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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 8671 A Fragestunde (Drucksache V/2793) Frage des Abg. Wurbs: Angebliche Unmöglichkeit für Hausbzw. Wohnungseigentümer in schwarzen Kreisen, trotz Gestellung einer Ersatzwohnung und Zahlung einer Abfindungssumme in ihr eigenes Haus einzuziehen Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8671 B Frage des Abg. Bühler: Fälle von Untätigbleiben der Justizbehörden bei Störungen der öffentlichen Ordnung Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 8671 D Bühler (CDU/CSU) 8672 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Genügende Beachtung und Anwendung der Gesetze zum Schutze der Jugend durch die Staatsanwaltschaften? Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 8672 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 8672 B Fragen des Abg. Brück (Holz) : Zuteilung von Frequenzen zum Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8672 D Brück (Holz) (SPD) 8673 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8673 D Berkhan (SPD) 8674 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Betriebs- und Organisationsplan der Deutschen Bundespost für Berlin — Vermeidung von Benachteiligungen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8674 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 8674 C Frage des Abg. Dr. Imle: Ausgabenreste von 1967 für Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von Hassel, Bundesminister . . . . 8674 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Wissenschaftsattachés in den großen Industriestaaten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 B Dr. Lohmar (SPD) 8675 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschlag zur Gründung einer gemeinsamen Technischen Hochschule im Rahmen der EWG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 8675 D Dr. Lohmar (SPD) 8676 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 8676 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8676 D Raffert (SPD) . . . . . . . . 8677 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 8677 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 8677 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8677 D Frage des Abg. Weigl: ERP-Kredite für Fremdenverkehrsmaßnahmen in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8678 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8678 B Dr. Enders (SPD) 8678 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 8678 D Porsch (FDP) 8679 A Frage des Abg. Jung : Angebliche Herabsetzung der Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre 8679 B Frage des Abg. Jung: Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos für ältere, nicht mehr zu befördernde Offiziere 8679 B Frage des Abg. Cramer: Zeitungsmeldungen betr. Fehlen von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen . 8679 B Frage des Abg. Dröscher: Frage einer Genehmigung von Jugoslawienreisen für nicht mit Verschlußsachen befaßte Bundeswehrangehörige Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 B Dröscher (SPD) 8679 C Frage des Abg. Richter: Etwaige Umwandlung der Schule für Innere Führung in eine G 1-Schule Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8679 D Berkhan (SPD) 8680 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8680 B Frage des Abg. Richter: Forschungen der „Wehrsoziologischen Forschungsgruppe" an der Kölner Universität Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8680 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 8680 D Frage des Abg. Richter: Möglichkeit einer Verlegung der Tiefflugverbindungsstrecke im Raum Ellwangen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8680 D Berkhan (SPD) 8681 A Fellermaier (SPD) 8681 B Fragen des Abg. Ollesch: Ärztliche Versorgung der Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8681 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 8682 A Frage des Abg. Ollesch: Selbständige Durchführung von Blutentnahmen durch Wehrpflichtige nach Sanitätskurzlehrgängen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 B Ollesch (FPD) 8682 B Fragen des Abg. Picard: Entwicklung von Elektromobilen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8682 C Picard (CDU/CSU) 8683 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 8683 C Frage des Abg. Schonhofen: Lage der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Deutschen Reichsbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8683 D Schonhofen (SPD) 8683 D Fragen des Abg. Dr. Freiwald: Mitfinanzierung des V-Bahn-Projektes der Deutschen Bundesbahn in der Stadt Frankfurt (Main) durch den Bund bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8684 B Dr. Freiwald (CDU/CSU) . . . . . 8684 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 8685 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8685 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) ; Berichte des Haushaltsausschusses -- Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/2709, zu V/2709) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Drucksache V/2078) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2802), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2797, zu V/2797) — Zweite und dritte Beratung — Westphal (SPD) 8686 A Gewandt (CDU/CSU) 8689 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 8690 A Dr. Luda (CDU/CSU) 8690 B Lange (SPD) 8691 C Opitz (FDP) 8692 C Brand (CDU/CSU) . . . . . . 8692 D Dr. Schiller, Bundesminister 8695 B, 8736 A Dr. Friderichs (FDP) 8700 B Ravens (SPD) 8706 A Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 8725 D Genscher (FDP) . . . . . . . 8730 C Ollesch (FDP) 8734 B, 8742 A Schoettle, Vizepräsident . . . 8741 A Dr. Arndt (Berlin/ Köln) (SPD) . . . 8741 B Büttner (SPD) 8741 C Dr. Schellenberg (SPD) 8742 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/2701) . . . 8710 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/2702) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 8710 C Frau Krappe (SPD) . . . . . . 8711 C Dr. Rutschke (FDP) 8712 A Brese (CDU/CSU) 8713 A Dr. Mommer (SPD) 8714 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8714 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 8715 A Picard (CDU/CSU) 8716 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8719 A Ertl (FDP) 8719 C Dorn (FDP) 8720 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 8721 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8722 B Dichgans (CDU/CSU) 8722 C Bauer (Würzburg) (SPD) 8724 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/2703) . . . . . . . . 8725 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache V/2706) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/2729) Bremer (CDU/CSU) 8743 A Dorn (FDP) 8743 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8750 B Dr. Even (CDU/CSU) 8750 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8751 D Benda, Bundesminister . 8754 A, 8762 A Westphal (SPD) . . . . . . . . 8758 C Moersch (FPD) . . . . . . . . 8759 D Wellmann (SPD) . . . . . . . . 8760 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8760 D Kubitza (FDP) 8761 B Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundes- ministers der Justiz (Drucksache V/2707) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8762 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8766 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 8766 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8767 D Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/2713) 8769 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/2721) Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8769 C Frau Korspeter (SPD) 8771 C Baier (CDU/CSU) 8773 C Dr. Rutschke (FDP) 8776 B von Hassel, Bundesminister . . . . 8776 D Nächste Sitzung 8778 Anlagen 8779 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8671 166. Sitzung Bonn, den 3. April 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8779 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Artzinger* 5. 4. Bauer (Wasserburg) 5. 4. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 3. 4. Berendsen 6. 4. Beuster 4. 4. Borm 5. 4. Dr. Brenck 5. 4. van Delden 3. 4. Diekmann 3. 4. Draeger *** 7. 4. Dr. Eckhardt 5. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Frau Enseling 3. 4. Flämig *** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Freiherr von Gemmingen 3. 4. Hahn (Bielefeld) * 6. 4. Hamacher 6. 4. Hirsch 5. 4. Frau Dr. Hubert 1. 7. Dr. Jaeger 7. 4. Jahn (Marburg) 4. 4. Frau Klee *8 5. 4. Klinker * 5. 4. Dr. Kreutzmann 5. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 4. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) *** 7. 4. Dr. Löhr * 4. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 5. 4. Frau Meermann 5. 4. Metzger * 5. 4. Müller (Aachen-Land) * 5. 4. Dr. Rinderspacher ** 5. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 3. 4. Dr. Süsterhenn 5. 4. Stein (Honrath) 5. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Wienand 5. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 399 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klepsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 Tit. 302 a) werden 1. folgende Worte angefügt: „sowie für die Anstellung von Hilfskräften (personelle Bürokosten) monatlich bis zu 2000 DM jeweils gegen Nachweis.", 2. der Ansatz um 7 252 000 DM erhöht, 3. folgende Erläuterung ausgebracht: „Zu Tit. 302 a) Der Vorstand des Deutschen Bundestages kann Richtlinien für die Handhabung dieser Bestimmung erlassen." Bonn, den 2. April 1968 Dr. Klepsch Dr. Abelein Dr. Althammer Dr. Arnold Prinz von Bayern Blumenfeld Burger Damm Dichgans von Eckardt Frau Enseling Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Erpenbeck Franke (Osnabrück) Franzen Dr. Frerichs Frieler Dr. Giulini Frau Griesinger Härzschel Dr. Hammans Hanz (Dahlen) Dr. Hellige Dr. Hofmann (Mainz) Horstmeister Frau Holzmeister Dr. Huys Dr. Jahn (Braunschweig) Frau Kalinke Kiep Knobloch Köppler Dr. Kraske Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher Meister Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Orgaß Petersen Picard Dr. Prassler Dr. Preiß Rawe Dr. Rinsche Rollmann Rommerskirchen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schlager Schmidhuber Schmitt (Lockweiler) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Schwörer Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Frau Stommel Stücklen Weigl Weiland Wendelborn Frau Dr. Wex Dr. Wörner Dr. Zimmermann Zink 8780 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Frau Jacobi (Marl) und Genosse zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2702 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 02.01 Tit. 101 ist die Planstellenübersicht der Besoldungsgruppen A 16 und A 15 wie folgt zu fassen: „Bes.-Gr. A 16 5 (7) Ministerialräte, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 15 8 (—) Parlamentsräte „Bes.-Gr. A 16 13 (33) Regierungsdirektoren, davon 1 ku in Bes.-Gr. A 14 8 (—) Parlamentsräte 1 Regierungsbaudirektor 8 (—) wissenschaftliche Direktoren" Bonn, den 2. April 1968 Schmitt-Vockenhausen Frau Jacobi (Marl) Dichgans Anlage 4 Umdruck 415 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Mertes, Stein (Honrath) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, erstmalig im Rechnungsjahr 1969 in den Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft einen besonderen Titel „Rat für Formgebung" mit einem Betrag von 600 000 DM aufzunehmen. Bonn, den 3. April 1968 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Schmitt-Vockenhausen Schulte Strohmayr Mertes Frau Funcke Frau Dr. Heuser Jung Logemann Dr. Mühlhan Peters (Poppenbüll) Dr. Staratzke Graaff Stein (Honrath) Brand Dr. Burgbacher Dr. Elbrächter Frau Geisendörfer Dr. Giulini Dr. Hudak Schmidhuber Dr. Serres Wieninger Anlage 5 Umdruck 402 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete — Drucksachen V/2078, V/2797 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zuge des Anpassungsvorgangs des Steinkohlenbergbaus können besondere Härten für diejenigen mit ständigen Arbeiten unter Tage oder den mit gleichgestellten Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer entstehen, die seit dem 31. Dezember 1948 ununterbrochen im Bergbau tätig sind und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihren Arbeitsplatz durch Stillegung verlieren, ohne die notwendigen Anwartschaftszeiten für die Knappschaftsausgleichsleistung zu erfüllen. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, im Dritten Teil des Gesamtsozialplans für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, die, falls eine Weiterbeschäftigung im Bergbau nicht möglich ist, betriebliche Lohnbeihilfen bzw. betriebliche Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit vorsieht. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 401 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2709 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 1. Der Ansatz bei Tit. 616 — Jahresleistung an die „Stiftung Warentest" — wird um 500 000 DM auf 3 500 000 DM heraufgesetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8781 2. Der Ansatz bei Tit. 973 b) — Verpflichtungen des Bundes aus der Übernahme der Vermögens- und Kreditgewinnabgabe bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken -- wird um 500 000 DM auf 7 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. April 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Bundeshaushaltsplan 1968 hier: Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2729 Der Bundestag wolle Beschließen: 1. In Kapitel 3604 Titel 305 wird die Zahl „12 800 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 2. In Kapitel 3604 Titel 306 wird die Zahl „15 400 000" durch die Zahl „11 400 000" ersetzt. 3. In Kapitel 3604 Titel 307 wird die Zahl „14 500 000" durch die Zahl „10 500 000" ersetzt. 4. In Kapitel 3604 Titel 308 wird die Zahl „18 500 000" durch die Zahl „11 500 000" ersetzt. 5. In Kapitel 3604 Titel 309 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „10 000 000" ersetzt. 6. In Kapitel 3604 Titel 879 wird die Zahl „5 000 000" durch die Zahl „3 000 000" ersetzt. 7. In Kapitel 3604 Titel 951 wird die Zahl „8 000 000" durch die Zahl „4 000 000" ersetzt. 8. In Kapitel A 3604 Titel 950 wird die Zahl „15 000 000" durch die Zahl „1 500 000" ersetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Emwurts des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815), zuletzt geändert durch das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259, 1276), vorzulegen. Bonn, den 2. April 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 398 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kubitza, Dorn und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, h i e r : Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/2150, V/2706 — Der Bundestag wolle beschließen: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden wird folgende Aufgabenteilung vorgenommen: 1. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs- und Forschungszentren für den Sport und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in finanzschwache Länder, um die oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übungsstättenbaues in den einzelnen Ländern auszugleichen. 2. Die Länder finanzieren mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt. 3. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des „Goldenen Plans" an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw. 4. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist. Bonn, den 2. April 1968 Kubitza Dorn Mischnick und Fraktion 8782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Anlage 10 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 302 — Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird ein Betrag von 1 000 000 DM eingesetzt. 2. In Tit. 604 — Beihilfen zum Lebensunterhalt an Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin — wird anstelle des Betrages von 7 500 000 DM ein Betrag von 6 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung möge prüfen, ob die in Titel 607 vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Leistungen ausreichen, die sich aus dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur Anhebung der Einkommensgrenze in § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes ergeben und dem Bundestag darüber Bericht erstatten. Dieser Bericht soll gleichzeitig Vorschläge zu einer anderweitigen Finanzierung für den Fall enthalten, daß die Bundesregierung bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die in Titel 607 eingesetzten Mittel zu gering sind. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag teilt nicht die Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich unvertretbarer finanzieller Auswirkungen auf Grund der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden zur 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz. Er schlägt daher der Bundesregierung vor, ihre vorgetragene Absicht, gegebenenfalls von Art. 113 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, fallen zu lassen und einer baldmöglichsten Verabschiedung des Entwurfs in der Fassung der Ausschußbeschlüsse keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968 hier: Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/2150 Anlage, V/2721 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Äußerungen des zuständigen Ressortministers, von Hassel, im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler mit Vertretern der Heimkehrer und der Sowjetzonenflüchtlinge unverzüglich die Entwürfe 1. eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und 2. eines Leistungsgesetzes für Deutsche der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vorzulegen. Bonn, den 3. April 1968 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 8783 Anlage 14 Persönliche Bemerkung des Abgeordneten Dr. Müller (München) nach § 35 GO. Zur Bemerkung des Präsidenten des Bundestages: Die „New York Times" erscheint in Europa nicht. In Europa erscheint eine Zeitung namens „International Herald Tribune", an der die „New York Times" beteiligt ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 125) : In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Weltöffentlichkeit die Behauptung der nordvietnamesischen Parteizeitung "Nhan Dan" zurückgewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland nach den USA an zweiter Stelle bei den militärischen Hilfeleistungen in Südvietnam stehe und mit 120 Piloten und 2500 technischen Experten in amerikanischen Uniformen an dem Krieg selbst teilnehme? Das Auswärtige Amt hat alle in Bonn vertretenen Presseagenturen unterrichtet, daß diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist. Ferner erfolgt die Richtigstellung über den Informationsfunk des BFA. Die nordvietnamesische Parteizeitung wiederholt im übrigen mit ihrer Behauptung einen Vorwurf, dessen die kommunistische Seite sich seit Jahren bedient, um die Bundesrepublik Deutschland zu verleumden. Einen Höhepunkt erreicht die Kampagne im Herbst 1966, als der „Vietnam-Ausschuß des afro-asiatischen Solidaritätsausschusses der Deutschen Demokratischen Republik" ein 40 Seiten starkes Pamphlet über die angebliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Vietnam-Krieg in Umlauf brachte. Die Bundesregierung hat niemals einen Zweifel daran aufkommen lassen, daß für sie ein militärisches Engagement in Vietnam nicht in Frage kommt. In der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 15. September 1966 hat sich der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Sehräder die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) zu eigen gemacht, daß nämlich „kein deutscher Bundeswehr-Angehöriger im Vietnam-Konflikt eingesetzt ist". Dies ist nach wie vor richtig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht ihre Aufgabe in Vietnam allein darin, die Leiden der Zivilbevölkerung lindern zu helfen. Die Bundesregierung hat deshalb neben der Entwicklungshilfe die deutsche humanitäre Hilfe für Südvietnam ins Leben gerufen, für die auch in diesem Jahr 30 Mio DM zur Verfügung stehen werden. Dieser deutsche Beitrag steht unter der von über 30 Staaten der freien Welt geleisteten zivilen Hilfe nach den Leistungen der USA an zweiter Stelle. Nach der jüngsten TETOffensive hat die Bundesregierung ein Sofort-HilfeProgramm im Werte von über 5 Mio DM eingeleitet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2793 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß die Altersgrenze für Bataillonskommandeure auf 35 Lebensjahre herabgesetzt worden ist? Wäre es nicht möglich und wünschenswert, denjenigen älteren Offizieren, die nicht mehr befördert werden können, dies offen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit der Wahl eines Auslaufkommandos zu geben, damit wenigstens die vielfach belastenden Versetzungen für diese Offiziere vermieden werden? Eine Altersgrenze für Bataillonskommandeure ist nicht festgelegt. Eine gewisse Altersbegrenzung ergibt sich lediglich dadurch, daß auf diesen Dienstposten im allgemeinen Majore, die zum Oberstleutnant heranstehen oder jüngere Oberstleutnante verwendet werden sollen. Am 1. November 1967 betrug das Durchschnittsalter der Bataillonskommandeure des Heeres 46 Jahre. Es entfielen auf das Lebensalter von 40-44 Jahren 24,5 %, 45-49 Jahren 63,3 %, 50 und mehr Jahren 11,9 %. (Die letztgenannten Offiziere werden überwiegend in Bataillonen im Versorgungsbereich verwendet.) Lediglich ein Bataillonskommandeur der Heeresfliegertruppe war bei seiner Ernennung 35 Jahre alt. Eine allgemeine Verjüngung dürfte eintreten, wenn — etwa zu Beginn der 70er Jahre — Angehörige nichtkriegsgedienter Jahrgänge zur Verwendung als Bataillonskommandeure in größerer Zahl heranstehen. Ob ein Offizier, der die formalen Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, noch befördert werden kann, entscheidet sich häufig erst einige Jahre vor seiner Zurruhesetzung. In jedem Fall wird der Offizier durch ein Personalgespräch unterrichtet, daß eine Beförderung nicht mehr beabsichtigt ist. Es wird auch angestrebt, ihn im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse in seiner Endverwendung in einen Standort zu versetzen, der seinen persönlichen Wünschen entspricht. Leider ist dies nicht in jedem Falle möglich. Versetzungen von Offizieren, die ihren letzten Dienstgrad erreicht haben, werden nur aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen vorgenommen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 3. April 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/ 2793 Frage 24) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach dem Bundesverteidigungsministerium bzw. den Wehrkreisverwaltungen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Düsenjägerflugplätzen nicht zur Verfügung stehen? 8784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. April 1968 Der Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung enthält im Kapitel 14 12 einen Titel 572 mit der Zweckbestimmung „Umsiedlung und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Flugplätzen". Die bei dieser Haushaltsstelle für das Rechnungsjahr 1968 veranschlagten 12 Millionen DM sind fast ausschließlich für bereits eingeleitete Umsiedlungsmaßnahmen bestimmt, die aus Gründen der Flugsicherheit durchgeführt werden müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz. Zuwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung militärischer Flugplätze können nach den Erläuterungen zu oben genanntem Titel nur bei kleineren Baumaßnahmen (z. B. für Doppelfenster) in besonders begründeten Einzelfällen aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Wilhelm Brand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde ausschließlich zu dem heute zur Verabschiedung anstehenden Kohleanpassungsgesetz sprechen, weil ich es bei der Bedeutung dieses Gesetzes für unsere gesamte Energiepolitik nicht für richtig halte, daß man seine Beratung mit irgendwelchen allgemeinen wirtschaftspolitischen Fragen vermantscht.
    Dieses Gesetz geht in seinen Wurzeln auf eine Debatte zurück, die wir anläßlich einer Großen Anfrage zur Situation der Kohle am 16. März 1966 in diesem Hause führten. Wenn Sie die damals gegebenen Darstellungen unserer energiepolitischen Lage und der sich daraus ergebenden Problematik nachlesen, dann werden Sie feststellen, daß sie keiner wesentlichen Korrektur bedürfen. Der Übergang von einer Energiemangellage zu einem Energieüberangebot, die besondere Stellung der europäischen Kohlewirtschaft, das Vordringen anderer Energieträger, der daraus resultierende Strukturwandel in den Bergbaugebieten mit seinen wirtschaftlichen und sozialen Folgewirkungen, diese und andere Fakten veranlaßten uns damals, eine Bestandsaufnahme unserer Energiepolitik vorzunehmen, aus der sich dann als Programm der damaligen Bundesregierung u. a. ergaben: die Verbesserung der Maßnahmen für die soziale Sicherung der Bergarbeiter, die Gewährung einer Stillegungsprämie, in Verbindung damit die Begründung einer Aktionsgemeinschaft zur



    Brand
    Intensivierung der Umstrukturierung, eine zusätzliche Stabilisierung des Steinkohleabsatzes im Elektrizitätsbereich, Verbesserung der Selbstbeschränkung beim Heizölabsatz und Initiativen auf europäischer Ebene. Ich erinnere mich noch genau, daß am Ende der Aussprache vor zwei Jahren der damalige Wirtschaftsminister Schmücker zu mir kam, um über seine Idee zu sprechen, einen Kohlebeauftragten zur besseren Koordinierung, Steuerung und Überwachung des Anpassungsprozesses und der Hilfsmaßnahmen einzusetzen.
    In dem uns heute vorliegenden Gesetz sehe ich eine folgerichtige Weiterentwicklung unserer damaligen Bemühungen. Der Wirtschaftsausschuß als der federführende Ausschuß hat das Gesetz mit besonderer Priorität beraten und dabei die verschiedenen Möglichkeiten der Kohlepolitik in den Kreis seiner Betrachtungen einbezogen. Die vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen fixieren zusammen mit den übrigen Bestimmungen des Gesetzes die Zielsetzungen und die Leitlinien für das Kohleprogramm der kommenden Jahre. Es wurde festgelegt, daß der Kohlebeauftragte von der Bundesregierung berufen und als Bundesoberbehörde dem Bundeswirtschaftsminister unmittelbar unterstellt wird. Seine Funktionen sind in den Paragraphen 3, 4 und 6 a erweitert worden, wie Sie es im Ausschußbericht dargestellt finden. Die Höchstgrenze des Bürgschaftsrahmens wurde im § 11 erweitert und das Beteiligungsverhältnis Bund — Länder entsprechend geändert.
    Natürlich hat es bei den Beratungen auch Stimmen gegeben, die mit der Schlußberatung des Gesetzes warten wollten, bis eine Neuordnung im Unternehmensbereich perfekt ist. Einige Wochen haben wir im Wirtschaftsausschuß gezögert, haben gewartet, haben also die Geduld aufgebracht, um die man uns gebeten hatte. Nachdem aber mehrere Termine, die wir uns selbst gesetzt hatten, verstrichen waren, ohne daß sich eine endgültige Formierung im Unternehmensbereich abzeichnete, haben wir in Übereinstimmung mit dem Ministerium die Beratungen zügig zu Ende geführt. Ich glaube, daß dieser Entschluß richtig war, denn ein weiterer Aufschub des Gesetzes hätte sich nur nachteilig für den Bergbau und die dort Beschäftigten auswirken können.
    Gelegentlich der ersten Beratung hier in diesem Hohen Hause hatte ich erwähnt, daß einige meiner politischen Freunde dem Einbau einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft an Stelle eines Bundesbeauftragten den Vorzug geben würden. Auch hierüber ist natürlich, und zwar sehr ausführlich, gesprochen worden. Doch haben wir uns mit großer Mehrheit dafür entschieden, dem Regierungsentwurf zu folgen.
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß die jetzt von einem Bundesbeauftragten durchzuführende und durchzusetzende Anpassung und Neuordnung des Steinkohlenbergbaus vom Gesetzgeber und von der Regierung schon einmal dem Bergbau selbst anvertraut worden sind, und zwar durch das Rationalisierungsverhandsgesetz und die in der Begründung erörterten Aufgaben und Leitgedanken des schon 1963 als Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffenen Rationalisierungsverbandes. Dieser Verband besteht vor wie nach, und der Bergbau hat immer noch die Möglichkeit, ihn als Basis für eigene Initiativen zu benutzen. Aber, meine Damen und Herren, in einem Wirtschaftszweig, der so bedeutende finanzielle Stützungsmittel erhält wie der Bergbau, hat der Staat die Pflicht, steuernde und kontrollierende Funktionen auszuüben, wie sie unser Gesetz vorsieht, und darüber hinaus Impulse für die weitere Entwicklung zu setzen. Wir erwarten von diesem Gesetz, daß es gerade in dieser Beziehung eine integrierende und die Entwicklung beschleunigende Wirkung ausübt.
    Wenn nicht alle Zeichen trügen, stehen wir in diesem Frühjahr vor einem konjunkturellen Aufschwung, eine günstige Zeit für diejenigen, die entschlossen sind, notwendig gewordene Umstrukturierungen durchzuführen, aber eine gefährliche Zeit für diejenigen, die glauben sich im Schatten einer Wirtschaftsbelebung wieder zur Ruhe begeben und alles beim alten belassen zu können. Das führt dann leicht zu einem bösen Erwachen.
    Wenn wir das heute zur Beratung anstehende Gesetz als die konsequente Fortsetzung der mit dem Rationalisierungsverband eingeleiteten Kohlepolitik ansehen, wäre es mir persönlich lieber gewesen, wir hätten auf das Mehr an staatlicher Führung, das dieses Gesetz bringt, verzichten können. Das hätte aber zur Voraussetzung gehabt, daß der Bergbau selbst sich früher und entschlossener auf freiwilliger unternehmerischer Grundlage neu organisiert hätte. Wäre das geschehen, dann hätten wir einen Kohle-beauftragten wahrscheinlich gar nicht nötig.
    Ich verkenne nicht, daß die Interessenlage der einzelnen Steinkohlenunternehmen höchst unterschiedlich ist, je nachdem welche Kohle sie fördern, ob man in einem Verbund und in welchem Verbund man arbeitet usf. Aber in welchem Wirtschaftszweig gibt es derartige Unterschiede nicht? Ich übersehe auch nicht die Standortgebundenheit des Bergbaus. Aber welchem Industriezweig ist jemals so großzügig mit Steuergeldern geholfen worden wie dem Bergbau? In einer Marktwirtschaft sollten derartige Hilfen vorrangig als Hilfen zur Selbsthilfe gegeben werden, nicht als Dauersubventionen, die zwangsläufig dirigistische Folgen nach sich ziehen müssen.

    (Vor sitz: Vizepräsident Schoettle.)

    In der Aussprache vom 16. März 1966 habe ich schon gesagt — mit Genehmigung des Präsidenten darf ich diese zwei Sätze hier zitieren —:
    Vom Steinkohlenbergbau selbst müssen wir erwarten, daß er zur Flurbereinigung und Konzentration seiner Förderkapazitäten, die über die Unternehmensgrenze hinausgehen, in seinen eigenen Reihen alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpft.
    Der zweite Satz lautet:
    Es ist uns bewußt, daß den finanziellen Hilfen
    zur Stärkung der Wettbewerbskraft der Kohle



    Brand
    im Haushalt klare Schranken gesetzt und auch der Belastbarkeit der Gesamtwirtschaft durch energiepolitische Schutzmaßnahmen zugunsten des Bergbaus Grenzen gezogen sind.
    Ich meine, das wäre deutlich genug gewesen. Es ist alles schon einmal dagewesen. Es ist nur leider in der Zwischenzeit auf seiten des Bergbaus nicht viel an überbetrieblicher freiwilliger Neugruppierung passiert, die wir deutlich genug in der Vergangenheit gefordert haben und die wir bei dem Ausmaß der staatlichen Hilfen hätten erwarten können.
    Mit diesem Gesetz — dessen sind wir uns durchaus bewußt — greift der Staat lenkend in den Umstrukturierungsprozeß und die Anpassung eines wichtigen Wirtschaftszweiges ein und übernimmt damit einen Teil aktiver Mitverantwortung an diesem Prozeß. Das hat sich aus der Situation heraus als notwendig erwiesen. Meine politischen Freunde und ich stehen deshalb zu diesem Gesetz. Es ist unser Wille, daß jetzt keine Zeit mehr vertan wird und daß durch dieses Gesetz und den Bundesbeauftragten, der nun tätig wird, dem Steinkohlenbergbau und den Menschen in den Revieren ein klarer Weg gewiesen und zu baldiger Gewißheit und Sicherheit verholfen wird.
    Von den Unternehmensleitungen erwarten wir, daß sie nicht weiter gebannt auf ihre partiellen Interessenlagen starren, sondern daß sie ihr unternehmerisches Handeln nach überbetrieblichen Gesichspunkten ausrichten. Denn es geht doch darum, die Existenz des gesamten Steinkohlenbergbaus dadurch zu sichern, daß die Kohle als Energieträger wieder attraktiv gemacht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dem Bergbau sind dabei konkret vier große Aufgaben gestellt:
    Erstens. Er muß sich eine optimale Unternehmensorganisation geben, die natürlich auch gegliedert sein kann.
    Zweitens. Er muß seine Steinkohlenproduktion so zusammenfassen, daß die ertragsstärksten Bergwerke in ihrer vollen Leistungsfähigkeit ausgelastet werden und die geförderte Kohlenmenge den Absatzmöglichkeiten auf dem Energiemarkt entspricht.
    Drittens. Er muß die Bergleute stillgelegter Zechen, die weiterhin im Bergbau bleiben wollen, auf die langfristig gesicherten Arbeitsplätze der besten Zechen in den Revieren umsetzen.
    Viertens. Er muß einen realistischen Anpassungsplan vorlegen, in dem die notwendige Umsetzung der Bergleute und die erforderlichen Zechenschließungen sowie in der Übergangszeit auch die Feierschichten in eine sozial, regional und kohlewirtschaftlich vertretbare Ordnung gebracht werden.
    Das Gesetz enthält bestimmte Fristen und macht die Fortführung der finanziellen Hilfen von der Einhaltung dieser Fristen abhängig. Es bietet aber andererseits wertvollste Hilfen für den Steinkohlenbergbau wie die Bürgschaftsermächtigung für die Konzentration des Bergbaus in Höhe einer finanziellen Abdeckung bis zu 3 Milliarden DM.
    Der Bergmann kann durch die gesetzliche Verankerung des Gesamtsozialplans ohne Sorge in die Zukunft sehen; er und seine Familie sind auf Jahre hinaus hierdurch gesichert. Die Reviere erhalten durch das Gesetz und seine Investitionsprämien einen entscheidenden Impuls für die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen und die Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten.
    In der Kette der einige Jahre zurückreichenden Maßnahmen zur Existenzsicherung unseres Steinkohlenbergbaus ist dieses Gesetz das letzte Glied. Wir versprechen uns davon, eine solide Grundlage geschaffen zu haben, von der ausgehend wir über unsere Energiesituation im ganzen nachzudenken haben.
    Die Kohlepolitik steht zwar im Augenblick im Vordergrund der aktuellen Erfordernisse; sie kann aber immer nur ein Teil der Gesamtenergiewirtschaftspolitik sein. Es ist also keineswegs so, daß wir uns etwa einbilden, ein Soll erfüllt zu haben und uns jetzt zur Ruhe begeben zu können. Wir werden schon im Hinblick auf die Rasanz der technischen Entwicklungen und auf das sich ständig verändernde Energieangebot unsere energiepolitische Situation laufend neu zu überprüfen und zu überdenken haben. Wir haben es deshalb auch begrüßt, daß die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 1968 ihren Blick auf die Gesamtheit der Energiewirtschaft gerichtet hat.
    Für die Zukunft unseres Steinkohlebergbaus ist von ausschlaggebender Bedeutung, welche Rolle er in der Energieversorgung der Europäischen Gemeinschaft einnehmen kann. Wir werden noch mehr als bisher unsere Energiepolitik auf die europäischen Verhältnisse auszurichten haben. Unser dringender Appell an die Organe der Gemeinschaft geht dahin, die Bemühungen um die europäische Energiepolitik zu beschleunigen und auch in der Energiewirtschatt für Fortschritte zu sorgen, die auf eine echte Wirtschaftsunion ausgerichtet sind.
    Wenn wir aber Fortschritte in der Energiepolitik
    der Europäischen Gemeinschaft erzielen wollen, dann wird dies nur möglich sein, wenn die Anpassung des Bergbaus und die Marktchancen der Reviere in der Gemeinschaft von allen Mitgliedstaaten nach gleichen Maßstäben geregelt werden. Wir brauchen hier bei uns keine Sonderstellung für die
    deutsche Steinkohle, und wir beanspruchen sie
    auch nicht. Bei gleichen Möglichkeiten, bei gleichen Chancen auf dem europäischen Markt wird die deutsche Steinkohle auf die Dauer doch den Kern der europäischen Kohleversorgung bilden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auch aus diesem Grunde und um dieser Entwicklung willen müssen wir mit dem vorliegenden Kohleanpassungsgesetz die Ausgangsbasis für eine Gesundung des deutschen Steinkohlebergbaus und der deutschen Steinkohlebergbaugebiete schaffen. Unsere nationalen Maßnahmen sind im wesentlichen auf das Jahr 1971 abgestellt. Für weitere Entscheidungen bei uns oder im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft müssen die nächsten zwei Jahre zei- gen, was im Steinkohlebergbau erreichbar ist, wie



    Brand
    groß sein Nutzen ist und wie schwer oder leicht seine Lasten für die gesamte Volkswirtschaft sind. Die Arbeit im Steinkohlebergbau und am Steinkohlebergbau in diesen zwei Jahren ist nicht nur für die Gegenwart von Bedeutung, sie wird wegweisend für die längerfristigen Entscheidungen in der Energiepolitik sein. Unser Wunsch geht vor allein nach wie vor dahin, daß die Steinkohle als heimische Energiequelle den ihr zukommenden Platz in unserer Energieversorgung einnehmen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (las positive Wirksamwerden des Kohleanpassungsgesetzes sehe ich die Tatsache an, daß es getragen wird von den beiden großen Parteien des Bundestages, die in einer — ich darf das ohne jedes falsche Pathos feststellen — sehr harmonischen Zusammenarbeit das Gesetz gemeinsam beraten haben. Ich würde es aber für nicht ganz fair ansehen, wenn ich dabei die loyale Mitarbeit unserer Kollegen von der Oppositionspartei und des von ihr gestellten Vorsitzenden im Wirtschaftsausschuß unerwähnt ließe. (Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der FDP.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zum Schluß möchte ich dem Herrn Wirtschaftsminister wünschen, daß er in Kürze als Kohlebeauftragten eine sachliche befähigte, energische und zielklare Persönlichkeit gewinnt, der wir für ihre sicherlich nicht einfache, aber für einen ganzen Mann reizvolle Aufgabe ein Glückauf mit auf den Weg geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Schiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon gestern in der Generaldebatte und heute in der Aussprache zum Einzelplan 09 wurde die konjunkturpolitische und die währungspolitische Aktivität der Bundesregierung erwähnt. Ich glaube, es ist angebracht, daß ich in diesem Augenblick dem Haus erst einmal über die grundsätzlichen Probleme der Konjunktur- und Währungspolitik Bericht erstatte, bevor wir in der Behandlung des besonderen Gesetzes weiterschreiten.
    Mir scheint, daß wir diese Fragen der Währungspolitik und der Konjunkturpolitik heute und hier am besten in den Griff bekommen, indem ich nicht einfach den historischen Ablauf der Ereignisse darlege, sondern indem wir uns ganz konkret fragen und das Wort „konkret" spielte gestern in den Beiträgen von Herrn Scheel eine besondere Rolle — : In welcher Lage befand sich diese Bundesrepublik Deutschland, als Mitte März in den Vereinigten Staaten von Amerika die interne Golddeckung aufgehoben wurde?
    Wir alle wissen, was jenem entscheidenden Beschluß in Amerika vorausgegangen war. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hatte im Januar einschneidende Maßnahmen zur Sanierung der amerikanischen Zahlungsbilanz angekündigt. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, daß die Ankündigungen des Präsidenten bis dahin nicht vermocht hatten, das Vertrauen in den Dollar wiederherzustellen. Die Spekulation auf das Gold und auf die D-Mark und gegen den Dollar eskalierte mehr und mehr von Woche zu Woche. Die „New York Times" vom 15. März schrieb: „Der Dollar geriet unter Belagerung." Diese Entwicklung führte, wie gesagt, am 14. März zur Aufhebung der internen Golddeckung in den Vereinigten Staaten von Amerika.
    Die Notenbankpräsidenten der his dahin dem sogenannten Goldpool angehörenden Länder — das sind die USA, Großbritannien, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Schweiz, die Niederlande und Belgien -- wurden nach Washington eingeladen. Die Beschlüsse der sieben Notenbankgouverneure vom 17. März sind bekannt. Erstens haben wir seit diesem Tage einen gespaltenen Goldmarkt. Die sieben Notenbanken verrechnen untereinander das Gold zu monetären Zwecken zum alten, offiziellen Goldpreis von 35 Dollar pro Unze. Zweitens geben sie kein Gold an die freien Goldmärkte ab und nehmen keines dort auf. Drittens beschlossen die sieben Notenbanken eine zusätzliche Stützung des Pfundes durch Notenbankkredite über den Weltwährungsfonds in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar, woran sich die Bundesrepublik mit 150 Millionen Dollar beteiligt.
    Meine Damen und Herren, die Dramatik jener Ereignisse ist hier vielleicht manchmal gar nicht so bewußt geworden. Sie spiegelte sich aber in den heftigen Reaktionen der amerikanischen Öffentlichkeit in jenen Tagen wider. Und nicht nur in privaten Meinungsäußerungen kam die Erinnerung an das Jahr 1929, an jenen „schwarzen Freitag", oder die Erinnerung an das Jahr 1931, als England das Pfund abwertete, hoch. Die amerikanische Nation war durch diese Vorgänge Mitte März dieses Jahres tief aufgewühlt. Ich möchte, damit wir den Ernst der Situation erkennen, noch einmal die „New York Times" zitieren, ohne mir als Fremder dabei die harten Wertungen jener großen Zeitung gegenüber dem eigenen Lande zu eigen zu machen. Das Zitat lautet wörtlich:
    Möglicherweise wollten die meisten Käufer weder rasche Gewinne erzielen noch den Dollar angreifen. Sie suchten Schutz gegen eine Nation, die ihre umfangreichen Hilfsmittel vergeudet, die in einen eskalierenden Krieg hineingerutscht ist, den sie nicht gewinnen zu können glaubt, und die gelähmt und gespalten ... erscheint.
    So harte Worte sind in Amerika an die eigene Adresse gerichtet worden, und ich glaube, wir können diese harten Worte und ernsten Feststellungen nur respektieren.
    Ich frage nun: In welcher Lage befand sich die Bundesrepublik in jenen Tagen? Ohne in irgendeiner Weise überheblich zu sein, können wir folgende vier Punkte feststellen:



    Bundesminister Dr. Schiller
    Erstens. Die Bundesrepublik konnte jene Ereignisse mit gelassener Stärke durchstehen.
    Zweitens. Die D-Mark erweist sich als eine der stabilsten Währungen der Welt.
    Drittens. Der seit der zweiten Hälfte des Jahres 1967 durch die Maßnahmen der Bundesregierung in Gang gekommene Konjunkturaufschwung hat sich im neuen Jahr fortgesetzt und erwies sich schon als so kräftig, daß er durch die Beschlüsse und durch die Ereignisse in Washington nicht beeinträchtigt wurde.
    Viertens. Die Bundesrepublik selber ist dadurch in der Lage und verpflichtet, bei der Lösung der internationalen Zahlungsbilanz- und Währungsprobleme entscheidend Hilfe zu leisten. Dazu gehört zunächst einmal eine gute Gläubigerpolitik, und zu der guten Gläubigerpolitik gehört — und seit mehr als einem Jahr betreiben wir das — eine aktive Konjunkturpolitik in diesem Hause und in diesem Lande.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Kollege Scheel meinte gestern, wir befänden uns immer noch mehr oder weniger auf der Talsohle. Ich kann das nur als Ergebnis einer Informationslücke bei unseren Kollegen der FDP-Fraktion ansehen.

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Genscher: Das hat er doch gar nicht gesagt!)

    — Herr Genscher, wenn wir heute die Statistiken insgesamt überblicken, sehen wir ganz klar — das will ich nur mit ein paar Zahlen andeuten —: Die Talfahrt begann tatsächlich schon im Sommer 1966. Die Auftragseingänge nahmen im dritten Quartal 1966 zum erstenmal ab. Im vierten Quartal 1966 sanken sie um 6,6 %, und die neue Bundesregierung war ehrlich — und sie hatte recht damit —, wenn sie in ihrer Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 sagte: Die Talsohle liegt noch vor uns. Denn im ersten Quartal 1967 sanken die Auftragseingänge um 10 %. Dann gelang es, am Ende dieses ersten Quartals 1967 und in den folgenden Wochen die Talfahrt abzustoppen. Das Minus in den Auftragseingängen unserer deutschen Wirtschaft verringerte sich von da ab konstant: zweites Quartal 1967 minus 5,1 %, drittes Quartal 1967 minus 0,5%. Im vierten Quartal 1967 erreichten wir den positiven Zuwachs von 13,3 % bei den Auftragseingängen, der sich im Januar dieses Jahres mit plus 13,8 % fortsetzte.
    Das ist eine eindeutige Aufwärtsbewegung, die eben durch die konjunkturpolitischen Maßnahmen entfacht wurde und von der wir annehmen, daß sie mehr und mehr auf die spontanen Kräfte des Marktes übergreift. Allein die Zunahme der deutschen Einfuhr im Februar dieses Jahres — und das ist die letzte Zahl — urn 20 % ist ein Beweis dafür, daß die Aufwärtsbewegung voranschreitet.
    Es gehört zur guten Gläubigerpolitik, daß wir unsere inländische Nachfrage steigern. Aber es wäre falsch gewesen, wenn die Bundesregierung angesichts der Entwicklung in den Vereinigten Staaten
    und in England allein auf die Stärke der inneren Entwicklung vertraut und gepocht hätte. Sie mußte vielmehr ihren internationalen Verpflichtungen direkt genügen; denn unsere Überschüsse sind doch die Defizite in den Zahlungsbilanzen anderer Länder.
    Auch deswegen schlug die Bundesregierung am 4. März 1968, also vor der Zuspitzung der Lage in den USA, im Ministerrat der europäischen Gemeinschaften vor, die Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaften möchten den in der Kennedy-Runde vorgesehenen Zollabbau zeitlich erheblich vorziehen. Diese sogenannte asymmetrische Beschleunigung der Kennedy-Runde soll einen Beitrag Europas zu den Lösungen für die Zahlungsbilanzschwierigkeiten der USA darstellen. Das ist eine Hand, die Europa Amerika reichen soll. Dieser Beitrag soll zugleich die amerikanische Regierung davon abbringen, ihrerseits einfuhrbeschränkende Maßnahmen in Richtung auf einen neuen weltweiten Protektionismus einzuführen. Wir sollten und wollen diese mögliche Kettenreaktion verhindern.
    Auf Grund des deutschen Vorstoßes, den einige Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaften unterstützen, wurde die Kommission in Brüssel beauftragt, diese Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. In der neuen, darauf folgenden Sitzung des Ministerrates am 25. März dieses .Jahres konnte festgestellt werden:
    Erstens. Der deutschen Initiative hatten sich im Sinne einer Parallelaktion inzwischen ganz andere Länder außerhalb der Gemeinschaft beigesellt. Es liegen entsprechende Offerten auf einseitige asymmetrische Beschleunigung der Kennedy-Runde zugunsten Amerikas von Großbritannien, von anderen wichtigen EFTA-Ländern sowie von Kanada und von Japan vor. Das ist das erste, was festgestellt wurde.
    Zweitens. Auch Frankreich konnte sich jetzt nicht mehr grundsätzlich dem Gedanken der asymmetrischen Beschleunigung des Zollabbaus entziehen. Die Kommission wurde in der gleichen Sitzung beauftragt, nunmehr sofort die entsprechenden diplomatischen Kontakte mit den Regierungen außerhalb der Gemeinschaft, also USA, England usw., aufzunehmen. Die Sitzung des Ministerrats, auf der die Ergebnisse dieser Verhandlungen erörtert werden sollen, wird nächste Woche stattfinden.
    Meine Damen und Herren, diese deutsche Initiative auf dem Gebiet der Handelspolitik ist, glaube ich, zugleich auch ein Beispiel für die Richtigkeit der allgemeinen Europapolitik der Bundesregierung. Ich weiß nicht, warum unser Kollege Scheel gestern meinte, in der Großen Koalition gebe es in bezug auf die Europapolitik der Bundesregierung keine klare Mehrheit. Diese Bundesregierung hat doch sofort nach ihrer Amtseinführung die naheliegende und notwendige Rolle des Vermittlers zwischen den angelsächsischen Ländern und Frankreich erkannt, übernommen und praktiziert.
    Ein Beispiel habe ich eben genannt. Ein zweites Beispiel kann ich Ihnen jetzt nennen, nämlich die europäische Rolle der Bundesrepublik bei der



    Bundesminister Dr. Schiller
    Reform des Weltwährungssystems. Auch da geht es wieder darum, daß wir unentwegt versuchen, die angelsächsischen Länder und Frankreich zusammenzubringen. Im April vorigen Jahres gelang es nach zähen Verhandlungen im Rahmen der Sitzung der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister in München, einen Kompromiß innerhalb der Sechs herbeizuführen. Die sechs Mitgliedstaaten bekannten sich damals zu einem neuen System der Sonderziehungsrechte, das eines Tages als zusätzliche Liquidität die bisherigen konventionellen Reservemittel Gold und Leitwährungen — d. h. Dollar und Pfund — ergänzen würde. Die Sechs stellten für das neue System bestimmte europäische Bedingungen auf. Frankreich hatte bis dahin diesem ganzen System aus grundsätzlichen Erwägungen sehr skeptisch gegenübergestanden. Dennoch gelang damals die Einigung, und sie wurde darauffolgend in zwei Sitzungen in der Gruppe der Zehn in London im Juli und August vorigen Jahres vollendet.
    Amerika stimmte der von Europa geforderten Mehrheit. von 85 % bei der Aktivierung der Sonderziehungsrechte zu, d. h. bei einem Anteil des Europas der Sechs im Quotensystem des Weltwährungsfonds von 17 % stimmte damit Amerika der Sperrminorität der EWG-Länder für die Aktivierung der Sonderziehungsrechte zu. Frankreich seinerseits stimmte den Sonderziehungsrechten als Kreditfazilität zu, indem der Grundsatz der Rekonstitution der Ziehungsrechte auf 70% der Ausgangsbasis festgelegt wurde.
    Auf dieser Grundlage wurde dann der grolle Akkord von Rio auf der Weltwährungskonferenz im September gefunden. 106 Länder stimmten dem neuen System zu. Die Exekutivdirektoren wurden beauftragt, die entsprechenden neuen Statuten auszuarbeiten, damit sie den nationalen Parlamenten als Änderung des Vertrags von Bretton Woods zur Ratifizierung vorgelegt werden könnten. Zu diesem Zweck war die Währungskonferenz nun in Stockholm am 29. und 30. März einberufen, nämlich um offengebliebene Einzelfragen zum System der Sonderziehungsrechte im Rahmen der Zehn noch einmal zu diskutieren.
    Wie wir aber alle wissen, meine Damen und Herren, hatte sich die Welt inzwischen gründlich verändert. Seit den Ereignissen von Washington Mitte März, in der Mitte des Monats, in dem die Konferenz von Stockholm stattfand, ist unser Weltwährungssystem — seien wir ehrlich — nicht mehr das alte, es ist ein neues System, ein System des Übergangs. Die Sitzung in Stockholm — da hatte unser französischer Kollege recht — bestand nicht mehr darin, ein paar Papiere im Sinne eines Seminars zu vervollkommnen, obwohl das auch nötig war. Es war ganz selbstverständlich, daß die Debatten in Stockhohn eben nicht nur urn die Vervollkommnung der Sonderziehungsrechte gingen, die irgendwann im Jahre 1969 aktiviert werden würden, sondern daß man sich sehr ernst, sehr nachdrücklich mit der währungspolitischen Lage in der Welt von heute befaßte. Damit hatte die Stockholmer Konferenz vom letzten Wochenende eine weit über das Monetäre hinausgehende Bedeutung. Es ging
    eigentlich um den Bestand der westlichen Währungssolidarität, jener Währungssolidarität — das müssen wir auch sehen, meine Damen und Herren —, die fast ein Vierteljahrhundert seit 1945 eine beispiellose Ausweitung des Welthandels und die Prosperität in den führenden Welthandelsländern ermöglicht hat. Das muß man auch anerkennen.
    Wie gesagt, diese neue Währungsunruhe wurde durch das Anschwellen der Zahlungsbilanzdefizite in Amerika und England ausgelöst. Frankreich, das seit langem in der daraus resultierenden Schwäche des Dollars, der Schlüsselwährung von Bretton Woods, einen entscheidenden Konstruktionsmangel sieht, drängte deshalb auf eine Reform an Haupt und Gliedern. In dieser bedrohlichen Situation, die in Stockholm kulminierte, reichten monetäre Lösungen allein nicht mehr aus. Auf der Konferenz mußte zugleich auch eine politische Lösung gefunden werden. Ich sehe den politischen Erfolg der Konferenz von Stockholm darin, daß es gelungen ist, die Gruppe der Zehn als Kern der westlichen Währungsgemeinschaft allen düsteren Prognosen zum Trotz zusammenzuhalten. Meine Damen und Herren, Frankreich hat sich in dieser Hinsicht nicht abseits gestellt. In dem Teil des Kommuniqués der Konferenz, dem auch Frankreich zugestimmt hat, ist ausdrücklich gesagt, daß die Mitglieder des Zehner-Klubs, also auch Frankreich, zusammenarbeiten wollen, urn an einer Stabilisierung der Währungsverhältnisse mitzuwirken. Diese Ziffer 6 des Kommuniqués von Stockholm ist auf einen deutschen Vorschlag zurückzuführen, und diese Ziffer 6, die von den Zehn beschlossen ist, zeigt zugleich: Die zehn Länder — Regierungen und Notenbanken —sind ab sofort handlungsfähig, ab sofort his zu jenem Tage X, da im Jahre 1969 möglicherweise die Sonderziehungsrechte ins Leben treten werden.
    Es war in der Tat wichtig, eine Antwort auf die Frage zu finden: Was geschieht von heute an bis zu jenem Tage X im Jahre 1969 in der Weltwährungspolitik? Die Antwort ist mit der Ziffer 6 gefunden. Ein weiterer Erfolg ist, daß nunmehr die Voraussetzungen für die Schaffung der Sonderziehungsrechte selbst geklärt sind, wenn auch nur neun von den zehn Ländern diesem Punkte zugestimmt haben. Und es ist wichtig, daß die Vereinigten Staaten jene inhaltlichen Reformen des Weltwährungsfonds akzeptiert haben, die insgesamt alle zu einer Stärkung des europäischen, genauer des EWG-Einflusses im Fonds führen. Monetär besteht der Erfolg der Konferenz darin, daß mit den neuen Ziehungsrechten ein erster Schritt in eine neue Weltwährungsordnung getan wird, und zwar ein Schritt auf einem Wege der Evolution, nicht des abrupten Übergangs. Die bisherigen Reservemedien — Gold-, Dollar- und Pfundguthaben — bleiben erhalten, wenn sie auch auf die Dauer relativ zurücktreten werden durch das Hinzukommen der Sonderziehungsrechte und durch die Siebener-Beschlüsse von Washington vom 17. März.
    Hinzu kommen also als drittes elastisches und dynamisches Element die neuen Ziehungsrechte für den Fall, daß ein Mangel an Weltliquidität auftreten sollte. Und ich möchte hinzufügen: Mit den



    Bundesminister Dr. Schiller
    neuen Ziehungsrechten kommt zugleich ein rationales, von den Zufällen der Zahlungsbilanzdefizite und den Goldpreisschwankungen freies System der Reserveschaffung ins Spiel, und von ihm wird eines Tages eine disziplinierende Wirkung auf das Verhalten aller einzelnen Welthandelspartner ausgehen.
    Ziehen wir das Fazit dieser gesamten Aktivität, so können wir feststellen: Sicherlich haben wir in Stockholm nicht alles erreicht. Aber wir haben die europäischen Gesichtspunkte für das neue System der Sonderziehungsrechte stärker durchgesetzt, auch als Fünf — und gerade als Fünf! —, als je zuvor. Die Sonderziehungsrechte sind nun europäisierter denn je. Wir haben damit zugleich das Vertrauen der Weltöffentlichkeit in unser Währungssystem, das sich unzweifelhaft im Übergang befindet, nachhaltig gestärkt.
    Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat auf unseren Wunsch, den wir in Stockholm seinem Finanzminister Henry Fowler eröffnet hatten, wie Sie alle wissen, sehr prompt reagiert. Hier wird oft übersehen, daß sich Präsident Johnson in seiner denkwürdigen Ansprache vom letzten Sonntag, dem 31. März, sehr nachdrücklich auch zu diesen Finanz- und Währungsfragen sowie den Steuerfragen geäußert hat. Er sagte wörtlich — und das war genau das Wort, das von Amerika erwartet wurde —:
    Ich habe bei vielen Gelegenheiten betont, daß ohne ein Steuergesetz oder ohne verminderte Ausgaben das Defizit des nächsten Jahres sich in Amerika wiederum auf etwa 20 Milliarden Dollar belaufen würde. Ich habe auch die Notwendigkeit unterstrichen, in unserer Ausgabenpolitik strenge Prioritäten zu setzen. Ich habe betont, daß, wenn wir nicht handeln und nicht sofort und entschieden handeln, sehr starke Zweifel überall in der Welt über die amerikanische Bereitschaft auftreten würden, finanziell das eigene Haus in Ordnung zu halten. Jedoch
    -— so fuhr der Präsident fort, meine Damen und
    Herren —
    hat der Kongreß nicht gehandelt. Präsident Johnson sagte wörtlich:
    So stehen wir heute abend
    — Sonntag abend —
    vor der schwersten finanziellen Bedrohung in der Nachkriegszeit, einer Bedrohung der Rolle des Dollars als der Grundlage des internationalen Handels und der Finanzen in der Welt.