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    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Inhalt: Nachruf auf den amerikanischen Negerführer und Nobelpreisträger Martin Luther King 8915 A Amtliche Mitteilungen 8915 B Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung 513 des Europarates betr. Beschwerderecht der Beratenden Versammlung bei der Europäischen Kommission der Menschenrechte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8915 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8916 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlung 165 der Versammlung der WEU betr. stärkere Herausstellung des Problems der politischen Einigung Europas bei den Verhandlungen über die Beitrittsanträge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8916 B Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 8916 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8917 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 8917 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Völkerrechtliche Wertung des Einsatzes von nordvietnamesischen Soldaten in Laos und von kämpfenden Guerillas in Thailand als Aggression Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8917 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8917 D Dorn (FDP) 8918 B Frage des Abg. Dorn: Gründung sog. Europäischer Schulen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8918 B Dorn (FDP) 8918 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8919 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU) . . . 8919 A Fragen des Abg. Frhr. von Gemmingen: Vertragsabschluß des Bundesernährungsministeriums mit einer Werbeagentur — Kosten Höcherl, Bundesminister . . . . . 8919 B Frhr. von Gemmingen (FDP) . . . 8919 C Wächter (FDP) 8920 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Sicherstellung preisgünstiger Importkonserven für den Verbraucher Höcherl, Bundesminister . . . . . 8920 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 8920 B Sander (FDP) . . . . . 8921 B, 8992 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8921 C Dröscher (SPD) 8921 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 8922 B Fragen des Abg. Wächter: Erfüllung eines Teils der Verpflichtung der Bundesrepublik zur Lieferung von Getreide an Entwicklungsländer durch Abgabe von Molkereiprodukten möglich? Höcherl, Bundesminister . . . . 8922 C Wächter (FDP) 8923 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 8923 D Dröscher (SPD) . . . . .. .. . 8924 B Sander (FDP) . . . . . . . . 8924 C Fragen des Abg. Varelmann: Ausgleichsabgabe für Frischfleisch — Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes Höcherl, Bundesminister . 8924 D, 8926 A Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8925 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 8926 B Fragen des Abg. Sander: Billigeinfuhren aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 8926 C Sander (FDP) 8926 D, 8928 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . 8927 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 8927 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksachen V/2150, V/2701 bis V/2731) — Dritte Beratung — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/2823) Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8928 C Hermsdorf (SPD) . 8932 A, 8963 B, 8965 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 8937 D Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 8946 A Wehner, Bundesminister . . . . . 8954 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8960 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 8962 C Damm (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . . . 8963 C Jung (FDP), Erklärung nach § 36 GO 8964 A Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 8965 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt (Drucksache V/2417) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2772) — Zweite und dritte Beratung — 8965 C Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2771) — Zweite und dritte Beratung — . . . Busse (Herford) (FDP) . . 8965 D, 8966 D Dr. Ritgen (CDU/CSU) 8966 C Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz) (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2769) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Drucksache V/1630); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2787), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2770) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8967 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Anträge der Fraktionen der FDP, SPD und CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (Umdrucke 297, 298, 299, Drucksache V/2758) 8967 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/2627, V/2765) 8967 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zweiunddreißigste und Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2628, V/2766; V/2654, V/2767) 8967 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8968 Anlagen 8969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8915 168. Sitzung Bonn, den 5. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 6. 4. Frau Albertz 5. 4. Dr. Apel * 5. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 5. 4. Dr. Artzinger * 5. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 5. 4. Dr. Barzel 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Bauer (Würzburg) 5. 4. Prinz von Bayern 5. 4. Dr. Becher (Pullach) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 5. 4. Berendsen 6. 4. Berger 5. 4. Blumenfeld 5. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. Dr. Bucher 5. 4. Corterier * 5. 4. Cramer 5. 4. Deringer * 5. 4. Diebäcker 5. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Eisner 6. 4. Faller * 5. 4. Fellermaier 5. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 5. 4. Dr. Furler 6. 4. Geldner 5. 4. Gerlach 5. 4. Dr. Giulini 5. 4. Gradl 5. 4. Haage (München) 5. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Hamacher 6. 4. Frau Herklotz 5. 4. Herold 5. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 5. 4. Killat 5.4. Frau Klee** 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Kriedemann * 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 5. 4. Dr. Lohmar 5. 4. Lücke 5.4. Marx (München) 5. 4. Mauk * 5. 4. Frau Dr. Maxsein ** 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Memmel** 5. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 4. Metzger * 5. 4. Missbach 5. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Müller (Worms) 5. 4. Ott 5.4. Peters (Norden) 5. 4. Regling 5. 4. Richarts * 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Scheel 5. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 5. 4. Schmitt (Lockweiler) 5. 4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 5. 4. Schwabe 5.4. Spitzmüller 5. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Dr. Stammberger 6. 4. Dr. Starke (Franken) * 5. 4. 8970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 5. 4. Wienand 5. 4. Anlage 2 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 438 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Jacobi, Schmitt-Vockenhausen, Genscher und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes — Drucksache V/2635 — soll in der Besoldungsordnung für Geschäftsführer von Bundestagsausschüssen an Stelle der Amtsbezeichnungen „Regierungsdirektor" und „Ministerialrat" die neue gemeinsame Amtsbezeichnung „Parlamentsrat" eingefügt werden. 2. Im Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) des Bundeshaushaltsplanes sollen Planstellen der Ausschußgeschäftsführer entsprechend der obigen Nummer 1 eingestuft und unter Berücksichtigung der Dienstposten bei Ausschüssen mit besonders vielfältigen und umfangreichen Aufgaben (etwa ein Drittel der Ausschüsse) aufgeteilt werden. Bonn, den 4. April 1968 Frau Jacobi (Marl) Maucher Dr. von Nordenskjöld Rommerskirchen Dr. Serres Stingl Schmitt-Vockenhausen Eckerland Feuring Dr. Koch Könen (Düsseldorf) Lautenschlager Müller (Mülheim) Neumann (Stelle) Dr. Reischl Frau Renger Spillecke Genscher Dorn Dr. Emde Frau Funcke Freiherr von Gemmingen Graaff Jung Opitz Dr. Rutschke Schmidt (Kempten) Dr. Staratzke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8971 Anlage 5 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Worte des Bundeskanzlers vom 11. März 1968 „Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor seiner großen Bewährungsprobe, und wir alle müssen wissen, daß, wenn wir auf irgend einem Gebiet versagen, die Geschichte niemanden von uns die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt." bis zum 15. September 1968 durch Vorlage von entsprechenden Gesetzentwürfen, insbesondere im Bereich des Bildungswesens, zu konkretisieren und dem Bundestag zu berichten, welche Beschlüsse in in diesem Bereich die Bundesregierung seit Dezember 1965 mit dem Ziel der Weiterentwicklung unseres föderativen Systems gefaßt hat. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung erhebt keinen Anspruch darauf, von der Bevölkerung der DDR zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein. Erst ein aus gesamtdeutschen freien Wahlen hervorgegangenes Parlament kann für ganz Deutschland sprechen. Das Mandat, das den Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freien Wahlen von der Bevölkerung der Bundesrepublik erteilt wurde, verpflichtet sie, Verhandlungen auch zwischen Bonn und Ost-Berlin zu fördern, um die friedliche Vereinigung der Deutschen in freiheitlicher demokratischer Ordnung vorzubereiten. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/2150, V/2704 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest: Der Bundestag bekennt sich zu dem vom Grundgesetz betonten Vorrang der Wiedervereinigung der Menschen in den getrennten Teilen Deutschlands. Er ist der Meinung, daß die endgültige Entscheidung über die deutschen Grenzen im Osten erst in einem Friedensvertrag erfolgen kann. Der Bundestag ist der Auffassung, daß eine mögliche Zusammenführung der getrennten Teile Deutschlands nicht an territorialen Fragen scheitern darf. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 398 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn, Mischnick und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden auf folgende Aufgabenteilung hinzuwirken: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs-, Forschungs- und Trainingszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 8972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 4. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, geeignete strukturpoltische Maßnahmen zu ergreifen, um die im Eisenerzbergbau Beschäftigten wirtschaftlich und sozial zu sichern. Bei Entlassungen sind insbesondere Maßnahmen, wie Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zusätzliche Übergangshilfen für die betroffenen Arbeitnehmer vorzusehen. Bei den Maßnahmen der Bundesregierung soll insbesondere berücksichtigt werden, daß der überwiegende Teil dieses Bergbauzweiges sich in solchen Räumen befindet, die bereits durch ihre Lage im Zonenrandgebiet besonderen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind, und daß im Rahmen der Regional- und der Strukturpolitik auch dieser besonderen Lage Rechnung getragen wird. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für den Haushaltsentwurf 1969 das Kapitel 10 03 (Marktordnung) aus dem Einzelplan 10 auszugliedern und mit Einzelplan 60 Kap. 60 06 „überstaatliche Zusammenschlüsse und gewisse zwischenstaatliche Organisationen von erheblicher finanzieller Bedeutung" zusammenzufassen. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 410 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern und den zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienststellen sicherzustellen, daß die Festsetzung der tragbaren Belastung unter Berücksichtigung der geringeren Mittelzuteilung durch Bund und Länder und der damit verbundenen längeren Laufzeit der einzelnen Maßnahmen und des veränderten Preis-Kostenverhältnisses neu überprüft wird. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8973 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen einer mittelfristigen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jährlich eine Vorausschau über die Gesamtheit der sozialen Aufwendungen und ihre Aufbringung für einen Zeitraum von vier Jahren vorzulegen. Eine Darstellung soll im Sozialbericht erfolgen. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 13 Umdruck 419 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung zum erkennbaren Bestandteil von Lohn und Gehalt gemacht werden kann. Dabei ist sicherzustellen, daß für die Arbeitnehmer keine Benachteiligung im Hinblick auf die Belastung mit Steuern und Abgaben und auf die Einkommen-und Lohnsteuerfreibeträge oder in einer sonstigen Form eintritt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 14 Umdruck 425 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmidt (Kempten), Dr. Rutschke, Reichmann, und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711, zu V/2711 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1968 dem Bundestag zu berichten, inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu ändern. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Franke (Hannover), Graaff und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2712 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß, als Gesellschafter aus der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH auszuscheiden, wieder aufzuheben und weiterhin Gesellschafter dieser Gesellschaft zu bleiben. Bonn, den 3. April 1968 Burgemeister Franke (Osnabrück) von Eckardt Enk Erpenbeck Frieler Dr. Hellige Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jungmann Frau Kalinke Kühn (Hildesheim) Lampersbach Dr. Lindenberg Frau Dr. Maxsein Dr. von Merkatz Missbach Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Dr. Ritz Rock Schröder (Sellstedt) Dr. Siemer Dr. Stecker Dr. Steinmetz Stingl Tobaben Varelmann Weimer Franke (Hannover) Ahrens (Salzgitter) Dr. Apel Dr. Arndt (Berlin/Köln) Barche Blachstein Blume Brück (Holz) Cramer Diekmann Frau Eilers Faller Frehsee Gerlach Hansing Hauck Frau Dr. Hubert Frau Korspeter Dr. Kreutzmann Frau Lösche Lotze Maibaum Marquardt Matthöfer Mattick Frau Meermann Neumann (Berlin) Neumann (Stelle) Raffert Rohde Roß Sänger Dr. Schmidt (Gellersen) Schonhofen Schulte Strohmayr Urban Wendt Graaff Jung Logemann Dr. Mühlhan Sander 8974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 16 Umdruck 436 Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurbs, Dr. Hesberg, Könen (Düsseldorf) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2720 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Rechtsungleichheit zu beseitigen, die darin besteht, daß Vermieter teilweise die Kostenmiete entsprechend der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung vom 1. August 1963 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung vom 20. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1298), verlangen können und teilweise nicht. Bonn, den 4. April 1968 Wurbs Spitzmüller Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Staratzke Dr. Imle Walter Jung Zoglmann Frau Dr. Heuser Dr. Hesberg Kubitza Erpenbeck Moersch Wullenhaupt Dr. Mülhan Könen (Düsseldorf) Peters (Poppenbüll) Hellenbrock Porsch Reitz Ramms Anlage 17 Umdruck 396 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2724 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Beratungen mit den zentralen Organisationen der freien Jugendarbeit eine Verbesserung der politischen Bildungsarbeit zu erreichen. Dabei soll die Einführung eines Förderungsprogramms für die Jugendbildungsreferenten bei den Jugendverbänden geprüft werden, 2. zu prüfen, ob in Kap. 29 02 Tit. 571 a) die Positionen F. I. Ziff. 1., 2. und 3. im Bundesjugendplan für das Jahr 1969 entsprechend erhöht werden können. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Anlage 18 Umdruck 437 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob in die Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar (Epl. 60 02 Titel 571 c und Einzelplan A 60 02 Titel 571 c) auch das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete einbezogen werden können. Bonn, den 5. April 1968 Schlager Hösl Röhner Niederalt Dr. Kempfler Rainer Unertl Dr. Althammer Brese Burgemeister Damm Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hellige Krug Ott Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Dr. Sinn Dr. Stecker Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf Zebisch Bals Eckerland Frau Eilers Felder Folger Hauck Hauffe Kohlberger Porzner Sänger Frau Schanzenbach Seidel Strohmayr Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8975 Anlage 19 Umdruck 433 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse, Genscher, Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Bucher und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut (Saatgutverkehrsgesetz) — Drucksachen V/1630, V/2771 — Der Bundestag wolle beschließen: § 61 wird gestrichen. Bonn, den 4. April 1968 Busse (Herford) Genscher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher Mischnick und Fraktion Anlage 20 Erklärung der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Da der Familienlastenausgleich seit 1964 keine Entwicklung mehr zeigt, vielmehr eine Rückentwicklung zu verzeichnen ist, da die Zusicherungen betreffend einer Neuordnung des Familienlastenausgleichs und die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsförderung sich nicht erfüllten, da eine diesbezügliche Entschließung zum Haushalt 1967 ohne Wirkung auf den Haushalt 1968 blieb, da sich auch nach den Beratungen des Kabinettsausschusses noch kein konkretes Ergebnis zeigte, enthalte ich mich der Stimme zum Haushalt 29 des Bundesministers für Familie und Jugend. Anlage 21 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II/20 der Tagesordnung Die Verwirklichung der ab 1. Januar 1968 geänderten II. Berechnungsverordnung hat in einigen Bereichen des Wohnungsmarktes Rechtsungleichheit geschaffen. Ich darf dies an einem Beispiel aufzeigen. Im sozialen Wohnungsbau könnten die neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung des Vermieters grundsätzlich durchgesetzt werden. Bis zum 31. Dezember 1967 war auch für steuerbegünstigte, frei finanzierte Wohnungen unter Bezugnahme auf § 22 des Ersten Bundesmietengesetzes eine Geltendmachung neuer Aufwendungen möglich. Nunmehr, nach Ablauf dieser Frist, ist die Heranführung an die Kostenmiete für den Bereich steuerbegünstigter, frei finanzierter Wohnungen nur durch eine Änderungskündigung zu erreichen, sofern in den Mietverträgen keine Mietgleitklausel enthalten ist. Dies ist aber bei älteren Bauvorhaben meist nicht der Fall, da die Verwendung von Gleitklauseln erst jüngeren Datums ist. Bei frei finanzierten, steuerbegünstigten Bauvorhaben, bei denen als Finanzierungsmittel private Baukostenzuschüsse oder Lastenausgleichsdarlehen gewährt wurden, hat eine Änderungskündigung kaum Aussicht auf Erfolg, da nach neuester Rechtsprechung ein Wohnrecht auf die Dauer der Laufzeit der Darlehen besteht. Für den von mir als Beispiel angeführten Kreis ist also keine Handhabe gegeben, die Kostenmiete zu erreichen. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß, wenn wir diese Rechtsungleichheit nicht beseitigen, das ohnehin schon bestehende Mietgefälle zwischen älteren, steuerbegünstigten, frei finanzierten Wohnungen und neu erstellten Sozialwohnungen weiter vergrößert wird. Ferner dürfte es im Interesse von uns allen liegen, daß eine Gefährdung der Substanz dieser Wohnungen, die durch Nichtgeltendmachung der neuen Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung entstehen würde, nicht eintritt. Das Wohnungsbauministerium wird ersucht, eine Lösung dieses Problems anzustreben, mit der Auflage zu prüfen, ob außer den genannten Fällen weitere Bereiche mit einzubeziehen sind. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Tönjes (Drucksache V/2753 Fragen 41, 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im niedersächsischen Emsland (z. B. Nordhorn, Meppen) in erheblichem Umfang neue Schlachthofkapazitäten unter Einsatz von Mitteln aus dem Grünen Plan und der EWG neu errichtet werden sollen, obwohl im angrenzenden nordrhein-westfälischen Emsland ausreichende oder mit nur geringem Investitionsaufwand erweiterungsfähige Schlachthofkapazitäten vorhanden sind, die eine günstige zentrale Lage für einen weiten Bereich des emsländischen Erzeugergebietes besitzen? Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Grünen Plan und die Förderung der Bereitstellung von Mitteln der EWG für Parallelinvestitionen, strukturelle Änderungen in der Fleischvermarktung zu bewirken, die zu Lasten der gegenwärtigen, weitgehend kommunalwirtschaftlich getragenen Struktur gehen und kostenaufwendige kommunale Investitionen brachlegen? Ist die Bundesregierung bereit, die Maßnahmen zur Investitionsförderung bei privatwirtschaftlich getragenen Schlachthöfen analog kommunalen Schlachthöfen zukommen zu lassen? Zu 1) Nach eingehender Prüfung zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich 8976 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 die Beteiligten zur Errichtung dieser neuen Schlachtanlage in Nordhorn und Meppen entschlossen. Entscheidend war die erhebliche Zunahme des Viehbesatzes in den 4 Emslandkreisen Meppen, Liegen, Bentheim und Aschendorf Hümmling und im südoldenburgischen Raum. Die benachbarten Schlachthöfe reichen nicht aus zur Aufnahme dieser zusätzlichen Mengen. Ihre Erweiterung wäre im übrigen nicht billiger. Das waren auch die Gründe für die Befürwortung der Projekte gegenüber der EWG. Zu 2) : Die Bundesrepublik ist allein und ausschließlich an einer modernen Organisation der Fleischvermarktung interessiert. Benachteiligung der kommunalen Einrichtungen liegen ihr fern. Es ist aber nicht zu verkennen, daß die Praxis neue Vermarktungssysteme entwickelt hat, die von der Bundesregierung aufmerksam beobachtet werden. Um sich über die Notwendigkeiten und Entwicklungstendenzen ein umfassendes Bild zu verschaffen, hat die Bundesrepublik eine Expertise in Auftrag gegeben. Im kommenden Jahr werde ich dem Hohen Haus einen Strukturplan für eine Ratonalisierung der gesamten Vieh- und Fleischvermarktung vorlegen. Zu 3): Die Entscheidung über diese Fragen wird auf Grund der in Ziff. 2 erwähnten Untersuchung gefällt werden. Für die Bundesregierung ist vor allem wichtig, marktfernen Überschußgebieten beieiner besseren Vermarktung Hilfestellung zu leisten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten; Dr. Wuermeling (Drucksache V/2753 Fragen 57, 58 und 59) : Wie gedenkt die Bundesregierung konkret die neuerdings ausdrücklich bestätigte Zusage des Bundeskanzlers vom Januar 1967 zu verwirklichen, derzufolge die Streichung der Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes „wettgemacht" werden soll durch eine „Reform des Familienlastenausgleichs, eingebettet in eine mittelfristige Finanzplanung"? Ist es die Absicht der Bundesregierung, gerade unseren kinderreichen Familien als einzigen während dieser Wahlperiode jede Anpassung der seit Januar 1964 unverändert geltenden Kindergeldsätze zu verweigern, während alle anderen monatlichen zum Lebensunterhalt bestimmten öffentlichen Leistungen seit 1964 — z. T. wiederholt — angepaßt worden sind? Erkennt die Bundesregierung an, daß sie durch ihre bisherige Finanzpolitik die nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehenden Familien praktisch um so mehr unter Ausnahmerecht stellt, als kinderreiche Familien durch alle sonstigen Sparmaßnahmen ohnehin schwerer betroffen sind als andere Haushaltungen? Wie Sie wissen, ist der Kabinettausschuß, den die Bundesregierung zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs gebildet hat, am 13. Dezember 1967 zu einer ersten Sitzung zusammengetreten. Anschließend haben mehrere Ressortbesprechungen stattgefunden, in denen die Möglichkeiten für eine Reform des Familienlastenausgleichs eingehend erörtert worden sind. Über die Ergebnisse hat der Kabinettsausschuß am 12. März 1968 beraten. Das Kabinett konnte damit noch nicht befaßt werden. Ich rechne damit, daß dies alsbald nach der Osterpause geschehen wird. Unter diesen Umständen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich z. Z. über das Ergebnis der Beratungen noch nichts mitteilen kann. Die Bundesregierung ist stets der Ansicht gewesen, daß die Kindergeldsätze den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden müssen. Dementsprechend sind in der Vergangenheit die Kindergeldsätze wiederholt erhöht worden. An dieser grundsätzlichen Einstellung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Wann unter den jetzigen Umständen eine weitere Anpassung möglich ist, hängt so eng mit der vom Kabinett zu treffenden Entscheidung über die Reform des Familienlastenausgleichs zusammen, daß ich mich hierzu heute noch nicht zu äußern vermag. Wenn Sie, Herr Abgeordneter, erklären, die Familien seien durch die Finanzpolitik praktisch unter Ausnahmerecht gestellt worden, so muß ich für die Bundesregierung einer solchen Erklärung widersprechen. Es trifft zwar zu, daß die Maßnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts und zur Wiederbelebung der Konjunktur kinderreiche Familien besonders stark belasten. Diese Maßnahmen sind aber in einer sehr ernsten wirtschaftlichen Lage zum Wohl auch der Familien von der Bundesregierung für erforderlich gehalten und vom Parlament beschlossen worden. In Antworten auf Ihre früheren Anfragen habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die Lasten auf alle Schichten und Gruppen unseres Volkes möglichst gleichmäßig zu verteilen, und welche Schwierigkeiten einer anderen Lastenverteilung entgegenstanden (96. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 1967, 118. Sitzung vom 30. Juni 1967). In der Fragestunde vom 11. Oktober 1967 habe ich auf ihre Anfrage dargelegt, daß die im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen mit Art. 6 des Grundgesetzes vereinbar sind. Unter diesen Umständen kann man nicht sagen, die Familien seien durch die Finanzpolitik unter Ausnahmerecht gestellt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten SchmittVockenhausen (Drucksache V/2753 Frage 76): Aus welchen Gründen ist für Taxis nur der Anstrich in schwarzer Farbe vorgesehen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8977 Der einheitliche schwarze Anstrich soll zusammen mit dem auf dem Dach angebrachten TAXI-Schild die Kraftdroschken im Interesse der Verkehrsnutzer leicht erkennbar machen. Diese Regelung, die nur für sog. Klein-Busse und Karavan-Pkw's durchbrochen ist (letztere können mit einem weißen Dach versehen sein), entspricht der Auffassung des Bundesverbandes des Deutschen Personenverkehrsgewerbes und der Mehrheit der obersten Landesverkehrsbehörden. Wenn die Farbe schwarz einheitlich angewendet und nicht eine andere Farbe verwandt wird, so mag hierfür die Tatsache bestimmend sein, daß diese Farbe als relativ neutral anzusehen ist. Taxis werden häufig für besondere Anlässe bestellt. Einerlei, ob der Anlaß trauriger oder freundlicher Natur ist, in jedem Falle ist die Farbe schwarz als angemessen anzusehen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2753 Frage 92) : Erwägt die Bundesregierung zur Beschäftigung tausender arbeitsloser Bauarbeiter in Ostbayern den zusätzlichen Einsatz von Mitteln für den Fernstraßen- bzw. Autobahnausbau in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, zumal die Strukturschwäche in beiden Regierungsbezirken unter anderem auf die immer noch nicht befriedigende Verkehrserschließung zurückgeführt werden muß? In den einzelnen Vierjahresplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen sind in zunehmendem Maße Investitionsmittel für Straßenbauaufgaben in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern zur Verfügung gestellt worden, unabhängig davon erwägt die Bundesregierung die Einleitung zusätzlicher Maßnahmen. Im übrigen ist bei der Bearbeitung des zur Zeit in Vorbereitung befindlichen 2. Ausbauplanes, der die Jahre 1971-1985 umfassen soll, beabsichtigt, diese Mittel weiter anzuheben. Inwieweit die Straßenbauausgaben bei den Staatsstraßen und Kommunalstraßen in ähnlicher Weise wie beim Bund verstärkt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/2793 Fragen 60, 61 und 62) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem nunmehr vorliegenden Bericht über die Lage der Familie zu ziehen hinsichtlich der in Aussicht gestellten Neugestaltung eines Familienlastenausgleichs? Wie gedenkt die Bundesregierung das ungerechte Gefälle in der Wirkung des Splittings und der Kinderfreibeträge innerhalb des Bereichs der Lohn- und Einkommensteuer auszugleichen zugunsten der kleineren Einkommensbezieher mit Kindern? Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der durch den Familienbericht belegten Tatsache zu ziehen, daß die Kinder aus Mehrkinderfamilien beim Besuch höherer Schulen und bei qualifizierten Ausbildungsgängen eindeutig benachteiligt sind gegenüber Einzelkindern? Die vom deutschen Bundestag erbetenen regelmäßigen Berichte über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht den Zweck, eine Reform des Familienlastenausgleichs vorzubereiten. Die Bundesregierung wird aber selbstverständlich die aus dem ersten Familienbericht gewonnenen Erkenntnisse bei ihren Überlegungen für eine Reform des FLA verwerten. Daneben sind noch andere Gesichtspunkte, insbesondere finanz- und wirtschaftspolitischer Art, zu berücksichtigen. Näheres darüber kann im jetzigen Stadium der Beratungen noch nicht gesagt werden. Mit der Auswirkung des Ehegattensplitting und der Kinderfreibeträge, insbesondere bei höheren Einkommen, hat sich der Kabinettausschuß für die Reform des Familienlastenausgleichs eingehend befaßt. Über das Ergebnis dieser Beratungen kann ich Einzelheiten erst mitteilen, wenn das Kabinett die erforderlichen Entscheidungen getroffen hat. Der Familienbericht hat ergeben, daß der Anteil der Kinder, die weiterführende Schulen besuchen, mit zunehmender Kinderzahl einer Familie durchweg sinkt. In dem Bevölkerungsteil, der als Berufsvoraussetzung das Abitur und eine weitergehende akademische Ausbildung benötigt, verschwindet diese Verminderung der Bildungschance der Kinder zwar nicht völlig, tritt jedoch deutlich zurück. Soweit die Ursachen wirtschaftlicher Art sind — vermutlich sind hier allerdings keineswegs nur wirtschaftliche Ursachen im Spiel — wird in erster Linie die beabsichtigte Vorlage eines Ausbildungsförderungsgesetzes dazu beitragen, Ungleichheiten der Startchancen weitgehend zu beseitigen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/2793 Frage 70) : Welches Gewicht hat die naturwissenschaftliche Schulausbildung in anderen Industriestaaten im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland? Methodisch gesicherte und dem neuesten Stand entsprechende Untersuchungsergebnisse über den Anteil der Naturwissenschaften an der Schulausbildung in den Industriestaaten gibt es leider noch 8978 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 nicht. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, die gestellte Frage mit dem Maß an Genauigkeit zu beantworten, das der Bedeutung dieser Frage angemessen wäre. Der Bundesregierung sind jedoch Erwägungen innerhalb des Präsidiums der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bekannt, eine wissenschaftliche Untersuchung, die den zu stellenden Anforderungen gerecht wird, durchführen zu lassen. Die Bundesregierung würde eine solche Untersuchung sehr begrüßen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Frage 71): Ist die Bundesregierung bereit, zu Lasten des Bundeshaushaltes angeschaffte Fahrzeuge, Geräte und andere Ausrüstungsgegenstände, die für Ölwehr- und Feuerlöschzwecke geeignet sind und in der Regel ungenutzt in angemieteten Depots herumstehen, finanzschwachen Gemeinden zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen? Die Ausrüstung des Zivilschutzes soll den Katastrophenschutz in einem Verteidigungsfall verstärken und ergänzen, denn die Ausrüstung des Katastrophenschutzes entspricht den Bedürfnissen des Friedens, nicht aber den höheren Anforderungen eines Verteidigungsfalls. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die freiwilligen Helfer schon im Frieden an diesem Gerät ausgebildet. Abgesehen von einigen Ausnahmefällen, in denen es bisher noch nicht gelungen ist, so viele Helfer zu werben, wie für einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall nötig wären, wird die Ausrüstung ständig benutzt. Die Ausrüstung dient aber schon heute nicht nur der Zivilschutzausbildung. Sie steht daneben bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Fahrzeuge des Brandschutzdienstes dürfen von den kommunalen Feuerwehren ihres Standorts ohne weiteres für die Verstärkung des friedensmäßigen Brandschutzes und des Unfallhilfsdienstes verwendet werden. Das übrige Gerät wird bei Katastrophen, Notständen und größeren Unglücksfällen den im Katastrophenschutz tätigen Behörden und Organisationen auf Anforderung überlassen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, der eine Einheit von Katastrophenschutz und Zivilschutz im Bereich der örtlichen Hilfsdienste anstrebt, ist vorgesehen, daß auch dieses Gerät künftig ohne besondere Formalitäten jederzeit im friedensmäßigen Katastrophenschutz eingesetzt werden kann. Das Recht zur Benutzung des Zivilschutzgeräts im fridensmäßigen Katastrophenschutz darf jedoch nicht dazu führen, daß die Länder und Gemeinden ihre Pflicht zur Vorsorge gegen Katastrophen im Frieden vernachlässigen. Der Bund kann nur dafür sorgen, daß dort, wo im Verteidigungsfall ein erhöhter, über den friedensmäßigen Katastrophenschutz hinausgehender Schutz erforderlich ist, das vorhandene Potential der Länder und Gemeinden durch zusätzliche Ausrüstung und zusätzliches Personal verstärkt wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 72): Hält es das Bundesinnenministerium für zulässig, in der Reihe „Tatsachen — Meinungen" eine Rede des Bundespräsidenten vor dem 7. ordentlichen Bundeskongreß des DGB zu veröffentlichen, die in der wiedergegebenen Form vom Redewortlaut abweicht, obgleich im Vorspann der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine wörtliche Wiedergabe? Der von Ihnen beanstandete Text in der Veröffentlichung des BMI „Tatsachen und Meinungen zum Thema der Notstandsgesetzgebung" wurde im Wortlaut vom „Bulletin" 'des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 13. 5. 1966 übernommen. Das trifft auch für den Wortlaut der Überschrift und den Vorspann zu. Lediglich die einleitenden Worte des Herrn Bundespräsidenten, die das angesprochene Thema nicht berühren, wurden nicht mit übernommen. Der in der Publikation des BMI wiedergegebene Text entspricht also dem offiziellen Text, der im Bulletin 4 Tage nach dem 7. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB in Berlin veröffentlicht wurde. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/2793 Frage 73): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundespräsidenten, daß ohne Notstandsgesetzgebung im Ernstfall "aller Wahrscheinlichkeit nach ohne das Parlament gehandelt werden muß"? Deutscher) Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8979 Mit dem Gegenstand Ihrer Frage hat sich dieses Hohe Haus schon vor über Jahresfrist, nämlich in der Fragestunde am 18. Januar 1967, befaßt. Damals hat der Bundesinnenminister auf eine Frage des Kollegen Genscher geantwortet: Die Ausübung der Vorbehaltsrechte der Drei Mächte nach Artikel 5 Absatz 2 des Deutschland-Vertrages kann die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik nur so weit verdrängen, wie die Befugnisse der Drei Mächte reichen. Im übrigen bleiben also die Rechte und Verantwortlichkeiten, insbesondere auch die Kontrollbefugnisse der gesetzgebenden Körperschaften, erhalten. Dies ist selbstverständlich auch heute noch die Auffassung der Bundesregierung. Im übrigen berechtigt der Stand der Beratungen im Rechts- und im Innenausschuß dieses Bundestages wohl zu der Erwartung, daß Spekulationen über die Rechtslage in einem Ernstfalle ohne Notstandsverfassung in aller Kürze gegenstandslos werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abegeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 74) : Sollte das im Jahreswirtschaftsbericht 1968 der Bundesregierung aufgestellte Ziel eines Lohn- und Gehaltswachstums von 4 bis 5 Prozent im Jahre 1968 nach Ansicht der Bundesregierung gleichermaßen für Beamte gelten — wann ist die Bundesregierung dann bereit, die im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorgeschlagene Erhöhung der Grundgehälter um insgesamt nur 1,5 Prozent für 1968 diesem allgemeinen Ziel anzupassen? Die Frage war — bezogen auf den gesamten öffentlichen Dienst — bereits Gegenstand der Fragestunde am 14. März 1968. In der damaligen Antwort ist darauf hingewiesen worden, daß die Bundesregierung die Orientierungsdaten des Jahreswirtschaftsberichtes ausdrücklich als gesamtwirtschaftliche Durchschnittszahlen bezeichnet. Es werden also sektorale und regionale Unterschiede in dem Wachstum der Einkommen zu verzeichnen sein. Für die Beamten sieht der Entwurf des am 27. März 1968 in erster Lesung behandelten Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes neben strukturellen Verbesserungen für bestimmte Beamtengruppen eine allgemeine Erhöhung der Grundgehälter im Bundesbereich um mindestens 3 v. H. ab 1. Juli 1968 vor. Die durchschnittliche Zuwachsrate auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung wird jedoch in diesem Jahr nicht nur durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz beeinflußt. Es muß auch die volle Auswirkung des erst am 1. Juli 1967 in Kraft getretenen Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes mit den ins Gewicht fallenden Stellenhebungen hinzugerechnet werden. Ebenso sind andere strukturelle Verbesserungen, wie die vorgesehene Einführung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie sonstige zwangsläufige Mehrausgaben im Personalsektor zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die für 1968 vorgesehene Besoldungsverbesserung der Zielprojektion des Jahreswirtschaftsberichtes widerspricht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung, auf die Länder und Gemeinden sowie deren Finanzlage Rücksicht zu nehmen, nicht außer acht lassen kann. Von der Entwicklung der Lage in den öffentlichen Haushalten und von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr wird es abhängen, ob weitere Anpassungsmaßnahmen möglich sein werden. Bei der Beratung des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes wird das Hohe Haus Gelegenheit haben, sich mit dieser Frage im einzelnen zu beschäftigen und dabei entsprechende Entscheidungen zu treffen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seibert (Drucksache V/2793 Frage 75) : Wann legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Entwurf darüber vor, die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten zum 1. Januar 1969 bzw. zum 1. Januar 1971 an jene für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes anzupassen, diese somit auf 43 bzw. 42 Wochenstunden zu senken? Das Bundesbeamtengesetz setzt für die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten nur Höchstgrenzen. Die konkrete Regelung befindet sich in der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten. Eine Änderungsverordnung, durch die die regelmäßige Wochenarbeitszeit zum 1. Januar 1969 und zum 1. Januar 1971 um je eine Stunde gesenkt werden soll, wird zur Zeit vorbereitet. 8980 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/2793 Frage 76) : Wann endlich wird die wiederholt versprochene Neuregelung eingeleitet, die die berechtigte Forderung der im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten auf Gleichstellung mit Berlin und Hamburg erfüllt? Zunächst darf ich feststellen, daß die Bundesregierung bisher nicht versprochen hat, für die im öffentlichen Dienst in München Beschäftigten einen örtlichen Sonderzuschlag einzuführen. Soweit die Bundesregierung bisher auf eine Neuregelung verwiesen hat, handelt es sich um den Ihnen bekannten Dreistufenplan zur Besoldungsneuregelung. In der dritten Stufe dieser Besoldungsneuregelung ist vorgesehen, die Gehaltsunterschiede nach Ortsklassen zu beseitigen. Die Lebenshaltungskosten haben sich inzwischen in Stadt und Land allgemein so angeglichen, daß Gehaltsdifferenzierungen unter diesem Gesichtspunkt heute als überholt und sachfremd angesehen werden müssen. Hiermit steht der örtliche Sonderzuschlag, den derzeit die öffentlichen Bediensteten in Berlin und Hamburg erhalten, in engem Zusammenhang. All diese Fragen können erst im Rahmen der dritten Stufe behandelt werden. Hierauf hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes, den das Hohe Haus in der vergangenen Woche in erster Lesung behandelt hat, hingewiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes — das wird die dritte Stufe sein — noch in dieser Legislaturperiode . vorzulegen. Erst bei dieser Gelegenheit kann Ihr Anliegen behandelt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2793 Frage 77) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein einheitliches Verwaltungsgerichtsgesetz für die drei Verwaltungsgerichtsbarkeiten nicht nur möglich, sondern auch von der interessierten Offentlichkeit im Interesse der Rechtsuchenden für erforderlich gehalten wird? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vorn 23. Januar 1968 auf die den gleichen Gegenstand betreffende Frage von Frau Dr. Diemer-Nicolaus zu erkennen gegeben, ,daß sie ,eine Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Prozeßordnung in einem Gesetz nicht nur für möglich, sondern aus Gründen der Vereinheitlichung auch für erstrebenswert hält. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß insbesondere bei der Verabschiedung der Finanzgerichtsordnung eine weitgehende Angleichung an die Verwaltungsgerichtsordnung erreicht worden ist. In der Antwort wurde aber auch dargelegt, daß die Schaffung einer einheitlichen Prozeßordnung, die das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, den Finanzgerichten und den Sozialgerichten regelt, behutsam in Angriff genommen werden sollte, zumal die Finanzgerichtsordnung, die gegenüber dem früheren Verfahren grundlegende Änderungen gebracht hat, als letzte der drei Prozeßordnungen erst vor 2 1/4 Jahren in Kraft getreten ist. Weitere einschneidende Änderungen auf dem Gebiet des Prozeßrechts sollten daher erst dann vorgenommen werden, wenn ausreichende Erfahrungen vorliegen, wenn insbesondere die erheblichen Anpassungsschwierigkeiten überwunden sind, die sich für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und ihre Vertreter sowie die Finanzgerichtsbarkeit nach dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 1. Januar 1966 'ergeben haben. Die Bundesregierung kann auch nicht der Auffassung zustimmen, daß eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen im Interesse der Rechtsuchenden erforderlich wäre. Die geltenden Prozeßordnungen enthalten in sich geschlossene, den jeweiligen Rechtsgebieten angepaßte Verfahrensregelungen, die. einen umfassenden Rechtsschutz gewährleisten. Die Bundesregierung hält eine Vereinheitlichung der drei Prozeßordnungen daher in erster Linie unter gesetzesökonomischen, verfahrenstechnischen und systematischen Gesichtspunkten für wünschenswert. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 78): Aus welchen Hochschulen gibt es in den Zulassungsrichtlinien einen „Vorrang für Landeskinder"? Die von den einzelnen Bundesländern bzw. wissenschaftlichen Hochschulen erlassenen Richtlinien für die Zulassung von Studierenden zum Hochschulstudium sehen unterschiedliche Regelungen über die allgemeine Zulassung sowie über die Nichtberücksichtigung bzw. den Vorrang bestimmter Gruppen von Studierenden in bestimmten Fakultäten vor. Deutschen Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8981 Im medizinischen Bereich ist nach den geltenden „Richtlinien der Medizinischen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland für die Zulassung von Studienanfängern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin für das Sommersemester 1968" ein Vorrang für „Landeskinder" an folgenden wissenschaftlichen Hochschulen vorgesehen: Freie Universität Berlin Universität Düsseldorf Universität Mainz. Ferner sind an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg gemäß den „Richtlinien für die Zulassung zum Studium der Medizin und Zahnmedizin im 1. Semester an den baden-württembergischen Hochschulen" solche Arbeitsplätze, die nach dem Jahrgang des Abiturs vergeben werden, zu 60 % für Bewerber mit einem Zeugnis aus Baden-Württemberg bereitzustellen. Ob und inwieweit Vorrangstellungen für „Landeskinder" bestehen, die Fakultäten außerhalb des medizinischen Bereichs angehören, bedarf im Hinblick auf die Vielfalt der Hochschulgesetze, Verordnungen und Satzungen der einzelnen Länder und Hochschulen noch einer näheren Klärung in Zusammenarbeit mit den Ländern. Das gleiche gilt für etwaige Bevorzugungen von „Landeskindern", die an nicht-wissenschaftlichen Hochschulen studieren. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 79) : Trifft es zu, daß Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung gegenüber Absolventen mit Staatsexamen in den Zugangsmöglichkeiten zur Beamtenlaufbahn benachteiligt werden? Hochschulabsolventen mit Magisterprüfung sind gegenüber Bewerbern mit einem anderen Hochschulabschluß grundsätzlich nicht benachteiligt. Auch die Magisterprüfung stellt, wie die Diplomprüfung oder ein Staatsexamen, den ordnungsgemäßen Abschluß eines Universitäts- oder Hochschulstudiums dar. Ich habe daher die obersten Dienstbehörden schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, daß die Magisterprüfung den Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes ermöglicht. Die obersten Dienstbehörden können allerdings aufgrund der besonderen Erfordernisse in einzelnen Laufbahnen auch einen anderen Studienabschluß als die Magisterprüfung fordern. Ich bleibe bemüht, daß bei künftigen Überarbeitungen der Zulassungsbedingungen für einzelne Laufbahnen die Magisterprüfung in stärkerem Maße berücksichtigt wird. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2793 Frage 80) : Wie wirkt sich die Altersgrenze für den Eintritt in die höhere Beamtenlaufbahn für solche Hochschulabsolventen aus, die über den Zweiten Bildungsweg auf die Hochschulen gekommen sind und deshalb erheblich über dem Durchschnittsalter der übrigen Studenten liegen? Nach dem Laufbahnrecht des Bundes bestehen keine Schwierigkeiten, die in Ihrer Frage bezeichneten älteren Hochschulabsolventen in Laufbahnen des höheren Dienstes einzustellen. Die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehenen Höchstaltersgrenzen bedeuten keine starren Einstellungsverbote. Der Bundespersonalausschuß kann bei Bewerbern aller Art in Einzelfällen oder in Gruppen von Fällen Ausnahmen zulassen. Entsprechenden Anträgen hat er bisher regelmäßig stattgegeben. Es besteht zur Zeit eine allgemeine Ausnahmebewilligung zur Einstellung von Bewerbern in den Vorbereitungsdienst bis zu einer Altersgrenze von 50 Jahren. Diese Grenze könnte mit Einzelausnahmen des Bundespersonalausschusses noch überschritten werden. Die bestehenden Höchstaltersgrenzen wirken sich daher auf die Einstellung älterer Hochschulabsolventen nicht nachteilig aus. Unabhängig von den derzeit geltenden Regelungen wird die Bundesregierung prüfen, ob auf die in der Bundeslaufbahnverordnung vorgeschriebenen Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gänzlich verzichtet werden kann. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (Drucksache V/2793 Frage 102) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenvorsorge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist bemüht, die Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu fördern. In diesem Sinne hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — dem Auftrage des Gesetzgebers entsprechend — Mutterschaftsrichtlinien des 8982 Deutscher- Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gebilligt, deren Nr. 2 lautet: „Zur Förderung der notwendigen Aufklärung über den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften entsprechenden ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Ärzte, Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken." Darüber hinaus hat sich auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen auch mit dem Umfang der Hebammenhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften befaßt. Der Bundesausschuß hat nach Anhörung von Sachverständigen dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgemaßnahmen auf Verordnung des betreuenden Arztes hin durch Hebammen vorgenommen werden können. Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen — auch in gebührenrechtlicher Hinsicht — aus dieser Stellungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu ziehen sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2793 Fragen 103 und 104) : Wie wirkt sich die seit dem 1. Januar 1968 gültige Gesetzesregelung aus, wonach Rente aus eigener Versicherung und Arbeitslosengeld nicht mehr gleichzeitig bezogen werden dürfen? Wie beurteilt die Bundesregierung zukünftige Rückforderungen der Ämter an Rentner, die einen unverschuldeten Doppelbezug von Rente und Arbeitslosengeld erhielten? Nach der von Ihnen erwähnten Regelung ruht bei einem Zusammentreffen von Versichertenrente aus der Rentenversicherung und Arbeitslosengeld grundsätzlich die Rente bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes. Den Berechtigten verbleibt in solchen Fällen also im Ergebnis die höhere Leistung. Ein Doppelbezug dieser beiden Leistungen, wie er nach bisherigem Recht möglich war, ist nunmehr jedoch ausgeschlossen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ruht dann, wenn gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen wird, die Rente kraft Gesetzes. Soweit ein Rentenversicherungsträger die Rente in ihrer bisherigen Höhe weitergezahlt hat, weil ihm der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld nicht bekannt war, sind sogenannte Überzahlungen eingetreten. Eine Rückforderung dieser Überzahlungen durch den Versicherungsträger ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger bei Empfang weder wußte noch wissen mußte, daß ihm der Rentenzahlbetrag nicht zustand, oder aber, wenn die Rückforderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers nicht vertretbar ist. Bei unverschuldetem Doppelbezug — und darauf bezieht sich Ihre Frage - ist also eine Rückforderung vom Empfänger ausgeschlossen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten BurgEr (Drucksache V/2793 Fragen 105, 106 und 107): Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten von 6614 im Januar 1966 auf 11 014 im. Januar 1967 und auf 15 444 Ende Januar d. J. gestiegen ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des beginnenden Wirtschaftsaufschwungs die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten noch ansteigt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der aus menschlichen und volkswirtschaftlichen Gründen so begrüßenswerten zielstrebigen Bemühungen der Rehabilitation und Habilitation von Behinderten und Beschädigten mit dem Ziel, durch ein System von medizinischen, sozialen und beruflichen Maßnahmen eine Eingliederung möglichst vieler Behinderter in den Arbeitsprozeß zu ermöglichen, wenn schon jetzt in der Aera der Vollbeschäftigung Schwierigkeiten in der Eingliederung bestehen? Die in Ihrer Frage angeführten Zahlen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei Schwerbeschädigten treffen zu. In der Tat sind im Zuge der Abschwächung des Wirtschaftswachstums auch eine größere Anzahl von Schwerbeschädigten arbeitslos geworden. Im großen und ganzen hat sich jedoch die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbeschädigten jeweils in der gleichen Richtung wie bei den übrigen Arbeitnehmern entwickelt. Es kann deshalb auch damit gerechnet werden, daß mit fortschreitender Überwindung der wirtschaftlichen Rezession auch die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten wieder abnehmen wird. Erste Anzeichen hierfür sind nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereits erkennbar. So lag die Zunahme der arbeitslosen Schwerbeschädigten in den letzten Monaten wesentlich niedriger als die allgemeine Zunahme der Arbeitslosigkeit in dieser Zeit. Außerdem hat die Zahl der Vermittlungen von Schwerbeschädigten im Januar und Februar 1968 das Ergebnis in den entsprechenden Vorjahresmonaten merklich übertroffen. Ungeachtet dieser Beurteilung der Gesamtlage ist die Bundesregierung bemüht, ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Rehabilitation von Behinderten weiter zu intensivieren. Die Erfahrung zeigt immer wieder, daß vor allem solche Schwerbeschädigte von Arbeitslosigkeit bedroht sind, deren berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen; sie gilt es durch weitergehende Rehabilitationsoder berufliche Fortbildungsmaßnahmen erneut zu fördern. Andererseits bestehen unverändert gute berufliche Chancen für alle diejenigen Behinderten, die in modernen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf eine Tätigkeit in aussichtsreichen, auf dem Arbeitsmarkt gefragten Berufen vorbereitet werden. Die Bemühungen der Bundesregierung zielen vor allem auf eine verstärkte Förderung der Rehabilitation Behinderter nach den Erkenntnissen der modernen Wissenschaft ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat entsprechend dieser Zielsetzung den Plan der Schaffung einer Stif- Deutscher. Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8983 tung zur Förderung der Rehabilitation entwickelt. Ein zusammenfassender Bericht über die Möglichkeiten auf diesem Gebiet ist dem Ausschuß für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages zugeleitet worden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache V/2793 Frage 108) : Werden zur Beschaffung von Arbeit für die arbeitslosen Bauarbeiter in Ostbayern auch Hochbaumaßnahmen in die wertschaffende Arbeitslosenhilfe einbezogen? Die wertschaffende Arbeitslosenhilfe wird als Selbstverwaltungsangelegenheit von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Richtlinien erläßt nach § 140 Abs. 7 AVAVG der Verwaltungsrat der Bundesanstalt. Dieser hat am 24. März 1961 beschlossen, Hochbaumaßnahmen von der Förderung im Rahmen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe bis auf weiteres auszuschließen. An diesem Beschluß hat er bisher festgehalten. Wegen der veränderten Lage am Arbeitsmarkt . haben wir im vergangenen Jahr der Bundesanstalt neben anderen Verbesserungsmaßnahmen empfohlen, nunmehr auch Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen. Die Förderung von Hochbaumaßnahmen im sozialen Bereich, wie des Baues von Altersheimen, Altenwohnungen, Krankenhäusern und Kindergärten würde es ermöglichen, einen Teil der sonst für konsumtive Zwecke bereitgestellten Mittel der Arbeitslosenversicherung produktiv einzusetzen. Eine großzügigere Ausgestaltung der Richtlinien hätte sich auch auf die Zahl der arbeitslosen Bauarbeiter vorteilhaft auswirken können. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt und sein Ausschuß für die wertschaffende Arbeitlosenhilfe haben sich 1967 mehrfach mit Problemen der wertschaffenden Arbeitslosenhilfe befaßt. Sie sind aber dem Vorschlag, Hochbaumaßnahmen in die Förderung einzubeziehen, nicht gefolgt, weil diese nach ihrer Ansicht in der Regel nicht zusätzlich seien, sondern zu den Pflichtaufgaben des jeweiligen Trägers gehörten. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache V/2793 Frage 110) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von dem früheren Reichsarbeitsminister erlassene Anordnung vom 13. Oktober 1940 (RArbBl. 1940 III Seite 283), die es verbietet, Frauen als Fahrerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, mit der Verfassung zu vereinbaren ist? Die von Ihnen erwähnte Anordnung des früheren Reichsarbeitsministers ist auf Gund des § 16 Abs. 3 der Arbeitszeitordnung erlassen worden. Da sich herausgestellt hat, daß eine Reihe von Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Überprüfung bedarf, ist vor kurzem ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung aus Fachreferenten der Arbeitsministerien der Länder und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gebildet worden. Auch das von Ihnen dargelegte Problem wird dabei zu prüfen sein. Im übrigen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der von Ihnen genannten Anordnung Gegenstand eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahrens. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in diesem Verfahren am 21. April 1967 ein Urteil erlassen. Es vertritt die Auffassung, das Verbot dieser Anordnung, weibliche Arbeitnehmer als Führerinnen von Lastkraftwagen mit mehr als 1,5 t Nutzlast zu beschäftigen, sei verfassungswidrig. Es verstoße gegen die Freiheit der Berufswahl des Artikels 12 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die Arbeits- und Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, daß ich gegenwärtig zu der aufgeworfenen Frage keine weitergehende Stellungnahme abgeben möchte. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/2793 Fragen 117, 118 und 119) : In welchem Umfang wurde die Region Amberg als „Problemgebiet" nach den Richtlinien des IMNOS von 1963 über Mittel des regionalen Förderungsprogramms und andere Bundesmittel gefördert? Welche konkreten Vorhaben wurden durchgeführt? Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, wegen der infolge der Teilstillegung der Luitpoldhütte prekären Situation am Arbeitsmarkt im Amberger Raum auf einen entsprechenden Antrag der bayerischen Staatsregierung hier den für eine Industrieansiedlung neuerdings möglichen Investitionszuschuß von 25 % zu gewähren? Zu Frage 1: Wie Sie wissen, gehört Amberg nicht zum Zonenrandgebiet. Es gehört auch nicht zu den Bundesausbaugebieten, weil die wirtschaftlichen Daten für diesen Raum nicht unerheblich über den Schwellenwerten liegen, die für die Abgrenzung der Bundesausbaugebiete maßgeblich sind. Trotzdem hat der Interministerielle Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik (IMNOS) aufgrund der Sonderprobleme der Region beschlossen, Mittel aus dem Regionalen Förderungsprogramm für die Ansiedlung neuer Betriebe im Raum Amberg bereitzustellen. 8984 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 Zu Frage 2: Zusätzlich zu den Förderungsmaßnahmen des Landes wurde mit Hilfe des Regionalen Förderungsprogramms bisher eine größere Betriebserweiterung gefördert, die in ihrer Wirkung — es werden mehrere hundert neue Arbeitsplätze geschaffen — der Neuansiedlung eines Betriebes gleichkommt. Wie mir die Landesregierung mitteilt, wird derzeit dort mit verschiedenen ansiedlungswilligen Unternehmen verhandelt. Zu Frage 3: Wie ich in Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage in der 161. Sitzung des Deutschen Bundestages bereits erklärt habe, ist der vorgesehene Investitionszuschuß in Höhe von 25 % für eng begrenzte Teilräume des Zonenrandgebietes bestimmt, in denen gleichzeitig sektorale Anpassungsprobleme und Zonenrandlage in voller Schärfe spürbar sind. Da Amberg nicht im Zonenrandgebiet liegt, erfüllt es-diese Voraussetzungen leider nicht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (zu Drucksache V/2793 Frage 120) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, wenn minderjährige Arbeitslose gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigten aus dem ostbayerischen Raum in süd- und westdeutsche Großstädte vermittelt und im Falle der Ablehnung dieser auswärtigen Beschäftigung — auch bei dann nicht gesicherter Versorgung der nächsten Angehörigen — Sperrfristen gem. § 78 AVAVG von 24 Arbeitstagen verhängt werden? Auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß die Vermittlung in Arbeit den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vorgeht. Das gilt auch für Minderjährige. Nach Möglichkeit ist allerdings Minderjährigen ein Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnsitzes zu vermitteln. Ob die Vermittlung zu einem auswärtigen Arbeitgeber in Betracht kommt, richtet sich u. a. nach der Art des Arbeitsplatzes, der persönlichen Eignung des Arbeitsuchenden und seinen besonderen sozialen Verhältnissen. Nach den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ist es also nicht ausgeschlossen, daß auch Minderjährigen offene Stellen außerhalb ihres bisherigen Wohnortes nachgewiesen werden. Dabei hat der zuständige Vermittler aber in jedem Fall besonders sorgfältig zu prüfen, ob dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung zuzumuten ist. Hat die Prüfung ergeben, daß dem Minderjährigen die Aufnahme der auswärtigen Arbeit zugemutet werden kann, und hat er keinen berechtigten Grund, die Arbeit abzulehnen, so wird bei Ablehnung der Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Das gilt bei Minderjährigen gleichermaßen wie bei Volljährigen. Durch die Verhängung einer Sperrfrist wird die Versorgung der Angehörigen des Arbeitslosen ebenso wie seine eigene Versorgung häufig gefährdet werden. Bei Minderjährigen dürfte diese Folge jedoch verhältnismäßig selten sein. Eine Möglichkeit, wegen Gefährdung der Versorgung der Angehörigen, von der Verhängung einer Sperrfrist abzusehen, sieht das Gesetz nicht vor. Der Arbeitslose, der wegen der Verhängung einer Sperrfrist kein Arbeitslosengeld erhält, bekommt — sofern er bedürftig ist — in dem erforderlichen Umfange Unterhaltsleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (zu Drucksache V/2793 Frage 121): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über den Stand der Planungen für die Bundesbahnstrecke Wuppertal-ElberfeldVelbert—Essen? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat im Februar d. J. den Bundesbahndirektionen Essen und Wuppertal den Auftrag erteilt, zunächst den Verkehrswert einer neuen Nahverkehrsverbindung von Velbert nach Düsseldorf bzw. Essen unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu ermitteln. Dabei ist an eine Einbeziehung dieses Raumes in den bereits bestehenden Nahschnellverkehr zwischen Düsseldorf und Essen gedacht. Von dem Ergebnis der Verkehrsprognose wird es abhängen, ob die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für dieses Projekt einen Planungsauftrag erteilen wird. Bei dem Bau der direkten Verbindung von Wuppertal-Elberfeld über Velbert nach Essen handelt es sich um eine Planungsidee, die sich noch im Stadium erster Überlegungen befindet. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (Drucksache V/2793 Frage 122) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welcher Betrag 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurde? Es ist zur Zeit noch nicht möglich, Angaben darüber zu machen, welche Mittel im Jahre 1967 aus der Mineralölsteuer für Straßenbaumaßnahmen in Landkreisen zur Verfügung gestellt wurden. Die Bundesregierung hat die mit der Bewilligung der Mittel befaßten Länderverwaltungen beauftragt, ihr die notwendigen Aufschlüsselungen über die 1967 bereitgestellten Mittel zuzusenden. Die Ergebnisse hierüber dürften für 1967 etwa Mitte Mai d. J. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. April 1968 8985 vorliegen. Es ist zu unterscheiden zwischen den bisher nach § 5 4., Fernstraßengesetz bei Kap. 1210, Tit. 310, Kennzahlen 1510 bis 1521 und den ab 1967 nach Art. 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 bei Kap. 12 10 a erstmals ab 1967 gewährten Bundeszuwendungen. Künftig sollen diese Ergebnisse bereits im Monat März eines jeden Jahres für das abgelaufene Jahr vorliegen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 5. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache zu V/2793 Fragen 123, 124 und 125) : Wie hoch war im Jahre 1967 die Zahl der tödlichen Unfälle und der Verletzten an Fußgängerüberwegen? In welchem Maße haben schlecht gekennzeichnete oder unkenntlich gewordene Zebrastreifen Einfluß auf die in Frage 123 bezeichneten Unfälle? Sind Versuche unternommen worden, die Zebrastreifen mit wetterbeständigem Material dauerhaft kenntlich zu machen? Für das Jahr 1967 liegen Einzelangaben z. B. über die Zahl der Getöteten und Verletzten an Fußgängerüberwegen nicht vor. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes waren in der Zeit vom Januar bis November 1967 an Unfällen mit Personenschäden 71 223 Fußgänger beteiligt; davon waren 29 392 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre alt und 10 585 Personen über 65 Jahre. Angesichts der Tatsache, daß weder Angaben über die Zahl der Fußgängerüberwege noch über die Verkehrsmengen an diesen Stellen für das gesamte Bundesgebiet vorliegen, vermag ich Ihre zweite Frage leider nicht zu beantworten. Die Zebrastreifen werden im allgemeinen mit den gleichen Materialien ausgeführt wie die übrigen Fahrbahnmarkierungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen führt turnusmäßig Vergleichsprüfungen von Farbenproben durch, um für die Bundesfernstraßen geeignete Markierungsfarben zu ermitteln. Die Untersuchungen erstrecken sich auf die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht, auf die Griffigkeit und auf die Lebensdauer der Markierungsstoffe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Sander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Danke sehr.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Der Abgeordnete Kahn-Ackermann zieht seine Frage 81 zu dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers zurück. Dasselbe gilt für die Frage 109 des Herrn Abgeordneten Dröscher zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die anderen, nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe Punkt III der Tagesordnung auf:
III. Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968)

— Drucksachen V/2150, V/2701 bis V/2731 —
Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung
— Drucksache V/2823 —
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Windelen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen jetzt am Ende einer langen — ich wage nicht zu sagen: und fruchtbaren — Aussprache über den Bundeshaushalt 1968. Leider war die Debatte eigentlich nur dort lebhaft, wo es um die Angelegenheiten des Parlaments selbst ging. Wir sollten — das ist jedenfalls für mich das Fazit dieser Debatte — einmal überlegen, ob es noch sinnvoll ist, die Haushaltsberatungen in diesem Stil weiterzuführen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Der Kollege Dr. Pohle hat ausgerechnet, daß dies der 19. Nachkriegshaushalt sei. Damit also verläßt die junge Dame Haushaltswitrschaft das Alter eines Teenager und tritt jetzt in die Phase eines Twen ein. Auf diesem Wege hat sich diese junge Dame sehr kräftig, leider nicht immer ganz harmonisch entwickelt. Sie hat an Umfang beträchtlich zugenommen. Herr Dr. Pohle hat uns auch hier die Daten noch einmal in Erinnerung zurückgerufen. Es begann mit einem Umfang von 14 Milliarden DM. Inzwischen sind wir bei 80 Milliarden DM angekommen. Auf diesem Wege hat sie, wie das in den ersten stürmischen Wachstumsjahren häufig der Fall ist, leider ein wenig in der Schönheit gelitten. Sie hat da und dort etwas Fett angesetzt, sie ist etwas unbeweglicher geworden, und sie hat teilweise recht üppige Formen angenommen. Jedenfalls entspricht sie kaum mehr dem heutigen Twiggy-Ideal, das allerdings ohnehin umstritten ist. Auch die stützenden Korsette der Haushaltsordnung, die Massage der mittelfristigen Finanzplanung haben allenfalls vermocht, einige Schwächen zu mildern oder zu verbergen, sie konnten aber keineswegs alle Mängel beseitigen. Die jugendliche, elegante, sportliche Linie wird sich nur durch weitere Enthaltsamkeit, durch strenge Diät, vielleicht sogar nur durch einige Operationen ganz wiederherstellen und erhalten lassen.

    (Zuruf von der Mitte: Abmagerungskur!)

    Dieser Haushalt wird nun also zum Twen, und damit endet auch die Zeit der spontanen und der kurzfristigen Entschlüsse und Entscheidungen. Jetzt heißt es, auf längere Fristen zu planen, in größeren Zeiträumen zu denken, und jetzt ist es wichtig, die Folgen und die Auswirkungen gewisser Entscheidungen besonders sorgfältig zu überlegen. So ist es eigentlich nur logisch, daß jetzt auch dieser Haushalt von den kurzfristigen und spontanen Entscheidungen, vom Jährlichkeitsdenken Abschied nimmt und daß wir dazu übergehen, unsere Haushaltswirtschaft in eine groilräumigere Planung einzubauen.
    Gewiß, der Abschied von Kindheit und Jugend ist meist schmerzlich und auch weniger der Einsicht als dem Zwang der Verhältnisse zuzuschreiben. So ist auch der Abschied von der einjährigen Haushaltswirtschaft weniger der Einsicht als dem Zwang der leeren Kassen zuzuschreiben. Aber entscheidend scheint mir, daß es über die Notwendigkeit einer mittelfristigen Planung keine Meinungsverschieden-



    Windelen
    heiten mehr gibt, daß sie zu unbestrittenem Gemeingut geworden ist. Dieser tiefe Einschnitt in die Haushaltswirtschaft, ihre Einbettung in ein längerfristiges Denken geben aber auch Anlaß zu der Hoffnung, daß damit wenigstens gewisse Minimalforderungen erfüllt werden, Minimalforderungen, die man auch an ein mäßiges Provinzorchester stellt, daß Dirigent und Orchester die gleiche Partitur haben. Für uns heißt das, daß eine gesunde Wirtschaft geordnete und den Erfordernissen eines modernen Industriestaates angemessene Staatsfinanzen braucht. Die klassischen Grundsätze der Haushaltspolitik sollten dabei unverändert bleiben: Sparsamkeit, Wahrheit und Klarheit. Sie haben in dieser Phase aktiver Finanzpolitik eine vermehrte Bedeutung bekommen. Die Zukunft erfordert nämlich die Koordinierung aller öffentlichen Haushalte; das ist es, was ich mit dem Vergleich zum Orchester sagen wollte. Wir brauchen alle die gleiche Partitur. Sonst wird statt einer Symphonie eine Kakophonie herauskommen, und die wird uns allen nicht gut gefallen.
    Eine zukunftsorientierte Finanzpolitik hat dem Strukturwandel in der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Sie hat ihn zu fördern, nicht zu bremsen oder gar zu verhindern. Dennoch aber dürfen wir die wirtschaftliche und konjunkturelle Bedeutung der öffentlichen Finanzwirtschaft nicht überbetonen. Wir dürfen darüber nicht den eigentlichen Auftrag der Haushaltswirtschaft vergessen, nämlich die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen.
    Die Väter unserer jungen Dame Haushaltswirtschaft schneidern nun seit einiger Zeit auch an einer etwas moderneren Garderobe für ihre Tochter. Das Stabilitätsgesetz, die mittelfristige Finanzplanung war nur der Anfang. Jetzt gilt es, diese Ausrüstung zu vervollständigen. Das Kleidchen des Haushaltsrechts, das noch von der Großmutter aus den „golden twenties" stammt, ist inzwischen doch arg verschlissen und unpassend geworden. Es bedarf dringend der Erneuerung, um wenigstens die ärgsten Blößen zu verdecken. Gleichzeitig sind jetzt auch die Modeschöpfer und die Schneider darangegangen, mit der Finanz- und Finanzverfassungsreform diese Ausrüstung zu vervollständigen. Ich möchte diesen Schöpfern nur eines empfehlen: Legen Sie uns bitte kein Mini-Modell vor!

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Diese Mode wird bald passé sein. Wir hätten gern etwas, was auch morgen noch getragen werden kann.
    Bei aller Fortschrittlichkeit aber sollte man bei dieser Schneiderarbeit keineswegs auf die bewährten und soliden Grundsätze sowohl der Haute Couture als auch der Haushaltswirtschaft verzichten. Nicht alles, was jung, nicht alles, was neu und revolutionär ist, ist allein schon deswegen gut; und nicht alles, was alt ist, ist allein deswegen heute nicht mehr brauchbar. Dezente Sparsamkeit, schlichte Eleganz und eine gewisse Transparenz sind bewährt Stilelemente sowohl in der Mode als auch in der Haushaltswirtschaft.
    Zurück zur Finanzreform! Ich warne hier vor dem Versuch, Einzelinteressen durchsetzen zu wollen. Wer das tut, handelt gegen die Zeit, gefährdet den Bestand unserer föderalistischen Ordnung. Wir sollten nicht zulassen, daß unsere Finanzreform Stückwerk wird, das den Namen einer Reform nicht verdient. Dann sollte man es lieber lassen. Das Ziel ist ja nicht, der einen oder anderen Gebietskörperschaft lediglich mehr Geld zu geben, sondern zu einer rationellen, flexiblen und dynamischen, unserer Entwicklung gemäßen Verteilung von Aufgaben und Mitteln zu kommen.
    In der Diskussion über unsere Finanz- und Haushaltswirtschaft ist in der Öffentlichkeit oft der Eindruck erweckt worden, als wäre die Deckung unserer Haushaltsdefizite allein durch den Abbau von Subventionen möglich. Hier ist von knallharten Beschlüssen gesprochen worden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Hier sind Milliarden-Summen genannt worden, die in Kürze gestrichen würden. Nun, wir hatten damals schon ein wenig vor Illusionen gewarnt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo sind sie geblieben?)

    Inzwischen liegt uns der Subventionsbericht der Bundesregierung vor. Wir möchten uns für diese sehr gründliche Arbeit ausdrücklich bedanken. Aber ihr Studium bietet keineswegs Anlaß zu reiner Freude. Hier ist vielleicht mancher Blütentraum zerstört worden. Wir stellen auf Grund dieses Berichts fest, daß die Subventionen gerade jetzt ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht haben. Mich wundert das nicht in einer Zeit so raschen Strukturwandels. In der Energiewirtschaft, beim Bergbau, beim Übergang der Landwirtschaft in die EWG hat der Staat die Aufgabe, solche Entwicklungen in geordnete Bahnen zu lenken, damit sie sich ohne Schaden für die Volkswirtschaft vollziehen können.
    Noch ein Wort zum Subventionsbericht. Mir ist deutlich geworden, wie schwer es offenbar ist, eine klare Definition des Begriffs „Subventionen" zu finden. Manches, was in dem Bericht steht, gehört mindestens unter diesem Begriff nicht dort hinein. Das gilt — jedenfalls war das mein Eindruck — insbesondere für den steuerlichen Teil. Hier sind doch teilweise Maßnahmen aufgeführt, die zur Vermeidung von Doppelbelastungen oder aus sozialen und gesellschaftspolitischen Gründen notwendig sind, um Verzerrungen zu verhindern.
    Was bei Subventionen besonders beachtet werden muß, ist, daß sie nicht dafür eingesetzt werden dürfen, überholte und unhaltbar gewordene Strukturen zu zementieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ausschlaggebend scheint mir nicht in erster Linie das Volumen der Subventionen zu sein, sondern die Verwendung, die Frage, wie und wo wir sie einsetzen. Eine nur globale Wachstumspolitik ohne die Berücksichtigung der sektoralen und der regionalen Komponenten schafft Wachstumsraten nur auf dem Papier.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)




    Windelen
    Zu einem dynamischen Wirtschaftsprozeß gehört auch — das mag hart klingen, aber ich sage es dennoch — die Verschrottung alter und unrentabel gewordener Anlagen. Der Einsatz unserer knappen Haushaltsmittel, der Einsatz unserer knappen Arbeitskräfte in unrentablen Wirtschaftszweigen ist auf die Dauer Verschwendung, die wir uns nicht leisten können. Natürlich erreichen wir damit zunächst Vollbeschäftigung, natürlich erreichen wir damit heute nominales Wachstum, aber um den Preis von Leistungsverlusten, um den Preis eines Verfalls unserer Volkswirtschaft für die Zukunft.
    Ich brauche hier nicht noch einmal auf die entscheidende Bedeutung unserer Zukunftsinvestitionen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung einzugehen. Die Kollegen Dr. Pohle und Dr. Möller sowie der Herr Bundeswirtschaftsminister haben in dieser Debatte ausdrücklich auf die Wichtigkeit solcher Investitionen hingewiesen. Ich kann das nur unterstreichen. Aber gerade aus diesem Grunde muß uns der erneute Anstieg der konsumtiven Ausgaben durch beträchtliche Überschreitungen in bestimmten Sozialbereichen zu Lasten der Investitionsrate mit Sorge erfüllen. Der Haushaltsausschuß hätte gern die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung noch mehr verstärkt, als er es getan hat. Er hat das nur in sehr bescheidenem Umfang vermocht. Ich bitte Sie, die Arbeit des Haushaltsausschusses keineswegs nur als ein seelenloses Streichorchester zu verstehen. Wir haben uns durchaus auch bemüht, einige Akzente neu zu setzen. Daß sie so bescheiden ausgefallen sind, liegt weniger am guten Willen als an mangelnden Möglichkeiten.
    Was uns bei diesen Beratungen besonders beschäftigt hat und was auch größere Aufmerksamkeit in diesem Haus erfordert, ist die Entwicklung der Personalkosten in den öffentlichen Haushalten. Ich beschränke mich hier auf den Bundeshaushalt. Wie die Finanzberichte der Bundesregierungen ausweisen, sind die Personalkosten von 1963 bis 1967 von zirka 5 1/2 Milliarden auf zirka 11 1/2 Milliarden DM, also um 110 % gestiegen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Die sonstigen ordentlichen Ausgaben stiegen im gleichen Zeitraum von zirka 55 Milliarden auf zirka 69 Milliarden DM, also lediglich um 23,3 %. Das heißt also, daß der Anstieg der Personalkosten allein beim Bund von 1963 bis 1967 fast fünfmal so hoch war wie die sonstigen ordentlichen Ausgaben des Bundes. Der Anteil der Personalausgaben an den ordentlichen Ausgaben des Bundes betrug 1963 9,7 %, 1967 bereits 16,6 %.
    Es wäre aber unaufrichtig und unfair, wenn ich hier nicht dazu sagte, daß ein wesentlicher Teil dieses steilen Anstiegs auf den Anstieg im Verteidigungsbereich zurückzuführen ist. Aber das, was bleibt, sollte uns noch genügend Stoff zum Nachdenken geben. Der Rest nämlich sind die Stellenvermehrungen, sind die Stellenhebungen und sind auch die sicherlich nicht exorbitanten Lohn- und Gehaltsverbesserungen im öffentlichen Dienst. Eindrucksvoller, besorgniserregender ist das Bild in den Gemeinden und in den Ländern. Wenn wir vom Finanzminister des Saarlandes hören müssen, daß die gesamten Steuereinnahmen des Saarlandes heute nicht mehr reichen, um nur die Personalkosten zu bestreiten,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    sind wir an einem Punkt angelangt, der uns zum Nachdenken zwingt.

    (Zuruf von der Mitte: Das kann man wohl sagen!)

    Es wird also notwendig sein, zu einer strafferen Bewirtschaftung unseres knappen qualifizierten Personals zu kommen. Dabei ist den berechtigten Belangen des öffentlichen Dienstes Rechnung zu tragen.
    Natürlich wäre es töricht, die Schuld für diese Entwicklung etwa den Beamten zu geben. Nicht sie haben die Gesetze beschlossen, sondern wir haben sie beschlossen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Deswegen sage ich das hier vor diesem Hause. Bei jedem Gesetz, das wir verabschieden, sollten und müssen wir in Zukunft mehr als bisher bedenken und berücksichtigen, welchen Verwaltungsaufwand es auslöst und wie wir diesen Verwaltungsaufwand durch moderne Methoden der Datenverarbeitung usw. vermindern und begrenzen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es muß aber auch erwartet werden, daß die öffentlichen Bediensteten in der Verwaltung gezielt und rationell eingesetzt werden, um mit dem geringstmöglichen Aufwand die Erfüllung der sicherlich stark gewachsenen Verwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Es soll gewiß nicht verkannt werden, daß neu auftauchende Aufgaben, die die Anwendung neuer Techniken erfordern, nur mit besonders vorgebildeten Kräften bewältigt werden können und daß wir deswegen oft zur Schaffung neuer Planstellen und neuer Dienststellen gezwungen sind. Das kann mich aber nicht an der Feststellung hindern, daß den ungehemmten Personalerweiterungen und Stellenverbesserungen der letzten Jahre Einhalt geboten werden muß.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Baier: Es gibt auch auslaufende Bereiche!)

    — Ich werde darauf zu sprechen kommen. Die Neigung, Herr Kollege Baier — und damit komme ich genau auf diesen Punkt —, für neue Aufgaben neues Personal zu fordern und den alten Organisationsstand im übrigen unverändert zu lassen, ist bei den Verhandlungen im Haushaltsausschuß nur allzuoft zutage getreten. Der Haushaltsausschuß hat sich deswegen gezwungen gesehen, eine nicht unbeträchtliche Anzahl der beantragten Stellen abzulehnen, nicht wegen einer unfreundlichen Haltung gegenüber der Beamtenschaft, sondern aus seiner Verantwortung für die öffentlichen Finanzen.
    Ich möchte deshalb die Gelegenheit benutzen, einen Appell an die Bundesregierung zu richten, künftig bei jeder Neuanforderung von Planstellen und Dienstposten zunächst zu prüfen, ob nicht vor-



    Windelen
    handene Dienststellen abgebaut oder wenigstens eingeschränkt werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die gegenwärtige Altersstruktur im öffentlichen Dienst bietet eine einmalige Gelegenheit, bei Verminderung von Aufgaben durch die Nichtwiederbesetzung von Stellen einen Personalabbau wenigstens zu versuchen. Darauf möchte auch der Haushaltsausschuß mit der von ihm vorgeschlagenen Bestimmung des § 11 Abs. 2 hinwirken, wonach 20 % der durch natürlichen Abgang frei werdenden Stellen nicht wieder besetzt werden sollen.
    Die FDP hat sich diesem sehr bescheidenen Versuch leider widersetzt, ohne uns einen besseren Vorschlag zu machen. Wir sind uns der Begrenztheit dieser Möglichkeit durchaus bewußt. Wir sind uns bewußt, daß wir diese Bestimmungen nicht ohne Ausnahmen werden durchhalten können. Aber irgendwo muß doch einmal begonnen werden. Ich hoffe, daß damit auf die Verwaltung ein heilsamer Zwang ausgeübt wird, die Bestrebungen des Haushaltsausschusses nach einer Verminderung der Personalkostenbelastung des Bundes stärker als bisher in die Tat umzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die ungeregelten Stellenverbesserungen, die in die Zehntausende gingen, sind eine wesentliche Ursache für die Unzufriedenheit in der Beamtenschaft.

    (Zuruf von der CDU/CSU) : Genau!)

    Dieses bedauerliche Kapitel in der Geschichte des deutschen Beamtentums sollte im Interesse der Beamtenschaft selbst schleunigst abgeschlossen werden. Auch hier hat der Versuch, eine „übertriebene Gerechtigkeit" einzuführen, zu immer neuen Ungerechtigkeiten geführt. Wenn es nicht gelingt; wieder zu einer klaren Gliederung der Stellenpläne zurückzufinden, wird sich nach meiner Auffassung der Beamtenstatus heutiger Prägung auf die Dauer nicht aufrechterhalten lassen.
    Lassen Sie mich noch wenige Worte zur Haltung der Opposition zu diesem Haushalt sagen. Die Beiträge hier — und das gilt nicht nur für die Opposition — waren vorwiegend politischer Natur. Das, was hier gesagt wurde, konnte in jeder außenpolitischen, in jeder verteidigungspolitischen, in jeder allgemeinen Debatte ebensogut gesagt werden. Es war viel von Vietnam und von Notstand und von Ordnungswidrigkeiten und von 0,8 Promille die Rede, aber wenig von Geld und überhaupt nicht von Alternativen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Abgesehen von einigen ungedeckten Propagandaanträgen zum Etat des Ernährungsministers,

    (Sehr gut! in der Mitte) mit denen keinem Bauern geholfen wird,


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das sollte nur Bauernfängerei sein!)

    sind hier nur einige unausgegorene, undurchführbare Kürzungsvorschläge auf dem Gebiet der Verteidigung und der Zivilverteidigung unterbreitet worden.