Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8899
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Frau Albertz 5. 4.
Dr. Artzinger * 5. 4.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 5. 4.
Bauer (Wasserburg) 5. 4.
Berendsen 6. 4.
Beuster 4. 4.
Borm 5. 4.
Dr. Brenck 5. 4.
Corterier * 5. 4.
Cramer 5. 4.
Deringer * 5. 4.
Dichgans * 4. 4.
Draeger *** 7. 4.
Dr. Eckhardt 5.4.
Frau Dr. Elsner 6. 4.
Flämig *** 7. 4.
Dr. Frey 30. 6.
Geldner 5. 4.
Haage (München) 5.4.
Hahn (Bielefeld) * 6. 4.
Hamacher 6. 4.
Frau Herklotz 5.4.
Hirsch 5. 4.
Frau Dr. Hubert 1. 7.
Illerhaus * 4. 4.
Dr. Jaeger 7. 4.
Jahn (Marburg) 4. 4.
Frau Klee ** 5.4.
Klinker * 5.4.
Dr. Kreutzmann 5. 4.
Kriedemann * 5. 4.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4.
Kulawig * 4. 4.
Kunze 1.6.
Lemmer 6. 4.
Lenz (Brühl) 31.5.
Lenze (Attendorn) *** 7. 4.
Dr. Löhr * 5. 4.
Lücke 5.4.
Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4.
Mauk * 5.4.
Frau Meermann 5. 4.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 4.
Metzger * 5.4.
Michels 4.4.
Müller (Aachen-Land) * 5. 4.
Riedel (Frankfurt) * 5. 4.
Dr. Rinderspacher ** 5. 4.
Scheel 5. 4.
Dr. Süsterhenn 5. 4.
* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
*** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Starke (Franken) * 5. 4.
Stein (Honrath) 5. 4.
Steinhoff 15. 5.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4.
Dr. Wahl 5. 4.
Wienand 5. 4.
Anlage 2 Umdruck 430
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung - Drucksachen V/2150, V/2714 und zu V/2714 -
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 70 Soldatenversorgungsgesetz vorzulegen, durch den die unterschiedliche Behandlung von Berufssoldaten, die bereits am 8. Mai 1945 Berufssoldat waren und anderen, die damals Wehrdienst geleistet haben, bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Zeiten beseitigt wird.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Arbeiten an einer Änderung des Laufbahnrechts der Unteroffiziere so zu beschleunigen, daß sie bis Ende des Jahres 1968 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen kann.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, von dem bisher vierteljährlichen Turnus der Einberufung von Wehrpflichtigen zugunsten eines halbjährlichen Turnus abzugehen.
4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen eigenen Plan zur Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems vorzulegen, der u. a. auch die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa anstrebt.
5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter den nuklearen und nichtnuklearen Partnerstaaten in der NATO eine Aufgabenteilung zwischen der konventionellen und atomaren Verteidigung gemäß dem Prinzip der „flexiblen Antwort" zu verwirklichen. Dadurch würden die vorhandenen Finanzmittel so sinnvoll wie möglich eingesetzt werden.
6. Darum wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ausstattung der Bundeswehr mit atomaren Trägerwaffen aufzugeben und sich um eine Verstärkung der konventionellen Kampfkraft zu bemühen.
7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Beschaffung der kostspieligen und schwer zu war-
8900 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
tenden Phantom-Maschinen weder als Übergangsflugzeuge noch endgültig als Nachfolgemuster der Starfighter für die Bundesluftwaffe in Erwägung zu ziehen.
8. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die verfügbaren finanziellen und technischen Kräfte auf die Entwicklung eines kurz- oder senkrechtstartenden Flugzeuges an Stelle eines Nachfolgemusters für den Starfighter zu konstruieren.
Bonn, den 3. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 432
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier : Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2714 —
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Ansatz in Kapitel 1419 Titel 350 (Erhaltung der Flugzeuge, Flugkörper usw.) wird um 200 Mio DM gekürzt.
2. Der Ansatz in Kapitel 1419 Titel 965 (Beschaffung von Flugzeugen und Flugkörpern) wird um 100 Mio DM (Anlaufkosten zur Deckung der Aufklärungslücke) gekürzt.
3. Der Ansatz in Kapitel 1415 Titel 851 (Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des Zubehörs) wird um 70 Mio DM gekürzt.
4. Der Ansatz in Kapitel 1412 Titel 827 (Baumaßnahmen außerhalb der Bundesrepublik einschließlich Grunderwerb) wird um 54,8 Mio DM gekürzt.
5. Die Personalausgaben in Kapitel 1404 (Bundeswehrverwaltung und Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.) werden insgesamt um 50 Mio DM gekürzt.
6. Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt Kapital A 1412 (Unterbringung) werden insgesamt um 100 Mio DM gekürzt.
7. Im Einzelplan 14 sind die Ausgaben für wehrpflichtige Soldaten um 420 Mio DM zu kürzen, die Ausgaben für Wehrübungen von Reservisten um 314 Mio DM zu erhöhen. (Minderausgaben 106 Mio DM.)
8. Von den unter Ziffer 1-7 ersparten Beträgen werden verwandt:
a) 20 Mio DM zur Erhöhung der Position Kapitel 1402 Titel 309 (Entwicklung und Erprobung
a) Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung
b) Sonstige militärische Entwicklung und Erprobung)
auf 850 Mio DM,
b) 100 Mio DM im Kapitel 1419 (Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnische Geräte) zur Beschaffung von mittelschweren Hubschraubern.
Bonn, den 3. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 424
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier : Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2714 —
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, daß der Anteil der Zeit-Soldaten in der Bundeswehr vergrößert wird. Es muß erreicht werden, daß die Stellen, die nur aufgrund des Fehls an längerdienenden Soldaten von Wehrpflichtigen eingenommen sind, tatsächlich von Soldaten auf Zeit besetzt werden.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Bundesverwaltung sicherzustellen und mit den Landesregierungen und kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel zu verhandeln, daß Soldaten auf Zeit anteilmäßig nach entsprechender Ausbildung und Prüfung vorrangig in den öffentlichen Dienst übernommen werden (Zivilversorgungsschein).
Bonn, den 3. April 1968
Dr. Barzel und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 431
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
— Drucksachen V/2150 und V/2718 —
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8901
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Ansatz in Kapitel A 2302 Titel 570 wird in Höhe von 70 Mio DM qualifiziert gesperrt.
Bonn, den 3. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 413
Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Freiherr von Gemmingen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hie r : Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
— Drucksachen V/2150 Anlage und V/2718 — Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
eine datillierte Planung für die sportliche Entwicklungshilfe vorzulegen.
Bonn, den 3. April 1968
Kubitza
Freiherr von Gemmingen Mischnick und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 412
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 24
Geschäftsbereich des Bundesschatzministers
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, die Privatisierung der VIAG — Vereinigte Industrieunternehmen AG — durchzuführen und dem Bundestag einen Zwischenbericht bis zum 30. Juni 1968 zu geben. Der Ausgabenmodus der Volksaktien soll dem der Teilprivatisierung der VEBA entsprechen.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Reprivatisierung der VEBA fortzusetzen.
3. Die Bundesregierung wird ersucht, die Salzgitter AG, Salzgitter, zu veranlassen, die nicht unmittelbar dem Betriebswerk dienenden Nebenbetriebe zu verkaufen.
Bonn, den 3. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 391
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968)
hier: Einzelplan 08
Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
— Drucksachen V/2150, V/2708 —
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung zum 1. 7. 1968 rückgängig macht.
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 9 Umdruck 423 (neu)
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 10 02 wird folgender neuer Titel eingefügt:
„Tit. 993 Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft — DM
Ausgaben können in Höhe der Einsparungen bei Kap. 10 03 geleistet werden.
Die Mittel dürfen zur Verstärkung anderer Ansätze dieses Kapitels verwendet werden. Die Ausgaben auf Grund dieser Ermächtigung sind bei den einschlägigen Titeln zu buchen, deren Ansätze insoweit überschritten werden können."
Bonn, den 3. April 1968
Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion
8902 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
Anlage 10 Umdruck 403
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 10 02 Tit. 619 — Zuschüsse zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Landeskultur im Küstengebiet — wird folgender Untertitel 619 c) eingefügt:
„c) Übernahme des Kapitaldienstes und der Unterhaltungskosten an Deichen und Küstenschutzwerken. 7 000 000 DM"
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 11 Umdruck 404
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 10 02 Tit. 673 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen — wird folgender Untertitel 673 e) eingefügt:
„e) Zinsverbilligungsmittel für
400 000 000 DM zentral verbilligter Kapitalmarktmittel und Darlehen (ab 1. Juli 1968) zum beschleunigten Besitzwechsel von auslaufenden Höfen, Teilflächen und landwirtschaftlichen Betrieben. 15 000 000 DM
Zu Tit. 673 e)
Die Zinsverbilligung beträgt 61/2 %."
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 12 Umdruck 405
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 10 02 wird folgender neuer Tit. 674 eingefügt:
„Tit. 674 Maßnahmen zur Senkung im Kapitaldienst der tragbaren Belastung für alle agrarstrukturellen Maßnahmen (Siedlung, Flurbereinigung, besondere agrarstrukturelle Maßnahmen und Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturtechnischer Maßnahmen sowie Wegebau) um 30 % der bisherigen Leistung. 78 000 000 DM"
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 408
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 10 02 wird folgender neuer Tit. 993 eingefügt:
„Tit. 993: Maßnahmen im Zuge der EWG-Marktordnung für Rindfleisch 200 000 000 DM
Zu Tit. 993
Die Mittel sind in voller Höhe nach der Fläche Grundlandnutzung 1967 an die landwirtschaftlichen Betriebe zu verteilen."
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8903
Anlage 14 Umdruck 406
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich dies Bundesministers für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 10 02 Tit. 679 — Verbilligung von Gasöl für die Landwirtschaft ist der Untertiel „b) nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft vom 22. Dezember 1967 300 000 000 DM" zu streichen.
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 407
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 10 02 Tit. 992 — Maßnahmen im Zuge der Getreidepreisangleichung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — wird in der Bindungsermächtigung der Betrag „374 000 000 DM" durch den Betrag „560 000 000 DM" ersetzt.
In den Erläuterungen zu Tit. 992 werden
a) im letzten Absatz der Betrag „374 000 000 DM" durch den Betrag „560 000 000 DM" ersetzt,
b) folgender Absatz angefügt:
„Die Mittel sind in voller Höhe nach der Getreideanbaufläche 1967 an die landwirtschaftlichen Betriebe zu verteilen."
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 16 Umdruck 394 (neu)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711 — Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender Titel eingefügt:
585 Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die älteren Menschen
a) Darlehen 2 000 000 DM
b) Zuschüsse 4 000 000 DM
Die Mittel zu a) und b) sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar.
2. In Kap. 60 02 Tit. 300 — Minderausgaben im Bundeshaushaltsplan 1968 — wird anstelle des Betrages 129 419 200 DM ein Betrag von 135 419 200 DM eingesetzt.
Bonn, den 4. April 1968
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 17 Umdruck 385 (neu)
Entschließungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Müser, Dr. Althammer, Seifriz, Fellermaier, Dr. Apel, Frehsee und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2712 — Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 1968 das im Verkehrspolitischen Programm angekündigte Bundesverkehrswegeprogramm für Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftverkehr vorzulegen.
Bonn, den 2. April 1968
Lemmrich
Rawe
Müser
Dr. Althammer Berger
Brück (Köln) Burgemeister
Frau Enseling Franke (Osnabrück) Frau Geisendörfer
Gierenstein
Dr. Götz
Haase (Kassel)
Dr. Häfele
Hörnemann (Gescher) Hösl
Dr. Hofmann (Mainz) Krug
Frau Dr. Kuchtner
Kühn (Hildesheim)
8904 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
Dr. Luda Mais
Meister
Dr. Müller-Hermann Niederalt
Rainer
Dr. Ritgen Röhner Schlager Schlee
Schmitt (Lockweiler)
Dr. Sinn
Dr. Steinmetz
Weiland Wendelborn
Wieninger
Seifriz
Fellermaier
Dr. Apel Frehsee
Ahrens (Salzgitter) Behrendt
Berkhan Blume
Brück (Holz)
Buchstaller
Eckerland Dr. Eppler Hauck
Hermsdorf Herold
Hölzle
Iven
Frau Krappe Lautenschlager
Lenders Liehr
Lotze
Marquardt
Matthes Matthöfer Mattick
Neumann (Stelle)
Porzner Raffert Sänger Frau Schanzenbach
Seidel
Strohmayr
Dr. Tamblé
Westphal
Anlage 18 Umdruck 418
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 29
Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2724 —
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 29 02 — Allgemeine Bewilligungen
1. Die Erläuterungen zu Titel 571 a werden wie folgt geändert:
a) In Position F. I. Nr. 1 — Mitgliedsverbände des Deutschen Bundesjugendringes — wird der Betrag von 6 870 000 DM durch den Betrag von 7 040 000 DM ersetzt.
b) In Position D. I. — Musische Bildung — wird der Betrag von 900 000 DM durch den Betrag von 880 000 DM ersetzt.
2. In Titel 662 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung, Elternbildung (Familienbildung) und Eheberatung — wird der Betrag von 1 250 000 DM durch den Betrag von 1 100 000 DM ersetzt.
Bonn, den 3. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 19 Umdruck 414
Entschließungsantrag der Abgeordneten Moersch, Dr. Mühlhan und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 31
Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2725 — Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. entsprechend den Äußerungen des Staatssekretärs von Heppe vom Februar 1968 in Hannover in allen Gremien, in denen sie Einfluß nehmen kann, die Gründung einer wissenschaftlichen Stiftungshochschule mit Modellcharakter nach Kräften zu fördern;
2. mit Nachdruck die Gründung einer wissenschaftlichen Hochschule in Bremen zu unterstützen;
3. die Rechtslage, insbesondere im Stiftungs- und Steuerrecht so zu ändern, daß sie einem Ausbau des Stiftungswesens im Bereich von Wissenschaft und Forschung nicht mehr entgegenstehen.
Bonn, den 3. April 1968
Moersch
Dr. Mühlhan
Mischnick und Fraktion
Anlage 20 Umdruck 435
Änderungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
— Drucksachen V/2150, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 60 02 und in Kap. A 60 02 wird jeweils das Dispositiv zu Tit. 571 Buchstabe c ergänzt durch die Worte:
„sowie im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten".
Bonn, den 4. April 1968
Schlager Hösl
Röhner Niederalt
Dr. Kempfler
Rainer Unertl Dr. Althammer
Brese
Burgemeister
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8905
Damm
Ehnes
Dr. Franz
Frau Geisendörfer Geisenhofer
Gierenstein
Haase (Kassel)
Dr. Hellige
Krug
Ott
Dr. Pohle
Dr. Ritz
Schlee
Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Dr. Sinn Dr. Stecker
Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann
Höhne Lautenschlager
Fritsch (Deggendorf) Hörauf
Zebisch
Anlage 21 Umdruck 390
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968)
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
— Drucksachen V/2150, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Kapitel 60 01 Titel St 1 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer )wird die Zahl „18 500 000 000" durch die Zahl „13 500 000 000" ersetzt.
2. In Kapitel 60 01 Titel St 2 Einfuhrumsatzsteuer wird die Zahl „4 700 000 000" durch die Zahl „4 500 000 000" ersetzt.
Bonn, den 2. April 1968
Mischnick und Fraktion
Anlage 22 Umdruck 384
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Stücklen, Wagner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 60 02 Tit. 603 — Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder — 390 000 000 DM wird Absatz 2 der Erläuterungen wie folgt gefaßt:
„Die Mittel sind wie folgt zu verteilen:
Bayern 90 000 000 DM
Niedersachsen 143 000 000 DM
Rheinland-Pfalz 75 000 000 DM
Saarland 27 000 000 DM
Schleswig-Holstein 55 000 000 DM"
Bonn, den 2. April 1968
Dr. Althammer Stücklen Wagner
Prinz von Bayern Dr. Becher (Pullach) Dr. Gleissner
Hösl
Krug
Frau Dr. Kuchtner Leukert
Memmel Niederalt Ott
Prochazka
Rainer Röhner Schlager Schmidhuber
Dr. Schulze-Vorberg Stiller
Unertl
Weigl
Wieninger
Ziegler
Dr. Zimmermann
Anlage 23 Umdruck 426 (neu)
Entschließungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Schlager, Wagner, Niederalt, Unertl, Dr. Kempfler, Burgemeister, Weigl, Baron von Wrangel, Schlee und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 60
Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
— Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
bis zum 1. Juni 1968 unbeschadet der laufenden Förderungsprogramme zusätzliche SchwerpunktStrukturprogramme für solche Gebiete vorzulegen, die deshalb besonders strukturschwach und daher krisenanfällig sind, weil z. B.
1. diese Gebiete eine industrielle Monostruktur aufweisen und ihre bisher vorhandenen Industrien in besonderem Maße unter dem Importdruck leiden, oder
2. die bisher unterentwickelte Infrastruktur keine Voraussetzung für Industrieansiedlungen bietet und vor allem überregionale Verkehrsanschlüsse fehlen, oder
3. die Verbreiterung der gewerblichen und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Basis durch übergroße Standortnachteile verhindert wird.
8906 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
Dabei möge die Bundesregierung folgende Zielsetzungen berücksichtigen:
1. Schnellste überregionale Verkehrsverknüpfung der vorgenannten strukturschwachen Gebiete einschließlich Zonenrandgebiet mit den Ballungsräumen (z. B. durch den beschleunigten Ausbau der noch vielfach fehlenden Ost-West-Verbindungen) ;
2. Ausstattung der ländlichen, für Industrieansiedlung geeigneten Gemeinden mit den sonstigen erforderlichen Infrastruktureinrichtungen;
3. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in ländlich unterentwickelten Bereichen durch Ansiedlung gewerblich-industrieller Betriebe mit günstigen Wachstumschancen, um vor allem den Umstellungsprozeß in der Landwirtschaft zu erleichtern;
4. Absicherung unvermeidlicher Umstellungsprozesse bei den Branchen, die in besonderem Maße den Wirkungen von Importen aus Staatshandels-und Niedrigpreisländern ausgesetzt sind, durch eine vernünftige Handhabung der Importpolitik;
5. möglichste Erhaltung schon beistehender gewerblicher Existenzen, gegebenenfalls durch Umstrukturierung (z. B. von unrentablen Steinbrüchen in wettbewerbsfähige Veredelungsbetriebe mit Hilfe von Umstellungszuschüssen) ;
6. Fortsetzung der bewährten Frachthilfen zur Abgeltung von Dauerlasten, solange die sektoralen und regionalen Wirtschaftsbereiche von ihren natürlichen Absatzmärkten getrennt sind und
7. bevorzugte Berücksichtigung der strukturschwachen ländlichen Gebiete bei der Verteilung der durch die Europäische Gemeinschaft genehmigten Investitionsprämie in Höhe von 25 Prozent.
Bonn, den 3. April 1968
Stücklen
Schlager
Wagner
Unertl
Dr. Kempfler Burgemeister Weigl
Baron von Wrangel Schlee
Dr. Althammer Prinz von Bayern Berger
Blöcker
Brand
Brese
Dr. Burgbacher Dr. Dittrich
Ehnes
Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer
Geisenhofer
Glüsing (Dithmarschen) Dr. Huys
Leukert
Memmel
Dr. von Merkatz
Ott
Dr. Pohle
Rock
Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Serres Dr. Siemer Dr. Sinn
Dr. Stecker Dr. Steinmetz Storm
Vogt
Wendelborn Ziegler
Niederalt
Anlage 24 Umdruck 437
Entschließungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
— Drucksachen V/2150, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob in die Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar (Epl. 60 02 Titel 571 c und Einzelplan A 60 02 Titel 571 c) auch das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete einbezogen werden können.
Bonn, den 4. April 1968
Schlager
Hösl
Röhner Niederalt
Dr. Kempfler Rainer Unertl
Dr. Althammer Brese
Burgemeister Damm
Ehnes
Dr. Franz
Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein
Haase (Kassel) Dr. Hellige
Krug
Ott
Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee
Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer
Dr. Sinn Dr. Stecker
Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann
Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf
Zebisch
Anlage 25 Umdruck 434
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Haushaltsgesetz 1968
— Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 7 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
2. § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
Bonn, den 4. April 1968
Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8907
Anlage 26 Umdruck 397
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Haushaltsgesetz 1968
— Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen:
§ 11 wird durch folgenden Absatz 5 ergänzt:
„ (5) Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers der Finanzen Planstellen nach Maßgabe des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts umzuwandeln. Die umgewandelten Planstellen sind mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln" zu versehen. Über den weiteren Verbleib der umgewandelten Planstellen ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden."
Bonn, den 2. April 1968
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 27 Umdruck 411
Änderungsantrag der Abgeordneten Brück (Köln), Dr. Even, Wagner, Berger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Haushaltsgesetz 1968
— Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen:
§ 11 wird durch folgenden Absatz 5 ergänzt:
,(5) Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers der Finanzen Planstellen nach Maßgabe des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts umzuwandeln. Die umgewandelten Planstellen sind mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln" zu versehen. Über den weiteren Verbleib der umgewandelten Planstellen ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden.'
Bonn, den 2. April 1968
Brück (Köln)
Dr. Even Wagner Berger
Dr. Becher (Pullach) Berberich
Biechele
Dr. Burgbacher Dichgans
Ehnes
Frau Enseling
Falke
Franke (Osnabrück) Frieler
Dr. h. c. Güde Hanz (Dahlen) Dr. Hauser (Sasbach)
Dr. Hellige
Dr. Hesberg Dr. Huys
Frau Jacobi (Marl)
Dr. Kempfler
Dr. Kliesing (Honnef) Köppler
Dr. Kopf
Dr. Kraske
Meis
Müller (Berlin) Müser
Picard Rommerskirchen Russe (Bochum) Schlee
Dr. Serres
Dr. Sinn
Springorum Stooß
Teriete
Unertl
Winkelheide Dr. Wörner
Dr. Wuermeling Wullenhaupt
Anlage 28 Umdruck 383
Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Windelen, Dr. Haas und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968
hier: Haushaltsgesetz 1968
— Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen:
In § 23 einleitender Satz wird der Ermächtigungsrahmen für Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen von 16 400 000 000 DM um 1 700 000 000 DM auf 18 100 000 000 DM erhöht.
Bonn, den 2. April 1968
Schoettle
Windelen
Dr. Haas
Hermsdorf
Müller (Ravensburg) Rawe
Röhner
Seidel
Tallert
Dr. Tamblé Westphal
Anlage 29
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Horten (CDU/CSU) zu Punkt II/11 der Tagesordnung.
Ein kluger und durchaus kompetenter Beobachter hat kürzlich in der Neuen Zürcher Zeitung festgestellt, daß es in Deutschland wohl noch nie einen derart prosperierenden, sozial ausgeglichenen, demokratisch-freiheitlichen Staat gegeben hat wie die nach der Katastrophe des zweiten Weltkrieges aufgebaute Bundesrepublik. Zu dieser Entwicklung hat, getragen und ermöglicht von einer ungewöhnlich erfolgreichen Wirtschaftspolitik, entscheidend unsere Sozialpolitik beigetragen, die nach Umfang und Vielseitigkeit in der Welt nicht ihresgleichen hat.
Alle Befriedigung über diese Ergebnisse darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß, wie dies ja auch in der heutigen Debatte bereits mehrfach anklang, eine Neuordnung unserer Sozialpolitik,
8908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
insbesondere der Krankenversicherung und der Rentenversicherung auf der Grundlage unserer heutigen Erkenntnisse unerläßlich ist.
Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben die Abhängigkeit von Wirtschaft und Sozialpolitik eindrucksvoll demonstriert, unseren Blick dafür geschärft, wie verhängnisvoll es sein kann, diese Zusammenhänge nicht genügend zu beachten. Alle Parteien dieses Hauses wären heute sicherlich froh, wenn man im Sommer 1965 nicht die ernsten Warnungen überhört hätte, die damals besonders eindrucksvoll Konrad Adenauer auf dem Wirtschaftstag der CDU ausgesprochen hat. Zweifellos wächst die Erkenntnis, daß des sich bei all diesen Fragen um sehr harte und nüchterne Sachfragen handelt, die sorgfältig geprüft und deren Beantwortung durch Schlagworte und Wunschvorstellungen nicht erleichtert wird.
In der besonderen Situation der Bundesrepublik hängt alles davon ab, daß es gelingt, die zukünftige Entwicklung richtig zu erkennen und entsprechend zu sichern. Muß man sich unter diesen Umständen z. B. nicht fragen, ob es zu verantworten ist, daß nur 13 % unserer Sozialausgaben auf diese Sicherung der Zukunft ausgerichtet sind, wie Herr Windelen hier im Dezember festgestellt hat? Ich begrüße deshalb, daß der Herr Bundesarbeitsminister soeben angekündigt hat, daß er in absehbarer Zeit ein Sozialbudget vorlegen wird. Damit wird die Beurteilung von Einzelmaßnahmen und die Beschlußfassung darüber erleichtert und gewinnt größere Sicherheit.
Wir werden alle im Laufe der kommenden Jahre noch sehr viel klarer erkennen müssen, daß die Frage: „Was ist sozial?" d. h.: „Was dient im echten Sinne dem Gemeinwohl?" sehr viel umfassender zu beantworten ist, als es dem bisherigen allgemeinen Sprachgebrauch und Verständnis entspricht. Es kommt darauf an, den vollen, inneren Zusammenhang zwischen Förderung der Bildung im weitesten Sinne, der Forschung und sozialer Fürsorge und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gebührend zu berücksichtigen. Sozial in diesem Sinne, also in bewußter Ausrichtung auf das Gemeinwohl, handelt nur der, der die zur Verfügung stehenden Mittel in der richtigen Rangordnung und im richtigen Größenverhältnis verwendet, vor allem aber auch auf wirksame Weise dafür sorgt, daß eine möglichst leistungsfähige Wirtschaft einen möglichst großen Spielraum für soziale Aufwendungen schafft.
Der letzte Sachverständigenbericht läßt erkennen, daß Wachstum und Produktivitätssteigerung unserer Wirtschaft wesentlich beeinflußt werden von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Investitionen und Lohnquote, d. h. dem eigentlichen Lohnaufwand zusätzlich aller damit zusammenhängenden Sozialleistungen. Der Bericht weist mit Sorge darauf hin, daß die ständige Zunahme der Lohnquote in den letzten Jahren diese Ausgewogenheit empfindlich gestört hat, so daß gerade auch unter diesem Gesichtspunkt die zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft, die ja überwiegend den Lohnaufwand erhöhen, gesehen werden müssen. Jeder, der etwa
glaubt, die Erhöhung der Lohnquote und die damit angeblich erreichte Umverteilung wären ein erstrebenswertes Ziel, wird durch das Gutachten belehrt, daß eine übersteigerte Lohnquote geradezu verhindern kann, daß in einem weltweiten, unerbittlich harten Konkurrenzkampf leistungsstarke und krisenfeste Unternehmen bestehen, die möglichst hohe Löhne zahlen und genügend Mittel für eine großzügige, moderne Sozialpolitik zur Verfügung stellen können.
Ich will mich auf diese kurzen Andeutungen beschränken und um Ihr Verständnis dafür bitten, daß die Forderung nach einer Reform der Krankenversicherung und der Rentenversicherung keineswegs von einseitigen Interessen diktiert ist, sondern von der ernsten Sorge um die zukünftige Entwicklung. Mit dieser Feststellung möchte ich die aufrichtige Hoffnung verbinden, daß die hier geführten Diskussionen über die Sozialpolitik uns alle immer sehr viel klarer erkennen lassen, worauf es letzten Endes ankommt. Sie sollten uns veranlassen, künftig ohne simplifizierende Schlagworte, die einen sehr komplexen und differenzierten Tatbestand nur verwirren, ohne emotionale Wunschvorstellungen, nach sorgfältiger Prüfung der Tatsachen und genauem Abwägen der Vor- und Nachteile gemeinsam nach immer besseren Lösungen zu suchen, die den wahren Erfordernissen der Zeit entsprechen und die Zukunft unseres Volkes sichern.
Anlage 30
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Dr. Tamblé (SPD) zu Punkt II/15 der Tagesordnung.
Als Berichterstatter des Einzelplans 15 und im Einvernehmen mit dem Gesundheitsausschuß darf ich zu der Drucksache V/2817, die ja im Zusammenhang mit dem Einzelplan 15 erledigt werden soll, folgendes ausführen:
Bei der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 1967 — Einzelplan 15 — ist ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Jungmann und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht worden, wonach die Bundesregierung ersucht werden soll, — ich zitiere —
im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes ein Institut zur Erforschung der durch Umwelt- und Zivilisationseinflüsse hervorgerufenen Krankheiten und gesundheitlichen Schäden zu errichten.
Dieser Antrag wurde in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 1967 dem Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen.
Die Aufgaben einer solchen Einrichtung bestehen in der Beobachtung von Gesundheitsstand und Krankheitshäufigkeit in der Bevölkerung und in
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8909
deren Schichten und Gruppen sowie in der Erforschung der wechselseitigen Beziehungen zwischen Gesundheit, Gesundheitsgefahren und Krankheit einerseits und den sozialen, wirtschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen andererseits. Zu diesen Aufgaben gehören Beobachtung und Analyse der Funktionen und des Wirkungsgrades der Einrichtungen des Gesundheitswesens hinsichtlich der Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit und der Verhütung und Behandlung von Krankheiten. Ferner gehören dazu die Analyse der Bedingungen für die Entstehung und Verbreitung von Umweltsschäden und Zivilisationskrankheiten unter Einbeziehung auch klinischer Forschungsarbeiten sowie die Entwicklung von Verfahren zur Verhütung von Gesundheitsschäden und zur Früherkennung von Krankheiten dieser Art und die Gestaltung und Erprobung von Modellen für die praktische Anwendung solcher Verfahren.
Ziel dieser Arbeiten ist die bessere Früherkennung, Behandlung sowie Verhinderung besonders weit verbreiteter Krankheiten, wie z. B. der chronischen Bronchitis, der Krankheiten des Herzens und der Gefäße, der Leiden der Leber, der Nieren und des Stoffwechsels. Das Bedürfnis für eine solche Einrichtung wird von allen Fachleuten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens anerkannt.
Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat in Anbetracht der Bedeutung dieser Maßnahmen für die Volksgesundheit bereits die ersten Voraussetzungen für eine baldige Inangriffnahme der Arbeiten geschaffen. Nachdem im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung — soweit das unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse möglich war — Mittel für diesen Zweck bereitgestellt waren, wurde noch im Jahre 1967 die Abteilung E ,,Erforschung von Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten" im Bundesgesundheitsamt errichtet. Der Ausschuß für Gesundheitswesen des Deutschen Bundestages hat in seiner 40. Sitzung am 12. Oktober 1967 diese Initiative des Gesundheitsministeriums begrüßt. Mit dem Aufbau dieser Abteilung zu einer funktionsfähigen Einrichtung werden erhebliche finanzielle, aber auch personelle und technische Probleme aufgeworfen. Vor allem die notwendigen Großzahluntersuchungen und -erhebungen erfordern besondere technische Ausrüstungen, mobile Einheiten und Einrichtungen der automatischen Datenverarbeitung. Der Haushaltsausschuß hat dem Entschließungsantrag zugestimmt und sich bei seinen Beratungen über den Haushalt 1968 veranlaßt gesehen, für den Aufbau der Abteilung E zunächst zusätzlich 600 000 DM vorzusehen. Damit sollte der geplanten Einrichtung gerade in der Anfangsphase eine notwendige Hilfe gegeben werden. Ob die bisher vorgesehenen Mittel allerdings ausreichen werden, um die Abteilung in die Lage zu versetzen, baldmöglichst diejenigen Ergebnisse zu erarbeiten, die im Interesse der Volksgesundheit so dringend benötigt werden, erscheint noch zweifelhaft. Es sollte aber Einigkeit darüber bestehen, daß eine eventuelle Notwendigkeit für überplanmäßige Ausgaben in diesem Bereich sicherlich im Interesse von uns allen eine sehr wohlwollende Prüfung verdient.
Der Ausschuß für Gesundheitswesen begrüßt die Zustimmung des Haushaltsausschusses und bittet, dem Entschließungsantrag und der Drucksache V/2817 die Zustimmung zu geben.
Anlage 31
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II/20 der Tagesordnung.
Zur Beratung steht der Einzelplan 25 an, der Etat, der den Bereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau umfaßt. Das Gesamtvolumen dieses Haushaltes wurde gegenüber dem des Vorjahres nur geringfügig, nämlich um rund 2 Millionen DM, gekürzt.
Gegenüber der Regierungsvorlage wurden wesentliche Änderungen nur beim Ansatz der Wohnungsbauprämie und des Wohngeldes vorgenommen. Ich will mir versagen, hier im einzelnen auf den Haushalt einzugehen. Soweit erforderlich, wird einer meiner Kollegen aus dem Haushaltsausschuß noch einige Bemerkungen anbringen.
In den letzten Wochen und Monaten nimmt das Problem des Wohnungsbaues einen breiten Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Es wird sowohl von Mietern wie von Vermietern die Frage gestellt, welche Entwicklung wird die Wohnungswirtschaft in den nächsten Jahren nehmen? Angesichts der Finanzsituation des Bundes, der Länder und der Gemeinden erscheint es mir angebracht, diese und die damit zusammenhängenden Fragen einmal hier zu stellen. Wir alle sind uns darüber klar, daß dem Wohnungsbau auch für die Zukunft eine große Bedeutung zukommt, nur ist zu überlegen, ob mit den Maßnahmen der letzten 15 bis 20 Jahre die Probleme zu lösen sind. Maßstäbe, die bisher Gültigkeit hatten, sind zumindest seit den letzten beiden Jahren — vor allem aber auch im Hinblick auf die Haushaltslage — problematisch, zumindest aber überprüfungsreif geworden.
Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau geht bei seiner Konzeption von der Annahme aus, daß nach wie vor jährlich etwa 400 000 neue Wohnungen zu erstellen seien, davon 200 000 im sozialen Wohnungsbau. Diese Auffassung hat er unlängst in Köln anläßlich der Internationalen Möbelmesse erneut vertreten. Der Minister betonte, daß diese Zahlen auf wissenschaftlichen Prognosen basieren. Ich meine, Herr Minister, diese Bezugnahme ist zu global und unbestimmt. Wir hätten gern Näheres über die Tatbestände erfahren, auf die sich diese Annahme stützt. Sie werden verstehen, daß wir uns nur dann Ihrer Auffassung anschließen können, wenn umfassende Erhebungen und Analysen vorliegen und nicht nur Vermutungen ausgesprochen werden, zumal unterschiedliche Auffassungen von Experten vorliegen, so z. B. von Professor Schneider, Leiter des Instituts für Wohnungs- und Siedlungs-
8910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
wesen der Universität Münster, der den Bedarf kommender Jahre erheblich niedriger einschätzt.
Ich wende mich nunmehr einer Frage zu, die uns alle schon seit langem beschäftigt, nämlich dem Problem der Fehlbelegung. Das demnächst zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur „Fortführung des sozialen Wohnungsbaues" mag vielleicht ein wenig dazu beitragen, die bestehenden Notstände zu mildern, zumal die Änderung des § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes eine etwas flexiblere Handhabung zuläßt und Wohnungswechsel nicht mehr so starr regelt. Das Gesetz allein wird aber das Problem nicht lösen. Nachdem die Möglichkeiten einer zwangsweisen Kündigung oder die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Lösung dieser Frage seitens des Ministers als indiskutabel abgelehnt wurden, ergibt sich die zwingende Frage, was der Minister zu tun gedenkt, um diese Mißstände zu beseitigen. Es kann auf die Dauer nicht angehen, laufend staatlich subventionierte Wohnungen zu bauen, wenn ein Großteil von Sozialwohnungen — nach einer Erhebung der „Neuen Heimat" etwa 30 % oder eine Million Wohnungen — fehlbelegt, d. h. blockiert sind. Der Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers, den in den letzten Jahren zurückgegangenen und mit öffentlichen Mitteln geförderten Anteil am Wohnungsbau wieder auf 50 % zu erhöhen, müssen wir widersprechen. Bei einem bereits sichtbar werdenden Nachlassen des Bedarfs würde eine erhebliche Benachteiligung des frei finanzierten, vor allem aber des privaten Wohnungsbaues eintreten. Dieser Entwicklung muß scharf entgegengetreten werden, damit die öffentliche Wohnungsbauförderung nicht zum Selbstzweck und im Extremfall zum Monopol wird. An einer Einschränkung des privaten Wohnungsbaues dürfte uns allen nicht gelegen sein.
Ferner bitten wir um Auskunft, welche Vorstellungen der Minister hinsichtlich der Bodenrechtsreform hat, die auf dem letzten SPD-Parteitag gefordert wurde und wie sich der Minister zu der Forderung seiner Partei zur weiteren Verbesseung des Mietrechts stellt. Ist etwa an eine weitere Aushöhlung der Marktwirtschaft und an die Wiedereinführung der Wohnungszwangswirtschaft gedacht?
Dies alles sind Fragen, die für unsere künftigen Entscheidungen von eminentem Interesse sind.
Zum Schluß möchte ich den von meinem Kollegen Dorn gemachten Vorschlag noch einmal aufgreifen, der sich mit der Zuständigkeit für die Raumordnung befaßt. Ich weiß, daß diese Frage allein in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzlers fällt. Aber bereits in meinen Ausführungen vom 4. Oktober 1967 hatte ich von dieser Stelle aus die Anregung gegeben, die Abteilung Raumordnung wieder dem Wohnungsbauministerium anzugliedern. Es ist absurd, daß die eng miteinander verbundenen und zusammenarbeitenden Bereiche des Wohnungsbaues und der Raumordnung auf verschiedene Ressorts aufgeteilt sind. Entweder ist man bereit, die Abteilung Raumordnung wieder dem Wohnungsbauministerium anzugliedern, oder man sollte die Konsequenz ziehen, die jetzigen Aufgaben des Wohnungsbauministeriums im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung dem Wirtschaftsministerium zu übertragen,
wobei wir der Ansicht sind, daß ein Wohnungsbauministerium mit den zusätzlichen Aufgaben der Raumordnung für einige Jahre durchaus seine Existenzberechtigung hätte.
Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, daß wir bei der Vielzahl der noch nicht geklärten Fragen und auf Grund von Äußerungen des Ministers zu Grundsatzfragen der Marktwirtschaft dem Haushalt nicht zustimmen können.
Anlage 32
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Kubitza (FDP) zu Punkt II/24 der Tagesordnung.
Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der FDP-Fraktion auf Umdruck 418 sieht bei gleichbleibender Höhe der Gesamtmittel für den Bundesjugendplan eine Aufstockung der Mittel für die Mitgliedverbände des Deutschen Bundesjugendringes um 170 000,—DM vor. Damit wäre die Kürzung zwar nicht gänzlich ausgeglichen, jedoch würden die Mittel für Jugendverbände dann nur noch um 60 000,—DM unter dem Vorjahresbetrag von 7 100 000,— DM liegen.
Der zuständige Fachausschuß war einmütig der Meinung, diese Kürzung wieder rückgängig zu machen, und hat dem Haushaltsausschuß entsprechende Vorschläge vorgelegt. Dieser hat zwar die Kürzungen akzeptiert, die Aufstockungen jedoch nur begrenzt übernommen.
Die Ihnen im Antrag vorgeschlagenen Kürzungen bedeuten für die betreffenden Positionen immer noch eine Erhöhung ihrer Mittel gegenüber dem Vorjahr. Die Position Musische Bildung verfügte im Vorjahr über 800 000,— DM, heuer nach unserem Antrag über 880 000,— DM; das ist also eine Erhöhung um 10%. Genauso verhält es sich bei Tit. 662, der unserem Antrag zufolge von 1 Million DM auf 1 100 000 DM erhöht werden soll.
Meine Damen und Herren, ich darf feststellen, daß sich das Tätigkeitsfeld der Jugendverbände gegenüber dem Vorjahr nicht verringert hat. Damit kann die Kürzung also nicht begründet werden. Im Gegenteil, die Kosten für Kurse und Arbeitstagungen sind gestiegen, so daß die Jugendverbände und die einzelnen Teilnehmer höhere Eigenleistungen aufbringen müssen. Hinzu kommt die am 1. 1. 1968 eingetretene Erhöhung des BAT um 3,5%.
Meine Damen und Herren, es ist den hauptamtlichen Mitarbeitern in den Jugendverbänden auf die Dauer nicht zuzumuten, daß sie vor jeder Haushaltsberatung darum bangen müssen, ob sie an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben können. Aus dem 2. Jugendbericht der Bundesregierung geht hervor, wie viele junge Menschen in den Jugendverbänden ehrenamtlich Verantwortung tragen und wie gering im Verhältnis dazu die Zahl der hauptamtlichen Kräfte in der Jugendarbeit ist. Gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt darf die finanzielle Hilfe
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8911
für die Arbeit dieser verantwortungsbewußten, engagierten jungen Menschen nicht geschmälert werden.
Das Argument, die Kürzung müßte erfolgen, um dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zum JWG nachzukommen, hält näherer Prüfung nicht stand.
1968 soll — nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie und Jugend — ein Übergangsjahr sein, in dem alles beim alten bleiben und geklärt werden soll, wie man dem Urteil künftig gerecht werden kann. Diese vernünftige Einstellung ist auch im Durchführungserlaß für den 19. Bundesjugendplan Teil I, Abs. 3 zu finden.
Wenn diesem Hause etwas daran liegt, die politische und soziale Bildung der Jugend in den Jugendverbänden nicht zu schmälern und den engagierten jungen Menschen in unserem Staat weiterhin voll ihre Arbeit zu ermöglichen, darf ich Sie bitten, den Antrag anzunehmen. Denken Sie bei Ihrer Entscheidung auch daran, daß Sie damit die Organisationen unterstützen, dank derer es heute keine allgemeine Ohne-mich-Bewegung mehr gibt.
Anlage 33
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Porsch (FDP) zu Punkt II/30 der Tagesordnung.
Als vor einigen Jahren der Gesamtdeutsche Ausschuß mit dem damaligen Minister für gesamtdeutsche Fragen die Zonenrandgebiete von Schleswig-Holstein bis zur österreichischen Grenze bereiste, hoffte die Bevölkerung und die Wirtschaft in diesen Gebieten, daß nun nach einiger Zeit der Umstellung eine tatkräftige Hilfe kommen würde.
Ich bin mir dabei im klaren, daß Hilfe und Unterstützung nicht allein Aufgabe der Bundesregierung sein kann, sondern bestimmte Aufgaben, wie z. B. die teilweise dringend erforderliche Industrieansiedlung nur in aktiver Mitwirkung der Landesregierungen und Gemeinden möglich ist.
Die doch furchtbare und in manchen Teilen unseres Landes, vielleicht auch leider bei manchem Kollegen dieses Hohen Hauses noch nicht vollkommen ernst genommene Arbeitslosigkeit in rund 10 Landkreisen entlang der bayerischen Grenze verlangt schnelle und wirkungsvolle Taten. Die Wirtschaft ist ja in jeder Randlage krisenempfindlich.
Ob im Harz oder im Frankenwald, überall hatte die dort nahe der Grenze gelegene Industrie früher ihr Absatzgebiet in Landesteilen und Wirtschaftsräumen, die heute abgeschnitten sind und zur DDR gehören. Es besteht die Gefahr, daß diese Gebiete durch eine schlechte wirtschaftliche Lage und die damit verbundene Abwanderung zu einem eigentlichen Grenzland gemacht werden, weil sie durch Abwanderung entvölkert werden.
Die Menschen in dem von der Arbeitslosigkeit so hart betroffenen Landkreise der Oberpfalz und Niederbayerns entlang der tschechischen Grenze haben durchaus Verständnis für die ernste Lage des Bergmanns an Rhein und Ruhr, ja sie fühlen sich sogar mit ihm mehr verbunden als dies vielleicht woanders der Fall ist. Man sollte aber hier vor allem nicht vergessen, daß auch diese Gebiete und ihre mit Sorgen beladenen Menschen die gleiche tatkräftige Hilfe erwarten dürfen, wenn sie auch zufällig nicht so stark besiedelt sind. Auch in Obervischtach, Deggendorf und Wegscheid hat der dort beheimatete Arbeiter, der sich zufällig ein Häuschen in den letzten Jahren durch Konsumverzicht gebaut hat, das Recht auf einen Arbeitsplatz in einer tragbaren Pendlerentfernung, damit auch er am Abend bei seiner Familie sein kann.
Die vom Fichtelgebirge bis zum Bayerischen Wald ansässige Natursteinindustrie findet teilweise bei staatlichen Bauämtern nicht die notwendige Unterstützung, und der Waldreichtum mit seiner einst blühenden Forstwirtschaft ist durch den Rückgang des Holzbedarfs auch kein „lohnintensiver" Wirtschaftszweig mehr.
In diesen Tagen ist so oft von der Stunde der Wahrheit gesprochen worden; jede Zeit hat eben ihre Schlagworte. Für die Grenzlandwirtschaft und -bevölkerung, an allererster Stelle für die jungen Menschen, die dort wohnen, muß in kurzer Zeit entweder die schon erwähnte Schaffung der Arbeitsplätze gesichert werden oder eben dann diesen Menschen die Wahrheit über ihre Lage gesagt werden.
Das könnte nur bedeuten, wenn Bund und Länder mithelfen können oder wollen, daß mit einer Industrieansiedlung oder einer wirkungsvollen breitgestreuten Unterstützung des Fremdenverkehrs endlich sichtbar begonnen wird, oder man muß mindestens den jungen Menschen sagen: hier habt ihr keine berufliche Existenzgrundlage, wandert ab — natürlich wieder in die Ballungsgebiete, und das schafft dort neue Wohnungsprobleme.
Ob es politisch klug ist, entlang unserer Ostgrenze die Zonenrandgebiete auf diese Art systematisch zu entvölkern, wird die Zukunft zeigen. Wir Freien Demokraten glauben, daß es eine nationale Aufgabe ist, eine erfolgreiche Politik in den Zonenrandgebieten zu beweisen.
Wir stimmen deshalb den Entschließungsanträgen Umdruck 426 (neu) und 437 zu. Wir meinen sogar, man sollte in Zukunft an anderer Stelle mehr sparen, um hier mehr und mit sichtbarem Erfolg leisten zu können.
Anlage 34
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Westphal (SPD) zu Punkt II/30 der Tagesordnung.
8912 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgabekürzungen betreffen auch im Kap. 60 02 die vorgesehenen Mittel zur Verstärkung dier Personalausgaben einschließlich der auf die Deutsche Bundesbahn entfallenden Anteile. Von den im bisherigen Haushaltsansatz in Übereinstimmung mit der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen 724 Millionen DM wurden 224 Millionen DM gestrichen. Zur Dekkung zwangsläufiger Mehrausgaben — ich erinnere nur an die zusätzlichen 400 Millionen DM für die Knappschaftsversicherung — wurden bei den Beratungen erhebliche Deckungsmittel benötigt. Durch die Verschiebung des Inkrafttretens des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes bis zum 1. 7. 1968 wurden hier Einsparungen in Höhe von rd. 224 Millionen DM möglich.
Ich halte mich im Hinblick auf die öffentliche Diskussion, insbesondere unter der Beamtenschaft, für verpflichtet, dazu einige klärende Bemerkungen zu machen.
Die Verschiebung des Termins war bei den Beratungen des Haushaltsausschusses nicht die Folge von Überlegungen, auf diese Art Mittel für zwangsläufige Mehrausgaben einzusparen, sondern das Ergebnis von Verhandlungen mit den Ländern. Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, die im Bundeshaushalt 1968 'für Besoldungsverbesserungen angesetzten Mittel um 674 Millionen DM zu kürzen und diesen eingesparten Betrag in den Länderfinanzausgleich zu geben. Nach Abwehr dieses Streichungsvorschlags versuchten die Länder, den Termin des Inkrafttretens auf den 1. 10. 1968 hinauszuschieben. Es ist zu begrüßen, daß die Bundesregierung dies zum Teil abwehren konnte. Der Termin des 1. 7. stellt nach Meinung informierter Kollegen jedoch daß äußerste Zugeständnis der Länder dar. Ohne die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird jedoch die dringend notwendige Harmonisierung im Besoldungsrecht nicht herbeizuführen sein.
Der Vorschlag, der den Abgeordneten aller Fraktionen in den letzten Tagen von den Beamtenvertretungen zuging, wegen der Terminverschiebung um ein halbes Jahr die im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorgesehene Erhöhung zu verdoppeln, um im Jahresdurchschnitt dennoch die 4 0/o zu erreichen, verkennt, daß damit die für das Jahr 1969 — und damit die 3. Stufe der Besoldungsharmonisierung — vorgesehenen Mittel ausgeschöpft wären.
Meine Damen und Herren, mir kam es aus der Situation der Beratungen im Haushaltsausschuß darauf an, falsche Frontstellungen zu berichtigen und insbesondere der Beamtenschaft klarzumachen, wie es im Haushaltsausschuß zu der Kürzung der Mittel bei diesem Kapitel kam. Die für den Haushaltsausschuß gegebene Notwendigkeit wird sich im übrigen gleichermaßen auch für den Bundestag bei den Beratungen des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes stellen. — Der Haushaltsausschuß ist also gar nicht so schlecht, wie er manchmal draußen in „krausen" Reden gemacht wird! Die Beamtenschaft wird in der Lage sein, Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Sie wird bei nüchterner Betrachtung Verständnis auch für unsere Haushaltssorgen haben.
Anlage 35
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Rawe (CDU/CSU) zu Punkt II/31 der Tagesordnung.
Ich möchte ganz kurz noch einige Ausführungen zum Haushaltsgesetz machen und hier eine kleine Erläuterung zu dem vom Haushaltsausschuß eingeführten § 11 Abs. 2 machen.
Zunächst ein herzliches Wort des Dankes an die Damen und Herren Kollegen des Innenausschusses, die unser Anliegen, auf diesem Wege wenigstens einen kleinen Schritt voranzukommen und einer weiteren Stellenvermehrung Einhalt zu gebieten, unterstützt haben. Ich hoffe, wir sind uns alle darüber im klaren, daß man von der hier gefundenen Kompromißlösung keine Wunder erwarten darf. Immerhin hoffen wir, und das wird letztlich von unser aller Haltung abhängen, daß wir wenigstens der Ausweitung entgegenwirken können.
Ihnen wird jedoch auch aufgefallen sein, daß nach der vorliegenden Fassung die Soldaten ebenso wie andere Bereiche aus den Sparmaßnahmen ausgenommen bleiben sollen. Daraus könnte der Schluß gezogen werden, daß die Soldaten von dieser Maßnahme verschont bleiben sollen, obwohl sehr genau wissen, daß, abgesehen von der Truppe, auch die Dienststellen und Ämter der Bundeswehr stark überbesetzt sind.
Die Antragsteller haben geprüft, ob man schon jetzt die Soldaten in diese Regelung einbeziehen sollte. Ich persönlich bin der Auffassung, daß diese Frage zu bejahen ist; denn es ist ganz klar, daß auch im militärischen Bereich bei den Dienststellen und Ämtern starke Ausdehnungstendenzen sichtbar sind. Wir wollten jedoch der mehrfach angekündigten Umstrukturierung der Bundeswehr nicht vorgreifen. Ziel der Umstrukturierung ist es ja gerade, die Organisation der Bundeswehr dem gegenwärtigen oder ggf. sogar einem niedrigeren Personalstand anzupassen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: aus der Nichteinbeziehung der Soldaten in die gesetzliche Regelung darf nicht geschlossen werden, daß der Ausschuß die Soldaten grundsätzlich ausnehmen wollte. Im Gegenteil, wir werden die Frage der Einbeziehung der Berufs- und Zeitsoldaten in die zunächst nur für das Zivilpersonal geltende Haushaltsbestimmung nach der Umstrukturierung sehr sorgfältig neu prüfen.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2753 Frage 49) :
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Versagung einer Gleichstellung von Zusammenschlüssen freier landwirt-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8913
schaftlicher Unternehmen mit den Genossenschaften — z. B. in bezug auf Gewährung von staatlichen Hilfen für die Modernisierung von Kellereianlagen — einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit darstellt, weil sich eine Behinderung im Sinne der Verfassungsnorm daraus ergeben kann?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß ihre Maßnahmen zur Förderung der Kellerwirtschaft im Weinbau, die bisher aus strukturbedingten Gründen auf genossenschaftliche Anlagen der Winzer beschränkt wurden, eine Behinderung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) darstellen, da die Bildung anderer Zusammenschlüsse den Winzern freigestellt ist.
Die Förderung von gemeinschaftlichen Zusammenschlüssen wird an dem zu erwartenden Effekt für die Winzer gemessen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob sich die Förderung auch von nichtgenossenschaftlichen Zusammenschlüssen empfiehlt.
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom
2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2753 Frage 122) :
Was unternimmt die Bundesregierung zur Aufklärung des Schicksals jener 700 deutschen Kriegsgefangenen, die nach österreichischen Pressemeldungen erst im Januar 1968 aus sowjetischen Zwangsarbeitslagern entlassen wurden und in völlig entkräftetem Zustand rumänischen Behörden übergeben worden sein sollen?
Meldungen der erwähnten Art sind bereits im Dezember 1967 in der Presse aufgetaucht. Die daraufhin angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß diese Meldungen unrichtig sind. Das Deutsche Rote Kreuz, das die Nachforschung nach verschollenen deutschen Kriegsgefangenen im Rahmen des Suchdienstes durchführt, hat die Öffentlichkeit durch eine bereits am 1. Februar 1968 herausgegebene Presseinformation darüber unterrichtet, daß es sich um eine Falschmeldung handelte.
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom
2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2753 Frage 124) :
Ist der Bundesaußenminister noch in der Lage, die deutsche Ostpolitik zu leiten, wenn er nach seinen Erklärungen vor dem Nürnberger Parteitag in der wichtigen Frage der Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Grenze einen anderen Standpunkt einnimmt als die Bundesregierung?
Ja. Im übrigen entbehrt die in Ihrer Frage angedeutete Unterstellung der Grundlage.
Anlage 39
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2753 Frage 126) :
Wann wird die Bundesregierung
a) den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
b) den internationalen Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte und
c) das Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte
der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966 den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland zuleiten, um die Ratifizierung noch in diesem, von den Vereinten Nationen zum „Jahr der Menschenrechte" erklärten Jahr möglich zu machen?
Die Bundesregierung wird die beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen in Kürze unterzeichnen. Sie will damit einen deutschen Beitrag zum „Jahr der Menschenrechte" leisten.
Im Benehmen mit den übrigen Europaratsmitgliedern prüft sie auch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls. Es ist darauf hinzuweisen, daß es bereits im Rahmen des Europarates ein seit 1955 befriedigend arbeitendes Verfahren für Individualbeschwerden wegen Verletzung der Menschenrechte gibt. Bei einer zusätzlichen Unterwerfung unter die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen nach dem Fakultativprotokoll ergeben sich Überschneidungsprobleme, die noch nicht endgültig geklärt sind. Es zeichnen sich aber befriedigende Lösungsmöglichkeiten ab.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Strobel vom 4. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/2793 Fragen 63, 64 und 65) :
Hat die Bundesregierung, insbesondere im Anschluß an die Erfahrungen der Bundestagsabgeordneten und Regierungsbeamten beim sogenannten Bunkertest im Spätsommer 1966 und mehrere Veröffentlichungen in der Presse, die Frage geprüft, ob zwischen der in weiten Kreisen der Bevölkerung zu beobachtenden erhöhten Anfälligkeiten für Infektionskrankheiten aller Art und der Strahlungsaktivität von Leuchtstofflampen, bei denen zur sparsameren Lichtausbeute phosphoreszierende Stoffe Verwendung finden, ein ursächlicher Zusammenhang besteht?
Welchen naturwissenschaftlichen Disziplinen fällt nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe zu, die sich aus der Möglichkeit des angedeuteten Zusammenhanges ergebenden Fragen exakt zu erforschen?
Wird die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß bestimmte lebensgefährliche Zellschäden anerkanntermaßen auf in ihren Einzelheiten noch nicht geklärte chemische Vorgänge zurückzuführen sind, die erforderlichen Untersuchungen in die Wege leiten und gegebenenfalls die Verwendung von Leuchtstoff- sowie Neonlampen untersagen, solange sich die Möglichkeit einer Schädigung, belegt durch entsprechende Experimente, nicht mit Sicherheit verneinen läßt?
Von einer erhöhten Anfälligkeit weiter Kreise der Bevölkerung für Infektionskrankheiten aller Art im Zusammenhang mit der Anwendung von Leuchtstofflampen ist mir nichts bekannt, auch nicht aus
8914 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
der Fachliteratur. Auch die Zahlen des Statistischen
Bundesamtes stützen derartige Vermutungen nicht.
Bei den Leuchtstofflampen handelt es sich um Quecksuilberdampf-Niederdruck - Entladungslampen, deren Innenwand einen Belag aus lumineszierenden Stoffen trägt. Der vielfach für die Lampe gebrauchte volkstümliche Namen „Neonbeleuchtung" entbehrt jeder Grundlage, da in den Röhren kein Neongas enthalten ist. Die Leuchtstofflampe erzeugt sichtbares Licht und in geringem Grade ultraviolette Strahlen. Die UV-Strahlung wird durch das Glas der Leuchtstoffröhre bis auf eine kleine Menge absorbiert. Der nicht absorbierte Anteil der UV-Strahlung ist infolge dieser Glasfilterung wesentlich kleiner als der Anteil der ultravioletten Strahlung im Tageslicht.
Ein Zusammenhang zwischen der Lichtstrahlung und dem kleinen Anteil von UV-Strahlung aus Leuchtstofflampen und zufällig auftretender Krank-
heitssymptome ist daher zu verneinen. In der einschlägigen Fachliteratur ist ausdrücklich vermerkt, daß für Krankheitssymptome gelegentlich Leuchtstofflampen verantwortlich gemacht werden, daß diese Vermutung jedoch jeder Grundlage entbehrt. Fachlich zuständig sind die Disziplinen der Medizin und der Physik gemeinsam.
Nach dem heutigen Stand des Wissens erscheint es nicht erforderlich, besondere Untersuchungen in die Wege zu leiten.
In der einschlägigen Fachliteratur der Arbeitshygiene und der Arbeitsmedizin wird ein Zusammenhang zwischen der Anwendung von Leuchtstoff-lampen und damit in Zusammenhang gebrachte Krankheitserscheinungen klar verneint.
Sollten sich jedoch neue Aspekte ergeben, werde ich unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen einleiten.