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    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Inhalt: Nachruf auf den amerikanischen Negerführer und Nobelpreisträger Martin Luther King 8915 A Amtliche Mitteilungen 8915 B Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung 513 des Europarates betr. Beschwerderecht der Beratenden Versammlung bei der Europäischen Kommission der Menschenrechte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8915 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8916 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlung 165 der Versammlung der WEU betr. stärkere Herausstellung des Problems der politischen Einigung Europas bei den Verhandlungen über die Beitrittsanträge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8916 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8917 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 8917 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Völkerrechtliche Wertung des Einsatzes von nordvietnamesischen Soldaten in Laos und von kämpfenden Guerillas in Thailand als Aggression Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8917 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8917 D Dorn (FDP) 8918 B Frage des Abg. Dorn: Gründung sog. Europäischer Schulen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8918 B Dorn (FDP) 8918 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8919 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU) . . . 8919 A Fragen des Abg. Frhr. von Gemmingen: Vertragsabschluß des Bundesernährungsministeriums mit einer Werbeagentur — Kosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 8919 B Frhr. von Gemmingen (FDP) . . . 8919 C Wächter (FDP) 8920 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Sicherstellung preisgünstiger Importkonserven für den Verbraucher Höcherl, Bundesminister . . . . . 8920 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 8920 B Sander (FDP) . . . . . 8921 B, 8992 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8921 C Dröscher (SPD) 8921 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 8922 B Fragen des Abg. Wächter: Erfüllung eines Teils der Verpflichtung der Bundesrepublik zur Lieferung von Getreide an Entwicklungsländer durch Abgabe von Molkereiprodukten möglich? Höcherl, Bundesminister . . . . 8922 C Wächter (FDP) 8923 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8923 D Dröscher (SPD) . . . . .. .. . 8924 B Sander (FDP) . . . . . . . . 8924 C Fragen des Abg. Varelmann: Ausgleichsabgabe für Frischfleisch — Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes Höcherl, Bundesminister . 8924 D, 8926 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8925 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 8926 B Fragen des Abg. Sander: Billigeinfuhren aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 8926 C Sander (FDP) 8926 D, 8928 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 8927 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 8927 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksachen V/2150, V/2701 bis V/2731) — Dritte Beratung — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/2823) Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8928 C Hermsdorf (SPD) . 8932 A, 8963 B, 8965 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 8937 D Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 8946 A Wehner, Bundesminister . . . . . 8954 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8960 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 8962 C Damm (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . . . 8963 C Jung (FDP), Erklärung nach § 36 GO 8964 A Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 8965 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2772) — Zweite und dritte Beratung — 8965 C Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2771) — Zweite und dritte Beratung — . . . Busse (Herford) (FDP) . . 8965 D, 8966 D Dr. Ritgen (CDU/CSU) 8966 C Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2769) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2770) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Anträge der Fraktionen der FDP, SPD und CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (Umdrucke 297, 298, 299, Drucksache V/2758) 8967 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/2627, V/2765) 8967 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zweiunddreißigste und Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2628, V/2766; V/2654, V/2767) 8967 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8968 Anlagen 8969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8915 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 6. 4. Frau Albertz 5. 4. Dr. Apel * 5. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 5. 4. Dr. Artzinger * 5. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 5. 4. Dr. Barzel 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Bauer (Würzburg) 5. 4. Prinz von Bayern 5. 4. Dr. Becher (Pullach) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 5. 4. Berendsen 6. 4. Berger 5. 4. Blumenfeld 5. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. Dr. Bucher 5. 4. Corterier * 5. 4. Cramer 5. 4. Deringer * 5. 4. Diebäcker 5. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Eisner 6. 4. Faller * 5. 4. Fellermaier 5. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 5. 4. Dr. Furler 6. 4. Geldner 5. 4. Gerlach 5. 4. Dr. Giulini 5. 4. Gradl 5. 4. Haage (München) 5. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Hamacher 6. 4. Frau Herklotz 5. 4. Herold 5. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 5. 4. Killat 5.4. Frau Klee** 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Kriedemann * 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 5. 4. Dr. Lohmar 5. 4. Lücke 5.4. Marx (München) 5. 4. Mauk * 5. 4. Frau Dr. Maxsein ** 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Memmel** 5. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 4. Metzger * 5. 4. Missbach 5. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Müller (Worms) 5. 4. Ott 5.4. Peters (Norden) 5. 4. Regling 5. 4. Richarts * 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Scheel 5. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 5. 4. Schmitt (Lockweiler) 5. 4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 5. 4. Schwabe 5.4. Spitzmüller 5. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Dr. Stammberger 6. 4. Dr. Starke (Franken) * 5. 4. 8970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 5. 4. Wienand 5. 4. Anlage 2 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 438 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Schmitt-Vockenhausen, Genscher und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes — Drucksache V/2635 — soll in der Besoldungsordnung für Geschäftsführer von Bundestagsausschüssen an Stelle der Amtsbezeichnungen „Regierungsdirektor" und „Ministerialrat" die neue gemeinsame Amtsbezeichnung „Parlamentsrat" eingefügt werden. 2. Im Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) des Bundeshaushaltsplanes sollen Planstellen der Ausschußgeschäftsführer entsprechend der obigen Nummer 1 eingestuft und unter Berücksichtigung der Dienstposten bei Ausschüssen mit besonders vielfältigen und umfangreichen Aufgaben (etwa ein Drittel der Ausschüsse) aufgeteilt werden. Bonn, den 4. April 1968 Frau Jacobi (Marl) Maucher Dr. von Nordenskjöld Rommerskirchen Dr. Serres Stingl Schmitt-Vockenhausen Eckerland Feuring Dr. Koch Könen (Düsseldorf) Lautenschlager Müller (Mülheim) Neumann (Stelle) Dr. Reischl Frau Renger Spillecke Genscher Dorn Dr. Emde Frau Funcke Freiherr von Gemmingen Graaff Jung Opitz Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Dr. Staratzke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8971 Anlage 5 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Worte des Bundeskanzlers vom 11. März 1968 „Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor seiner großen Bewährungsprobe, und wir alle müssen wissen, daß, wenn wir auf irgend einem Gebiet versagen, die Geschichte niemanden von uns die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt." bis zum 15. September 1968 durch Vorlage von entsprechenden Gesetzentwürfen, insbesondere im Bereich des Bildungswesens, zu konkretisieren und dem Bundestag zu berichten, welche Beschlüsse in in diesem Bereich die Bundesregierung seit Dezember 1965 mit dem Ziel der Weiterentwicklung unseres föderativen Systems gefaßt hat. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 398 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn, Mischnick und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden auf folgende Aufgabenteilung hinzuwirken: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs-, Forschungs- und Trainingszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 8972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 4. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, geeignete strukturpoltische Maßnahmen zu ergreifen, um die im Eisenerzbergbau Beschäftigten wirtschaftlich und sozial zu sichern. Bei Entlassungen sind insbesondere Maßnahmen, wie Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zusätzliche Übergangshilfen für die betroffenen Arbeitnehmer vorzusehen. Bei den Maßnahmen der Bundesregierung soll insbesondere berücksichtigt werden, daß der überwiegende Teil dieses Bergbauzweiges sich in solchen Räumen befindet, die bereits durch ihre Lage im Zonenrandgebiet besonderen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind, und daß im Rahmen der Regional- und der Strukturpolitik auch dieser besonderen Lage Rechnung getragen wird. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für den Haushaltsentwurf 1969 das Kapitel 10 03 (Marktordnung) aus dem Einzelplan 10 auszugliedern und mit Einzelplan 60 Kap. 60 06 „überstaatliche Zusammenschlüsse und gewisse zwischenstaatliche Organisationen von erheblicher finanzieller Bedeutung" zusammenzufassen. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 410 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern und den zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienststellen sicherzustellen, daß die Festsetzung der tragbaren Belastung unter Berücksichtigung der geringeren Mittelzuteilung durch Bund und Länder und der damit verbundenen längeren Laufzeit der einzelnen Maßnahmen und des veränderten Preis-Kostenverhältnisses neu überprüft wird. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8973 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen einer mittelfristigen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jährlich eine Vorausschau über die Gesamtheit der sozialen Aufwendungen und ihre Aufbringung für einen Zeitraum von vier Jahren vorzulegen. Eine Darstellung soll im Sozialbericht erfolgen. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 13 Umdruck 419 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung zum erkennbaren Bestandteil von Lohn und Gehalt gemacht werden kann. Dabei ist sicherzustellen, daß für die Arbeitnehmer keine Benachteiligung im Hinblick auf die Belastung mit Steuern und Abgaben und auf die Einkommen-und Lohnsteuerfreibeträge oder in einer sonstigen Form eintritt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 425 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten), Dr. Rutschke, Reichmann, und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1968 dem Bundestag zu berichten, inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu ändern. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Franke (Hannover), Graaff und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2712 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß, als Gesellschafter aus der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH auszuscheiden, wieder aufzuheben und weiterhin Gesellschafter dieser Gesellschaft zu bleiben. Bonn, den 3. April 1968 Burgemeister Franke (Osnabrück) von Eckardt Enk Erpenbeck Frieler Dr. Hellige Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jungmann Frau Kalinke Kühn (Hildesheim) Lampersbach Dr. Lindenberg Frau Dr. Maxsein Dr. von Merkatz Missbach Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Dr. Ritz Rock Schröder (Sellstedt) Dr. Siemer Dr. Stecker Dr. Steinmetz Stingl Tobaben Varelmann Weimer Franke (Hannover) Ahrens (Salzgitter) Dr. Apel Dr. Arndt (Berlin/Köln) Barche Blachstein Blume Brück (Holz) Cramer Diekmann Frau Eilers Faller Frehsee Gerlach Hansing Hauck Frau Dr. Hubert Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Lösche Lotze Maibaum Marquardt Matthöfer Mattick Frau Meermann Neumann (Berlin) Neumann (Stelle) Raffert Rohde Roß Sänger Dr. Schmidt (Gellersen) Schonhofen Schulte Strohmayr Urban Wendt Graaff Jung Logemann Dr. Mühlhan Sander 8974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 16 Umdruck 436 Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Dr. Hesberg, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2720 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Rechtsungleichheit zu beseitigen, die darin besteht, daß Vermieter teilweise die Kostenmiete entsprechend der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung vom 1. August 1963 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung vom 20. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1298), verlangen können und teilweise nicht. Bonn, den 4. April 1968 Wurbs Spitzmüller Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Staratzke Dr. Imle Walter Jung Zoglmann Frau Dr. Heuser Dr. Hesberg Kubitza Erpenbeck Moersch Wullenhaupt Dr. Mülhan Könen (Düsseldorf) Peters (Poppenbüll) Hellenbrock Porsch Reitz Ramms Anlage 17 Umdruck 396 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2724 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Beratungen mit den zentralen Organisationen der freien Jugendarbeit eine Verbesserung der politischen Bildungsarbeit zu erreichen. Dabei soll die Einführung eines Förderungsprogramms für die Jugendbildungsreferenten bei den Jugendverbänden geprüft werden, 2. zu prüfen, ob in Kap. 29 02 Tit. 571 a) die Positionen F. I. Ziff. 1., 2. und 3. im Bundesjugendplan für das Jahr 1969 entsprechend erhöht werden können. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 18 Umdruck 437 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob in die Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar (Epl. 60 02 Titel 571 c und Einzelplan A 60 02 Titel 571 c) auch das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete einbezogen werden können. Bonn, den 5. April 1968 Schlager Hösl Röhner Niederalt Dr. Kempfler Rainer Unertl Dr. Althammer Brese Burgemeister Damm Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hellige Krug Ott Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Dr. Sinn Dr. Stecker Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf Zebisch Bals Eckerland Frau Eilers Felder Folger Hauck Hauffe Kohlberger Porzner Sänger Frau Schanzenbach Seidel Strohmayr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8975 Anlage 19 Umdruck 433 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse, Genscher, Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Bucher und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) — Drucksachen V/1630, V/2771 — Der Bundestag wolle beschließen: § 61 wird gestrichen. Bonn, den 4. April 1968 Busse (Herford) Genscher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher Mischnick und Fraktion Anlage 20 Erklärung der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Da der Familienlastenausgleich seit 1964 keine Entwicklung mehr zeigt, vielmehr eine Rückentwicklung zu verzeichnen ist, da die Zusicherungen betreffend einer Neuordnung des Familienlastenausgleichs und die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsförderung sich nicht erfüllten, da eine diesbezügliche Entschließung zum Haushalt 1967 ohne Wirkung auf den Haushalt 1968 blieb, da sich auch nach den Beratungen des Kabinettsausschusses noch kein konkretes Ergebnis zeigte, enthalte ich mich der Stimme zum Haushalt 29 des Bundesministers für Familie und Jugend. Anlage 21 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II/20 der Tagesordnung Die Verwirklichung der ab 1. Januar 1968 geänderten II. Berechnungsverordnung hat in einigen Bereichen des Wohnungsmarktes Rechtsungleichheit geschaffen. Ich darf dies an einem Beispiel aufzeigen. Im sozialen Wohnungsbau könnten die neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung des Vermieters grundsätzlich durchgesetzt werden. Bis zum 31. Dezember 1967 war auch für steuerbegünstigte, frei finanzierte Wohnungen unter Bezugnahme auf § 22 des Ersten Bundesmietengesetzes eine Geltendmachung neuer Aufwendungen möglich. Nunmehr, nach Ablauf dieser Frist, ist die Heranführung an die Kostenmiete für den Bereich steuerbegünstigter, frei finanzierter Wohnungen nur durch eine Änderungskündigung zu erreichen, sofern in den Mietverträgen keine Mietgleitklausel enthalten ist. Dies ist aber bei älteren Bauvorhaben meist nicht der Fall, da die Verwendung von Gleitklauseln erst jüngeren Datums ist. Bei frei finanzierten, steuerbegünstigten Bauvorhaben, bei denen als Finanzierungsmittel private Baukostenzuschüsse oder Lastenausgleichsdarlehen gewährt wurden, hat eine Änderungskündigung kaum Aussicht auf Erfolg, da nach neuester Rechtsprechung ein Wohnrecht auf die Dauer der Laufzeit der Darlehen besteht. Für den von mir als Beispiel angeführten Kreis ist also keine Handhabe gegeben, die Kostenmiete zu erreichen. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß, wenn wir diese Rechtsungleichheit nicht beseitigen, das ohnehin schon bestehende Mietgefälle zwischen älteren, steuerbegünstigten, frei finanzierten Wohnungen und neu erstellten Sozialwohnungen weiter vergrößert wird. Ferner dürfte es im Interesse von uns allen liegen, daß eine Gefährdung der Substanz dieser Wohnungen, die durch Nichtgeltendmachung der neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung entstehen würde, nicht eintritt. Das Wohnungsbauministerium wird ersucht, eine Lösung dieses Problems anzustreben, mit der Auflage zu prüfen, ob außer den genannten Fällen weitere Bereiche mit einzubeziehen sind. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tönjes (Drucksache V/2753 Fragen 41, 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im niedersächsischen Emsland (z. B. Nordhorn, Meppen) in erheblichem Umfang neue Schlachthofkapazitäten unter Einsatz von Mitteln aus dem Grünen Plan und der EWG neu errichtet werden sollen, obwohl im angrenzenden nordrhein-westfälischen Emsland ausreichende oder mit nur geringem Investitionsaufwand erweiterungsfähige Schlachthofkapazitäten vorhanden sind, die eine günstige zentrale Lage für einen weiten Bereich des emsländischen Erzeugergebietes besitzen? Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Grünen Plan und die Förderung der Bereitstellung von Mitteln der EWG für Parallelinvestitionen, strukturelle Änderungen in der Fleischvermarktung zu bewirken, die zu Lasten der gegenwärtigen, weitgehend kommunalwirtschaftlich getragenen Struktur gehen und kostenaufwendige kommunale Investitionen brachlegen? Ist die Bundesregierung bereit, die Maßnahmen zur Investitionsförderung bei privatwirtschaftlich getragenen Schlachthöfen analog kommunalen Schlachthöfen zukommen zu lassen? Zu 1) Nach eingehender Prüfung zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich 8976 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 die Beteiligten zur Errichtung dieser neuen Schlachtanlage in Nordhorn und Meppen entschlossen. Entscheidend war die erhebliche Zunahme des Viehbesatzes in den 4 Emslandkreisen Meppen, Liegen, Bentheim und Aschendorf Hümmling und im südoldenburgischen Raum. Die benachbarten Schlachthöfe reichen nicht aus zur Aufnahme dieser zusätzlichen Mengen. Ihre Erweiterung wäre im übrigen nicht billiger. Das waren auch die Gründe für die Befürwortung der Projekte gegenüber der EWG. Zu 2) : Die Bundesrepublik ist allein und ausschließlich an einer modernen Organisation der Fleischvermarktung interessiert. Benachteiligung der kommunalen Einrichtungen liegen ihr fern. Es ist aber nicht zu verkennen, daß die Praxis neue Vermarktungssysteme entwickelt hat, die von der Bundesregierung aufmerksam beobachtet werden. Um sich über die Notwendigkeiten und Entwicklungstendenzen ein umfassendes Bild zu verschaffen, hat die Bundesrepublik eine Expertise in Auftrag gegeben. Im kommenden Jahr werde ich dem Hohen Haus einen Strukturplan für eine Ratonalisierung der gesamten Vieh- und Fleischvermarktung vorlegen. Zu 3): Die Entscheidung über diese Fragen wird auf Grund der in Ziff. 2 erwähnten Untersuchung gefällt werden. Für die Bundesregierung ist vor allem wichtig, marktfernen Überschußgebieten beieiner besseren Vermarktung Hilfestellung zu leisten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten; Dr. Wuermeling (Drucksache V/2753 Fragen 57, 58 und 59) : Wie gedenkt die Bundesregierung konkret die neuerdings ausdrücklich bestätigte Zusage des Bundeskanzlers vom Januar 1967 zu verwirklichen, derzufolge die Streichung der Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes „wettgemacht" werden soll durch eine „Reform des Familienlastenausgleichs, eingebettet in eine mittelfristige Finanzplanung"? Ist es die Absicht der Bundesregierung, gerade unseren kinderreichen Familien als einzigen während dieser Wahlperiode jede Anpassung der seit Januar 1964 unverändert geltenden Kindergeldsätze zu verweigern, während alle anderen monatlichen zum Lebensunterhalt bestimmten öffentlichen Leistungen seit 1964 — z. T. wiederholt — angepaßt worden sind? Erkennt die Bundesregierung an, daß sie durch ihre bisherige Finanzpolitik die nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehenden Familien praktisch um so mehr unter Ausnahmerecht stellt, als kinderreiche Familien durch alle sonstigen Sparmaßnahmen ohnehin schwerer betroffen sind als andere Haushaltungen? Wie Sie wissen, ist der Kabinettausschuß, den die Bundesregierung zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs gebildet hat, am 13. Dezember 1967 zu einer ersten Sitzung zusammengetreten. Anschließend haben mehrere Ressortbesprechungen stattgefunden, in denen die Möglichkeiten für eine Reform des Familienlastenausgleichs eingehend erörtert worden sind. Über die Ergebnisse hat der Kabinettsausschuß am 12. März 1968 beraten. Das Kabinett konnte damit noch nicht befaßt werden. Ich rechne damit, daß dies alsbald nach der Osterpause geschehen wird. Unter diesen Umständen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich z. Z. über das Ergebnis der Beratungen noch nichts mitteilen kann. Die Bundesregierung ist stets der Ansicht gewesen, daß die Kindergeldsätze den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden müssen. Dementsprechend sind in der Vergangenheit die Kindergeldsätze wiederholt erhöht worden. An dieser grundsätzlichen Einstellung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Wann unter den jetzigen Umständen eine weitere Anpassung möglich ist, hängt so eng mit der vom Kabinett zu treffenden Entscheidung über die Reform des Familienlastenausgleichs zusammen, daß ich mich hierzu heute noch nicht zu äußern vermag. Wenn Sie, Herr Abgeordneter, erklären, die Familien seien durch die Finanzpolitik praktisch unter Ausnahmerecht gestellt worden, so muß ich für die Bundesregierung einer solchen Erklärung widersprechen. Es trifft zwar zu, daß die Maßnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts und zur Wiederbelebung der Konjunktur kinderreiche Familien besonders stark belasten. Diese Maßnahmen sind aber in einer sehr ernsten wirtschaftlichen Lage zum Wohl auch der Familien von der Bundesregierung für erforderlich gehalten und vom Parlament beschlossen worden. In Antworten auf Ihre früheren Anfragen habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die Lasten auf alle Schichten und Gruppen unseres Volkes möglichst gleichmäßig zu verteilen, und welche Schwierigkeiten einer anderen Lastenverteilung entgegenstanden (96. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 1967, 118. Sitzung vom 30. Juni 1967). In der Fragestunde vom 11. Oktober 1967 habe ich auf ihre Anfrage dargelegt, daß die im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen mit Art. 6 des Grundgesetzes vereinbar sind. Unter diesen Umständen kann man nicht sagen, die Familien seien durch die Finanzpolitik unter Ausnahmerecht gestellt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten SchmittVockenhausen (Drucksache V/2753 Frage 76): Aus welchen Gründen ist für Taxis nur der Anstrich in schwarzer Farbe vorgesehen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8977 Der einheitliche schwarze Anstrich soll zusammen mit dem auf dem Dach angebrachten TAXI-Schild die Kraftdroschken im Interesse der Verkehrsnutzer leicht erkennbar machen. Diese Regelung, die nur für sog. Klein-Busse und Karavan-Pkw's durchbrochen ist (letztere können mit einem weißen Dach versehen sein), entspricht der Auffassung des Bundesverbandes des Deutschen Personenverkehrsgewerbes und der Mehrheit der obersten Landesverkehrsbehörden. Wenn die Farbe schwarz einheitlich angewendet und nicht eine andere Farbe verwandt wird, so mag hierfür die Tatsache bestimmend sein, daß diese Farbe als relativ neutral anzusehen ist. Taxis werden häufig für besondere Anlässe bestellt. Einerlei, ob der Anlaß trauriger oder freundlicher Natur ist, in jedem Falle ist die Farbe schwarz als angemessen anzusehen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2753 Frage 92) : Erwägt die Bundesregierung zur Beschäftigung tausender arbeitsloser Bauarbeiter in Ostbayern den zusätzlichen Einsatz von Mitteln für den Fernstraßen- bzw. Autobahnausbau in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, zumal die Strukturschwäche in beiden Regierungsbezirken unter anderem auf die immer noch nicht befriedigende Verkehrserschließung zurückgeführt werden muß? In den einzelnen Vierjahresplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen sind in zunehmendem Maße Investitionsmittel für Straßenbauaufgaben in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern zur Verfügung gestellt worden, unabhängig davon erwägt die Bundesregierung die Einleitung zusätzlicher Maßnahmen. Im übrigen ist bei der Bearbeitung des zur Zeit in Vorbereitung befindlichen 2. Ausbauplanes, der die Jahre 1971-1985 umfassen soll, beabsichtigt, diese Mittel weiter anzuheben. Inwieweit die Straßenbauausgaben bei den Staatsstraßen und Kommunalstraßen in ähnlicher Weise wie beim Bund verstärkt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/2793 Fragen 60, 61 und 62) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem nunmehr vorliegenden Bericht über die Lage der Familie zu ziehen hinsichtlich der in Aussicht gestellten Neugestaltung eines Familienlastenausgleichs? Wie gedenkt die Bundesregierung das ungerechte Gefälle in der Wirkung des Splittings und der Kinderfreibeträge innerhalb des Bereichs der Lohn- und Einkommensteuer auszugleichen zugunsten der kleineren Einkommensbezieher mit Kindern? Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der durch den Familienbericht belegten Tatsache zu ziehen, daß die Kinder aus Mehrkinderfamilien beim Besuch höherer Schulen und bei qualifizierten Ausbildungsgängen eindeutig benachteiligt sind gegenüber Einzelkindern? Die vom deutschen Bundestag erbetenen regelmäßigen Berichte über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht den Zweck, eine Reform des Familienlastenausgleichs vorzubereiten. Die Bundesregierung wird aber selbstverständlich die aus dem ersten Familienbericht gewonnenen Erkenntnisse bei ihren Überlegungen für eine Reform des FLA verwerten. Daneben sind noch andere Gesichtspunkte, insbesondere finanz- und wirtschaftspolitischer Art, zu berücksichtigen. Näheres darüber kann im jetzigen Stadium der Beratungen noch nicht gesagt werden. Mit der Auswirkung des Ehegattensplitting und der Kinderfreibeträge, insbesondere bei höheren Einkommen, hat sich der Kabinettausschuß für die Reform des Familienlastenausgleichs eingehend befaßt. Über das Ergebnis dieser Beratungen kann ich Einzelheiten erst mitteilen, wenn das Kabinett die erforderlichen Entscheidungen getroffen hat. Der Familienbericht hat ergeben, daß der Anteil der Kinder, die weiterführende Schulen besuchen, mit zunehmender Kinderzahl einer Familie durchweg sinkt. In dem Bevölkerungsteil, der als Berufsvoraussetzung das Abitur und eine weitergehende akademische Ausbildung benötigt, verschwindet diese Verminderung der Bildungschance der Kinder zwar nicht völlig, tritt jedoch deutlich zurück. Soweit die Ursachen wirtschaftlicher Art sind — vermutlich sind hier allerdings keineswegs nur wirtschaftliche Ursachen im Spiel — wird in erster Linie die beabsichtigte Vorlage eines Ausbildungsförderungsgesetzes dazu beitragen, Ungleichheiten der Startchancen weitgehend zu beseitigen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/2793 Frage 70) : Welches Gewicht hat die naturwissenschaftliche Schulausbildung in anderen Industriestaaten im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland? Methodisch gesicherte und dem neuesten Stand entsprechende Untersuchungsergebnisse über den Anteil der Naturwissenschaften an der Schulausbildung in den Industriestaaten gibt es leider noch 8978 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 nicht. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, die gestellte Frage mit dem Maß an Genauigkeit zu beantworten, das der Bedeutung dieser Frage angemessen wäre. Der Bundesregierung sind jedoch Erwägungen innerhalb des Präsidiums der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bekannt, eine wissenschaftliche Untersuchung, die den zu stellenden Anforderungen gerecht wird, durchführen zu lassen. Die Bundesregierung würde eine solche Untersuchung sehr begrüßen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Frage 71): Ist die Bundesregierung bereit, zu Lasten des Bundeshaushaltes angeschaffte Fahrzeuge, Geräte und andere Ausrüstungsgegenstände, die für Ölwehr- und Feuerlöschzwecke geeignet sind und in der Regel ungenutzt in angemieteten Depots herumstehen, finanzschwachen Gemeinden zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen? Die Ausrüstung des Zivilschutzes soll den Katastrophenschutz in einem Verteidigungsfall verstärken und ergänzen, denn die Ausrüstung des Katastrophenschutzes entspricht den Bedürfnissen des Friedens, nicht aber den höheren Anforderungen eines Verteidigungsfalls. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die freiwilligen Helfer schon im Frieden an diesem Gerät ausgebildet. Abgesehen von einigen Ausnahmefällen, in denen es bisher noch nicht gelungen ist, so viele Helfer zu werben, wie für einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall nötig wären, wird die Ausrüstung ständig benutzt. Die Ausrüstung dient aber schon heute nicht nur der Zivilschutzausbildung. Sie steht daneben bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Fahrzeuge des Brandschutzdienstes dürfen von den kommunalen Feuerwehren ihres Standorts ohne weiteres für die Verstärkung des friedensmäßigen Brandschutzes und des Unfallhilfsdienstes verwendet werden. Das übrige Gerät wird bei Katastrophen, Notständen und größeren Unglücksfällen den im Katastrophenschutz tätigen Behörden und Organisationen auf Anforderung überlassen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, der eine Einheit von Katastrophenschutz und Zivilschutz im Bereich der örtlichen Hilfsdienste anstrebt, ist vorgesehen, daß auch dieses Gerät künftig ohne besondere Formalitäten jederzeit im friedensmäßigen Katastrophenschutz eingesetzt werden kann. Das Recht zur Benutzung des Zivilschutzgeräts im fridensmäßigen Katastrophenschutz darf jedoch nicht dazu führen, daß die Länder und Gemeinden ihre Pflicht zur Vorsorge gegen Katastrophen im Frieden vernachlässigen. Der Bund kann nur dafür sorgen, daß dort, wo im Verteidigungsfall ein erhöhter, über den friedensmäßigen Katastrophenschutz hinausgehender Schutz erforderlich ist, das vorhandene Potential der Länder und Gemeinden durch zusätzliche Ausrüstung und zusätzliches Personal verstärkt wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 72): Hält es das Bundesinnenministerium für zulässig, in der Reihe „Tatsachen — Meinungen" eine Rede des Bundespräsidenten vor dem 7. ordentlichen Bundeskongreß des DGB zu veröffentlichen, die in der wiedergegebenen Form vom Redewortlaut abweicht, obgleich im Vorspann der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine wörtliche Wiedergabe? Der von Ihnen beanstandete Text in der Veröffentlichung des BMI „Tatsachen und Meinungen zum Thema der Notstandsgesetzgebung" wurde im Wortlaut vom „Bulletin" 'des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 13. 5. 1966 übernommen. Das trifft auch für den Wortlaut der Überschrift und den Vorspann zu. Lediglich die einleitenden Worte des Herrn Bundespräsidenten, die das angesprochene Thema nicht berühren, wurden nicht mit übernommen. Der in der Publikation des BMI wiedergegebene Text entspricht also dem offiziellen Text, der im Bulletin 4 Tage nach dem 7. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB in Berlin veröffentlicht wurde. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 73): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundespräsidenten, daß ohne Notstandsgesetzgebung im Ernstfall "aller Wahrscheinlichkeit nach ohne das Parlament gehandelt werden muß"? Deutscher) Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8979 Mit dem Gegenstand Ihrer Frage hat sich dieses Hohe Haus schon vor über Jahresfrist, nämlich in der Fragestunde am 18. Januar 1967, befaßt. Damals hat der Bundesinnenminister auf eine Frage des Kollegen Genscher geantwortet: Die Ausübung der Vorbehaltsrechte der Drei Mächte nach Artikel 5 Absatz 2 des Deutschland-Vertrages kann die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik nur so weit verdrängen, wie die Befugnisse der Drei Mächte reichen. Im übrigen bleiben also die Rechte und Verantwortlichkeiten, insbesondere auch die Kontrollbefugnisse der gesetzgebenden Körperschaften, erhalten. Dies ist selbstverständlich auch heute noch die Auffassung der Bundesregierung. Im übrigen berechtigt der Stand der Beratungen im Rechts- und im Innenausschuß dieses Bundestages wohl zu der Erwartung, daß Spekulationen über die Rechtslage in einem Ernstfalle ohne Notstandsverfassung in aller Kürze gegenstandslos werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abegeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 74) : Sollte das im Jahreswirtschaftsbericht 1968 der Bundesregierung aufgestellte Ziel eines Lohn- und Gehaltswachstums von 4 bis 5 Prozent im Jahre 1968 nach Ansicht der Bundesregierung gleichermaßen für Beamte gelten — wann ist die Bundesregierung dann bereit, die im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorgeschlagene Erhöhung der Grundgehälter um insgesamt nur 1,5 Prozent für 1968 diesem allgemeinen Ziel anzupassen? Die Frage war — bezogen auf den gesamten öffentlichen Dienst — bereits Gegenstand der Fragestunde am 14. März 1968. In der damaligen Antwort ist darauf hingewiesen worden, daß die Bundesregierung die Orientierungsdaten des Jahreswirtschaftsberichtes ausdrücklich als gesamtwirtschaftliche Durchschnittszahlen bezeichnet. Es werden also sektorale und regionale Unterschiede in dem Wachstum der Einkommen zu verzeichnen sein. Für die Beamten sieht der Entwurf des am 27. März 1968 in erster Lesung behandelten Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes neben strukturellen Verbesserungen für bestimmte Beamtengruppen eine allgemeine Erhöhung der Grundgehälter im Bundesbereich um mindestens 3 v. H. ab 1. Juli 1968 vor. Die durchschnittliche Zuwachsrate auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung wird jedoch in diesem Jahr nicht nur durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz beeinflußt. Es muß auch die volle Auswirkung des erst am 1. Juli 1967 in Kraft getretenen Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes mit den ins Gewicht fallenden Stellenhebungen hinzugerechnet werden. Ebenso sind andere strukturelle Verbesserungen, wie die vorgesehene Einführung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie sonstige zwangsläufige Mehrausgaben im Personalsektor zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die für 1968 vorgesehene Besoldungsverbesserung der Zielprojektion des Jahreswirtschaftsberichtes widerspricht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung, auf die Länder und Gemeinden sowie deren Finanzlage Rücksicht zu nehmen, nicht außer acht lassen kann. Von der Entwicklung der Lage in den öffentlichen Haushalten und von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr wird es abhängen, ob weitere Anpassungsmaßnahmen möglich sein werden. Bei der Beratung des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes wird das Hohe Haus Gelegenheit haben, sich mit dieser Frage im einzelnen zu beschäftigen und dabei entsprechende Entscheidungen zu treffen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 75) : Wann legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Entwurf darüber vor, die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten zum 1. Januar 1969 bzw. zum 1. Januar 1971 an jene für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes anzupassen, diese somit auf 43 bzw. 42 Wochenstunden zu senken? Das Bundesbeamtengesetz setzt für die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten nur Höchstgrenzen. Die konkrete Regelung befindet sich in der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten. Eine Änderungsverordnung, durch die die regelmäßige Wochenarbeitszeit zum 1. Januar 1969 und zum 1. Januar 1971 um je eine Stunde gesenkt werden soll, wird zur Zeit vorbereitet. 8980 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/2793 Frage 76) : Wann endlich wird die wiederholt versprochene Neuregelung eingeleitet, die die berechtigte Forderung der im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten auf Gleichstellung mit Berlin und Hamburg erfüllt? Zunächst darf ich feststellen, daß die Bundesregierung bisher nicht versprochen hat, für die im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten einen örtlichen Sonderzuschlag einzuführen. Soweit die Bundesregierung bisher auf eine Neuregelung verwiesen hat, handelt es sich um den Ihnen bekannten Dreistufenplan zur Besoldungsneuregelung. In der dritten Stufe dieser Besoldungsneuregelung ist vorgesehen, die Gehaltsunterschiede nach Ortsklassen zu beseitigen. Die Lebenshaltungskosten haben sich inzwischen in Stadt und Land allgemein so angeglichen, daß Gehaltsdifferenzierungen unter diesem Gesichtspunkt heute als überholt und sachfremd angesehen werden müssen. Hiermit steht der örtliche Sonderzuschlag, den derzeit die öffentlichen Bediensteten in Berlin und Hamburg erhalten, in engem Zusammenhang. All diese Fragen können erst im Rahmen der dritten Stufe behandelt werden. Hierauf hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes, den das Hohe Haus in der vergangenen Woche in erster Lesung behandelt hat, hingewiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes — das wird die dritte Stufe sein — noch in dieser Legislaturperiode . vorzulegen. Erst bei dieser Gelegenheit kann Ihr Anliegen behandelt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2793 Frage 77) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein einheitliches Verwaltungsgerichtsgesetz für die drei Verwaltungsgerichtsbarkeiten nicht nur möglich, sondern auch von der interessierten Offentlichkeit im Interesse der Rechtsuchenden für erforderlich gehalten wird? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vorn 23. Januar 1968 auf die den gleichen Gegenstand betreffende Frage von Frau Dr. Diemer-Nicolaus zu erkennen gegeben, ,daß sie ,eine Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Prozeßordnung in einem Gesetz nicht nur für möglich, sondern aus Gründen der Vereinheitlichung auch für erstrebenswert hält. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß insbesondere bei der Verabschiedung der Finanzgerichtsordnung eine weitgehende Angleichung an die Verwaltungsgerichtsordnung erreicht worden ist. In der Antwort wurde aber auch dargelegt, daß die Schaffung einer einheitlichen Prozeßordnung, die das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Finanzgerichten und den Sozialgerichten regelt, behutsam in Angriff genommen werden sollte, zumal die Finanzgerichtsordnung, die gegenüber dem früheren Verfahren grundlegende Änderungen gebracht hat, als letzte der drei Prozeßordnungen erst vor 2 1/4 Jahren in Kraft getreten ist. Weitere einschneidende Änderungen auf dem Gebiet des Prozeßrechts sollten daher erst dann vorgenommen werden, wenn ausreichende Erfahrungen vorliegen, wenn insbesondere die erheblichen Anpassungsschwierigkeiten überwunden sind, die sich für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und ihre Vertreter sowie die Finanzgerichtsbarkeit nach dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 1. Januar 1966 'ergeben haben. Die Bundesregierung kann auch nicht der Auffassung zustimmen, daß eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen im Interesse der Rechtsuchenden erforderlich wäre. Die geltenden Prozeßordnungen enthalten in sich geschlossene, den jeweiligen Rechtsgebieten angepaßte Verfahrensregelungen, die. einen umfassenden Rechtsschutz gewährleisten. Die Bundesregierung hält eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen daher in erster Linie unter gesetzesökonomischen, verfahrenstechnischen und systematischen Gesichtspunkten für wünschenswert. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 78): Aus welchen Hochschulen gibt es in den Zulassungsrichtlinien einen „Vorrang für Landeskinder"? Die von den einzelnen Bundesländern bzw. wissenschaftlichen Hochschulen erlassenen Richtlinien für die Zulassung von Studierenden zum Hochschulstudium sehen unterschiedliche Regelungen über die allgemeine Zulassung sowie über die Nichtberücksichtigung bzw. den Vorrang bestimmter Gruppen von Studierenden in bestimmten Fakultäten vor. Deutschen Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8981 Im medizinischen Bereich ist nach den geltenden „Richtlinien der Medizinischen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland für die Zulassung von Studienanfängern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin für das Sommersemester 1968" ein Vorrang für „Landeskinder" an folgenden wissenschaftlichen Hochschulen vorgesehen: Freie Universität Berlin Universität Düsseldorf Universität Mainz. Ferner sind an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg gemäß den „Richtlinien für die Zulassung zum Studium der Medizin und Zahnmedizin im 1. Semester an den baden-württembergischen Hochschulen" solche Arbeitsplätze, die nach dem Jahrgang des Abiturs vergeben werden, zu 60 % für Bewerber mit einem Zeugnis aus Baden-Württemberg bereitzustellen. Ob und inwieweit Vorrangstellungen für „Landeskinder" bestehen, die Fakultäten außerhalb des medizinischen Bereichs angehören, bedarf im Hinblick auf die Vielfalt der Hochschulgesetze, Verordnungen und Satzungen der einzelnen Länder und Hochschulen noch einer näheren Klärung in Zusammenarbeit mit den Ländern. Das gleiche gilt für etwaige Bevorzugungen von „Landeskindern", die an nicht-wissenschaftlichen Hochschulen studieren. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 79) : Trifft es zu, daß Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung gegenüber Absolventen mit Staatsexamen in den Zugangsmöglichkeiten zur Beamtenlaufbahn benachteiligt werden? Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung sind gegenüber Bewerbern mit einem anderen Hochschulabschluß grundsätzlich nicht benachteiligt. Auch die Magisterprüfung stellt, wie die Diplomprüfung oder ein Staatsexamen, den ordnungsgemäßen Abschluß eines Universitäts- oder Hochschulstudiums dar. Ich habe daher die obersten Dienstbehörden schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, daß die Magisterprüfung den Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes ermöglicht. Die obersten Dienstbehörden können allerdings aufgrund der besonderen Erfordernisse in einzelnen Laufbahnen auch einen anderen Studienabschluß als die Magisterprüfung fordern. Ich bleibe bemüht, daß bei künftigen Überarbeitungen der Zulassungsbedingungen für einzelne Laufbahnen die Magisterprüfung in stärkerem Maße berücksichtigt wird. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 80) : Wie wirkt sich die Altersgrenze für den Eintritt in die höhere Beamtenlaufbahn für solche Hochschulabsolventen aus, die über den Zweiten Bildungsweg auf die Hochschulen gekommen sind und deshalb erheblich über dem Durchschnittsalter der übrigen Studenten liegen? Nach dem Laufbahnrecht des Bundes bestehen keine Schwierigkeiten, die in Ihrer Frage bezeichneten älteren Hochschulabsolventen in Laufbahnen des höheren Dienstes einzustellen. Die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehenen Höchstaltersgrenzen bedeuten keine starren Einstellungsverbote. Der Bundespersonalausschuß kann bei Bewerbern aller Art in Einzelfällen oder in Gruppen von Fällen Ausnahmen zulassen. Entsprechenden Anträgen hat er bisher regelmäßig stattgegeben. Es besteht zur Zeit eine allgemeine Ausnahmebewilligung zur Einstellung von Bewerbern in den Vorbereitungsdienst bis zu einer Altersgrenze von 50 Jahren. Diese Grenze könnte mit Einzelausnahmen des Bundespersonalausschusses noch überschritten werden. Die bestehenden Höchstaltersgrenzen wirken sich daher auf die Einstellung älterer Hochschulabsolventen nicht nachteilig aus. Unabhängig von den derzeit geltenden Regelungen wird die Bundesregierung prüfen, ob auf die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgeschriebenen Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gänzlich verzichtet werden kann. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (Drucksache V/2793 Frage 102) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenvorsorge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist bemüht, die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu fördern. In diesem Sinne hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — dem Auftrage des Gesetzgebers entsprechend — Mutterschaftsrichtlinien des 8982 Deutscher- Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gebilligt, deren Nr. 2 lautet: „Zur Förderung der notwendigen Aufklärung über den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften entsprechenden ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Ärzte, Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken." Darüber hinaus hat sich auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen auch mit dem Umfang der Hebammenhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften befaßt. Der Bundesausschuß hat nach Anhörung von Sachverständigen dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgemaßnahmen auf Verordnung des betreuenden Arztes hin durch Hebammen vorgenommen werden können. Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen — auch in gebührenrechtlicher Hinsicht — aus dieser Stellungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu ziehen sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2793 Fragen 103 und 104) : Wie wirkt sich die seit dem 1. Januar 1968 gültige Gesetzesregelung aus, wonach Rente aus eigener Versicherung und Arbeitslosengeld nicht mehr gleichzeitig bezogen werden dürfen? Wie beurteilt die Bundesregierung zukünftige Rückforderungen der Ämter an Rentner, die einen unverschuldeten Doppelbezug von Rente und Arbeitslosengeld erhielten? Nach der von Ihnen erwähnten Regelung ruht bei einem Zusammentreffen von Versichertenrente aus der Rentenversicherung und Arbeitslosengeld grundsätzlich die Rente bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes. Den Berechtigten verbleibt in solchen Fällen also im Ergebnis die höhere Leistung. Ein Doppelbezug dieser beiden Leistungen, wie er nach bisherigem Recht möglich war, ist nunmehr jedoch ausgeschlossen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ruht dann, wenn gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen wird, die Rente kraft Gesetzes. Soweit ein Rentenversicherungsträger die Rente in ihrer bisherigen Höhe weitergezahlt hat, weil ihm der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld nicht bekannt war, sind sogenannte Überzahlungen eingetreten. Eine Rückforderung dieser Überzahlungen durch den Versicherungsträger ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger bei Empfang weder wußte noch wissen mußte, daß ihm der Rentenzahlbetrag nicht zustand, oder aber, wenn die Rückforderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers nicht vertretbar ist. Bei unverschuldetem Doppelbezug — und darauf bezieht sich Ihre Frage - ist also eine Rückforderung vom Empfänger ausgeschlossen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten BurgEr (Drucksache V/2793 Fragen 105, 106 und 107): Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten von 6614 im Januar 1966 auf 11 014 im. Januar 1967 und auf 15 444 Ende Januar d. J. gestiegen ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des beginnenden Wirtschaftsaufschwungs die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten noch ansteigt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der aus menschlichen und volkswirtschaftlichen Gründen so begrüßenswerten zielstrebigen Bemühungen der Rehabilitation und Habilitation von Behinderten und Beschädigten mit dem Ziel, durch ein System von medizinischen, sozialen und beruflichen Maßnahmen eine Eingliederung möglichst vieler Behinderter in den Arbeitsprozeß zu ermöglichen, wenn schon jetzt in der Aera der Vollbeschäftigung Schwierigkeiten in der Eingliederung bestehen? Die in Ihrer Frage angeführten Zahlen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Schwerbeschädigten treffen zu. In der Tat sind im Zuge der Abschwächung des Wirtschaftswachstums auch eine größere Anzahl von Schwerbeschädigten arbeitslos geworden. Im großen und ganzen hat sich jedoch die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbeschädigten jeweils in der gleichen Richtung wie bei den übrigen Arbeitnehmern entwickelt. Es kann deshalb auch damit gerechnet werden, daß mit fortschreitender Überwindung der wirtschaftlichen Rezession auch die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten wieder abnehmen wird. Erste Anzeichen hierfür sind nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereits erkennbar. So lag die Zunahme der arbeitslosen Schwerbeschädigten in den letzten Monaten wesentlich niedriger als die allgemeine Zunahme der Arbeitslosigkeit in dieser Zeit. Außerdem hat die Zahl der Vermittlungen von Schwerbeschädigten im Januar und Februar 1968 das Ergebnis in den entsprechenden Vorjahresmonaten merklich übertroffen. Ungeachtet dieser Beurteilung der Gesamtlage ist die Bundesregierung bemüht, ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Rehabilitation von Behinderten weiter zu intensivieren. Die Erfahrung zeigt immer wieder, daß vor allem solche Schwerbeschädigte von Arbeitslosigkeit bedroht sind, deren berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen; sie gilt es durch weitergehende Rehabilitationsoder berufliche Fortbildungsmaßnahmen erneut zu fördern. Andererseits bestehen unverändert gute berufliche Chancen für alle diejenigen Behinderten, die in modernen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf eine Tätigkeit in aussichtsreichen, auf dem Arbeitsmarkt gefragten Berufen vorbereitet werden. Die Bemühungen der Bundesregierung zielen vor allem auf eine verstärkte Förderung der Rehabilitation Behinderter nach den Erkenntnissen der modernen Wissenschaft ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat entsprechend dieser Zielsetzung den Plan der Schaffung einer Stif- Deutscher. Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8983 tung zur Förderung der Rehabilitation entwickelt. Ein zusammenfassender Bericht über die Möglichkeiten auf diesem Gebiet ist dem Ausschuß für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages zugeleitet worden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache V/2793 Frage 108) : Werden zur Beschaffung von Arbeit für die arbeitslosen Bauarbeiter in Ostbayern auch Hochbaumaßnahmen in die wertschaffende Arbeitslosenhilfe einbezogen? Die wertschaffende Arbeitslosenhilfe wird als Selbstverwaltungsangelegenheit von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Richtlinien erläßt nach § 140 Abs. 7 AVAVG der Verwaltungsrat der Bundesanstalt. Dieser hat am 24. März 1961 beschlossen, Hochbaumaßnahmen von der Förderung im Rahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe bis auf weiteres auszuschließen. An diesem Beschluß hat er bisher festgehalten. Wegen der veränderten Lage am Arbeitsmarkt . haben wir im vergangenen Jahr der Bundesanstalt neben anderen Verbesserungsmaßnahmen empfohlen, nunmehr auch Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen. Die Förderung von Hochbaumaßnahmen im sozialen Bereich, wie des Baues von Altersheimen, Altenwohnungen, Krankenhäusern und Kindergärten würde es ermöglichen, einen Teil der sonst für konsumtive Zwecke bereitgestellten Mittel der Arbeitslosenversicherung produktiv einzusetzen. Eine großzügigere Ausgestaltung der Richtlinien hätte sich auch auf die Zahl der arbeitslosen Bauarbeiter vorteilhaft auswirken können. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt und sein Ausschuß für die wertschaffende Arbeitlosenhilfe haben sich 1967 mehrfach mit Problemen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe befaßt. Sie sind aber dem Vorschlag, Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen, nicht gefolgt, weil diese nach ihrer Ansicht in der Regel nicht zusätzlich seien, sondern zu den Pflichtaufgaben des jeweiligen Trägers gehörten. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache V/2793 Frage 110) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von dem früheren Reichsarbeitsminister erlassene Anordnung vom 13. Oktober 1940 (RArbBl. 1940 III Seite 283), die es verbietet, Frauen als Fahrerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, mit der Verfassung zu vereinbaren ist? Die von Ihnen erwähnte Anordnung des früheren Reichsarbeitsministers ist auf Gund des § 16 Abs. 3 der Arbeitszeitordnung erlassen worden. Da sich herausgestellt hat, daß eine Reihe von Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Überprüfung bedarf, ist vor kurzem ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung aus Fachreferenten der Arbeitsministerien der Länder und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gebildet worden. Auch das von Ihnen dargelegte Problem wird dabei zu prüfen sein. Im übrigen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der von Ihnen genannten Anordnung Gegenstand eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahrens. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in diesem Verfahren am 21. April 1967 ein Urteil erlassen. Es vertritt die Auffassung, das Verbot dieser Anordnung, weibliche Arbeitnehmer als Führerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, sei verfassungswidrig. Es verstoße gegen die Freiheit der Berufswahl des Artikels 12 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die Arbeits- und Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, daß ich gegenwärtig zu der aufgeworfenen Frage keine weitergehende Stellungnahme abgeben möchte. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/2793 Fragen 117, 118 und 119) : In welchem Umfang wurde die Region Amberg als „Problemgebiet" nach den Richtlinien des IMNOS von 1963 über Mittel des regionalen Förderungsprogramms und andere Bundesmittel gefördert? Welche konkreten Vorhaben wurden durchgeführt? Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, wegen der infolge der Teilstillegung der Luitpoldhütte prekären Situation am Arbeitsmarkt im Amberger Raum auf einen entsprechenden Antrag der bayerischen Staatsregierung hier den für eine Industrieansiedlung neuerdings möglichen Investitionszuschuß von 25 % zu gewähren? Zu Frage 1: Wie Sie wissen, gehört Amberg nicht zum Zonenrandgebiet. Es gehört auch nicht zu den Bundesausbaugebieten, weil die wirtschaftlichen Daten für diesen Raum nicht unerheblich über den Schwellenwerten liegen, die für die Abgrenzung der Bundesausbaugebiete maßgeblich sind. Trotzdem hat der Interministerielle Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik (IMNOS) aufgrund der Sonderprobleme der Region beschlossen, Mittel aus dem Regionalen Förderungsprogramm für die Ansiedlung neuer Betriebe im Raum Amberg bereitzustellen. 8984 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Zu Frage 2: Zusätzlich zu den Förderungsmaßnahmen des Landes wurde mit Hilfe des Regionalen Förderungsprogramms bisher eine größere Betriebserweiterung gefördert, die in ihrer Wirkung — es werden mehrere hundert neue Arbeitsplätze geschaffen — der Neuansiedlung eines Betriebes gleichkommt. Wie mir die Landesregierung mitteilt, wird derzeit dort mit verschiedenen ansiedlungswilligen Unternehmen verhandelt. Zu Frage 3: Wie ich in Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage in der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages bereits erklärt habe, ist der vorgesehene Investitionszuschuß in Höhe von 25 % für eng begrenzte Teilräume des Zonenrandgebietes bestimmt, in denen gleichzeitig sektorale Anpassungsprobleme und Zonenrandlage in voller Schärfe spürbar sind. Da Amberg nicht im Zonenrandgebiet liegt, erfüllt es-diese Voraussetzungen leider nicht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (zu Drucksache V/2793 Frage 120) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, wenn minderjährige Arbeitslose gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigten aus dem ostbayerischen Raum in süd- und westdeutsche Großstädte vermittelt und im Falle der Ablehnung dieser auswärtigen Beschäftigung — auch bei dann nicht gesicherter Versorgung der nächsten Angehörigen — Sperrfristen gem. § 78 AVAVG von 24 Arbeitstagen verhängt werden? Auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß die Vermittlung in Arbeit den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vorgeht. Das gilt auch für Minderjährige. Nach Möglichkeit ist allerdings Minderjährigen ein Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnsitzes zu vermitteln. Ob die Vermittlung zu einem auswärtigen Arbeitgeber in Betracht kommt, richtet sich u. a. nach der Art des Arbeitsplatzes, der persönlichen Eignung des Arbeitsuchenden und seinen besonderen sozialen Verhältnissen. Nach den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ist es also nicht ausgeschlossen, daß auch Minderjährigen offene Stellen außerhalb ihres bisherigen Wohnortes nachgewiesen werden. Dabei hat der zuständige Vermittler aber in jedem Fall besonders sorgfältig zu prüfen, ob dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung zuzumuten ist. Hat die Prüfung ergeben, daß dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Arbeit zugemutet werden kann, und hat er keinen berechtigten Grund, die Arbeit abzulehnen, so wird bei Ablehnung der Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Das gilt bei Minderjährigen gleichermaßen wie bei Volljährigen. Durch die Verhängung einer Sperrfrist wird die Versorgung der Angehörigen des Arbeitslosen ebenso wie seine eigene Versorgung häufig gefährdet werden. Bei Minderjährigen dürfte diese Folge jedoch verhältnismäßig selten sein. Eine Möglichkeit, wegen Gefährdung der Versorgung der Angehörigen, von der Verhängung einer Sperrfrist abzusehen, sieht das Gesetz nicht vor. Der Arbeitslose, der wegen der Verhängung einer Sperrfrist kein Arbeitslosengeld erhält, bekommt — sofern er bedürftig ist — in dem erforderlichen Umfange Unterhaltsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (zu Drucksache V/2793 Frage 121): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über den Stand der Planungen für die Bundesbahnstrecke Wuppertal-ElberfeldVelbert—Essen? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat im Februar d. J. den Bundesbahndirektionen Essen und Wuppertal den Auftrag erteilt, zunächst den Verkehrswert einer neuen Nahverkehrsverbindung von Velbert nach Düsseldorf bzw. Essen unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu ermitteln. Dabei ist an eine Einbeziehung dieses Raumes in den bereits bestehenden Nahschnellverkehr zwischen Düsseldorf und Essen gedacht. Von dem Ergebnis der Verkehrsprognose wird es abhängen, ob die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für dieses Projekt einen Planungsauftrag erteilen wird. Bei dem Bau der direkten Verbindung von Wuppertal-Elberfeld über Velbert nach Essen handelt es sich um eine Planungsidee, die sich noch im Stadium erster Überlegungen befindet. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (Drucksache V/2793 Frage 122) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welcher Betrag 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurde? Es ist zur Zeit noch nicht möglich, Angaben darüber zu machen, welche Mittel im Jahre 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurden. Die Bundesregierung hat die mit der Bewilligung der Mittel befaßten Länderverwaltungen beauftragt, ihr die notwendigen Aufschlüsselungen über die 1967 bereitgestellten Mittel zuzusenden. Die Ergebnisse hierüber dürften für 1967 etwa Mitte Mai d. J. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8985 vorliegen. Es ist zu unterscheiden zwischen den bisher nach § 5 4., Fernstraßengesetz bei Kap. 1210, Tit. 310, Kennzahlen 1510 bis 1521 und den ab 1967 nach Art. 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 bei Kap. 12 10 a erstmals ab 1967 gewährten Bundeszuwendungen. Künftig sollen diese Ergebnisse bereits im Monat März eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr vorliegen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache zu V/2793 Fragen 123, 124 und 125) : Wie hoch war im Jahre 1967 die Zahl der tödlichen Unfälle und der Verletzten an Fußgängerüberwegen? In welchem Maße haben schlecht gekennzeichnete oder unkenntlich gewordene Zebrastreifen Einfluß auf die in Frage 123 bezeichneten Unfälle? Sind Versuche unternommen worden, die Zebrastreifen mit wetterbeständigem Material dauerhaft kenntlich zu machen? Für das Jahr 1967 liegen Einzelangaben z. B. über die Zahl der Getöteten und Verletzten an Fußgängerüberwegen nicht vor. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes waren in der Zeit vom Januar bis November 1967 an Unfällen mit Personenschäden 71 223 Fußgänger beteiligt; davon waren 29 392 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre alt und 10 585 Personen über 65 Jahre. Angesichts der Tatsache, daß weder Angaben über die Zahl der Fußgängerüberwege noch über die Verkehrsmengen an diesen Stellen für das gesamte Bundesgebiet vorliegen, vermag ich Ihre zweite Frage leider nicht zu beantworten. Die Zebrastreifen werden im allgemeinen mit den gleichen Materialien ausgeführt wie die übrigen Fahrbahnmarkierungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen führt turnusmäßig Vergleichsprüfungen von Farbenproben durch, um für die Bundesfernstraßen geeignete Markierungsfarben zu ermitteln. Die Untersuchungen erstrecken sich auf die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht, auf die Griffigkeit und auf die Lebensdauer der Markierungsstoffe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Soweit sich das ermöglichen läßt: ja.
    . Herr Kollege Windelen, ich bewundere Sie: Wenn Sie Haushaltsreden halten, fällt Ihnen immer wieder etwas ein, was diese trockene Materie ein bißchen auflockert. So etwas Auflockerndes fällt mir leider nie ein, da bin ich schwächer als Sie. Trotzdem haben Sie heute mit dem Vergleich des Kindes, das die Pubertät verläßt und ins Erwachsenenalter kommt, für mich einen ganz neuen Akzent gesetzt, der mir bisher medizinisch noch nicht erklärbar war: daß ein Kind mehrere Väter hat. Das muß ich mir erst noch mal genau überlegen, wie das geht. Bisher war das jedenfalls nicht ganz so zu sehen. Aber es paßt natürlich in diesen Vergleich herein, weil die mehreren Väter ja wirklich in diesem Hause vorhanden sind.
    Nun möchte ich zur Sache selbst kommen. Es ist ein bißchen bedauerlich, daß auch hier die Sprecher — und zwar alle drei — in dieser Schlußberatung unter dem Druck der langen Beratungen vorher sind, unter dem Druck des heutigen Tages stehen und sich deshalb sehr kurz fassen müssen. Heute, wo wir zur abschließenden Beratung des Bundeshaushalts 1968 zusammen sind, muß ich natürlich auf die besondere Bedeutung dieses Haushalts hinweisen. Dieser Haushalt 1968 steht unter dem Motto, eine Wende in der Bundeshaushaltspolitik einzuleiten.
    Der Bundeshaushalt 1967 war ein ausgesprochener Krisenhaushalt. Infolge der Wirtschaftsabschwächung und der sinkenden Steuereinnahmen mußten laufend neue Steuerschätzungen angestellt und mußte immer wieder der Versuch gemacht werden, diese Entwicklung zu ändern. Andererseits konnten wir auch das erste Investitionsprogramm mit 2,5 Milliarden DM verabschieden. Dann konnten wir das zweite Programm der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen nach § 8 des Stabilitätsgesetzes mit 1,45 Milliarden DM einarbeiten.
    Im Bundeshaushalt 1967 wirkten sich daher völlig gegensätzliche Tendenzen aus, was sich auch in der öffentlichen Kritik niederschlug. Die einen beklagten eine angeblich zu hohe expansive Kreditfinanzierung, die in diesem Umfang in der Bundesrepublik noch nie praktiziert worden war und völlig neu war. Den anderen erschien der Bundeshaushalt 1967 durch die begleitenden Finanzplanungsgesetze zu restriktiv. Die einzigen, die beides beklagten, waren die Freien Demokraten.. Ich bin gespannt, wie Herr Emde diesen Punkt heute logisch darstellen will. Das ist eine Frage, die noch offen ist.
    Demgegenüber ist der Bundeshaushalt 1968 aus einem einheitlichen Konzept entwickelt. Er ist der erste Haushalt, der nach den Grundsätzen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes aufgestellt ist. Umfang und Zusammensetzung der Ausgaben und der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen haben sich nach § 5 des Stabilitätsgesetzes zu richten, wo es heißt, daß sie im Rahmen der marktwirt-



    Hermsdorf
    schaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zum außerwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen sollen.
    Das ist die Grundkonzeption, nach der der Haushalt 1968 ausgerichtet ist. Dieser Forderung des Stabilitätsgesetzes kann der Bund nur nachkommen, weil durch rechtzeitige Verabschiedung des Finanzänderungsgesetzes die laufenden Ausgaben auf ein vertretbares Maß, und zwar um nicht weniger als 2,2 Milliarden DM im Jahre 1968 bzw. um 14 Milliarden DM in dem Planungszeitraum, herabgedrückt wurden. Dadurch wurde die Möglichkeit eröffnet, daß den Wachstumsraten bei den Ausgaben für die Investition und den Ausgaben für die Zukunftsvorsorge Vorrang eingeräumt wird.
    Wäre das Finanzänderungsgesetz 1967 von diesem Hause nicht rechtzeitig verabschiedet worden, dann hätten insbesondere die Ansätze für Verkehrsinvestitionen, für Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich, für wissenschaftliche Forschung oder für den konjunkturstützenden Wohnungsbau empfindlich gekürzt werden müssen. Der Bundeshaushaltsplan 1968 hätte dann zwar im Konsumbereich höhere Ansätze gebracht, dafür wäre aber seine Wirkung im Investitionsbereich ausgesprochen restriktiv gewesen. Er hätte demnach keinen Beitrag zu einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum leisten können.
    Meine Damen und Herren, mit dieser kurzen rückschauenden Betrachtung möchte ich dem Hohen Haus nochmals eindringlich vor Augen führen, daß die Bemühungen um die Förderung der Wirtschaft und um die Sicherung eines geordneten und stabilen Finanzwesens ergebnislos bleiben, wenn wir nicht die Kraft aufbringen, die finanzpolitischen Maßnahmen einschließlich der ausgabenverursachenden Gesetzgebung nicht nur den finanziellen Möglichkeiten unseres Staatswesens, sondern auch den Forderungen einer Wachstums- und Konjunkturpolitik anzupassen.
    Hierzu steht die mittelfristige Finanzplanung zur Verfügung. Der vorliegende Haushaltsentwurf 1968 ist der erste Etat, den die neue Bundesregierung aufgestellt hat und der in die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 1971 eingebettet ist. Diese über den Einjahreszeitraum hinausgehende Planung zeigt für jeden sichtbar die Grenzen und Möglichkeiten unseres finanziellen Spielraums auf. Heute und in Zukunft kann sich also niemand mehr wie in früheren Zeiten darauf berufen, daß er mangelhaft unterrichtet worden sei oder daß er nicht gewußt habe, welche Konsequenzen von finanziellen Adhoc-Entscheidungen ausgingen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich mache mir keine Illusionen darüber — ganz gewiß nicht, und wohl kein Politiker in diesem Hohoen Hause tut das —, daß nicht im Laufe der vor uns liegenden Legislaturperiode und auch im Laufe dieses Jahres noch eine Reihe von Gruppenwünschen auf, uns zukommen. Wir als Abgeordnete, die dem Gesamtwohl des Volkes verpflichtet sind, werden sie ernsthaft auf ihre Notwendigkeit und auf ihre Durchführbarkeit hin prüfen. Ich möchte aber an dieser Stelle keinen Zweifel darüber lassen, daß meine Freunde und ich nicht die Hand dazu reichen werden, daß wieder Zustände mit all ihren bitteren Folgen einreißen, wie wir sie in diesem Hohen Hause im Jahre 1965 erleben mußten. Das muß verhindert werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie mich ein abschließendes Wort zur Finanzplanung sagen. Wir waren uns immer darüber einig, daß die Finanzplanung nur dann ihren vollen Zweck erreichen kann, wenn sie den gesamten öffentlichen Haushalt umfaßt, sich also nicht nur auf den Bundeshaushalt, sondern ebenso auf die Haushalte der Länder und der Gemeinden bezieht. Der Bundestag begrüßt es daher, daß sich die Bundesregierung mit den Ländern geeinigt hat, um — zunächst ohne gesetzliche Grundlage — den Finanzplanungsrat zu schaffen, der seine Arbeiten bereits aufgenommen hat. Dabei wissen wir, daß weder der Finanzplanungsrat noch die Bundesregierung eine gesetzliche Zuständigkeit hat, die Frage der politischen Rangfolge der einzelnen Aufgaben verbindlich festzulegen. Das macht dieses Haus. Der Bundestag als Parlament trägt die Verantwortung für die gesamtpolitische Entwicklung. Er muß hier die Linien aufzeigen, in welchen sich die Finanz-und Wirtschaftspolitik des Bundes und der Länder zu bewegen hat. Meine Damen und Herren, ich wiederhole, der Bundestag muß auch die Linien aufzeigen, in welchen sich die Länder zu bewegen haben. Das mag. bei der Bundesratsbank, die, wie immer, wenn es um Sachen geht, die sie angehen, nicht da ist, sondern nur bei der Außenpolitik erscheint, nicht gern gehört werden. Aber ich betone das hier nochmals ausdrücklich.
    Wir müssen natürlich dabei berücksichtigen, daß unsere Erwartungen auf die rechtzeitige Vorlage der bis 1972 fortgeführten Finanzplanung durch die Bundesregierung noch nicht bestätigt sind. Ich richte deshalb ausdrücklich den Wunsch an die Bundesregierung, an den Bundesfinanzminister, daß wir möglichst bald, wenn es geht noch vor der Sommerpause, sozusagen die Weiterentwicklung der Finanzplanung bis 1972 vorgelegt bekommen. Dann haben wir wieder vom Haushalt aus die Möglichkeit, uns hier zu orientieren.
    Nun lassen Sie mich ein Wort über die endgültige Gestaltung des Bundeshaushalts 1968 sagen. Ich möchte noch einen Blick auf die Änderungen werfen, die sich durch Beschlüsse des Haushaltsausschusses ergeben haben. Die Ausschußberatungen waren trotz der 1967 vorgenommenen Gesetzesänderungen zur Beseitigung des strukturellen Ausgabeüberhangs nicht einfach. Der Regierungsentwurf liegt zwar heute zur Beschlußfassung in der dritten Lesung dem Volumen nach unverändert vor, jedoch sind innerhalb dieses Rahmens während der Ausschußberatungen in wesentlichen Positionen erhebliche Änderungen erfolgt, die nicht zu übersehen sind. Denn auch hier gibt es bei den Änderungen einige Konsequenzen, die ja nicht durch dieses Haus beschlossen wurden, sondern die sich



    Hermsdorf
    einfach aus der Gesetzeslage ergeben und über die wir nachdenken müssen. Ich will mich hier nicht in Einzelheiten verlieren, sondern ich verweise insoweit auf den Schriftlichen Bericht unseres verehrten Präsidenten, meines Freundes Erwin Schoettle.
    Der Haushaltsausschuß selbst sah sich mit zwei Tatbeständen konfrontiert. Einmal führte die Wirtschaftsabschwächung im Rechnungsjahr 1967 zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerschätzung. Sie ergibt sich aus der weiteren konjunkturbedingten Basisverschiebung auf Grund des Ist-Ergebnisses 1967. Außerdem ist zu unserem Bedauern nicht mit einem so starken Anwachsen der Löhne und Gehälter zu rechnen, wie es in der Schillerschen Zielprojektion angegeben ist. Das wiederum bedeutet, daß auch ein Zurückbleiben der geschätzten Lohnsteuereinnahmen zu verzeichnen ist.
    Auf der anderen Seite ergaben sich gegenüber der Regierungsvorlage zwangsläufig Mehrausgaben in Höhe von 973 Millionen DM. Der größte Einzelposten entfällt hier auf die knappschaftliche Rentenversicherung mit 400 Millionen DM und erklärt sich dadurch, daß offensichtlich viele Bergleute von sich aus die Initiative ergriffen haben und in andere Berufe übergetreten sind oder die Verrentung vorgezogen haben. Die Beitragseinnahmen sanken daher stärker, und die Rentenleistungen erhöhten sich über das Maß hinaus, das aus der Umstrukturierung des Bergbaus vorgesehen war. Eine weitere zwangsläufige Mehrausgabe fiel bei der Kriegsopferversorgung in Höhe von 100 Millionen DM an.
    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich hier noch einmal sagen, daß sich diese halbe Milliarde Mehrausgaben nicht aus Beschlüssen des Haushaltsausschusses ergibt, sondern aus den Gesetzestexten und deren Konsequenzen. Und ich frage mich eigentlich, wo für uns als Mitglieder des Haushaltsausschusses noch die Möglichkeit der Solidität und Zuverlässigkeit unserer Beratungen bleibt, Herr Kollege Katzer, wenn sich ein Ministerium in der Schätzung um eine halbe Milliarde irrt. Ich habe versucht zu erklären, wie das entstanden ist, und ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Nur ist das für uns Mitglieder des Haushaltsausschusses eine ganz fatale Situation, weil wir vor Konsequenzen gestellt werden, die wir als Haushaltsausschuß nicht heraufbeschworen haben.
    Nun haben wir aber auch zur Verstärkung der öffentlichen investiven Ausgaben einiges zugunsten der Länderhaushalte getan. Ich darf hier vielleicht einmal — wenn auch nur für das Protokoll, weil hier niemand vom Bundesrat anwesend ist — einen Satz wiederholen. Ich habe ausdrücklich gesagt: Wir sind davon ausgegangen, daß wir etwas zur Verstärkung der investiven Ausgaben der Länder tun wollten, nicht zur Verbesserung der Gehälter oder anderer verbrauchswirksamer Ausgaben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wieweit das z. B. bei einem Land wie dem Saarland möglich ist, das bleibt dahingestellt. Allerdings muß hier auch einmal folgende Tatsache mutig angesprochen werden. Daß heute an der Saar die Steuereinnahmen nicht mehr ausreichen, um die
    Gehälter zu decken, liegt nicht an der Gehalts- und Beamtenpolitik des Bundes, sondern liegt daran, daß dieses Land nicht lebensfähig ist, daß es in dieser Größe seine Aufgaben einfach nicht erfüllen kann. Ich wage es gar nicht, dem Hause zu sagen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

    (Zuruf von der FDP: Warum nicht?!)

    Schon in diesem Hause würde es sehr schwierig sein, sich auf eine Veränderung der bisherigen Grenzen der bestehenden Länder zu einigen. Wenn ich aber an die Bundesratsbank denke, habe ich wenig Hoffnung, daß das in absehbarer Zeit erreicht werden könnte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Seit wann haben Sie Hemmungen?)

    — Verzeihung, ich habe keine Hemmungen; nur bin ich der Auffassung, daß man es nicht so machen sollte, wie Sie. Man sollte nicht sagen: „Ganz hart auf den Tisch knallen, heraus kommt sowieso nichts!", sondern man sollte sich in diesem Punkt etwas vorsichtiger äußern.
    Nun, meine Damen und Herren, was haben wir für die Länder getan?
    Erstens. Zur Stärkung der finanzschwachen Länder haben wir 200 Millionen DM zusätzlich veranschlagt, und zwar davon für Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder zusätzliche 130 Millionen DM, die sich damit für 1968 auf insgesamt 390 Millionen DM erhöhen.
    Zweitens werden als Sonderzuwendungen für Strukturmaßnahmen in den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 50 Millionen DM neu vorgesehen.
    Drittens. Als Maßnahme mit weitragendem Zukunftsgehalt ist die Ausbringung von neuen 50 Millionen DM für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar entsprechend dem Vorschlag der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 1968 vorgesehen. Mit zinsverbilligten Krediten sollen Wachstumsindustrien neu angesiedelt oder gefördert werden, um die durch Verminderung der Kohleproduktion frei werdenden Arbeitskräfte wieder sinnvoll in den Wirtschaftsprozeß einzugliedern.
    Viertens. Für kommunale Verkehrsvorhaben werden die Mittel aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer für 1968 um 50 Millionen DM auf 750 Millionen DM aufgestockt.
    Erlauben Sie mir hier, meine Damen und Herren, eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Wir haben bei den 50 Millionen DM für die Infrastruktur an der Saar und an der Ruhr einen neuen Weg eingeschlagen. Ich verweise aber darauf, daß dieses Haus einen Entschließungsantrag angenommen hat, wo 1 Milliarde gefordert wird, auch für Infrastruktur, auch für Ruhr und Saar, aber insbesondere auch für die Zonenrandgebiete; sprich: Niedersachsen, sprich: Ostbayern, sprich: SchleswigHolstein. Ich möchte gern einmal wissen — weil ich auch ein bißchen meine Zweifel habe, was das Volumen angeht, die Aufgabe aber sehr notwendig und interessant ist —: Wie gedenkt eigentlich das



    Hermsdorf
    Wirtschaftsministerium mit diesem Antrag zu verfahren, und welche weiteren Pläne zur Verfolgung dieses Zieles hat das Wirtschaftsministerium?
    Lassen Sie mich nun zu dem Thema „Länder" noch eine grundsätzliche Bemerkung anfügen. Bei den pragmatischen Maßnahmen, die wir zugunsten der Länder getroffen haben, muß ich hinzufügen, daß diese Maßnahmen selbstverständlich keine Dauerlösung sein können. Es zeigen sich hier gleichzeitig die Schwächen unseres gegenwärtigen Systems des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern, es zeigt sich, daß das, was wir bisher hier haben, nicht ausreicht, um die Lebensfähigkeit aller vorhandenen Länder sicherzustellen und um die Chancen einheitlicher Lebensverhältnisse für die Bürger in allen Bundesländern zu sichern und zu vergrößern. Der Ausgleich der Steuerkraftunterschiede allein reicht — von Berlin abgesehen — mindestens bei vier Ländern nicht aus, um ihre Finanzen in Ordnung zu bringen und ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern. Ich muß daher die Erwartung aussprechen, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Neuregelung des vertikalen Finanzausgleichs für die Rechnungsjahre 1969 und später neue Wege vorschlagen wird, um auch die finanzschwachen Länder auf eine gesicherte finanzielle Grundlage zu stellen.
    Mit Genugtuung darf ich bei dieser Gelegenheit noch feststellen, daß es uns in voller Übereinstimmung mit dem Berliner Senat doch möglich geworden ist, die Mittel für die Bezuschussung des Luftreiseverkehr von und nach Berlin wieder auf den alten Betrag aufzustocken, um auf diese Weise einen Rückschlag in der Reisehäufigkeit zwischen dem Bund und Berlin zu vermeiden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die seit der Vorlage des Regierungsentwurfs 1968 eingetretene Deckungslücke von insgesamt 1,9 Milliarden DM wurde dadurch aufgefangen, daß der Haushaltsausschuß Kürzungen in Höhe von 973 Millionen DM vorgenommen und die Verwaltungseinnahmen um insgesamt 189 Millionen DM aufgestockt hat. Es verblieb dann noch eine Deckungslücke von 811 Millionen DM. Meine Freunde und ich waren ebenso wie die Kollegen von der anderen Regierungsfraktion der Auffassung, daß es in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht vertretbar wäre, in dieser Höhe und in Abweichung von der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung, die der mittelfristigen Finanzplanung zugrunde liegt, Kürzungen an den investiven Ausgaben vorzunehmen. Das war nicht möglich. Das wäre nämlich sonst, wenn wir nicht den Weg gegangen wären, auf den ich gleich kommen werde, der einzige Ausweg gewesen, und das hätte bedeutet, daß es in der Wirtschaft wieder zu rezessiven Tendenzen gekommen wäre.
    Lassen Sie mich bei diesem Punkt noch eine Bemerkung über die Sozialleistungen machen. Hinsichtlich der Sozialleistungen hatten wir in diesem Haus und in seinen Ausschüssen im letzten Jahr unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Rezession und der Finanzlage schwerwiegende Fragen zu erörtern und zu entscheiden. Meine Damen und
    Herren, sagen wir es offen: Wir sind nicht ohne Sorgen aus dem vergangenen Jahr herausgekommen. Ich möchte jedoch mit aller Entschiedenheit dem Gerede von der sozialen Demontage an dieser Stelle widersprechen und klarmachen, daß wir hier nicht demontiert haben,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    daß es bei der bruttolohnbezogenen Rente bleibt, daß weder beim Wohngeld noch beim Kindergeld Eingriffe in die Leistungen erfolgt sind und daß wir im Rahmen des Kohleanpassungsgesetzes noch einen Gesamtplan für den Steinkohlenbergbau entwickelt haben, der einen wichtigen sozialen Beitrag für einen tiefgreifenden Strukturwandel in dem betroffenen Gebiet darstellt.
    Darüber hinaus möchte ich klarmachen, daß für die Zukunft ebenso wie bei der „Mifrifi" erreicht werden muß, daß über die Gesamtheit der sozialen Aufwendungen im Rahmen der mittelfristigen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Klarheit geschaffen werden muß. Dazu liegt Ihnen eine Entschließung der Koalitionsfraktionen vor. Das Prinzip der mittelfristigen Vorausschau, das in die Finanz- und Wirtschaftspolitik im vergangenen Jahr Eingang gefunden hat, soll nach diesem Antrag auch in dem vielgestaltigen Bereich sozialer Leistungen Anwendung finden, einen besserentierung ermöglichen. Ich halte das für dringend notwendig, damit dieses Haus weiß, wohin die Reise geht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Von Herrn Kollegen Windelen ist auch über den vorgelegten Subventionsbericht gesprochen worden. Auch meine Fraktion begrüßt diesen Bericht und bedankt sich beim Finanzministerium und beim Wirtschaftsministerium dafür, daß dieser Bericht vorgelegt worden ist. Nur waren wir in meiner Fraktion und auch im Haushaltsausschuß generell nicht in der Lage, aus diesem Subventionsbericht Konsequenzen zu zaehen. Nun liegt das nicht an dem Subventionsbericht: Es liegt einfach an der konjunkturellen Lage und daran, daß die Terminierung zu kurz war und daß wir nicht die Möglichkeit gehabt haben, die Angelegenheit so zu bearbeiten, daß wir heute schon Konsequenzen aus diesem Bericht ziehen könnten.
    Nur eines muß ich in aller Deutlichkeit sagen. Ich erinnere mich noch sehr genau der Töne von einigen Kollegen in diesem Hause, die da glaubten, hieraus könnten Konsequenzen in Milliardenhöhe gezogen werden. Davon ist nicht mehr die Rede. Die Kollegen sind inzwischen stumm geworden. Sie haben sich allerdings noch einmal zu den Konsequenzen gemeldet, die in dieser Woche hier behandelt wurden. Ich möchte darauf nicht zurückkommen.
    Herr Windelen, Sie haben hier gesagt, das sei alles sehr schwierig, und auch der Finanzminister hat das noch einmal gesagt. Denn immer, wenn man eine Gruppe anspricht, ist es bei dieser Gruppe keine Subvention. Wir Sozialdemokraten haben in unserer Fraktion eine Kommission eingesetzt, die diesen Subventionsbericht durchforsten soll. Ich habe die Hoffnung — Sie können mich nächstes Jahr



    Hermsdorf
    beim Wort nehmen —, daß es uns gelingt, mit dieser Kommission für die Beratung 1969 einiges zu erarbeiten. Daß das nicht überall Beifall finden wird, ist mir klar. Aber wir sollten uns alle an die Arbeit machen. Ich habe hier keine großen Versprechungen zu machen. Nur wenn schon ein solcher Bericht vorliegt, dann sollten wir darangehen und sagen, ob es daraus Möglichkeiten gibt oder nicht. Denn sonst wäre die Arbeit des Finanzministeriums geradezu wirkungslos gewesen, und wir müßten uns immer wieder sagen lassen, daß wir uns darum niemals gekümmert hätten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zur Verschuldung und generell zur Finanzpolitik sagen. Angesichts der Knappheit der öffentlichen Mittel ist es dringend notwendig, daß wir unsere Mittel gezielt zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität einsetzen, daß wir die bestehenden Subventionen überprüfen und daß wir den Versuch machen, nie außer acht zu lassen, daß es Aufgabe dieses Parlaments sein muß, immer wieder das vernünftige Verhältnis zwischen Konsum-
    und Investitionsausgaben zu finden, damit wir durch die Betonung der Investitionsausgaben nicht den Anschluß verlieren; wir sind ja die drittgrößte Industrienation und zweitgrößte Handelsnation der Welt, das möchten wir bleiben. Die Dosierung zwischen Investitionen und Konsum ist daher eine entscheidende Frage.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    In diesem Zusammenhang will ich aber namens meiner Fraktion auch nochmals darauf hinweisen, daß, um diese Aufgabe zu bewältigen, in der nächsten Legislaturperiode eine weitreichende Steuerreform erfolgen muß, die rechtzeitig vorbereitet werden muß. Ich halte deshalb die Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission noch in dieser Legislaturperiode für dringend erforderlich.
    Meine Freunde und ich haben im Haushaltsausschuß dafür gestimmt, daß die verbleibende Dekkungslücke von 811 Millionen DM durch eine Aufstockung der Kreditfinanzierung von 7,4 auf 8,2 Milliarden DM zu schließen ist. Zu dieser Summe — auch das muß gesagt werden - des außerordentlichen Haushalts treten noch Fälligkeiten mittelfristiger Papiere von 700 Millionen DM und Kreditfinanzierungen außerhalb des Haushalts, z. B. für die Öffa und für die landwirtschaftlichen Struktur-und Siedlungsmaßnahmen, in einer Größenordnung von mehr als 1 Milliarde DM hinzu. Weitere Kreditmittel muß der Bund eventuell in Anspruch nehmen, um die vorzeitige Ablösung der Schuldbuchforderungen der Rentenversicherung ausführen zu können. Außerdem sind Ausgaben des zweiten Konjunkturprogramms 1967/68 in einer Höhe von mindestens 1 Milliarde DM nachzufinanzieren. Die Bruttoverschuldung des Bundes wird demnach rund 11 Milliarden DM betragen. Nun muß ich allerdings sagen: Für die volkswirtschaftliche Betrachtung ist nicht die Bruttoverschuldung, sondern die Nettoverschuldung interessant, und diese liegt bei 8,3 Milliarden DM.
    Das zweite Problem der neuen Haushaltspolitik des Bundes ist die Dosierung der Kreditfinanzierung im Rahmen einer auf Wirtschaftswachstum ausgerichteten Haushaltspolitik. Manchen mag es sonderbar anmuten, daß es überhaupt ohne Verstoß gegen die geltenden Bestimungen, nämlich gegen Art. 115 des Grundgesetzes und gegen die Bestimmung der Reichshaushaltsordnung möglich ist, eine nicht mehr allein auf die Deckung des öffentlichen Bedarfs ausgerichtete Haushaltspolitik vorzunehmen. Der Weg hierzu wurde durch die Haushaltsbestimmungen des Stabilitätsgesetzes eröffnet, die gewissermaßen einen Vorschuß auf die Haushaltsreform darstellten.
    Die Vorlagen der Bundesregierung zur Haushaltsreform erwarten wir nach ihren vielen Ankündigungen nunmehr definitiv in kürzester Frist, Herr Bundesfinanzminister. Wir erwarten von dieser Reform unter Wahrung der Vorschriften des Stabilitätsgesetzes eine Modernisierung des Haushalts und des Kassenwesens in Bund und Ländern. Es ist zu bedauern, daß die öffentliche Ausgabengebarung nach wie vor zuwenig transparent ist. Es fehlt noch an zeitnahen, ökonomisch gnügend aussagefähigen Daten, und es fehlt an der für die gegenseitige Abstimmung notwendigen Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte aller Gebietskörperschaften. Es ist Aufgabe der Haushaltsreform, hier Abhilfe zu schaffen und dafür zu sorgen, daß auch von den öffentlichen Haushalten her die Konjunkturanalyse verbessert und damit zugleich die Voraussetzung für eine schnelle Anpassung der Haushaltspolitik an die konjunkturpolitischen Erfordernisse geschaffen wird.
    Seit der von dieser Regierung eingeführten neuen Wirtschafts- und Finanzpolitik kann sich das Ausmaß der Kreditfinanzierungen nicht mehr allein an fiskalischen Gesichtspunkten orientieren. Selbstverständlich darf die Verschuldung nicht so stark anwachsen, daß die Zins- und Tilgungsverpflichtungen anderer staatswichtiger Aufgaben beeinträchtigt werden. Das muß ganz klar gesagt werden. Davon kann aber gegenwärtig keine Rede sein, wenn die Schulddienstbelastung des Bundes nicht mehr als 4 v. H. beträgt. Ebenso muß sich das Maß der Verschuldung nach der Leistungsfähigkeit des Geld-und Kapitalmarkts richten und auch andere Bedarfsträger, die private Wirtschaft neben den übrigen Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen, berücksichtigen.
    Die so neu konzipierte Verschuldungspolitik, die sich in diesem Rahmen hält, sichert zugleich ein Wirtschaftswachstum und schafft damit für die deutsche Volkswirtschaft die Voraussetzung, daß andere Bedarfsträger dabei nicht zu kurz kommen.
    Diese Betrachtungsweise — das gebe ich zu — ist in der Bundesrepublik neu und wird in Kreisen, die überholten Denkmodellen verhaftet bleiben, sicher auf Kritik stoßen. Sie ist aber nach unserer Ansicht unbedenklich, wenn sich die Bundesregierung und das Parlament stets die Grenzen vor Augen halten, die allein die Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft setzt. Nur die Leistungsfähigkeit



    Hermsdorf
    der deutschen Volkswirtschaft kann die Grenzen der Kreditaufnahme bestimmen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Voraussetzung wird allerdings sein, daß von der öffentlichen Hand künftig eine weitsichtigere Kreditpolitik betrieben wird, als das bisher der Fall war. Meine Freunde und ich sind der Auffassung, daß es notwendig sein wird, auf diesen Gebiete neue Konzeptionen zu entwickeln und sie auch mit unseren Vorstellungen von der Vermögensbildung der breiten Masse zu verbinden. Ich hoffe, Sie wissen, auf welche Dinge ich hier hinaus will. Ich würde mich freuen, wenn dieser Gedankengang auch von Ihnen gebilligt werden könnte.

    (Zuruf des Abg. Windelen.)

    Der Übergang zu der neuorientierten Kreditpolitik wird dadurch erleichtert, daß die Bundesrepublik Deutschland weit weniger als andere Industriestaaten der westlichen Welt verschuldet ist.
    Herr Windelen, es reizt mich doch — ich bitte um Entschuldigung —, jetzt noch einmal einen Gedankensprung zurückzumachen, um auf Ihren Zwischenruf zurückzukommen. Sie sagen: Ja, darauf können Sie sich verlassen. — Erstens nehme ich Sie beim Wort, und zweitens wird sich dann herausstellen, welche Vorstellungen wir haben und welche Vorstellungen Sie haben. Und da wird es wahrscheinlich Differenzen geben.
    Ich möchte hier hinsichtlich der Vermögensbildung einen Gedankengang ansprechen, ohne daß ich sagen kann, daß er in unserer Fraktion schon völlig durchdiskutiert ist. Ich meine, daß die Aufnahme von Krediten der Bundesregierung durch Kleinpapiere erfolgen könnte.

    (Abg. Windelen: Alles schon dagewesen!)

    — Alles schon dagewesen. Aber ich möchte diesen Gedanken trotzdem noch einmal aussprechen, um so auch ein Vermögen zu mobilisieren, das sonst nur den Sparkassen und ähnlichen Einrichtungen zufließt. Das sollte man sich also überlegen. Ich kann hier nicht verbindlich für meine Fraktion sprechen. Ich habe diesen Gedanken nur vorbringen wollen, weil Sie, Herr Windelen, da so einen kleinen Haken hatten. Ich hatte das wenigstens so im Ohr.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Lassen Sie mich auf den Übergang zur Neuorientierung dieser Kreditpolitik zurückkommen. Ich
    sagte, daß wir weit weniger verschuldet sind als
    andere Staaten der westlichen Welt. Ich muß Ihnen
    allerdings sagen, daß die Zahlen und die Prozentzahlen, die hier genannt worden sind, auch nicht so
    unproblematisch sind, denn man kann bei uns nicht
    nur vom Bund ausgehen, sondern muß die Verschuldung der Länder und der Gemeinden mit hinzurechnen. Dann kommt man natürlich auch auf eine
    andere Ebene, die mit den Zahlen, die bisher genannt worden sind, teilweise nicht mehr in Einklang
    zu bringen ist. Wenn Sie aber berücksichtigen, daß
    wir zwei Weltkriege hinter uns haben und welche
    Aufgaben nach diesen beiden Kriegen gelöst werden mußten, dann ist die Verschuldung der Bundesrepublik wirklich nicht als isehr hoch anzusehen, dann ist es vielmehr zu bewundern, daß wir in der Verschuldung noch nicht weiter sind, als es bisher der Fall ist. Ich sehe hier keine Gefahren, wenn wir die Grundsätze, die ich vorhin bei der Verschuldung entwickelt habe, beachten.
    Im übrigen kann ich auch hier mit Genugtuung feststellen, daß die Deutsche Bundesbank als die vom Gesetzgeber berufene Hüterin für die Währung unsere Finanzpolitik und auch die Verschuldungspolitik gebilligt hat. Das ist ganz neu, meine Damen und Herren. Über Jahre hinweg hat die Deutsche Bundesbank eine andere Finanzpolitik gemacht als die Bundesregierung. Ich begrüße, daß es jetzt durch die neue Bundesregierung zu einer Übereinstimmung gekommen ist. Das erleichtert uns die Arbeit wesentlich.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun komme ich zum Schluß. Der Haushalt 1968 läßt natürlich wie alle seine Vorgänger Wünsche offen. Er unterscheidet sich aber von allen früheren darin, daß er Bestandteil eines längerfristigen Konzepts ist und daß er sich in den Dienst einer stetigen Wirtschaftswachstumspolitik bei gleichzeitiger Sicherung der Preisstabilität und einer zunehmenden Beschäftigung gestellt hat. Das ist die Zielsetzung. Dieser Zielsetzung ,stimmen wir zu. Wir stimmen damit dem Haushalt zu. Wir hoffen für die Bundesregierung und für dieses Hohe Haus, daß wir das Ziel, das wir unserer Politik gesetzt haben, auch erreichen. Das wird an uns liegen. Wir werden es erreichen, wenn wir nicht über das Maß dessen, was uns in der Zielsetzung vorgeschrieben ist, hinausschießen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Emde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushalt ist das Symbol für die Arbeit einer Regierung. Das isst so, seitdem wir Parlamente haben. Die Auseinandersetzungen unserer Vorväter mit ihren jeweiligen Souveränen fanden bei den Steuerbewilligungen statt, die dem Souverän und seinen Ministern die finanziellen Möglichkeiten gaben, den Staat in ihrem Sinne zu verwalten und die ihnen genehme Politik zu treiben. In unserer fortentwickelten parlamentarischen Demokratie, die manche von Ihnen, meine Herren von der CDU/CSU, ja ganz gern wieder zu einem halbautoritären Regierungssystem rückentwickeln möchten,

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    sind die Etatdebatten durch die Fülle der Einzelprobleme und die Einzeldiskussionen nicht mehr in so deutlicher Weise wie früher die Auseinandersetzung des Parlaments mit der Regierung über künftige Handlungen. Wir haben uns in der zweiten Lesung in unseren Stellungnahmen und in der Be-



    Dr. Emde
    teiligung an der Debatte bemüht, uns über die Haushaltstechnik hinaus mit der Regierung politisch auseinanderzusetzen.

    (Abg. Windelen: Das Bemühen sei anerkannt!)

    So soll es auch heute in der dritten Lesung sein.
    Der Haushalt ist die zahlenmäßige Momentaufnahme der politischen Absichten einer Regierung. Man muß nur scharf genug sehen können, und man muß bereit sein, die Momentaufnahmen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen, dann weiß man, was eine Regierung wirklich will. Dann sieht man deutlich die Handlungen und die Unterlassungen einer Regierung, und man gewinnt ein ganz anderes Bild von ihrer Einstellung, als wenn man sich darauf beschränkt, auf die Worte des Kanzlers, seiner Minister oder der Regierungssprecher zu hören, auf Worte, die ja oft nur darum gesprochen zu sein scheinen, um die wahren Sachverhalte zu verschleiern und einen schönen Eindruck nach draußen zu machen.
    Ein Haushalt ist aber auch symbolisch für den inneren Zustand einer Regierung, über den üblicherweise noch nicht einmal in schönfärberischer Weise gesprochen wird; er ist ein Spiegelbild des Zustandes, der deutlich wird in Stellenanforderungen, in Parallelentwicklungen, in Zuständigkeitsüberschneidungen. Diesen Zustand kann der Kenner aus der minutiösen Untersuchung der Haushaltspläne, der Beratung in den Fachausschüssen deutlich ermessen. So ist dieser Haushalt symbolhaft für die Absichten und den inneren Zustand der Regierung Kiesinger/ Brandt, der sogenannten Großen Koalition, die im Jahre 1966 antrat, um die großen Gegenwartsprobleme des Volkes zu lösen. So ungefähr beliebten Sie sich seinerzeit euphorisch auszudrücken, Herr Bundeskanzler.
    Das äußere Bild dieses Haushalts entspricht im großen und ganzen dem Eindruck, den Sie, Herr Bundeskanzler, bis vor wenigen Wochen zumindest, der Öffentlichkeit über ihr Kabinett vorzuführen versuchten. Es ist auf sympathisch gestimmt, auf photogen, schlechte Teile sind geschickt wegretuschiert, und durch etwas Kosmetik werden fehlende oder zu schwache Farben eingefügt und verstärkt.

    (Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger: Sie werden mir doch hoffentlich keine Kosmetik vorwerfen!)

    So werden Sie der Öffentlichkeit diesen Haushalt darstellen. Sie und die Vertreter Ihrer Koalition haben es ja schon begonnen und werden es weiter fortsetzen.
    Der Haushalt ist ausgeglichen, so sagen Sie. Damit ist die Finanzkrise des vergangenen Jahres überwunden; die mittelfristige Finanzplanung ermöglicht klares Vorausschauen für die Zukunft — so sagen Sie weiter —, und alle wesentlichen Positionen sind im Haushalt untergebracht.
    Sie werden davon sprechen, daß dieser Haushalt die Basis sei zur Erfüllung der Regierungsaufgaben. Sie werden sagen, daß die erforderlichen Mittel für die innere und äußere Sicherheit veranschlagt seien,
    und Sie werden sagen, daß im Verteidigungshaushalt die ersten Voraussetzungen für die Umstrukturierung der Bundeswehr geschaffen seien. Sie werden den Landwirten erzählen, daß man den Erfordernissen der Landwirtschaft Rechnung tragen wolle — Herr Brese! —, und die Kollegen von der SPD werden vor ihren Mitgliedern und vor allen Interessierten erklären, daß die Sozialpolitik im alten Stile, vielleicht sogar noch besser, weitergeführt werde. Sie von der SPD werden den uns gegenüber so oft erhobenen Vorwurf der sozialen Demontage weit von sich weisen — wie es der von mir sehr geschätzte Kollege Hermsdorf soeben getan hat —, und Sie werden jedermann erklären, daß die Beitragserhöhungen und die Leistungsminderungen in der Rentengesetzgebung in Wirklichkeit noch ein Stück Verbesserung seien. Bei uns, wenn wir den Finanzminister gestellt hätten, wäre das soziale Demontage gewesen. Bei Ihnen ist das eine staatsmännische Streichung; ich glaube, man könnte .den Kompromiß finden: staatsmännische Demontage.

    (Beifall bei der FDP.)

    Sie werden natürlich an der einen oder anderen Stelle Kritik üben, damit das Selbstlob nicht so auffällig wird; aber im großen und ganzen werden, Sie zufrieden sein und den Eindruck erwecken, als ob Sie wieder einmal über die Runden gekommen wären.
    Und Sie, Herr Bundeskanzler, werden mit diesem Haushalt draußen darstellen, wie modern und fortschrittlich doch die Arbeitsmethoden im Bundeskanzleramt sind; sie werden darzustellen versuchen, daß mit der Errichtung einer vierten Abteilung, der sogenannten Planungsabteilung, nunmehr die Methoden des modernen Industriemanagements auch in Ihrem Kanzleramt durch Sie eingeführt worden seien; Sie werden darstellen, daß, beginnend mit diesem Jahr, von Ihnen berufene Wissenschaftler und Wirtschaftler sich als Beratergremium für 1,2 Millionen DM bei Ihnen einfinden werden. Das alles werden Sie versuchen. Und dann werden die Propagandisten des Presseamtes das Ganze mit einem Stück betulicher Idylle umgeben, wie sie auch in Ihren Jugenderinnerungen so schön zu finden ist, und das sanfte milde Licht des Landesvaters wird von Ihnen und der Regierung aus über das deutsche Volk leuchten, als sei alles in schönster Ordnung, als sei all das, was in den letzten Monaten die Offentlichkeit beunruhigte, eigentlich nur ein böser Spuk.
    Ach, wie wär das schön, wenn es wirklich so wäre! Allerdings ist es leider ganz, ganz anders. Die wirkliche Lage ist eben nicht idyllisch. Die Lage ist grau und hart. Kaum ein Problem ist gelöst. In den 1 1/2 Jahren dieser Regierung sind die bestehenden Schwierigkeiten nicht gemeistert worden. Die Regierung ist schon froh, wenn sie die Probleme von heute auf morgen verschieben kann. Denn dort, wo anscheinend die Dinge gelöst sind, sind sie doch in Wirklichkeit verworrener als zuvor. Ich denke nur an das, was die Regierung mit der Mehrwertsteuer angefangen hat. Ach, wischen wir doch einmal die Retuschen von diesem Haushaltsbild weg!



    Dr. Emde
    Im Dezember 1966 haben Sie, um die Bundeskasse auszugleichen, die neue Steuerpolitik begonnen, die mit dem Namen Kiesinger/Brandt/Strauß in die Finanzgeschichte eingehen wird — die neue Steuerpolitik, die da hieß „Steuererhöhungen quer durch das ganze Steuerrecht". Ich möchte noch einmal ganz kurz aufzählen, was geschehen ist: Mineralölsteuererhöhung 1. Januar 1967, Tabaksteuererhöhung 1. Januar 1967, Ergänzungsabgabe zur Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer 1. Januar 1968, Mehrwertsteuererhöhung 1. Juli 1968, dazu Abbau von Steuervergünstigungen aller Art. Es liegt vor die Einführung einer Straßengüterverkehrsteuer im sogenannten Leber-Plan, die Erhöhung der Grundsteuer über die neuen Einheitswerte wird folgen, und dazu plant der Finanzminister — über diese neuen Einheitswerte hinaus — noch eine weitere generelle Erhöhung der Grundsteuer. Das ist schon ein ganz neuer Stil in der Finanz- und Steuerpolitik.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Im Sozialbereich hat man in der Rentenversicherung die Beitragserhöhung vorgenommen, die Krankenkassenbeteiligung der Rentner eingeführt, alle Angestellten in die Rentenversicherung einbezogen,
    und wer weiß, welche Pfeile Sie sonst noch in Ihrem Köcher haben.
    Damit wir uns völlig klar sind: niemand von der FDP bestreitet, daß die eine oder andere Maßnahme unvermeidbar war. Aber, Herr Bundeskanzler, das ist doch das Neue an dieser Steuerpolitik, die Ihre Regierung eingeführt hat: beim Nachlassen der Konjunktur, beim Nachlassen der volkswirtschaftlichen Aufwärtsbewegungen dem Verbraucher und der Wirtschaft überall neue Abgaben aufzuerlegen. Wir hatten vor dieser Art Politik gewarnt, vor dieser Politik, die dazu führen mußte, daß die Konjunktur weiter gedrosselt wurde, daß Ihre Steuerhoffnungen nicht erfüllt werden konnten und daß Sie dann Zuflucht zu einer massiven Schuldenpolitik nehmen mußten, wie sie heute betrieben wird.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir hatten Ihnen in diesem Hause diese Entwicklung vorhergesagt und von Fall zu Fall immer wieder gewarnt. Aber es war ja so bequem, sich mehr Einnahmen zu verschaffen, viel bequemer, als den harten Weg der Ausgabenbeschränkung zu gehen. Die Regierung hat den bequemen Weg gewählt, der in Wirklichkeit aber steinig und gefährlich ist, der unsere Wirtschaft monatelang in Ungewißheit gestürzt hat, auf dem immer wieder die natürlichen Auftriebskräfte der Wirtschaft gedämpft wurden.
    Die Steuerentwicklung bleibt negativ. Finanzminister Strauß hat vor drei Wochen dem Haushaltsausschuß mitgeteilt, daß auch für 1968 wiederum mit 1 Milliarde Steuermindereinnahmen gegenüber der Finanzplanung gerechnet werden muß. Prompt war auch sein Ausgleichsvorschlag da: Mehraufnahme von Darlehen.
    Ist sich die Bundesregierung im klaren über die galoppierende Zunahme der Bundesschuld? Mir scheint: nein. Denn sonst würde man nicht so leichtfertig über die Probleme hinweggehen. Ende 1966 betrug der Schuldenstand des Bundes 36 Milliarden. Im Jahre 1967 kamen runde 11 Milliarden dazu. 1968 werden — nach den Zahlen, die Herr Kollege Hermsdorf hier noch einmal vorgerechnet hat — wiederum 10 bis 11 Milliarden Darlehen aufgenommen. In den Folgejahren wird es nicht besser sein.
    Der Beschluß, die 1 Milliarde Steuermindereinnahmen durch 800 Millionen zusätzliche Darlehen zu ersetzen, ist von der Regierung und den Koalitionsparteien mit leichter Hand gefällt worden. Uns ist jedenfalls nicht deutlich geworden, daß man Überlegungen angestellt hätte, auf eine andere Weise zum Haushaltsausgleich zu kommen. Staatssekretär Hettlage — das ist doch typisch für diese neue Geisteshaltung — hat vor einigen Wochen erklärt, man müsse sich daran gewöhnen, unter einer Wolke von Schulden zu leben.
    Herr Bundeskanzler, denken Sie und Ihr Kabinett daran — und, Herr Kollege Hermsdorf, denken Sie doch bitte daran —, daß diese Darlehenspolitik der leichten Hand, die eine geringe bestehende Schuldenlast zur Voraussetzung hat, nur darum möglich ist, weil der Staat sich zweimal im Leben einer Generation durch Inflation zu Lasten seiner Bürger entschuldet hat, daß der Ausgangspunkt 1949 mit Null nicht dadurch erreicht worden ist, daß man eine vernünftige Politik betrieben hat, sondern dadurch, daß durch zwei Inflationen die Vermögen vernichtet worden sind? Ist man sich klar darüber, daß ein drittes derartiges Manöver zu einem totalen Vertrauenszusammenbruch führen würde? Der Begriff „Stabilität und Sicherheit der Währung" ist nicht eine fixe Idee romantisierender Liberaler, sondern Stabilität der Währung ist doch mit eine Voraussetzung dafür, daß der Bürger Vertrauen zu seinem Staat empfindet.


    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der SPD: Warum erzählen Sie das? — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Ich darf noch einen Satz sagen, Herr SchmittVockenhausen; vielleicht entfällt dann Ihre Frage.
    Auch hier wieder: wir kritisieren nicht aus Prinzip an jeder Stelle. Bei der Konjunktursituation des vergangenen Jahres war eine maßvolle Darlehensaufnahme, wie sie dann auch im 1. Investitionshaushalt erfolgte, konjunkturpolitisch richtig und ist auch von uns unterstützt worden. Aber zwischen dieser Konjunkturspritze und dem, was heute geschieht, liegt finanzpolitisch eine ganze Welt.