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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 8671 A Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Wurbs: Angebliche Unmöglichkeit für Hausbzw. Wohnungseigentümer in schwarzen Kreisen, trotz Gestellung einer Ersatzwohnung und Zahlung einer Abfindungssumme in ihr eigenes Haus einzuziehen Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8671 B Frage des Abg. Bühler: Fälle von Untätigbleiben der Justizbehörden bei Störungen der öffentlichen Ordnung Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 8671 D Bühler (CDU/CSU) 8672 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Genügende Beachtung und Anwendung der Gesetze zum Schutze der Jugend durch die Staatsanwaltschaften? Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8672 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 8672 B Fragen des Abg. Brück (Holz) : Zuteilung von Frequenzen zum Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8672 D Brück (Holz) (SPD) 8673 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8673 D Berkhan (SPD) 8674 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Betriebs- und Organisationsplan der Deutschen Bundespost für Berlin — Vermeidung von Benachteiligungen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8674 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 8674 C Frage des Abg. Dr. Imle: Ausgabenreste von 1967 für Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von Hassel, Bundesminister . . . . 8674 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Wissenschaftsattachés in den großen Industriestaaten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 B Dr. Lohmar (SPD) 8675 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschlag zur Gründung einer gemeinsamen Technischen Hochschule im Rahmen der EWG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 D Dr. Lohmar (SPD) 8676 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 8676 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8676 D Raffert (SPD) . . . . . . . . 8677 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8677 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 8677 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8677 D Frage des Abg. Weigl: ERP-Kredite für Fremdenverkehrsmaßnahmen in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8678 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Dr. Enders (SPD) 8678 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 8678 D Porsch (FDP) 8679 A Frage des Abg. Jung : Angebliche Herabsetzung der Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre 8679 B Frage des Abg. Jung: Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos für ältere, nicht mehr zu befördernde Offiziere 8679 B Frage des Abg. Cramer: Zeitungsmeldungen betr. Fehlen von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen . 8679 B Frage des Abg. Dröscher: Frage einer Genehmigung von Jugoslawienreisen für nicht mit Verschlußsachen befaßte Bundeswehrangehörige Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 B Dröscher (SPD) 8679 C Frage des Abg. Richter: Etwaige Umwandlung der Schule für Innere Führung in eine G 1-Schule Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 D Berkhan (SPD) 8680 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8680 B Frage des Abg. Richter: Forschungen der „Wehrsoziologischen Forschungsgruppe" an der Kölner Universität Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8680 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8680 D Frage des Abg. Richter: Möglichkeit einer Verlegung der Tiefflugverbindungsstrecke im Raum Ellwangen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8680 D Berkhan (SPD) 8681 A Fellermaier (SPD) 8681 B Fragen des Abg. Ollesch: Ärztliche Versorgung der Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8681 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 8682 A Frage des Abg. Ollesch: Selbständige Durchführung von Blutentnahmen durch Wehrpflichtige nach Sanitätskurzlehrgängen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 B Ollesch (FPD) 8682 B Fragen des Abg. Picard: Entwicklung von Elektromobilen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 C Picard (CDU/CSU) 8683 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 8683 C Frage des Abg. Schonhofen: Lage der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Deutschen Reichsbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8683 D Schonhofen (SPD) 8683 D Fragen des Abg. Dr. Freiwald: Mitfinanzierung des V-Bahn-Projektes der Deutschen Bundesbahn in der Stadt Frankfurt (Main) durch den Bund bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8684 B Dr. Freiwald (CDU/CSU) . . . . . 8684 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 8685 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8685 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) ; Berichte des Haushaltsausschusses -- Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/2709, zu V/2709) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Drucksache V/2078) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2802), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2797, zu V/2797) — Zweite und dritte Beratung — Westphal (SPD) 8686 A Gewandt (CDU/CSU) 8689 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8690 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8690 B Lange (SPD) 8691 C Opitz (FDP) 8692 C Brand (CDU/CSU) . . . . . . 8692 D Dr. Schiller, Bundesminister 8695 B, 8736 A Dr. Friderichs (FDP) 8700 B Ravens (SPD) 8706 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 8725 D Genscher (FDP) . . . . . . . 8730 C Ollesch (FDP) 8734 B, 8742 A Schoettle, Vizepräsident . . . 8741 A Dr. Arndt (Berlin/ Köln) (SPD) . . . 8741 B Büttner (SPD) 8741 C Dr. Schellenberg (SPD) 8742 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/2701) . . . 8710 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/2702) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 8710 C Frau Krappe (SPD) . . . . . . 8711 C Dr. Rutschke (FDP) 8712 A Brese (CDU/CSU) 8713 A Dr. Mommer (SPD) 8714 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8714 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 8715 A Picard (CDU/CSU) 8716 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8719 A Ertl (FDP) 8719 C Dorn (FDP) 8720 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 8721 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8722 B Dichgans (CDU/CSU) 8722 C Bauer (Würzburg) (SPD) 8724 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/2703) . . . . . . . . 8725 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache V/2706) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/2729) Bremer (CDU/CSU) 8743 A Dorn (FDP) 8743 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8750 B Dr. Even (CDU/CSU) 8750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8751 D Benda, Bundesminister . 8754 A, 8762 A Westphal (SPD) . . . . . . . . 8758 C Moersch (FPD) . . . . . . . . 8759 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8760 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8760 D Kubitza (FDP) 8761 B Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundes- ministers der Justiz (Drucksache V/2707) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8762 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8766 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 8766 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8767 D Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/2713) 8769 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/2721) Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8769 C Frau Korspeter (SPD) 8771 C Baier (CDU/CSU) 8773 C Dr. Rutschke (FDP) 8776 B von Hassel, Bundesminister . . . . 8776 D Nächste Sitzung 8778 Anlagen 8779 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8671 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8779 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Artzinger* 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 3. 4. Berendsen 6. 4. Beuster 4. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. van Delden 3. 4. Diekmann 3. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Frau Enseling 3. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Freiherr von Gemmingen 3. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Jahn (Marburg) 4. 4. Frau Klee *8 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 4. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Metzger * 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 3. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Wienand 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 399 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 302 a) werden 1. folgende Worte angefügt: „sowie für die Anstellung von Hilfskräften (personelle Bürokosten) monatlich bis zu 2000 DM jeweils gegen Nachweis.", 2. der Ansatz um 7 252 000 DM erhöht, 3. folgende Erläuterung ausgebracht: „Zu Tit. 302 a) Der Vorstand des Deutschen Bundestages kann Richtlinien für die Handhabung dieser Bestimmung erlassen." Bonn, den 2. April 1968 Dr. Klepsch Dr. Abelein Dr. Althammer Dr. Arnold Prinz von Bayern Blumenfeld Burger Damm Dichgans von Eckardt Frau Enseling Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Erpenbeck Franke (Osnabrück) Franzen Dr. Frerichs Frieler Dr. Giulini Frau Griesinger Härzschel Dr. Hammans Hanz (Dahlen) Dr. Hellige Dr. Hofmann (Mainz) Horstmeister Frau Holzmeister Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Frau Kalinke Kiep Knobloch Köppler Dr. Kraske Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher Meister Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Petersen Picard Dr. Prassler Dr. Preiß Rawe Dr. Rinsche Rollmann Rommerskirchen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schlager Schmidhuber Schmitt (Lockweiler) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Frau Stommel Stücklen Weigl Weiland Wendelborn Frau Dr. Wex Dr. Wörner Dr. Zimmermann Zink 8780 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Frau Jacobi (Marl) und Genosse zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 02.01 Tit. 101 ist die Planstellenübersicht der Besoldungsgruppen A 16 und A 15 wie folgt zu fassen: „Bes.-Gr. A 16 5 (7) Ministerialräte, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 15 8 (—) Parlamentsräte „Bes.-Gr. A 16 13 (33) Regierungsdirektoren, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 14 8 (—) Parlamentsräte 1 Regierungsbaudirektor 8 (—) wissenschaftliche Direktoren" Bonn, den 2. April 1968 Schmitt-Vockenhausen Frau Jacobi (Marl) Dichgans Anlage 4 Umdruck 415 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Mertes, Stein (Honrath) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, erstmalig im Rechnungsjahr 1969 in den Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft einen besonderen Titel „Rat für Formgebung" mit einem Betrag von 600 000 DM aufzunehmen. Bonn, den 3. April 1968 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Schmitt-Vockenhausen Schulte Strohmayr Mertes Frau Funcke Frau Dr. Heuser Jung Logemann Dr. Mühlhan Peters (Poppenbüll) Dr. Staratzke Graaff Stein (Honrath) Brand Dr. Burgbacher Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer Dr. Giulini Dr. Hudak Schmidhuber Dr. Serres Wieninger Anlage 5 Umdruck 402 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete — Drucksachen V/2078, V/2797 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zuge des Anpassungsvorgangs des Steinkohlenbergbaus können besondere Härten für diejenigen mit ständigen Arbeiten unter Tage oder den mit gleichgestellten Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer entstehen, die seit dem 31. Dezember 1948 ununterbrochen im Bergbau tätig sind und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihren Arbeitsplatz durch Stillegung verlieren, ohne die notwendigen Anwartschaftszeiten für die Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, im Dritten Teil des Gesamtsozialplans für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, die, falls eine Weiterbeschäftigung im Bergbau nicht möglich ist, betriebliche Lohnbeihilfen bzw. betriebliche Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit vorsieht. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 401 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 1. Der Ansatz bei Tit. 616 — Jahresleistung an die „Stiftung Warentest" — wird um 500 000 DM auf 3 500 000 DM heraufgesetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8781 2. Der Ansatz bei Tit. 973 b) — Verpflichtungen des Bundes aus der Übernahme der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken -- wird um 500 000 DM auf 7 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Bundeshaushaltsplan 1968 hier: Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2729 Der Bundestag wolle Beschließen: 1. In Kapitel 3604 Titel 305 wird die Zahl „12 800 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 2. In Kapitel 3604 Titel 306 wird die Zahl „15 400 000" durch die Zahl „11 400 000" ersetzt. 3. In Kapitel 3604 Titel 307 wird die Zahl „14 500 000" durch die Zahl „10 500 000" ersetzt. 4. In Kapitel 3604 Titel 308 wird die Zahl „18 500 000" durch die Zahl „11 500 000" ersetzt. 5. In Kapitel 3604 Titel 309 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 6. In Kapitel 3604 Titel 879 wird die Zahl „5 000 000" durch die Zahl „3 000 000" ersetzt. 7. In Kapitel 3604 Titel 951 wird die Zahl „8 000 000" durch die Zahl „4 000 000" ersetzt. 8. In Kapitel A 3604 Titel 950 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „1 500 000" ersetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Emwurts des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815), zuletzt geändert durch das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259, 1276), vorzulegen. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 398 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, h i e r : Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden wird folgende Aufgabenteilung vorgenommen: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs- und Forschungszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 2. April 1968 Kubitza Dorn Mischnick und Fraktion 8782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 10 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 302 — Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird ein Betrag von 1 000 000 DM eingesetzt. 2. In Tit. 604 — Beihilfen zum Lebensunterhalt an Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird anstelle des Betrages von 7 500 000 DM ein Betrag von 6 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung möge prüfen, ob die in Titel 607 vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Leistungen ausreichen, die sich aus dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur Anhebung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes ergeben und dem Bundestag darüber Bericht erstatten. Dieser Bericht soll gleichzeitig Vorschläge zu einer anderweitigen Finanzierung für den Fall enthalten, daß die Bundesregierung bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die in Titel 607 eingesetzten Mittel zu gering sind. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag teilt nicht die Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich unvertretbarer finanzieller Auswirkungen auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz. Er schlägt daher der Bundesregierung vor, ihre vorgetragene Absicht, gegebenenfalls von Art. 113 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, fallen zu lassen und einer baldmöglichsten Verabschiedung des Entwurfs in der Fassung der Ausschußbeschlüsse keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Äußerungen des zuständigen Ressortministers, von Hassel, im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler mit Vertretern der Heimkehrer und der Sowjetzonenflüchtlinge unverzüglich die Entwürfe 1. eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und 2. eines Leistungsgesetzes für Deutsche der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vorzulegen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8783 Anlage 14 Persönliche Bemerkung des Abgeordneten Dr. Müller (München) nach § 35 GO. Zur Bemerkung des Präsidenten des Bundestages: Die „New York Times" erscheint in Europa nicht. In Europa erscheint eine Zeitung namens „International Herald Tribune", an der die „New York Times" beteiligt ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 125) : In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Weltöffentlichkeit die Behauptung der nordvietnamesischen Parteizeitung "Nhan Dan" zurückgewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nach den USA an zweiter Stelle bei den militärischen Hilfeleistungen in Südvietnam stehe und mit 120 Piloten und 2500 technischen Experten in amerikanischen Uniformen an dem Krieg selbst teilnehme? Das Auswärtige Amt hat alle in Bonn vertretenen Presseagenturen unterrichtet, daß diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist. Ferner erfolgt die Richtigstellung über den Informationsfunk des BFA. Die nordvietnamesische Parteizeitung wiederholt im übrigen mit ihrer Behauptung einen Vorwurf, dessen die kommunistische Seite sich seit Jahren bedient, um die Bundesrepublik Deutschland zu verleumden. Einen Höhepunkt erreicht die Kampagne im Herbst 1966, als der „Vietnam-Ausschuß des afro-asiatischen Solidaritätsausschusses der Deutschen Demokratischen Republik" ein 40 Seiten starkes Pamphlet über die angebliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Vietnam-Krieg in Umlauf brachte. Die Bundesregierung hat niemals einen Zweifel daran aufkommen lassen, daß für sie ein militärisches Engagement in Vietnam nicht in Frage kommt. In der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. September 1966 hat sich der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Sehräder die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) zu eigen gemacht, daß nämlich „kein deutscher Bundeswehr-Angehöriger im Vietnam-Konflikt eingesetzt ist". Dies ist nach wie vor richtig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht ihre Aufgabe in Vietnam allein darin, die Leiden der Zivilbevölkerung lindern zu helfen. Die Bundesregierung hat deshalb neben der Entwicklungshilfe die deutsche humanitäre Hilfe für Südvietnam ins Leben gerufen, für die auch in diesem Jahr 30 Mio DM zur Verfügung stehen werden. Dieser deutsche Beitrag steht unter der von über 30 Staaten der freien Welt geleisteten zivilen Hilfe nach den Leistungen der USA an zweiter Stelle. Nach der jüngsten TETOffensive hat die Bundesregierung ein Sofort-HilfeProgramm im Werte von über 5 Mio DM eingeleitet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß die Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre herabgesetzt worden ist? Wäre es nicht möglich und wünschenswert, denjenigen älteren Offizieren, die nicht mehr befördert werden können, dies offen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos zu geben, damit wenigstens die vielfach belastenden Versetzungen für diese Offiziere vermieden werden? Eine Altersgrenze für Bataillonskommandeure ist nicht festgelegt. Eine gewisse Altersbegrenzung ergibt sich lediglich dadurch, daß auf diesen Dienstposten im allgemeinen Majore, die zum Oberstleutnant heranstehen oder jüngere Oberstleutnante verwendet werden sollen. Am 1. November 1967 betrug das Durchschnittsalter der Bataillonskommandeure des Heeres 46 Jahre. Es entfielen auf das Lebensalter von 40-44 Jahren 24,5 %, 45-49 Jahren 63,3 %, 50 und mehr Jahren 11,9 %. (Die letztgenannten Offiziere werden überwiegend in Bataillonen im Versorgungsbereich verwendet.) Lediglich ein Bataillonskommandeur der Heeresfliegertruppe war bei seiner Ernennung 35 Jahre alt. Eine allgemeine Verjüngung dürfte eintreten, wenn — etwa zu Beginn der 70er Jahre — Angehörige nichtkriegsgedienter Jahrgänge zur Verwendung als Bataillonskommandeure in größerer Zahl heranstehen. Ob ein Offizier, der die formalen Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, noch befördert werden kann, entscheidet sich häufig erst einige Jahre vor seiner Zurruhesetzung. In jedem Fall wird der Offizier durch ein Personalgespräch unterrichtet, daß eine Beförderung nicht mehr beabsichtigt ist. Es wird auch angestrebt, ihn im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse in seiner Endverwendung in einen Standort zu versetzen, der seinen persönlichen Wünschen entspricht. Leider ist dies nicht in jedem Falle möglich. Versetzungen von Offizieren, die ihren letzten Dienstgrad erreicht haben, werden nur aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen vorgenommen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/ 2793 Frage 24) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach dem Bundesverteidigungsministerium bzw. den Wehrkreisverwaltungen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen nicht zur Verfügung stehen? 8784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Der Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung enthält im Kapitel 14 12 einen Titel 572 mit der Zweckbestimmung „Umsiedlung und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Flugplätzen". Die bei dieser Haushaltsstelle für das Rechnungsjahr 1968 veranschlagten 12 Millionen DM sind fast ausschließlich für bereits eingeleitete Umsiedlungsmaßnahmen bestimmt, die aus Gründen der Flugsicherheit durchgeführt werden müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz. Zuwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung militärischer Flugplätze können nach den Erläuterungen zu oben genanntem Titel nur bei kleineren Baumaßnahmen (z. B. für Doppelfenster) in besonders begründeten Einzelfällen aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Müller-Emmert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es ist sehr schwer, Herr Kollege Mommer, ist in dieser Frage juristisch so auszudrücken, daß es richtig ist.

    (Heiterkeit.)

    Hier geht es darum, daß zunächst einmal das Bundesjustizministerium und das Bundesverkehrsministerium vorgesehen hatten, daß derjenige, der Alkohol genossen und über 0,8 Promille im Blute hat, ohne daß seine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen ist, wenn er erwischt wird, mit einem Vergehen belegt werden sollte, mit einer Verurteilung, die in das Strafregister eingetragen wird, so daß man demnach sogar vorbestraft ist. Diese ursprüngliche Vorstellung hat das Bundesjustizministerium — ich darf mich insofern wiederholen auf Grund dieser Zwischenfrage — zurückgenommen und tritt nunmehr auf Grund der Kritik in der Öffentlichkeit dafür ein, daß derjenige, der 0,8 Promille und mehr Alkohol im Blut hat, dessen Fahruntüchtigkeit aber nicht bewiesen ist — darauf kommt es wesentlich an —, nicht mit einem Vergehen belegt wird, sondern als Betroffener im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes behandelt wird, also nur eine Geldbuße und keine Strafe erhält. Der Unterschied zwischen Geldbuße und Strafe ist klar.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist ja alles bekannt! — Weitere Zurufe.)

    — Entschuldigen Sie, wenn fünf auf einmal eine
    Frage stellen, kann man schwerlich antworten, weil man es ja auch gar nicht verstehen kann. Ich habe leider eine Zwischenfrage nicht verstanden.
    Nunmehr geht es im Augenblick in der öffentlichen Diskussion darum, ob die Grenze 0,8 Promille die richtige sei oder ob man auf 1,0 Promille hochgehen muß.

    (Zuruf von der SPD: 2,8!)




    Dr. Müller-Emmert
    Und hier in diesem Punkt darf ich von meiner Seite aus, das ist meine persönliche Ansicht, Kritik anmelden und dart sagen, daß ich grundsätzlich mit der Lösung, wie sie das Bundesjustizministerium vorschlägt, einverstanden bin, daß ich aber die Auffassung vertrete, die ich wohl zur gegebenen Zeit hier noch eingehend zu begründen haben werde, daß nicht 0,8 Promille, sondern 1,0 Promille die richtige Grenze sei.

    (Abg. Börner: Diese Perspektiven ergeben sich, wenn man aus einem Weinland kommt!)

    Das hat mit Perspektive aus einem Weinland gar nichts zu tun. Hier geht es darum: Wenn man einen abstrakten Gefährdungstatbestand, wie der juristische Begriff heißt, schafft, dann muß man diesen abstrakten Gefährdungstatbestand immerhin so anlegen, daß er tunlichst auch in der Mehrheit die Schuldigen trifft. Wenn man aber einen abstrakten Gefährdungstatbestand, wie in diesem Falle, bei 0,8 Promille schafft, obwohl die Wissenschaft sagt, daß bei 0,8 Promille nicht hundertprozentig bewiesen ist, daß alle, die 0,8 Promille haben, fahruntüchtig sind, dann sollte man tunlichst aus kriminalpolitischen Erwägungen auf eine Grenze hochgehen, die uns in etwa die Garantie gibt, daß diejenigen, die 1,0 Promille haben, wirklich in erheblicher Weise auch bezüglich ihrer Person eine Gefahr darstellen.
    Darum geht es in diesem Falle. Darüber kann man verschiedene Auffassungen haben. Die Mehrheit dieses Hauses wird schon sicher das Richtige finden.
    Ich bitte um Entschuldigung, daß ich in diese Frage auch noch kurz eingestiegen bin, aber auf Grund der vorhergehenden Diskussion mußte dies wohl auch geschehen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD. — Abg. Dr. Mommer: Widerspruch!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich sehe niemanden mehr, der sich über 0,8 oder 1,0 Promille äußern will. Ich muß jetzt dafür sorgen, daß wir noch drei Einzelpläne verabschieden.
Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist geschlossen. Wir stimmen ab über den Einzelplan 07 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz —. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einzelplan 07 ist einstimmig angenommen.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe.)

Ich rufe auf: Einzelplan 13
Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
— Drucksache V/2713 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Ravensburg)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Der Berichterstatter verzichtet.
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Keine
Wortmeldungen.
Wir stimmen ab über den Einzelplan 13. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zu Einzelplan 26
Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
— Drucksache V/2721 — Berichterstatter: Abgeordneter Baier
Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP Umdruck 417 *) vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Schmidt!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure, daß wir zu so später Stunde noch zu einem Haushalt kommen, der eigentlich einer intensiveren Beratung bedürfte. Andererseits habe ich aber volles Verständnis dafür, daß das Haus nach diesen eingehenden Beratungen nicht mehr so gefüllt sein kann. Ich will mich deshalb weitgehend auf die Begründung der von uns vorgelegten Änderungs- und Entschließungsanträge beschränken, darf mir aber einige Vorbemerkungen erlauben, die sich einfach aus dem Studium des Einzelplans 26 und einem Vergleich mit den Haushalten der Vergangenheit, aber auch aus einem Vergleich mit dem jetzigen Haushalt und der seinerzeit von dieser jetzigen Bundesregierung abgegebenen Regierungserklärung ergeben.
    Damals hieß es: Keine Leistungen für die Vergangenheit mehr aus Bundesmitteln. Uns Freien Demokraten, aber auch allen Betroffenen draußen in der Öffentlichkeit schien es damals so, als ob mit dem Antritt der neuen Bundesregierung eine Zäsur zwischen den vom Kriege besonders Geschädigten, die in den besseren Haushaltsjahren noch ihre notwendigen gesetzlichen Regelungen bekamen, und denjenigen, für die diese Gesetze doch nicht vorlagen, erfolgen sollte. Daran hat sich leider in den anderthalb Jahren nicht viel geändert.
    Die von uns im Frühjahr vorigen Jahres eingebrachte Große Anfrage zur Kriegsfolgengesetzgebung wurde ohne eine Konzeption beantwortet, was uns besonders deshalb gewundert hat, weil im Koalitionsprogramm des sozialdemokratischen Partners der Großen Koalition immerhin der forsche Satz stand und, wie ich annehmen möchte, doch wohl noch steht — ich darf zitieren, Herr Präsident —:
    Wir müssen zu jeder Zeit den sozialen Verpflichtungen gerecht werden, die aus Krieg, Flucht und Vertreibung erwachsen sind.
    Das steht dort unter Nr. 8 b. Trotzdem beantwortete
    die Bundesregierung unsere Anfrage ohne eine
    Konzeption. Allerdings stand dort der verheißungs-
    *) Siehe Anlage 10



    Schmidt (Kempten)

    volle Satz — unterschrieben vom jetzigen Bundesfinanzminister —: die noch zu klärenden Dinge seien im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzuplanen. Das war ein Hoffnungsschimmer, den auch wir als Opposition begrüßten. Als die mittelfristige Finanzplanung auf dem Tisch des Hauses lag, sah es anders aus. Auch hier wieder keine Leistungen für die Sowjetzonenflüchtlinge, keine Leistungen für die Vergangenheit aus der mittelfristigen Finanzplanung.
    Und so sieht es heute auch mit dem Einzelplan 26 aus. Während wir im Jahre 1966 noch einen Haushalt in Höhe von 268 Millionen DM für dieses Ministerium hatten, erfolgte 1967 eine Kürzung um 53% auf 125 Millionen DM. Für das Jahr 1968 liegt ein Haushalt mit einem Volumen von 96 Millionen DM vor. Das bedeutet noch einmal eine Absenkung um 23%, und das obwohl in diesem Bereich noch zahlreiche Gesetzgebungen vorzunehmen sind, obwohl es unter den vom Kriege besonders Geschädigten noch eine ganze Reihe von Härten gibt und obwohl im Haushaltsausschuß dieses Hauses vom Kriegsfolgenausschuß einstimmig beschlossene Gesetze vorliegen, die angeblich wegen Mittelmangel nicht weitergegeben worden sind. Auf diese Gesetze beschränken sich im wesentlichen unsere Anträge, die ich kurz begründen darf.
    Im Umdruck 417 *) beantragten wir, in Kap. 26 02 Tit. 604 den Ansatz von 7,5 Millionen DM um 1 Million DM zu senken, um den Leertitel „Währungsausgleich", der im Haushalt vorhanden ist, mit 1 Million DM wenigstens besetzen zu können und dadurch zu ermöglichen, daß der Haushaltsausschuß diesem Gesetz nunmehr freien Lauf gibt und das Plenum dieses Hauses dem einstimmigen Votum des Kriegsfolgenausschusses folgen kann, so daß wengistens Härtefälle im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bereits im Jahre 1968 erledigt werden können.
    In dem Entschließungsantrag Umdruck 420 **) ersuchen wir die Bundesregierung, zu prüfen, ob es nicht möglich ist, der ebenfalls im Haushaltsausschuß vorliegenden Änderung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes nunmehr doch grünes Licht zu geben. Wir haben für diese Prüfung eine sehr gute Begründung. Als im vorigen Jahr der Haushaltsausschuß diesen Gesetzentwurf aufhielt, waren wir der Meinung, daß die vorliegenden Mittel im Haushalt bereits ausreichen würden, um den Gesetzentwurf in Kraft treten lassen zu können. Der Haushaltsausschuß und die Bundesregierung waren anderer Meinung. Am Ende des Jahres stellte sich heraus, daß von den angesetzten 15 Millionen DM für den Titel Einrichtungshilfe 7 Millionen DM übrigblieben und unter den Tisch fielen. Man hätte also im vorigen Jahr den Gesetzentwurf in Kraft setzen können, denn diese 7 Millionen DM hätten gereicht.
    Aus diesem Grunde bitten wir nunmehr, zu prüfen, ob dieses Inkrafttreten geschehen kann, damit wenigstens durch die Anhebung der Einkom-
    *) Siehe Anlage 10 **) Siehe Anlage 11
    mensgrenze wieder ein Schritt weiter getan werden kann.
    Der Antrag Umdruck 421*) betrifft eine Situation, die in den letzten Tagen eingetreten ist. Nachdem die von der Bundesregierung vorgelegte 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, die sehr mager war und viel weniger Fleisch hatte, als ursprünglich zugesagt worden war, im Kriegsfolgenausschuß und in Gesprächen mit der Bundesregierung um einige notwendige Dinge, isnbesondere für die ehemals selbständigen Sowjetzonenflüchtlinge, ausgeweitet worden war und nachdem wir durch die Aussagen des Bundesausgleichsamtes feststellen konnten, daß diese Ausweitungen 'nicht auf den Bundeshaushalt zukommen würden, hat der Kriegsfolgenausschuß sich diesen Ausweitungen generell angeschlossen. Der Haushaltsausschuß hat vor wenigen Tagen auf Einspruch der Bundesregierung die Verabschiedung der 20. Novelle aufgehalten mit dem angeblichen Hinweis — so wurde uns gesagt —, die Bundesregierung gedenke eventuell in diesem Falle von Art. 113 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen. Meine Damen und Herren, zunächst einmal ist —vielleicht hätte es mal geschehen sollen! — noch nie in dieser Form von diesem Artikel Gebrauch gemacht worden. Wenn Sie — das möchte ich an die Herren der Bundesregierung sagen — das ausgerechnet bei der 20. Novelle tun wollen, die nach allen Berechnungen für die Bundesregierung bis 1985 45 Millionen DM kostet, weil, wie das Gutachten des Ausgleichsamtes eindeutig sagt, die übrigen Kasten aus dem Ausgleichsfonds getragen werden und nicht damit zu rechnen ist, daß die Bundesregierung in irgendeiner Form hinterher eintreten muß, dann muß ich sagen, ist das eine Anwendung des Art. 113, die wir in keiner Weise verstehen können.
    Deshalb bitten wir die Bundesregierung auf Grund der Überprüfungen mit dem Bundesausgleichsamt, von ihren Bedenken abzugehen, und wir bitten das Hohe Haus, diese Bedenken nicht zu teilen, sondern der 20. Novelle mit ihren notwendigen Verbesserungen für den Kreis der heimatvertriebenen Flüchtlinge grünes Licht zu geben.
    Der Entschließungsantrag Umdruck 422 **) ist sozusagen die zweite Auflage unseres Entschließungsantrages in der dritten Lesung des Haushalts 1967. Wir sahen uns damals wegen der gleichen ablehnenden Haltung der Bundesregierung gezwungen, diese zu ersuchen, vier Gesetzesvorlagen für den Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung anzufordern: einmal die 20. Novelle — deren Schicksal ich Ihnen eben dargelegt habe —, zweitens ein Abschlußgesetz zum Häftlingshilfegesetz — das inzwischen zum Jahresende von der Bundesregierung, allerdings, glaube ich, nicht ganz in der notwendigen Größe, aber darüber werden wir im Ausschuß reden, vorgelegt wurde —; Darüber hinaus beantragten wir damals die Vorlage eines Leistungsgesetzes für Sowjetzonenflüchtlinge und eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz.
    *) Siehe Anlage 12
    *) Siehe Anlage 13



    Schmidt (Kempten)

    Im Entschließungsantrag Umdruck 422 haben wir die beiden noch ausstehenden Vorlagen erneut angemahnt, und wir bitten das Hohe Haus unter Berufung auf einen Bundestagsbeschluß aus dem Jahre 1952, nun endlich dem Leistungsgesetz den nötigen Nachdruck zu verschaffen, damit, wie die Bundesregierung es ursprünglich zugesagt hatte, in wenigen Wochen eine solche Vorlage erfolgen kann. Das sollte nämlich, wie uns der Ressortminister in einer Ausschußsitzung mitteilte, im Frühjahr dieses Jahres geschehen. Ich darf diesen Beschluß des Bundestages vom 16. Mai 1952 verlesen, damit Ihnen allen klar wird, wie lange die Sowjetzonenflüchtlinge darauf warten, daß dieses Hohe Haus seinen damaligen Beschluß realisiert. Er stammte nicht von uns, ich war damals auch noch nicht in diesem Hause; es war aber ein Beschluß dieses Hauses.

    (Zuruf von Abg. Frau Korspeter.)

    — Entschuldigen Sie, ich möchte ihn doch noch einmal verlesen, da mancher unter den Anwesenden sein mag, der ihn nicht kennt. Er lautet:
    Da die deutschen Staatsbürger, die ihre Wohn- und Arbeitsstätten in der sowjetisch besetzten Zone und in Ostberlin ... verlassen mußten, im Lastenausgleichsgesetz nicht berücksichtigt werden konnten, wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone, die in der Bundesrepublik oder in Westberlin Aufnahme gefunden haben, Leistungen gewährt, die unter Berücksichtigung der besonderen Lage dieser Flüchtlinge den Leistungen des Lastenausgleichsgesetzes entsprechen.
    Wir schreiben jetzt 1968; sechzehn Jahre liegt diese Entschließung des Bundestages vor.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Kannte die Herr Minister Mende nicht?)

    — Ich habe mich jetzt an das ganze Hohe Haus gewandt. Sie stammte nicht von uns. Ich stelle fest, daß es in diesen Fragen immer Schwierigkeiten gegeben hat. Wir waren aber der Meinung, daß zumindest, nachdem die SPD in der Opposition sich für diese Dinge sehr stark gemacht hatte und nun als beinahe gleichwertiger Partner — wir waren ja leider in der Größenordnung nicht so gleichwertig — in diese Bundesregierung eingetreten ist, etwas mehr Nachdruck in diese Fragen kommen würde. Deshalb unsere Aufforderung an Sie, die nicht nur von der Opposition erfolgt, sondern die in den letzten Tagen auch noch einmal durch die beiden großen Konfessionen in der Bundesrepublik unterstrichen wurde, die in einem Schreiben an den Herrn Bundeskanzler, das sich mit diesen Dingen auseinandersetzt, folgenden Satz geprägt haben:
    Die rechtsstaatliche Ordnung verträgt es auf die Dauer nicht, daß wegen des verständlichen Wunsches, zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden, die Rechtstitel dieser Gruppe von Geschädigten weniger berücksichtigt werden.
    Bei unserem Entschließungsantrag handelt es sich erstens um diesen Kreis der Sowjetzonenflüchtlinge.
    Zweitens handelt es sich um die vielfach von allen Fraktionen, von allen Parteien zugesagte Abschlußnovelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, die von diesem Hohen Hause einfach noch verabschiedet werden muß, wenn wir nicht in der Öffentlichkeit und bei den Betroffenen unglaubwürdig werden wollen.
    Die Entwicklungen der letzten anderthalb Jahre, die Rückgänge der Haushaltsansätze und die mangelnde Konzeption in diesen Fragen veranlassen uns, die Bundesregierung mit unseren Entschließungsanträgen noch einmal sehr erst auf diese Dinge hinzuweisen. Sie veranlassen uns allerdings auch, diesen Haushalt abzulehnen.

    (Beifall bei der FDP.)