Rede:
ID0516645400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 82
    1. in: 5
    2. der: 5
    3. Einzelplan: 5
    4. —: 5
    5. den: 3
    6. Lesung: 3
    7. zweiter: 3
    8. ich: 2
    9. die: 2
    10. dem: 2
    11. zu: 2
    12. 06: 2
    13. Dr.: 2
    14. Berichterstatter: 2
    15. das: 2
    16. Wort: 2
    17. Meine: 1
    18. Damen: 1
    19. und: 1
    20. Herren,: 1
    21. empfehle: 1
    22. Antragstellern: 1
    23. Tat,: 1
    24. Eingangsformel: 1
    25. Umdruck: 1
    26. 398: 1
    27. entsprechend: 1
    28. formulieren.: 1
    29. Die: 1
    30. Abstimmung: 1
    31. überEntschließungsanträge: 1
    32. findet: 1
    33. ohnehin: 1
    34. erst: 1
    35. nach: 1
    36. dritten: 1
    37. statt.Keine: 1
    38. weiteren: 1
    39. Wortmeldungen: 1
    40. 06.: 1
    41. Abstimmung!: 1
    42. Wer: 1
    43. zuzustimmen: 1
    44. wünscht,: 1
    45. bitte: 1
    46. um: 1
    47. ein: 1
    48. Handzeichen.: 1
    49. Gegenprobe!: 1
    50. Enthaltungen?: 1
    51. Bei: 1
    52. einigen: 1
    53. Enthaltungen: 1
    54. ist: 1
    55. angenommen.Ich: 1
    56. rufe: 1
    57. 07: 1
    58. auf:: 1
    59. 07Geschäftsbereich: 1
    60. des: 1
    61. Bundesministers: 1
    62. Justiz—: 1
    63. Drucksache: 1
    64. V/2707: 1
    65. Berichterstatter:: 1
    66. Abgeordneter: 1
    67. TambléIch: 1
    68. frage,: 1
    69. ob: 1
    70. Herr: 1
    71. wünscht.: 1
    72. Der: 1
    73. verzichtet.: 1
    74. Ich: 1
    75. eröffne: 1
    76. Beratung: 1
    77. Lesung.: 1
    78. Wird: 1
    79. gewünscht?: 1
    80. Frau: 1
    81. Abgeordnete: 1
    82. Diemer-Nicolaus!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 8671 A Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Wurbs: Angebliche Unmöglichkeit für Hausbzw. Wohnungseigentümer in schwarzen Kreisen, trotz Gestellung einer Ersatzwohnung und Zahlung einer Abfindungssumme in ihr eigenes Haus einzuziehen Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8671 B Frage des Abg. Bühler: Fälle von Untätigbleiben der Justizbehörden bei Störungen der öffentlichen Ordnung Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 8671 D Bühler (CDU/CSU) 8672 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Genügende Beachtung und Anwendung der Gesetze zum Schutze der Jugend durch die Staatsanwaltschaften? Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8672 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 8672 B Fragen des Abg. Brück (Holz) : Zuteilung von Frequenzen zum Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8672 D Brück (Holz) (SPD) 8673 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8673 D Berkhan (SPD) 8674 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Betriebs- und Organisationsplan der Deutschen Bundespost für Berlin — Vermeidung von Benachteiligungen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8674 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 8674 C Frage des Abg. Dr. Imle: Ausgabenreste von 1967 für Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von Hassel, Bundesminister . . . . 8674 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Wissenschaftsattachés in den großen Industriestaaten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 B Dr. Lohmar (SPD) 8675 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschlag zur Gründung einer gemeinsamen Technischen Hochschule im Rahmen der EWG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 D Dr. Lohmar (SPD) 8676 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 8676 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8676 D Raffert (SPD) . . . . . . . . 8677 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8677 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 8677 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8677 D Frage des Abg. Weigl: ERP-Kredite für Fremdenverkehrsmaßnahmen in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8678 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Dr. Enders (SPD) 8678 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 8678 D Porsch (FDP) 8679 A Frage des Abg. Jung : Angebliche Herabsetzung der Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre 8679 B Frage des Abg. Jung: Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos für ältere, nicht mehr zu befördernde Offiziere 8679 B Frage des Abg. Cramer: Zeitungsmeldungen betr. Fehlen von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen . 8679 B Frage des Abg. Dröscher: Frage einer Genehmigung von Jugoslawienreisen für nicht mit Verschlußsachen befaßte Bundeswehrangehörige Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 B Dröscher (SPD) 8679 C Frage des Abg. Richter: Etwaige Umwandlung der Schule für Innere Führung in eine G 1-Schule Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 D Berkhan (SPD) 8680 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8680 B Frage des Abg. Richter: Forschungen der „Wehrsoziologischen Forschungsgruppe" an der Kölner Universität Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8680 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8680 D Frage des Abg. Richter: Möglichkeit einer Verlegung der Tiefflugverbindungsstrecke im Raum Ellwangen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8680 D Berkhan (SPD) 8681 A Fellermaier (SPD) 8681 B Fragen des Abg. Ollesch: Ärztliche Versorgung der Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8681 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 8682 A Frage des Abg. Ollesch: Selbständige Durchführung von Blutentnahmen durch Wehrpflichtige nach Sanitätskurzlehrgängen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 B Ollesch (FPD) 8682 B Fragen des Abg. Picard: Entwicklung von Elektromobilen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 C Picard (CDU/CSU) 8683 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 8683 C Frage des Abg. Schonhofen: Lage der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Deutschen Reichsbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8683 D Schonhofen (SPD) 8683 D Fragen des Abg. Dr. Freiwald: Mitfinanzierung des V-Bahn-Projektes der Deutschen Bundesbahn in der Stadt Frankfurt (Main) durch den Bund bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8684 B Dr. Freiwald (CDU/CSU) . . . . . 8684 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 8685 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8685 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) ; Berichte des Haushaltsausschusses -- Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/2709, zu V/2709) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Drucksache V/2078) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2802), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2797, zu V/2797) — Zweite und dritte Beratung — Westphal (SPD) 8686 A Gewandt (CDU/CSU) 8689 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8690 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8690 B Lange (SPD) 8691 C Opitz (FDP) 8692 C Brand (CDU/CSU) . . . . . . 8692 D Dr. Schiller, Bundesminister 8695 B, 8736 A Dr. Friderichs (FDP) 8700 B Ravens (SPD) 8706 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 8725 D Genscher (FDP) . . . . . . . 8730 C Ollesch (FDP) 8734 B, 8742 A Schoettle, Vizepräsident . . . 8741 A Dr. Arndt (Berlin/ Köln) (SPD) . . . 8741 B Büttner (SPD) 8741 C Dr. Schellenberg (SPD) 8742 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/2701) . . . 8710 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/2702) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 8710 C Frau Krappe (SPD) . . . . . . 8711 C Dr. Rutschke (FDP) 8712 A Brese (CDU/CSU) 8713 A Dr. Mommer (SPD) 8714 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8714 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 8715 A Picard (CDU/CSU) 8716 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8719 A Ertl (FDP) 8719 C Dorn (FDP) 8720 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 8721 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8722 B Dichgans (CDU/CSU) 8722 C Bauer (Würzburg) (SPD) 8724 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/2703) . . . . . . . . 8725 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache V/2706) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/2729) Bremer (CDU/CSU) 8743 A Dorn (FDP) 8743 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8750 B Dr. Even (CDU/CSU) 8750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8751 D Benda, Bundesminister . 8754 A, 8762 A Westphal (SPD) . . . . . . . . 8758 C Moersch (FPD) . . . . . . . . 8759 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8760 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8760 D Kubitza (FDP) 8761 B Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundes- ministers der Justiz (Drucksache V/2707) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8762 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8766 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 8766 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8767 D Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/2713) 8769 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/2721) Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8769 C Frau Korspeter (SPD) 8771 C Baier (CDU/CSU) 8773 C Dr. Rutschke (FDP) 8776 B von Hassel, Bundesminister . . . . 8776 D Nächste Sitzung 8778 Anlagen 8779 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8671 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8779 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Artzinger* 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 3. 4. Berendsen 6. 4. Beuster 4. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. van Delden 3. 4. Diekmann 3. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Frau Enseling 3. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Freiherr von Gemmingen 3. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Jahn (Marburg) 4. 4. Frau Klee *8 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 4. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Metzger * 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 3. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Wienand 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 399 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 302 a) werden 1. folgende Worte angefügt: „sowie für die Anstellung von Hilfskräften (personelle Bürokosten) monatlich bis zu 2000 DM jeweils gegen Nachweis.", 2. der Ansatz um 7 252 000 DM erhöht, 3. folgende Erläuterung ausgebracht: „Zu Tit. 302 a) Der Vorstand des Deutschen Bundestages kann Richtlinien für die Handhabung dieser Bestimmung erlassen." Bonn, den 2. April 1968 Dr. Klepsch Dr. Abelein Dr. Althammer Dr. Arnold Prinz von Bayern Blumenfeld Burger Damm Dichgans von Eckardt Frau Enseling Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Erpenbeck Franke (Osnabrück) Franzen Dr. Frerichs Frieler Dr. Giulini Frau Griesinger Härzschel Dr. Hammans Hanz (Dahlen) Dr. Hellige Dr. Hofmann (Mainz) Horstmeister Frau Holzmeister Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Frau Kalinke Kiep Knobloch Köppler Dr. Kraske Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher Meister Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Petersen Picard Dr. Prassler Dr. Preiß Rawe Dr. Rinsche Rollmann Rommerskirchen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schlager Schmidhuber Schmitt (Lockweiler) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Frau Stommel Stücklen Weigl Weiland Wendelborn Frau Dr. Wex Dr. Wörner Dr. Zimmermann Zink 8780 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Frau Jacobi (Marl) und Genosse zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 02.01 Tit. 101 ist die Planstellenübersicht der Besoldungsgruppen A 16 und A 15 wie folgt zu fassen: „Bes.-Gr. A 16 5 (7) Ministerialräte, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 15 8 (—) Parlamentsräte „Bes.-Gr. A 16 13 (33) Regierungsdirektoren, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 14 8 (—) Parlamentsräte 1 Regierungsbaudirektor 8 (—) wissenschaftliche Direktoren" Bonn, den 2. April 1968 Schmitt-Vockenhausen Frau Jacobi (Marl) Dichgans Anlage 4 Umdruck 415 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Mertes, Stein (Honrath) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, erstmalig im Rechnungsjahr 1969 in den Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft einen besonderen Titel „Rat für Formgebung" mit einem Betrag von 600 000 DM aufzunehmen. Bonn, den 3. April 1968 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Schmitt-Vockenhausen Schulte Strohmayr Mertes Frau Funcke Frau Dr. Heuser Jung Logemann Dr. Mühlhan Peters (Poppenbüll) Dr. Staratzke Graaff Stein (Honrath) Brand Dr. Burgbacher Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer Dr. Giulini Dr. Hudak Schmidhuber Dr. Serres Wieninger Anlage 5 Umdruck 402 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete — Drucksachen V/2078, V/2797 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zuge des Anpassungsvorgangs des Steinkohlenbergbaus können besondere Härten für diejenigen mit ständigen Arbeiten unter Tage oder den mit gleichgestellten Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer entstehen, die seit dem 31. Dezember 1948 ununterbrochen im Bergbau tätig sind und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihren Arbeitsplatz durch Stillegung verlieren, ohne die notwendigen Anwartschaftszeiten für die Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, im Dritten Teil des Gesamtsozialplans für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, die, falls eine Weiterbeschäftigung im Bergbau nicht möglich ist, betriebliche Lohnbeihilfen bzw. betriebliche Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit vorsieht. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 401 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 1. Der Ansatz bei Tit. 616 — Jahresleistung an die „Stiftung Warentest" — wird um 500 000 DM auf 3 500 000 DM heraufgesetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8781 2. Der Ansatz bei Tit. 973 b) — Verpflichtungen des Bundes aus der Übernahme der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken -- wird um 500 000 DM auf 7 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Bundeshaushaltsplan 1968 hier: Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2729 Der Bundestag wolle Beschließen: 1. In Kapitel 3604 Titel 305 wird die Zahl „12 800 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 2. In Kapitel 3604 Titel 306 wird die Zahl „15 400 000" durch die Zahl „11 400 000" ersetzt. 3. In Kapitel 3604 Titel 307 wird die Zahl „14 500 000" durch die Zahl „10 500 000" ersetzt. 4. In Kapitel 3604 Titel 308 wird die Zahl „18 500 000" durch die Zahl „11 500 000" ersetzt. 5. In Kapitel 3604 Titel 309 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 6. In Kapitel 3604 Titel 879 wird die Zahl „5 000 000" durch die Zahl „3 000 000" ersetzt. 7. In Kapitel 3604 Titel 951 wird die Zahl „8 000 000" durch die Zahl „4 000 000" ersetzt. 8. In Kapitel A 3604 Titel 950 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „1 500 000" ersetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Emwurts des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815), zuletzt geändert durch das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259, 1276), vorzulegen. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 398 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, h i e r : Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden wird folgende Aufgabenteilung vorgenommen: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs- und Forschungszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 2. April 1968 Kubitza Dorn Mischnick und Fraktion 8782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 10 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 302 — Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird ein Betrag von 1 000 000 DM eingesetzt. 2. In Tit. 604 — Beihilfen zum Lebensunterhalt an Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird anstelle des Betrages von 7 500 000 DM ein Betrag von 6 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung möge prüfen, ob die in Titel 607 vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Leistungen ausreichen, die sich aus dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur Anhebung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes ergeben und dem Bundestag darüber Bericht erstatten. Dieser Bericht soll gleichzeitig Vorschläge zu einer anderweitigen Finanzierung für den Fall enthalten, daß die Bundesregierung bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die in Titel 607 eingesetzten Mittel zu gering sind. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag teilt nicht die Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich unvertretbarer finanzieller Auswirkungen auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz. Er schlägt daher der Bundesregierung vor, ihre vorgetragene Absicht, gegebenenfalls von Art. 113 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, fallen zu lassen und einer baldmöglichsten Verabschiedung des Entwurfs in der Fassung der Ausschußbeschlüsse keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Äußerungen des zuständigen Ressortministers, von Hassel, im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler mit Vertretern der Heimkehrer und der Sowjetzonenflüchtlinge unverzüglich die Entwürfe 1. eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und 2. eines Leistungsgesetzes für Deutsche der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vorzulegen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8783 Anlage 14 Persönliche Bemerkung des Abgeordneten Dr. Müller (München) nach § 35 GO. Zur Bemerkung des Präsidenten des Bundestages: Die „New York Times" erscheint in Europa nicht. In Europa erscheint eine Zeitung namens „International Herald Tribune", an der die „New York Times" beteiligt ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 125) : In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Weltöffentlichkeit die Behauptung der nordvietnamesischen Parteizeitung "Nhan Dan" zurückgewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nach den USA an zweiter Stelle bei den militärischen Hilfeleistungen in Südvietnam stehe und mit 120 Piloten und 2500 technischen Experten in amerikanischen Uniformen an dem Krieg selbst teilnehme? Das Auswärtige Amt hat alle in Bonn vertretenen Presseagenturen unterrichtet, daß diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist. Ferner erfolgt die Richtigstellung über den Informationsfunk des BFA. Die nordvietnamesische Parteizeitung wiederholt im übrigen mit ihrer Behauptung einen Vorwurf, dessen die kommunistische Seite sich seit Jahren bedient, um die Bundesrepublik Deutschland zu verleumden. Einen Höhepunkt erreicht die Kampagne im Herbst 1966, als der „Vietnam-Ausschuß des afro-asiatischen Solidaritätsausschusses der Deutschen Demokratischen Republik" ein 40 Seiten starkes Pamphlet über die angebliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Vietnam-Krieg in Umlauf brachte. Die Bundesregierung hat niemals einen Zweifel daran aufkommen lassen, daß für sie ein militärisches Engagement in Vietnam nicht in Frage kommt. In der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. September 1966 hat sich der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Sehräder die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) zu eigen gemacht, daß nämlich „kein deutscher Bundeswehr-Angehöriger im Vietnam-Konflikt eingesetzt ist". Dies ist nach wie vor richtig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht ihre Aufgabe in Vietnam allein darin, die Leiden der Zivilbevölkerung lindern zu helfen. Die Bundesregierung hat deshalb neben der Entwicklungshilfe die deutsche humanitäre Hilfe für Südvietnam ins Leben gerufen, für die auch in diesem Jahr 30 Mio DM zur Verfügung stehen werden. Dieser deutsche Beitrag steht unter der von über 30 Staaten der freien Welt geleisteten zivilen Hilfe nach den Leistungen der USA an zweiter Stelle. Nach der jüngsten TETOffensive hat die Bundesregierung ein Sofort-HilfeProgramm im Werte von über 5 Mio DM eingeleitet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß die Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre herabgesetzt worden ist? Wäre es nicht möglich und wünschenswert, denjenigen älteren Offizieren, die nicht mehr befördert werden können, dies offen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos zu geben, damit wenigstens die vielfach belastenden Versetzungen für diese Offiziere vermieden werden? Eine Altersgrenze für Bataillonskommandeure ist nicht festgelegt. Eine gewisse Altersbegrenzung ergibt sich lediglich dadurch, daß auf diesen Dienstposten im allgemeinen Majore, die zum Oberstleutnant heranstehen oder jüngere Oberstleutnante verwendet werden sollen. Am 1. November 1967 betrug das Durchschnittsalter der Bataillonskommandeure des Heeres 46 Jahre. Es entfielen auf das Lebensalter von 40-44 Jahren 24,5 %, 45-49 Jahren 63,3 %, 50 und mehr Jahren 11,9 %. (Die letztgenannten Offiziere werden überwiegend in Bataillonen im Versorgungsbereich verwendet.) Lediglich ein Bataillonskommandeur der Heeresfliegertruppe war bei seiner Ernennung 35 Jahre alt. Eine allgemeine Verjüngung dürfte eintreten, wenn — etwa zu Beginn der 70er Jahre — Angehörige nichtkriegsgedienter Jahrgänge zur Verwendung als Bataillonskommandeure in größerer Zahl heranstehen. Ob ein Offizier, der die formalen Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, noch befördert werden kann, entscheidet sich häufig erst einige Jahre vor seiner Zurruhesetzung. In jedem Fall wird der Offizier durch ein Personalgespräch unterrichtet, daß eine Beförderung nicht mehr beabsichtigt ist. Es wird auch angestrebt, ihn im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse in seiner Endverwendung in einen Standort zu versetzen, der seinen persönlichen Wünschen entspricht. Leider ist dies nicht in jedem Falle möglich. Versetzungen von Offizieren, die ihren letzten Dienstgrad erreicht haben, werden nur aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen vorgenommen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/ 2793 Frage 24) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach dem Bundesverteidigungsministerium bzw. den Wehrkreisverwaltungen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen nicht zur Verfügung stehen? 8784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Der Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung enthält im Kapitel 14 12 einen Titel 572 mit der Zweckbestimmung „Umsiedlung und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Flugplätzen". Die bei dieser Haushaltsstelle für das Rechnungsjahr 1968 veranschlagten 12 Millionen DM sind fast ausschließlich für bereits eingeleitete Umsiedlungsmaßnahmen bestimmt, die aus Gründen der Flugsicherheit durchgeführt werden müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz. Zuwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung militärischer Flugplätze können nach den Erläuterungen zu oben genanntem Titel nur bei kleineren Baumaßnahmen (z. B. für Doppelfenster) in besonders begründeten Einzelfällen aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht im einzelnen in die Sache einsteigen — das würde sehr lange dauern —, sondern nur zwei ganz kurze Bemerkungen machen.
    Erstens. Die Eingangsformel des Entschließungsantrages Umdruck 398 lautet: „Der Bundestag wolle beschließen: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden wird folgende Aufgabenteilung vorgenommen . . ." Ich kann nur sagen: Schön wär's, wenn der Deutsche Bundestag per Umdruck 398 einen solchen Beschluß fassen könnte. Ohne mich jetzt mit dem Inhalt auseinanderzusetzen: ich verstehe das so — und die Ausschußberatungen werden Gelegenheit geben, die Eingangssätze anders zu formulieren , daß in Richtung der sachlichen Ziele, die Sie im einzelnen aufzeigen, gearbeitet werden soll.
    Zweite Bemerkung: Spitzenfinanzierung. Herr Kollege Kubitza, wir sehen, daß die Problematik in den Jahren ab 1969 da ist. Ich will nur die Gelegenheit benutzen, den Grund dafür zu sagen; oder genauer gesagt: zwei Gründe.
    Zum einen haben wir natürlich ein Konkurrenzverhältnis mit zwangsläufigen finanziellen Auswirkungen zwischen der Frage: Was soll zur Durchführung der Olympiade getan werden? und dieser Sache. Das ist eine Frage des insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens.
    Der zweite Punkt aber, auf den ich hinweisen möchte, weil er bisher nicht zur Sprache gekommen ist, ist der Umstand, daß leider, zu meinem großen Bedauern, die Spitzenfinanzierung der Turn- und Sportstätten nicht in dem Katalog der Gemeinschaftsaufgaben steht, wie es die Bundesregierung angestrebt hat. Das ist der zweite Grund, und das macht die Dinge so schwierig.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich empfehle den Antragstellern in der Tat, die Eingangsformel in dem Umdruck 398 entsprechend zu formulieren. Die Abstimmung über
Entschließungsanträge findet ohnehin erst nach der dritten Lesung statt.
Keine weiteren Wortmeldungen zu Einzelplan 06. Abstimmung! Wer dem Einzelplan 06 in zweiter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Einzelplan 06 in zweiter Lesung angenommen.
Ich rufe den Einzelplan 07 auf: Einzelplan 07
Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
— Drucksache V/2707
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Tamblé
Ich frage, ob der Herr Berichterstatter das Wort wünscht. — Der Berichterstatter verzichtet. Ich eröffne die Beratung in zweiter Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Herr Bundesjustizminister! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Es wäre an sich reizvoll, im Rahmen einer Haushaltsberatung einmal über die grundsätzliche Frage zu sprechen, wie ein moderner Rechtsstaat gestaltet sein muß, wie die Reform wichtiger Gesetze erfolgen muß, damit sie auch unseren veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Der Anfang dazu ist allerdings gemacht. Ich werde mich nur in Anbetracht der vorgerückten Stunde nicht sehr lange dazu äußern, sondern mich auf wenige Anmerkungen beschränken.
    Zunächst darf ich das eine sagen, Herr Justizminister: Wenn ich mir überlegt habe, was das Justizministerium im letzten Jahr geleistet hat, wozu wir als Freie Demokraten ein Ja sagen können, wenigstens im Grundsätzlichen, so darf ich insofern auf Ankündigungen hinweisen, die Sie in letzter Zeit gemacht haben. Ich darf hier erwähnen — als Mitglied des Sonderausschusses interessiert mich das natürlich besonders —, daß die Vorlage eines Kastrationsgesetzes angekündigt ist. Ich weiß zu gut aus Veranstaltungen, welche Sorge gerade auch bei den Müttern hinsichtlich der Triebverbrecher herrscht und daß etwas getan werden muß. Ich begrüße es, daß, wie ich aus einer Veröffentlichung im Bulletin entnommen habe, die sehr schwierigen Fragen der Sterilisation in diesem Gesetz nicht enthalten sein sollen. Wir werden uns, wenn uns ein entsprechendes Gesetz vorliegt, über diese Frage noch eingehend unterhalten müssen.
    Als zweites begrüßen wir Freie Demokraten, daß die Forderung, die wir schon längere Zeit erhoben hatten, auf Vorlage einer Reform des Unehelichenrechts erfüllt worden ist. Wir hoffen nur, daß der Rechtsausschuß, von dem ich ja zu meiner größten Überraschung in der letzten Woche gehört habe, er sei nicht überlastet — das wurde von einem Vertreter der Regierungskoalition gesagt —, noch Zeit



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    findet, diese sehr schwierige Materie eingehend zu beraten. Ich darf aber in diesem Zusammenhang auf eines aufmerksam machen: Für diese Reform lagen entsprechende Vorarbeiten schon aus der Zeit vor, als unser Parteifreund Bucher Justizminister war. Diese Vorarbeiten waren doch auch eine wesentliche Erleichterung für Sie, Herr Bundesjustizminister, wenn Sie natürlich auch Ihre eigene Handschrift in diese Vorlage hineingeschrieben haben.
    Ich begrüße weiterhin, daß Sie die Strafvollzugskommission berufen haben. Daß gleichzeitig mit dem Sonderausschuß diese Kommission berät, ist eine wesentliche Hilfe und Ergänzung für unsere Beratungen im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform.
    Weiter begrüße ich, daß auch ein Straftilgungsgesetz angekündigt ist. Sie hatten ja schon aus unserer Anfrage vor einigen Wochen entnommen, für wie dringend notwendig wir Freien Demokraten eine Reform dieser gesetzlichen Bestimmungen erachten. Denn es nutzt uns nichts, daß wir jetzt bei der Strafrechtsreform die besten Reformen im kriminalpolitischen Teil vornehmen, wenn nachher selbst bei geringfügigen Verurteilungen das „vorbestraft" zehn Jahre lang — nach fünf Jahren noch mit einer beschränkten Auskunftspflicht — derartigen Verurteilten wie ein Klotz am Bein hängt.
    Nach der Osterpause werden wir uns im Plenum mit dem Staatsschutzrecht befassen. Die Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums haben uns im Sonderausschuß Strafrecht eine sehr qualifizierte Hilfe geleistet, so daß die Ausschußvorlage sich ganz wesentlich von der ursprünglichen Regierungsvorlage unterscheiden wird.
    Wenn ich soeben die Pluspunkte genannt habe, so kommen jetzt natürlich auch einige Wermutstropfen. Gerade wenn ich an das Staatsschutzrecht denke, bedaure ich, daß es nicht möglich gewesen ist, eine Lösung für drei Probleme zu finden, die für uns Freie Demokraten von Bedeutung sind, nämlich einmal für die Frage, inwieweit Zeitungen und Zeitschriften, die in der DDR regelmäßig erscheinen, in gleicher Weise auch in der Bundesrepublik gekauft werden können. Ich bedaure, daß die Frage des illegalen Staatsgeheimnisses bisher im Ausschuß noch nicht eine Lösung gefunden hat, die von uns im vollen Umfang akzeptiert würde. Ein ganz großes Bedauern bezieht sich darauf, Herr Bundesjustizminister, daß die Probleme, die wir mit unserer Großen Anfrage angeschnitten hatten — nämlich die Notwendigkeit, in allen politischen Verfahren eine Rechtsmittelinstanz zu haben —, nicht zusammen mit der Reform des materiellen Strafrechts gelöst werden. Wir bedauern ebenso, daß die indirekten Zeugen nach wie vor keine gesetzliche Regelung finden und daß auch das Sachverständigenproblem ungelöst bleibt.
    Ich denke weiter an andere Fragen, bei denen wir noch Vorbehalte haben und zu denen Sie eine Gesetzesvorlage angekündigt haben. Ich verweise insofern auf die Ausführungen, die Sie am letzten Samstag in Karlsruhe bei der Einführung des neuen Präsidenten des Bundesgerichtshofs gemacht haben, insbesondere auf Ihre Ausführungen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Wir verkennen keineswegs, daß der Bundesgerichtshof nicht zu groß sein darf, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu erhalten. Aber es muß doch sehr sorgfältig überlegt werden, ob diese Reformvorschläge mit der Absicht, ein derartiges Zeitgesetz zu machen, sich als richtig erweisen werden.
    Ich darf jetzt einmal etwas in aller Offenheit sagen, Herr Bundesjustizminister. In der letzten Legislaturperiode, als die SPD noch in der Opposition war, haben wir uns sehr eingehend darüber unterhalten, wie eine Revision in Zivilsachen ausgestaltet werden sollte, ob die Streitwertrevision erhalten bleiben sollte — die SPD war dagegen — oder ob es ausschließlich zu einer Grundsatzrevision kommen sollte. Ich habe den Eindruck, daß in den fünf Jahren dieses Zeitgesetzes die SPD den Wunsch hat, mit Ihnen als Justizminister das zu erreichen, was damals für die Gestaltung der Revision abgelehnt worden ist.
    Was wir Freien Demokraten schon lange gefordert haben, dafür setzen auch Sie sich nun ein, nämlich dafür, daß Familiengerichte geschaffen werden. Nun, Herr Justizminister, diese Gerichte beim Amtsgericht zu bilden, deutet darauf hin, daß von unserem viergliedrigen Aufbau abgewichen werden und es zu dem auch von der SPD gewünschten dreigliedrigen Aufbau kommen soll. Nach 1945, als das Gerichtswesen wiederaufgebaut wurde, hatten wir in Baden-Württemberg auch bei den Landgerichten nur ein en Richter. Wir waren dann froh, als wieder Kammern gebildet wurden.
    Noch ein anderes: Wir Freien Demokraten haben eine Reform des § 48 Abs. 2 des Ehegesetzes gefordert. Es ist eine Eherechtskommission gebildet worden. Wir haben nichts gegen diese Eherechtskommission. Aber uns bedrückt, daß der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen die Bildung dieser Kommission zum Anlaß genommen hat, die Behandlung unseres Antrags für nicht notwendig zu erklären, ihn als durch diese Familienrechtskommission erledigt zu betrachten, und daß es uns im Rechtsausschuß nicht gelungen ist, zu erreichen, daß diese Reform überhaupt in absehbarer Zeit auf die Tagesordnung gesetzt wird.
    Genauso geht es mit einer anderen Forderung von uns, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht für die Presse bezieht. Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen hat vorhin gemeint, ein Rahmengesetz des Bundes sei nicht notwendig. Da aber in den verschiedenen Landespressegesetzen die Frage unterschiedlich behandelt wird, zeigt sich, wie dringend notwendig es ist, daß das Zeugnisverweigerungsrecht eine einheitliche Regelung erfährt.
    Herr Justizminister, Sie können natürlich jetzt einwenden — —

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie müssen unterscheiden zwischen Strafprozeßordnung und Presserecht in dieser Frage!)

    — Ich will im Augenblick die Sache nicht vertiefen, Herr Kollege. — Sie können mir natürlich einwenden: Das sind Dinge, die liegen jetzt in der Hand des Bundestages. Aber, Herr Justizminister, ich bin



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    der Auffassung, daß Sie bei dem Ansehen, das Sie hei den beiden Koalitionspartnern haben, bei den Abgeordneten der beiden Koalitionsparteien dahin wirken können, daß auch diese beiden noch dringlich notwendigen Reformen in dieser Legislaturperiode behandelt werden, und daß Sie dann auch offene Ohren finden. Ich würde es bedauern, wenn diese zwei Reformen andernfalls unter dem Motto erledigt — bzw. nicht erledigt — würden: Worüber wir nicht einig sind, das klammern wir aus.
    Jetzt kommt zum Schluß ein sehr großes Bedenken bei uns, Herr Justizminister. Was mich so außerordentlich verwundert hat, ist die Hartnäckigkeit, mit der versucht wird, jetzt die 0,8-Promille-Grenze für die Strafbarkeit einzuführen. Da können Sie wieder sagen: „Warum sprechen Sie das jetzt bei dem Justizministerium an? Das ist ja nicht mehr zuständig. Federführend ist das Verkehrsministerium." — Aber ausgegangen ist es zuerst einmal vom Bundesjustizministerium. Das Bundesjustizministerium hat sich doch wiederholt in den vergangenen Monaten, und zwar bereits außerordentlich ausführlich, mit diesem Problem befaßt. Ich verweise insofern auf die Kleine Anfrage, die in Drucksache V/2366 auf nicht weniger als sieben Seiten in einer außerordentlich ausführlichen Weise beantwortet wurde. Zuerst bestand wohl auch im Bundesjustizministerium die Absicht, einen strafbaren Tatbestand zu schaffen. Aber dann kamen die Bedenken, daß das nicht möglich sei. Selbst der Herr Kollege Müller-Emmert hat es als einen „kriminalpolitischen Unfug" bezeichnet. Das spricht doch Bände. Dann wurde ausgewichen, dann wurde gesagt: „Nein, nicht mehrstrafbar, aber eine Ordnungswidrigkeit." — Aber, Herr Justizminister, die Bedenken, die gegen eine derartige Regelung — auch als Ordnungswidrigkeit — bestehen, sind doch nach wie vor vorhanden.
    Es wäre reizvoll, schon heute ganz ausführlich dazu Stellung zu nehmen — nicht so ausführlich, wie Sie es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage taten —; aber es kommt dafür ein späterer Zeitpunkt. Ich möchte nur auf die wichtigsten Gesichtspunkte hinweisen. Es muß doch gerade Ihnen als einem so qualifizierten Juristen außerordentlich zu denken geben, daß zwei so maßgebliche Professoren wie Herr Bockelmann und Herr Schröder gegen eine derartiges Gefährdungsdelikt sind. Sie haben ganz außerordentlich starke Bedenken, und zwar vom Rechtsdogmatischen her. Die Verkehrsdelikte einschließlich der Trunkenheitsdelikte sind im Rahmen unseres gesamten Rechtssystems zu sehen. Wir können nicht eine Strafrechtsreform machen, bei der wir uns gegen die kurzfristige Freiheitsstrafe wenden, bei der wir von erfolgsqualifizierten Delikten absehen, bei der wir vom Schuldstrafrecht ausgehen und nur eine der Schuld entsprechende Strafe aussprechen wollen, und dann ausgerechnet bei dem Personenkreis, der normalerweise eingeordnet ist, der sich aber im Verkehr etwas zu schulden kommen läßt, auf einmal alles das zu vergessen, was an modernen strafrechtswissenschaftlichen Forderungen sonst aufgestellt wird. Man setzt die Strafe nicht zur Bewährung aus. Man verhängt kurzfristige Freiheitsstrafen in einem außerordentlichen Umfang.
    Man schafft abstrakte Gefährdungstatbestände — ob
    als Straftatbestände oder als Ordnungswidrigkeit.
    Herr Justizminister, da grundsätzlich auf die konkrete, die individuelle Schuld abgestellt wird, ist ein derartiges abstraktes Gefährdungsdelikt nur zu verantworten, wenn tatsächlich einwandfrei nachgewiesen ist, daß dann weitaus überwiegend ein sozial schädliches Verhalten — nämlich Fahruntüchtigkeit — vorliegt, das nicht geduldet werden kann. Wie steht es damit? Wie steht es mit der Grenze von 0,8 Promille? — Sehen Sie, ich komme aus Baden-Württemberg, einem Land, in dem der Wein sehr regelmäßig getrunken wird. In der „Motorwelt" heißt es, daß ein gesunder Mann mit normalem Körpergewicht — natürlich nicht mit leerem Magen, nicht übermüdet und nicht überstürzt trinkend — schon nach einem Viertel Weißwein oder nach zweieinhalb kleinen Gläsern Bier 0,5 Promille hat. Wie schnell sind dann 0,8 Promille erreicht, und wie viele sind dann noch fahrtüchtig. Ein sozial schädliches Verhalten ist aber doch dann gegeben, wenn Fahruntüchtigkeit vorliegt. Diese kann schon bei einem geringeren Promillesatz bestehen, wenn z. B. jemand auf nüchternen Magen morgens etwas trinkt und es nicht vertragen kann oder wenn jemand nicht an Alkohol gewöhnt ist.
    Wenn Sie die Grenze bei 0,8 Promille festsetzen, werden Sie nicht damit rechnen können, daß ein solches Gesetz überhaupt eingehalten wird.
    Was ist nun eigentlich von den Statistiken zu halten, den Statistiken, die auch in Ihrer ausführlichen Antwort enthalten sind, um nachzuweisen, daß die überwiegende Mehrheit tatsächlich schon bei 0,8 Promille nicht mehr fahrtüchtig ist? Der Herr Verkehrsminister Leber hat bei der Pressekonferenz, auf der er den Gesetzentwurf vertreten hat, ausgeführt, daß das Risiko, daß ein Mensch durch einen Unfall getötet oder verletzt werde, bei 0,8 Promille viermal größer sei als sonst. Diese Meinung stützt sich, wie auch die Antwort auf die Kleine Anfrage, auf eine Ausarbeitung von Freudenberg „Die Gefährlichkeit des Kraftfahrers nach dem Grade seiner Blutalkoholkonzentration". Die Berechnungen von Herrn Freudenberg beruhen auf statistischem Material aus Toronto in Kanada aus dem Jahre 1955, Evanston in den USA aus dem Jahre 1938 und auf Material aus Preßburg aus dem Jahre 1958. Verschieden sind nicht nur die Länder und die Jahreszahlen, sondern es kommt noch folgendes hinzu: Für diese drei Statistiken, aus denen Herr Freudenberg seine Schlußfolgerungen zieht und auf die sich auch das Justizministerium und das Verkehrsministerium stützen, sind die Fahrer ganz zufällig ausgewählt und auf ihren Blutalkoholgehalt untersucht worden. Gegenübergestellt wurden Unfallschuldige aus Toronto, Unfallverletzte aus Evanston und Unfallbeteiligte aus Preßburg. Solche Statistiken sind doch unbrauchbar.
    Außerdem hat die Diskussion um die Promille-Grenze dazu geführt, daß von zwei Wissenschaftlern gesagt wird: Für die Fahruntüchtigkeit ist nicht der Blutalkohol ausschlaggebend, sondern der Alkoholspiegel im Gehirrn.



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Ich möchte deshalb bitten, sehr zu überlegen, ob es wirklich richtig ist, dem Hohen Hause ein derartiges Gesetz vorzulegen. Das Kabinett hat es wohl verabschiedet, aber erhalten habe ich es noch nicht.