bundesregierung seit Dezember 1965 mit dem Ziel der Weiterentwicklung unseres föderativen Systems gefaßt hat. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 398 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn, Mischnick und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden auf folgende Aufgabenteilung hinzuwirken: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs-, Forschungs- und Trainingszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 8972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 4. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, geeignete strukturpoltische Maßnahmen zu ergreifen, um die im Eisenerzbergbau Beschäftigten wirtschaftlich und sozial zu sichern. Bei Entlassungen sind insbesondere Maßnahmen, wie Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zusätzliche Übergangshilfen für die betroffenen Arbeitnehmer vorzusehen. Bei den Maßnahmen der Bundesregierung soll insbesondere berücksichtigt werden, daß der überwiegende Teil dieses Bergbauzweiges sich in solchen Räumen befindet, die bereits durch ihre Lage im Zonenrandgebiet besonderen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind, und daß im Rahmen der Regional- und der Strukturpolitik auch dieser besonderen Lage Rechnung getragen wird. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für den Haushaltsentwurf 1969 das Kapitel 10 03 (Marktordnung) aus dem Einzelplan 10 auszugliedern und mit Einzelplan 60 Kap. 60 06 „überstaatliche Zusammenschlüsse und gewisse zwischenstaatliche Organisationen von erheblicher finanzieller Bedeutung" zusammenzufassen. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 410 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern und den zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienststellen sicherzustellen, daß die Festsetzung der tragbaren Belastung unter Berücksichtigung der geringeren Mittelzuteilung durch Bund und Länder und der damit verbundenen längeren Laufzeit der einzelnen Maßnahmen und des veränderten Preis-Kostenverhältnisses neu überprüft wird. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8973 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen einer mittelfristigen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jährlich eine Vorausschau über die Gesamtheit der sozialen Aufwendungen und ihre Aufbringung für einen Zeitraum von vier Jahren vorzulegen. Eine Darstellung soll im Sozialbericht erfolgen. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 13 Umdruck 419 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung zum erkennbaren Bestandteil von Lohn und Gehalt gemacht werden kann. Dabei ist sicherzustellen, daß für die Arbeitnehmer keine Benachteiligung im Hinblick auf die Belastung mit Steuern und Abgaben und auf die Einkommen-und Lohnsteuerfreibeträge oder in einer sonstigen Form eintritt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 425 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten), Dr. Rutschke, Reichmann, und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1968 dem Bundestag zu berichten, inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu ändern. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Franke (Hannover), Graaff und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2712 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß, als Gesellschafter aus der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH auszuscheiden, wieder aufzuheben und weiterhin Gesellschafter dieser Gesellschaft zu bleiben. Bonn, den 3. April 1968 Burgemeister Franke (Osnabrück) von Eckardt Enk Erpenbeck Frieler Dr. Hellige Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jungmann Frau Kalinke Kühn (Hildesheim) Lampersbach Dr. Lindenberg Frau Dr. Maxsein Dr. von Merkatz Missbach Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Dr. Ritz Rock Schröder (Sellstedt) Dr. Siemer Dr. Stecker Dr. Steinmetz Stingl Tobaben Varelmann Weimer Franke (Hannover) Ahrens (Salzgitter) Dr. Apel Dr. Arndt (Berlin/Köln) Barche Blachstein Blume Brück (Holz) Cramer Diekmann Frau Eilers Faller Frehsee Gerlach Hansing Hauck Frau Dr. Hubert Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Lösche Lotze Maibaum Marquardt Matthöfer Mattick Frau Meermann Neumann (Berlin) Neumann (Stelle) Raffert Rohde Roß Sänger Dr. Schmidt (Gellersen) Schonhofen Schulte Strohmayr Urban Wendt Graaff Jung Logemann Dr. Mühlhan Sander 8974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 16 Umdruck 436 Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Dr. Hesberg, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2720 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Rechtsungleichheit zu beseitigen, die darin besteht, daß Vermieter teilweise die Kostenmiete entsprechend der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung vom 1. August 1963 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung vom 20. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1298), verlangen können und teilweise nicht. Bonn, den 4. April 1968 Wurbs Spitzmüller Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Staratzke Dr. Imle Walter Jung Zoglmann Frau Dr. Heuser Dr. Hesberg Kubitza Erpenbeck Moersch Wullenhaupt Dr. Mülhan Könen (Düsseldorf) Peters (Poppenbüll) Hellenbrock Porsch Reitz Ramms Anlage 17 Umdruck 396 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2724 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Beratungen mit den zentralen Organisationen der freien Jugendarbeit eine Verbesserung der politischen Bildungsarbeit zu erreichen. Dabei soll die Einführung eines Förderungsprogramms für die Jugendbildungsreferenten bei den Jugendverbänden geprüft werden, 2. zu prüfen, ob in Kap. 29 02 Tit. 571 a) die Positionen F. I. Ziff. 1., 2. und 3. im Bundesjugendplan für das Jahr 1969 entsprechend erhöht werden können. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 18 Umdruck 437 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob in die Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar (Epl. 60 02 Titel 571 c und Einzelplan A 60 02 Titel 571 c) auch das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete einbezogen werden können. Bonn, den 5. April 1968 Schlager Hösl Röhner Niederalt Dr. Kempfler Rainer Unertl Dr. Althammer Brese Burgemeister Damm Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hellige Krug Ott Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Dr. Sinn Dr. Stecker Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf Zebisch Bals Eckerland Frau Eilers Felder Folger Hauck Hauffe Kohlberger Porzner Sänger Frau Schanzenbach Seidel Strohmayr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8975 Anlage 19 Umdruck 433 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse, Genscher, Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Bucher und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) — Drucksachen V/1630, V/2771 — Der Bundestag wolle beschließen: § 61 wird gestrichen. Bonn, den 4. April 1968 Busse (Herford) Genscher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher Mischnick und Fraktion Anlage 20 Erklärung der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Da der Familienlastenausgleich seit 1964 keine Entwicklung mehr zeigt, vielmehr eine Rückentwicklung zu verzeichnen ist, da die Zusicherungen betreffend einer Neuordnung des Familienlastenausgleichs und die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsförderung sich nicht erfüllten, da eine diesbezügliche Entschließung zum Haushalt 1967 ohne Wirkung auf den Haushalt 1968 blieb, da sich auch nach den Beratungen des Kabinettsausschusses noch kein konkretes Ergebnis zeigte, enthalte ich mich der Stimme zum Haushalt 29 des Bundesministers für Familie und Jugend. Anlage 21 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II/20 der Tagesordnung Die Verwirklichung der ab 1. Januar 1968 geänderten II. Berechnungsverordnung hat in einigen Bereichen des Wohnungsmarktes Rechtsungleichheit geschaffen. Ich darf dies an einem Beispiel aufzeigen. Im sozialen Wohnungsbau könnten die neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung des Vermieters grundsätzlich durchgesetzt werden. Bis zum 31. Dezember 1967 war auch für steuerbegünstigte, frei finanzierte Wohnungen unter Bezugnahme auf § 22 des Ersten Bundesmietengesetzes eine Geltendmachung neuer Aufwendungen möglich. Nunmehr, nach Ablauf dieser Frist, ist die Heranführung an die Kostenmiete für den Bereich steuerbegünstigter, frei finanzierter Wohnungen nur durch eine Änderungskündigung zu erreichen, sofern in den Mietverträgen keine Mietgleitklausel enthalten ist. Dies ist aber bei älteren Bauvorhaben meist nicht der Fall, da die Verwendung von Gleitklauseln erst jüngeren Datums ist. Bei frei finanzierten, steuerbegünstigten Bauvorhaben, bei denen als Finanzierungsmittel private Baukostenzuschüsse oder Lastenausgleichsdarlehen gewährt wurden, hat eine Änderungskündigung kaum Aussicht auf Erfolg, da nach neuester Rechtsprechung ein Wohnrecht auf die Dauer der Laufzeit der Darlehen besteht. Für den von mir als Beispiel angeführten Kreis ist also keine Handhabe gegeben, die Kostenmiete zu erreichen. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß, wenn wir diese Rechtsungleichheit nicht beseitigen, das ohnehin schon bestehende Mietgefälle zwischen älteren, steuerbegünstigten, frei finanzierten Wohnungen und neu erstellten Sozialwohnungen weiter vergrößert wird. Ferner dürfte es im Interesse von uns allen liegen, daß eine Gefährdung der Substanz dieser Wohnungen, die durch Nichtgeltendmachung der neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung entstehen würde, nicht eintritt. Das Wohnungsbauministerium wird ersucht, eine Lösung dieses Problems anzustreben, mit der Auflage zu prüfen, ob außer den genannten Fällen weitere Bereiche mit einzubeziehen sind. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tönjes (Drucksache V/2753 Fragen 41, 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im niedersächsischen Emsland (z. B. Nordhorn, Meppen) in erheblichem Umfang neue Schlachthofkapazitäten unter Einsatz von Mitteln aus dem Grünen Plan und der EWG neu errichtet werden sollen, obwohl im angrenzenden nordrhein-westfälischen Emsland ausreichende oder mit nur geringem Investitionsaufwand erweiterungsfähige Schlachthofkapazitäten vorhanden sind, die eine günstige zentrale Lage für einen weiten Bereich des emsländischen Erzeugergebietes besitzen? Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Grünen Plan und die Förderung der Bereitstellung von Mitteln der EWG für Parallelinvestitionen, strukturelle Änderungen in der Fleischvermarktung zu bewirken, die zu Lasten der gegenwärtigen, weitgehend kommunalwirtschaftlich getragenen Struktur gehen und kostenaufwendige kommunale Investitionen brachlegen? Ist die Bundesregierung bereit, die Maßnahmen zur Investitionsförderung bei privatwirtschaftlich getragenen Schlachthöfen analog kommunalen Schlachthöfen zukommen zu lassen? Zu 1) Nach eingehender Prüfung zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich 8976 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 die Beteiligten zur Errichtung dieser neuen Schlachtanlage in Nordhorn und Meppen entschlossen. Entscheidend war die erhebliche Zunahme des Viehbesatzes in den 4 Emslandkreisen Meppen, Liegen, Bentheim und Aschendorf Hümmling und im südoldenburgischen Raum. Die benachbarten Schlachthöfe reichen nicht aus zur Aufnahme dieser zusätzlichen Mengen. Ihre Erweiterung wäre im übrigen nicht billiger. Das waren auch die Gründe für die Befürwortung der Projekte gegenüber der EWG. Zu 2) : Die Bundesrepublik ist allein und ausschließlich an einer modernen Organisation der Fleischvermarktung interessiert. Benachteiligung der kommunalen Einrichtungen liegen ihr fern. Es ist aber nicht zu verkennen, daß die Praxis neue Vermarktungssysteme entwickelt hat, die von der Bundesregierung aufmerksam beobachtet werden. Um sich über die Notwendigkeiten und Entwicklungstendenzen ein umfassendes Bild zu verschaffen, hat die Bundesrepublik eine Expertise in Auftrag gegeben. Im kommenden Jahr werde ich dem Hohen Haus einen Strukturplan für eine Ratonalisierung der gesamten Vieh- und Fleischvermarktung vorlegen. Zu 3): Die Entscheidung über diese Fragen wird auf Grund der in Ziff. 2 erwähnten Untersuchung gefällt werden. Für die Bundesregierung ist vor allem wichtig, marktfernen Überschußgebieten beieiner besseren Vermarktung Hilfestellung zu leisten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten; Dr. Wuermeling (Drucksache V/2753 Fragen 57, 58 und 59) : Wie gedenkt die Bundesregierung konkret die neuerdings ausdrücklich bestätigte Zusage des Bundeskanzlers vom Januar 1967 zu verwirklichen, derzufolge die Streichung der Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes „wettgemacht" werden soll durch eine „Reform des Familienlastenausgleichs, eingebettet in eine mittelfristige Finanzplanung"? Ist es die Absicht der Bundesregierung, gerade unseren kinderreichen Familien als einzigen während dieser Wahlperiode jede Anpassung der seit Januar 1964 unverändert geltenden Kindergeldsätze zu verweigern, während alle anderen monatlichen zum Lebensunterhalt bestimmten öffentlichen Leistungen seit 1964 — z. T. wiederholt — angepaßt worden sind? Erkennt die Bundesregierung an, daß sie durch ihre bisherige Finanzpolitik die nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehenden Familien praktisch um so mehr unter Ausnahmerecht stellt, als kinderreiche Familien durch alle sonstigen Sparmaßnahmen ohnehin schwerer betroffen sind als andere Haushaltungen? Wie Sie wissen, ist der Kabinettausschuß, den die Bundesregierung zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs gebildet hat, am 13. Dezember 1967 zu einer ersten Sitzung zusammengetreten. Anschließend haben mehrere Ressortbesprechungen stattgefunden, in denen die Möglichkeiten für eine Reform des Familienlastenausgleichs eingehend erörtert worden sind. Über die Ergebnisse hat der Kabinettsausschuß am 12. März 1968 beraten. Das Kabinett konnte damit noch nicht befaßt werden. Ich rechne damit, daß dies alsbald nach der Osterpause geschehen wird. Unter diesen Umständen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich z. Z. über das Ergebnis der Beratungen noch nichts mitteilen kann. Die Bundesregierung ist stets der Ansicht gewesen, daß die Kindergeldsätze den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden müssen. Dementsprechend sind in der Vergangenheit die Kindergeldsätze wiederholt erhöht worden. An dieser grundsätzlichen Einstellung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Wann unter den jetzigen Umständen eine weitere Anpassung möglich ist, hängt so eng mit der vom Kabinett zu treffenden Entscheidung über die Reform des Familienlastenausgleichs zusammen, daß ich mich hierzu heute noch nicht zu äußern vermag. Wenn Sie, Herr Abgeordneter, erklären, die Familien seien durch die Finanzpolitik praktisch unter Ausnahmerecht gestellt worden, so muß ich für die Bundesregierung einer solchen Erklärung widersprechen. Es trifft zwar zu, daß die Maßnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts und zur Wiederbelebung der Konjunktur kinderreiche Familien besonders stark belasten. Diese Maßnahmen sind aber in einer sehr ernsten wirtschaftlichen Lage zum Wohl auch der Familien von der Bundesregierung für erforderlich gehalten und vom Parlament beschlossen worden. In Antworten auf Ihre früheren Anfragen habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die Lasten auf alle Schichten und Gruppen unseres Volkes möglichst gleichmäßig zu verteilen, und welche Schwierigkeiten einer anderen Lastenverteilung entgegenstanden (96. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 1967, 118. Sitzung vom 30. Juni 1967). In der Fragestunde vom 11. Oktober 1967 habe ich auf ihre Anfrage dargelegt, daß die im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen mit Art. 6 des Grundgesetzes vereinbar sind. Unter diesen Umständen kann man nicht sagen, die Familien seien durch die Finanzpolitik unter Ausnahmerecht gestellt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten SchmittVockenhausen (Drucksache V/2753 Frage 76): Aus welchen Gründen ist für Taxis nur der Anstrich in schwarzer Farbe vorgesehen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8977 Der einheitliche schwarze Anstrich soll zusammen mit dem auf dem Dach angebrachten TAXI-Schild die Kraftdroschken im Interesse der Verkehrsnutzer leicht erkennbar machen. Diese Regelung, die nur für sog. Klein-Busse und Karavan-Pkw's durchbrochen ist (letztere können mit einem weißen Dach versehen sein), entspricht der Auffassung des Bundesverbandes des Deutschen Personenverkehrsgewerbes und der Mehrheit der obersten Landesverkehrsbehörden. Wenn die Farbe schwarz einheitlich angewendet und nicht eine andere Farbe verwandt wird, so mag hierfür die Tatsache bestimmend sein, daß diese Farbe als relativ neutral anzusehen ist. Taxis werden häufig für besondere Anlässe bestellt. Einerlei, ob der Anlaß trauriger oder freundlicher Natur ist, in jedem Falle ist die Farbe schwarz als angemessen anzusehen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2753 Frage 92) : Erwägt die Bundesregierung zur Beschäftigung tausender arbeitsloser Bauarbeiter in Ostbayern den zusätzlichen Einsatz von Mitteln für den Fernstraßen- bzw. Autobahnausbau in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, zumal die Strukturschwäche in beiden Regierungsbezirken unter anderem auf die immer noch nicht befriedigende Verkehrserschließung zurückgeführt werden muß? In den einzelnen Vierjahresplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen sind in zunehmendem Maße Investitionsmittel für Straßenbauaufgaben in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern zur Verfügung gestellt worden, unabhängig davon erwägt die Bundesregierung die Einleitung zusätzlicher Maßnahmen. Im übrigen ist bei der Bearbeitung des zur Zeit in Vorbereitung befindlichen 2. Ausbauplanes, der die Jahre 1971-1985 umfassen soll, beabsichtigt, diese Mittel weiter anzuheben. Inwieweit die Straßenbauausgaben bei den Staatsstraßen und Kommunalstraßen in ähnlicher Weise wie beim Bund verstärkt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/2793 Fragen 60, 61 und 62) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem nunmehr vorliegenden Bericht über die Lage der Familie zu ziehen hinsichtlich der in Aussicht gestellten Neugestaltung eines Familienlastenausgleichs? Wie gedenkt die Bundesregierung das ungerechte Gefälle in der Wirkung des Splittings und der Kinderfreibeträge innerhalb des Bereichs der Lohn- und Einkommensteuer auszugleichen zugunsten der kleineren Einkommensbezieher mit Kindern? Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der durch den Familienbericht belegten Tatsache zu ziehen, daß die Kinder aus Mehrkinderfamilien beim Besuch höherer Schulen und bei qualifizierten Ausbildungsgängen eindeutig benachteiligt sind gegenüber Einzelkindern? Die vom deutschen Bundestag erbetenen regelmäßigen Berichte über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht den Zweck, eine Reform des Familienlastenausgleichs vorzubereiten. Die Bundesregierung wird aber selbstverständlich die aus dem ersten Familienbericht gewonnenen Erkenntnisse bei ihren Überlegungen für eine Reform des FLA verwerten. Daneben sind noch andere Gesichtspunkte, insbesondere finanz- und wirtschaftspolitischer Art, zu berücksichtigen. Näheres darüber kann im jetzigen Stadium der Beratungen noch nicht gesagt werden. Mit der Auswirkung des Ehegattensplitting und der Kinderfreibeträge, insbesondere bei höheren Einkommen, hat sich der Kabinettausschuß für die Reform des Familienlastenausgleichs eingehend befaßt. Über das Ergebnis dieser Beratungen kann ich Einzelheiten erst mitteilen, wenn das Kabinett die erforderlichen Entscheidungen getroffen hat. Der Familienbericht hat ergeben, daß der Anteil der Kinder, die weiterführende Schulen besuchen, mit zunehmender Kinderzahl einer Familie durchweg sinkt. In dem Bevölkerungsteil, der als Berufsvoraussetzung das Abitur und eine weitergehende akademische Ausbildung benötigt, verschwindet diese Verminderung der Bildungschance der Kinder zwar nicht völlig, tritt jedoch deutlich zurück. Soweit die Ursachen wirtschaftlicher Art sind — vermutlich sind hier allerdings keineswegs nur wirtschaftliche Ursachen im Spiel — wird in erster Linie die beabsichtigte Vorlage eines Ausbildungsförderungsgesetzes dazu beitragen, Ungleichheiten der Startchancen weitgehend zu beseitigen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/2793 Frage 70) : Welches Gewicht hat die naturwissenschaftliche Schulausbildung in anderen Industriestaaten im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland? Methodisch gesicherte und dem neuesten Stand entsprechende Untersuchungsergebnisse über den Anteil der Naturwissenschaften an der Schulausbildung in den Industriestaaten gibt es leider noch 8978 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 nicht. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, die gestellte Frage mit dem Maß an Genauigkeit zu beantworten, das der Bedeutung dieser Frage angemessen wäre. Der Bundesregierung sind jedoch Erwägungen innerhalb des Präsidiums der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bekannt, eine wissenschaftliche Untersuchung, die den zu stellenden Anforderungen gerecht wird, durchführen zu lassen. Die Bundesregierung würde eine solche Untersuchung sehr begrüßen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Frage 71): Ist die Bundesregierung bereit, zu Lasten des Bundeshaushaltes angeschaffte Fahrzeuge, Geräte und andere Ausrüstungsgegenstände, die für Ölwehr- und Feuerlöschzwecke geeignet sind und in der Regel ungenutzt in angemieteten Depots herumstehen, finanzschwachen Gemeinden zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen? Die Ausrüstung des Zivilschutzes soll den Katastrophenschutz in einem Verteidigungsfall verstärken und ergänzen, denn die Ausrüstung des Katastrophenschutzes entspricht den Bedürfnissen des Friedens, nicht aber den höheren Anforderungen eines Verteidigungsfalls. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die freiwilligen Helfer schon im Frieden an diesem Gerät ausgebildet. Abgesehen von einigen Ausnahmefällen, in denen es bisher noch nicht gelungen ist, so viele Helfer zu werben, wie für einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall nötig wären, wird die Ausrüstung ständig benutzt. Die Ausrüstung dient aber schon heute nicht nur der Zivilschutzausbildung. Sie steht daneben bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Fahrzeuge des Brandschutzdienstes dürfen von den kommunalen Feuerwehren ihres Standorts ohne weiteres für die Verstärkung des friedensmäßigen Brandschutzes und des Unfallhilfsdienstes verwendet werden. Das übrige Gerät wird bei Katastrophen, Notständen und größeren Unglücksfällen den im Katastrophenschutz tätigen Behörden und Organisationen auf Anforderung überlassen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, der eine Einheit von Katastrophenschutz und Zivilschutz im Bereich der örtlichen Hilfsdienste anstrebt, ist vorgesehen, daß auch dieses Gerät künftig ohne besondere Formalitäten jederzeit im friedensmäßigen Katastrophenschutz eingesetzt werden kann. Das Recht zur Benutzung des Zivilschutzgeräts im fridensmäßigen Katastrophenschutz darf jedoch nicht dazu führen, daß die Länder und Gemeinden ihre Pflicht zur Vorsorge gegen Katastrophen im Frieden vernachlässigen. Der Bund kann nur dafür sorgen, daß dort, wo im Verteidigungsfall ein erhöhter, über den friedensmäßigen Katastrophenschutz hinausgehender Schutz erforderlich ist, das vorhandene Potential der Länder und Gemeinden durch zusätzliche Ausrüstung und zusätzliches Personal verstärkt wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 72): Hält es das Bundesinnenministerium für zulässig, in der Reihe „Tatsachen — Meinungen" eine Rede des Bundespräsidenten vor dem 7. ordentlichen Bundeskongreß des DGB zu veröffentlichen, die in der wiedergegebenen Form vom Redewortlaut abweicht, obgleich im Vorspann der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine wörtliche Wiedergabe? Der von Ihnen beanstandete Text in der Veröffentlichung des BMI „Tatsachen und Meinungen zum Thema der Notstandsgesetzgebung" wurde im Wortlaut vom „Bulletin" 'des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 13. 5. 1966 übernommen. Das trifft auch für den Wortlaut der Überschrift und den Vorspann zu. Lediglich die einleitenden Worte des Herrn Bundespräsidenten, die das angesprochene Thema nicht berühren, wurden nicht mit übernommen. Der in der Publikation des BMI wiedergegebene Text entspricht also dem offiziellen Text, der im Bulletin 4 Tage nach dem 7. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB in Berlin veröffentlicht wurde. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 73): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundespräsidenten, daß ohne Notstandsgesetzgebung im Ernstfall "aller Wahrscheinlichkeit nach ohne das Parlament gehandelt werden muß"? Deutscher) Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8979 Mit dem Gegenstand Ihrer Frage hat sich dieses Hohe Haus schon vor über Jahresfrist, nämlich in der Fragestunde am 18. Januar 1967, befaßt. Damals hat der Bundesinnenminister auf eine Frage des Kollegen Genscher geantwortet: Die Ausübung der Vorbehaltsrechte der Drei Mächte nach Artikel 5 Absatz 2 des Deutschland-Vertrages kann die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik nur so weit verdrängen, wie die Befugnisse der Drei Mächte reichen. Im übrigen bleiben also die Rechte und Verantwortlichkeiten, insbesondere auch die Kontrollbefugnisse der gesetzgebenden Körperschaften, erhalten. Dies ist selbstverständlich auch heute noch die Auffassung der Bundesregierung. Im übrigen berechtigt der Stand der Beratungen im Rechts- und im Innenausschuß dieses Bundestages wohl zu der Erwartung, daß Spekulationen über die Rechtslage in einem Ernstfalle ohne Notstandsverfassung in aller Kürze gegenstandslos werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abegeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 74) : Sollte das im Jahreswirtschaftsbericht 1968 der Bundesregierung aufgestellte Ziel eines Lohn- und Gehaltswachstums von 4 bis 5 Prozent im Jahre 1968 nach Ansicht der Bundesregierung gleichermaßen für Beamte gelten — wann ist die Bundesregierung dann bereit, die im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorgeschlagene Erhöhung der Grundgehälter um insgesamt nur 1,5 Prozent für 1968 diesem allgemeinen Ziel anzupassen? Die Frage war — bezogen auf den gesamten öffentlichen Dienst — bereits Gegenstand der Fragestunde am 14. März 1968. In der damaligen Antwort ist darauf hingewiesen worden, daß die Bundesregierung die Orientierungsdaten des Jahreswirtschaftsberichtes ausdrücklich als gesamtwirtschaftliche Durchschnittszahlen bezeichnet. Es werden also sektorale und regionale Unterschiede in dem Wachstum der Einkommen zu verzeichnen sein. Für die Beamten sieht der Entwurf des am 27. März 1968 in erster Lesung behandelten Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes neben strukturellen Verbesserungen für bestimmte Beamtengruppen eine allgemeine Erhöhung der Grundgehälter im Bundesbereich um mindestens 3 v. H. ab 1. Juli 1968 vor. Die durchschnittliche Zuwachsrate auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung wird jedoch in diesem Jahr nicht nur durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz beeinflußt. Es muß auch die volle Auswirkung des erst am 1. Juli 1967 in Kraft getretenen Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes mit den ins Gewicht fallenden Stellenhebungen hinzugerechnet werden. Ebenso sind andere strukturelle Verbesserungen, wie die vorgesehene Einführung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie sonstige zwangsläufige Mehrausgaben im Personalsektor zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die für 1968 vorgesehene Besoldungsverbesserung der Zielprojektion des Jahreswirtschaftsberichtes widerspricht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung, auf die Länder und Gemeinden sowie deren Finanzlage Rücksicht zu nehmen, nicht außer acht lassen kann. Von der Entwicklung der Lage in den öffentlichen Haushalten und von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr wird es abhängen, ob weitere Anpassungsmaßnahmen möglich sein werden. Bei der Beratung des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes wird das Hohe Haus Gelegenheit haben, sich mit dieser Frage im einzelnen zu beschäftigen und dabei entsprechende Entscheidungen zu treffen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 75) : Wann legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Entwurf darüber vor, die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten zum 1. Januar 1969 bzw. zum 1. Januar 1971 an jene für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes anzupassen, diese somit auf 43 bzw. 42 Wochenstunden zu senken? Das Bundesbeamtengesetz setzt für die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten nur Höchstgrenzen. Die konkrete Regelung befindet sich in der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten. Eine Änderungsverordnung, durch die die regelmäßige Wochenarbeitszeit zum 1. Januar 1969 und zum 1. Januar 1971 um je eine Stunde gesenkt werden soll, wird zur Zeit vorbereitet. 8980 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/2793 Frage 76) : Wann endlich wird die wiederholt versprochene Neuregelung eingeleitet, die die berechtigte Forderung der im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten auf Gleichstellung mit Berlin und Hamburg erfüllt? Zunächst darf ich feststellen, daß die Bundesregierung bisher nicht versprochen hat, für die im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten einen örtlichen Sonderzuschlag einzuführen. Soweit die Bundesregierung bisher auf eine Neuregelung verwiesen hat, handelt es sich um den Ihnen bekannten Dreistufenplan zur Besoldungsneuregelung. In der dritten Stufe dieser Besoldungsneuregelung ist vorgesehen, die Gehaltsunterschiede nach Ortsklassen zu beseitigen. Die Lebenshaltungskosten haben sich inzwischen in Stadt und Land allgemein so angeglichen, daß Gehaltsdifferenzierungen unter diesem Gesichtspunkt heute als überholt und sachfremd angesehen werden müssen. Hiermit steht der örtliche Sonderzuschlag, den derzeit die öffentlichen Bediensteten in Berlin und Hamburg erhalten, in engem Zusammenhang. All diese Fragen können erst im Rahmen der dritten Stufe behandelt werden. Hierauf hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes, den das Hohe Haus in der vergangenen Woche in erster Lesung behandelt hat, hingewiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes — das wird die dritte Stufe sein — noch in dieser Legislaturperiode . vorzulegen. Erst bei dieser Gelegenheit kann Ihr Anliegen behandelt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2793 Frage 77) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein einheitliches Verwaltungsgerichtsgesetz für die drei Verwaltungsgerichtsbarkeiten nicht nur möglich, sondern auch von der interessierten Offentlichkeit im Interesse der Rechtsuchenden für erforderlich gehalten wird? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vorn 23. Januar 1968 auf die den gleichen Gegenstand betreffende Frage von Frau Dr. Diemer-Nicolaus zu erkennen gegeben, ,daß sie ,eine Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Prozeßordnung in einem Gesetz nicht nur für möglich, sondern aus Gründen der Vereinheitlichung auch für erstrebenswert hält. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß insbesondere bei der Verabschiedung der Finanzgerichtsordnung eine weitgehende Angleichung an die Verwaltungsgerichtsordnung erreicht worden ist. In der Antwort wurde aber auch dargelegt, daß die Schaffung einer einheitlichen Prozeßordnung, die das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Finanzgerichten und den Sozialgerichten regelt, behutsam in Angriff genommen werden sollte, zumal die Finanzgerichtsordnung, die gegenüber dem früheren Verfahren grundlegende Änderungen gebracht hat, als letzte der drei Prozeßordnungen erst vor 2 1/4 Jahren in Kraft getreten ist. Weitere einschneidende Änderungen auf dem Gebiet des Prozeßrechts sollten daher erst dann vorgenommen werden, wenn ausreichende Erfahrungen vorliegen, wenn insbesondere die erheblichen Anpassungsschwierigkeiten überwunden sind, die sich für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und ihre Vertreter sowie die Finanzgerichtsbarkeit nach dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 1. Januar 1966 'ergeben haben. Die Bundesregierung kann auch nicht der Auffassung zustimmen, daß eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen im Interesse der Rechtsuchenden erforderlich wäre. Die geltenden Prozeßordnungen enthalten in sich geschlossene, den jeweiligen Rechtsgebieten angepaßte Verfahrensregelungen, die. einen umfassenden Rechtsschutz gewährleisten. Die Bundesregierung hält eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen daher in erster Linie unter gesetzesökonomischen, verfahrenstechnischen und systematischen Gesichtspunkten für wünschenswert. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 78): Aus welchen Hochschulen gibt es in den Zulassungsrichtlinien einen „Vorrang für Landeskinder"? Die von den einzelnen Bundesländern bzw. wissenschaftlichen Hochschulen erlassenen Richtlinien für die Zulassung von Studierenden zum Hochschulstudium sehen unterschiedliche Regelungen über die allgemeine Zulassung sowie über die Nichtberücksichtigung bzw. den Vorrang bestimmter Gruppen von Studierenden in bestimmten Fakultäten vor. Deutschen Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8981 Im medizinischen Bereich ist nach den geltenden „Richtlinien der Medizinischen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland für die Zulassung von Studienanfängern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin für das Sommersemester 1968" ein Vorrang für „Landeskinder" an folgenden wissenschaftlichen Hochschulen vorgesehen: Freie Universität Berlin Universität Düsseldorf Universität Mainz. Ferner sind an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg gemäß den „Richtlinien für die Zulassung zum Studium der Medizin und Zahnmedizin im 1. Semester an den baden-württembergischen Hochschulen" solche Arbeitsplätze, die nach dem Jahrgang des Abiturs vergeben werden, zu 60 % für Bewerber mit einem Zeugnis aus Baden-Württemberg bereitzustellen. Ob und inwieweit Vorrangstellungen für „Landeskinder" bestehen, die Fakultäten außerhalb des medizinischen Bereichs angehören, bedarf im Hinblick auf die Vielfalt der Hochschulgesetze, Verordnungen und Satzungen der einzelnen Länder und Hochschulen noch einer näheren Klärung in Zusammenarbeit mit den Ländern. Das gleiche gilt für etwaige Bevorzugungen von „Landeskindern", die an nicht-wissenschaftlichen Hochschulen studieren. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 79) : Trifft es zu, daß Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung gegenüber Absolventen mit Staatsexamen in den Zugangsmöglichkeiten zur Beamtenlaufbahn benachteiligt werden? Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung sind gegenüber Bewerbern mit einem anderen Hochschulabschluß grundsätzlich nicht benachteiligt. Auch die Magisterprüfung stellt, wie die Diplomprüfung oder ein Staatsexamen, den ordnungsgemäßen Abschluß eines Universitäts- oder Hochschulstudiums dar. Ich habe daher die obersten Dienstbehörden schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, daß die Magisterprüfung den Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes ermöglicht. Die obersten Dienstbehörden können allerdings aufgrund der besonderen Erfordernisse in einzelnen Laufbahnen auch einen anderen Studienabschluß als die Magisterprüfung fordern. Ich bleibe bemüht, daß bei künftigen Überarbeitungen der Zulassungsbedingungen für einzelne Laufbahnen die Magisterprüfung in stärkerem Maße berücksichtigt wird. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 80) : Wie wirkt sich die Altersgrenze für den Eintritt in die höhere Beamtenlaufbahn für solche Hochschulabsolventen aus, die über den Zweiten Bildungsweg auf die Hochschulen gekommen sind und deshalb erheblich über dem Durchschnittsalter der übrigen Studenten liegen? Nach dem Laufbahnrecht des Bundes bestehen keine Schwierigkeiten, die in Ihrer Frage bezeichneten älteren Hochschulabsolventen in Laufbahnen des höheren Dienstes einzustellen. Die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehenen Höchstaltersgrenzen bedeuten keine starren Einstellungsverbote. Der Bundespersonalausschuß kann bei Bewerbern aller Art in Einzelfällen oder in Gruppen von Fällen Ausnahmen zulassen. Entsprechenden Anträgen hat er bisher regelmäßig stattgegeben. Es besteht zur Zeit eine allgemeine Ausnahmebewilligung zur Einstellung von Bewerbern in den Vorbereitungsdienst bis zu einer Altersgrenze von 50 Jahren. Diese Grenze könnte mit Einzelausnahmen des Bundespersonalausschusses noch überschritten werden. Die bestehenden Höchstaltersgrenzen wirken sich daher auf die Einstellung älterer Hochschulabsolventen nicht nachteilig aus. Unabhängig von den derzeit geltenden Regelungen wird die Bundesregierung prüfen, ob auf die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgeschriebenen Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gänzlich verzichtet werden kann. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (Drucksache V/2793 Frage 102) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenvorsorge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist bemüht, die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu fördern. In diesem Sinne hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — dem Auftrage des Gesetzgebers entsprechend — Mutterschaftsrichtlinien des 8982 Deutscher- Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gebilligt, deren Nr. 2 lautet: „Zur Förderung der notwendigen Aufklärung über den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften entsprechenden ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Ärzte, Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken." Darüber hinaus hat sich auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen auch mit dem Umfang der Hebammenhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften befaßt. Der Bundesausschuß hat nach Anhörung von Sachverständigen dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgemaßnahmen auf Verordnung des betreuenden Arztes hin durch Hebammen vorgenommen werden können. Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen — auch in gebührenrechtlicher Hinsicht — aus dieser Stellungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu ziehen sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2793 Fragen 103 und 104) : Wie wirkt sich die seit dem 1. Januar 1968 gültige Gesetzesregelung aus, wonach Rente aus eigener Versicherung und Arbeitslosengeld nicht mehr gleichzeitig bezogen werden dürfen? Wie beurteilt die Bundesregierung zukünftige Rückforderungen der Ämter an Rentner, die einen unverschuldeten Doppelbezug von Rente und Arbeitslosengeld erhielten? Nach der von Ihnen erwähnten Regelung ruht bei einem Zusammentreffen von Versichertenrente aus der Rentenversicherung und Arbeitslosengeld grundsätzlich die Rente bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes. Den Berechtigten verbleibt in solchen Fällen also im Ergebnis die höhere Leistung. Ein Doppelbezug dieser beiden Leistungen, wie er nach bisherigem Recht möglich war, ist nunmehr jedoch ausgeschlossen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ruht dann, wenn gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen wird, die Rente kraft Gesetzes. Soweit ein Rentenversicherungsträger die Rente in ihrer bisherigen Höhe weitergezahlt hat, weil ihm der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld nicht bekannt war, sind sogenannte Überzahlungen eingetreten. Eine Rückforderung dieser Überzahlungen durch den Versicherungsträger ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger bei Empfang weder wußte noch wissen mußte, daß ihm der Rentenzahlbetrag nicht zustand, oder aber, wenn die Rückforderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers nicht vertretbar ist. Bei unverschuldetem Doppelbezug — und darauf bezieht sich Ihre Frage - ist also eine Rückforderung vom Empfänger ausgeschlossen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten BurgEr (Drucksache V/2793 Fragen 105, 106 und 107): Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten von 6614 im Januar 1966 auf 11 014 im. Januar 1967 und auf 15 444 Ende Januar d. J. gestiegen ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des beginnenden Wirtschaftsaufschwungs die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten noch ansteigt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der aus menschlichen und volkswirtschaftlichen Gründen so begrüßenswerten zielstrebigen Bemühungen der Rehabilitation und Habilitation von Behinderten und Beschädigten mit dem Ziel, durch ein System von medizinischen, sozialen und beruflichen Maßnahmen eine Eingliederung möglichst vieler Behinderter in den Arbeitsprozeß zu ermöglichen, wenn schon jetzt in der Aera der Vollbeschäftigung Schwierigkeiten in der Eingliederung bestehen? Die in Ihrer Frage angeführten Zahlen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Schwerbeschädigten treffen zu. In der Tat sind im Zuge der Abschwächung des Wirtschaftswachstums auch eine größere Anzahl von Schwerbeschädigten arbeitslos geworden. Im großen und ganzen hat sich jedoch die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbeschädigten jeweils in der gleichen Richtung wie bei den übrigen Arbeitnehmern entwickelt. Es kann deshalb auch damit gerechnet werden, daß mit fortschreitender Überwindung der wirtschaftlichen Rezession auch die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten wieder abnehmen wird. Erste Anzeichen hierfür sind nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereits erkennbar. So lag die Zunahme der arbeitslosen Schwerbeschädigten in den letzten Monaten wesentlich niedriger als die allgemeine Zunahme der Arbeitslosigkeit in dieser Zeit. Außerdem hat die Zahl der Vermittlungen von Schwerbeschädigten im Januar und Februar 1968 das Ergebnis in den entsprechenden Vorjahresmonaten merklich übertroffen. Ungeachtet dieser Beurteilung der Gesamtlage ist die Bundesregierung bemüht, ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Rehabilitation von Behinderten weiter zu intensivieren. Die Erfahrung zeigt immer wieder, daß vor allem solche Schwerbeschädigte von Arbeitslosigkeit bedroht sind, deren berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen; sie gilt es durch weitergehende Rehabilitationsoder berufliche Fortbildungsmaßnahmen erneut zu fördern. Andererseits bestehen unverändert gute berufliche Chancen für alle diejenigen Behinderten, die in modernen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf eine Tätigkeit in aussichtsreichen, auf dem Arbeitsmarkt gefragten Berufen vorbereitet werden. Die Bemühungen der Bundesregierung zielen vor allem auf eine verstärkte Förderung der Rehabilitation Behinderter nach den Erkenntnissen der modernen Wissenschaft ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat entsprechend dieser Zielsetzung den Plan der Schaffung einer Stif- Deutscher. Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8983 tung zur Förderung der Rehabilitation entwickelt. Ein zusammenfassender Bericht über die Möglichkeiten auf diesem Gebiet ist dem Ausschuß für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages zugeleitet worden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache V/2793 Frage 108) : Werden zur Beschaffung von Arbeit für die arbeitslosen Bauarbeiter in Ostbayern auch Hochbaumaßnahmen in die wertschaffende Arbeitslosenhilfe einbezogen? Die wertschaffende Arbeitslosenhilfe wird als Selbstverwaltungsangelegenheit von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Richtlinien erläßt nach § 140 Abs. 7 AVAVG der Verwaltungsrat der Bundesanstalt. Dieser hat am 24. März 1961 beschlossen, Hochbaumaßnahmen von der Förderung im Rahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe bis auf weiteres auszuschließen. An diesem Beschluß hat er bisher festgehalten. Wegen der veränderten Lage am Arbeitsmarkt . haben wir im vergangenen Jahr der Bundesanstalt neben anderen Verbesserungsmaßnahmen empfohlen, nunmehr auch Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen. Die Förderung von Hochbaumaßnahmen im sozialen Bereich, wie des Baues von Altersheimen, Altenwohnungen, Krankenhäusern und Kindergärten würde es ermöglichen, einen Teil der sonst für konsumtive Zwecke bereitgestellten Mittel der Arbeitslosenversicherung produktiv einzusetzen. Eine großzügigere Ausgestaltung der Richtlinien hätte sich auch auf die Zahl der arbeitslosen Bauarbeiter vorteilhaft auswirken können. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt und sein Ausschuß für die wertschaffende Arbeitlosenhilfe haben sich 1967 mehrfach mit Problemen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe befaßt. Sie sind aber dem Vorschlag, Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen, nicht gefolgt, weil diese nach ihrer Ansicht in der Regel nicht zusätzlich seien, sondern zu den Pflichtaufgaben des jeweiligen Trägers gehörten. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache V/2793 Frage 110) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von dem früheren Reichsarbeitsminister erlassene Anordnung vom 13. Oktober 1940 (RArbBl. 1940 III Seite 283), die es verbietet, Frauen als Fahrerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, mit der Verfassung zu vereinbaren ist? Die von Ihnen erwähnte Anordnung des früheren Reichsarbeitsministers ist auf Gund des § 16 Abs. 3 der Arbeitszeitordnung erlassen worden. Da sich herausgestellt hat, daß eine Reihe von Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Überprüfung bedarf, ist vor kurzem ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung aus Fachreferenten der Arbeitsministerien der Länder und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gebildet worden. Auch das von Ihnen dargelegte Problem wird dabei zu prüfen sein. Im übrigen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der von Ihnen genannten Anordnung Gegenstand eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahrens. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in diesem Verfahren am 21. April 1967 ein Urteil erlassen. Es vertritt die Auffassung, das Verbot dieser Anordnung, weibliche Arbeitnehmer als Führerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, sei verfassungswidrig. Es verstoße gegen die Freiheit der Berufswahl des Artikels 12 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die Arbeits- und Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, daß ich gegenwärtig zu der aufgeworfenen Frage keine weitergehende Stellungnahme abgeben möchte. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/2793 Fragen 117, 118 und 119) : In welchem Umfang wurde die Region Amberg als „Problemgebiet" nach den Richtlinien des IMNOS von 1963 über Mittel des regionalen Förderungsprogramms und andere Bundesmittel gefördert? Welche konkreten Vorhaben wurden durchgeführt? Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, wegen der infolge der Teilstillegung der Luitpoldhütte prekären Situation am Arbeitsmarkt im Amberger Raum auf einen entsprechenden Antrag der bayerischen Staatsregierung hier den für eine Industrieansiedlung neuerdings möglichen Investitionszuschuß von 25 % zu gewähren? Zu Frage 1: Wie Sie wissen, gehört Amberg nicht zum Zonenrandgebiet. Es gehört auch nicht zu den Bundesausbaugebieten, weil die wirtschaftlichen Daten für diesen Raum nicht unerheblich über den Schwellenwerten liegen, die für die Abgrenzung der Bundesausbaugebiete maßgeblich sind. Trotzdem hat der Interministerielle Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik (IMNOS) aufgrund der Sonderprobleme der Region beschlossen, Mittel aus dem Regionalen Förderungsprogramm für die Ansiedlung neuer Betriebe im Raum Amberg bereitzustellen. 8984 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Zu Frage 2: Zusätzlich zu den Förderungsmaßnahmen des Landes wurde mit Hilfe des Regionalen Förderungsprogramms bisher eine größere Betriebserweiterung gefördert, die in ihrer Wirkung — es werden mehrere hundert neue Arbeitsplätze geschaffen — der Neuansiedlung eines Betriebes gleichkommt. Wie mir die Landesregierung mitteilt, wird derzeit dort mit verschiedenen ansiedlungswilligen Unternehmen verhandelt. Zu Frage 3: Wie ich in Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage in der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages bereits erklärt habe, ist der vorgesehene Investitionszuschuß in Höhe von 25 % für eng begrenzte Teilräume des Zonenrandgebietes bestimmt, in denen gleichzeitig sektorale Anpassungsprobleme und Zonenrandlage in voller Schärfe spürbar sind. Da Amberg nicht im Zonenrandgebiet liegt, erfüllt es-diese Voraussetzungen leider nicht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (zu Drucksache V/2793 Frage 120) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, wenn minderjährige Arbeitslose gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigten aus dem ostbayerischen Raum in süd- und westdeutsche Großstädte vermittelt und im Falle der Ablehnung dieser auswärtigen Beschäftigung — auch bei dann nicht gesicherter Versorgung der nächsten Angehörigen — Sperrfristen gem. § 78 AVAVG von 24 Arbeitstagen verhängt werden? Auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß die Vermittlung in Arbeit den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vorgeht. Das gilt auch für Minderjährige. Nach Möglichkeit ist allerdings Minderjährigen ein Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnsitzes zu vermitteln. Ob die Vermittlung zu einem auswärtigen Arbeitgeber in Betracht kommt, richtet sich u. a. nach der Art des Arbeitsplatzes, der persönlichen Eignung des Arbeitsuchenden und seinen besonderen sozialen Verhältnissen. Nach den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ist es also nicht ausgeschlossen, daß auch Minderjährigen offene Stellen außerhalb ihres bisherigen Wohnortes nachgewiesen werden. Dabei hat der zuständige Vermittler aber in jedem Fall besonders sorgfältig zu prüfen, ob dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung zuzumuten ist. Hat die Prüfung ergeben, daß dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Arbeit zugemutet werden kann, und hat er keinen berechtigten Grund, die Arbeit abzulehnen, so wird bei Ablehnung der Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Das gilt bei Minderjährigen gleichermaßen wie bei Volljährigen. Durch die Verhängung einer Sperrfrist wird die Versorgung der Angehörigen des Arbeitslosen ebenso wie seine eigene Versorgung häufig gefährdet werden. Bei Minderjährigen dürfte diese Folge jedoch verhältnismäßig selten sein. Eine Möglichkeit, wegen Gefährdung der Versorgung der Angehörigen, von der Verhängung einer Sperrfrist abzusehen, sieht das Gesetz nicht vor. Der Arbeitslose, der wegen der Verhängung einer Sperrfrist kein Arbeitslosengeld erhält, bekommt — sofern er bedürftig ist — in dem erforderlichen Umfange Unterhaltsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (zu Drucksache V/2793 Frage 121): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über den Stand der Planungen für die Bundesbahnstrecke Wuppertal-ElberfeldVelbert—Essen? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat im Februar d. J. den Bundesbahndirektionen Essen und Wuppertal den Auftrag erteilt, zunächst den Verkehrswert einer neuen Nahverkehrsverbindung von Velbert nach Düsseldorf bzw. Essen unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu ermitteln. Dabei ist an eine Einbeziehung dieses Raumes in den bereits bestehenden Nahschnellverkehr zwischen Düsseldorf und Essen gedacht. Von dem Ergebnis der Verkehrsprognose wird es abhängen, ob die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für dieses Projekt einen Planungsauftrag erteilen wird. Bei dem Bau der direkten Verbindung von Wuppertal-Elberfeld über Velbert nach Essen handelt es sich um eine Planungsidee, die sich noch im Stadium erster Überlegungen befindet. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (Drucksache V/2793 Frage 122) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welcher Betrag 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurde? Es ist zur Zeit noch nicht möglich, Angaben darüber zu machen, welche Mittel im Jahre 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurden. Die Bundesregierung hat die mit der Bewilligung der Mittel befaßten Länderverwaltungen beauftragt, ihr die notwendigen Aufschlüsselungen über die 1967 bereitgestellten Mittel zuzusenden. Die Ergebnisse hierüber dürften für 1967 etwa Mitte Mai d. J. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8985 vorliegen. Es ist zu unterscheiden zwischen den bisher nach § 5 4., Fernstraßengesetz bei Kap. 1210, Tit. 310, Kennzahlen 1510 bis 1521 und den ab 1967 nach Art. 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 bei Kap. 12 10 a erstmals ab 1967 gewährten Bundeszuwendungen. Künftig sollen diese Ergebnisse bereits im Monat März eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr vorliegen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache zu V/2793 Fragen 123, 124 und 125) : Wie hoch war im Jahre 1967 die Zahl der tödlichen Unfälle und der Verletzten an Fußgängerüberwegen? In welchem Maße haben schlecht gekennzeichnete oder unkenntlich gewordene Zebrastreifen Einfluß auf die in Frage 123 bezeichneten Unfälle? Sind Versuche unternommen worden, die Zebrastreifen mit wetterbeständigem Material dauerhaft kenntlich zu machen? Für das Jahr 1967 liegen Einzelangaben z. B. über die Zahl der Getöteten und Verletzten an Fußgängerüberwegen nicht vor. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes waren in der Zeit vom Januar bis November 1967 an Unfällen mit Personenschäden 71 223 Fußgänger beteiligt; davon waren 29 392 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre alt und 10 585 Personen über 65 Jahre. Angesichts der Tatsache, daß weder Angaben über die Zahl der Fußgängerüberwege noch über die Verkehrsmengen an diesen Stellen für das gesamte Bundesgebiet vorliegen, vermag ich Ihre zweite Frage leider nicht zu beantworten. Die Zebrastreifen werden im allgemeinen mit den gleichen Materialien ausgeführt wie die übrigen Fahrbahnmarkierungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen führt turnusmäßig Vergleichsprüfungen von Farbenproben durch, um für die Bundesfernstraßen geeignete Markierungsfarben zu ermitteln. Die Untersuchungen erstrecken sich auf die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht, auf die Griffigkeit und auf die Lebensdauer der Markierungsstoffe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen.
    Wehner, Bhndesminister für gesamtdeutsche Fragen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, zu so später Stunde noch das Wort nehmen zu müssen. Aber es gab leider keine Gelegenheit, während der zweiten Lesung auf einige Ausführungen von Kollegen einzugehen, die das notwendig gemacht haben.
    Ich muß einiges zu dem sagen, das Herr Scheel sozusagen im Zusammenhang mit unserer Haushaltsberatung im eigentlichen Sinne des Wortes ausgeführt hat. Er sagte, es gebe bei der gegenwärtigen Regierung und ihrer Koalition leider — leider, sagte er — keine klare Mehrheit für die Deutschland-Politik, und das könne wohl auch gar nicht sein; man brauche sich nur einmal die Personen zu betrachten, die in dieser Regierung für die Deutschland-Politik verantwortlich seien. Er zählte sie dann auf. Es war eine sehr individuelle Aufzählung. Auf der einen Seite zählte er mich, den Minister für gesamtdeutsche Fragen, auf der anderen Seite den Freiherrn von Guttenberg. Von mir sagte er, ich hätte doch sicher das gesamtdeutsche Ministerium übernommen, um meine Vorstellungen von der Deutschland-Politik in dieser Regierung durchzusetzen. Von Herrn zu Guttenberg sagte er, jener habe seine Tätigkeit im Bundeskanzleramt mit dem Ziel übernommen, eben das zu verhindern. Jetzt wissen wir also Bescheid. Herr Scheel sagte, bei solcher Bipolarität könne kein richtiges Ergebnis herauskommen. Das mag wohl sein. Wenn ich denke, was eben hier von Stäben und Heerscharen geredet worden ist, so sehe ich hier eine Linie von Anfang bis Ende in der Stabführung der gegenwärtigen Opposition.
    Ich will mich nicht ungebührlich lange bei Herrn Scheels neckischem Bild aufhalten. Es ist in gewisser Beziehung ein Spiegelbild. Aber im Rahmen der Haushaltsplanberatung muß ich jedenfalls aufklären helfen. Sonst werden Sie am Ende noch sagen, auch dieser Punkt sei unaufgeklärt geblieben, ob tatsächlich die Einzelpläne 27 — das ist das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen — und 04 — das ist das Bundeskanzleramt — in solcher Weise einander paralysieren. Wenn das der Fall



    Bundesminister Wehner
    wäre, müßte man ja sagen: Hier kann man etwas einsparen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Rutschke.)

    — Ja, da habe ich gesagt — Herr Rutschke, Sie sind sehr aufmerksam; aber das ist Ihnen wohl entgangen -: ich hatte leider keine Gelegenheit bekommen. Ich werfe mich ja auch nicht zum Zensor Ihrer Reden in der dritten Lesung auf. Ich hatte selbst den Herrn Präsidenten gefragt. Nur, ich spare Ihnen Zeit, und Sie sparen sich Zeit, wenn Sie sich zur rechten Zeit mit Bedenken melden.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

    Ich jedenfalls möchte hier auf einige der politischen Begründungen für dieses neckische Bild eingehen und einiges sagen, was zur Deutschlandpolitik gesagt werden muß und vielleicht auch gerade heute gesagt werden muß. Bevor ich das tue, will ich noch einmal die Aufmerksamkeit auf eine die Politik der Großen Koalition bewertende Bemerkung des Herrn Kollegen Scheel zurücklenken. Er sagte, in der Offentlichkeit sei immer noch der polemische Streit darüber im Gange, ob denn nun die Politik, die von dieser Regierung vertreten werde, die „bewährte alte" Politik sei, oder ob die Politik, die von dieser Regierung vertreten werde, eine „dynamische neue" Politik sei. Beim zweiten Teil seiner Frage hat Herr Kollege Scheel betont, jetzt schaue er hinüber zur SPD-Fraktion. Ich persönlich nehme an, daß diese es gern hören wird, wenn sie mit Dynamik in Beziehung gebracht wird.
    Aber die Antwort auf die Frage, eine ganz rhetorische Frage, die hier in bezug auf die Politik gestellt worden ist, kann gar nicht sensationell sein. In bezug auf die Deutschlandpolitik ist es die Politik, die das Kräfteverhältnis möglich macht, angesichts einer Lage, die nur sehr gradweise mit unseren eigenen Kräften verändert werden kann. Wer darüber hinwegreden möchte, der täuscht sich gewaltig über die Härte des Geländes, auf dem, in dem und durch das hindurch diese Politik gemacht werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Hier im Hause ringen wir natürlich um das, was möglich gemacht werden soll. Dabei ist es unvermeidlich, daß unterschiedliche Auffassungen ausgetragen werden müssen. Nur ganz kleine Gruppen können so rein sein, daß sie völlig einheitliche Auffassungen haben, wie Sie das ja in allen Fragen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe.)

    Die Ziele, Absichten und auch die Angaben über die Richtung unserer Bemühungen haben die Regierungserklärung vom Dezember, die Erklärung des Bundeskanzlers vom 12. April hier vor diesem Hause, die Briefe, die der Bundeskanzler an den Vorsitzenden des Ministerrates in Ost-Berlin, Herrn Stoph, gerichtet hat, jedenfalls deutlich gemacht. Zur Sache selbst hat Herr Scheel gesagt, im Augenblick seien wir in Europa in einer Periode der Entspannung, aber diese Politik der Entspannung sei ja nicht die unsere, sondern es sei die Politik der
    I Entspannung zwischen den Vereinigten Staaten und der UdSSR. Er sagte, wenn es den beiden Supermächten einfallen sollte, in der nächsten Woche eine Politik des kalten Krieges gegeneinander zu treiben, würden wir — so meint Herr Scheel — dem ohne Gegenwehr ausgeliefert sein und — fügte er hinzu — hier wieder fröhliche Parolen des kalten Krieges hören müssen. Nun, zum letzten Teil will ich sagen: ob die dann fröhlich wären, wäre bei einem Rückfall in kalten Krieg wohl zu bezweifeln. Es läge in der Natur der Sache, daß das zu bezweifeln wäre.
    Aber, Herr Kollege Scheel hat das gesagt, um seiner Aufforderung Nachdruck zu verleihen, wir sollten diese Periode der Entspannung aber nutzen, denn sie sei uns als eine Chance gegeben. Wir sollten sie nutzen, so sagte er, um an einem Sicherheitssystem für Europa zu arbeiten, das nur ein überlappendes Sicherheitssystem sein könne. Er hat das so erläutert: An diesem System sollten die westeuropäischen und die osteuropäischen Länder beteiligt sein und in ihm sollten die beiden nuklearen Supermächte sozusagen nukleare Garantiemächte sein können.
    Meine Damen und Herren, ohne mich in Details zu verlieren, muß ich, weil hier ja davon die Rede war, daß diese Fragen der Politik in der Bundesregierung plus minus Null seien, da hier Bemühungen einander aufhöben, auf das eingehen, was dazu von der Bundesregierung gedacht, gemeint und als Richtlinie befolgt wird. Wie sich unsere Politik der Entspannung als Voraussetzung der Überwindung der Spaltung unseres Volkes mit unserem westlichen Bündnis, mit unserem Bemühen um die Einigung Europas vereinbaren läßt, das sind Fragen, mit denen die Regierung umgeht und sich befaßt. Und der Frage, ob das eine idas andere ausschlösse, ob hier nicht ein tragischer Widerspruch deis Denkens und des Empfindens unserer gesamten Politik vorliege, weichen wir nicht aus; auch nicht — Herr Scheel kommt in seiner Fragenkette auch noch auf diesen Punkt — den Überlegungen, daß ein wiedervereinigtes Deutschland eine kritische Größenordnung hätte, weil es zu groß wäre, um in der Balance der Kräfte keine Rolle zu spielen, zu klein wäre, um die Kräfte um sich herum selbst im Gleichgewicht zu halten. Daher ist es in ider Tat nur schwer vorstellbar, daß sich ganz Deutschland bei einer Fortdauer der gegenwärtigen politischen Struktur in Europa der einen oder der anderen Seite ohne weiteres zugesellen könnte. Und eben darum — das ist unsere Überzeugung — kann man das Zusammenwachsen der getrennten Teile Deutschlands nur in den Prozeß der Überwindung des Ost-West-Konflikts in Europa eingebettet sehen; man kann es sich nur so denken und sich 'in diesem Sinne darum bemühen.
    Das sind Sätze, die der Herr Bundeskanzler in seiner Rede vom 17. Juni 1967 ausgesprochen hat. Dort ist die Antwort auf Herrn Scheels Fragen vorweggenommen und vorweggegeben worden, und das sieht nicht aus wie plus minus Null in einer für unser Volk entscheidenden politischen Frage. Und dort wird, um das noch ein wenig mit drei Sätzen fortzusetzen, deutlich gesagt, daß die Bundesrepu-



    Bundesminister Wehner
    blick ebenso wie ihre Verbündeten eine wertschauende Entspannungspolitik nur auf der Grundlage der eigenen Freiheit, der eigenen Sicherheit führen kann. Die atlantischen und die europäischen Mitglieder des Bündnisses sind deshalb — heute wie früher — aufeinander und auf ihr Miteinander angewiesen. Aber — wir betonen das; und da gibt es wieder eine vorweggenommene Antwort auf diese Fragen des Herrn Kollegen Scheel — diese unsere Bündnisse und unsere Gemeinschaften würden ihren Sinn verfehlen, wenn es ihnen zwar gelänge, in einer machtpolitisch kritischen Region eine lange Waffenruhe zu sichern, wenn aber zugleich die Spannungen akkumuliert würden und die schließliche Entladung um so verheerender sein würde. Deshalb — das ist unsere Vorstellung — muß folgerichtig die Entwicklung zu einem Interessenausgleich zwischen den Bündnissen von West und Ost gefördert werden und schließlich zu einer Zusammenarbeit führen, einer unentbehrlichen Zusammenarbeit angesichts der Krisenherde in allen Regionen unserer Welt. Das, meine ich, ist tatsächlich das, wonach Herr Kollege Scheel gefragt hat.
    Ich möchte des mit einer Bemerkung aus dem Bericht des Bundeskanzlers über .die Lage der Nation im gespaltenen Deutschland ergänzen: So stark unsere Bindungen im atlantischen Bündnis, so freundschaftlich unsere Beziehungen zu den Vereinigten Staaten auch sind, so dürfen wir doch unsere eigene Zukunft und, wie wir meinen, auch die Zukunft ,eines vereinigten westlichen Europas nicht im festen Gefüge eines nordatlantischen Imperiums suchen. Eine solche Lösung würde die Demarkationslinie, die Deutschland und Europa teilt, in einen dauernden Grenzwall verwandeln. Eine solche Lösung könnte aber auch die Gefahreines großen Weltkonflikts in dramatischer Weise steigern.
    Ich muß das in diesen Zusammenhang stellen, weil sowohl der Herr Kollege Scheel als auch der Herr Kollege Genscher — natürlich mit Recht — Fragen, die diese entscheidenden Probleme berühren, gestellt haben. Ich wollte ihnen nur helfen zu verstehen, daß die Regierung Antworten auf solche Fragen hat.
    Herr Scheel hat gesagt, daß Deutschland im Kern der europäischen Teilung liege, daß es uns in erster Linie angehe und daß wir also auch in erster Linie uns um die Lösungen bemühen müßten. Nun, ich hoffe, es wird den Kollegen Scheel und seine Freunde nicht genieren, wenn ich bemerke, daß es eine bemerkenswerte Übereinstimmung zwischen der Richtung seiner Fragen und den grundlegenden politischen Vorstellungen gibt, die der Bundeskanzler als die festen Absichten der Bundesregierung dargelegt hat. Ich finde, es wäre ein Fortschritt, und es würde das Gewicht der deutschen Position in dieser schwierigen Gesamtlage erhöhen, wenn es in solchen grundlegenden Fragen eine Übereinstimmung der drei Fraktionen dieses Hauses auch im politischen Alltag gäbe.
    Herr Scheel hat angeregt, einen Entwurf zu einer europäischen Sicherheitsordnung zu entwickeln, daß wir uns Gedanken machen, wie man die NATO weiter entwickeln könnte, und daß eine gemeinsame
    Abrüstungspolitik, eine gemeinsame Verteidigungspolitik im Interesse der Zusammenarbeit in ganz Europa stehen müsse. Sie müsse, sagt er, auf ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem ausgerichtet sein, eines an dem Ost und West beteiligt sind, das von den beiden Nuklearmächten garantiert werde — dies kehrt ja immer wieder —, und er meinte, ohne eine solche Zielrichtung der Politik sei das Problem der Wiedervereinigung überhaupt nicht vorwärtszubringen. Entsprechend äußerte sich später zur selben Problematik Herr Kollege Genscher. Es ist dabei gesagt worden, daß es die spezielle Aufgabe der Deutschen diesseits und jenseits der Demarkationslinie sei. Wir müßten unser Verhältnis zur DDR ordnen.
    Nun, gerade darum bemüht sich die Bundesregierung. Ich will dabei nicht untersuchen, wer in den Reden der genannten Kollegen „wir" sind oder wer damit gemeint sein kann, wenn es darum geht zu sagen, die Dinge seien eben in der Nachkriegszeit nicht so verlaufen, wie wir alle es angenommen hätten. Bleiben wir bei dem, was jetzt ist. Wir haben es jetzt mit sehr harten Tatsachen zu tun. Die Gegenseite! Nun, was will die Gegenseite von uns? Nicht irgendwelches; Sie will von uns unsere Unterschrift unter die Besiegelung der Unwiderruflichkeit, der Endgültigkeit der Teilung Deutschlands. Das will die Gegenseite. Das muß man sehen. Damit haben wir es zu tun. Natürlich muß man sich damit befassen. Natürlich muß man eine Politik machen, die ihr das nicht gibt,

    (Beifall bei den Regierungsparteien) aber eine Politik machen.

    Wir haben demgegenüber die Pflicht, die deutsche Frage offenzuhalten, keinen Buchschluß über die deutsche Frage selbst mit zu bewirken oder herbeizuwünschen oder durch uns zustande bringen zu lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es hilft nichts und — ich muß sagen — es ist nicht einmal richtig, wenn gesagt wird — so hat es der Kollege Scheel gesagt —, mit der bisherigen Deutschlandpolitik seien wir keinen Schritt weitergekommen. Er hat dazu gesagt, schon eine flüchtige Beurteilung der bisherigen Deutschlandpolitik zeige das. Nun, ich gebe zu, das war offenbar eine sehr flüchtige Beurteilung. In Wirklichkeit sind wir weitergekommen, wobei man das mit aller Bescheidenheit sagen muß. Es ist nämlich nicht die Bundesrepublik — und ihre Regierung —, die heute als Störenfried einer Verständigung angesehen wird. Das hat sich sogar im Urteil regierender kommunistischer Parteien, die ja von uns nicht gut denken können, sehr geändert. Immerhin hat sich in dieser Hinsicht das Bild um 180 Grad gedreht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Kollege Müller-Hermann hat in der Debatte darauf hingewiesen. Da gibt es Bewertungen, da gibt es auch Überlegungen, was man nun weiter denken kann. Nein, heute ist es so: Es ist nicht Bonn, das nein sagt, wenn Verständigungsvorschläge gemacht werden. Es ist die SED-Führung, es ist die



    Bundesminister Wehner
    DDR-Regierung, die nein sagen, wenn Verständigungsvorschläge gemacht werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das sollten wir festhalten, nicht, damit es nicht weitergehe, aber damit man um uns herum weiß und wir selber wissen, wie die Lage wirklich ist. Wir haben uns doch dieser Lage wahrlich nicht zu schämen und uns angesichts dieser Lage auch nicht zu zerreißen, zu zerfleischen oder zu überschlagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir müssen mit vielem fertigwerden. Da ist der Vetrrag vom 12. Juni 1964, damals zwischen der UdSSR und DDR auf 20 Jahre abgeschlossen, der feststellt: Es soll so bleiben, wie es ist. Da sind die bilateralen Abkommen des Jahres 1967, die zur Bekräftigung der Rolle abgeschlossen worden sind, die Ostberlin durch diesen Vertrag von 1964 zugeschrieben bekommen hat. Und jetzt haben wir es mit der neuen DDR-Verfassung — so heißt sie — zu tun, durch die das Regime ohne nationale Legitimation

    (Sehr wahr! in der Mitte)

    gleichziehen möchte, ranggleich werden will mit den Volksdemokratien.

    (Zustimmung bei der SPD und bei der CDU/ CSU.)

    Das ist der Vorgang.
    Unser Politik, so hat Herr Scheel gesagt, müsse darauf hinauslaufen, die beiden Teile der Nation am Ende unter ein Dach zu führen, und weil das nach Lage der machtpolitischen Konstellation in der Welt jetzt nicht möglich sei, müßten wir doch eine Form des Nebeneinanders entwickeln, die — so meinte es wohl Herr Scheel — diesem Ziel diene. Nun, die Bundesregierung hat Ansätze dazu geschaffen und entwickelt. Sie bleibt dieser Aufgabe verpflichtet. Aber sie kann nicht Wunder wirken. Sie kann nicht, wenn auf der anderen Seite aus anderen Gründen und wie lange noch die Mauer des Nein ist, aus Nein Ja machen. Allerdings kann sie ihre Bereitschaft immer wieder unter Beweis stellen, und sie hat es getan mit der Regierungserklärung vom Dezember 1966, mit der schon erwähnten Erklärung des Bundeskanzlers vom 12. April 1967 und jenen drei Gruppen von Vorschlägen, die sinnvoll geordnet sind und dennoch nicht Ausschließlichkeitsanspruch erhoben haben, mit Vorschlägen, worüber wir bereit wären zu sprechen — nicht ausschließlich, auch über anderes —, und dann mit den schon erwähnten Briefen des Bundeskanzlers, deren letzter vom 28. September ja nichts anderes sagt als dies: wir sind bereit, ohne weitere Voraussetzungen und Vorbedingungen miteinander in Gespräche zu gehen, Verhandlungen zu beginnen über ein gemeinsam zu entwerfendes, gemeinsam zu verwirklichendes Programm, das wenigstens die Bürde der Spaltung unserem Volk erleichtern will. Der Bundeskanzler hat von dieser Stelle aus am 11. März in seinem Bericht über die Lage der Nation gesagt, daß es, wenn es zu solchen Gesprächen und Verhandlungen käme, durchaus auch im Sinne unserer Thematik liege, Probleme wie das des Gewaltverzichts zu behandeln. Das ist doch eine Haltung, die man anerkennen muß. Hier ist einmal etwas, was man anerkennen muß, wenn es darum geht, wer sich bemüht, eine sehr verhärtete Situation in Deutschland auch im Sinne europäischer Entspannung aufzulockern. Das alles ist entwicklungsfähig. Das wirkt auch in gewisser Hinsicht schon jetzt, ungeachtet des Sperrens der SED-Führung.
    Herr Scheel hat gefragt, warum man denn nicht einen Vorschlag aufgreife, der schon an einer anderen Stelle gemacht worden ist und den, ich glaube, auch hier bei der Debatte über den Bericht über die Lage der Nation der Herr Kollege Schmidt als Vorsitzender der SPD-Fraktion zu erwägen gegeben hat, nämlich Beauftragte von beiden Seiten zu ernennen. Herr Genscher hat gesagt, wir sollten doch Termine nennen - gut, das ist Ungeduld; da ist nicht zu schimpfen; das mag ihm also so wichtig sein —, und dann sollte die andere Seite zeigen, ob sie bereit sei. Er hat gefragt, warum wir, wenn die andere Seite einen an sich unmöglichen Vertragsentwurf vorgeschlagen hat — das war ja kein Entwurf, sondern nichts anderes als eine Teilungsurkunde, die wir zu unterschreiben hätten;

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    ehe es überhaupt zu einer Verhandlung, ehe es überhaupt zu einem Gespräch käme, sollten wir eine Teilungsurkunde unterfertigen —, denn nicht — und die Frage ist immerhin interessant — einen entsprechenden Vorschlag machten. Ich möchte meinen Kollegen, die ich soeben hier angesprochen habe, sagen: Nichts Positives ist ausgeschlossen, und noch mehr als das, was Sie hier genannt haben, was Sie vorgebracht haben, ist möglich. Aber die Wahl des geeigneten Zeitpunkts in der Beurteilung der Situation gehört auch dazu. Ich habe insofern nichts dagegen, wenn Sie drängen in dieser oder jener Frage, aber ich habe sehr viel dagegen, wenn Sie meinen, die Regierung wage nichts. Sie kann und sie muß — aber beides muß zueinander stimmen — das tun, was nach Abwägung der zu beachtenden Faktoren im geeigneten Zeitpunkt getan werden soll.
    Weil sowohl Herr Scheel als auch Herr Genscher von der besonderen Natur der Beziehungen zwischen uns und den Verantwortlichen und ihren Institutionen drüben im anderen Teil Deutschlands gesprochen haben, muß ich einige Bemerkungen dazu machen. Herr Scheel hat auf Zwischenbemerkungen im Zusammenhang mit der Erörterung darüber, ob das Fehlen der demokratischen Legitimation der Regierung im anderen Teil Deutschlands ein möglicher Grund sei und ob nicht wir ja auch Beziehungen zu anderen Staaten hätten, deren Regierungen ebenfalls keine demokratische Legitimation hätten, zurückgefragt: Wollen Sie denn schlechte Beziehungen zu dieser Regierung unterhalten, nur weil es eine deutsche Regierung ist? — Inzwischen war gesagt worden: immerhin sei das hier Deutschland, womit wir es zu tun hätten. — Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil, wir wollen gerade deshalb, weil es eine Regierung in Deutschland ist, die Beziehungen haben, die denkbar sind, ohne daß es Beziehungen wie zwischen Ausland und Ausland sein müssen und sein sollen. Um-



    Bundesminister Wehner
    gekehrt ist es aber leider so — wir haben es ja erlebt —: sie wollen ungeachtet dessen, womit jetzt ihre neue Verfassung beginnt, daß sie ein Staat der und der Art deutscher Nation seien, zugleich sagen, das Verhältnis zueinander müsse sein wie das Verhältnis ausländischer fremder Staaten. Dazu muß ich nur sagen: wir können uns nicht auf den Kopf stellen, um der anderen Seite in die Augen sehen zu können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir werden sehen, daß auch sie sich wieder mit den Füßen auf den gemeinsamen Boden stellen, und dann können wir miteinander verhandeln und uns sogar in die Augen sehen.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Herr von Merkatz hat bei diesen Erörterungen — und in einem anderen Zusammenhang hat es auch Herr Müller-Hermann getan — auf die Notwendigkeit des Vorhandenseins der Bereitschaft zur Kooperation auf beiden Seiten — also auch auf der anderen Seite — hingewiesen. Herr von Merkatz sprach in dem Zusammenhang die Befürchtung aus, selbst eine sozusagen staatsrechtliche Annäherungslösung sei wohl letzthin eine Scheinlösung.
    Ohne Zweifel muß Verständigung von mehr als von einer Seite gewünscht und gefördert werden. Solange es nur eine Seite ist, muß diese Seite immer darauf achten, daß die Vernünftigen jene weniger Vernünftigen zurückhalten und nicht sagen: weil die andere Seite gar nicht Miene macht, hören wir auch auf. Denn dann hören alle auf. Dann ist genau das eingetreten, was die von der anderen Seite eigentlich für längere Zeit haben wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ohne Zweifel: Verständigung muß von mehr als nur von einer Seite gewünscht und auch gefördert werden.
    Wille zur Kooperation — das war das Wort des Herrn von Merkatz; ich sage das ohne Abwertung — ist vielleicht viel verlangt, wenn man an die Unterschiedlichkeit der Systeme oder der Regime denkt. Sagen wir: mindestens die Aussicht auf ein faires Wettbewerbsverhältnis wäre das, was z. B. unserem Volk und was unseren Nachbarn in Beziehung zu unserem Volk dienlich sein könnte. Das heißt: das Interesse daran, das sollte auch bei gegensätzlichen Gesellschaftsordnungen, wie man heute gern sagt — in Wirklichkeit ist es da ein Regime —, vorhanden sein, wenn jene wirklich für Frieden sein sollten. Das aber ist das Kriterium. Wenn man sich so verständigen kann, wird es wohl Möglichkeiten geben, auf unserer Seite zu operieren; auf der anderen Seite kann es lange dauern.
    Herr Genscher sagte, es sei unsere Aufgabe, zu keiner Zeit auf eine Politik zu verzichten, die darauf angelegt ist, die andere Seite zu einer Änderung ihres Standpunktes zu bewegen. Eben das tun wir. Am Thema Gewaltverzichtserklärung oder Gewaltverzichtsvereinbarung ist deutlich erkennbar, wie Schritt für Schritt — wenn auch zunächst sehr bedingt; das geht alles ganz mühselig — getan
    und beides wirksam geworden ist. Die Regierung im anderen Teil Deutschlands hatte noch im Februar des Jahres 1967 behauptet, wir hier wollten Gewaltverzichtsvereinbarungen angeblich nur zum Zwecke der Täuschung anderer und schließlich zum Zwecke der Einkreisung der DDR. Diese Position hat die Ostberliner Regierung inzwischen aufgeben müssen. Jetzt möchte sie, wir sollten, ehe Gewaltverzichte überhaupt vereinbart sind oder über sie vorverhandelt sein kann, alles anerkennen, was sie anerkannt haben will, ehe überhaupt über etwas verhandelt werden kann. Man muß ja immerhin diesen Positionswechsel sehen.
    Das heißt, noch ist die Regierung im anderen Teil Deutschlands erst von einer völlig negativen Position auf eine andere, etwas verschleierte Position ausgewichen. Aber es kommt die Zeit, in der auch sie es nicht mehr darauf ankommen lassen kann, als die Endmoräne des Kalten Krieges in die Geschichte einzugehen. Das ist unsere Möglichkeit.
    Es ist ja nicht so, wie Herr Genscher anzunehmen schien, daß wir uns in Prozedurfragen verstrickt hätten; wir nicht! Wir müssen uns alle bemühen, soweit das geht, wirklich realistisch zu sein.
    Herr Genscher hat gemeint, die Bundesregierung solle geradezu die Befürworterin einer gesamteuropäischen Sicherheitskonferenz sein, weil nach Lage der Dinge eine solche Konferenz auf lange Sicht wahrscheinlich das einzige internationale Gremium wäre, von dem oder vor dem mit einiger Aussicht auf Erfolg auch über die deutschen Probleme gesprochen werden könnte. Gut, alles zu seiner Zeit. Vergessen Sie und vergessen wir alle bitte nicht, daß die Bundesrepublik nicht im Alleingang und nicht ohne Zusammenwirken mit unseren Vertragspartnern in ein Konferenzgefälle hineinschlittern darf, das ja ursprünglich hergerichtet worden ist, um die Bundesrepublik sozusagen zum Sündenbock für alle Befürchtungen zu machen, die man in Ost und West hegt.
    So hat es ja angefangen. Die Zeit ist zu weit fortgeschritten, und ich würde unverschämt sein, wollte ich das hier in Erinnerung bringen mit einem Zitat aus jener Konferenz, dem Parteitag der Regierungspartei der Sowjetunion, im März 1966, dem ein Jahr später im April die Erklärung der in Karlsbad versammelten kommunistischen Parteien Europas gefolgt ist. Wir sind dabei — dais ist die Essenz dieser Seite unserer Politik —, ursprüngliche Ansichten und Absichten, Ansichten darüber, wie man uns sozusagen eine Sicherheitskonferenz' um den Leib legen könnte, während wir die Behandelten bleiben sollten, zu ändern. Wir haben uns zur Diskussion gemeldet über die Probleme europäische Friedensordnung und Sicherheit. Wer aber jetzt überwiegend oder ausschließlich von einer Sicherheitskonferenz als Prozedur spricht, der läuft, auch wenn er es ganz anders will — und ich nehme an, die genannten Kollegen wollen das natürlich nicht in dieser Richtung —, Gefahr, denen ein wenig Wasser auf die Mühle zu leiten, die von Anfang an nur die Arbeitshypothese hatten: Sicherheitskonferenz nur deshalb, damit wir einmal die Bundesrepublik ans
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168, Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8959
    Bundesminister Wehner
    „Brett" kriegen. Über das sind wir doch schon ein wenig hinweg. Wir müssen sehen, wie das bei solchen Landschaften ist, damit wir nicht wieder zurückrutschen und dabei zurückgezerrt werden. Wir haben bei manchen anderen in Ost und West, in Nord und Süd, schon gewisse bessere Einsichten wirken lassen, so daß ursprüngliche Absichten inzwischen modifiziert worden sind und ein Klima sachlicher Diskussion geschaffen worden ist. Weitere Bemühungen sind natürlich notwendig. Indem wir uns so zur Diskussion gemeldet haben und unseren Willen, an den Bemühungen um eine europäische Friedensordnung teilzunehmen, doch schon ziemlich wirksam gemacht haben — jedenfalls erkennbar gemacht haben —, haben wir, das darf man feststellen, in anderen Himmelsrichtungen Interesse erweckt, und die Diskussion wird vielfach sachlicher geführt.
    Ich finde es bedauerlich — ich muß das bei dieser Gelegenheit sagen —, daß gestern „Neues Deutschland" — so neu ist das sonst nicht — aus der „Prawda", der Moskauer Zeitung, etwas übernommen hat, was „Neues Deutschland" gern weitergibt. Schon die Überschrift, die „Neues Deutschland" dieser Meldung über den „Prawda"-Artikel gab, zeigt, was alter Wunsch des „Neuen Deutschland" ist. Die Überschrift heißt „Bonn trotz seiner Tarnung als Feind bekannt." Da steht dann, die Prawda habe einschätzend festgestellt: Die Tatsachen zeugen davon, daß die Politik der Bonner Revanchisten zu einer immer größeren Gefahr für den Frieden und die Sicherheit in Europa wird. Und dann heißt es: Die Bonner Revanchisten und ihre amerikanischen Beschützer setzten besondere Hoffnungen auf die Politik der wahlweisen Koexistenz, deren Wesen darin bestehe, die Beziehungen mit einzelnen sozialistischen Ländern etwas zu verbessern und die aggressive Linie gegen andere fortzusetzen. Dieses Trauma wird von manchen dort gepflegt, und wir müssen aufpassen, daß es sich allmählich normalisiert.
    Nur „Feind"! Das ist das, was einen nachdenklich machen kann. Wenn unsere auf die Friedenssicherung orientierte Politik als eine — wie es der „Prawda" zugeschrieben wird, dies geschrieben zu haben — „immer größere Gefahr für den Frieden und die Sicherheit in Europa" bezeichnet wird: Ja, worin besteht denn dann eigentlich die Gefahr? Haben dann Worte überhaupt noch einen Sinn? Das muß man wissen. Die Gefahr, die wirkliche Gefahr, scheint mir jedenfalls in der Feindabstempelung, in diesem Sperriegel gegen sachliche Diskussion zu bestehen, indem man sagt: „als Feind bekannt." Wir bemühen uns, dieses Feindverhältnis aus der Politik zu verdrängen. Uns wird darin niemand irremachen, auch nicht noch so verrückte Kabolzschläge.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit dankbar ein paar Sätze unseres nördlichen Nachbarn, genau um diese Zeit jetzt gesagt und veröffentlicht, hier aufnehmen. Der Außenminister Dänemarks hat in der außenpolitischen Debatte des Folketings unter anderem gesagt, daß die dänische Regierung mit Sympathie die Annäherung der Bundesregierung an die Staaten Osteuropas verfolge. Er hat, wörtlich übersetzt, gesagt:
    Wir hoffen, daß diese Anstrengungen allmählich auch zu einer besseren Verständigung in Osteuropa führen. Ohne Vertrauen in die neue deutsche Demokratie können die Verhältnisse in Europa nicht normalisiert werden. Nach unserer Erfahrung ist dieses Vertrauen durchaus begründet.
    Das ist anständig. Das muß als Anständigkeit und zugleich als eine offene Bekundung einer Erfahrungstatsache eines unserer unmittelbaren Nachbarn auch einmal gesagt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir sollten dies einmal auch jenen, die im eigenen Land .das Bedürfnis zu haben scheinen, das alles immer in Zweifel zu ziehen, zum Nachdenken mitgeben. In dem Zusammenhang — ich will das nicht ausweiten — hat der dänische Außenminister auch gesagt, daß seine Regierung in der Behandlung der Deutschlandfrage davon ausgehe, daß die Lösung des Problems auf der Grundlage der Anerkennung des Wunsches des deutschen Volkes nach Selbstbestimmung und Wiedervereinigung nur als Resultat eines langen Prozesses erzielt werden könnte, der das Mächtegleichgewicht, das gegenwärtig herrsche und notwendig sei, überflüssig mache.
    Das wollte ich nur gesagt haben als eine andere Art, uns einzuschätzen, als es die ist, die hier vom „Neuen Deutschland", in diesem Falle unter Bezugnahme auf die „Prawda", immer noch in eisigster Form, auch wenn es jetzt überall Frühling wird, Verwendung finden soll.
    Walter Ulbricht, der Staatsratsvorsitzende auf der anderen Seite, hat gestern in einer Rede, die über alle Sender und Fernsehstationen ausgestrahlt wurde, zu dem Volksentscheid gesprochen, der morgen, am 6. April, stattfindet. Er hat es als einen geschichtlichen Auftrag bezeichnet, den Frieden zu sichern, und dabei gesagt, daß die Periode, in der wir — er meint die Deutschen — seit 1945 leben, die längste Friedensperiode sei, die es seit Beginn dieses Jahrhunderts in Europa gegeben habe, und das sei manchen noch gar nicht bewußt geworden. Das alles ist gesagt im Zusammenhang mit einem Plebiszit über eine Verfassung, von der hier schon manches geschrieben und gesagt worden ist. Aber mich hat interessiert, daß Ulbricht sagt, das sei die längste Friedensperiode, die es seit Beginn dieses Jahrhunderts in Europa gegeben habe, ohne daß das manchen überhaupt bewußt geworden sei.
    Ist es nicht vor allem deshalb, weil das deutsche Volk daran gehindert wird, seinen Frieden mit sich selbst zu machen? Ich glaube, das ist das Entscheidende. Es kann gar nicht wirklich empfinden, was das heißt, daß in diesem Erdteil seit geraumer Zeit — und wenn man solche makabren Vergleiche zieht: seit einer verhältnismäßig längeren Zeit, als sonst die Intervalle in diesem Jahrhundert in diesem Erdteil waren — nicht Krieg, sondern Frieden ist. Und dennoch sei das, wie er selber sagt, manchen oder vielen noch gar nicht bewußt geworden. Das ist deshalb so, weil das deutsche Volk daran gehindert wird, seinen Frieden mit sich selbst zu machen.



    Bundesminister Wehner
    Ulbricht will — so hat er in seiner Rede von gestern gesagt — Frieden und Erhaltung des Friedens an ganz bestimmte politische Strukturen oder auch politische Herrschaftsformen binden. Er nennt seine Struktur und Herrschaftsform „Sozialismus". Wir streiten bei unseren Bemühungen um Frieden und Selbstbestimmungsrecht nicht um Systeme oder Strukturen. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß Systeme, die Anspruch auf Alleingültigkeit erheben, den Frieden gefährden, auch wenn sie feierlich Frieden als ihr Ziel proklamieren,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    ja gerade dann, wenn sie behaupten, sie allein sicherten den Frieden. Worauf es ankommt, ist, endlich die Menschen und ihre Sehnsucht, im Frieden zu leben, zu ihrem Recht kommen zu lassen. Systeme müssen den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Das ist unser Kriterium.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Im übrigen: Die Behörden oder die Parteispitzen in Ostberlin werden den Lauf der Ströme nicht umkehren können, weder den der Elbe noch den des Geistes. Am Vorabend eines schweren. Ganges, den der Teil unseres Volkes gehen muß, der daran gehindert ist, mit uns zusammenzuleben, muß man hier daran denken, was das für die heißt, denen wir das nicht abnehmen und erleichtern können. Wir müssen ohne Überheblichkeit und ohne belehren oder bevormunden zu wollen, deutlich machen: Wir bleiben Angehörige des einen deutschen Volkes und bleiben in der Verpflichtung, die Einheit unserer Nation mit friedlichen Mitteln zu erringen. Das ist das, was wir sagen und tun müssen.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)

    Die Väter unseres Grundgesetzes, zu denen Theodor Heuss, Konrad Adenauer und Kurt Schumacher gehören, haben uns eine Verpflichtung aufgegeben, als sie das Grundgesetz unter die Worte gestellt haben: Von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen.
    Meine Damen und Herren, unserem Volke ist offensichtlich die Prüfung auferlegt, auch im Zustand seiner Teilung dem Frieden der Welt zu dienen, so weit und so gut das geht. Damit es als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa dem Frieden der Welt dienen kann, muß es dabei seinen Frieden mit sich selbst finden; in diesem Prozeß — nicht erst das eine und dann das andere, das wäre schön, hätte man das. Wir stehen unter dieser fürchterlichen Prüfung in diesem Ringen um diesen Beitrag, an dem wir gemessen werden, an dessen Intensität wir gemessen werden, in diesem Ringen, unseren Frieden mit uns selbst zu finden. Dazu muß das, was im Grundgesetz lautet: „Vom Willen beseelt" und was man weder konservieren noch archivieren noch galvanisieren kann, immer wieder und fortgesetzt erneuert werden. Das ist unsere Pflicht.
    Das zu betonen, meine Damen und Herren, ist mir eine Herzenssache. Es ist mir auch notwendig als Ausdruck für das Erkennen jener Notwendigkeiten, denen wir gerecht werden müssen durch unsere Politik, gerade am Vorabend eines Ereignisses, das den Bürgerunfrieden zwischen Deutschen zum Programm erheben will.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr wahr! Sehr schlimm!)

    Unsere Debatten hier — und das kann nicht anders sein in einem frei gewählten Parlament, Debatten über Budget —, unsere Debatten dienen mit allen und bei allen Kontroversen dem Frieden unseres Volkes. Sie müssen ihm dienen. Wo die Gefahr besteht, daß das anders wird, muß man hart miteinander ins Gericht gehen. Schämen wir uns nicht der Tatsache — bitte —, daß wir bei allem Streit dieses jedenfalls gemeinsam haben müssen.
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gemeinschaftswerk von Deutschen aus Nord- und Süddeutschland, aus West-, Ost-, Mitteldeutschland und — nicht zu vergessen — von Deutschen aus Siedlungsgebieten außerhalb der alten Reichsgrenzen. Diese Bundesrepublik muß als die demokratische Komponente der deutschen Politik jene gerechte, dauerhafte Lösung unserer nationalen Frage anstreben, eine demokratische Lösung dieser nationalen Frage, die offensichtlich nur möglich ist im Rahmen einer europäischen Friedensordnung.
    Das, meine Damen und Herren, ist eine gewaltige Aufgabe. Im Bemühen um die besten Wege, um die nächsten Wegstrecken sollten wir versuchen, stets der Tatsache eingedenk zu sein, daß es ohne die handlungsfähige Bundesrepublik Deutschland keine gerechte und dauerhafte Lösung der nationalen Frage unseres Volkes geben könnte — allein durch sie auch nicht, aber ohne sie überhaupt nicht.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)

    Die Bundesrepublik Deutschland muß von Deutschland für die Deutschen so viel wie möglich retten durch ihr tägliches Wirken und die Summe ihres Wirkens. Das wollte ich in dieser Stunde und vor einem schweren Gang derer, mit denen uns vieles verbindet, im Zusammenhang mit unseren konkreten Streitfragen über Politik gern gesagt haben. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

    (Lebhafter, anhaltender Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß der Gesamtdeutsche Minister aus seiner speziellen Verantwortung heraus am Vorabend der Pseudovolksabstimmung in Mitteldeutschland hier mahnende Worte gesprochen hat, die von uns allen in der gleichen Weise empfunden werden, ist sein legitimes Recht. Wir als Opposition teilen mit ihm die Auffassung, daß der Gang, den unsere Landsleute gehen, schwer ist, und daß sie für uns an diesem Tage vieles mit-



    Mischnick
    tragen, was manche bei uns in ihrer eigenen Freiheit leichtfertig als selbstverständlich ansehen. Wir sind uns gemeinsam bewußt, daß die Schaffung der neuen Verfassung in der DDR die Dinge erschweren wird und daß es um so notwendiger ist, hier gemeinsam über alle parteipolitischen Schranken hinweg nach Mitteln und Wegen zu suchen, die uns in der Sache zu dem Ziel führen, das der Gesamtdeutsche Minister hier angesprochen hat und das unser gemeinsames Ziel ist. Insofern besteht völlige Übereinstimmung.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zusätzlich zu dieser Gemeinsamkeit ein paar Bemerkungen zu dem machen, was der Gesamtdeutsche Minister zu den Stellungnahmen der Freien Demokraten, zu den Stellungnahmen meiner Kollegen Scheel und Genscher, hier zum Ausdruck gebracht hat, und lassen Sie mich damit zugleich aus zeitökonomischen Gründen die Begründung zweier Entschließungsanträge mit vornehmen, die noch nicht begründet worden sind. Herr Bundesminister Wehner, ich habe Verständnis, daß Sie heute zu dem speziellen Thema gesprochen haben. Ich verstehe aber nicht ganz, warum es nicht möglich gewesen sein sollte, am Dienstag während der Debatte über den Bundeskanzleretat zu den Fragen zu sprechen, die dort von den Kollegen Scheel und Genscher angesprochen worden sind. Das wäre aus zeitökonomischen Gründen vielleicht besser gewesen.
    Viele der Gesichtspunkte, die Sie hier gebracht haben, waren ja in ihrer Grundauffassung eine Bestätigung dessen, was die Freien Demokraten zum Ausdruck gebracht haben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich hatte oft !den Eindruck, es war teilweise eine Art Mahnungsrede an Ihren Koalitionspartner, über manche Dinge doch etwas mehr nachzudenken, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

    (Abg. Rasner: Herr Mischnick, das ist kleinkariert!)

    Um Ihnen diese Möglichkeiten auch ein der Sache zu geben, haben wir die Entschließungsanträge auf den Umdrucken 428 *) und 429 **) gestellt. Ich darf Sie daran erinnern, daß die verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU mir bei einer der letzten Debatten zuriefen, was denn die FDP in der Oder-Neiße-Frage wolle. Sie haben jetzt in dem Entschließungsantrag Umdruck 429 im Wortlaut unsere Meinung vorliegen. Sie haben jetzt Gelegenheit, sich mit dem, was wir wollen, im Auswärtigen Ausschuß und im Gesamtdeutschen Ausschuß auseinanderzusetzen und dazu Stellung. zu nehmen. Hier ist Gelegenheit geschaffen, die unterschiedlichen Äußerungen zwischen den Koalitionsfraktionen und zwischen Regierung und Koalitionsfraktionen an Hand eines konkreten Entschließungsantrages im zuständigen Ausschuß zu beraten.
    Wir bitten deshalb, diesen Antrag dem Auswärtigen Ausschuß und dem Gesamtdeutschen Ausschuß zu überweisen.
    *) Siehe Anlage 2
    **) Siehe Anlage 3
    Der Entschließungsantrag Umdruck 428, der sich mit der Frage „Alleinvertretungsanspruch, Alleinvertretungsrecht" auseinandersetzt, ist genau der Antrag, sehr verehrter Herr Bundesminister, der dafür sorgen soll, daß auch hier zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition an Hand eines konkreten Vorschlages einmal die Diskussion geführt wird, wie man eigentlich in Zukunft bei weiteren Schritten verfahren will. Es ist doch unbestreitbar, daß gerade bei den Punkten, die der Herr Bundesminister Wehner in der Darstellung dessen, was man getan hat, aufführte, immer wieder der Hemmschuh sichbar wurde, ja daß im Brieftext an Stoph mit dem Alleinvertretungsanspruch ein Hemmschuh eingebaut wurde, der uns nach wenigen Wochen wieder ein Stück auf diesem Weg zurückgeworfen hat. Wir wollen Ihnen Gelegenheit geben, im Gesamtdeutschen Ausschuß über diese Fragen im einzelnen zu sprechen und hier nach Möglichkeit eine gemeinsame Formel für das künftige Vorgehen zu finden.
    Zum Abschluß nur ein paar kurze Bemerkungen zu einigen Hinweisen, die der Herr Bundesminister Wehner auf die Vorschläge meiner Kollegen Scheel und Genscher gab. Herr Bundesminister, Kollege Scheel hat nicht davon gesprochen — auch Kollege Genscher nicht —, daß eine Sicherheitskonferenz ein Allheilmittel sei, sondern es geht uns darum, daß auch diese Bundesregierung eine Politik verfolgt, die die Schaffung neuer Sicherheitssysteme möglich macht, und sich mit diesen Fragen laufend auseinandersetzt. Daß hier unterschiedliche Meinungen in der Koalition sind, ist leider nicht zu bestreiten. Es wäre uns wohler, wenn das nicht der Fall wäre.
    Als letztes, Herr Bundseminister Wehner: Wir haben von dieser Großen Koalition nie Wunder erwartet. Auf diese dumme Idee sind wir nicht gekommen. Wir wären nur froh, wenn manches von dem Guten, das hier gesagt worden ist, konsequent in der Politik dieser Regierung durchgeführt worden wäre.

    (Beifall bei der FDP.)