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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 8671 A Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Wurbs: Angebliche Unmöglichkeit für Hausbzw. Wohnungseigentümer in schwarzen Kreisen, trotz Gestellung einer Ersatzwohnung und Zahlung einer Abfindungssumme in ihr eigenes Haus einzuziehen Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8671 B Frage des Abg. Bühler: Fälle von Untätigbleiben der Justizbehörden bei Störungen der öffentlichen Ordnung Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 8671 D Bühler (CDU/CSU) 8672 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Genügende Beachtung und Anwendung der Gesetze zum Schutze der Jugend durch die Staatsanwaltschaften? Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8672 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 8672 B Fragen des Abg. Brück (Holz) : Zuteilung von Frequenzen zum Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8672 D Brück (Holz) (SPD) 8673 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8673 D Berkhan (SPD) 8674 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Betriebs- und Organisationsplan der Deutschen Bundespost für Berlin — Vermeidung von Benachteiligungen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8674 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 8674 C Frage des Abg. Dr. Imle: Ausgabenreste von 1967 für Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von Hassel, Bundesminister . . . . 8674 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Wissenschaftsattachés in den großen Industriestaaten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 B Dr. Lohmar (SPD) 8675 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschlag zur Gründung einer gemeinsamen Technischen Hochschule im Rahmen der EWG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 D Dr. Lohmar (SPD) 8676 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 8676 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8676 D Raffert (SPD) . . . . . . . . 8677 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8677 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 8677 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8677 D Frage des Abg. Weigl: ERP-Kredite für Fremdenverkehrsmaßnahmen in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8678 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Dr. Enders (SPD) 8678 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 8678 D Porsch (FDP) 8679 A Frage des Abg. Jung : Angebliche Herabsetzung der Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre 8679 B Frage des Abg. Jung: Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos für ältere, nicht mehr zu befördernde Offiziere 8679 B Frage des Abg. Cramer: Zeitungsmeldungen betr. Fehlen von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen . 8679 B Frage des Abg. Dröscher: Frage einer Genehmigung von Jugoslawienreisen für nicht mit Verschlußsachen befaßte Bundeswehrangehörige Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 B Dröscher (SPD) 8679 C Frage des Abg. Richter: Etwaige Umwandlung der Schule für Innere Führung in eine G 1-Schule Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 D Berkhan (SPD) 8680 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8680 B Frage des Abg. Richter: Forschungen der „Wehrsoziologischen Forschungsgruppe" an der Kölner Universität Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8680 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8680 D Frage des Abg. Richter: Möglichkeit einer Verlegung der Tiefflugverbindungsstrecke im Raum Ellwangen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8680 D Berkhan (SPD) 8681 A Fellermaier (SPD) 8681 B Fragen des Abg. Ollesch: Ärztliche Versorgung der Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8681 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 8682 A Frage des Abg. Ollesch: Selbständige Durchführung von Blutentnahmen durch Wehrpflichtige nach Sanitätskurzlehrgängen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 B Ollesch (FPD) 8682 B Fragen des Abg. Picard: Entwicklung von Elektromobilen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 C Picard (CDU/CSU) 8683 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 8683 C Frage des Abg. Schonhofen: Lage der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Deutschen Reichsbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8683 D Schonhofen (SPD) 8683 D Fragen des Abg. Dr. Freiwald: Mitfinanzierung des V-Bahn-Projektes der Deutschen Bundesbahn in der Stadt Frankfurt (Main) durch den Bund bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8684 B Dr. Freiwald (CDU/CSU) . . . . . 8684 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 8685 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8685 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) ; Berichte des Haushaltsausschusses -- Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/2709, zu V/2709) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Drucksache V/2078) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2802), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2797, zu V/2797) — Zweite und dritte Beratung — Westphal (SPD) 8686 A Gewandt (CDU/CSU) 8689 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8690 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8690 B Lange (SPD) 8691 C Opitz (FDP) 8692 C Brand (CDU/CSU) . . . . . . 8692 D Dr. Schiller, Bundesminister 8695 B, 8736 A Dr. Friderichs (FDP) 8700 B Ravens (SPD) 8706 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 8725 D Genscher (FDP) . . . . . . . 8730 C Ollesch (FDP) 8734 B, 8742 A Schoettle, Vizepräsident . . . 8741 A Dr. Arndt (Berlin/ Köln) (SPD) . . . 8741 B Büttner (SPD) 8741 C Dr. Schellenberg (SPD) 8742 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/2701) . . . 8710 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/2702) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 8710 C Frau Krappe (SPD) . . . . . . 8711 C Dr. Rutschke (FDP) 8712 A Brese (CDU/CSU) 8713 A Dr. Mommer (SPD) 8714 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8714 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 8715 A Picard (CDU/CSU) 8716 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8719 A Ertl (FDP) 8719 C Dorn (FDP) 8720 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 8721 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8722 B Dichgans (CDU/CSU) 8722 C Bauer (Würzburg) (SPD) 8724 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/2703) . . . . . . . . 8725 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache V/2706) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/2729) Bremer (CDU/CSU) 8743 A Dorn (FDP) 8743 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8750 B Dr. Even (CDU/CSU) 8750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8751 D Benda, Bundesminister . 8754 A, 8762 A Westphal (SPD) . . . . . . . . 8758 C Moersch (FPD) . . . . . . . . 8759 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8760 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8760 D Kubitza (FDP) 8761 B Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundes- ministers der Justiz (Drucksache V/2707) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8762 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8766 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 8766 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8767 D Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/2713) 8769 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/2721) Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8769 C Frau Korspeter (SPD) 8771 C Baier (CDU/CSU) 8773 C Dr. Rutschke (FDP) 8776 B von Hassel, Bundesminister . . . . 8776 D Nächste Sitzung 8778 Anlagen 8779 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8671 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8779 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Artzinger* 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 3. 4. Berendsen 6. 4. Beuster 4. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. van Delden 3. 4. Diekmann 3. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Frau Enseling 3. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Freiherr von Gemmingen 3. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Jahn (Marburg) 4. 4. Frau Klee *8 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 4. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Metzger * 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 3. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Wienand 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 399 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 302 a) werden 1. folgende Worte angefügt: „sowie für die Anstellung von Hilfskräften (personelle Bürokosten) monatlich bis zu 2000 DM jeweils gegen Nachweis.", 2. der Ansatz um 7 252 000 DM erhöht, 3. folgende Erläuterung ausgebracht: „Zu Tit. 302 a) Der Vorstand des Deutschen Bundestages kann Richtlinien für die Handhabung dieser Bestimmung erlassen." Bonn, den 2. April 1968 Dr. Klepsch Dr. Abelein Dr. Althammer Dr. Arnold Prinz von Bayern Blumenfeld Burger Damm Dichgans von Eckardt Frau Enseling Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Erpenbeck Franke (Osnabrück) Franzen Dr. Frerichs Frieler Dr. Giulini Frau Griesinger Härzschel Dr. Hammans Hanz (Dahlen) Dr. Hellige Dr. Hofmann (Mainz) Horstmeister Frau Holzmeister Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Frau Kalinke Kiep Knobloch Köppler Dr. Kraske Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher Meister Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Petersen Picard Dr. Prassler Dr. Preiß Rawe Dr. Rinsche Rollmann Rommerskirchen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schlager Schmidhuber Schmitt (Lockweiler) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Frau Stommel Stücklen Weigl Weiland Wendelborn Frau Dr. Wex Dr. Wörner Dr. Zimmermann Zink 8780 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Frau Jacobi (Marl) und Genosse zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 02.01 Tit. 101 ist die Planstellenübersicht der Besoldungsgruppen A 16 und A 15 wie folgt zu fassen: „Bes.-Gr. A 16 5 (7) Ministerialräte, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 15 8 (—) Parlamentsräte „Bes.-Gr. A 16 13 (33) Regierungsdirektoren, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 14 8 (—) Parlamentsräte 1 Regierungsbaudirektor 8 (—) wissenschaftliche Direktoren" Bonn, den 2. April 1968 Schmitt-Vockenhausen Frau Jacobi (Marl) Dichgans Anlage 4 Umdruck 415 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Mertes, Stein (Honrath) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, erstmalig im Rechnungsjahr 1969 in den Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft einen besonderen Titel „Rat für Formgebung" mit einem Betrag von 600 000 DM aufzunehmen. Bonn, den 3. April 1968 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Schmitt-Vockenhausen Schulte Strohmayr Mertes Frau Funcke Frau Dr. Heuser Jung Logemann Dr. Mühlhan Peters (Poppenbüll) Dr. Staratzke Graaff Stein (Honrath) Brand Dr. Burgbacher Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer Dr. Giulini Dr. Hudak Schmidhuber Dr. Serres Wieninger Anlage 5 Umdruck 402 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete — Drucksachen V/2078, V/2797 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zuge des Anpassungsvorgangs des Steinkohlenbergbaus können besondere Härten für diejenigen mit ständigen Arbeiten unter Tage oder den mit gleichgestellten Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer entstehen, die seit dem 31. Dezember 1948 ununterbrochen im Bergbau tätig sind und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihren Arbeitsplatz durch Stillegung verlieren, ohne die notwendigen Anwartschaftszeiten für die Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, im Dritten Teil des Gesamtsozialplans für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, die, falls eine Weiterbeschäftigung im Bergbau nicht möglich ist, betriebliche Lohnbeihilfen bzw. betriebliche Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit vorsieht. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 401 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 1. Der Ansatz bei Tit. 616 — Jahresleistung an die „Stiftung Warentest" — wird um 500 000 DM auf 3 500 000 DM heraufgesetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8781 2. Der Ansatz bei Tit. 973 b) — Verpflichtungen des Bundes aus der Übernahme der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken -- wird um 500 000 DM auf 7 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Bundeshaushaltsplan 1968 hier: Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2729 Der Bundestag wolle Beschließen: 1. In Kapitel 3604 Titel 305 wird die Zahl „12 800 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 2. In Kapitel 3604 Titel 306 wird die Zahl „15 400 000" durch die Zahl „11 400 000" ersetzt. 3. In Kapitel 3604 Titel 307 wird die Zahl „14 500 000" durch die Zahl „10 500 000" ersetzt. 4. In Kapitel 3604 Titel 308 wird die Zahl „18 500 000" durch die Zahl „11 500 000" ersetzt. 5. In Kapitel 3604 Titel 309 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 6. In Kapitel 3604 Titel 879 wird die Zahl „5 000 000" durch die Zahl „3 000 000" ersetzt. 7. In Kapitel 3604 Titel 951 wird die Zahl „8 000 000" durch die Zahl „4 000 000" ersetzt. 8. In Kapitel A 3604 Titel 950 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „1 500 000" ersetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Emwurts des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815), zuletzt geändert durch das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259, 1276), vorzulegen. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 398 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, h i e r : Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden wird folgende Aufgabenteilung vorgenommen: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs- und Forschungszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 2. April 1968 Kubitza Dorn Mischnick und Fraktion 8782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 10 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 302 — Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird ein Betrag von 1 000 000 DM eingesetzt. 2. In Tit. 604 — Beihilfen zum Lebensunterhalt an Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird anstelle des Betrages von 7 500 000 DM ein Betrag von 6 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung möge prüfen, ob die in Titel 607 vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Leistungen ausreichen, die sich aus dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur Anhebung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes ergeben und dem Bundestag darüber Bericht erstatten. Dieser Bericht soll gleichzeitig Vorschläge zu einer anderweitigen Finanzierung für den Fall enthalten, daß die Bundesregierung bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die in Titel 607 eingesetzten Mittel zu gering sind. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag teilt nicht die Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich unvertretbarer finanzieller Auswirkungen auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz. Er schlägt daher der Bundesregierung vor, ihre vorgetragene Absicht, gegebenenfalls von Art. 113 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, fallen zu lassen und einer baldmöglichsten Verabschiedung des Entwurfs in der Fassung der Ausschußbeschlüsse keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Äußerungen des zuständigen Ressortministers, von Hassel, im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler mit Vertretern der Heimkehrer und der Sowjetzonenflüchtlinge unverzüglich die Entwürfe 1. eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und 2. eines Leistungsgesetzes für Deutsche der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vorzulegen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8783 Anlage 14 Persönliche Bemerkung des Abgeordneten Dr. Müller (München) nach § 35 GO. Zur Bemerkung des Präsidenten des Bundestages: Die „New York Times" erscheint in Europa nicht. In Europa erscheint eine Zeitung namens „International Herald Tribune", an der die „New York Times" beteiligt ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 125) : In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Weltöffentlichkeit die Behauptung der nordvietnamesischen Parteizeitung "Nhan Dan" zurückgewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nach den USA an zweiter Stelle bei den militärischen Hilfeleistungen in Südvietnam stehe und mit 120 Piloten und 2500 technischen Experten in amerikanischen Uniformen an dem Krieg selbst teilnehme? Das Auswärtige Amt hat alle in Bonn vertretenen Presseagenturen unterrichtet, daß diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist. Ferner erfolgt die Richtigstellung über den Informationsfunk des BFA. Die nordvietnamesische Parteizeitung wiederholt im übrigen mit ihrer Behauptung einen Vorwurf, dessen die kommunistische Seite sich seit Jahren bedient, um die Bundesrepublik Deutschland zu verleumden. Einen Höhepunkt erreicht die Kampagne im Herbst 1966, als der „Vietnam-Ausschuß des afro-asiatischen Solidaritätsausschusses der Deutschen Demokratischen Republik" ein 40 Seiten starkes Pamphlet über die angebliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Vietnam-Krieg in Umlauf brachte. Die Bundesregierung hat niemals einen Zweifel daran aufkommen lassen, daß für sie ein militärisches Engagement in Vietnam nicht in Frage kommt. In der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. September 1966 hat sich der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Sehräder die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) zu eigen gemacht, daß nämlich „kein deutscher Bundeswehr-Angehöriger im Vietnam-Konflikt eingesetzt ist". Dies ist nach wie vor richtig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht ihre Aufgabe in Vietnam allein darin, die Leiden der Zivilbevölkerung lindern zu helfen. Die Bundesregierung hat deshalb neben der Entwicklungshilfe die deutsche humanitäre Hilfe für Südvietnam ins Leben gerufen, für die auch in diesem Jahr 30 Mio DM zur Verfügung stehen werden. Dieser deutsche Beitrag steht unter der von über 30 Staaten der freien Welt geleisteten zivilen Hilfe nach den Leistungen der USA an zweiter Stelle. Nach der jüngsten TETOffensive hat die Bundesregierung ein Sofort-HilfeProgramm im Werte von über 5 Mio DM eingeleitet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß die Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre herabgesetzt worden ist? Wäre es nicht möglich und wünschenswert, denjenigen älteren Offizieren, die nicht mehr befördert werden können, dies offen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos zu geben, damit wenigstens die vielfach belastenden Versetzungen für diese Offiziere vermieden werden? Eine Altersgrenze für Bataillonskommandeure ist nicht festgelegt. Eine gewisse Altersbegrenzung ergibt sich lediglich dadurch, daß auf diesen Dienstposten im allgemeinen Majore, die zum Oberstleutnant heranstehen oder jüngere Oberstleutnante verwendet werden sollen. Am 1. November 1967 betrug das Durchschnittsalter der Bataillonskommandeure des Heeres 46 Jahre. Es entfielen auf das Lebensalter von 40-44 Jahren 24,5 %, 45-49 Jahren 63,3 %, 50 und mehr Jahren 11,9 %. (Die letztgenannten Offiziere werden überwiegend in Bataillonen im Versorgungsbereich verwendet.) Lediglich ein Bataillonskommandeur der Heeresfliegertruppe war bei seiner Ernennung 35 Jahre alt. Eine allgemeine Verjüngung dürfte eintreten, wenn — etwa zu Beginn der 70er Jahre — Angehörige nichtkriegsgedienter Jahrgänge zur Verwendung als Bataillonskommandeure in größerer Zahl heranstehen. Ob ein Offizier, der die formalen Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, noch befördert werden kann, entscheidet sich häufig erst einige Jahre vor seiner Zurruhesetzung. In jedem Fall wird der Offizier durch ein Personalgespräch unterrichtet, daß eine Beförderung nicht mehr beabsichtigt ist. Es wird auch angestrebt, ihn im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse in seiner Endverwendung in einen Standort zu versetzen, der seinen persönlichen Wünschen entspricht. Leider ist dies nicht in jedem Falle möglich. Versetzungen von Offizieren, die ihren letzten Dienstgrad erreicht haben, werden nur aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen vorgenommen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/ 2793 Frage 24) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach dem Bundesverteidigungsministerium bzw. den Wehrkreisverwaltungen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen nicht zur Verfügung stehen? 8784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Der Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung enthält im Kapitel 14 12 einen Titel 572 mit der Zweckbestimmung „Umsiedlung und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Flugplätzen". Die bei dieser Haushaltsstelle für das Rechnungsjahr 1968 veranschlagten 12 Millionen DM sind fast ausschließlich für bereits eingeleitete Umsiedlungsmaßnahmen bestimmt, die aus Gründen der Flugsicherheit durchgeführt werden müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz. Zuwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung militärischer Flugplätze können nach den Erläuterungen zu oben genanntem Titel nur bei kleineren Baumaßnahmen (z. B. für Doppelfenster) in besonders begründeten Einzelfällen aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, ich bedanke mich in aller Weise für die Pluspunkte, die Sie dem Bundesjustizministerium gegeben haben. Natürlich kann auch im Bundesjustizministerium nicht alles so ideal sein, daß die Opposition nicht noch Wünsche hätte. Sie haben u. a. aufgeführt, daß das Hereinlassen von Zeitungen aus dem anderen Teil Deutschlands nicht in der Freizügigkeit vonstatten gehen wird, wie Sie es wünschen. Das beklage ich mit Ihnen.

    (Zuruf von der SPD: Wir auch!)

    Das illegale Staatsgeheimnis zu regeln, ist nun in der Tat eine Aufgabe, die jetzt nur noch von dem zuständigen Ausschuß — Sie sind Mitglied darin — bewältigt werden kann. Das Ministerium hat dazu Vorlagen hingelegt.
    Warum wir im politischen Strafrecht bis jetzt nicht die Zweiinstanzlichkeit erreichen konnten, habe ich auf eine frühere Anfrage aus Ihren Kreisen hier ausführlich beantwortet. Ich möchte der gedrängten Zeit wegen darauf Bezug nehmen.
    Das Thema indirekte Zeugen, Zeugen vom Hörensagen, zu bewältigen, ist nach wie vor ein Gesprächsgegenstand zwischen mir und den Herren Justizministern und -senatoren der Länder und wird gerade in einiger Kürze wiederum dort zur Sprache stehen.
    Sie haben das im Anmarsch auf den Bundestag befindliche Gesetz zur Entlastung des Bundesgerichtshofes erwähnt. Ich versichere Ihnen hier, daß die Charakterisierung dieser Vorlage als eines auf fünf Jahre gedachten Zeitgesetzes nichts mit irgendwel-



    Bundesminister Dr. Dr. Heinemann
    chen Hintergedanken zu tun hat, nämlich zu dem Streit, ob die Zulassung von Revisionen zum Bundesgerichtshof künftig eine Zulassung nach Streitwerten oder nach der Grundsätzlichkeit der Frage sein soll, die sich in dem oberlandesgerichtlichen Urteil darstellen mag. Das ist, von mir aus gesehen, völlig offen. Ich halte aber die Entlastung des Bundesgerichtshofes zeitlich für so drängend, daß ich in den alten — ich möchte beinahe sagen: weltanschaulichen — Streit um Revision so oder so nicht eintreten mochte, auch angesichts der zeitlich begrenzten Möglichkeit, in diesem Bundestag überhaupt noch etwas zur Erledigung zu bringen.
    Was die Familiengerichte anlangt, so habe ich volle Sympathie dafür, daß die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Fragen — Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Aufteilung der Möbel, wenn ein Haushalt sich auflöst — möglichst in eine Hand kommen sollten. Ich bin offen für eine Regelung über das Amtsgericht wie auch für eine Regelung über das Landgericht. Das ist eine Frage der letztendlichen Ordnung des Zivilprozesses überhaupt.
    Sie haben dann beklagt, daß der Antrag, der von Ihnen und Ihren politischen Freunden zu dem § 48 des Familienrechtsänderungsgesetzes von 1961 eingebracht worden ist, in dem hier zuständigen Bundestagsausschuß liege und nicht vorankomme. Sie haben daran appelliert, ich möge das herbeiführen. Verehrte Frau Diemer-Nicolaus, ich persönlich halte eine Detailregelung mit Bezug auf diesen § 48 nicht für eine gute Sache. Ich habe, als wir die Familienrechtskommission eröffneten — Sie waren dankenswerterweise zugegen —, dargelegt, was meines Erachtens im Zusammenhang geprüft und vorgearbeitet werden soll, ehe wir an gesetzgeberische Schlüsse kommen. Bei diesem Standpunkt möchte ich bleiben.
    Zu dem Thema Pressezeugnisverweigerungsrecht kann ich im Augenblick nicht Stellung nehmen. Das mag neu geprüft werden. Da habe ich keinen fixierten Standpunkt.
    Nun kommt das letzte. Sie haben, als hier einer der Herren Kollegen dazwischenfragte, schon so etwas ähnliches wie eine erste Lesung des Gesetzentwurfs „0,8" voraufgehen lassen. Ausgangspunkt dieser Vorlage ist die Konferenz der Verkehrsminister europäischer Länder. Ich bin aber gern und mit viel Initiative in dieses Thema eingetreten, weil ich in der Tat eine Hürde im Vorfeld vor 1,3 pro mille als der absoluten Fahruntüchtigkeit für dringlich geboten erachte. Die Gründe lege ich jetzt nicht dar. Sie waren so freundlich, an meine Beantwortung einer Anfrage zu erinnern, deren Umfang sogar sieben Druckseiten ausmachte. Im übrigen werden wir das bei der ersten Lesung hier ausführlich darzustellen haben, sowohl Herr Kollege Leber, der die Vorlage jetzt zu vertreten hat, wie auch ich.
    Ich komme gerade aus Baden-Württemberg von Wahlversammlungen. Mir sind die Ohren in den Gegenden, wo man Winzerfeste veranstaltet, vollgeklagt worden. Anwesende Polizisten wurden schon im voraus ermahnt, daß sie, wenn das nächste Winzerfest stattfindet, zu gegebener Zeit aus der Landschaft zu verschwinden hätten. Dann habe die
    Polizei sozusagen freies Geleit für die Teilnahme an den Winzerfesten zu geben.
    Nur eines, verehrte Frau Kollegin, möchte ich hier klargestellt wissen. Den Hinweis darauf, daß die mit 0,8 Promille vorgesehene Ordnungswidrigkeit Reformgedanken des allgemeinen Strafrechts tangiere, kann ich nicht teilen. Die kurze Freiheitsstrafe, die Sie hier anklingen ließen, kommt doch in der Vorlage die sich auf 0,8 Promille bezieht, überhaupt nicht vor. 0,8 Promille als Ordnungswidrigkeit sollen mit Geld und einem zeitweiligen Fahrverbot zur Buße stehen — gar nichts von Freiheitsstrafe!
    Was die Hinweise darauf angeht, daß die persönliche Schuld klar sein müsse, ehe überhaupt etwas geahndet werden kann, so unterstreiche ich, daß es sich hier um einen Gefährdungstatbestand handelt. Wer im Walde raucht, gefährdet den Wald. Er kann Waldbrand auslösen. Er wird deshalb gebüßt oder gebußt; ich weiß nicht, wie man das genau nennt. Da kommt es auch nicht darauf an, ob einer sagt, er könne so sicher rauchen und seine Pfeife oder Zigarre so abschirmen, daß dabei nichts passiert. Gefährdung ist Gefährdung, und darauf allein wird abgestellt.
    Die Statistik wollen wir in aller Ruhe prüfen. Auch die ärztlichen Gutachten, die man sich hier gegenseitig hin- und herschiebt, wollen wir in aller Ruhe prüfen. Für mich ist ausschlaggebend, daß wir im Jahresdurchschnitt auf unseren Straßen 17 000 Tote haben, daß wir im Jahresdurchschnitt auf unseren Straßen zwischen 450 000 und 500 000 Verletzte haben, manche darunter als Krüppel bis zum Lebensende, und daß wir im Jahresdurchschnitt auf unseren Straßen einen Sachschaden zwischen 6 und 7 Milliarden DM haben. An all den Unfällen, wo es Tote, Verletzte und Sachschaden gibt, sind mindestens zu einem Viertel alkoholisierte Fahrer beteiligt. Das genügt mir, um hier mitzuhelfen, daß ein Riegel vorgeschoben wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie zeigten Ungeduld, daß Sie die Vorlage des Kabinetts hier noch nicht haben. Das hängt lediglich damit zusammen, daß sie auf dem ordentlichen Weg anmarschiert, nämlich zunächst über den Bundesrat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen? — Herr Müller-Emmert, bitte sehr, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Müller-Emmert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie, daß auch ich einige ganz kurze Anmerkungen mache.
    Die erste ist die, daß ich die Besorgnis von Frau Kollegin Diemer-Nicolaus bezüglich des politischen Strafrechts in keiner Weise teile. Ich bin der Auffassung, daß die beiden großen Fraktionen dieses Hauses auch in der Frage der Lösung des illegalen Staatsgeheimnisses einen wesentlichen Schritt vorangekommen sind. Schließlich und letztlich hat vor



    Dr. Müller-Emmert
    einer Woche im Ausschuß eine Abstimmung stattgefunden, die eine Lösung erbrachte — Sie wissen dies, Frau Kollegin Diemer-Nicolaus —, mit der wir wohl alle zufrieden sein können und die, wie ich meine, auch alle Fraktionen schließlich und endlich akzeptieren werden.
    Ich darf noch sagen, daß dank der guten Zusammenarbeit des Justizministeriums mit dem Strafrechtsausschuß die Reform des politischen Strafrechts in erheblicher Weise beschleunigt werden konnte und daß wir mit aller Sicherheit — es sei denn, daß etwas dazwischenkommt, was niemand voraussehen kann — im Mai dieses Jahres das politische Strafrecht im Hause in Form der Achten Strafrechtsnovelle verabschieden werden. Diese Feststellung muß hier schon deshalb gemacht werden, weil der Strafrechtsausschuß seine Arbeit mehr im Hintergrund erledigt, gar nicht so sehr Gelegenheit hat, an die Öffentlichkeit zu treten und markante Reden zu halten, aber die ganzen Jahre über, immerhin schon seit 1963, bis heute — ich darf dies wohl sagen — in bienenfleißiger Arbeit vieles geleistet hat.
    Viele Kollegen wissen leider nicht, daß die Reform des Strafrechts ein sehr schwieriges Gebiet ist. Seit dem 1. Januar 1900 ist kein größeres Gesetzgebungswerk als die Reform des Strafgesetzbuches in einem deutschen Parlament eingebracht worden. Dieses Gesetzgebungswerk umfaßt immerhin 700 Seiten und, wenn Sie auch das wissen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, es wiegt drei Pfund. Das bloß am Rande.
    Ich benutze die Gelegenheit, um dem Hohen Hause mitzuteilen, daß der Strafrechtsausschuß in seiner Arbeit sehr gut vorangeschritten ist und daß wir, wie gesagt, einen sehr wesentlichen Teilabschnitt, nämlich die Reform des politischen Strafrechts, im Mai dieses Jahres verabschieden werden.
    Ich möchte noch ganz kurz zu einem weiteren Punkt Stellung nehmen in dem Wissen, daß wir heute keine erste Lesung irgendeines Gesetzgebungswerks durchführen. Aber wenn schon Frau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus und der Herr Justizminister einen Punkt angesprochen haben, der in der Öffentlichkeit sehr Aufsehen erregt hat, meine ich, wäre es unvollständig, wenn nicht auch jemand, der sich bisher mit diesen Problemen beschäftigt hat, ebenfalls in der gebotenen Kürze seine Meinung sagte. Ich meine das Problem der 0,8-PromilleGrenze. Hier bin ich nicht hundertprozentig mit dem Herrn Bundesjustizminister einer Meinung. Ich möchte hierzu nur ganz kurz sagen, daß die ursprünglichen Vorstellungen der zuständigen Ministerien immerhin dahin gingen, daß derjenige, der 0,8 Promille Alkohol und mehr im Blut hat, zukünftig mit einer Strafandrohung bis zu einem Jahr Gefängnis belegt werden sollte, wozu auch noch eine Geldstrafenandrohung bis zu 10 000 DM und schließlich auch noch das Fahrverbot kommen sollten. Auf diese Weise wären sehr viele Bürger mit einer diskriminierenden Strafe belegt worden, wiewohl nicht festgestanden hätte, daß sie wirklich und erstlich fahruntüchtig gewesen sind. Ich begrüße insofern, daß der Herr Bundesjustizminister und der Herr
    Bundesverkehrsminister in diesem Punkt, was die Einteilung, die Klassifizierung dieses Deliktes in strafmäßiger Hinsicht betrifft, die Kritik in der Öffentichkeit akzeptiert haben und ihre ursprünglichen Vorstellungen zurückgenommen haben und nunmehr dafür sind, daß die Trunkenheit am Steuer, besser gesagt: eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille und mehr, ohne daß eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen worden ist, nicht als ein diskriminierendes Vergehen, sondern zukünftig als Verwaltungs-, als Ordnungsunrecht geahndet wird. Das erachte ich für sehr richtig.