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    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Inhalt: Nachruf auf den amerikanischen Negerführer und Nobelpreisträger Martin Luther King 8915 A Amtliche Mitteilungen 8915 B Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung 513 des Europarates betr. Beschwerderecht der Beratenden Versammlung bei der Europäischen Kommission der Menschenrechte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8915 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8916 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlung 165 der Versammlung der WEU betr. stärkere Herausstellung des Problems der politischen Einigung Europas bei den Verhandlungen über die Beitrittsanträge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8916 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8917 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 8917 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Völkerrechtliche Wertung des Einsatzes von nordvietnamesischen Soldaten in Laos und von kämpfenden Guerillas in Thailand als Aggression Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8917 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8917 D Dorn (FDP) 8918 B Frage des Abg. Dorn: Gründung sog. Europäischer Schulen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8918 B Dorn (FDP) 8918 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8919 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU) . . . 8919 A Fragen des Abg. Frhr. von Gemmingen: Vertragsabschluß des Bundesernährungsministeriums mit einer Werbeagentur — Kosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 8919 B Frhr. von Gemmingen (FDP) . . . 8919 C Wächter (FDP) 8920 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Sicherstellung preisgünstiger Importkonserven für den Verbraucher Höcherl, Bundesminister . . . . . 8920 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 8920 B Sander (FDP) . . . . . 8921 B, 8992 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8921 C Dröscher (SPD) 8921 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 8922 B Fragen des Abg. Wächter: Erfüllung eines Teils der Verpflichtung der Bundesrepublik zur Lieferung von Getreide an Entwicklungsländer durch Abgabe von Molkereiprodukten möglich? Höcherl, Bundesminister . . . . 8922 C Wächter (FDP) 8923 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8923 D Dröscher (SPD) . . . . .. .. . 8924 B Sander (FDP) . . . . . . . . 8924 C Fragen des Abg. Varelmann: Ausgleichsabgabe für Frischfleisch — Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes Höcherl, Bundesminister . 8924 D, 8926 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8925 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 8926 B Fragen des Abg. Sander: Billigeinfuhren aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 8926 C Sander (FDP) 8926 D, 8928 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 8927 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 8927 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksachen V/2150, V/2701 bis V/2731) — Dritte Beratung — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/2823) Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8928 C Hermsdorf (SPD) . 8932 A, 8963 B, 8965 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 8937 D Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 8946 A Wehner, Bundesminister . . . . . 8954 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8960 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 8962 C Damm (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . . . 8963 C Jung (FDP), Erklärung nach § 36 GO 8964 A Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 8965 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2772) — Zweite und dritte Beratung — 8965 C Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2771) — Zweite und dritte Beratung — . . . Busse (Herford) (FDP) . . 8965 D, 8966 D Dr. Ritgen (CDU/CSU) 8966 C Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2769) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2770) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Anträge der Fraktionen der FDP, SPD und CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (Umdrucke 297, 298, 299, Drucksache V/2758) 8967 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/2627, V/2765) 8967 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zweiunddreißigste und Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2628, V/2766; V/2654, V/2767) 8967 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8968 Anlagen 8969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8915 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 6. 4. Frau Albertz 5. 4. Dr. Apel * 5. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 5. 4. Dr. Artzinger * 5. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 5. 4. Dr. Barzel 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Bauer (Würzburg) 5. 4. Prinz von Bayern 5. 4. Dr. Becher (Pullach) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 5. 4. Berendsen 6. 4. Berger 5. 4. Blumenfeld 5. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. Dr. Bucher 5. 4. Corterier * 5. 4. Cramer 5. 4. Deringer * 5. 4. Diebäcker 5. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Eisner 6. 4. Faller * 5. 4. Fellermaier 5. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 5. 4. Dr. Furler 6. 4. Geldner 5. 4. Gerlach 5. 4. Dr. Giulini 5. 4. Gradl 5. 4. Haage (München) 5. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Hamacher 6. 4. Frau Herklotz 5. 4. Herold 5. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 5. 4. Killat 5.4. Frau Klee** 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Kriedemann * 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 5. 4. Dr. Lohmar 5. 4. Lücke 5.4. Marx (München) 5. 4. Mauk * 5. 4. Frau Dr. Maxsein ** 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Memmel** 5. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 4. Metzger * 5. 4. Missbach 5. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Müller (Worms) 5. 4. Ott 5.4. Peters (Norden) 5. 4. Regling 5. 4. Richarts * 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Scheel 5. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 5. 4. Schmitt (Lockweiler) 5. 4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 5. 4. Schwabe 5.4. Spitzmüller 5. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Dr. Stammberger 6. 4. Dr. Starke (Franken) * 5. 4. 8970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 5. 4. Wienand 5. 4. Anlage 2 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 438 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Schmitt-Vockenhausen, Genscher und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes — Drucksache V/2635 — soll in der Besoldungsordnung für Geschäftsführer von Bundestagsausschüssen an Stelle der Amtsbezeichnungen „Regierungsdirektor" und „Ministerialrat" die neue gemeinsame Amtsbezeichnung „Parlamentsrat" eingefügt werden. 2. Im Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) des Bundeshaushaltsplanes sollen Planstellen der Ausschußgeschäftsführer entsprechend der obigen Nummer 1 eingestuft und unter Berücksichtigung der Dienstposten bei Ausschüssen mit besonders vielfältigen und umfangreichen Aufgaben (etwa ein Drittel der Ausschüsse) aufgeteilt werden. Bonn, den 4. April 1968 Frau Jacobi (Marl) Maucher Dr. von Nordenskjöld Rommerskirchen Dr. Serres Stingl Schmitt-Vockenhausen Eckerland Feuring Dr. Koch Könen (Düsseldorf) Lautenschlager Müller (Mülheim) Neumann (Stelle) Dr. Reischl Frau Renger Spillecke Genscher Dorn Dr. Emde Frau Funcke Freiherr von Gemmingen Graaff Jung Opitz Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Dr. Staratzke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8971 Anlage 5 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Worte des Bundeskanzlers vom 11. März 1968 „Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor seiner großen Bewährungsprobe, und wir alle müssen wissen, daß, wenn wir auf irgend einem Gebiet versagen, die Geschichte niemanden von uns die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt." bis zum 15. September 1968 durch Vorlage von entsprechenden Gesetzentwürfen, insbesondere im Bereich des Bildungswesens, zu konkretisieren und dem Bundestag zu berichten, welche Beschlüsse in in diesem Bereich die Bundesregierung seit Dezember 1965 mit dem Ziel der Weiterentwicklung unseres föderativen Systems gefaßt hat. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 398 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn, Mischnick und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden auf folgende Aufgabenteilung hinzuwirken: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs-, Forschungs- und Trainingszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 8972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 4. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, geeignete strukturpoltische Maßnahmen zu ergreifen, um die im Eisenerzbergbau Beschäftigten wirtschaftlich und sozial zu sichern. Bei Entlassungen sind insbesondere Maßnahmen, wie Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zusätzliche Übergangshilfen für die betroffenen Arbeitnehmer vorzusehen. Bei den Maßnahmen der Bundesregierung soll insbesondere berücksichtigt werden, daß der überwiegende Teil dieses Bergbauzweiges sich in solchen Räumen befindet, die bereits durch ihre Lage im Zonenrandgebiet besonderen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind, und daß im Rahmen der Regional- und der Strukturpolitik auch dieser besonderen Lage Rechnung getragen wird. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für den Haushaltsentwurf 1969 das Kapitel 10 03 (Marktordnung) aus dem Einzelplan 10 auszugliedern und mit Einzelplan 60 Kap. 60 06 „überstaatliche Zusammenschlüsse und gewisse zwischenstaatliche Organisationen von erheblicher finanzieller Bedeutung" zusammenzufassen. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 410 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern und den zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienststellen sicherzustellen, daß die Festsetzung der tragbaren Belastung unter Berücksichtigung der geringeren Mittelzuteilung durch Bund und Länder und der damit verbundenen längeren Laufzeit der einzelnen Maßnahmen und des veränderten Preis-Kostenverhältnisses neu überprüft wird. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8973 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen einer mittelfristigen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jährlich eine Vorausschau über die Gesamtheit der sozialen Aufwendungen und ihre Aufbringung für einen Zeitraum von vier Jahren vorzulegen. Eine Darstellung soll im Sozialbericht erfolgen. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 13 Umdruck 419 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung zum erkennbaren Bestandteil von Lohn und Gehalt gemacht werden kann. Dabei ist sicherzustellen, daß für die Arbeitnehmer keine Benachteiligung im Hinblick auf die Belastung mit Steuern und Abgaben und auf die Einkommen-und Lohnsteuerfreibeträge oder in einer sonstigen Form eintritt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 425 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten), Dr. Rutschke, Reichmann, und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1968 dem Bundestag zu berichten, inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu ändern. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Franke (Hannover), Graaff und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2712 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß, als Gesellschafter aus der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH auszuscheiden, wieder aufzuheben und weiterhin Gesellschafter dieser Gesellschaft zu bleiben. Bonn, den 3. April 1968 Burgemeister Franke (Osnabrück) von Eckardt Enk Erpenbeck Frieler Dr. Hellige Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jungmann Frau Kalinke Kühn (Hildesheim) Lampersbach Dr. Lindenberg Frau Dr. Maxsein Dr. von Merkatz Missbach Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Dr. Ritz Rock Schröder (Sellstedt) Dr. Siemer Dr. Stecker Dr. Steinmetz Stingl Tobaben Varelmann Weimer Franke (Hannover) Ahrens (Salzgitter) Dr. Apel Dr. Arndt (Berlin/Köln) Barche Blachstein Blume Brück (Holz) Cramer Diekmann Frau Eilers Faller Frehsee Gerlach Hansing Hauck Frau Dr. Hubert Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Lösche Lotze Maibaum Marquardt Matthöfer Mattick Frau Meermann Neumann (Berlin) Neumann (Stelle) Raffert Rohde Roß Sänger Dr. Schmidt (Gellersen) Schonhofen Schulte Strohmayr Urban Wendt Graaff Jung Logemann Dr. Mühlhan Sander 8974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 16 Umdruck 436 Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Dr. Hesberg, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2720 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Rechtsungleichheit zu beseitigen, die darin besteht, daß Vermieter teilweise die Kostenmiete entsprechend der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung vom 1. August 1963 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung vom 20. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1298), verlangen können und teilweise nicht. Bonn, den 4. April 1968 Wurbs Spitzmüller Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Staratzke Dr. Imle Walter Jung Zoglmann Frau Dr. Heuser Dr. Hesberg Kubitza Erpenbeck Moersch Wullenhaupt Dr. Mülhan Könen (Düsseldorf) Peters (Poppenbüll) Hellenbrock Porsch Reitz Ramms Anlage 17 Umdruck 396 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2724 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Beratungen mit den zentralen Organisationen der freien Jugendarbeit eine Verbesserung der politischen Bildungsarbeit zu erreichen. Dabei soll die Einführung eines Förderungsprogramms für die Jugendbildungsreferenten bei den Jugendverbänden geprüft werden, 2. zu prüfen, ob in Kap. 29 02 Tit. 571 a) die Positionen F. I. Ziff. 1., 2. und 3. im Bundesjugendplan für das Jahr 1969 entsprechend erhöht werden können. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 18 Umdruck 437 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob in die Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar (Epl. 60 02 Titel 571 c und Einzelplan A 60 02 Titel 571 c) auch das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete einbezogen werden können. Bonn, den 5. April 1968 Schlager Hösl Röhner Niederalt Dr. Kempfler Rainer Unertl Dr. Althammer Brese Burgemeister Damm Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hellige Krug Ott Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Dr. Sinn Dr. Stecker Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf Zebisch Bals Eckerland Frau Eilers Felder Folger Hauck Hauffe Kohlberger Porzner Sänger Frau Schanzenbach Seidel Strohmayr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8975 Anlage 19 Umdruck 433 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse, Genscher, Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Bucher und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) — Drucksachen V/1630, V/2771 — Der Bundestag wolle beschließen: § 61 wird gestrichen. Bonn, den 4. April 1968 Busse (Herford) Genscher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher Mischnick und Fraktion Anlage 20 Erklärung der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Da der Familienlastenausgleich seit 1964 keine Entwicklung mehr zeigt, vielmehr eine Rückentwicklung zu verzeichnen ist, da die Zusicherungen betreffend einer Neuordnung des Familienlastenausgleichs und die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsförderung sich nicht erfüllten, da eine diesbezügliche Entschließung zum Haushalt 1967 ohne Wirkung auf den Haushalt 1968 blieb, da sich auch nach den Beratungen des Kabinettsausschusses noch kein konkretes Ergebnis zeigte, enthalte ich mich der Stimme zum Haushalt 29 des Bundesministers für Familie und Jugend. Anlage 21 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II/20 der Tagesordnung Die Verwirklichung der ab 1. Januar 1968 geänderten II. Berechnungsverordnung hat in einigen Bereichen des Wohnungsmarktes Rechtsungleichheit geschaffen. Ich darf dies an einem Beispiel aufzeigen. Im sozialen Wohnungsbau könnten die neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung des Vermieters grundsätzlich durchgesetzt werden. Bis zum 31. Dezember 1967 war auch für steuerbegünstigte, frei finanzierte Wohnungen unter Bezugnahme auf § 22 des Ersten Bundesmietengesetzes eine Geltendmachung neuer Aufwendungen möglich. Nunmehr, nach Ablauf dieser Frist, ist die Heranführung an die Kostenmiete für den Bereich steuerbegünstigter, frei finanzierter Wohnungen nur durch eine Änderungskündigung zu erreichen, sofern in den Mietverträgen keine Mietgleitklausel enthalten ist. Dies ist aber bei älteren Bauvorhaben meist nicht der Fall, da die Verwendung von Gleitklauseln erst jüngeren Datums ist. Bei frei finanzierten, steuerbegünstigten Bauvorhaben, bei denen als Finanzierungsmittel private Baukostenzuschüsse oder Lastenausgleichsdarlehen gewährt wurden, hat eine Änderungskündigung kaum Aussicht auf Erfolg, da nach neuester Rechtsprechung ein Wohnrecht auf die Dauer der Laufzeit der Darlehen besteht. Für den von mir als Beispiel angeführten Kreis ist also keine Handhabe gegeben, die Kostenmiete zu erreichen. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß, wenn wir diese Rechtsungleichheit nicht beseitigen, das ohnehin schon bestehende Mietgefälle zwischen älteren, steuerbegünstigten, frei finanzierten Wohnungen und neu erstellten Sozialwohnungen weiter vergrößert wird. Ferner dürfte es im Interesse von uns allen liegen, daß eine Gefährdung der Substanz dieser Wohnungen, die durch Nichtgeltendmachung der neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung entstehen würde, nicht eintritt. Das Wohnungsbauministerium wird ersucht, eine Lösung dieses Problems anzustreben, mit der Auflage zu prüfen, ob außer den genannten Fällen weitere Bereiche mit einzubeziehen sind. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tönjes (Drucksache V/2753 Fragen 41, 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im niedersächsischen Emsland (z. B. Nordhorn, Meppen) in erheblichem Umfang neue Schlachthofkapazitäten unter Einsatz von Mitteln aus dem Grünen Plan und der EWG neu errichtet werden sollen, obwohl im angrenzenden nordrhein-westfälischen Emsland ausreichende oder mit nur geringem Investitionsaufwand erweiterungsfähige Schlachthofkapazitäten vorhanden sind, die eine günstige zentrale Lage für einen weiten Bereich des emsländischen Erzeugergebietes besitzen? Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Grünen Plan und die Förderung der Bereitstellung von Mitteln der EWG für Parallelinvestitionen, strukturelle Änderungen in der Fleischvermarktung zu bewirken, die zu Lasten der gegenwärtigen, weitgehend kommunalwirtschaftlich getragenen Struktur gehen und kostenaufwendige kommunale Investitionen brachlegen? Ist die Bundesregierung bereit, die Maßnahmen zur Investitionsförderung bei privatwirtschaftlich getragenen Schlachthöfen analog kommunalen Schlachthöfen zukommen zu lassen? Zu 1) Nach eingehender Prüfung zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich 8976 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 die Beteiligten zur Errichtung dieser neuen Schlachtanlage in Nordhorn und Meppen entschlossen. Entscheidend war die erhebliche Zunahme des Viehbesatzes in den 4 Emslandkreisen Meppen, Liegen, Bentheim und Aschendorf Hümmling und im südoldenburgischen Raum. Die benachbarten Schlachthöfe reichen nicht aus zur Aufnahme dieser zusätzlichen Mengen. Ihre Erweiterung wäre im übrigen nicht billiger. Das waren auch die Gründe für die Befürwortung der Projekte gegenüber der EWG. Zu 2) : Die Bundesrepublik ist allein und ausschließlich an einer modernen Organisation der Fleischvermarktung interessiert. Benachteiligung der kommunalen Einrichtungen liegen ihr fern. Es ist aber nicht zu verkennen, daß die Praxis neue Vermarktungssysteme entwickelt hat, die von der Bundesregierung aufmerksam beobachtet werden. Um sich über die Notwendigkeiten und Entwicklungstendenzen ein umfassendes Bild zu verschaffen, hat die Bundesrepublik eine Expertise in Auftrag gegeben. Im kommenden Jahr werde ich dem Hohen Haus einen Strukturplan für eine Ratonalisierung der gesamten Vieh- und Fleischvermarktung vorlegen. Zu 3): Die Entscheidung über diese Fragen wird auf Grund der in Ziff. 2 erwähnten Untersuchung gefällt werden. Für die Bundesregierung ist vor allem wichtig, marktfernen Überschußgebieten beieiner besseren Vermarktung Hilfestellung zu leisten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten; Dr. Wuermeling (Drucksache V/2753 Fragen 57, 58 und 59) : Wie gedenkt die Bundesregierung konkret die neuerdings ausdrücklich bestätigte Zusage des Bundeskanzlers vom Januar 1967 zu verwirklichen, derzufolge die Streichung der Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes „wettgemacht" werden soll durch eine „Reform des Familienlastenausgleichs, eingebettet in eine mittelfristige Finanzplanung"? Ist es die Absicht der Bundesregierung, gerade unseren kinderreichen Familien als einzigen während dieser Wahlperiode jede Anpassung der seit Januar 1964 unverändert geltenden Kindergeldsätze zu verweigern, während alle anderen monatlichen zum Lebensunterhalt bestimmten öffentlichen Leistungen seit 1964 — z. T. wiederholt — angepaßt worden sind? Erkennt die Bundesregierung an, daß sie durch ihre bisherige Finanzpolitik die nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehenden Familien praktisch um so mehr unter Ausnahmerecht stellt, als kinderreiche Familien durch alle sonstigen Sparmaßnahmen ohnehin schwerer betroffen sind als andere Haushaltungen? Wie Sie wissen, ist der Kabinettausschuß, den die Bundesregierung zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs gebildet hat, am 13. Dezember 1967 zu einer ersten Sitzung zusammengetreten. Anschließend haben mehrere Ressortbesprechungen stattgefunden, in denen die Möglichkeiten für eine Reform des Familienlastenausgleichs eingehend erörtert worden sind. Über die Ergebnisse hat der Kabinettsausschuß am 12. März 1968 beraten. Das Kabinett konnte damit noch nicht befaßt werden. Ich rechne damit, daß dies alsbald nach der Osterpause geschehen wird. Unter diesen Umständen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich z. Z. über das Ergebnis der Beratungen noch nichts mitteilen kann. Die Bundesregierung ist stets der Ansicht gewesen, daß die Kindergeldsätze den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden müssen. Dementsprechend sind in der Vergangenheit die Kindergeldsätze wiederholt erhöht worden. An dieser grundsätzlichen Einstellung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Wann unter den jetzigen Umständen eine weitere Anpassung möglich ist, hängt so eng mit der vom Kabinett zu treffenden Entscheidung über die Reform des Familienlastenausgleichs zusammen, daß ich mich hierzu heute noch nicht zu äußern vermag. Wenn Sie, Herr Abgeordneter, erklären, die Familien seien durch die Finanzpolitik praktisch unter Ausnahmerecht gestellt worden, so muß ich für die Bundesregierung einer solchen Erklärung widersprechen. Es trifft zwar zu, daß die Maßnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts und zur Wiederbelebung der Konjunktur kinderreiche Familien besonders stark belasten. Diese Maßnahmen sind aber in einer sehr ernsten wirtschaftlichen Lage zum Wohl auch der Familien von der Bundesregierung für erforderlich gehalten und vom Parlament beschlossen worden. In Antworten auf Ihre früheren Anfragen habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die Lasten auf alle Schichten und Gruppen unseres Volkes möglichst gleichmäßig zu verteilen, und welche Schwierigkeiten einer anderen Lastenverteilung entgegenstanden (96. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 1967, 118. Sitzung vom 30. Juni 1967). In der Fragestunde vom 11. Oktober 1967 habe ich auf ihre Anfrage dargelegt, daß die im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen mit Art. 6 des Grundgesetzes vereinbar sind. Unter diesen Umständen kann man nicht sagen, die Familien seien durch die Finanzpolitik unter Ausnahmerecht gestellt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten SchmittVockenhausen (Drucksache V/2753 Frage 76): Aus welchen Gründen ist für Taxis nur der Anstrich in schwarzer Farbe vorgesehen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8977 Der einheitliche schwarze Anstrich soll zusammen mit dem auf dem Dach angebrachten TAXI-Schild die Kraftdroschken im Interesse der Verkehrsnutzer leicht erkennbar machen. Diese Regelung, die nur für sog. Klein-Busse und Karavan-Pkw's durchbrochen ist (letztere können mit einem weißen Dach versehen sein), entspricht der Auffassung des Bundesverbandes des Deutschen Personenverkehrsgewerbes und der Mehrheit der obersten Landesverkehrsbehörden. Wenn die Farbe schwarz einheitlich angewendet und nicht eine andere Farbe verwandt wird, so mag hierfür die Tatsache bestimmend sein, daß diese Farbe als relativ neutral anzusehen ist. Taxis werden häufig für besondere Anlässe bestellt. Einerlei, ob der Anlaß trauriger oder freundlicher Natur ist, in jedem Falle ist die Farbe schwarz als angemessen anzusehen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2753 Frage 92) : Erwägt die Bundesregierung zur Beschäftigung tausender arbeitsloser Bauarbeiter in Ostbayern den zusätzlichen Einsatz von Mitteln für den Fernstraßen- bzw. Autobahnausbau in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, zumal die Strukturschwäche in beiden Regierungsbezirken unter anderem auf die immer noch nicht befriedigende Verkehrserschließung zurückgeführt werden muß? In den einzelnen Vierjahresplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen sind in zunehmendem Maße Investitionsmittel für Straßenbauaufgaben in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern zur Verfügung gestellt worden, unabhängig davon erwägt die Bundesregierung die Einleitung zusätzlicher Maßnahmen. Im übrigen ist bei der Bearbeitung des zur Zeit in Vorbereitung befindlichen 2. Ausbauplanes, der die Jahre 1971-1985 umfassen soll, beabsichtigt, diese Mittel weiter anzuheben. Inwieweit die Straßenbauausgaben bei den Staatsstraßen und Kommunalstraßen in ähnlicher Weise wie beim Bund verstärkt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/2793 Fragen 60, 61 und 62) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem nunmehr vorliegenden Bericht über die Lage der Familie zu ziehen hinsichtlich der in Aussicht gestellten Neugestaltung eines Familienlastenausgleichs? Wie gedenkt die Bundesregierung das ungerechte Gefälle in der Wirkung des Splittings und der Kinderfreibeträge innerhalb des Bereichs der Lohn- und Einkommensteuer auszugleichen zugunsten der kleineren Einkommensbezieher mit Kindern? Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der durch den Familienbericht belegten Tatsache zu ziehen, daß die Kinder aus Mehrkinderfamilien beim Besuch höherer Schulen und bei qualifizierten Ausbildungsgängen eindeutig benachteiligt sind gegenüber Einzelkindern? Die vom deutschen Bundestag erbetenen regelmäßigen Berichte über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht den Zweck, eine Reform des Familienlastenausgleichs vorzubereiten. Die Bundesregierung wird aber selbstverständlich die aus dem ersten Familienbericht gewonnenen Erkenntnisse bei ihren Überlegungen für eine Reform des FLA verwerten. Daneben sind noch andere Gesichtspunkte, insbesondere finanz- und wirtschaftspolitischer Art, zu berücksichtigen. Näheres darüber kann im jetzigen Stadium der Beratungen noch nicht gesagt werden. Mit der Auswirkung des Ehegattensplitting und der Kinderfreibeträge, insbesondere bei höheren Einkommen, hat sich der Kabinettausschuß für die Reform des Familienlastenausgleichs eingehend befaßt. Über das Ergebnis dieser Beratungen kann ich Einzelheiten erst mitteilen, wenn das Kabinett die erforderlichen Entscheidungen getroffen hat. Der Familienbericht hat ergeben, daß der Anteil der Kinder, die weiterführende Schulen besuchen, mit zunehmender Kinderzahl einer Familie durchweg sinkt. In dem Bevölkerungsteil, der als Berufsvoraussetzung das Abitur und eine weitergehende akademische Ausbildung benötigt, verschwindet diese Verminderung der Bildungschance der Kinder zwar nicht völlig, tritt jedoch deutlich zurück. Soweit die Ursachen wirtschaftlicher Art sind — vermutlich sind hier allerdings keineswegs nur wirtschaftliche Ursachen im Spiel — wird in erster Linie die beabsichtigte Vorlage eines Ausbildungsförderungsgesetzes dazu beitragen, Ungleichheiten der Startchancen weitgehend zu beseitigen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/2793 Frage 70) : Welches Gewicht hat die naturwissenschaftliche Schulausbildung in anderen Industriestaaten im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland? Methodisch gesicherte und dem neuesten Stand entsprechende Untersuchungsergebnisse über den Anteil der Naturwissenschaften an der Schulausbildung in den Industriestaaten gibt es leider noch 8978 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 nicht. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, die gestellte Frage mit dem Maß an Genauigkeit zu beantworten, das der Bedeutung dieser Frage angemessen wäre. Der Bundesregierung sind jedoch Erwägungen innerhalb des Präsidiums der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bekannt, eine wissenschaftliche Untersuchung, die den zu stellenden Anforderungen gerecht wird, durchführen zu lassen. Die Bundesregierung würde eine solche Untersuchung sehr begrüßen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Frage 71): Ist die Bundesregierung bereit, zu Lasten des Bundeshaushaltes angeschaffte Fahrzeuge, Geräte und andere Ausrüstungsgegenstände, die für Ölwehr- und Feuerlöschzwecke geeignet sind und in der Regel ungenutzt in angemieteten Depots herumstehen, finanzschwachen Gemeinden zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen? Die Ausrüstung des Zivilschutzes soll den Katastrophenschutz in einem Verteidigungsfall verstärken und ergänzen, denn die Ausrüstung des Katastrophenschutzes entspricht den Bedürfnissen des Friedens, nicht aber den höheren Anforderungen eines Verteidigungsfalls. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die freiwilligen Helfer schon im Frieden an diesem Gerät ausgebildet. Abgesehen von einigen Ausnahmefällen, in denen es bisher noch nicht gelungen ist, so viele Helfer zu werben, wie für einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall nötig wären, wird die Ausrüstung ständig benutzt. Die Ausrüstung dient aber schon heute nicht nur der Zivilschutzausbildung. Sie steht daneben bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Fahrzeuge des Brandschutzdienstes dürfen von den kommunalen Feuerwehren ihres Standorts ohne weiteres für die Verstärkung des friedensmäßigen Brandschutzes und des Unfallhilfsdienstes verwendet werden. Das übrige Gerät wird bei Katastrophen, Notständen und größeren Unglücksfällen den im Katastrophenschutz tätigen Behörden und Organisationen auf Anforderung überlassen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, der eine Einheit von Katastrophenschutz und Zivilschutz im Bereich der örtlichen Hilfsdienste anstrebt, ist vorgesehen, daß auch dieses Gerät künftig ohne besondere Formalitäten jederzeit im friedensmäßigen Katastrophenschutz eingesetzt werden kann. Das Recht zur Benutzung des Zivilschutzgeräts im fridensmäßigen Katastrophenschutz darf jedoch nicht dazu führen, daß die Länder und Gemeinden ihre Pflicht zur Vorsorge gegen Katastrophen im Frieden vernachlässigen. Der Bund kann nur dafür sorgen, daß dort, wo im Verteidigungsfall ein erhöhter, über den friedensmäßigen Katastrophenschutz hinausgehender Schutz erforderlich ist, das vorhandene Potential der Länder und Gemeinden durch zusätzliche Ausrüstung und zusätzliches Personal verstärkt wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 72): Hält es das Bundesinnenministerium für zulässig, in der Reihe „Tatsachen — Meinungen" eine Rede des Bundespräsidenten vor dem 7. ordentlichen Bundeskongreß des DGB zu veröffentlichen, die in der wiedergegebenen Form vom Redewortlaut abweicht, obgleich im Vorspann der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine wörtliche Wiedergabe? Der von Ihnen beanstandete Text in der Veröffentlichung des BMI „Tatsachen und Meinungen zum Thema der Notstandsgesetzgebung" wurde im Wortlaut vom „Bulletin" 'des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 13. 5. 1966 übernommen. Das trifft auch für den Wortlaut der Überschrift und den Vorspann zu. Lediglich die einleitenden Worte des Herrn Bundespräsidenten, die das angesprochene Thema nicht berühren, wurden nicht mit übernommen. Der in der Publikation des BMI wiedergegebene Text entspricht also dem offiziellen Text, der im Bulletin 4 Tage nach dem 7. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB in Berlin veröffentlicht wurde. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 73): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundespräsidenten, daß ohne Notstandsgesetzgebung im Ernstfall "aller Wahrscheinlichkeit nach ohne das Parlament gehandelt werden muß"? Deutscher) Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8979 Mit dem Gegenstand Ihrer Frage hat sich dieses Hohe Haus schon vor über Jahresfrist, nämlich in der Fragestunde am 18. Januar 1967, befaßt. Damals hat der Bundesinnenminister auf eine Frage des Kollegen Genscher geantwortet: Die Ausübung der Vorbehaltsrechte der Drei Mächte nach Artikel 5 Absatz 2 des Deutschland-Vertrages kann die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik nur so weit verdrängen, wie die Befugnisse der Drei Mächte reichen. Im übrigen bleiben also die Rechte und Verantwortlichkeiten, insbesondere auch die Kontrollbefugnisse der gesetzgebenden Körperschaften, erhalten. Dies ist selbstverständlich auch heute noch die Auffassung der Bundesregierung. Im übrigen berechtigt der Stand der Beratungen im Rechts- und im Innenausschuß dieses Bundestages wohl zu der Erwartung, daß Spekulationen über die Rechtslage in einem Ernstfalle ohne Notstandsverfassung in aller Kürze gegenstandslos werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abegeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 74) : Sollte das im Jahreswirtschaftsbericht 1968 der Bundesregierung aufgestellte Ziel eines Lohn- und Gehaltswachstums von 4 bis 5 Prozent im Jahre 1968 nach Ansicht der Bundesregierung gleichermaßen für Beamte gelten — wann ist die Bundesregierung dann bereit, die im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorgeschlagene Erhöhung der Grundgehälter um insgesamt nur 1,5 Prozent für 1968 diesem allgemeinen Ziel anzupassen? Die Frage war — bezogen auf den gesamten öffentlichen Dienst — bereits Gegenstand der Fragestunde am 14. März 1968. In der damaligen Antwort ist darauf hingewiesen worden, daß die Bundesregierung die Orientierungsdaten des Jahreswirtschaftsberichtes ausdrücklich als gesamtwirtschaftliche Durchschnittszahlen bezeichnet. Es werden also sektorale und regionale Unterschiede in dem Wachstum der Einkommen zu verzeichnen sein. Für die Beamten sieht der Entwurf des am 27. März 1968 in erster Lesung behandelten Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes neben strukturellen Verbesserungen für bestimmte Beamtengruppen eine allgemeine Erhöhung der Grundgehälter im Bundesbereich um mindestens 3 v. H. ab 1. Juli 1968 vor. Die durchschnittliche Zuwachsrate auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung wird jedoch in diesem Jahr nicht nur durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz beeinflußt. Es muß auch die volle Auswirkung des erst am 1. Juli 1967 in Kraft getretenen Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes mit den ins Gewicht fallenden Stellenhebungen hinzugerechnet werden. Ebenso sind andere strukturelle Verbesserungen, wie die vorgesehene Einführung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie sonstige zwangsläufige Mehrausgaben im Personalsektor zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die für 1968 vorgesehene Besoldungsverbesserung der Zielprojektion des Jahreswirtschaftsberichtes widerspricht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung, auf die Länder und Gemeinden sowie deren Finanzlage Rücksicht zu nehmen, nicht außer acht lassen kann. Von der Entwicklung der Lage in den öffentlichen Haushalten und von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr wird es abhängen, ob weitere Anpassungsmaßnahmen möglich sein werden. Bei der Beratung des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes wird das Hohe Haus Gelegenheit haben, sich mit dieser Frage im einzelnen zu beschäftigen und dabei entsprechende Entscheidungen zu treffen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 75) : Wann legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Entwurf darüber vor, die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten zum 1. Januar 1969 bzw. zum 1. Januar 1971 an jene für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes anzupassen, diese somit auf 43 bzw. 42 Wochenstunden zu senken? Das Bundesbeamtengesetz setzt für die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten nur Höchstgrenzen. Die konkrete Regelung befindet sich in der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten. Eine Änderungsverordnung, durch die die regelmäßige Wochenarbeitszeit zum 1. Januar 1969 und zum 1. Januar 1971 um je eine Stunde gesenkt werden soll, wird zur Zeit vorbereitet. 8980 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/2793 Frage 76) : Wann endlich wird die wiederholt versprochene Neuregelung eingeleitet, die die berechtigte Forderung der im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten auf Gleichstellung mit Berlin und Hamburg erfüllt? Zunächst darf ich feststellen, daß die Bundesregierung bisher nicht versprochen hat, für die im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten einen örtlichen Sonderzuschlag einzuführen. Soweit die Bundesregierung bisher auf eine Neuregelung verwiesen hat, handelt es sich um den Ihnen bekannten Dreistufenplan zur Besoldungsneuregelung. In der dritten Stufe dieser Besoldungsneuregelung ist vorgesehen, die Gehaltsunterschiede nach Ortsklassen zu beseitigen. Die Lebenshaltungskosten haben sich inzwischen in Stadt und Land allgemein so angeglichen, daß Gehaltsdifferenzierungen unter diesem Gesichtspunkt heute als überholt und sachfremd angesehen werden müssen. Hiermit steht der örtliche Sonderzuschlag, den derzeit die öffentlichen Bediensteten in Berlin und Hamburg erhalten, in engem Zusammenhang. All diese Fragen können erst im Rahmen der dritten Stufe behandelt werden. Hierauf hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes, den das Hohe Haus in der vergangenen Woche in erster Lesung behandelt hat, hingewiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes — das wird die dritte Stufe sein — noch in dieser Legislaturperiode . vorzulegen. Erst bei dieser Gelegenheit kann Ihr Anliegen behandelt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2793 Frage 77) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein einheitliches Verwaltungsgerichtsgesetz für die drei Verwaltungsgerichtsbarkeiten nicht nur möglich, sondern auch von der interessierten Offentlichkeit im Interesse der Rechtsuchenden für erforderlich gehalten wird? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vorn 23. Januar 1968 auf die den gleichen Gegenstand betreffende Frage von Frau Dr. Diemer-Nicolaus zu erkennen gegeben, ,daß sie ,eine Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Prozeßordnung in einem Gesetz nicht nur für möglich, sondern aus Gründen der Vereinheitlichung auch für erstrebenswert hält. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß insbesondere bei der Verabschiedung der Finanzgerichtsordnung eine weitgehende Angleichung an die Verwaltungsgerichtsordnung erreicht worden ist. In der Antwort wurde aber auch dargelegt, daß die Schaffung einer einheitlichen Prozeßordnung, die das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Finanzgerichten und den Sozialgerichten regelt, behutsam in Angriff genommen werden sollte, zumal die Finanzgerichtsordnung, die gegenüber dem früheren Verfahren grundlegende Änderungen gebracht hat, als letzte der drei Prozeßordnungen erst vor 2 1/4 Jahren in Kraft getreten ist. Weitere einschneidende Änderungen auf dem Gebiet des Prozeßrechts sollten daher erst dann vorgenommen werden, wenn ausreichende Erfahrungen vorliegen, wenn insbesondere die erheblichen Anpassungsschwierigkeiten überwunden sind, die sich für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und ihre Vertreter sowie die Finanzgerichtsbarkeit nach dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 1. Januar 1966 'ergeben haben. Die Bundesregierung kann auch nicht der Auffassung zustimmen, daß eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen im Interesse der Rechtsuchenden erforderlich wäre. Die geltenden Prozeßordnungen enthalten in sich geschlossene, den jeweiligen Rechtsgebieten angepaßte Verfahrensregelungen, die. einen umfassenden Rechtsschutz gewährleisten. Die Bundesregierung hält eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen daher in erster Linie unter gesetzesökonomischen, verfahrenstechnischen und systematischen Gesichtspunkten für wünschenswert. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 78): Aus welchen Hochschulen gibt es in den Zulassungsrichtlinien einen „Vorrang für Landeskinder"? Die von den einzelnen Bundesländern bzw. wissenschaftlichen Hochschulen erlassenen Richtlinien für die Zulassung von Studierenden zum Hochschulstudium sehen unterschiedliche Regelungen über die allgemeine Zulassung sowie über die Nichtberücksichtigung bzw. den Vorrang bestimmter Gruppen von Studierenden in bestimmten Fakultäten vor. Deutschen Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8981 Im medizinischen Bereich ist nach den geltenden „Richtlinien der Medizinischen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland für die Zulassung von Studienanfängern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin für das Sommersemester 1968" ein Vorrang für „Landeskinder" an folgenden wissenschaftlichen Hochschulen vorgesehen: Freie Universität Berlin Universität Düsseldorf Universität Mainz. Ferner sind an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg gemäß den „Richtlinien für die Zulassung zum Studium der Medizin und Zahnmedizin im 1. Semester an den baden-württembergischen Hochschulen" solche Arbeitsplätze, die nach dem Jahrgang des Abiturs vergeben werden, zu 60 % für Bewerber mit einem Zeugnis aus Baden-Württemberg bereitzustellen. Ob und inwieweit Vorrangstellungen für „Landeskinder" bestehen, die Fakultäten außerhalb des medizinischen Bereichs angehören, bedarf im Hinblick auf die Vielfalt der Hochschulgesetze, Verordnungen und Satzungen der einzelnen Länder und Hochschulen noch einer näheren Klärung in Zusammenarbeit mit den Ländern. Das gleiche gilt für etwaige Bevorzugungen von „Landeskindern", die an nicht-wissenschaftlichen Hochschulen studieren. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 79) : Trifft es zu, daß Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung gegenüber Absolventen mit Staatsexamen in den Zugangsmöglichkeiten zur Beamtenlaufbahn benachteiligt werden? Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung sind gegenüber Bewerbern mit einem anderen Hochschulabschluß grundsätzlich nicht benachteiligt. Auch die Magisterprüfung stellt, wie die Diplomprüfung oder ein Staatsexamen, den ordnungsgemäßen Abschluß eines Universitäts- oder Hochschulstudiums dar. Ich habe daher die obersten Dienstbehörden schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, daß die Magisterprüfung den Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes ermöglicht. Die obersten Dienstbehörden können allerdings aufgrund der besonderen Erfordernisse in einzelnen Laufbahnen auch einen anderen Studienabschluß als die Magisterprüfung fordern. Ich bleibe bemüht, daß bei künftigen Überarbeitungen der Zulassungsbedingungen für einzelne Laufbahnen die Magisterprüfung in stärkerem Maße berücksichtigt wird. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 80) : Wie wirkt sich die Altersgrenze für den Eintritt in die höhere Beamtenlaufbahn für solche Hochschulabsolventen aus, die über den Zweiten Bildungsweg auf die Hochschulen gekommen sind und deshalb erheblich über dem Durchschnittsalter der übrigen Studenten liegen? Nach dem Laufbahnrecht des Bundes bestehen keine Schwierigkeiten, die in Ihrer Frage bezeichneten älteren Hochschulabsolventen in Laufbahnen des höheren Dienstes einzustellen. Die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehenen Höchstaltersgrenzen bedeuten keine starren Einstellungsverbote. Der Bundespersonalausschuß kann bei Bewerbern aller Art in Einzelfällen oder in Gruppen von Fällen Ausnahmen zulassen. Entsprechenden Anträgen hat er bisher regelmäßig stattgegeben. Es besteht zur Zeit eine allgemeine Ausnahmebewilligung zur Einstellung von Bewerbern in den Vorbereitungsdienst bis zu einer Altersgrenze von 50 Jahren. Diese Grenze könnte mit Einzelausnahmen des Bundespersonalausschusses noch überschritten werden. Die bestehenden Höchstaltersgrenzen wirken sich daher auf die Einstellung älterer Hochschulabsolventen nicht nachteilig aus. Unabhängig von den derzeit geltenden Regelungen wird die Bundesregierung prüfen, ob auf die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgeschriebenen Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gänzlich verzichtet werden kann. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (Drucksache V/2793 Frage 102) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenvorsorge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist bemüht, die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu fördern. In diesem Sinne hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — dem Auftrage des Gesetzgebers entsprechend — Mutterschaftsrichtlinien des 8982 Deutscher- Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gebilligt, deren Nr. 2 lautet: „Zur Förderung der notwendigen Aufklärung über den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften entsprechenden ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Ärzte, Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken." Darüber hinaus hat sich auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen auch mit dem Umfang der Hebammenhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften befaßt. Der Bundesausschuß hat nach Anhörung von Sachverständigen dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgemaßnahmen auf Verordnung des betreuenden Arztes hin durch Hebammen vorgenommen werden können. Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen — auch in gebührenrechtlicher Hinsicht — aus dieser Stellungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu ziehen sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2793 Fragen 103 und 104) : Wie wirkt sich die seit dem 1. Januar 1968 gültige Gesetzesregelung aus, wonach Rente aus eigener Versicherung und Arbeitslosengeld nicht mehr gleichzeitig bezogen werden dürfen? Wie beurteilt die Bundesregierung zukünftige Rückforderungen der Ämter an Rentner, die einen unverschuldeten Doppelbezug von Rente und Arbeitslosengeld erhielten? Nach der von Ihnen erwähnten Regelung ruht bei einem Zusammentreffen von Versichertenrente aus der Rentenversicherung und Arbeitslosengeld grundsätzlich die Rente bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes. Den Berechtigten verbleibt in solchen Fällen also im Ergebnis die höhere Leistung. Ein Doppelbezug dieser beiden Leistungen, wie er nach bisherigem Recht möglich war, ist nunmehr jedoch ausgeschlossen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ruht dann, wenn gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen wird, die Rente kraft Gesetzes. Soweit ein Rentenversicherungsträger die Rente in ihrer bisherigen Höhe weitergezahlt hat, weil ihm der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld nicht bekannt war, sind sogenannte Überzahlungen eingetreten. Eine Rückforderung dieser Überzahlungen durch den Versicherungsträger ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger bei Empfang weder wußte noch wissen mußte, daß ihm der Rentenzahlbetrag nicht zustand, oder aber, wenn die Rückforderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers nicht vertretbar ist. Bei unverschuldetem Doppelbezug — und darauf bezieht sich Ihre Frage - ist also eine Rückforderung vom Empfänger ausgeschlossen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten BurgEr (Drucksache V/2793 Fragen 105, 106 und 107): Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten von 6614 im Januar 1966 auf 11 014 im. Januar 1967 und auf 15 444 Ende Januar d. J. gestiegen ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des beginnenden Wirtschaftsaufschwungs die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten noch ansteigt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der aus menschlichen und volkswirtschaftlichen Gründen so begrüßenswerten zielstrebigen Bemühungen der Rehabilitation und Habilitation von Behinderten und Beschädigten mit dem Ziel, durch ein System von medizinischen, sozialen und beruflichen Maßnahmen eine Eingliederung möglichst vieler Behinderter in den Arbeitsprozeß zu ermöglichen, wenn schon jetzt in der Aera der Vollbeschäftigung Schwierigkeiten in der Eingliederung bestehen? Die in Ihrer Frage angeführten Zahlen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Schwerbeschädigten treffen zu. In der Tat sind im Zuge der Abschwächung des Wirtschaftswachstums auch eine größere Anzahl von Schwerbeschädigten arbeitslos geworden. Im großen und ganzen hat sich jedoch die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbeschädigten jeweils in der gleichen Richtung wie bei den übrigen Arbeitnehmern entwickelt. Es kann deshalb auch damit gerechnet werden, daß mit fortschreitender Überwindung der wirtschaftlichen Rezession auch die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten wieder abnehmen wird. Erste Anzeichen hierfür sind nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereits erkennbar. So lag die Zunahme der arbeitslosen Schwerbeschädigten in den letzten Monaten wesentlich niedriger als die allgemeine Zunahme der Arbeitslosigkeit in dieser Zeit. Außerdem hat die Zahl der Vermittlungen von Schwerbeschädigten im Januar und Februar 1968 das Ergebnis in den entsprechenden Vorjahresmonaten merklich übertroffen. Ungeachtet dieser Beurteilung der Gesamtlage ist die Bundesregierung bemüht, ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Rehabilitation von Behinderten weiter zu intensivieren. Die Erfahrung zeigt immer wieder, daß vor allem solche Schwerbeschädigte von Arbeitslosigkeit bedroht sind, deren berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen; sie gilt es durch weitergehende Rehabilitationsoder berufliche Fortbildungsmaßnahmen erneut zu fördern. Andererseits bestehen unverändert gute berufliche Chancen für alle diejenigen Behinderten, die in modernen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf eine Tätigkeit in aussichtsreichen, auf dem Arbeitsmarkt gefragten Berufen vorbereitet werden. Die Bemühungen der Bundesregierung zielen vor allem auf eine verstärkte Förderung der Rehabilitation Behinderter nach den Erkenntnissen der modernen Wissenschaft ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat entsprechend dieser Zielsetzung den Plan der Schaffung einer Stif- Deutscher. Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8983 tung zur Förderung der Rehabilitation entwickelt. Ein zusammenfassender Bericht über die Möglichkeiten auf diesem Gebiet ist dem Ausschuß für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages zugeleitet worden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache V/2793 Frage 108) : Werden zur Beschaffung von Arbeit für die arbeitslosen Bauarbeiter in Ostbayern auch Hochbaumaßnahmen in die wertschaffende Arbeitslosenhilfe einbezogen? Die wertschaffende Arbeitslosenhilfe wird als Selbstverwaltungsangelegenheit von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Richtlinien erläßt nach § 140 Abs. 7 AVAVG der Verwaltungsrat der Bundesanstalt. Dieser hat am 24. März 1961 beschlossen, Hochbaumaßnahmen von der Förderung im Rahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe bis auf weiteres auszuschließen. An diesem Beschluß hat er bisher festgehalten. Wegen der veränderten Lage am Arbeitsmarkt . haben wir im vergangenen Jahr der Bundesanstalt neben anderen Verbesserungsmaßnahmen empfohlen, nunmehr auch Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen. Die Förderung von Hochbaumaßnahmen im sozialen Bereich, wie des Baues von Altersheimen, Altenwohnungen, Krankenhäusern und Kindergärten würde es ermöglichen, einen Teil der sonst für konsumtive Zwecke bereitgestellten Mittel der Arbeitslosenversicherung produktiv einzusetzen. Eine großzügigere Ausgestaltung der Richtlinien hätte sich auch auf die Zahl der arbeitslosen Bauarbeiter vorteilhaft auswirken können. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt und sein Ausschuß für die wertschaffende Arbeitlosenhilfe haben sich 1967 mehrfach mit Problemen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe befaßt. Sie sind aber dem Vorschlag, Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen, nicht gefolgt, weil diese nach ihrer Ansicht in der Regel nicht zusätzlich seien, sondern zu den Pflichtaufgaben des jeweiligen Trägers gehörten. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache V/2793 Frage 110) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von dem früheren Reichsarbeitsminister erlassene Anordnung vom 13. Oktober 1940 (RArbBl. 1940 III Seite 283), die es verbietet, Frauen als Fahrerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, mit der Verfassung zu vereinbaren ist? Die von Ihnen erwähnte Anordnung des früheren Reichsarbeitsministers ist auf Gund des § 16 Abs. 3 der Arbeitszeitordnung erlassen worden. Da sich herausgestellt hat, daß eine Reihe von Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Überprüfung bedarf, ist vor kurzem ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung aus Fachreferenten der Arbeitsministerien der Länder und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gebildet worden. Auch das von Ihnen dargelegte Problem wird dabei zu prüfen sein. Im übrigen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der von Ihnen genannten Anordnung Gegenstand eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahrens. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in diesem Verfahren am 21. April 1967 ein Urteil erlassen. Es vertritt die Auffassung, das Verbot dieser Anordnung, weibliche Arbeitnehmer als Führerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, sei verfassungswidrig. Es verstoße gegen die Freiheit der Berufswahl des Artikels 12 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die Arbeits- und Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, daß ich gegenwärtig zu der aufgeworfenen Frage keine weitergehende Stellungnahme abgeben möchte. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/2793 Fragen 117, 118 und 119) : In welchem Umfang wurde die Region Amberg als „Problemgebiet" nach den Richtlinien des IMNOS von 1963 über Mittel des regionalen Förderungsprogramms und andere Bundesmittel gefördert? Welche konkreten Vorhaben wurden durchgeführt? Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, wegen der infolge der Teilstillegung der Luitpoldhütte prekären Situation am Arbeitsmarkt im Amberger Raum auf einen entsprechenden Antrag der bayerischen Staatsregierung hier den für eine Industrieansiedlung neuerdings möglichen Investitionszuschuß von 25 % zu gewähren? Zu Frage 1: Wie Sie wissen, gehört Amberg nicht zum Zonenrandgebiet. Es gehört auch nicht zu den Bundesausbaugebieten, weil die wirtschaftlichen Daten für diesen Raum nicht unerheblich über den Schwellenwerten liegen, die für die Abgrenzung der Bundesausbaugebiete maßgeblich sind. Trotzdem hat der Interministerielle Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik (IMNOS) aufgrund der Sonderprobleme der Region beschlossen, Mittel aus dem Regionalen Förderungsprogramm für die Ansiedlung neuer Betriebe im Raum Amberg bereitzustellen. 8984 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Zu Frage 2: Zusätzlich zu den Förderungsmaßnahmen des Landes wurde mit Hilfe des Regionalen Förderungsprogramms bisher eine größere Betriebserweiterung gefördert, die in ihrer Wirkung — es werden mehrere hundert neue Arbeitsplätze geschaffen — der Neuansiedlung eines Betriebes gleichkommt. Wie mir die Landesregierung mitteilt, wird derzeit dort mit verschiedenen ansiedlungswilligen Unternehmen verhandelt. Zu Frage 3: Wie ich in Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage in der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages bereits erklärt habe, ist der vorgesehene Investitionszuschuß in Höhe von 25 % für eng begrenzte Teilräume des Zonenrandgebietes bestimmt, in denen gleichzeitig sektorale Anpassungsprobleme und Zonenrandlage in voller Schärfe spürbar sind. Da Amberg nicht im Zonenrandgebiet liegt, erfüllt es-diese Voraussetzungen leider nicht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (zu Drucksache V/2793 Frage 120) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, wenn minderjährige Arbeitslose gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigten aus dem ostbayerischen Raum in süd- und westdeutsche Großstädte vermittelt und im Falle der Ablehnung dieser auswärtigen Beschäftigung — auch bei dann nicht gesicherter Versorgung der nächsten Angehörigen — Sperrfristen gem. § 78 AVAVG von 24 Arbeitstagen verhängt werden? Auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß die Vermittlung in Arbeit den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vorgeht. Das gilt auch für Minderjährige. Nach Möglichkeit ist allerdings Minderjährigen ein Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnsitzes zu vermitteln. Ob die Vermittlung zu einem auswärtigen Arbeitgeber in Betracht kommt, richtet sich u. a. nach der Art des Arbeitsplatzes, der persönlichen Eignung des Arbeitsuchenden und seinen besonderen sozialen Verhältnissen. Nach den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ist es also nicht ausgeschlossen, daß auch Minderjährigen offene Stellen außerhalb ihres bisherigen Wohnortes nachgewiesen werden. Dabei hat der zuständige Vermittler aber in jedem Fall besonders sorgfältig zu prüfen, ob dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung zuzumuten ist. Hat die Prüfung ergeben, daß dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Arbeit zugemutet werden kann, und hat er keinen berechtigten Grund, die Arbeit abzulehnen, so wird bei Ablehnung der Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Das gilt bei Minderjährigen gleichermaßen wie bei Volljährigen. Durch die Verhängung einer Sperrfrist wird die Versorgung der Angehörigen des Arbeitslosen ebenso wie seine eigene Versorgung häufig gefährdet werden. Bei Minderjährigen dürfte diese Folge jedoch verhältnismäßig selten sein. Eine Möglichkeit, wegen Gefährdung der Versorgung der Angehörigen, von der Verhängung einer Sperrfrist abzusehen, sieht das Gesetz nicht vor. Der Arbeitslose, der wegen der Verhängung einer Sperrfrist kein Arbeitslosengeld erhält, bekommt — sofern er bedürftig ist — in dem erforderlichen Umfange Unterhaltsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (zu Drucksache V/2793 Frage 121): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über den Stand der Planungen für die Bundesbahnstrecke Wuppertal-ElberfeldVelbert—Essen? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat im Februar d. J. den Bundesbahndirektionen Essen und Wuppertal den Auftrag erteilt, zunächst den Verkehrswert einer neuen Nahverkehrsverbindung von Velbert nach Düsseldorf bzw. Essen unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu ermitteln. Dabei ist an eine Einbeziehung dieses Raumes in den bereits bestehenden Nahschnellverkehr zwischen Düsseldorf und Essen gedacht. Von dem Ergebnis der Verkehrsprognose wird es abhängen, ob die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für dieses Projekt einen Planungsauftrag erteilen wird. Bei dem Bau der direkten Verbindung von Wuppertal-Elberfeld über Velbert nach Essen handelt es sich um eine Planungsidee, die sich noch im Stadium erster Überlegungen befindet. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (Drucksache V/2793 Frage 122) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welcher Betrag 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurde? Es ist zur Zeit noch nicht möglich, Angaben darüber zu machen, welche Mittel im Jahre 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurden. Die Bundesregierung hat die mit der Bewilligung der Mittel befaßten Länderverwaltungen beauftragt, ihr die notwendigen Aufschlüsselungen über die 1967 bereitgestellten Mittel zuzusenden. Die Ergebnisse hierüber dürften für 1967 etwa Mitte Mai d. J. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8985 vorliegen. Es ist zu unterscheiden zwischen den bisher nach § 5 4., Fernstraßengesetz bei Kap. 1210, Tit. 310, Kennzahlen 1510 bis 1521 und den ab 1967 nach Art. 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 bei Kap. 12 10 a erstmals ab 1967 gewährten Bundeszuwendungen. Künftig sollen diese Ergebnisse bereits im Monat März eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr vorliegen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache zu V/2793 Fragen 123, 124 und 125) : Wie hoch war im Jahre 1967 die Zahl der tödlichen Unfälle und der Verletzten an Fußgängerüberwegen? In welchem Maße haben schlecht gekennzeichnete oder unkenntlich gewordene Zebrastreifen Einfluß auf die in Frage 123 bezeichneten Unfälle? Sind Versuche unternommen worden, die Zebrastreifen mit wetterbeständigem Material dauerhaft kenntlich zu machen? Für das Jahr 1967 liegen Einzelangaben z. B. über die Zahl der Getöteten und Verletzten an Fußgängerüberwegen nicht vor. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes waren in der Zeit vom Januar bis November 1967 an Unfällen mit Personenschäden 71 223 Fußgänger beteiligt; davon waren 29 392 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre alt und 10 585 Personen über 65 Jahre. Angesichts der Tatsache, daß weder Angaben über die Zahl der Fußgängerüberwege noch über die Verkehrsmengen an diesen Stellen für das gesamte Bundesgebiet vorliegen, vermag ich Ihre zweite Frage leider nicht zu beantworten. Die Zebrastreifen werden im allgemeinen mit den gleichen Materialien ausgeführt wie die übrigen Fahrbahnmarkierungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen führt turnusmäßig Vergleichsprüfungen von Farbenproben durch, um für die Bundesfernstraßen geeignete Markierungsfarben zu ermitteln. Die Untersuchungen erstrecken sich auf die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht, auf die Griffigkeit und auf die Lebensdauer der Markierungsstoffe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir der Bedeutung und der Tragik dieser Stunde bewußt, weil es mir leider zum letztenmal vergönnt ist, nach einer haushaltspolitisch so bedeutsamen Rede des Kollegen Emde als Finanzminister sprechen zu dürfen,

    (Abg. Dorn: Wollen Sie Ihren Rücktritt wahrmachen?)

    weil er anderen Zielen und der Erweiterung seines Erfahrungshorizonts zustrebt.
    Zunächst darf ich mich aber bei Ihnen, Herr Kollege Emde, und allen anderen Mitgliedern des Hauses dafür entschuldigen, daß ich im ersten Teil der Debatte heute nicht anwesend war. Der Bundesrat hat diesen Tag ab 9.30 Uhr für den ersten Durchgang der Finanzverfassungsreform bestimmt. Angesichts der Bedeutung dieses Reformwerks — es ist weder „mini" noch „maxi", es sei denn, Sie verstehen „Minimax" ;

    (Heiterkeit)

    das ist aber etwas ganz anderes — bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Verständnis dafür, daß diesmal der Bundesminister der Finanzen vor dem Bundesrat persönlich und nicht einer seiner Vertreter zu erscheinen hatte. Ausschließlich dies ist der Grund, warum ich im ersten Teil der Debatte heute nicht anwesend war.

    (Abg. Könen [Düsseldorf]:: Bei einem gut funktionierenden Terminkalender wäre es besser gewesen!)

    — Ich glaube, Herr Kollege, daß sich noch kommende
    Generationen und spätere Jahrhunderte mit dem
    Problem der Koordinierung, Harmonisierung und
    Synchronisierung der Terminkalender mehr oder minder erfolglos befassen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sollten wir aber einmal in die Computer-Demokratie kommen, dann wird es klappen.
    Herr Kollege Emde, damit bin ich bei einem passenden Stichwort angelangt. Sie haben so mit leichter Schulter und kühner Geste visionär in eine Zukunft geblickt, in der die CDU/CSU die parlamentarische Demokratie demontieren und zum halbautoritären Staat zurückkehren würde. Ich hoffe, Sie mit mir darin einig zu sehen, daß parlamentarische Demokratie nicht eine unter dem Stichwort „Neoliberalismus" verbrämte Anarchie bedeuten kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

    Es geht hier gar nicht um die Frage: Parlamentarische Demokratie oder nicht?, es geht angesichts der Zeichen der Zeit auch in unserer Öffentlichkeit und angesichts des gewaltigen Beschleunigungsfaktors der menschlichen Geschichte, unter dem wir stehen, darum, ob die parlamentarische Demokratie sachgerechte Lösungen für die brennenden Fragen der Zeit zu finden vermag.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wird sie dazu imstande sein, ist mir um ihre Zukunft nicht bange. Würde sie dazu nicht in der Lage sein, Herr Kollege Emde, würden Sie sie auch nicht retten.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Die Frage ist, ob die parlamentarische Demokratie und ein föderalistisch orientierter Staat für die anstehenden Probleme des letzten Drittels des 20. Jahrhunderts sachgerechte Lösungen zu finden vermag. Darum geht es und um nichts anderes.
    Ich möchte deshalb hier keine apologetische Rede halten und den vom Kollegen Emde erhobenen Vorwurf etwa im einzelnen widerlegen. Er hat ihn selbst nicht so ernst gemeint, daß er darauf von mir eine ernsthafte Antwort erwartet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf auf einige mit dem Haushalt 1968, dem ersten Haushalt der Verwirklichung der mittelfristigen Finanzplanung, zusammenhängende Probleme zu sprechen kommen. Ich kann es, wofür ich einerseits um Zustimmung bitte, andererseits sogar Ihren Wunsch unterstelle, nicht in der Ausführlichkeit tun, wie es die Materie an sich erfordern und rechtfertigen würde. Aber auch hier stehen wir unter Druck, in diesem Fall unter dem Druck des Blickes auf die Uhr.
    Es ist beanstandet worden, daß die Steuerschätzungen um 1 Milliarde DM für den Haushalt 1968 während der Dauer der Behandlung des Haushalts zurückgenommen worden sind. Vielleicht werden sich einige Mitglieder dieses Hohen Hauses an die Ausführungen erinnern, die ich im Juni 1967 anläßlich der Verabschiedung des Haushalts 1967 gemacht habe. Ich habe damals gesagt, es hätte gar



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    keinen Sinn, jetzt diesen Haushalt noch einmal auf der Einnahmeseite zu ändern; aber ich müßte von vornherein erklären, daß die in ihm ausgewiesenen Einnahmen mindestens um eine Milliarde DM zu hoch seien. In Wirklichkeit war auch diese Schätzung noch zu optimistisch — obwohl ich gerade wegen dieser Ausführungen und ihres konjunkturschädigenden Effektes da oder dort heftige Vorwürfe bekommen habe. Sie war noch zu optimistisch! Die Einnahmen sind im Jahre 1967 um 1,7 Milliarden DM niedriger gewesen, als es der Haushaltsentwurf und der verabschiedete Haushalt auswiesen. Insgesamt hat der Haushalt 1967 mit einem Fehl von rund 1,35 Milliarden DM abgeschlossen. Dieser Betrag wird in der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung ab 1969 als Mehrausgabe einzusetzen sein.
    Gerade dieses Beispiel zeigt ja, daß eine mittelfristige Finanzplanung nicht ein vollzugsverbindliches, perfektioniertes Gebilde sein kann, sondern daß sie selbstverständlich dem ständigen Wandel der Dinge, daß sie selbstverständlich der Notwendigkeit, sich eingetretenen Ereignissen anpassen zu müssen, unterworfen ist. Sie ist eine Richtlinie. Sie deutet sozusagen die Kompaßzahl an, nach der vorgegangen wird. Sie kann aber nicht einen genauen Weg vorschreiben, auf dem zu marschieren man gezwungen ist. Diese Verschlechterung des Basisjahres 1967 um 1,7 Milliarden DM bei den Steuereinnahmen hat es notwendig gemacht, die Schätzungen der Steuereinnahmen gegenüber der Zeit der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs — bis jetzt, bis zur Verabschiedung — um 1 Milliarde DM zurückzunehmen. Das ist weder ein außergewöhnliches, noch ein dramatisches, noch ein unheimliches Ereignis. Es ist kein Anlaß, Weltuntergangspropheten sozusagen eine Bestätigung ihrer Freudschen Komplexe zu liefern.
    Wir haben die Steuerschätzung am 8. März dieses Jahres im Arbeitskreis Steuerschätzung revidiert. Die Zurücknahme um 1 Milliarde DM dürfte — das ist meine Überzeugung — in diesem Jahre einen zuverlässigeren Ansatz bringen, als ihn die von mir damals schon um 1 Milliarde DM zu hoch bezeichnete Einnahmeausweisung im verabschiedeten Haushalt 1967 geliefert hat.
    Im Zusammenhang mit der Einnahmeschätzung spielen auch die Erwartungen hinsichtlich des Ertrags aus der Mehrwertsteuer eine nicht unwesentliche Rolle. Im ursprünglichen Haushaltsentwurf für 1968 war das Aufkommen aus den Umsatzsteuern, wozu neben der Mehrwertsteuer die Einfuhrumsatzsteuer, die Umsatzsteuer, die Umsatzausgleichssteuer und die Beförderungsteuer gehören, mit insgesamt 27,6 Milliarden DM veranschlagt. Durch die neue Schätzung vom 8. März 1968 wurde dieser Ansatz nun um 0,25 Milliarden DM — also nur um 250 Millionen DM bei der Umsatzsteuer — auf 27,35 Milliarden DM ermäßigt. Es ergeben sich für die einzelnen Umsatzsteuern größere Abweichungen. Ich brauche auf sie nicht einzugehen, weil sich diese geringeren Unterschiedsbeträge — bis auf diesen Betrag von 250 Millionen DM — im Gesamtvolumen der Umsatzsteuer auszugleichen scheinen.
    Dem Finanzausschuß sind die neuesten Berechnungen zur Mehrwertsteuer zugeleitet worden. Aus ihnen ergibt sich die Beantwortung der Frage, ob nach dem neuen Umsatzsteuersystem höhere oder niedrigere Steuereinnahmen als nach dem alten System erwartet werden können. Die Zahlen zeigen, daß zwischenzeitlich eintretende Mehreinnahmen nicht ausreichen werden, um den im Gesetz vorgesehenen Abbau der Steuer auf den Selbstverbrauch — ohne Erhöhung des Steuersatzes in den siebziger Jahren — finanziell verkraften zu können. Es ist deshalb eine optimistische Einschätzung oder eine Selbsttäuschung, wenn man nur den — auch in Verbindung mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli 1968 — sich ergebenden Mehrertrag der Jahre 1969 und 1970 zugrunde legt und dann etwas allzu schlagwortfreudig von der Reservekasse spricht, die sich hier die Bundesfinanzpolitik geschaffen habe; denn 1969 und 1970 ergibt sich ein gewisses Plus — nicht allzu hoch — gegenüber dem Ertrag der alten Umsatzsteuer, wenn sie als System beibehalten worden wäre. Ab 1970 jedoch gehen die Einkünfte aus der Mehrwertsteuer rapide zurück. Ich habe gestern diese Zahlen genannt. Mein Haus hat sie heute nacht noch einmal nachgeprüft. Ich habe — ich möchte schon beinahe sagen — leider keinen Grund, etwas von dem zu ändern, was ich gestern bei dem von mir so angenehm empfundenen Dialog mit der Frau Kollegin Funcke geäußert habe.
    Etwas, was ebenfalls die Gemüter bewegt, ist die Schuldenpolitik des Bundes. Ich darf ohne falsche Selbstbestätigung oder unangebrachte Zufriedenheit sagen, daß es kein Zufall ist, wenn sich nach den Erscheinungen, die in den Jahren 1964, 1965 begannen und bis zum dritten Quartal des Jahres 1967 reichten, die D-Mark gerade jetzt in dieser so schwierigen Situation des Weltwährungssystems wiederum als die stabilste Währung der Welt herausgestellt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist — ich möchte das nicht im Stil der Schwarzweiß-Malerei sagen — nicht ausschließlich ein Verdienst der Großen Koalition oder ihrer Regierung und ihres vortrefflichen Finanzministers, sondern das ist .ein Verdienst der Leistung unseres ganzen Volkes, seiner Vernunft und seiner Einsicht, aus Fehlentwicklungen Konsequenzen zu ziehen, die von dieser Koalition und ihrer Regierung dann in politische Entscheidungen umgesetzt worden sind.

    (Beifall bei den den Regierungsparteien.)

    Aber es ist müßig — nein, ich möchte mehr sagen —, es ist gefährlich, der Öffentlichkeit da oder dort unter Berufung darauf, daß man höheres Wissen habe, im Zweifelsfalle, weil man Mitglied dieses Hauses sei, Angst

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    vor dem Inflationspotential einzujagen, das diese schuldenfreudige Regierung nunmehr unter Abweichung von den soliden Grundsätzen früherer Regierungen und Finanzminister aufzubauen begonnen habe. Und dann wird der Faden weiter gesponnen. Dann, geht es biss zu ,den Andeutungen, daß



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    eines Tages eine Währungsreform notwendig werden könnte.
    Wir haben im letzten Jahr und in diesem Jahr die Bedeutung eines Faktors so deutlich erlebt wie noch nie in der Nachkriegsgeschichte, nämlich die Bedeutung des Faktors Psychologie für das wirtschaftliche Verhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Hier mußten wir erleben, daß Berechnungen dieser oder jener Art — sie mochten noch so theoretisch richtig, arithmetisch fundiert sein — dann falsch waren, wenn die Motive für dieses oder jenes Verhalten nicht vorher zuverlässig in Erfahrung gebracht werden konnten. Ich möchte sagen, daß das Jahr 1967/68 eigentlich den klassischen Anschauungsunterricht für eine Vorlesung über Finanzpsychologie darstellt, die ein Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates meines Hauses, Professor Schmölders, in Köln laufend hält. Wir haben nicht den geringsten Grund und um der gemeinsamen Verantwortung willen auch nicht das Recht, dem Bundesbürger von heute das Gruseln vor der Verschuldung beizubringen. Nicht den geringsten Grund!

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Es ist kein Zweifel, daß es in der Vergangenheit erfreulicherweise möglich war, auf das Mittel der öffentlichen Kreditfinanzierung in dem Ausmaße zu verzichten, wie es nationalökonomisch, währungspolitisch möglich gewesen wäre, aber nicht — ich sage — notwendig gewesen ist. Wenn wir heute das Mittel des öffentlichen Kredits, der Kreditfinanzierung für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben, für die Durchsetzung unserer konjunkturpolitischen Ziele heranziehen, dann ist das nicht leichtfertiges Verhalten oder mutloses Ausweichen, dann ist das die Umsetzung der wirtschaftstheoretischen Erkenntnisse, der währungspolitischen Notwendigkeiten in konkrete politische Entscheidungen.

    (Beifall hei den Regierungsparteien.)

    Wir haben da gar nichts zu verstecken, nichts zu verbergen und uns auch dafür gar nicht zu entschuldigen.
    Im übrigen — ich habe gestern schon darauf hingewiesen — ist es doch ein Absurdum, nicht durchführbare Vorschläge für Einsparungen zu machen, gleichzeitig das lohnende Thema Steuersenkung möglichst auszudreschen

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und sich dann gleichzeitig über die hohe Kreditfinanzierung mit dem Hintergrund „Inflationspotential" bitterlich zu beklagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) So geht es doch nicht.

    Ich möchte jetzt zu den Einsparungsvorschlägen im einzelnen gar nicht Stellung nehmen, aber hier eine Meinung vertreten, die von der Bundesregierung gemeinsam vertreten wird und in ihr vom Bundeswirtschaftsminister und von mir immer wieder betont worden ist, nämlich die Meinung, daß auch das Gesetz der finanzpolitischen Stabilität, das der Bundesfinanzminister vielleicht besonders stark zu betonen hat, es unter gewissen Umständen nicht erlaubt, weitergehende Ausgabenkürzungen vorzunehmen, weil diese weitergehenden Ausgabenkürzungen den Teufelskreis der Rezession nur verstärken würden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bewährungsprobe für das richtige Verhalten wird dann kommen, wenn wieder mehr Geld in der Kasse klingelt

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und es darum gehen wird, auf die Nachholung früher gestrichener Ausgaben ebenso zu verzichten

    (Zurufe von der FDP)

    wie auf die Erhebung neuer Forderungen und damit verbundener neuer Ausgabenwünsche.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dann kommt die Bewährungsprobe. Ich bitte, es mir nicht übelzunehmen, wenn ich sage: das ist nicht die Bewährungsprobe allein der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministers, sondern das ist die Bewährungsprobe des Parlaments und der parlamentarischen Demokratie.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich denke an das, was ich mir in Zurückweisung
    der halbautoritären Vorwürfe des Kollegen Emde vorher zu sagen erlaubt habe. Es war natürlich angenehm, daß in den Jahren 1950 bis 1966 nur etwa 20 % der öffentlichen Investitionsausgaben der Gebietskörperschaften durch Nettoschuldaufnahme finanziert worden sind. Bis 1959 hat der Bund im Ergebnis überhaupt keinen Kreditbedarf gehabt. Erst ab 1961 ist eine stärkere Verschuldung vorgenommen worden. In der Zeit von 1950 bis Ende 1966 hat die Gesamtverschuldung des Bundes um 12 Milliarden DM — ich sage ausdrücklich: eine nicht besorgniserregende Größenordnung — zugenommen.
    Im internationalen Vergleich, der aber leicht trügerisch werden kann, wenn man ihn falsch interpretiert, ist die öffentliche Gesamtverschuldung in der Bundesrepublik bisher noch sehr niedrig. Natürlich steht das Ausmaß der privaten Verschuldung und das Ausmaß der staatlichen Verschuldung in einer gewissen Relation zueinander. Nimmt man die Zinsbelastung des Staates im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt zum Maßstab, so ergibt sich folgendes Bild: in der Bundesrepublik beträgt die Zinsbelastung aus der öffentlichen Schuld 0,7 % des Bruttosozialprodukts, in der Schweiz und in Frankreich 1 %, in USA 2 % und in Großbritannien 4 %.
    Eine Änderung in der Kreditfinanzierungspolitik hat sich im Jahre 1967 ergeben. Wir mußten eine antizyklische Finanzpolitik betreiben. Wir mußten mit vermehrten Investitionen der öffentlichen Hand der eingetretenen Rezession entgegenwirken. Damit ist die Nettoverschuldung des Bundes allein im Jahre 1967 um rund 8 Milliarden DM angewachsen. Nach dem Stand vom 31. Dezember 1967 beträgt die Ver-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    schuldung des Bundes jetzt 43,5 Milliarden DM gegenüber 35,6 Milliarden DM zum Ende des Jahres 1966.
    Ich erlaube mir auch hier noch einmal die Feststellung, daß die Vorstellungen, ein Haushalt sei nur dann ausgeglichen, wenn ordentliche Einnahmen und ausgewiesene Ausgaben sich die Waage hielten, endgültig der Vergangenheit angehören. Auch in der Wirtschaft kann man den Kredit nicht streichen. Ohne Kredit gibt es keine Wirtschaft. Ohne ein modernes Geld- und Kreditsystem ist eine moderne Wirtschaft nicht möglich, und eine moderne Staatsführung kann auf das Mittel des Kredits genauso wenig verzichten wie die private Wirtschaft und ihre Unternehmenstätigkeit.
    Die Verschuldung wird im Jahr 1968 nochmals um 8,3 Milliarden DM ansteigen. Die Wende wird dadurch deutlich, daß der Anteil der Kreditfinanzierung an den Investitionen des Bundes in diesem Jahre etwa 57,5 % betragen wird. Nach der Erhöhung der Kreditaufnahme zum Ausgleich des Haushalts — die berühmten 811 Millionen — wird der gesamte Kreditbedarf des Bundes im Jahre 1968 brutto 11,4 Milliarden DM und netto 8,3 Milliarden DM — das sind also etwa 10 % des Haushalts — betragen. Es handelt sich hier — darauf muß zur Vermeidung von Mißverständnissen mit allem Nachdruck hingewiesen werden — nicht in voller Höhe um den Kreditbedarf zur Haushaltsfinanzierung 1968. Der Kreditbedarf setzt sich folgendermaßen zusammen: Haushaltsentwurf 7,4 Milliarden, Erhöhung der Kreditaufnahme zum Ausgleich weiterer Steuerausfälle 811 Millionen, Restfinanzierung der beiden Konjunkturprogramme aus dem Jahre 1967 1,5 Milliarden, Kreditaufnahme zur Umschuldung kurzfristiger Kredite des Jahres 1967 0,7 Milliarden DM und vorzeitige Rücknahme von Schuldbuchforderungen zur Verbesserung der Liquiditätslage der Rentenversicherungen und zum Schutz des Kapitalmarkts in Höhe von 1 Milliarde DM; das sind zusammen 11,4 Milliarden DM.
    Die Kreditaufnahme für die eigentliche Haushaltsfinanzierung beträgt nur 8,2 Milliarden DM. Unter Hinzurechnung der Kreditaufnahme für die Restabdeckung der beiden Konjunkturprogramme 1967 wird die Netto-Neuverschuldung des Bundes im Betrag von 8,3 Milliarden DM in diesem Jahre steigen.
    Unter rein fiskalischen Gesichtspunkten könnte man sagen: das erscheint doch besorgniserregend. In der Vergangenheit wurde eine Kreditfinanzierung nur in ganz bestimmten, in engen Grenzen gehaltenen Fällen von Investitionen für zulässig gehalten. Sie sollten den Schuldendienst selbst erwirtschaften, sie sollten in der Nutzungsdauer eine Überwälzung der Belastungen auf spätere Rechnungsjahre gerechtfertigt erscheinen lassen. Für die Frage, in welchem Umfang Kreditfinanzierung vorgenommen werden darf, kann jedoch das einzelne zu finanzierende Objekt nicht entscheidend sein — für die Staatswirtschaft, anders bei der Privatwirtschaft.
    Dem Einsatz von Fremdmitteln kommt die Aufgabe zu, das Bruttofinanzierungsdefizit zwischen laufenden Einnahmen und dem unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten für notwendig erachteten Ausgabenbedarf des Bundes zu schließen. Die Erhöhung der Kreditfinanzierung bedeutet die Nutzbarmachung der zur Verfügung stehenden Kreditmittel für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung. Ich habe schon des öfteren, auch in diesem Hohen Hause, ausführen dürfen, daß die Vorstellungen von dem „magischen Dreieck" heute allein nicht mehr geeignet sind, das Problem zu lösen: Ausgleich der Zahlungsbilanz, Preisstabilität, Vollbeschäftigung. Diese drei Ziele lassen sich in wirtschaftlich relativ rückständigen Ländern erfüllen, ohne daß in ihnen ein Fortschritt enthalten ist. Diese drei Punkte werden ergänzt um den vierten, ohne den unser politisches System auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden kann, nämlich um das Ziel eines innerhalb gewisser Grenzen und trotzdem unvermindert anzustrebenden und zu erreichenden wirtschaftlichen Wachstums.
    Wir haben im Jahre 1967 die Bedeutung der Kreditfinanzierung im besonderen Maße kennengelernt, als der Bund durch fremdfinanzierte zusätzliche Investitionen einen weiteren Nachfragerückgang verhindert und durch seine erhöhte Kreditaufnahme den Rückgang der Kreditnachfrage seitens der privaten Wirtschaft teilweise ausgeglichen, d. h. um mit den Termini der Bundesbank zu reden: die aufgetretenen deflatorischen Effekte kompensiert hat.
    Es muß unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten bestimmt werden, in welcher Höhe eine Finanzierung von öffentlichen Ausgaben durch Kreditmittel erfolgen soll. Nachträglich betrachtet - ich glaube, der Herr Bundeswirtschaftsminister wird dem zustimmen —, kann man mit Gelassenheit die Kritik lesen, die von sachkundiger und auch nicht sachkundiger Seite an den beiden Konjunkturhaushalten, manchmal in beckmesserischer Weise, geübt worden ist.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Wir können aber eines feststellen: daß durch die beiden Konjunkturhaushalte und durch die Abschreibungserleichterungen und durch die in dem Konjunkturhaushalt Nr. 2 enthaltenen Zinsverbilligungen insgesamt ein volkswirtschaftliches Volumen an Produktion von Gütern und Dienstleistungen in einer Größenordnung von über 25 Milliarden DM in Bewegung gesetzt worden ist. Damit ist der Bund seinen Verpflichtungen nachgekommen, die aus den Ihnen bekannten Gründen eingetretene wirtschaftliche Schwäche, wirtschaftliche Stagnation und drohend sich abzeichnende, immer stärker sich abzeichnende Rezession mit Massenarbeitslosigkeit zu überwinden.
    Ich bin natürlich auch der Meinung, daß Kredite in erster Linie für Investitionszwecke eingesetzt werden sollen, und 57% — n u r 57 %, möchte ich hier sagen — werden ja für Investitionen verwendet. 57 % der Investitionen werden aus Krediten finanziert, und immer noch 43% aus ordentlichen Haushaltseinnahmen.
    Es gibt keinen absoluten, d. h. gültigen prozentualen Dauermaßstab für die Zulässigkeit der staatlichen Verschuldung. Von dieser Vorstellung, die



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    noch die Generation unserer Väter und Großväter erfüllt hat, ist man sowohl in der wissenschaftlichen Theorie als auch in der wirtschafts- und finanzpolitischen Praxis längst abgerückt. Das Ausmaß der Kreditfinanzierung wird in erster Linie nach konjunkturellen Gesichtspunkten festgelegt werden müssen, in zweiter Linie erst unter dem Gesichtspunkt der Stabilität der Währung und der Ordnung und Sanierung der öffentlichen Finanzen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Stunde wird kommen, in der dieses Haus vor der Entscheidung stehen wird, ob es die zweite Phase einer antizyklischen Finanzpolitik erfolgreich bestehen kann. Wir brauchen uns wegen der ersten Phase keine allzu großen Sorgen zu machen. Ich freue mich zwar immer über diejenigen, die mit mir weinen, auch wenn es zum Teil Krokodilstränen sind, die sie vergießen. Aber sie sollten sich diese seelische Strapazierfähigkeit, Enttäuschungsfähigkeit, ihr seelisches Erregungsvolumen sozusagen, für den Zeitpunkt aufbewahren, zu dem sie dem nächsten Bundesfinanzminister — er mag heißen, wie er will — und der Regierung helfen müssen, auch in der Phase des wirtschaftlichen Aufstiegs eine antizyklische Finanzpolitik zu treiben, deren Maßnahmen dann vielmehr Mut zur Unpopularität verlangen, als antizyklisches Verhalten in der Rezessionsphase verlangt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich kann nicht auf alle Vorwürfe des Kollegen Emde eingehen. Aber ich war doch, ich darf sagen, gerührt, Herr Kollege Emde. Was sich da alles hinter dem Rücken des Bundeskanzlers abspielt, das ist ja furchtbar.

    (Heiterkeit.)

    Da werden geheime Truppen aufgebaut. Die Bundeswehr wird beiseite gedrängt, weil im Kampf um die Macht heute schon die großen Stäbe geschaffen werden. Früher hat man sich im Kampf um die Macht Prätorianer gehalten; heute sind es Mathematiker, Physiker, Nationalökonomen, Ökonometer.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Und da hat der Kollege Schiller eine stattliche Hausmacht, mit der er demnächst den Weg zur Macht antreten wird. Dahinter baut der Bundeskanzler, der an der Macht bleiben will, seine Stäbe aus, weil er ohne diese Stäbe, allein mit seinem eigenen Hausverstand — auch wenn er schwäbischer Herkunft ist —, nicht an der Macht bleiben kann.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und dann — das ist das Verruchte an der Angelegenheit — will sich der Finanzminister unter fadenscheinigen Argumenten mit pseudosachlicher Begründung auch noch eine Hauslegion schaffen, die ihn zu den so lange schon erstrebten Höhen des Kanzlerthrones führen soll.

    (Erneute Heiterkeit.) Das ist eine so großartige Vision — —


    (Abg. Blachstein: Für wen? — Große Heiterkeit.)

    — Das ist sozusagen zum Hausgebrauch für Miniversammlungen mit Maxiredeaufwand.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Kollege Emde, es ist sicherlich Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen — denn das Gegenteil könnte ich Ihnen wirklich nicht unterstellen —, daß wir ein Stabilitäts- und Wachstumsgesetz verabschiedet haben. Es ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, daß auch eine im einzelnen gewiß noch sehr unzulängliche und weiter entwicklungsbedürftige mittelfristige Finanzplanung erarbeitet worden ist. Es ist Ihnen nicht entgangen, daß die beiden Koalitionsfraktionen, an der Spitze die SPD, und ein Finanzminister, nämlich der Finanzminister von Hessen, der Auffassung waren — ich darf sagen, in voller Übereinstimmung mit mir —, daß es heute einfach nicht mehr ausreicht, nur den Bundesanteil an den öffentlichen Finanzen sozusagen unter Kontrolle zu halten und zu koordinieren — soweit das überhaupt möglich ist — und die mittelfristige Finanzplanung nicht auch auf Länder und Gemeinden zu erstrecken.

    (Beifall in der Mitte und bei Abgeordneten der SPD.)

    Wir haben keinen Druckknopfstaat, bei dem man auf den Knopf drücken kann, und dann müssen alle, von der Gemeinde bis zu den höchsten staatlichen „Autoritäten", sich nach Kommando verhalten. Wir haben ein sehr vorteilhaftes, aber auch sehr schwieriges föderalistisches System.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Strapaziös!)

    Deshalb mußten wir uns eine Institution schaffen, für die man nicht himmlische Heerscharen einspannen kann oder Mitarbeiter, die für Gotteslohn tätig sind, sondern dafür braucht man hochqualifizierte Fachleute, im allgemeinen im Range von Beamten; hochqualifizierte Fachleute nämlich, die die Aufgaben des Finanzplanungsrates vorbereiten können. Ich bin gern bereit, mich selbstverständlich der Kabinettszensur zu unterstellen und im Haushaltsausschuß die Notwendigkeit — ich habe diese Stellen auch nicht im einzelnen nachgeprüft — einer gewissen Vermehrung des wissenschaftlichen Stabes zu begründen.
    Aber ich sage hier in aller Offenheit: Entweder hat das Finanzministerium früher zuviel Beamte gehabt — war also ein partieller Friedhof, wo viele geruht haben —,

    (Heiterkeit)

    oder, wenn das nicht zutrifft — ich meine, das trifft nicht zu —, dann kann das Finanzministerium die durch Stabilitätsgesetz und durch die Einsetzung des Finanzplanungsrates neu auftretenden, komplizierten schwierigen Aufgaben nicht erfüllen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Befreien Sie den Finanzminister von der Aufgabe des Finanzplanungsrates, der Koordinierung aller öffentlichen, fiskalischen und parafiskalischen Gewalten, die man zum Teil nur. auf dem Wege von moral persuasion — sagt man in Neudeutsch —, mo-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    ralischer Überredung, koordinieren kann; dann braucht er keine neuen Stellen. Wenn er aber diese Aufgabe erfüllen soll, kommt er ohne eine maßvolle Erweiterung seiner Apparatur nicht aus. Zum Ausgleich dafür hat er ja angeboten, in der Zollverwaltung vier Jahre hindurch 500 Planstellen abzubauen — Stellen, die nicht besetzt sind, nicht neu zu besetzen —, ja, er hat sogar im „Kampf um die Macht" — Herr Kollege Emde, das sind die hintergründigen Vorstellungen; hier hilft Freud viel weiter als moderne Erkenntnisse —, aus keinem anderen Motiv, sich der freventlichen vermessenen Vorstellung hingegeben, es würde genügen, daß an der Grenze einer im Paß nachschaut und nicht zwei vorbeiwinken.

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
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    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister, sind Sie bereit, hier vor der Öffentlichkeit zu erklären, daß wir beide bei diesem Kampf um den Mann an der Grenze, d. h. um den Wegfall des einen Mannes, sogar gemeinsam gekämpft haben?