Rede:
ID0516739900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 16
    1. Ich: 1
    2. danke: 1
    3. dem: 1
    4. Herrn: 1
    5. Berichterstatter.Ich: 1
    6. eröffne: 1
    7. die: 1
    8. Aussprache.: 1
    9. —: 1
    10. Das: 1
    11. Wort: 1
    12. hat: 1
    13. der: 1
    14. Herr: 1
    15. Abgeordnete: 1
    16. Mischnick.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 167. Sitzung Bonn, den 4. April 1968 Inhalt: Mitteilung über den vorgesehenen Ablauf der heutigen Beratungen 8785 A Amtliche Mitteilungen 8785 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 8785 B Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lärmproblem des Überschallverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8785 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 8785 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Behauptungen betr. Bau von Autobahnen und Schnellstraßen an Saar und Ruhr unter Vernachlässigung Ostbayerns Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8786 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 8786 B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 8786 D Fellermaier (SPD) 8787 A Frage des Abg. Fellermaier: Beabsichtigte Neufassung der Vorschrift über die Farbe des Scheinwerferlichts Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8787 B Fellermaier (SPD) 8787 B Frage des Abg. Dröscher: Umfang der Bundeshilfe für private Eisenbahnen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8787 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8787 D Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Schaffung eines Anschlusses an die Autobahn Bonn-Köln im Bereich des Amtes Bornheim Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8788 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8788 C Fragen des Abg. Strohmayr: Mieterhöhungen nach vorzeitiger Rückzahlung von Staatsbediensteten- oder Arbeitgeberdarlehen im Widerspruch zu dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes Dr. Schornstein, Staatssekretär . 8789 A Strohmayr (SPD) 8789 B Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Heizungs- und Warmwasserversorgung der Wohngemeinde Bueloch — Standort Meßstetten — und Preisgestaltung der Fern-Wärme-Kraft GmbH Dr. Schornstein, Staatssekretär . . 8789 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) 8790 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 Fragen des Abg. Hörauf: Nichtbesetzung von Wohnungen für Bundeswehrangehörige im Standort Freyung (Bayerischer Wald) wegen Inanspruchnahme mietgünstigerer Sozialwohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . 8790 C Hörauf (SPD) . . . . . . . . . 8790 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 8791 B Fragen des Abg. Dr. Hammans: Prüfung der Frage eines Zusammenhangs zwischen erhöhten Anfälligkeiten für Infektionskrankheiten und für Strahlungsaktivität von Leuchtstofflampen 8791 B Fragen des Abg. Dr. Jungmann: Werbung in Apotheken für bestimmte Arzneimittel oder andere Mittel des täglichen Bedarfs Frau Strobel, Bundesminister . . . 8791 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 8791 D Frage der Abg. Frau Dr. Heuser: Personeller Rückgang im Hebammenberuf Frau Strobel, Bundesminister . . . 8792 A Frau Dr. Heuser (FDP) 8792 B Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 8792 C Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . 8792 D Frau Funcke (FDP) 8793 A Fragen des Abg. Dichgans: Gefährdung der Girosammelverwahrung von Wertpapieren durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Februar 1966 Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8793 D Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 8794 A Fragen des Abg. Wolf: Betriebliche Altersversorgung — Steuervorteile Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8794 B Wolf (SPD) . . . . . . . . . . 8794 C Fragen des Abg. Josten: Grundsätzliche Reform des Steuersystems 8795 A Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) : Import verbilligter Holzkleiderbügel im Wege des Interzonenhandels — Schädigung der entsprechenden mittelständischen Industrie 8795 A Fragen des Abg. Tönjes: Möglichkeit einer Begrenzung der Einfuhr ägyptischer Baumwollgarne? Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8795 B Tönjes (SPD) 8795 B Dorn (FPD) 8796 B Bading (SPD) 8796 B Fragen des Abg. Weigl: Steuerpräferenzen für die wirtschaftsschwachen Gebiete der Zonenrandländer — Kreditbedingungen unter Berücksichtigung der 'unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 8796 C Weigl (CDU/CSU) 8796 D Fragen des Abg. Geisenhofer: Angeblich geringere Zuweisung von Bundesmitteln für Industrieansiedlungen an das Land Bayern — Verfahren bei der Antragstellung auf zinsgünstige Kredite aus öffentlichen Mitteln Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8797 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 8797 C Frage der Abg. Frau Dr. Heuser: Einbeziehung der Hebammen in die Schwangerenvorsorge Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 8797 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/2714, zu V/2714) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 8798 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8799 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8802 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 8803 A Berkhan (SPD) 8807 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 8811 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 III Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 8813 C Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . . 8816 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8817 B Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 8818 D Jung (FDP) . . . . . . . . . . 8819 C Richter (SPD) . . . . . . . . . 8822 D Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 8823 B Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/2715) 8829 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2716) 8829 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Druck- sache V/2717) 8829 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/2718) Gewandt (CDU/CSU) 8829 C Kubitza (FDP) 8829 D Wischnewski, Bundesminister . . 8830 C Dorn (FDP) 8830 C Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksachen V/2719, zu V/2719) Graaff (FDP) . . . . . . . . . 8833 A Schmücker, Bundesminister . . . . 8833 C Junghans (SPD) . . . . . . . 8834 A Windelen (CDU/CSU) 8834 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache V/2722) . . . . . . . . 8835 B Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/2723) 8835 C Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/2727) 8835 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache V/2708) Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 8835 D Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 8838 C Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 8841 B Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/2710, zu V/2710) Röhner (CDU/CSU) 8844 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 8846 C Saxowski (SPD) . . . . . . . 8850 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8853 D Dorn (FDP) 8854 D Höcherl, Bundesminister 8855 B Erklärung gemäß § 36 GO Dorn (FDP) 8860 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/2711, zu V/2711) Dr. Götz (CDU/CSU) 8861 A Mischnick (FDP) 8864 B Katzer, Bundesminister 8869 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8872 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 8872 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 8873 C Horten (CDU/CSU) 8874 D Rohde (SPD) . . . . . . . . 8874 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 8877 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 8878 A Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache V/2712) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesanstalt für das Transport- und Tarifwesen (FDP) (Drucksache V/2815) — Erste Beratung — Haehser (SPD) 8878 C Dr. Imle (FDP) 8880 D Rawe (CDU/CSU) 8882 D Ramms (FDP) 8885 B Lemmrich (CDU/CSU) 8886 C Leber, Bundesminister 8886 D Hermsdorf (SPD) 8889 D Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/2720) 8890 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/2724) 8890 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/2725, zu V/2725) Moersch (FDP) . . . . . . . . 8890 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8891 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8892 B Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache V/2726) 8893 A Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/2328) 8893 B Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache V/2830) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8893 C Windelen (CDU/CSU) 8894 A Schlager (CDU/CSU) 8894 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 8895 B Porsch (FDP) 8896 B Haushaltsgesetz 1968 (Drucksachen V/2731, zu V/2731) Schoettle (SPD) 8896 B Spillecke (SPD) . . . . . . . 8896 D Rawe (CDU/CSU) 8897 C Dr. Emde (FDP) 8897 D Westphal (SPD) . . . . . . . 8898 B Nächste Sitzung 8898 D Anlagen 8899 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8785 167. Sitzung Bonn, den 4. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8899 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 5. 4. Dr. Artzinger * 5. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Berendsen 6. 4. Beuster 4. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. Corterier * 5. 4. Cramer 5. 4. Deringer * 5. 4. Dichgans * 4. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5.4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Geldner 5. 4. Haage (München) 5.4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Frau Herklotz 5.4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 4. 4. Dr. Jaeger 7. 4. Jahn (Marburg) 4. 4. Frau Klee ** 5.4. Klinker * 5.4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Kriedemann * 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kulawig * 4. 4. Kunze 1.6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31.5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 5. 4. Lücke 5.4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5.4. Frau Meermann 5. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 4. Metzger * 5.4. Michels 4.4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Scheel 5. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) * 5. 4. Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 5. 4. Wienand 5. 4. Anlage 2 Umdruck 430 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung - Drucksachen V/2150, V/2714 und zu V/2714 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 70 Soldatenversorgungsgesetz vorzulegen, durch den die unterschiedliche Behandlung von Berufssoldaten, die bereits am 8. Mai 1945 Berufssoldat waren und anderen, die damals Wehrdienst geleistet haben, bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Zeiten beseitigt wird. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Arbeiten an einer Änderung des Laufbahnrechts der Unteroffiziere so zu beschleunigen, daß sie bis Ende des Jahres 1968 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen kann. 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, von dem bisher vierteljährlichen Turnus der Einberufung von Wehrpflichtigen zugunsten eines halbjährlichen Turnus abzugehen. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen eigenen Plan zur Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems vorzulegen, der u. a. auch die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa anstrebt. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter den nuklearen und nichtnuklearen Partnerstaaten in der NATO eine Aufgabenteilung zwischen der konventionellen und atomaren Verteidigung gemäß dem Prinzip der „flexiblen Antwort" zu verwirklichen. Dadurch würden die vorhandenen Finanzmittel so sinnvoll wie möglich eingesetzt werden. 6. Darum wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ausstattung der Bundeswehr mit atomaren Trägerwaffen aufzugeben und sich um eine Verstärkung der konventionellen Kampfkraft zu bemühen. 7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Beschaffung der kostspieligen und schwer zu war- 8900 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 tenden Phantom-Maschinen weder als Übergangsflugzeuge noch endgültig als Nachfolgemuster der Starfighter für die Bundesluftwaffe in Erwägung zu ziehen. 8. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die verfügbaren finanziellen und technischen Kräfte auf die Entwicklung eines kurz- oder senkrechtstartenden Flugzeuges an Stelle eines Nachfolgemusters für den Starfighter zu konstruieren. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 432 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2714 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Ansatz in Kapitel 1419 Titel 350 (Erhaltung der Flugzeuge, Flugkörper usw.) wird um 200 Mio DM gekürzt. 2. Der Ansatz in Kapitel 1419 Titel 965 (Beschaffung von Flugzeugen und Flugkörpern) wird um 100 Mio DM (Anlaufkosten zur Deckung der Aufklärungslücke) gekürzt. 3. Der Ansatz in Kapitel 1415 Titel 851 (Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des Zubehörs) wird um 70 Mio DM gekürzt. 4. Der Ansatz in Kapitel 1412 Titel 827 (Baumaßnahmen außerhalb der Bundesrepublik einschließlich Grunderwerb) wird um 54,8 Mio DM gekürzt. 5. Die Personalausgaben in Kapitel 1404 (Bundeswehrverwaltung und Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.) werden insgesamt um 50 Mio DM gekürzt. 6. Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt Kapital A 1412 (Unterbringung) werden insgesamt um 100 Mio DM gekürzt. 7. Im Einzelplan 14 sind die Ausgaben für wehrpflichtige Soldaten um 420 Mio DM zu kürzen, die Ausgaben für Wehrübungen von Reservisten um 314 Mio DM zu erhöhen. (Minderausgaben 106 Mio DM.) 8. Von den unter Ziffer 1-7 ersparten Beträgen werden verwandt: a) 20 Mio DM zur Erhöhung der Position Kapitel 1402 Titel 309 (Entwicklung und Erprobung a) Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung b) Sonstige militärische Entwicklung und Erprobung) auf 850 Mio DM, b) 100 Mio DM im Kapitel 1419 (Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnische Geräte) zur Beschaffung von mittelschweren Hubschraubern. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 424 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2714 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, daß der Anteil der Zeit-Soldaten in der Bundeswehr vergrößert wird. Es muß erreicht werden, daß die Stellen, die nur aufgrund des Fehls an längerdienenden Soldaten von Wehrpflichtigen eingenommen sind, tatsächlich von Soldaten auf Zeit besetzt werden. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Bundesverwaltung sicherzustellen und mit den Landesregierungen und kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel zu verhandeln, daß Soldaten auf Zeit anteilmäßig nach entsprechender Ausbildung und Prüfung vorrangig in den öffentlichen Dienst übernommen werden (Zivilversorgungsschein). Bonn, den 3. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 431 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V/2150 und V/2718 — Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8901 Der Bundestag wolle beschließen: Der Ansatz in Kapitel A 2302 Titel 570 wird in Höhe von 70 Mio DM qualifiziert gesperrt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 413 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Freiherr von Gemmingen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hie r : Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V/2150 Anlage und V/2718 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine datillierte Planung für die sportliche Entwicklungshilfe vorzulegen. Bonn, den 3. April 1968 Kubitza Freiherr von Gemmingen Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 412 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, die Privatisierung der VIAG — Vereinigte Industrieunternehmen AG — durchzuführen und dem Bundestag einen Zwischenbericht bis zum 30. Juni 1968 zu geben. Der Ausgabenmodus der Volksaktien soll dem der Teilprivatisierung der VEBA entsprechen. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Reprivatisierung der VEBA fortzusetzen. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, die Salzgitter AG, Salzgitter, zu veranlassen, die nicht unmittelbar dem Betriebswerk dienenden Nebenbetriebe zu verkaufen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 391 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksachen V/2150, V/2708 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung zum 1. 7. 1968 rückgängig macht. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 423 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kapitel 10 02 wird folgender neuer Titel eingefügt: „Tit. 993 Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft — DM Ausgaben können in Höhe der Einsparungen bei Kap. 10 03 geleistet werden. Die Mittel dürfen zur Verstärkung anderer Ansätze dieses Kapitels verwendet werden. Die Ausgaben auf Grund dieser Ermächtigung sind bei den einschlägigen Titeln zu buchen, deren Ansätze insoweit überschritten werden können." Bonn, den 3. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion 8902 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 Anlage 10 Umdruck 403 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 619 — Zuschüsse zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Landeskultur im Küstengebiet — wird folgender Untertitel 619 c) eingefügt: „c) Übernahme des Kapitaldienstes und der Unterhaltungskosten an Deichen und Küstenschutzwerken. 7 000 000 DM" Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 404 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 673 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen — wird folgender Untertitel 673 e) eingefügt: „e) Zinsverbilligungsmittel für 400 000 000 DM zentral verbilligter Kapitalmarktmittel und Darlehen (ab 1. Juli 1968) zum beschleunigten Besitzwechsel von auslaufenden Höfen, Teilflächen und landwirtschaftlichen Betrieben. 15 000 000 DM Zu Tit. 673 e) Die Zinsverbilligung beträgt 61/2 %." Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 405 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 wird folgender neuer Tit. 674 eingefügt: „Tit. 674 Maßnahmen zur Senkung im Kapitaldienst der tragbaren Belastung für alle agrarstrukturellen Maßnahmen (Siedlung, Flurbereinigung, besondere agrarstrukturelle Maßnahmen und Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturtechnischer Maßnahmen sowie Wegebau) um 30 % der bisherigen Leistung. 78 000 000 DM" Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 408 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 wird folgender neuer Tit. 993 eingefügt: „Tit. 993: Maßnahmen im Zuge der EWG-Marktordnung für Rindfleisch 200 000 000 DM Zu Tit. 993 Die Mittel sind in voller Höhe nach der Fläche Grundlandnutzung 1967 an die landwirtschaftlichen Betriebe zu verteilen." Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8903 Anlage 14 Umdruck 406 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich dies Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 679 — Verbilligung von Gasöl für die Landwirtschaft ist der Untertiel „b) nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft vom 22. Dezember 1967 300 000 000 DM" zu streichen. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 407 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2710 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 992 — Maßnahmen im Zuge der Getreidepreisangleichung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — wird in der Bindungsermächtigung der Betrag „374 000 000 DM" durch den Betrag „560 000 000 DM" ersetzt. In den Erläuterungen zu Tit. 992 werden a) im letzten Absatz der Betrag „374 000 000 DM" durch den Betrag „560 000 000 DM" ersetzt, b) folgender Absatz angefügt: „Die Mittel sind in voller Höhe nach der Getreideanbaufläche 1967 an die landwirtschaftlichen Betriebe zu verteilen." Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 16 Umdruck 394 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2711 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 11 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender Titel eingefügt: 585 Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die älteren Menschen a) Darlehen 2 000 000 DM b) Zuschüsse 4 000 000 DM Die Mittel zu a) und b) sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. 2. In Kap. 60 02 Tit. 300 — Minderausgaben im Bundeshaushaltsplan 1968 — wird anstelle des Betrages 129 419 200 DM ein Betrag von 135 419 200 DM eingesetzt. Bonn, den 4. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 17 Umdruck 385 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Müser, Dr. Althammer, Seifriz, Fellermaier, Dr. Apel, Frehsee und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2712 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 1968 das im Verkehrspolitischen Programm angekündigte Bundesverkehrswegeprogramm für Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftverkehr vorzulegen. Bonn, den 2. April 1968 Lemmrich Rawe Müser Dr. Althammer Berger Brück (Köln) Burgemeister Frau Enseling Franke (Osnabrück) Frau Geisendörfer Gierenstein Dr. Götz Haase (Kassel) Dr. Häfele Hörnemann (Gescher) Hösl Dr. Hofmann (Mainz) Krug Frau Dr. Kuchtner Kühn (Hildesheim) 8904 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 Dr. Luda Mais Meister Dr. Müller-Hermann Niederalt Rainer Dr. Ritgen Röhner Schlager Schlee Schmitt (Lockweiler) Dr. Sinn Dr. Steinmetz Weiland Wendelborn Wieninger Seifriz Fellermaier Dr. Apel Frehsee Ahrens (Salzgitter) Behrendt Berkhan Blume Brück (Holz) Buchstaller Eckerland Dr. Eppler Hauck Hermsdorf Herold Hölzle Iven Frau Krappe Lautenschlager Lenders Liehr Lotze Marquardt Matthes Matthöfer Mattick Neumann (Stelle) Porzner Raffert Sänger Frau Schanzenbach Seidel Strohmayr Dr. Tamblé Westphal Anlage 18 Umdruck 418 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2724 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. Die Erläuterungen zu Titel 571 a werden wie folgt geändert: a) In Position F. I. Nr. 1 — Mitgliedsverbände des Deutschen Bundesjugendringes — wird der Betrag von 6 870 000 DM durch den Betrag von 7 040 000 DM ersetzt. b) In Position D. I. — Musische Bildung — wird der Betrag von 900 000 DM durch den Betrag von 880 000 DM ersetzt. 2. In Titel 662 — Zuschüsse für zentrale Maßnahmen der Ehevorbereitung, Elternbildung (Familienbildung) und Eheberatung — wird der Betrag von 1 250 000 DM durch den Betrag von 1 100 000 DM ersetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 19 Umdruck 414 Entschließungsantrag der Abgeordneten Moersch, Dr. Mühlhan und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2725 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. entsprechend den Äußerungen des Staatssekretärs von Heppe vom Februar 1968 in Hannover in allen Gremien, in denen sie Einfluß nehmen kann, die Gründung einer wissenschaftlichen Stiftungshochschule mit Modellcharakter nach Kräften zu fördern; 2. mit Nachdruck die Gründung einer wissenschaftlichen Hochschule in Bremen zu unterstützen; 3. die Rechtslage, insbesondere im Stiftungs- und Steuerrecht so zu ändern, daß sie einem Ausbau des Stiftungswesens im Bereich von Wissenschaft und Forschung nicht mehr entgegenstehen. Bonn, den 3. April 1968 Moersch Dr. Mühlhan Mischnick und Fraktion Anlage 20 Umdruck 435 Änderungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 und in Kap. A 60 02 wird jeweils das Dispositiv zu Tit. 571 Buchstabe c ergänzt durch die Worte: „sowie im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten". Bonn, den 4. April 1968 Schlager Hösl Röhner Niederalt Dr. Kempfler Rainer Unertl Dr. Althammer Brese Burgemeister Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8905 Damm Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hellige Krug Ott Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Dr. Sinn Dr. Stecker Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf Zebisch Anlage 21 Umdruck 390 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kapitel 60 01 Titel St 1 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer )wird die Zahl „18 500 000 000" durch die Zahl „13 500 000 000" ersetzt. 2. In Kapitel 60 01 Titel St 2 Einfuhrumsatzsteuer wird die Zahl „4 700 000 000" durch die Zahl „4 500 000 000" ersetzt. Bonn, den 2. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 22 Umdruck 384 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Stücklen, Wagner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 Tit. 603 — Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder — 390 000 000 DM wird Absatz 2 der Erläuterungen wie folgt gefaßt: „Die Mittel sind wie folgt zu verteilen: Bayern 90 000 000 DM Niedersachsen 143 000 000 DM Rheinland-Pfalz 75 000 000 DM Saarland 27 000 000 DM Schleswig-Holstein 55 000 000 DM" Bonn, den 2. April 1968 Dr. Althammer Stücklen Wagner Prinz von Bayern Dr. Becher (Pullach) Dr. Gleissner Hösl Krug Frau Dr. Kuchtner Leukert Memmel Niederalt Ott Prochazka Rainer Röhner Schlager Schmidhuber Dr. Schulze-Vorberg Stiller Unertl Weigl Wieninger Ziegler Dr. Zimmermann Anlage 23 Umdruck 426 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Schlager, Wagner, Niederalt, Unertl, Dr. Kempfler, Burgemeister, Weigl, Baron von Wrangel, Schlee und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 60 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 1. Juni 1968 unbeschadet der laufenden Förderungsprogramme zusätzliche SchwerpunktStrukturprogramme für solche Gebiete vorzulegen, die deshalb besonders strukturschwach und daher krisenanfällig sind, weil z. B. 1. diese Gebiete eine industrielle Monostruktur aufweisen und ihre bisher vorhandenen Industrien in besonderem Maße unter dem Importdruck leiden, oder 2. die bisher unterentwickelte Infrastruktur keine Voraussetzung für Industrieansiedlungen bietet und vor allem überregionale Verkehrsanschlüsse fehlen, oder 3. die Verbreiterung der gewerblichen und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Basis durch übergroße Standortnachteile verhindert wird. 8906 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 Dabei möge die Bundesregierung folgende Zielsetzungen berücksichtigen: 1. Schnellste überregionale Verkehrsverknüpfung der vorgenannten strukturschwachen Gebiete einschließlich Zonenrandgebiet mit den Ballungsräumen (z. B. durch den beschleunigten Ausbau der noch vielfach fehlenden Ost-West-Verbindungen) ; 2. Ausstattung der ländlichen, für Industrieansiedlung geeigneten Gemeinden mit den sonstigen erforderlichen Infrastruktureinrichtungen; 3. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in ländlich unterentwickelten Bereichen durch Ansiedlung gewerblich-industrieller Betriebe mit günstigen Wachstumschancen, um vor allem den Umstellungsprozeß in der Landwirtschaft zu erleichtern; 4. Absicherung unvermeidlicher Umstellungsprozesse bei den Branchen, die in besonderem Maße den Wirkungen von Importen aus Staatshandels-und Niedrigpreisländern ausgesetzt sind, durch eine vernünftige Handhabung der Importpolitik; 5. möglichste Erhaltung schon beistehender gewerblicher Existenzen, gegebenenfalls durch Umstrukturierung (z. B. von unrentablen Steinbrüchen in wettbewerbsfähige Veredelungsbetriebe mit Hilfe von Umstellungszuschüssen) ; 6. Fortsetzung der bewährten Frachthilfen zur Abgeltung von Dauerlasten, solange die sektoralen und regionalen Wirtschaftsbereiche von ihren natürlichen Absatzmärkten getrennt sind und 7. bevorzugte Berücksichtigung der strukturschwachen ländlichen Gebiete bei der Verteilung der durch die Europäische Gemeinschaft genehmigten Investitionsprämie in Höhe von 25 Prozent. Bonn, den 3. April 1968 Stücklen Schlager Wagner Unertl Dr. Kempfler Burgemeister Weigl Baron von Wrangel Schlee Dr. Althammer Prinz von Bayern Berger Blöcker Brand Brese Dr. Burgbacher Dr. Dittrich Ehnes Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer Geisenhofer Glüsing (Dithmarschen) Dr. Huys Leukert Memmel Dr. von Merkatz Ott Dr. Pohle Rock Dr. Schulze-Vorberg Dr. Serres Dr. Siemer Dr. Sinn Dr. Stecker Dr. Steinmetz Storm Vogt Wendelborn Ziegler Niederalt Anlage 24 Umdruck 437 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schlager, Hösl, Röhner, Niederalt, Dr. Kempfler, Rainer, Unertl, Höhne, Lautenschlager, Fritsch (Deggendorf), Hörauf, Zebisch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/2150, V/2730 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob in die Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur an Ruhr und Saar (Epl. 60 02 Titel 571 c und Einzelplan A 60 02 Titel 571 c) auch das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete einbezogen werden können. Bonn, den 4. April 1968 Schlager Hösl Röhner Niederalt Dr. Kempfler Rainer Unertl Dr. Althammer Brese Burgemeister Damm Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer Geisenhofer Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hellige Krug Ott Dr. Pohle Dr. Ritz Schlee Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Dr. Sinn Dr. Stecker Stücklen Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Höhne Lautenschlager Fritsch (Deggendorf) Hörauf Zebisch Anlage 25 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Haushaltsgesetz 1968 — Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 4. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8907 Anlage 26 Umdruck 397 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Haushaltsgesetz 1968 — Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen: § 11 wird durch folgenden Absatz 5 ergänzt: „ (5) Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers der Finanzen Planstellen nach Maßgabe des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts umzuwandeln. Die umgewandelten Planstellen sind mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln" zu versehen. Über den weiteren Verbleib der umgewandelten Planstellen ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden." Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 27 Umdruck 411 Änderungsantrag der Abgeordneten Brück (Köln), Dr. Even, Wagner, Berger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Haushaltsgesetz 1968 — Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen: § 11 wird durch folgenden Absatz 5 ergänzt: ,(5) Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers der Finanzen Planstellen nach Maßgabe des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts umzuwandeln. Die umgewandelten Planstellen sind mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln" zu versehen. Über den weiteren Verbleib der umgewandelten Planstellen ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden.' Bonn, den 2. April 1968 Brück (Köln) Dr. Even Wagner Berger Dr. Becher (Pullach) Berberich Biechele Dr. Burgbacher Dichgans Ehnes Frau Enseling Falke Franke (Osnabrück) Frieler Dr. h. c. Güde Hanz (Dahlen) Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Hellige Dr. Hesberg Dr. Huys Frau Jacobi (Marl) Dr. Kempfler Dr. Kliesing (Honnef) Köppler Dr. Kopf Dr. Kraske Meis Müller (Berlin) Müser Picard Rommerskirchen Russe (Bochum) Schlee Dr. Serres Dr. Sinn Springorum Stooß Teriete Unertl Winkelheide Dr. Wörner Dr. Wuermeling Wullenhaupt Anlage 28 Umdruck 383 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Windelen, Dr. Haas und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Haushaltsgesetz 1968 — Drucksachen V/2150, V/2731 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 23 einleitender Satz wird der Ermächtigungsrahmen für Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen von 16 400 000 000 DM um 1 700 000 000 DM auf 18 100 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. April 1968 Schoettle Windelen Dr. Haas Hermsdorf Müller (Ravensburg) Rawe Röhner Seidel Tallert Dr. Tamblé Westphal Anlage 29 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Horten (CDU/CSU) zu Punkt II/11 der Tagesordnung. Ein kluger und durchaus kompetenter Beobachter hat kürzlich in der Neuen Zürcher Zeitung festgestellt, daß es in Deutschland wohl noch nie einen derart prosperierenden, sozial ausgeglichenen, demokratisch-freiheitlichen Staat gegeben hat wie die nach der Katastrophe des zweiten Weltkrieges aufgebaute Bundesrepublik. Zu dieser Entwicklung hat, getragen und ermöglicht von einer ungewöhnlich erfolgreichen Wirtschaftspolitik, entscheidend unsere Sozialpolitik beigetragen, die nach Umfang und Vielseitigkeit in der Welt nicht ihresgleichen hat. Alle Befriedigung über diese Ergebnisse darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß, wie dies ja auch in der heutigen Debatte bereits mehrfach anklang, eine Neuordnung unserer Sozialpolitik, 8908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 insbesondere der Krankenversicherung und der Rentenversicherung auf der Grundlage unserer heutigen Erkenntnisse unerläßlich ist. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben die Abhängigkeit von Wirtschaft und Sozialpolitik eindrucksvoll demonstriert, unseren Blick dafür geschärft, wie verhängnisvoll es sein kann, diese Zusammenhänge nicht genügend zu beachten. Alle Parteien dieses Hauses wären heute sicherlich froh, wenn man im Sommer 1965 nicht die ernsten Warnungen überhört hätte, die damals besonders eindrucksvoll Konrad Adenauer auf dem Wirtschaftstag der CDU ausgesprochen hat. Zweifellos wächst die Erkenntnis, daß des sich bei all diesen Fragen um sehr harte und nüchterne Sachfragen handelt, die sorgfältig geprüft und deren Beantwortung durch Schlagworte und Wunschvorstellungen nicht erleichtert wird. In der besonderen Situation der Bundesrepublik hängt alles davon ab, daß es gelingt, die zukünftige Entwicklung richtig zu erkennen und entsprechend zu sichern. Muß man sich unter diesen Umständen z. B. nicht fragen, ob es zu verantworten ist, daß nur 13 % unserer Sozialausgaben auf diese Sicherung der Zukunft ausgerichtet sind, wie Herr Windelen hier im Dezember festgestellt hat? Ich begrüße deshalb, daß der Herr Bundesarbeitsminister soeben angekündigt hat, daß er in absehbarer Zeit ein Sozialbudget vorlegen wird. Damit wird die Beurteilung von Einzelmaßnahmen und die Beschlußfassung darüber erleichtert und gewinnt größere Sicherheit. Wir werden alle im Laufe der kommenden Jahre noch sehr viel klarer erkennen müssen, daß die Frage: „Was ist sozial?" d. h.: „Was dient im echten Sinne dem Gemeinwohl?" sehr viel umfassender zu beantworten ist, als es dem bisherigen allgemeinen Sprachgebrauch und Verständnis entspricht. Es kommt darauf an, den vollen, inneren Zusammenhang zwischen Förderung der Bildung im weitesten Sinne, der Forschung und sozialer Fürsorge und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gebührend zu berücksichtigen. Sozial in diesem Sinne, also in bewußter Ausrichtung auf das Gemeinwohl, handelt nur der, der die zur Verfügung stehenden Mittel in der richtigen Rangordnung und im richtigen Größenverhältnis verwendet, vor allem aber auch auf wirksame Weise dafür sorgt, daß eine möglichst leistungsfähige Wirtschaft einen möglichst großen Spielraum für soziale Aufwendungen schafft. Der letzte Sachverständigenbericht läßt erkennen, daß Wachstum und Produktivitätssteigerung unserer Wirtschaft wesentlich beeinflußt werden von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Investitionen und Lohnquote, d. h. dem eigentlichen Lohnaufwand zusätzlich aller damit zusammenhängenden Sozialleistungen. Der Bericht weist mit Sorge darauf hin, daß die ständige Zunahme der Lohnquote in den letzten Jahren diese Ausgewogenheit empfindlich gestört hat, so daß gerade auch unter diesem Gesichtspunkt die zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft, die ja überwiegend den Lohnaufwand erhöhen, gesehen werden müssen. Jeder, der etwa glaubt, die Erhöhung der Lohnquote und die damit angeblich erreichte Umverteilung wären ein erstrebenswertes Ziel, wird durch das Gutachten belehrt, daß eine übersteigerte Lohnquote geradezu verhindern kann, daß in einem weltweiten, unerbittlich harten Konkurrenzkampf leistungsstarke und krisenfeste Unternehmen bestehen, die möglichst hohe Löhne zahlen und genügend Mittel für eine großzügige, moderne Sozialpolitik zur Verfügung stellen können. Ich will mich auf diese kurzen Andeutungen beschränken und um Ihr Verständnis dafür bitten, daß die Forderung nach einer Reform der Krankenversicherung und der Rentenversicherung keineswegs von einseitigen Interessen diktiert ist, sondern von der ernsten Sorge um die zukünftige Entwicklung. Mit dieser Feststellung möchte ich die aufrichtige Hoffnung verbinden, daß die hier geführten Diskussionen über die Sozialpolitik uns alle immer sehr viel klarer erkennen lassen, worauf es letzten Endes ankommt. Sie sollten uns veranlassen, künftig ohne simplifizierende Schlagworte, die einen sehr komplexen und differenzierten Tatbestand nur verwirren, ohne emotionale Wunschvorstellungen, nach sorgfältiger Prüfung der Tatsachen und genauem Abwägen der Vor- und Nachteile gemeinsam nach immer besseren Lösungen zu suchen, die den wahren Erfordernissen der Zeit entsprechen und die Zukunft unseres Volkes sichern. Anlage 30 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Tamblé (SPD) zu Punkt II/15 der Tagesordnung. Als Berichterstatter des Einzelplans 15 und im Einvernehmen mit dem Gesundheitsausschuß darf ich zu der Drucksache V/2817, die ja im Zusammenhang mit dem Einzelplan 15 erledigt werden soll, folgendes ausführen: Bei der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 1967 — Einzelplan 15 — ist ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Jungmann und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht worden, wonach die Bundesregierung ersucht werden soll, — ich zitiere — im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes ein Institut zur Erforschung der durch Umwelt- und Zivilisationseinflüsse hervorgerufenen Krankheiten und gesundheitlichen Schäden zu errichten. Dieser Antrag wurde in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 1967 dem Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen. Die Aufgaben einer solchen Einrichtung bestehen in der Beobachtung von Gesundheitsstand und Krankheitshäufigkeit in der Bevölkerung und in Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8909 deren Schichten und Gruppen sowie in der Erforschung der wechselseitigen Beziehungen zwischen Gesundheit, Gesundheitsgefahren und Krankheit einerseits und den sozialen, wirtschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen andererseits. Zu diesen Aufgaben gehören Beobachtung und Analyse der Funktionen und des Wirkungsgrades der Einrichtungen des Gesundheitswesens hinsichtlich der Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit und der Verhütung und Behandlung von Krankheiten. Ferner gehören dazu die Analyse der Bedingungen für die Entstehung und Verbreitung von Umweltsschäden und Zivilisationskrankheiten unter Einbeziehung auch klinischer Forschungsarbeiten sowie die Entwicklung von Verfahren zur Verhütung von Gesundheitsschäden und zur Früherkennung von Krankheiten dieser Art und die Gestaltung und Erprobung von Modellen für die praktische Anwendung solcher Verfahren. Ziel dieser Arbeiten ist die bessere Früherkennung, Behandlung sowie Verhinderung besonders weit verbreiteter Krankheiten, wie z. B. der chronischen Bronchitis, der Krankheiten des Herzens und der Gefäße, der Leiden der Leber, der Nieren und des Stoffwechsels. Das Bedürfnis für eine solche Einrichtung wird von allen Fachleuten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens anerkannt. Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat in Anbetracht der Bedeutung dieser Maßnahmen für die Volksgesundheit bereits die ersten Voraussetzungen für eine baldige Inangriffnahme der Arbeiten geschaffen. Nachdem im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung — soweit das unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse möglich war — Mittel für diesen Zweck bereitgestellt waren, wurde noch im Jahre 1967 die Abteilung E ,,Erforschung von Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten" im Bundesgesundheitsamt errichtet. Der Ausschuß für Gesundheitswesen des Deutschen Bundestages hat in seiner 40. Sitzung am 12. Oktober 1967 diese Initiative des Gesundheitsministeriums begrüßt. Mit dem Aufbau dieser Abteilung zu einer funktionsfähigen Einrichtung werden erhebliche finanzielle, aber auch personelle und technische Probleme aufgeworfen. Vor allem die notwendigen Großzahluntersuchungen und -erhebungen erfordern besondere technische Ausrüstungen, mobile Einheiten und Einrichtungen der automatischen Datenverarbeitung. Der Haushaltsausschuß hat dem Entschließungsantrag zugestimmt und sich bei seinen Beratungen über den Haushalt 1968 veranlaßt gesehen, für den Aufbau der Abteilung E zunächst zusätzlich 600 000 DM vorzusehen. Damit sollte der geplanten Einrichtung gerade in der Anfangsphase eine notwendige Hilfe gegeben werden. Ob die bisher vorgesehenen Mittel allerdings ausreichen werden, um die Abteilung in die Lage zu versetzen, baldmöglichst diejenigen Ergebnisse zu erarbeiten, die im Interesse der Volksgesundheit so dringend benötigt werden, erscheint noch zweifelhaft. Es sollte aber Einigkeit darüber bestehen, daß eine eventuelle Notwendigkeit für überplanmäßige Ausgaben in diesem Bereich sicherlich im Interesse von uns allen eine sehr wohlwollende Prüfung verdient. Der Ausschuß für Gesundheitswesen begrüßt die Zustimmung des Haushaltsausschusses und bittet, dem Entschließungsantrag und der Drucksache V/2817 die Zustimmung zu geben. Anlage 31 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II/20 der Tagesordnung. Zur Beratung steht der Einzelplan 25 an, der Etat, der den Bereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau umfaßt. Das Gesamtvolumen dieses Haushaltes wurde gegenüber dem des Vorjahres nur geringfügig, nämlich um rund 2 Millionen DM, gekürzt. Gegenüber der Regierungsvorlage wurden wesentliche Änderungen nur beim Ansatz der Wohnungsbauprämie und des Wohngeldes vorgenommen. Ich will mir versagen, hier im einzelnen auf den Haushalt einzugehen. Soweit erforderlich, wird einer meiner Kollegen aus dem Haushaltsausschuß noch einige Bemerkungen anbringen. In den letzten Wochen und Monaten nimmt das Problem des Wohnungsbaues einen breiten Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Es wird sowohl von Mietern wie von Vermietern die Frage gestellt, welche Entwicklung wird die Wohnungswirtschaft in den nächsten Jahren nehmen? Angesichts der Finanzsituation des Bundes, der Länder und der Gemeinden erscheint es mir angebracht, diese und die damit zusammenhängenden Fragen einmal hier zu stellen. Wir alle sind uns darüber klar, daß dem Wohnungsbau auch für die Zukunft eine große Bedeutung zukommt, nur ist zu überlegen, ob mit den Maßnahmen der letzten 15 bis 20 Jahre die Probleme zu lösen sind. Maßstäbe, die bisher Gültigkeit hatten, sind zumindest seit den letzten beiden Jahren — vor allem aber auch im Hinblick auf die Haushaltslage — problematisch, zumindest aber überprüfungsreif geworden. Der Herr Bundesminister für Wohnungsbau geht bei seiner Konzeption von der Annahme aus, daß nach wie vor jährlich etwa 400 000 neue Wohnungen zu erstellen seien, davon 200 000 im sozialen Wohnungsbau. Diese Auffassung hat er unlängst in Köln anläßlich der Internationalen Möbelmesse erneut vertreten. Der Minister betonte, daß diese Zahlen auf wissenschaftlichen Prognosen basieren. Ich meine, Herr Minister, diese Bezugnahme ist zu global und unbestimmt. Wir hätten gern Näheres über die Tatbestände erfahren, auf die sich diese Annahme stützt. Sie werden verstehen, daß wir uns nur dann Ihrer Auffassung anschließen können, wenn umfassende Erhebungen und Analysen vorliegen und nicht nur Vermutungen ausgesprochen werden, zumal unterschiedliche Auffassungen von Experten vorliegen, so z. B. von Professor Schneider, Leiter des Instituts für Wohnungs- und Siedlungs- 8910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 wesen der Universität Münster, der den Bedarf kommender Jahre erheblich niedriger einschätzt. Ich wende mich nunmehr einer Frage zu, die uns alle schon seit langem beschäftigt, nämlich dem Problem der Fehlbelegung. Das demnächst zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur „Fortführung des sozialen Wohnungsbaues" mag vielleicht ein wenig dazu beitragen, die bestehenden Notstände zu mildern, zumal die Änderung des § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes eine etwas flexiblere Handhabung zuläßt und Wohnungswechsel nicht mehr so starr regelt. Das Gesetz allein wird aber das Problem nicht lösen. Nachdem die Möglichkeiten einer zwangsweisen Kündigung oder die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Lösung dieser Frage seitens des Ministers als indiskutabel abgelehnt wurden, ergibt sich die zwingende Frage, was der Minister zu tun gedenkt, um diese Mißstände zu beseitigen. Es kann auf die Dauer nicht angehen, laufend staatlich subventionierte Wohnungen zu bauen, wenn ein Großteil von Sozialwohnungen — nach einer Erhebung der „Neuen Heimat" etwa 30 % oder eine Million Wohnungen — fehlbelegt, d. h. blockiert sind. Der Ansicht des Herrn Bundeswohnungsbauministers, den in den letzten Jahren zurückgegangenen und mit öffentlichen Mitteln geförderten Anteil am Wohnungsbau wieder auf 50 % zu erhöhen, müssen wir widersprechen. Bei einem bereits sichtbar werdenden Nachlassen des Bedarfs würde eine erhebliche Benachteiligung des frei finanzierten, vor allem aber des privaten Wohnungsbaues eintreten. Dieser Entwicklung muß scharf entgegengetreten werden, damit die öffentliche Wohnungsbauförderung nicht zum Selbstzweck und im Extremfall zum Monopol wird. An einer Einschränkung des privaten Wohnungsbaues dürfte uns allen nicht gelegen sein. Ferner bitten wir um Auskunft, welche Vorstellungen der Minister hinsichtlich der Bodenrechtsreform hat, die auf dem letzten SPD-Parteitag gefordert wurde und wie sich der Minister zu der Forderung seiner Partei zur weiteren Verbesseung des Mietrechts stellt. Ist etwa an eine weitere Aushöhlung der Marktwirtschaft und an die Wiedereinführung der Wohnungszwangswirtschaft gedacht? Dies alles sind Fragen, die für unsere künftigen Entscheidungen von eminentem Interesse sind. Zum Schluß möchte ich den von meinem Kollegen Dorn gemachten Vorschlag noch einmal aufgreifen, der sich mit der Zuständigkeit für die Raumordnung befaßt. Ich weiß, daß diese Frage allein in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzlers fällt. Aber bereits in meinen Ausführungen vom 4. Oktober 1967 hatte ich von dieser Stelle aus die Anregung gegeben, die Abteilung Raumordnung wieder dem Wohnungsbauministerium anzugliedern. Es ist absurd, daß die eng miteinander verbundenen und zusammenarbeitenden Bereiche des Wohnungsbaues und der Raumordnung auf verschiedene Ressorts aufgeteilt sind. Entweder ist man bereit, die Abteilung Raumordnung wieder dem Wohnungsbauministerium anzugliedern, oder man sollte die Konsequenz ziehen, die jetzigen Aufgaben des Wohnungsbauministeriums im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung dem Wirtschaftsministerium zu übertragen, wobei wir der Ansicht sind, daß ein Wohnungsbauministerium mit den zusätzlichen Aufgaben der Raumordnung für einige Jahre durchaus seine Existenzberechtigung hätte. Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, daß wir bei der Vielzahl der noch nicht geklärten Fragen und auf Grund von Äußerungen des Ministers zu Grundsatzfragen der Marktwirtschaft dem Haushalt nicht zustimmen können. Anlage 32 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Kubitza (FDP) zu Punkt II/24 der Tagesordnung. Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der FDP-Fraktion auf Umdruck 418 sieht bei gleichbleibender Höhe der Gesamtmittel für den Bundesjugendplan eine Aufstockung der Mittel für die Mitgliedverbände des Deutschen Bundesjugendringes um 170 000,—DM vor. Damit wäre die Kürzung zwar nicht gänzlich ausgeglichen, jedoch würden die Mittel für Jugendverbände dann nur noch um 60 000,—DM unter dem Vorjahresbetrag von 7 100 000,— DM liegen. Der zuständige Fachausschuß war einmütig der Meinung, diese Kürzung wieder rückgängig zu machen, und hat dem Haushaltsausschuß entsprechende Vorschläge vorgelegt. Dieser hat zwar die Kürzungen akzeptiert, die Aufstockungen jedoch nur begrenzt übernommen. Die Ihnen im Antrag vorgeschlagenen Kürzungen bedeuten für die betreffenden Positionen immer noch eine Erhöhung ihrer Mittel gegenüber dem Vorjahr. Die Position Musische Bildung verfügte im Vorjahr über 800 000,— DM, heuer nach unserem Antrag über 880 000,— DM; das ist also eine Erhöhung um 10%. Genauso verhält es sich bei Tit. 662, der unserem Antrag zufolge von 1 Million DM auf 1 100 000 DM erhöht werden soll. Meine Damen und Herren, ich darf feststellen, daß sich das Tätigkeitsfeld der Jugendverbände gegenüber dem Vorjahr nicht verringert hat. Damit kann die Kürzung also nicht begründet werden. Im Gegenteil, die Kosten für Kurse und Arbeitstagungen sind gestiegen, so daß die Jugendverbände und die einzelnen Teilnehmer höhere Eigenleistungen aufbringen müssen. Hinzu kommt die am 1. 1. 1968 eingetretene Erhöhung des BAT um 3,5%. Meine Damen und Herren, es ist den hauptamtlichen Mitarbeitern in den Jugendverbänden auf die Dauer nicht zuzumuten, daß sie vor jeder Haushaltsberatung darum bangen müssen, ob sie an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben können. Aus dem 2. Jugendbericht der Bundesregierung geht hervor, wie viele junge Menschen in den Jugendverbänden ehrenamtlich Verantwortung tragen und wie gering im Verhältnis dazu die Zahl der hauptamtlichen Kräfte in der Jugendarbeit ist. Gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt darf die finanzielle Hilfe Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8911 für die Arbeit dieser verantwortungsbewußten, engagierten jungen Menschen nicht geschmälert werden. Das Argument, die Kürzung müßte erfolgen, um dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zum JWG nachzukommen, hält näherer Prüfung nicht stand. 1968 soll — nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie und Jugend — ein Übergangsjahr sein, in dem alles beim alten bleiben und geklärt werden soll, wie man dem Urteil künftig gerecht werden kann. Diese vernünftige Einstellung ist auch im Durchführungserlaß für den 19. Bundesjugendplan Teil I, Abs. 3 zu finden. Wenn diesem Hause etwas daran liegt, die politische und soziale Bildung der Jugend in den Jugendverbänden nicht zu schmälern und den engagierten jungen Menschen in unserem Staat weiterhin voll ihre Arbeit zu ermöglichen, darf ich Sie bitten, den Antrag anzunehmen. Denken Sie bei Ihrer Entscheidung auch daran, daß Sie damit die Organisationen unterstützen, dank derer es heute keine allgemeine Ohne-mich-Bewegung mehr gibt. Anlage 33 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Porsch (FDP) zu Punkt II/30 der Tagesordnung. Als vor einigen Jahren der Gesamtdeutsche Ausschuß mit dem damaligen Minister für gesamtdeutsche Fragen die Zonenrandgebiete von Schleswig-Holstein bis zur österreichischen Grenze bereiste, hoffte die Bevölkerung und die Wirtschaft in diesen Gebieten, daß nun nach einiger Zeit der Umstellung eine tatkräftige Hilfe kommen würde. Ich bin mir dabei im klaren, daß Hilfe und Unterstützung nicht allein Aufgabe der Bundesregierung sein kann, sondern bestimmte Aufgaben, wie z. B. die teilweise dringend erforderliche Industrieansiedlung nur in aktiver Mitwirkung der Landesregierungen und Gemeinden möglich ist. Die doch furchtbare und in manchen Teilen unseres Landes, vielleicht auch leider bei manchem Kollegen dieses Hohen Hauses noch nicht vollkommen ernst genommene Arbeitslosigkeit in rund 10 Landkreisen entlang der bayerischen Grenze verlangt schnelle und wirkungsvolle Taten. Die Wirtschaft ist ja in jeder Randlage krisenempfindlich. Ob im Harz oder im Frankenwald, überall hatte die dort nahe der Grenze gelegene Industrie früher ihr Absatzgebiet in Landesteilen und Wirtschaftsräumen, die heute abgeschnitten sind und zur DDR gehören. Es besteht die Gefahr, daß diese Gebiete durch eine schlechte wirtschaftliche Lage und die damit verbundene Abwanderung zu einem eigentlichen Grenzland gemacht werden, weil sie durch Abwanderung entvölkert werden. Die Menschen in dem von der Arbeitslosigkeit so hart betroffenen Landkreise der Oberpfalz und Niederbayerns entlang der tschechischen Grenze haben durchaus Verständnis für die ernste Lage des Bergmanns an Rhein und Ruhr, ja sie fühlen sich sogar mit ihm mehr verbunden als dies vielleicht woanders der Fall ist. Man sollte aber hier vor allem nicht vergessen, daß auch diese Gebiete und ihre mit Sorgen beladenen Menschen die gleiche tatkräftige Hilfe erwarten dürfen, wenn sie auch zufällig nicht so stark besiedelt sind. Auch in Obervischtach, Deggendorf und Wegscheid hat der dort beheimatete Arbeiter, der sich zufällig ein Häuschen in den letzten Jahren durch Konsumverzicht gebaut hat, das Recht auf einen Arbeitsplatz in einer tragbaren Pendlerentfernung, damit auch er am Abend bei seiner Familie sein kann. Die vom Fichtelgebirge bis zum Bayerischen Wald ansässige Natursteinindustrie findet teilweise bei staatlichen Bauämtern nicht die notwendige Unterstützung, und der Waldreichtum mit seiner einst blühenden Forstwirtschaft ist durch den Rückgang des Holzbedarfs auch kein „lohnintensiver" Wirtschaftszweig mehr. In diesen Tagen ist so oft von der Stunde der Wahrheit gesprochen worden; jede Zeit hat eben ihre Schlagworte. Für die Grenzlandwirtschaft und -bevölkerung, an allererster Stelle für die jungen Menschen, die dort wohnen, muß in kurzer Zeit entweder die schon erwähnte Schaffung der Arbeitsplätze gesichert werden oder eben dann diesen Menschen die Wahrheit über ihre Lage gesagt werden. Das könnte nur bedeuten, wenn Bund und Länder mithelfen können oder wollen, daß mit einer Industrieansiedlung oder einer wirkungsvollen breitgestreuten Unterstützung des Fremdenverkehrs endlich sichtbar begonnen wird, oder man muß mindestens den jungen Menschen sagen: hier habt ihr keine berufliche Existenzgrundlage, wandert ab — natürlich wieder in die Ballungsgebiete, und das schafft dort neue Wohnungsprobleme. Ob es politisch klug ist, entlang unserer Ostgrenze die Zonenrandgebiete auf diese Art systematisch zu entvölkern, wird die Zukunft zeigen. Wir Freien Demokraten glauben, daß es eine nationale Aufgabe ist, eine erfolgreiche Politik in den Zonenrandgebieten zu beweisen. Wir stimmen deshalb den Entschließungsanträgen Umdruck 426 (neu) und 437 zu. Wir meinen sogar, man sollte in Zukunft an anderer Stelle mehr sparen, um hier mehr und mit sichtbarem Erfolg leisten zu können. Anlage 34 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Westphal (SPD) zu Punkt II/30 der Tagesordnung. 8912 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgabekürzungen betreffen auch im Kap. 60 02 die vorgesehenen Mittel zur Verstärkung dier Personalausgaben einschließlich der auf die Deutsche Bundesbahn entfallenden Anteile. Von den im bisherigen Haushaltsansatz in Übereinstimmung mit der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen 724 Millionen DM wurden 224 Millionen DM gestrichen. Zur Dekkung zwangsläufiger Mehrausgaben — ich erinnere nur an die zusätzlichen 400 Millionen DM für die Knappschaftsversicherung — wurden bei den Beratungen erhebliche Deckungsmittel benötigt. Durch die Verschiebung des Inkrafttretens des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes bis zum 1. 7. 1968 wurden hier Einsparungen in Höhe von rd. 224 Millionen DM möglich. Ich halte mich im Hinblick auf die öffentliche Diskussion, insbesondere unter der Beamtenschaft, für verpflichtet, dazu einige klärende Bemerkungen zu machen. Die Verschiebung des Termins war bei den Beratungen des Haushaltsausschusses nicht die Folge von Überlegungen, auf diese Art Mittel für zwangsläufige Mehrausgaben einzusparen, sondern das Ergebnis von Verhandlungen mit den Ländern. Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, die im Bundeshaushalt 1968 'für Besoldungsverbesserungen angesetzten Mittel um 674 Millionen DM zu kürzen und diesen eingesparten Betrag in den Länderfinanzausgleich zu geben. Nach Abwehr dieses Streichungsvorschlags versuchten die Länder, den Termin des Inkrafttretens auf den 1. 10. 1968 hinauszuschieben. Es ist zu begrüßen, daß die Bundesregierung dies zum Teil abwehren konnte. Der Termin des 1. 7. stellt nach Meinung informierter Kollegen jedoch daß äußerste Zugeständnis der Länder dar. Ohne die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird jedoch die dringend notwendige Harmonisierung im Besoldungsrecht nicht herbeizuführen sein. Der Vorschlag, der den Abgeordneten aller Fraktionen in den letzten Tagen von den Beamtenvertretungen zuging, wegen der Terminverschiebung um ein halbes Jahr die im Entwurf eines Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorgesehene Erhöhung zu verdoppeln, um im Jahresdurchschnitt dennoch die 4 0/o zu erreichen, verkennt, daß damit die für das Jahr 1969 — und damit die 3. Stufe der Besoldungsharmonisierung — vorgesehenen Mittel ausgeschöpft wären. Meine Damen und Herren, mir kam es aus der Situation der Beratungen im Haushaltsausschuß darauf an, falsche Frontstellungen zu berichtigen und insbesondere der Beamtenschaft klarzumachen, wie es im Haushaltsausschuß zu der Kürzung der Mittel bei diesem Kapitel kam. Die für den Haushaltsausschuß gegebene Notwendigkeit wird sich im übrigen gleichermaßen auch für den Bundestag bei den Beratungen des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes stellen. — Der Haushaltsausschuß ist also gar nicht so schlecht, wie er manchmal draußen in „krausen" Reden gemacht wird! Die Beamtenschaft wird in der Lage sein, Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Sie wird bei nüchterner Betrachtung Verständnis auch für unsere Haushaltssorgen haben. Anlage 35 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Rawe (CDU/CSU) zu Punkt II/31 der Tagesordnung. Ich möchte ganz kurz noch einige Ausführungen zum Haushaltsgesetz machen und hier eine kleine Erläuterung zu dem vom Haushaltsausschuß eingeführten § 11 Abs. 2 machen. Zunächst ein herzliches Wort des Dankes an die Damen und Herren Kollegen des Innenausschusses, die unser Anliegen, auf diesem Wege wenigstens einen kleinen Schritt voranzukommen und einer weiteren Stellenvermehrung Einhalt zu gebieten, unterstützt haben. Ich hoffe, wir sind uns alle darüber im klaren, daß man von der hier gefundenen Kompromißlösung keine Wunder erwarten darf. Immerhin hoffen wir, und das wird letztlich von unser aller Haltung abhängen, daß wir wenigstens der Ausweitung entgegenwirken können. Ihnen wird jedoch auch aufgefallen sein, daß nach der vorliegenden Fassung die Soldaten ebenso wie andere Bereiche aus den Sparmaßnahmen ausgenommen bleiben sollen. Daraus könnte der Schluß gezogen werden, daß die Soldaten von dieser Maßnahme verschont bleiben sollen, obwohl sehr genau wissen, daß, abgesehen von der Truppe, auch die Dienststellen und Ämter der Bundeswehr stark überbesetzt sind. Die Antragsteller haben geprüft, ob man schon jetzt die Soldaten in diese Regelung einbeziehen sollte. Ich persönlich bin der Auffassung, daß diese Frage zu bejahen ist; denn es ist ganz klar, daß auch im militärischen Bereich bei den Dienststellen und Ämtern starke Ausdehnungstendenzen sichtbar sind. Wir wollten jedoch der mehrfach angekündigten Umstrukturierung der Bundeswehr nicht vorgreifen. Ziel der Umstrukturierung ist es ja gerade, die Organisation der Bundeswehr dem gegenwärtigen oder ggf. sogar einem niedrigeren Personalstand anzupassen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: aus der Nichteinbeziehung der Soldaten in die gesetzliche Regelung darf nicht geschlossen werden, daß der Ausschuß die Soldaten grundsätzlich ausnehmen wollte. Im Gegenteil, wir werden die Frage der Einbeziehung der Berufs- und Zeitsoldaten in die zunächst nur für das Zivilpersonal geltende Haushaltsbestimmung nach der Umstrukturierung sehr sorgfältig neu prüfen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2753 Frage 49) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Versagung einer Gleichstellung von Zusammenschlüssen freier landwirt- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 8913 schaftlicher Unternehmen mit den Genossenschaften — z. B. in bezug auf Gewährung von staatlichen Hilfen für die Modernisierung von Kellereianlagen — einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit darstellt, weil sich eine Behinderung im Sinne der Verfassungsnorm daraus ergeben kann? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß ihre Maßnahmen zur Förderung der Kellerwirtschaft im Weinbau, die bisher aus strukturbedingten Gründen auf genossenschaftliche Anlagen der Winzer beschränkt wurden, eine Behinderung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) darstellen, da die Bildung anderer Zusammenschlüsse den Winzern freigestellt ist. Die Förderung von gemeinschaftlichen Zusammenschlüssen wird an dem zu erwartenden Effekt für die Winzer gemessen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob sich die Förderung auch von nichtgenossenschaftlichen Zusammenschlüssen empfiehlt. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2753 Frage 122) : Was unternimmt die Bundesregierung zur Aufklärung des Schicksals jener 700 deutschen Kriegsgefangenen, die nach österreichischen Pressemeldungen erst im Januar 1968 aus sowjetischen Zwangsarbeitslagern entlassen wurden und in völlig entkräftetem Zustand rumänischen Behörden übergeben worden sein sollen? Meldungen der erwähnten Art sind bereits im Dezember 1967 in der Presse aufgetaucht. Die daraufhin angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß diese Meldungen unrichtig sind. Das Deutsche Rote Kreuz, das die Nachforschung nach verschollenen deutschen Kriegsgefangenen im Rahmen des Suchdienstes durchführt, hat die Öffentlichkeit durch eine bereits am 1. Februar 1968 herausgegebene Presseinformation darüber unterrichtet, daß es sich um eine Falschmeldung handelte. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2753 Frage 124) : Ist der Bundesaußenminister noch in der Lage, die deutsche Ostpolitik zu leiten, wenn er nach seinen Erklärungen vor dem Nürnberger Parteitag in der wichtigen Frage der Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Grenze einen anderen Standpunkt einnimmt als die Bundesregierung? Ja. Im übrigen entbehrt die in Ihrer Frage angedeutete Unterstellung der Grundlage. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2753 Frage 126) : Wann wird die Bundesregierung a) den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, b) den internationalen Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte und c) das Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966 den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland zuleiten, um die Ratifizierung noch in diesem, von den Vereinten Nationen zum „Jahr der Menschenrechte" erklärten Jahr möglich zu machen? Die Bundesregierung wird die beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen in Kürze unterzeichnen. Sie will damit einen deutschen Beitrag zum „Jahr der Menschenrechte" leisten. Im Benehmen mit den übrigen Europaratsmitgliedern prüft sie auch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls. Es ist darauf hinzuweisen, daß es bereits im Rahmen des Europarates ein seit 1955 befriedigend arbeitendes Verfahren für Individualbeschwerden wegen Verletzung der Menschenrechte gibt. Bei einer zusätzlichen Unterwerfung unter die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen nach dem Fakultativprotokoll ergeben sich Überschneidungsprobleme, die noch nicht endgültig geklärt sind. Es zeichnen sich aber befriedigende Lösungsmöglichkeiten ab. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/2793 Fragen 63, 64 und 65) : Hat die Bundesregierung, insbesondere im Anschluß an die Erfahrungen der Bundestagsabgeordneten und Regierungsbeamten beim sogenannten Bunkertest im Spätsommer 1966 und mehrere Veröffentlichungen in der Presse, die Frage geprüft, ob zwischen der in weiten Kreisen der Bevölkerung zu beobachtenden erhöhten Anfälligkeiten für Infektionskrankheiten aller Art und der Strahlungsaktivität von Leuchtstofflampen, bei denen zur sparsameren Lichtausbeute phosphoreszierende Stoffe Verwendung finden, ein ursächlicher Zusammenhang besteht? Welchen naturwissenschaftlichen Disziplinen fällt nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe zu, die sich aus der Möglichkeit des angedeuteten Zusammenhanges ergebenden Fragen exakt zu erforschen? Wird die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß bestimmte lebensgefährliche Zellschäden anerkanntermaßen auf in ihren Einzelheiten noch nicht geklärte chemische Vorgänge zurückzuführen sind, die erforderlichen Untersuchungen in die Wege leiten und gegebenenfalls die Verwendung von Leuchtstoff- sowie Neonlampen untersagen, solange sich die Möglichkeit einer Schädigung, belegt durch entsprechende Experimente, nicht mit Sicherheit verneinen läßt? Von einer erhöhten Anfälligkeit weiter Kreise der Bevölkerung für Infektionskrankheiten aller Art im Zusammenhang mit der Anwendung von Leuchtstofflampen ist mir nichts bekannt, auch nicht aus 8914 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968 der Fachliteratur. Auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes stützen derartige Vermutungen nicht. Bei den Leuchtstofflampen handelt es sich um Quecksuilberdampf-Niederdruck - Entladungslampen, deren Innenwand einen Belag aus lumineszierenden Stoffen trägt. Der vielfach für die Lampe gebrauchte volkstümliche Namen „Neonbeleuchtung" entbehrt jeder Grundlage, da in den Röhren kein Neongas enthalten ist. Die Leuchtstofflampe erzeugt sichtbares Licht und in geringem Grade ultraviolette Strahlen. Die UV-Strahlung wird durch das Glas der Leuchtstoffröhre bis auf eine kleine Menge absorbiert. Der nicht absorbierte Anteil der UV-Strahlung ist infolge dieser Glasfilterung wesentlich kleiner als der Anteil der ultravioletten Strahlung im Tageslicht. Ein Zusammenhang zwischen der Lichtstrahlung und dem kleinen Anteil von UV-Strahlung aus Leuchtstofflampen und zufällig auftretender Krank- heitssymptome ist daher zu verneinen. In der einschlägigen Fachliteratur ist ausdrücklich vermerkt, daß für Krankheitssymptome gelegentlich Leuchtstofflampen verantwortlich gemacht werden, daß diese Vermutung jedoch jeder Grundlage entbehrt. Fachlich zuständig sind die Disziplinen der Medizin und der Physik gemeinsam. Nach dem heutigen Stand des Wissens erscheint es nicht erforderlich, besondere Untersuchungen in die Wege zu leiten. In der einschlägigen Fachliteratur der Arbeitshygiene und der Arbeitsmedizin wird ein Zusammenhang zwischen der Anwendung von Leuchtstoff-lampen und damit in Zusammenhang gebrachte Krankheitserscheinungen klar verneint. Sollten sich jedoch neue Aspekte ergeben, werde ich unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen einleiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, zwei Tatsachen rechtfertigen es, daß ich in Ergänzung zu dem Schriftlichen Bericht auf Drucksache V/2711 noch ganz kurz einige Bemerkungen mache. Es sind dies erstens die finanzielle Größenordnung dieses Einzelhaushalts und seine politische Bedeutung und zweitens die Tatsache, daß sich, wie wir oft feststellen können, die Kritik an den steigenden Staatsausgaben mit Vorliebe gegen die Ausgaben für die soziale Sicherheit richtet.
    Es kommt ein dritter Grund hinzu, und dies ist folgender. Der Haushaltsausschuß mußte über die Regierungsvorlage hinaus in diesem Einzelplan Mehrausgaben in einer Größenordnung von 530 Millionen DM genehmigen. Ich meine, daß dieser Beschluß, der dem Haushaltsausschuß keineswegs leichtgefallen ist, hier einer Erklärung bedarf. In diesem Punkte entledige ich mich eines ausdrücklichen Auftrages des Haushaltsausschusses.
    Zum ersten Grund einige kurze Bemerkungen. Ich sprach von der finanziellen Größenordnung dieses Einzelhaushalts. Der Einzelplan 11 ist der zweitgrößte Einzelhaushalt nach dem Verteidigungshaushalt im Rahmen des Gesamthaushalts des Bundes. Er hat in diesem Jahr ein Ausgabevolumen von 16,6 Milliarden DM. Ich würde ihn als den Sozialhaushalt im engeren Sinne bezeichnen, und zwar deswegen, weil in ihm nur die sozialen Leistungen enthalten sind, für die der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die unmittelbare Verantwortung trägt. Die hier in diesem Einzelplan nicht nur sozial-und gesellschaftspolitisch, sondern auch finanziell bedeutsamen Ausgabenblöcke liegen in Kap. 11 13, Sozialversicherung, mit dem ansehnlichen Betrag von 10,5 Milliarden DM, im Kap. 11 10, Kriegsopferversorgung, mit 5,9 Milliarden DM und im Kap. 11 11, Arbeitslosenhilfe, mit dem Betrag von 52 Millionen DM. 98,2 °/o aller Ausgaben — das sind 16,3 Milliarden DM — beruhen auf gesetzlichen oder auf vertraglichen Verpflichtungen. Aber auch die gesetzlich oder vertraglich nicht gebundenen Leistungen, wie beispielsweise die Förderung der überregionalen Rehabilitationseinrichtungen oder die Kapitalabfindungen im Kriegsopferhaushalt oder die Förderung der Existenzgründung in den freien Berufen, um nur die wichtigsten zu nennen, verdienen Beachtung, zwar nicht wegen ihrer finanziellen Größenordnung, wohl aber, wie ich meine, wegen ihrer sozial-, gesellschafts- oder arbeitsmarktpolitischen Bedeutung.
    Das Ausgabevolumen dieses Einzelhaushalts erfuhr trotz der Einschnitte durch das Finanzänderungsgesetz eine Ausweitung um 2,1 Milliarden DM oder 14,5%. Dies ist eigentlich der Gegenbeweis gegen die ständig zu hörende Behauptung, daß nunmehr in der Sozialpolitik, in der Entwicklung der sozialen Leistungen so etwas wie eine Stagnation eingetreten sei. Der Ausgabenzuwachs ist überwiegend auf das Ansteigen des Defizits in der knappschaftlichen Rentenversicherung zurückzuführen. Darauf werde ich noch zu sprechen kommen.
    Wie hoch ist eigentlich der. Anteil des Sozialhaushalts am Gesamtvolumen des Bundeshaushalts? Er beläuft sich für das Jahr 1968 auf 20,7%; auch hier ist ein Ansteigen zu verzeichnen. Im Jahre 1967 betrug der Anteil am Gesamthaushalt nur 18,5 %, ohne Berücksichtigung der Minderausgaben. Aber zu den Sozialleistungen des Bundes zählen ja nicht nur die hier im Einzelplan 11 veranschlagten Leistungen. Zu den Leistungen für die soziale Sicherheit gehören beispielsweise ja auch die Aufwendungen für den Familienlastenausgleich, die Altershilfe für die Landwirtschaft, Wohngeld usw. Faßt man alle diese Aufwendungen zusammen, dann kommt man für das Jahr 1968 zu einem Sozialhaushalt im weiteren Sinne mit einem Umfang von 21,8 Milliarden DM gleich 27% des gesamten Bundeshaushalts.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht verwunderlich, daß in einer Phase des Übergangs von hohen Fortschrittsraten in der Wirtschaft zu geringeren Wachstumsraten die Probleme der sozialen Sicherheit und der Umfang des Sozialhaushalts immer mehr in den Mittelpunkt nicht nur der parlamentarischen, sondern auch der außerparlamentarischen Diskussion rücken.
    Ich sprach von der Kritik, die man nicht nur an den gesteigerten Staatsausgaben allgemein, sondern insbesondere an den Ausgaben für die sozialen Leistungen hören kann. Oft hört man die Bemerkung: Wie lange soll das noch so weitergehen? Oder: Bis hierher und nicht weiter! Lassen Sie mich dazu eine Bemerkung machen. Ich meine, wir sollten nicht übersehen, daß wir uns als sozialen Rechtsstaat empfinden und allein schon von da her im Sozialhaushalt besonders engagiert sein müssen. Es kommt meines Erachtens aber auch hinzu, daß es in einer dynamischen Industriegesellschaft in der Sozialpolitik einfach keine Stagnation, keinen Stillstand geben kann.
    Aber lassen Sie mich auch etwas anderes hinzufügen. Ich meine, daß sich der soziale Fortschritt auch in das magische Dreieck — Vollbeschäftigung, Wachstum und Preisstabilität — einfügen muß. Mit anderen Worten, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft darf nicht überfordert werden. Unter diesem Aspekt hat ja auch die mittelfristige Finanzplanung für die weitere Entwicklung der Sozialleistungen gewisse Maßstäbe gesetzt. Nun ist dieser Haushalt der erste zum Vollzug der mittelfristigen Finanzplanung. Hier möchte ich erwähnen und es nicht in Vergessenheit geraten lassen, daß auch der Einzelplan 11 einen sehr beachtlichen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen geleistet hat. Von den 15 Milliarden DM, die im Planungszeitraum bis Ende 1971 eingespart werden sollen, entfallen immerhin 9,3 Milliarden auf den Einzelplan 11, davon allein 1,3



    Dr. Götz
    Milliarden DM auf das Haushaltsjahr 1968. Das sind Beträge, die auf manche schockierend wirken mögen. Aber auch der Sozialhaushalt mußte aus Gründen, die nicht ständig wiederholt werden sollen, entsprechend seinem Anteil an dem gesamten Bundeshaushalt seinen Beitrag zur Konsolidierung der Bundesfinanzen leisten. Ich glaube, es gibt keinen verantwortungsbewußten Sozialpolitiker, für den Stabilität von Wirtschaft und Währung nicht oberstes soziales Erfordernis wäre.
    Der dritte Grund für die Ergänzung meines Schriftlichen Berichtes liegt in der Tatsache, daß der Haushaltsausschuß über die Regierungsvorlage hinaus Mehrausgaben in einer Größenordnung von 530 Millionen genehmigen mußte, und zwar 400 Millionen bei der knappschaftlichen Rentenversicherung, 100 Millionen bei der Kriegsopferversorgung und 30 Millionen bei der Arbeitslosenhilfe. Dazu — das will ich ausdrücklich betonen — sah sich der Haushaltsausschuß auf Grund neuen Zahllenmaterials, das ihm sowohl vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als auch vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegt wurde, gezwungen. Diese Mehrausgaben wurden von vielen als überraschend empfunden, von anderen als peinlich. Für den Haushaltsausschuß war dies eine harte Nuß, das will ich hier zugeben. Aber ich muß auch hinzufügen: es führte kein Weg daran vorbei.
    Wie kam es zu den Mehrausgaben? Ich glaube, daß sich gerade hier wie kaum in einem anderen Einzelplan konjunkturelle, strukturelle oder arbeitsmarktpolitische Veränderungen und Entwicklungen niederschlagen und bemerkbar machen. Die wirtschaftliche Rezession und die Strukturkrise im deutschen Steinkohlenbergbau hinterließen auch in diesem Einzelplan tiefe Furchen. Auf Grund der Defizithaftung des Bundes hat sich der Bundeszuschuß zur knappschaftlichen Rentenversicherung von 1 Milliarde DM im Jahre 1959 auf mehr als 3 Milliarden DM im Jahre 1968 erhöht. Natürlich lassen diese Zahlen aufhorchen. Das ist verständlich. Der Haushaltsausschuß hat sich mit diesem Problem auch befaßt. Er wird sich mit dieser Frage auch weiter eingehend befassen müssen.
    Aber ich meine, es wäre falsch — und ich sage dies nicht ohne Grund —, die Ursache für das sprunghafte Ansteigen der Bundeszuschüsse etwa in einer Auswucherung der Sozialleistungen für die Bergleute zu sehen.

    (Abg. Stingl: Im Gegenteil!)

    Das ist nicht der Fall. Wie in keinem anderen Bereich wurden gerade bei der knappschaftlichen Rentenversicherung durch das Finanzänderungsgesetz die Leistungen an die Bergleute gekürzt. Man sollte also hier nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Herr Bundesminister Katzer hat ja bereits bei der Kohlendebatte, im März 1966 war es, glaube ich, sehr deutlich auf ,die kommende Entwicklung hingewiesen. Die Entwicklung des Bundeszuschusses steht nun einmal in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tempo und mit dem Ausmaß des Anpassungs- und Gesundungsprozesses im deutschen Steinkohlenbergbau. Und man sollte nicht übersehen, daß dieser Prozeß durch die wirtschaftliche Rezession und ihre Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der Knappschaft noch verschärft wurde.
    Natürlich hat die Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushalts 1968 diesen Umständen Rechnung getragen. Aber die 'Entwicklung des Jahres 1967 hat eben nun einmal alle Berechnungen und alle Schätzungen überholt. Die Folge davon war, daß der Haushaltsausschuß auf Grund des neuen Materials, das uns vorgelegt wurde, den Zuschuß an die knappschaftliche Rentenversicherung von 2,7 Milliarden DM um 400 Millionen DM auf 3,1 Milliarden DM erhöhen mußte. Meine Damen und Herren, 'es wäre aber falsch, zu sagen, .daß dadurch die durch das Finanzänderungsgesetz vorgenommenen Einsparungen in Höhe von 400 Millionen DM für das Jahr 1969 nur Scheineinsparungen gewesen und auf diese Weise jetzt wieder kaschiert worden seien. Richtig ist, .daß 'der Ansatz ohne diese Einsparungen nicht nur um 400 Millionen DM, sondern um 870 Millionen DM höher läge, als in der Regierungsvorlage vorgesehen.
    Natürlich spielte im Haushaltsausschuß auch die Frage eine Rolle: Wodurch sind denn die Schätzungen, die man vorgenommen hat, so schnell überholt worden? Dafür gibt ,es eine einfache Antwort. Zum einen ist die Strukturkrise zu nennen, zum anderen die allgemeine wirtschaftliche Abschwächung. Beides hat sich auf die Finanzlage der Knappschaft eben wesentlich ungünstiger ausgewirkt, als man voraussehen konnte. Beide Faktoren wirkten kumulativ. Sie führten auf .der einen Seite zu einem enormen Rückgang der Beitragseinnahm,en und auf der anderen Seite zu einem starken Ansteigen der Ausgaben, vor allem weil .die freigesetzten Bergleute in stärkerem Maße als angenommen — und dies ist auch wieder eine Folge der Arbeitsmarktlage — in die Rente und in die Knappschaftsausgleichsleistung gingen. Das wird deutlich, wenn ich Ihnen zwei Zahlen nenne. Noch im Jahre 1966 entfielen bei der Ruhr- und bei der Saarknappschaft auf eine Beitragseinnahme von einer Mark zwei D-Mark Rentenausgaben. Dieses Verhältnis hat sich enorm verschlechtert. In den 'ersten elf Monaten des vergangenen Jahres kamen bereits auf eine D-Mark Beitragseinnahme vier D-Mark als Rentenausgabe.
    Ich muß zu diesem Kapitel eine zweite Frage anschneiden, die auch im Haushaltsausschuß gestellt wurde. Es ist die Frage, ob dadurch Einsparungen an anderer Stelle des Bundeshaushalts möglich werden. Meine Damen und Herren, die Antwort darauf kann nur unter Einbeziehung des Sozialplans für die Kohle und des Bergbaugesetzes, das meines Wissens zur Zeit im sozialpolitischen Ausschuß beraten wird, gegeben werden. Zu einem wenn auch nicht übergroßen Teil werden die Mehrausgaben in der knappschaftlichen Rentenversicherung, die durch die vermehrten Rentenausgaben bedingt sind, im Rahmen des Sozialplans zu Einsparungen führen. Aber der Umfang läßt sich heute natürlich noch nicht quantifizieren.
    Ich sprach davon, daß sich der Haushaltsausschuß noch mit dem Problem der Knappschaft wird beschäf-



    Dr. Götz
    tigen müssen. Im Entwurf des Finanzänderungsgesetzes hatte die Bundesregierung eine Beschränkung der Defizithaftung des Bundes vorgesehen gehabt. Der Sozialpolitische und der Haushaltsausschuß haben diesen Vorschlag nicht übernommen. Sie waren der Meinung, daß diese Frage im Rahmen des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes, spätestens aber im Zusammenhang mit dem neuen Organisationsgesetz für die Bundesknappschaft gelöst werden sollte. Ich bin der Meinung, daß dies nun wirklich baldmöglichst geschehen muß. Es muß ein Weg zu einer befriedigenden Lösung gefunden werden. Über eine Heranziehung des Wanderungsgewinns der Rentenversicherungen kann man sprechen. Diese Heranziehung des Wanderungsgewinns bietet sich aus mancherlei Gründen an. Aber ich glaube, man muß auch hier im Blick auf die Finanzlage der Rentenversicherungen die Grenzen sehen, und man darf nicht nur den falschen Schuldner zur Kasse bitten.
    100 Millionen DM müssen im Kriegsopferhaushalt dazugelegt werden. Dort ist die Sache eine andere. Die zusätzliche Genehmigung von 100 Millionen DM war erforderlich auf Grund einer Sondererhebung bei den Landesversorgungsämtern vom 1. Oktober 1967, deren Auswertung erst Ende Dezember vorgenommen werden konnte. Erst zu diesem Zeitpunkt lagen Zahlen vor über die Berechtigten in den Gruppen Schadensausgleich, Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrenten.
    Ich glaube, die Ursachen für die Erhöhung der Ansätze in dem Kapitel 11 11, Arbeitslosenhilfe, nicht weiter begründen zu brauchen. Sie sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die Zahl der Empfänger der originären Arbeitslosenhilfe in diesem Jahr nur in geringem Umfang abnehmen wird, weil es sich hier um einen schwer vermittelbaren Personenkreis handelt.
    Lassen Sie mich noch ganz kurz zu zwei anderen Ansätzen Stellung nehmen. Zu dem einen deswegen, weil hier ein Abänderungsantrag der Koalition vorliegt. Im Regierungsentwurf war im Kapitel 11 02 von der Regierung ein neuer Titel 585 vorgesehen mit der Zweckbestimmung: Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für ältere Menschen. Ich darf daran erinnern, daß sich dieses Hohe Haus bei vielen Gelegenheiten mit den Problemen unserer älteren Mitbürger beschäftigt hat. Im Februar 1964 lag dem Hohen Hause eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vor, auch ein Antrag der SPD zu diesem Problem, und dieses Haus hat sich mit der Situation der alten Menschen beschäftigt. Hier handelt es sich um ein sozial- und ein gesellschaftspolitisches Problem, das immer drängender wird. Der Anteil der älteren Menchen an der Gesamtbevölkerung steigt. Es ist nicht damit getan, daß wir durch die Sozialreform den älteren Menschen eine größere finanzielle Selbständigkeit gegeben haben. Ich glaube, es müssen auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um ihnen das Gefühl zu nehmen, allein dazustehen, sozial deklassiert zu sein, nicht auf dem richtigen Platz zu sein.
    Die Bundesregierung wollte mit diesem Titel und dem Ansatz von 6 Millionen DM eine eigene Initiative entwickeln, und zwar auf dem Gebiet der Altenbegegnungsstätten, der Altentagesstätten, der Altenwerkstätten usw. Ich will das nicht im einzelnen hier weiter ausbreiten. Es wird dazu dann wohl noch einiges bei der Begründung des Abänderungsantrages gesagt werden. Es ist richtig, daß auf diesem Gebiet die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Gemeinden, die Länder vieles tun und vieles beispielhaft tun. Das ist richtig. Aber ebenso richtig ist, daß ihre Finanzkraft doch recht verschieden und ihre Initiative sehr unterschiedlich ist. Die Bundesregierung wollte hier mit den 6 Millionen DM, ähnlich wie bei der Rehabilitation, eine Starthilfe geben, eine Initialzündung, sich an Einrichtungen, die Modellcharakter haben und von überregionaler Bedeutung sind, beteiligen. Der Haushaltsausschuß hat durchaus den Wert und die Bedeutung dieser Aktivität des Bundes anerkannt. Das kam schon dadurch zum Ausdruck, daß wir uns im Haushaltsausschuß überlegt haben, eventuell einen Leertitel einzufügen. Das kam dadurch zum Ausdruck, daß wir die Mittel genehmigt haben für einen Beirat, der sich mit den Problemen der älteren Menschen beschäftigen soll. Wenn wir aber trotzdem den Titel abgelehnt haben, so eigentlich nur aus der Überlegung, daß die Abgrenzung zu den Aktivitäten der Länder und der Gemeinden noch nicht klar ist, und zum anderen, weil wir der Auffassung waren, daß der Bund nicht vor der Finanzreform freiwillig auf dem Gebiet der Alterssicherung neue Ausgaben und neue Belastungen übernehmen sollte. Wir haben also diese Frage lediglich zurückgestellt.
    Zum Schluß noch eine kurze Bemerkung zu dem Problem der Rehabilitation: Es sollte auch einmal darauf hingewiesen werden, daß gerade auf diesem Gebiet mit der finanziellen Unterstützung des Bundes in den letzten Jahren Vorbildliches geleistet wurde. Auch hier hatten wir Jahr für Jahr nur einen Ansatz von 5 Millionen, und es konnte Erstaunliches damit geleistet werden. Wir haben in den letzten Jahren bis Ende 1967 mit einem Aufwand von nur 10,2 Millionen DM elf Einrichtungen gefördert, darunter beispielsweise das StöckerWerk in Heidelberg, das eine beispielhafte Einrichtung ist, die ihresgleichen in ganz Europa sucht.
    Der Haushaltsausschuß hat den Ansatz um 300 000 DM erhöht. Das ist nicht viel, aber immerhin erfreulich. Aber der Berichterstatter möchte hier Gelegenheit nehmen, darauf hinzuweisen, daß wir für die Zukunft eine stärkere Konzentration bei der Bewirtschaftung der für die Rehabilitation vorgesehenen Mittel und eine bessere Koordinierung mit anderen Finanzhilfen erwarten. Ich glaube, Herr Bundesminister, Sie stimmen mir zu, wenn ich sage, daß das Bewilligungsverfahren noch etwas zu langwierig und zu umständlich ist und daß dadurch zu fördernde Maßnahmen nicht recht vom Fleck kommen. Wir beklagen auch, daß es dann lästige Haushaltsreste gibt. Vielleicht sollten auch die Richtlinien etwas elastischer gestaltet und das Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.
    Damit bin ich am Ende meiner ergänzenden Bemerkungen zum Schriftlichen Bericht. Die große Debatte über aktuelle Probleme der Sozialpolitik
    8864 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 167. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 4. April 1968
    Dr. Götz
    wurde eigentlich schon im Zusammenhang mit der mittelfristigen Finanzplanung anläßlich der Beratung des Finanzänderungsgesetzes vorweggenommen. Ich möchte hier und heute noch einmal betonen, daß das Finanzänderungsgesetz nicht nur eine erhebliche Entlastung für den Bundeshaushalt, sondern zugleich auch weitreichende Entscheidungen auf den Gebieten der Rentenversicherung, der Krankenversicherung der Rentner, des Mutterschutzes, des Finanzausgleichs der Unfallversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung gebracht hat. Es war eine finanz- und sozialpolitisch ausgewogene Konzeption, die die Bundesregierung vorgelegt hatte und die auf der Erkenntnis beruhte, daß Wirtschafts- und Sozialpolitik keine voneinander unabhängigen Einzeldisziplinen sind, sondern ineinander verwobene Komplexe, deren Problematik nur durch eine optimale Relativität der Entscheidungen gelöst werden kann. Gerade im Bereich dieses Einzelplans wird sich immer wieder zeigen, wie sehr das wirtschaftliche Wachstum auf den Sozialhaushalt im weitesten Sinne einschließlich der Träger der Sozialversicherung einwirkt und wie sehr davon die Solidität der Finanzierung unseres Sozialaufwandes bestimmt wird. Wir sollten bei unseren Entscheidungen vielleicht noch in einem größeren Maße als bisher diese Abhängigkeiten erkennen und sie unseren Beschlüssen zugrunde legen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was der Herr Berichterstatter in Ergänzung zu dem Bericht gesagt hat, bestätigt die Befürchtung der Freien Demokraten anläßlich der Beratung des Finanzänderungsgesetzes, daß die Vorausschauen über die Entwicklungen der Rentenversicherung a) nicht richtig waren und b) sehr schnell einer Korrektur bedürfen. Ich werde dazu noch einiges sagen.
    Ich habe nicht die Absicht, hier die einzelnen Titel des Haushalts zu behandeln, sondern möchte nur etwas ausführlicher auf eine Frage eingehen, die nach unserer Überzeugung, Herr Bundesarbeitsminister, gerade in einer Zeit, wo Sie auf Grund der vorhandenen Mittel nicht in der Lage sind, große Sprünge zu machen, vielleicht doch stärker als bisher angepackt werden sollte. Ich denke an die Problematik, die daraus entsteht, daß sich unsere Industrienation immer mehr zu einer Angestelltengesellschaft entwickelt.
    Es ist doch ein unbestreibarer Tatbestand, daß die Zahl der Angestellten immer mehr wächst. Neben den Beamten und den freien Berufen sind die Angestellten die einzige Berufsgruppe, die zahlenmäßig zunimmt, und zwar im Verhältnis zu diesen beiden anderen besonders stark. Diesen Tatbestand haben wir zwar erkannt, aber wir haben
    bisher noch keine Form gefunden, die z. B. der neuen verantwortlichen Position von denjenigen gerecht wird, die heute in den Betrieben zu Herren von komplizierten maschinellen Systemen und damit Verwalter von hohen Kapitalinvestitionen geworden sind.
    Wir müssen feststellen, daß viele dieser Arbeitskräfte als Arbeiter eingestuft sind, daß der Berufsgruppenkatalog auf diese Dinge bis zur Stunde keine Rücksicht genommen hat, daß hier neue verantwortungsbewußte, verantwortungsbereite Personenkreise und Berufsgruppen entstanden sind, die mit ihren neuen Führungsaufgaben noch nicht richtig in unser Wirtschaftssystem eingegliedert sind. Ich weiß, das da verschiedene Bemühungen im Gange waren; aber bis zur Stunde sind wir in dieser Hinsicht nicht weitergekommen.
    Wir haben allerdings nach den letzten Entscheidungen, die hier gefallen sind, das Gefühl, daß doch die Tendenz zu einer Einheitsarbeitnehmergesellschaft, also die Tendenz, Arbeiter und Angestellte in einen Topf zu werfen, durchaus vorhanden ist. Wir Freien Demokraten sind hier anderer Auffassung. Ich weiß, daß die Auffassung darüber in den Koalitionsfraktionen nicht einheitlich ist. Aber es wäre doch notwendig, hier einmal deutlich zu machen, daß die Angestellten eine in ihrer Bedeutung ständig wachsende Gruppe sind und daß das auch in der Gesetzgebung Ausdruck finden müßte.
    Es wäre nach unserer Überzeugung eine Aufgabe des Arbeitsministeriums, dafür zu sorgen, daß der Berufsgruppenkatalog der tatsächlichen Entwicklung angepaßt wird, daß aus den vielen Untersuchungen, die angestellt worden sind, auch einmal entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Bis zur Stunde ist das nicht geschehen.
    Wie könnte diese Überlegung aussehen? Es wird von keiner Seite bestritten, weder von den Gewerkschaften noch von der Wissenschaft, daß die im Arbeitsrecht und im Sozialrecht heute geltenden Begriffe „Arbeiter" und „Angestellte" nicht mehr der modernen arbeitstechnischen Entwicklung entsprechen. Diese Entwicklung muß nach unserer Überzeugung auch bei der Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten innerhalb der Wirtschaft eine entsprechende Veränderung nach sich ziehen; nicht nur in der Gesetzgebung, nicht nur im Arbeitsrecht; denken wir auch daran — das ist gestern angesprochen worden —, daß der Minderheitenschutz hier beidseitige Bedeutung bekommen wird. Die heutigen Unterscheidungsmerkmale, das ist wohl unbestritten, stammen zum großen Teil aus dem vorigen Jahrhundert oder der Zeit um die Jahrhundertwende; sie sind beim besten Willen nicht mehr zeitgemäß.
    Wir sollten uns vor diesen Schwierigkeiten nicht scheuen, wir sollten nicht davor kapitulieren, daß gewisse Abgrenzungsschwierigkeiten entstehen. Sie sollten versuchen, Herr Bundesarbeitsminister, endlich einmal einen konkreten Vorschlag zu machen, wie diese Fragen gelöst werden können.

    (Abg. Killat: Machen Sie doch einmal einen Vorschlag!)




    Mischnick
    — Herr Kollege Killat, Sie sagen: „Machen Sie einen Vorschlag!" Das ist so eine komische Auffassung von Ihnen. Sie meinen, wenn Sie in der Regierung sitzen, sei die Opposition dafür zuständig, die Vorschläge zu machen, die die Regierung machen sollte. So kann es doch nicht sein.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Natürlich sind wir bereit, mitzudenken, natürlich sind wir bereit, wenn Vorschläge kommen, darüber zu diskutieren, ob sie richtig sind. Sie können doch aber nicht von einer Oppositionspartei erwarten, daß sie ohne die Hilfsmittel, die die Regierung hat
    — das wissen Sie aus Ihrer eigenen Erfahrung —, hier die entsprechenden Vorschläge, gerade in einem so komplizierten Bereich, zu machen.

    (Abg. Killat: Aber etwas präziser dürfen Sie sich hier doch ausdrücken!)

    — Aber lieber Herr Kollege Killat, Sie wissen doch genauso wie ich — ich wiederhole, was ich gesagt habe —, daß es heute Funktionen gibt, die von Beschäftigten ausgeübt werden, welche nach wie vor nach dem Berufsgruppenkatalog Arbeiter sind, in ihren Funktionen aber praktisch Angestellten gleichkommen. Soll ich hier die Funktionen aufzählen? Das ist doch beim besten Willen 'nicht nötig. Daß es so ist, ist so unbestritten, daß wir das nicht im einzelnen aufzuzählen brauchen.
    Wir sind der Meinung, daß bei den Einteilungskriterien in erster Linie von der Verantwortung, die der einzelne zu tragen hat, ausgegangen werden sollte, daß also die Verantwortlichkeit, die dem einzelnen Arbeitnehmer damit zugekommen ist, bei der Umgestaltung ein wesentlicher Gesichtspunkt sein sollte, neue Gruppierungen in die Gruppe der Angestellten einzubeziehen.

    (Abg. Killat: Wollen Sie einen Katalog für Verantwortliche und für Nichtverantwortliche?)

    — Aber Herr Killat, das ist doch nun wirklich ein bißchen zu primitiv. Sie müssen mir doch zugeben, daß es innerhalb jedes Betriebes unter den Arbeitnehmern Angestellte und Arbeiter gibt, die in verantwortlicherer Position sind, und andere gibt, die Zuarbeit leisten und nicht in gleicher verantwortlicher Position stehen. Das ableugnen zu wollen, geht doch nun wirklich zu weit. Ich habe keine Lust, auf eine solche Bemerkung überhaupt näher einzugehen.
    Meine Damen und Herren, in diesen Zusammenhang gehört auch das Problem, das wir immer wieder bei der Diskussion über die Versicherungspflichtgrenzen haben, nämlich die Frage: Ist es heute noch richtig, daß wir den Arbeitgeberbeitrag gesondert ausweisen und deshalb bei Angestellten noch eine unterschiedliche Regelung haben? Natürlich wird eine solche Veränderung des Arbeitgeberbeitrags als echter Bestandteil von Lohn und Gehalt für den Arbeitnehmer keinerlei Veränderung bringen. Wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht, den ich hier gleich mit begründen will. Wir sind der Meinung, wer es wirklich ernst meint,
    daß der Angestellte, der über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sozial gleichgestellt wird — —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das gibt es nicht mehr!)

    — Natürlich gibt es das noch, in der Krankenversicherung. Wenn man diese sozialpolitische Verpflichtung sieht, ist es doch das Einfachste, den Arbeitgeberbeitrag generell zu einem echten Bestandteil von Lohn und Gehalt zu machen.
    Sie hätten die Gelegenheit gehabt, das Problem weitgehend zu lösen, wenn Sie damals unserem Antrag zugestimmt hätten, den Arbeitgeberbeitrag grundsätzlich allen zu zahlen ohne Rücksicht darauf, ob sie versicherungspflichtig sind oder nicht. Leider haben Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, diesen Antrag abgelehnt. Das läßt den Verdacht aufkommen, daß nicht die Frage der sozialen Schutzbedürftigkeit im Vordergrund stand, sondern das Heranschaffen neuer Versicherungspflichtiger. Das ist der Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen gewesen, nicht der Schutz des Angestellten.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der SPD: Haben Sie schon einmal etwas von Solidarität gehört?)

    — Natürlich habe ich davon gehört. Aber Solidarität kann doch nicht dazu führen, daß man alle Gruppen um der Solidarität willen unter ein Joch zwingt und ihnen keinen Spielraum mehr für eigenverantwortliches Handeln läßt. Darum geht es doch bei diesen ganzen Überlegungen.

    (Beifall bei der FDP.)