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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 8671 A Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Wurbs: Angebliche Unmöglichkeit für Hausbzw. Wohnungseigentümer in schwarzen Kreisen, trotz Gestellung einer Ersatzwohnung und Zahlung einer Abfindungssumme in ihr eigenes Haus einzuziehen Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8671 B Frage des Abg. Bühler: Fälle von Untätigbleiben der Justizbehörden bei Störungen der öffentlichen Ordnung Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 8671 D Bühler (CDU/CSU) 8672 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Genügende Beachtung und Anwendung der Gesetze zum Schutze der Jugend durch die Staatsanwaltschaften? Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8672 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 8672 B Fragen des Abg. Brück (Holz) : Zuteilung von Frequenzen zum Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8672 D Brück (Holz) (SPD) 8673 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8673 D Berkhan (SPD) 8674 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Betriebs- und Organisationsplan der Deutschen Bundespost für Berlin — Vermeidung von Benachteiligungen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8674 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 8674 C Frage des Abg. Dr. Imle: Ausgabenreste von 1967 für Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von Hassel, Bundesminister . . . . 8674 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Wissenschaftsattachés in den großen Industriestaaten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 B Dr. Lohmar (SPD) 8675 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschlag zur Gründung einer gemeinsamen Technischen Hochschule im Rahmen der EWG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 D Dr. Lohmar (SPD) 8676 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 8676 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8676 D Raffert (SPD) . . . . . . . . 8677 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8677 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 8677 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8677 D Frage des Abg. Weigl: ERP-Kredite für Fremdenverkehrsmaßnahmen in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8678 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Dr. Enders (SPD) 8678 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 8678 D Porsch (FDP) 8679 A Frage des Abg. Jung : Angebliche Herabsetzung der Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre 8679 B Frage des Abg. Jung: Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos für ältere, nicht mehr zu befördernde Offiziere 8679 B Frage des Abg. Cramer: Zeitungsmeldungen betr. Fehlen von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen . 8679 B Frage des Abg. Dröscher: Frage einer Genehmigung von Jugoslawienreisen für nicht mit Verschlußsachen befaßte Bundeswehrangehörige Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 B Dröscher (SPD) 8679 C Frage des Abg. Richter: Etwaige Umwandlung der Schule für Innere Führung in eine G 1-Schule Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 D Berkhan (SPD) 8680 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8680 B Frage des Abg. Richter: Forschungen der „Wehrsoziologischen Forschungsgruppe" an der Kölner Universität Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8680 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8680 D Frage des Abg. Richter: Möglichkeit einer Verlegung der Tiefflugverbindungsstrecke im Raum Ellwangen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8680 D Berkhan (SPD) 8681 A Fellermaier (SPD) 8681 B Fragen des Abg. Ollesch: Ärztliche Versorgung der Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8681 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 8682 A Frage des Abg. Ollesch: Selbständige Durchführung von Blutentnahmen durch Wehrpflichtige nach Sanitätskurzlehrgängen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 B Ollesch (FPD) 8682 B Fragen des Abg. Picard: Entwicklung von Elektromobilen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 C Picard (CDU/CSU) 8683 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 8683 C Frage des Abg. Schonhofen: Lage der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Deutschen Reichsbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8683 D Schonhofen (SPD) 8683 D Fragen des Abg. Dr. Freiwald: Mitfinanzierung des V-Bahn-Projektes der Deutschen Bundesbahn in der Stadt Frankfurt (Main) durch den Bund bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8684 B Dr. Freiwald (CDU/CSU) . . . . . 8684 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 8685 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8685 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) ; Berichte des Haushaltsausschusses -- Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/2709, zu V/2709) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Drucksache V/2078) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2802), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2797, zu V/2797) — Zweite und dritte Beratung — Westphal (SPD) 8686 A Gewandt (CDU/CSU) 8689 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8690 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8690 B Lange (SPD) 8691 C Opitz (FDP) 8692 C Brand (CDU/CSU) . . . . . . 8692 D Dr. Schiller, Bundesminister 8695 B, 8736 A Dr. Friderichs (FDP) 8700 B Ravens (SPD) 8706 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 8725 D Genscher (FDP) . . . . . . . 8730 C Ollesch (FDP) 8734 B, 8742 A Schoettle, Vizepräsident . . . 8741 A Dr. Arndt (Berlin/ Köln) (SPD) . . . 8741 B Büttner (SPD) 8741 C Dr. Schellenberg (SPD) 8742 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/2701) . . . 8710 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/2702) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 8710 C Frau Krappe (SPD) . . . . . . 8711 C Dr. Rutschke (FDP) 8712 A Brese (CDU/CSU) 8713 A Dr. Mommer (SPD) 8714 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8714 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 8715 A Picard (CDU/CSU) 8716 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8719 A Ertl (FDP) 8719 C Dorn (FDP) 8720 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 8721 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8722 B Dichgans (CDU/CSU) 8722 C Bauer (Würzburg) (SPD) 8724 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/2703) . . . . . . . . 8725 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache V/2706) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/2729) Bremer (CDU/CSU) 8743 A Dorn (FDP) 8743 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8750 B Dr. Even (CDU/CSU) 8750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8751 D Benda, Bundesminister . 8754 A, 8762 A Westphal (SPD) . . . . . . . . 8758 C Moersch (FPD) . . . . . . . . 8759 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8760 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8760 D Kubitza (FDP) 8761 B Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundes- ministers der Justiz (Drucksache V/2707) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8762 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8766 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 8766 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8767 D Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/2713) 8769 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/2721) Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8769 C Frau Korspeter (SPD) 8771 C Baier (CDU/CSU) 8773 C Dr. Rutschke (FDP) 8776 B von Hassel, Bundesminister . . . . 8776 D Nächste Sitzung 8778 Anlagen 8779 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8671 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8779 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Artzinger* 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 3. 4. Berendsen 6. 4. Beuster 4. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. van Delden 3. 4. Diekmann 3. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Frau Enseling 3. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Freiherr von Gemmingen 3. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Jahn (Marburg) 4. 4. Frau Klee *8 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 4. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Metzger * 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 3. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Wienand 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 399 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 302 a) werden 1. folgende Worte angefügt: „sowie für die Anstellung von Hilfskräften (personelle Bürokosten) monatlich bis zu 2000 DM jeweils gegen Nachweis.", 2. der Ansatz um 7 252 000 DM erhöht, 3. folgende Erläuterung ausgebracht: „Zu Tit. 302 a) Der Vorstand des Deutschen Bundestages kann Richtlinien für die Handhabung dieser Bestimmung erlassen." Bonn, den 2. April 1968 Dr. Klepsch Dr. Abelein Dr. Althammer Dr. Arnold Prinz von Bayern Blumenfeld Burger Damm Dichgans von Eckardt Frau Enseling Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Erpenbeck Franke (Osnabrück) Franzen Dr. Frerichs Frieler Dr. Giulini Frau Griesinger Härzschel Dr. Hammans Hanz (Dahlen) Dr. Hellige Dr. Hofmann (Mainz) Horstmeister Frau Holzmeister Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Frau Kalinke Kiep Knobloch Köppler Dr. Kraske Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher Meister Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Petersen Picard Dr. Prassler Dr. Preiß Rawe Dr. Rinsche Rollmann Rommerskirchen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schlager Schmidhuber Schmitt (Lockweiler) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Frau Stommel Stücklen Weigl Weiland Wendelborn Frau Dr. Wex Dr. Wörner Dr. Zimmermann Zink 8780 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Frau Jacobi (Marl) und Genosse zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 02.01 Tit. 101 ist die Planstellenübersicht der Besoldungsgruppen A 16 und A 15 wie folgt zu fassen: „Bes.-Gr. A 16 5 (7) Ministerialräte, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 15 8 (—) Parlamentsräte „Bes.-Gr. A 16 13 (33) Regierungsdirektoren, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 14 8 (—) Parlamentsräte 1 Regierungsbaudirektor 8 (—) wissenschaftliche Direktoren" Bonn, den 2. April 1968 Schmitt-Vockenhausen Frau Jacobi (Marl) Dichgans Anlage 4 Umdruck 415 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Mertes, Stein (Honrath) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, erstmalig im Rechnungsjahr 1969 in den Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft einen besonderen Titel „Rat für Formgebung" mit einem Betrag von 600 000 DM aufzunehmen. Bonn, den 3. April 1968 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Schmitt-Vockenhausen Schulte Strohmayr Mertes Frau Funcke Frau Dr. Heuser Jung Logemann Dr. Mühlhan Peters (Poppenbüll) Dr. Staratzke Graaff Stein (Honrath) Brand Dr. Burgbacher Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer Dr. Giulini Dr. Hudak Schmidhuber Dr. Serres Wieninger Anlage 5 Umdruck 402 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete — Drucksachen V/2078, V/2797 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zuge des Anpassungsvorgangs des Steinkohlenbergbaus können besondere Härten für diejenigen mit ständigen Arbeiten unter Tage oder den mit gleichgestellten Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer entstehen, die seit dem 31. Dezember 1948 ununterbrochen im Bergbau tätig sind und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihren Arbeitsplatz durch Stillegung verlieren, ohne die notwendigen Anwartschaftszeiten für die Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, im Dritten Teil des Gesamtsozialplans für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, die, falls eine Weiterbeschäftigung im Bergbau nicht möglich ist, betriebliche Lohnbeihilfen bzw. betriebliche Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit vorsieht. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 401 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 1. Der Ansatz bei Tit. 616 — Jahresleistung an die „Stiftung Warentest" — wird um 500 000 DM auf 3 500 000 DM heraufgesetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8781 2. Der Ansatz bei Tit. 973 b) — Verpflichtungen des Bundes aus der Übernahme der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken -- wird um 500 000 DM auf 7 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Bundeshaushaltsplan 1968 hier: Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2729 Der Bundestag wolle Beschließen: 1. In Kapitel 3604 Titel 305 wird die Zahl „12 800 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 2. In Kapitel 3604 Titel 306 wird die Zahl „15 400 000" durch die Zahl „11 400 000" ersetzt. 3. In Kapitel 3604 Titel 307 wird die Zahl „14 500 000" durch die Zahl „10 500 000" ersetzt. 4. In Kapitel 3604 Titel 308 wird die Zahl „18 500 000" durch die Zahl „11 500 000" ersetzt. 5. In Kapitel 3604 Titel 309 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 6. In Kapitel 3604 Titel 879 wird die Zahl „5 000 000" durch die Zahl „3 000 000" ersetzt. 7. In Kapitel 3604 Titel 951 wird die Zahl „8 000 000" durch die Zahl „4 000 000" ersetzt. 8. In Kapitel A 3604 Titel 950 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „1 500 000" ersetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Emwurts des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815), zuletzt geändert durch das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259, 1276), vorzulegen. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 398 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, h i e r : Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden wird folgende Aufgabenteilung vorgenommen: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs- und Forschungszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 2. April 1968 Kubitza Dorn Mischnick und Fraktion 8782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 10 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 302 — Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird ein Betrag von 1 000 000 DM eingesetzt. 2. In Tit. 604 — Beihilfen zum Lebensunterhalt an Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird anstelle des Betrages von 7 500 000 DM ein Betrag von 6 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung möge prüfen, ob die in Titel 607 vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Leistungen ausreichen, die sich aus dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur Anhebung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes ergeben und dem Bundestag darüber Bericht erstatten. Dieser Bericht soll gleichzeitig Vorschläge zu einer anderweitigen Finanzierung für den Fall enthalten, daß die Bundesregierung bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die in Titel 607 eingesetzten Mittel zu gering sind. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag teilt nicht die Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich unvertretbarer finanzieller Auswirkungen auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz. Er schlägt daher der Bundesregierung vor, ihre vorgetragene Absicht, gegebenenfalls von Art. 113 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, fallen zu lassen und einer baldmöglichsten Verabschiedung des Entwurfs in der Fassung der Ausschußbeschlüsse keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Äußerungen des zuständigen Ressortministers, von Hassel, im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler mit Vertretern der Heimkehrer und der Sowjetzonenflüchtlinge unverzüglich die Entwürfe 1. eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und 2. eines Leistungsgesetzes für Deutsche der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vorzulegen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8783 Anlage 14 Persönliche Bemerkung des Abgeordneten Dr. Müller (München) nach § 35 GO. Zur Bemerkung des Präsidenten des Bundestages: Die „New York Times" erscheint in Europa nicht. In Europa erscheint eine Zeitung namens „International Herald Tribune", an der die „New York Times" beteiligt ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 125) : In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Weltöffentlichkeit die Behauptung der nordvietnamesischen Parteizeitung "Nhan Dan" zurückgewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nach den USA an zweiter Stelle bei den militärischen Hilfeleistungen in Südvietnam stehe und mit 120 Piloten und 2500 technischen Experten in amerikanischen Uniformen an dem Krieg selbst teilnehme? Das Auswärtige Amt hat alle in Bonn vertretenen Presseagenturen unterrichtet, daß diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist. Ferner erfolgt die Richtigstellung über den Informationsfunk des BFA. Die nordvietnamesische Parteizeitung wiederholt im übrigen mit ihrer Behauptung einen Vorwurf, dessen die kommunistische Seite sich seit Jahren bedient, um die Bundesrepublik Deutschland zu verleumden. Einen Höhepunkt erreicht die Kampagne im Herbst 1966, als der „Vietnam-Ausschuß des afro-asiatischen Solidaritätsausschusses der Deutschen Demokratischen Republik" ein 40 Seiten starkes Pamphlet über die angebliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Vietnam-Krieg in Umlauf brachte. Die Bundesregierung hat niemals einen Zweifel daran aufkommen lassen, daß für sie ein militärisches Engagement in Vietnam nicht in Frage kommt. In der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. September 1966 hat sich der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Sehräder die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) zu eigen gemacht, daß nämlich „kein deutscher Bundeswehr-Angehöriger im Vietnam-Konflikt eingesetzt ist". Dies ist nach wie vor richtig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht ihre Aufgabe in Vietnam allein darin, die Leiden der Zivilbevölkerung lindern zu helfen. Die Bundesregierung hat deshalb neben der Entwicklungshilfe die deutsche humanitäre Hilfe für Südvietnam ins Leben gerufen, für die auch in diesem Jahr 30 Mio DM zur Verfügung stehen werden. Dieser deutsche Beitrag steht unter der von über 30 Staaten der freien Welt geleisteten zivilen Hilfe nach den Leistungen der USA an zweiter Stelle. Nach der jüngsten TETOffensive hat die Bundesregierung ein Sofort-HilfeProgramm im Werte von über 5 Mio DM eingeleitet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß die Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre herabgesetzt worden ist? Wäre es nicht möglich und wünschenswert, denjenigen älteren Offizieren, die nicht mehr befördert werden können, dies offen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos zu geben, damit wenigstens die vielfach belastenden Versetzungen für diese Offiziere vermieden werden? Eine Altersgrenze für Bataillonskommandeure ist nicht festgelegt. Eine gewisse Altersbegrenzung ergibt sich lediglich dadurch, daß auf diesen Dienstposten im allgemeinen Majore, die zum Oberstleutnant heranstehen oder jüngere Oberstleutnante verwendet werden sollen. Am 1. November 1967 betrug das Durchschnittsalter der Bataillonskommandeure des Heeres 46 Jahre. Es entfielen auf das Lebensalter von 40-44 Jahren 24,5 %, 45-49 Jahren 63,3 %, 50 und mehr Jahren 11,9 %. (Die letztgenannten Offiziere werden überwiegend in Bataillonen im Versorgungsbereich verwendet.) Lediglich ein Bataillonskommandeur der Heeresfliegertruppe war bei seiner Ernennung 35 Jahre alt. Eine allgemeine Verjüngung dürfte eintreten, wenn — etwa zu Beginn der 70er Jahre — Angehörige nichtkriegsgedienter Jahrgänge zur Verwendung als Bataillonskommandeure in größerer Zahl heranstehen. Ob ein Offizier, der die formalen Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, noch befördert werden kann, entscheidet sich häufig erst einige Jahre vor seiner Zurruhesetzung. In jedem Fall wird der Offizier durch ein Personalgespräch unterrichtet, daß eine Beförderung nicht mehr beabsichtigt ist. Es wird auch angestrebt, ihn im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse in seiner Endverwendung in einen Standort zu versetzen, der seinen persönlichen Wünschen entspricht. Leider ist dies nicht in jedem Falle möglich. Versetzungen von Offizieren, die ihren letzten Dienstgrad erreicht haben, werden nur aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen vorgenommen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/ 2793 Frage 24) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach dem Bundesverteidigungsministerium bzw. den Wehrkreisverwaltungen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen nicht zur Verfügung stehen? 8784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Der Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung enthält im Kapitel 14 12 einen Titel 572 mit der Zweckbestimmung „Umsiedlung und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Flugplätzen". Die bei dieser Haushaltsstelle für das Rechnungsjahr 1968 veranschlagten 12 Millionen DM sind fast ausschließlich für bereits eingeleitete Umsiedlungsmaßnahmen bestimmt, die aus Gründen der Flugsicherheit durchgeführt werden müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz. Zuwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung militärischer Flugplätze können nach den Erläuterungen zu oben genanntem Titel nur bei kleineren Baumaßnahmen (z. B. für Doppelfenster) in besonders begründeten Einzelfällen aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Dr. Hans Friderichs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Ravens, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich eine andere Vorstellung vom Begriff „Reform" habe? Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß meine Fraktion der Auffassung ist, daß man auch Gutes verbessern kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das mag zweifellos sein. Aber dann verstehe ich nicht, warum Sie eine so schreckliche Angst haben, daß bisher noch nicht zu Ende gebrachte Reformen den Prozeß der weiteren Entwicklung unserer Bundesrepublik in schwerste Gefahren bringen müßten. So ging es doch wohl aus Ihren Ausführungen hervor.
    Sie haben einiges über die wachstumshemmenden Barrieren in der Strukturpolitik, die noch nicht abgebaut worden sind, vorgebracht. Ich habe mich gefragt, ob Sie z. B. die Anträge Ihrer Fraktion in der Grünen Debatte gar nicht gelesen haben, ob Sie sie nicht zur Kenntnis genommen haben. Ich muß
    wirklich fragen, ob Sie mit Ihren Kollegen aus dem Agrarausschuß darüber gesprochen haben, als Sie diese Passage konzipierten. Da war von Abbau strukturerhaltender Subventionen fast keine Rede mehr. Aber das nur nebenbei.
    Lassen Sie mich zur zweiten und dritten Lesung des Kohleanpassungsgesetzes zurückkommen. Es ist ja ein bißchen schwierig, in einer so vermischten Debatte immer wieder von dem einen Thema zum anderen zu kommen. Ich bitte um Verständnis. Es ist nicht meine Schuld, daß ich jetzt hier stehe, sondern es ist durch das hohe Präsidium so gewollt.
    „Ist Ihnen allen eigentlich gegenwärtig, daß es kein demokratisches Land im freien Europa gibt, das sich eine solche primitive Form der Führung der Kohlewirtschaft gestattet wie wir in Deutschland?"
    Herr Präsident, ich bitte nachträglich um Entschuldigung, daß ich nicht vorab darum gebeten habe, hier zitieren zu dürfen. Denn diese Frage, meine Damen und Herren, hat mein verehrter Parteifreund Heinrich Deist vor fast 11 Jahren, am 28. November 1957, in diesem Hause stellen müssen. Keiner wird diesem bedeutenden Wirtschaftspolitiker Anerkennung und Respekt verweigern können, wenn er sich vergegenwärtigt, daß es Heinrich Deist zu dieser Frage im .Jahre 1957 gezwungen hatte, als kaum einer die heraufziehende Kohlenkrise sah.
    Über Jahre hinweg haben wir in diesem Parlament energiepolitische Debatten geführt, aber ohne politische Wirkung; das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich auch an die Adresse der Freien Demokraten.
    Fritz Erler hat mit Recht, so meine ich, am 5. Juli 1965 noch einmal öffentlich festgestellt — ich darf zitieren, Herr Präsident —:
    Doch die Bundesregierung verfügt immer noch nicht über eine einheitliche energiepolitische Konzeption. Ihre Stillegungsprämien sind nur Subventionen an die Eigentümer ... Um das Schicksal der sonst Betroffenen macht man sich offenbar weniger Gedanken. Wir haben u. a. in drei Großen Anfragen gedrängt, daß man sich nicht auf punktuelle Hilfe beschränkt, sondern die Strukturprobleme anpackt, bei denen es nicht um die Kohle allein geht, sondern um den Energiemarkt im ganzen.
    Herr Kollege Scheel, das ist gleichzeitig eine Antwort auf Ihre Ausführungen von gestern.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat in ihrem Acht-Punkte-Programm, das sie vor der Bildung der Großen Koalition als Aufgabenkatalog für eine neue Regierung öffentlich vorgetragen hat, zwei Forderungen gestellt. Sie hat zunächst gefordert, daß die staatliche Wirtschaftspolitik einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung anzuregen habe. Niemand kann daran zweifeln, daß ein Aufschwung nach Maß inzwischen eingeleitet worden ist. In den acht Punkten von 1966 hatten wir weiter verlangt:
    Die Anpassung einiger Wirtschaftszweige an neue Marktverhältnisse muß gefördert werden. Umstellungsschwierigkeiten müssen gemildert werden.



    Ravens
    Für die Kohle- und Energiepolitik wird diese unsere damalige Forderung, die uns zugleich Verpflichtung gewesen ist, heute vom Gesetzgeber erfüllt.
    Anpassung an neue Marktstrukturen bedeutet im Bereich der Energiepolitik, daß man von der Voraussetzung ausgehen muß, daß der Anteil der Steinkohle am Gesamtenergiebereich zurückgegangen ist. Es bedeutet aber auch, daß die Anpassung der Steinkohle an den Markt nur über inner- und überbetriebliche Rationalisierung möglich ist, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Kohle am Markt wieder verbessert werden kann.
    Das Gesundungs- und Anpassungsgesetz für Steinkohle ist nicht nur ein Gesetz für die Steinkohle. Es ist der Versuch des Bundes, den schwierigsten Teil des Energiesektors zu ordnen, und damit der Beginn einer planvollen Energiepolitik und nicht einer Energieplanung.
    Der Bundestag hat die Bundesregierung in einer Entschließung im Bericht zum Jahreswirtschaftsbericht aufgefordert, den Jahreswirtschaftsbericht künftig nach § 2 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes durch einen energiewirtschaftlichen Teil zu ergänzen. Es versteht sich dabei für uns von selbst und es ergibt sich auch wohl aus dem jetzt zu verabschiedenden Gesetz und aus dem Bericht, daß dabei die Lage der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete und des deutschen Steinkohlenbergbaus im organischen Zusammenhang mit der übrigen Energiewirtschaft darzustellen ist. Darüber hinaus, Herr Bundesminister, erwarten wir auch eine Berichterstattung über die Wirkungsweise des heute zu verabschiedenden Gesetzes.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch sagen, daß es mit der Berichterstattung allein zweifellos nicht getan sein kann. Die Bundesregierung wird künftig im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes auch ihre energiepolitischen Absichten darzulegen haben. Mein Fraktionsvorsitzender Helmut Schmidt hat in der Energiedebatte am 11. November 1967 mit Nachdruck unserer Auffassung Ausdruck gegeben, daß wir im Interesse einer gesicherten und preisgünstigen Energieversorgung der deutschen Wirtschaft darauf bestehen müssen, daß die Bundesregierung sich um die wirtschaftlichen Strukturen auf dem Mineralölsektor sowie auf dem Sektor des Erdgases und der Atomenergie kümmert. Gerade auf dem Gebiet des Mineralöls wäre vor dem Hintergrund weniger übergroßer ausländischer Anbieter der Verzicht auf die Schaffung eines deutschen Mineralölkonzerns ausreichender Größe in privater Hand nicht zu verantworten.
    Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland hat bis zum heutigen Tage auch den von Bundeswirtschaftsminister Professor Karl Schiller vorgetragenen Vorstellungen recht ge-. geben. Der Bundeswirtschaftsminister ist damals den Vorstellungen eines ehemaligen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium nicht gefolgt und hat sich nicht darauf eingelassen, auf eine globale Anregung der Konjunktur zu verzichten und die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung in einzelnen strukturellen Maßnahmen zu verzetteln.
    Unsere Einschätzung der damaligen Lage, zunächst allgemeine Maßnahmen für einen Aufschwung nach Maß, für ein ausreichendes Wachstum der Gesamtwirtschaft zu erreichen, um in diesem Rahmen die einzelnen strukturellen Probleme in Angriff zu nehmen, hat sich sicherlich als richtig erwiesen.
    Wir haben während der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuß mit Bedauern und einigem Zweifel am volkswirtschaftlichen Einschätzungsvermögen und Einsichtsvermögen einiger, sicherlich nicht der Mehrzahl der deutschen Unternehmer das schleppende und manchmal scheinbar sogar auf Verzögerung angelegte Gebaren beobachtet. Wir haben bei einigen dieser Unternehmer wenig Verständnis gesehen für die besonderen Probleme der Arbeitnehmer in diesem Bereich. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt: Eine Einheitsgesellschaft auf freiwilliger Basis mit ausreichender unternehmenswirtschaftlicher Grundlage ist die beste Gewährleistung dafür, um an der Ruhr zu geordneten Verhältnissen zu kommen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt am 11. November 1967.
    Die im Gesetz ebenfalls alternativ vorgesehene mögliche Form der „optimalen Betriebsgröße" sehen wir als eine sinnvolle Lösung des Überganges hin zu einer Einheitsgesellschaft an der Ruhr. Wir sehen sie auch im Zusammenhang mit den Erfahrungen der bestehenden Einheitsgesellschaften an der Saar und im Aachener Revier, die schon eine optimale Größe gefunden haben. Die drei Einheitsgesellschaften werden als zukünftig selbständige Einheiten unter der Aufsicht des Kohleamtes und des Kohlebeauftragten ihre Investitionen, ihren Absatz und ihre personalpolitischen Entscheidungen besser planen können, als es in einigen Einzelgruppen möglich ist. Wir setzen dabei auf die freiwillige Einsicht der betroffenen Zechengesellschaften. Wir setzen darauf, daß sie die Notwendigkeit der Umstrukturierung erkannt haben und daß sie daraus auch die Konsequenzen ziehen. Dieses Gesetz ist nicht zuerst ein Gesetz des staatlichen Zwanges. Es gibt die Möglichkeiten und die Anreize zur notwendigen Konzentration. Hier haben die Unternehmungen die Möglichkeiten auf freiwilliger Basis kraft eigener Einsicht und mit Hilfe des Kohlebeauftragten zu nutzen. Der Kohlebeauftragte und das Kohleamt sind nicht zuerst staatliche Büttel; sie sollen das Ordnungsinstrument sein.
    Ich sehe das Kohleamt auch nicht vordergründig als eine Institution zur Ausübung von Sanktionen. Eine darauf vorwiegend abgestellte Kohlepolitik wäre von vornherein sicherlich nicht zum politischen Erfolg verurteilt. Ich sehe in diesem Amt eine Institution der offenen Information und der Vorbereitung rationaler Entscheidungen aller Betroffenen in den Einheitsgesellschaften an der Ruhr, an der Saar und im Aachener Revier auf der Basis der Energiepolitik der Bundesregierung. Aber, meine Damen und Herren, wenn der Vernunft nachgeholfen werden muß, dann fordern wir den Kohlebeauftragten und das Amt auf, mit aller Härte zu Sanktionen zu greifen.
    Der notwendige allgemeine Strukturwandel in den Bergbaugebieten von Ruhr und Saar, der mit



    Ravens
    diesem Gesetz gefördert wird, ist sicherlich eine Aufgabe, die in den nächsten vier Jahren so weitgehend gefördert werden und gelöst sein kann, daß dann die Wirtschaft in diesen Räumen aus eigener Kraft weiter wachsen kann. Die Investitionshilfen für Unternehmen, die das Gesetz bereitstellt, werden eine gezielte industrielle und gewerbliche Neuansiedlung und Erweiterung der Kapazitäten ermöglichen. Dazu bedarf es allerdings zweierlei Voraussetzungen: Die Bodensperre der Zechengesellschaften darf nicht weitergetrieben werden. Sollte dies geschehen, dann muß das Kohleamt von der möglichen Enteignung von Grund und Boden für Industrieansiedlungen mutig, zielbewußt und zweckbewußt Gebrauch machen. Und zweitens: Die von den Landesregierungen vorgelegten Strukturprogramme sollten nun nicht mehr lange zerredet werden, sondern sie sollten in die Wirksamkeit umgesetzt werden. Dabei wissen wir, daß der Bund hier finanzielle Hilfestellung zu leisten hat. Der Herr Bundesfinanzminister sollte in diesem Falle — so dankenswert das sonst sein mag — nicht unbedingt nur den treusorgenden und sparsamen Hausvater spielen. Herr Bundesfinanzminister, die Radikalisierung, zu der die Nichtlösung der Kohlekrise an Ruhr und Saar führt, und die Ausblutung dieser Wirtschaftsräume werden auf die Dauer teurer sein als die Mitbeteiligung an diesen beiden Strukturprogrammen an Ruhr und Saar.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, das sollten wir dabei einmal sehen. Statistische Betrachtungsweise hilft uns in diesem Bereich nicht weiter, wir müssen Kosten und mögliche Folgen gegenüberstellen, und dann sollten wir uns in der heutigen Situation für die Mithilfe an der Ruhr und an der Saar entscheiden.
    Mit dem Kohleanpassungs- und Gesundungsgesetz ist erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein Strukturgesetz für die Wirtschaft vom Bund vorgelegt worden. Für uns Sozialdemokraten stand bei diesem Strukturgesetz die soziale Sicherung der im Bergbau Beschäftigten an hervorragender Stelle bei der Entwicklung der Instrumente dieses Gesetzes. Wir legten — und haben dabei bei der Bundesregierung lebhafte Unterstützung gefunden Wert auf eine mittelfristige Einkommenssicherung für die vom strukturellen Umbau betroffenen Arbeitnehmer. Wir legten auch Wert darauf, daß die Unternehmen, die staatliche Subventionen und Stillegungsprämien erhalten, einen Teil dieser staatlichen Mittel den Arbeitnehmern für ihre Sicherheit zugute kommen lassen. Wir haben darauf gedrungen, daß das Kohleamt gegenüber den Unternehmern die gleichen Sanktionsmöglichkeiten hat, gleichgültig ob sie in personellen oder belegschaftspolitischen oder technischen Bereichen Empfehlungen des Beauftragten nicht folgen. Es gibt andere, die den Unternehmern belegschaftspolitisch mehr freie Hand lassen wollten. Dies war für uns als Sozialdemokraten unannehmbar. Die Kumpels an der Ruhr und an der Saar haben für uns das höchste Maß an staatlichem und sozialem Schutz verdient.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Ausgestaltung des im Gesetz verankerten Sozialplans ist im Rahmen der Beratungen des Steinkohleanpassungsgesetzes für uns Sozialdemokraten ein Schwerpunkt gewesen. Wir haben uns in den letzten Wochen sehr viel Mühe darum gegeben, und ich muß sagen: wir haben es mit unserem Koalitionspartner im Bewußtsein gemeinsamer Verantwortung gegenüber den Kumpels an der Ruhr und an der Saar zu einer hohen Übereinstimmung gebracht. Der Gesamtsozialplan ist in der Koalition eine der unumstrittenen Voraussetzungen für die soziale Absicherung der Arbeitnehmer an der Ruhr und an der Saar.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aus den vorhin dargelegten Gründen kann das Kohleanpassungs- und Gesundungsgesetz nicht in allen Teilen Modell für ein starkes staatliches, finanzielles Engagement bei anderen Strukturproblemen in unserer Wirtschaft sein. Denn Strukturpolitik, Anpassung von überholten Wirtschaftsstrukturen an neue Strukturen, bleibt ja wohl zunächst immer erst eine Aufgabe der Unternehmungen. Der Staat hat dort seine Verpflichtungen, wo diese Aufgaben aus eigener Kraft heraus nicht zu lösen sind. Daß sie aus eigener Kraft nicht mehr lösbar waren, hat uns die zehnjährige Leidensgeschichte des Steinkohlebergbaus alle miteinander gelehrt. Hier teile ich nicht die Auffassung des Kollegen Friderichs, daß man das weiter dem Markt überlassen könne. Viel zu lange hat man in diesem Hause gehofft, der Markt könne diese schwierigen Probleme lösen. Aber so wie dieses Gesetz in seiner Gesamtheit nicht unbedingt ein komplettes Modell für die Lösung von Strukturproblemen in anderen Bereichen sein kann, so gilt doch der darin enthaltene Gesamtsozialplan mit der mittelfristigen Einkommenssicherung, mit der Förderung von Umschulung und mit der Beteiligung der Unternehmen an den Lasten des Arbeitnehmers für uns als ein vollwertiges und übertragbares Modell.