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    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 29. März 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Peters (Norden) und Dr. Wahl . . 8539 A Amtliche Mitteilungen . . . . 8539 A, 8552 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8539 B Fragestunde (Drucksachen V/2753, zu V/2753, V/2776) Frage des Abg. Genscher: Mögliche Vollstreckung von Todesurteilen an den aus der Bundesrepublik verschleppten Koreanern Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8539 D Genscher (FDP) 8540 A Marx (München) (SPD) 8540 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . 8540 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8540 C Frage des Abg. Genscher: Festhalten der Bundesregierung an den beabsichtigten Hilfe-Abkommen mit Südkorea? Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8540 D Genscher (FDP) 8540 D Dorn (FDP) 8541 B Marx (München) (SPD) 8541 C Kiep (CDU/CSU) . . . . 8541 D, 8542 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8542 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8542 A Ertl (FDP) 8542 C Moersch (FDP) 8542 C Matthöfer (SPD) 8543 A Frage des Abg. Genscher: Beteiligung der Bundesregierung an der 2. Konferenz der Weltbankberatungsgruppe für Südkorea am 16. und 17. April 1968 in Washington? Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8543 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 8543 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 8543 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 8544 A Moersch (FDP) 8544 B Ertl (FDP) 8544 C Fragen des Abg. Deringer: Kampf zwischen der Zentralregierung von Nigeria und der Provinz Biafra — Finanzielle Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber der Zentralregierung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8544 D Deringer (CDU/CSU) 8544 D Bals (SPD) 8546 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 8546 C Dr. Apel (SPD) 8546 D Kiep (CDU/CSU) 8547 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8547 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 8547 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8547 C Maucher (CDU/CSU) 8548 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8548 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8548 B Genscher (FDP) 8548 C Petersen (CDU/CSU) 8548 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 8548 D Fragen des Abg. Dorn: Etwaige Möglichkeit zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Ungarn um die Jahreswende 1966/1967 Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8549 A Dorn (FDP) 8549 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8549 C Dr. Haas (FDP) 8549 D Moersch (FDP) 8549 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 8550 A Weigl (CDU/CSU) 8550 B Ertl (FDP) 8550 B Fragen des Abg. Richter: Palästinaflüchtlinge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8550 C Richter (SPD) . . . . . . . . . . 8550 D Dröscher (SPD) 8550 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 8551 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 8551 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8551 C Geiger (SPD) . . . . . . . . . 8551 D Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 8551 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (Drucksache V/1679); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/2740, zu V/2740) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Czaja (CDU/CSU) 8552 B Rehs (SPD) 8554 A Ertl (FDP) 8555 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8556 B Wischnewski, Bundesminister . . 8557 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Abg. Gewandt, Wieninger, Dr. Frerichs, Lampersbach, Burgemeister, Dr. Luda, Porten u. Gen.) (Drucksache V/2324 [neu]) — Erste Beratung —Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 8560 B Dr. Staratzke (FDP) 8561 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, der Schiffsregisterordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Drucksache V/2674) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8562 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kostenordnung über den Geschäftswert (Drucksache V/2738) — Erste Beratung — 8562 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juli 1967 mit dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/2629) — Erste Beratung — 8562 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Frau Blohm, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Dr. Schmidt [Offenbach], Lange, Dr. Meinecke u. Gen.) (Drucksache V/2572) — Erste Beratung — . . . 8562 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2676) — Erste Beratung — 8562 C Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes (Drucksache V/2696) — Erste Beratung — Wischnewski, Bundesminister . . . 8562 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 8562 C Kahn-Ackermann (SPD) 8566 D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 8568 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen V/1603, V/2578) Gierenstein (CDU/CSU) 8568 D Jürgensen (SPD) 8570 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8571 B Moersch (FDP) 8571 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 III Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Rawe, Windelen, Hermsdorf, Opitz, Dr. Pohle, Franke (Osnabrück), Dr. Rinsche, Lampersbach u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Haushaltsgesetz 1967 (Umdruck 270, Drucksache V/2680) 8571 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Mitteilung über die Veräußerung des Steinbruchs Kälberberg in Recke (Kr. Tecklenburg) (Drucksachen V/2530, V/2734) 8572 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Peters (Poppenbüll) u. Gen. und Fraktion der FDP betr. Exportförderung von Milcherzeugnissen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Erzeugerrichtpreis für Milch über den Antrag der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann, Walter u. Gen. und Fraktion der FDP betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen V/1866, V/1967, V/2100 [neu], V/2741, zu V/2741) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO über den Antrag der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Peters (Poppenbüll) u. Gen. und Fraktion der FDP betr. Exportförderung von Milcherzeugnissen (Drucksache V/2742) Dr. Rinderspacher (SPD) 8572 C Ertl (FDP) 8572 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die von der Bundesregierung vorgelegten 1. Übereinkommen 125 über die Befähigungsnachweise der Fischer 2. Übereinkommen 126 über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen 3. Empfehlungen 126 betr. die berufliche Ausbildung der Fischer 4. Empfehlungen 127 betr. die Rolle der Genossenschaften in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer (Drucksachen V/2422, V/2699) 8573 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/2537, V/2659) 8573 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2545, V/2660) 8573 C Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats zur Änderung der in Frankreich während des Milchwirtschaftsjahres 1967/68 geltenden Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse sowie der Verordnung Nr. 1039/67/EWG (Drucksachen V/2520, V/2641) für eine Richtlinie des Rats über die Durchführung der von der FAO empfohlenen allgemeinen Landwirtschaftszählung (Drucksachen V/2418, V/2642) für eine Verordnung des Rats betr. die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt im Wirtschaftsjahr 1967/1968 auf dem Zuckersektor (Drucksachen V/2517, V/2643) . . . . 8573 D Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (Drucksache V/2585) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (Drucksache V/2361) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) (Drucksache V/2362) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes (Druck- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 sache V/2387) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Drucksache V/2388) — Erste Beratung — Dorn (FDP) 8574 B, 8592 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8574 D, 8583 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8575 B, 8591 B Busse (Herford) (FDP) 8578 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8578 Picard (CDU/CSU) . . . . . . 8581 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8585 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8593 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Ramms, Wendelborn, Schmidt (Braunschweig) u. Gen. betr. Sicherheit im Verkehr (Drucksachen V/1573, V/2512) Frehsee (SPD) 8593 D Rückverweisung an den Ausschuß Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Neununddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2668, V/2768) 8593 D Nächste Sitzung 8594 Anlagen 8595 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8539 164. Sitzung Bonn, den 29. März 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 30. 3. Adorno 29. 3. Frau Albertz 29. 3. Arendt (Wattenscheid) 29. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 3. Bäuerle 29. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 29.3. Bauer (Wasserburg) 29. 3. Bauer (Würzburg) *** 29. 3. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 29. 3. Berberich 29. 3. Berendsen 6. 4. Berger 29. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Blachstein 29. 3. Borm 5. 4. Frau Brauksiepe 30. 3. Dr. Brenck 5. 4. Brück (Köln) 29. 3. Dr. Bucher 29. 3. Dr. Conring 29. 3. Corterier * 30. 3. Dr. Dahlgrün 29. 3. Dr. Dittrich 29. 3. Draeger ** 7. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Ernesti 29. 3. Flämig ** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Fritz (Welzheim) 29. 3. Dr. Furler 29. 3. Gewandt 29. 3. Dr. Giulini 29. 3. Glombig 30. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 3. Haage (München) 29. 3. Haase (Kellinghusen) 29. 3. Dr. Häfele 29. 3. Hahn (Bielefeld) * 29. 3. Hamacher 6. 4. Frau Dr. Hubert 29. 3. Jung 29. 3. Dr. Kempfler *** 29. 3. Krammig 29.3. Krampe 29. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 31. 3. Kulawig 29. 3. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenders 29. 3. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) ** 7. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Liehr 29. 3. Dr. Löhr * 29. 3. Dr. Lohmar 29. 3. Lücker (München) 29. 3. Mattick 29. 3. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 29. 3. Frau Meermann 29. 3. Dr. Mende 29. 3. Metzger 29. 3. Michels 29. 3. Missbach 29. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 3. Frau Mönikes 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Peters (Norden) 29. 3. Prochazka 29. 3. Ravens 29. 3. Rollmann 29. 3. Dr. Rutschke *** 29. 3. Saxowski 29. 3. Dr. Schober 29. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 29. 3. Dr. Schulz (Berlin) 29. 3. Seidel 29. 3. Spitzmüller 29. 3. Dr. Starke (Franken) * 1. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Steinmetz 29. 3. Strohmayr 29. 3. Unertl 29. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 29. 3. Walter 29.3. Weimer 30. 3. Westphal 29. 3. Wienand 30. 3. Wieninger 29. 3. Wilhelm 30. 3. Winkelheide 29.3. Dr. Wörner 30. 3. Zoglmann 29.3. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherrn von Gemmingen (FDP) zu Punkt 24 der Tagesordnung. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) hat die Bundesregierung dem Ersuchen des Hohen Hauses im Entschließungsantrag vom 14. Juni entsprochen. Wie Sie wissen, lagen den Fraktionen begründete Vorschläge der beteiligten Organisationen für ein solches Gesetz vor. Es ist dies zum zweiten Male, daß ein Gesetz für einen zahlenmäßig begrenzten Personenkreis vornehmlich junger Menschen geschaffen werden soll, die sich zu bescheidenen Bedingungen auch aus ideellem Motiv zu einer Dienstleistung verpflichten. Beide Male ist die Initiative zu notwendigen gesetz- 8596 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 lichen Bestimmungen für diesen Personenkreis von diesem Hohen Hause ausgegangen, einmal beim „Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres" und jetzt bei dem vorliegenden Entwurf für die Entwicklungshelfer. Auch andere Länder haben bereits gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiete geschaffen, so z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika und Belgien sowie auf dem Teilgebiet des Verhältnisses zum Wehrdienst Frankreich, Italien und die Niederlande. In Osterreich liegen Initiativen für ein ähnliches Gesetz wie bei uns vor. Notwendig wird ein Entwicklungshelfer-Gesetz in erster Linie wegen der sozialen Sicherung der Freiwilligen. Der Regierungsentwurf sieht nicht die volle Einbeziehung der Entwicklungshelfer in die gesetzliche Sozialversicherung vor, wie dies angestrebt werden sollte. Auf dem Gebiet der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung enthält der Entwurf nahezu gleichwertige Leistungen durch andere Maßnahmen, so z. B. durch eine- sogenannte „Arbeitslosenbeihilfe", die nun als neuer Begriff neben Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe tritt und doch die gleiche Leistung wie das Arbeitslosengeld ist. Hierauf wird in den Beratungen noch einzugehen sein. Wichtig ist jedoch, daß mit diesem Gesetz für die Entwicklungshelfer in ihrer sozialen Sicherung durch gesetzliche oder vertragliche Leistungen keine Schlechterstellung eintritt gegenüber den gegenwärtig bestehenden Regelungen, wie sie vom Ausschuß für Sozialpolitik des Hauses in seiner Sitzung vom 26. Mai 1964 für gut befunden worden sind. Besondere Bedeutung erlangt der Entwurf mit der vorgesehenen Nichtheranziehung zum Wehrdienst. Er sieht eine gleiche Behandlung von Wehrpflichtigen und Ersatzdienstpflichtigen vor, so daß es einer Anerkennung des Entwicklungsdienstes als Wehrersatzdienst nicht bedarf. Damit ist durch den freiwilligen Entwicklungsdienst eine Alternative zum Pflichtdienst geschaffen. Die unterschiedliche Dauer der Dienstzeit von 18 Monaten Wehrdienst zu insgesamt 27 Monaten Entwicklungsdienst berührt meiner Meinung nach aus einer Vielzahl von Gründen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit in keiner Weise. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, daß sich der Wehrpflichtige für einen der anerkannten privaten Träger frei entscheiden kann. Auf der anderen Seite ist die Annahme des Bewerbers und Entsendung des Entwicklungshelfers in die freie Entscheidung des Trägers gelegt, wenn die persönlichen Voraussetzungen beim Entwicklungshelfer und sachlichen Voraussetzungen beim Träger voll gegeben sind. Es ist gut, daß der Regierungsentwurf an dem Prinzip der privaten Träger des Entwicklungsdienstes festhält. Ihre Arbeit ist in diesem Hause bereits mehrfach gewürdigt worden und berechtigt zu weiteren Hoffnungen. Deshalb sollten die im Entwurf für die Anerkennung vorgesehenen Auflagen auf das aus den übrigen Gesetzesbestimmungen sich ergebende erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben und hier nicht der Weg einer Einwirkung auf private Organisationen geöffnet werden. So sollten die Träger in der Gestaltung ihrer Verträge mit den Entwicklungshelfern frei bleiben, sofern diese Verträge gesetzeskonform im Hinblick auf das Entwicklungshelfer-Gesetz sind und andere Rechtsgrundsätze nicht verletzen. Noch bedeutsamer ist aber die Bestimmung in § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs, nach der Entwicklungshelfer nur in solche Vorhaben entsandt werden sollen, die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik im Einklang stehen. In der Begründung ist zu lesen, daß dies aus „entwicklungspolitischen und außenpolitischen Gründen unerläßlich" sei. Das bedarf meiner Meinung nach einer gründlichen Beratung. Es dürfte ausreichend sein, wenn die Vorhaben, in die Entwicklungshelfer entsandt werden, den gleichen Zielen dienen wie die Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer. Das Ziel der personellen Entwicklungshilfe muß sich auch am Partner im Entwicklungsland orientieren. Hierbei gibt es Projekte, die aus der Sicht des Partners unerläßlich sind, aber nicht von der deutschen Außenpolitik getragen sein können. Anderenfalls kann es wünschenswert sein, Entwicklungshelfer in Länder zu entsenden, für die andere Förderungsmaßnahmen aus außen- oder entwicklungspolitischer Sicht nicht möglich sind. Mit dem vorgesehenen Gesetz sollen nicht nur Härten oder besondere Nachteile für Entwicklungshelfer beseitigt werden, sondern es soll auch anerkannt werden, daß dieser von der Bundesregierung sowohl geförderte als auch geforderte Dienst im öffentlichen Interesse liegt. Wenn wir das anerkennen, dann ist es nicht einzusehen, warum den Entwicklungshelfern während ihrer Dienstzeit in Übersee nicht das Wahlrecht gewährt werden soll. Es handelt sich um einen durch dieses Gesetz bestimmbaren Personenkreis. Daher dürften verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Gleichstellung der Entwicklungshelfer mit dem in § 12 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes erfaßten Personenkreis nicht bestehen. Ebenso scheint mir die in § 14 des Entwurfs vorgesehene Anwendung der Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts lediglich für solche Entwicklungshelfer, die den Entwicklungsdienst an Stelle von Wehrdienst leisten, nicht überzeugend zu sein, wie dies auch in der Stellungnahme des Bundesrates bereits zum Ausdruck kommt. Bei der weiteren Beratung des Entwurfes wird auch zu prüfen sein, ob nicht die an Entwicklungshelfer gezahlten Unterhaltsgelder in die in § 17 des Entwurfs vorgesehene Steuerbefreiung einzubeziehen sind. Zu begrüßen sind die für die Rückgliederung der Entwicklungshelfer vorgesehenen Maßnahmen. Diesem Problem kommt große Bedeutung zu. Allerdings wäre es verfehlt, hier Bestimmungen zu schaffen, die dem Arbeitsplatzschutz-Gesetz vergleichbar sind. Der Unterschied zwischen Pflichtdienst und Freiwilligendienst tritt hier erkennbar hervor; denn der Entwicklungshelfer verläßt seinen Arbeitgeber freiwillig, und die meisten von ihnen haben nicht die Absicht, an den alten Arbeitsplatz oder zum früheren Arbeitgeber zurückzukehren. Vielmehr wollen sie mit den im Entwicklungsland gewonne- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8597 nen Erfahrungen andere berufliche Aufgaben übernehmen. Diese Beobachtung liegt durchaus in dem Interesse, Mitarbeiter mit Übersee-Erfahrung für andere Vorhaben der Entwicklungshilfe zu gewinnen. Das ist eng verbunden mit dem Erfordernis einer vorausschauenden Personalplanung für die Bereiche der Entwicklungspolitik, an deren personeller Besetzung die Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar mitwirkt. Die Frage der Rückgliederung wird für die Träger des Entwicklungsdienstes eng verbunden sein mit der Frage der Auswahl ihrer Entwicklungshelfer. Es ist zu erwarten, daß durch die im Entwurf vorgesehenen Bestimmungen die Zahl der Bewerber und auch der entsandten Entwicklungshelfer steigt. Dies darf aber nicht dazu führen, daß das Niveau der Entwicklungshelfer schlechter wird. Im Gegenteil, hier liegt eine große Chance besserer Auswahl und damit erhöhter Wirksamkeit der Träger, die nicht ohne Einfluß auf die Rückgliederung bleiben. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden nur für einen Teil der auf dem Gebiete der Entwicklungshelfer in Übersee tätigen Personen notwendige Bestimmungen geschaffen. Besonders schwer ist hier eine Abgrenzung, und die Bundesregierung hat sich mit dem vorgelegten Entwurf um eine solche Abgrenzung bemüht, die überzeugt. Anderenfalls wären wir sicher nicht in der Lage, über ein solches Gesetz zu beraten; denn die weitreichenden Rechte und. Verbesserungen können nur für einen Personenkreis geschaffen werden, der an sonst möglichen Vorteilen nicht teilhaben kann. Gleichzeitig gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß hier mit diesem Gesetz ein erster Schritt getan wird, auch für die anderen Personen, die Aufgaben der Entwicklungshilfe in Übersee erfüllen, notwendige gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die allerdings mit diesem Gesetz für Entwicklungshelfer nicht verbunden werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 28. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/2753 Fragen 19 und 20) : Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Unzulänglichkeit des Strafschutzes bei betrügerischen Praktiken, die bei Ein- und Ausfuhr von Agrarerzeugnisen mehrfach festgestellt wurden, wirksam verbessert werden, wie es die Bundesregierung bei der Behandlung des süddeutschen Getreideskandals im Deutschen Bundestag vor einem Jahr angekündigt hat? Wird die Bundesregierung dabei neben dem Betrugstatbestand, ähnlich wie bei Steuerdelikten, sicherstellen, daß auch leichtfertige Vergehen zum Nachteil der Bundeskasse geahndet werden können? Von einem stärkeren Strafschutz des Erstattungsverfahrens ist in der 99. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. März 1967 als einem von vielen Mitteln gesprochen worden, um den Zuwiderhandlungen wirksamer zu begegnen. Als solche andere Mittel wurden eine Verbesserung der Erstattungsregelungen, eine bessere internationale Zusammenarbeit (Amtshilfe), ferner organisatorische Maßnahmen zur verstärkten Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und verstärkte Maßnahmen zur Ausbildung des eingesetzten Personals, insbesondere der Prüfer, als erforderlich bezeichnet. Während wir auf den übrigen, hier angesprochenen Gebieten im seitdem vergangenen Jahre erfreulich vorangekommen sind, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung des Strafschutzes zunächst zurückgestellt. Das hat verschiedene Ursachen: Der gemeinsame Markt wurde am 1. Juli 1967 für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch hergestellt. Er brachte einschneidende Änderungen und Verbesserungen des bisherigen Systems; im innergemeinschaftlichen Verkehr gibt es in den genannten Bereichen keine Erstattungen und Abschöpfungen mehr; die Erstattungen für die Ausfuhr in Drittländer werden einheitlich und verbindlich von der EWG-Kommission festgesetzt; die bis dahin bei Getreide, Reis und Futtermitteln gewährte Erstattung im Wege der Genehmigung der abschöpfungsfreien Einfuhr, die sich für Zuwiderhandlungen besonders anfällig erwiesen hatte, ist entfallen. Die Auswirkungen dieser Änderungen waren zu prüfen. Weiterhin waren die Auswirkungen der organisatorischen Maßnahmen zu prüfen, die darin ihren vorläufigen Abschluß fanden, daß die Erstattungen für die EWG-geregelten Waren — außer den genannten auch die für Fette — seit dem 1. Februar 1968 von der Bundeszollverwaltung — dem Hauptzollamt Hamburg Jonas — gewährt werden. Die Bundesregierung ist damit der Empfehlung der EWG-Kommission vom 17. Oktober 1967 (BZBl 1968, S. 68) nachgekommen, die Zahl der an der Durchführung der Agrarregelung beteiligten Dienststellen zu beschränken. Untunlich war es schließlich, die Frage des Strafschutzes in einem Sondergesetz zu behandeln, es sollte vielmehr der Zeitpunkt abgewartet werden, in dem sie in einem wegen der Erstreckung des gemeinsamen Marktes auf weitere MO-Waren ohnehin notwendigen Durchführungsgesetz mitbehandelt werden könnte. Die Bundesregierung wird sich bei weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen von der bereits erwähnten Empfehlung der EWG-Kommission leiten lassen, in der die besondere Dringlichkeit entschiedener Maßnahmen im Hinblick auf die Aufdeckung großer Betrügereien auf dem Gebiet des Warenverkehrs mit Agrarerzeugnissen festgestellt wurde. Eine einheitliche Willensbildung der Bundesregierung zur Frage der Ahndung leichtfertig falscher Angaben, die zur Gewährung von Erstattungen führen, wird im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens herbeizuführen sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/2753 Fragen 38, 39 und 40) : 8598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Ist nach Art der Erhebung die Ausgleichsabgabe auf frischem Fleisch bei der Einführung in die städtischen Bereiche aus dem Raum der Bundesrepublik Deutschland nicht ein Binnenzoll oder doch diesem ähnlich? Ist die in der Frage 38 angeführte Ausgleichsabgabe für Frischfleisch nicht eine Erhebung, die mit in frühere kleinstaatliche Gegebenheiten hineinpaßt? Wen trifft die in Frage 38 erwähnte Ausgleichsabgabe -- die Landwirte, die Versandschlachtereien, die Verbraucher, oder werden alle dadurch ungerechtfertigt belastet? Die Ausgleichsabgabe wird auf Fleisch erhoben, das einer Gemeinde von außerhalb zugeführt wird. Sie ist nach Ansicht der Bundesregierung kein Binnenzoll oder etwas ähnliches. Auch ist sie keineswegs eine Abgabe, die mit kleinstaatlichen Verhältnissen etwas zu tun hat. Die Ausgleichsabgabe hat auch heute noch eine wirtschaftslenkende Funktion zu erfüllen. Sie trägt zur Konzentration des Schlachtviehangebots auf den Lebendviehmärkten bei und ist zur Erhaltung der für die Preisbildung wesentlichen Lebendvermarktung von Bedeutung. Die Frage, wen die Abgabe trifft, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Bekanntlich richtet sich dies nach dem Markt, der ein Käufer- oder Verkäufermarkt sein kann. Die Einnahmen aus ihrer Erhebung werden zur Senkung von Schlacht- und Viehhofgebühren verwendet und tragen dazu bei, daß die genannten Gebühren sich in erträglichem Rahmen halten. Ein Fortfall der Ausgleichsabgabe hätte eine Erhöhung dieser Gebühren zur Folge. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2753 Frage 44) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den deutschen Agrarexport weiter zu stärken? Nach der erfreulichen Ausweitung des deutschen Agrarexportes im vergangenen Jahre um 25 % auf ein Gesamtvolumen von 2,304 Milliarden DM wird BML in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Agrarexport e. V. die Bemühungen um den Absatz deutscher Agrarprodukte verstärkt fortsetzen und intensivieren. Es ist insbesondere daran gedacht, neue Absatzmärkte zu erschließen, bestehende auszubauen und für bestimmte Warengruppen Schwerpunktwerbungen durchzuführen. Es sind zu diesem Zwecke neben der Beschikkung von Messen und Ausstellungen eine verstärkte Marktbeobachtung, die Erstellung von Marktanalysen, die Schaffung neuer Werbemedien und die Abhaltung einer Reihe von Sonderveranstaltungen im Ausland (Kaufhauswerbungen, Tastings usw.) vorgesehen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2753 Fragen 45 und 46) : Wie groß ist die Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland, die unter Schäden durch industrielle Abgase leidet? Ist es richtig, daß der deutschen Forstwirtschaft infolge von Rauchschäden ein jährlicher Verlust von mehr als 20 Millionen DM und dem Gartenbau von rund 1,5 Millionen DM entsteht? Industrielle Immissionen in ca. 200 verschiedenen und unterschiedlich wirkenden Arten schädigen den Wald der Bundesrepublik. Erhebungen über das Ausmaß dieser Schäden werden z. Z. in den betroffenen Bundesgebieten durchgeführt. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird insgesamt eine geschädigte Waldfläche von mindestens 50 000 ha geschätzt. Allein im Ruhrgebiet beträgt die immissionsgeschädigte Waldfläche 20 000 ha, dazu kommen an immissionsbeeinflußter Waldfläche zusätzlich weitere 20 000 ha. Erhebungen über Art und Umfang der Immissionsschäden und somit über die jährlichen Verluste der deutschen Fortswirtschaft werden z. Z. von Universitätsinstituten im Auftrage des Bundes (BMGes) vorgenommen. Vor Abschluß dieser Untersuchungen können weder genaue noch geschätzte Angaben über den jährlichen Verlust der Forstwirtschaft durch Immissionsschäden gemacht werden. Über das Ausmaß von Schäden im Gartenbau durch industrielle Immissionen gibt es keine amtlichen Ermittlungen und nur teilweise unverbindliche Schätzungen, so daß auch nur annähernd genaue Zahlen nicht angegeben werden können. Die meisten Schäden treten im Lande Nordrhein-Westfallen auf. Allein dort dürften. sie aber wahrscheinlich mehr als 1,5 Mio DM ausmachen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2753 Fragen 47 und 48) : Wie hoch ist der Trinkmilchverbrauch und der Verbrauch von Milchprodukten pro Kopf der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den übrigen EWG-Ländern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Verbrauch von Trinkmilch und Milchprodukten in der Bundes republik Deutschland zu steigern? Die jüngsten vergleichbaren Daten über den Verbrauch von Trinkmilch und Milcherzeugnissen in den EWG-Ländern liegen aus dem Wirtschaftsjahr 1965/66 (Juli/Juni) vor. In diesem Jahr erreichte der Verbrauch an Trinkvollmilch pro Kopf der Bevölkerung in der Bundesrepublik 74,1 kg, bei einer Schwankungsbreite von 66,8 kg in Italien bis 115,2 kg in den Niederlanden. Der Sahneverbrauch in Produktgewicht war 1965/66 mit 2,8 kg in der Bundesrepublik Deutschland mehr als doppelt so hoch wie im EWG-Durchschnitt, der bei 1,2 kg pro Kopf lag. An Kondensmilch wurden in der Bundesrepublik Deutschland im genannten Zeitraum 8,1 kg verbraucht. Diese Menge wird — bei einem durchschnittlichen Verzehr in der EWG von 4,0 kg — nur von den Niederlanden übertroffen, wo 10,0 kg Kondensmilch je Kopf der Bevölkerung verbraucht wurden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8599 Bezüglich des Käseverbrauches lag die Bundesrepublik Deutschland mit 8,2 kg unter den Verbrauchsmengen in Frankreich (11,9 kg) und Italien (9,1 kg) und über denen in den Benelux-Staaten (7,9 kg bzw. 7,4 kg). Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch an Butter — wegen besserer Vergleichbarkeit in Reinfett ausgedrückt — belief sich 1965/66 in der gesamten EWG auf 5,4 kg. Weit unter diesem Mittelwert lagen Italien mit nur 1,5 kg und die Niederlande mit 3,6 kg, beachtlich darüber Frankreich mit 7,5 kg, Belgien-Luxemburg mit 7,3 kg und die Bundesrepublik Deutschland mit 7,1 kg je Einwohner. Der Verbrauch an Trockenvollmilch-Erzeugnissen war 1965/66 in der Bundesrepublik Deutschland mit 1,5 kg der höchste in den drei Ländern, die Zahlenangaben vorgelegt haben. Die Zahlen über den Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkvollmilch und den wichtigsten Milcherzeugnissen für die Jahre 1964/65 und 1965/66 (jeweils Juli/ Juni) in dein einzelnen Ländern der EWG darf ich dem Herrn Abgeordneten in einer gesonderten Aufstellung übermitteln, da eine Einzelaufzählung im Rahmen der Fragestunde zuviel Zeit in Anspruch nehmen würde. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 22. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamble (Drucksache V/2753 Fragen 66 und 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kasernenkomplex in Rantum/Sylt sich in einem derart schlechten baulichen Zustand befindet, daß er von der Bevölkerung und von Kurgästen geradezu als Schandfleck empfunden wird? Welcher Verwendung gedenkt das Bundesverteidigungsministerium den Rantumer Kasernenkomplex zuzuführen? Der bauliche Zustand der Kasernenanlage in Rantum auf Sylt ist mir bekannt. Die Kasernenanlage hat von 1945 bis Ende 1966 Wohnzwecken gedient. Der Bundeswehr ist ein Teil der Anlage, und zwar der Schulblock sowie die ehemaligen Unterkunftsgebäude I und II bereits in einem sehr schlechten baulichen Zustand übergeben worden. Die Standortverwaltung Westerland hat seitdem das im Rahmen der Bauunterhaltung Mögliche getan, um die Anlage vor einem Verfall zu bewahren. Neben umfangreichen Aufräumungsarbeiten hat sie die größtenteils beschädigten und aus Holzblenden bestehenden Fenster sowie sonstige Bauteile durch neue ersetzt. Sie beseitigt darüber hinaus laufend Sturmschäden und hat u. a. auch veranlaßt, daß das ganze Dach des „Schulblocks" neu eingedeckt wird. Eine darüber hinausgehende Verbesserung des äußeren Bildes der Gebäude ist jedoch aus Gründen des Haushalts erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Bis dahin wird die Standortverwaltung Westerland weiter die Substanz der Gebäude erhalten. Nach der militärischen Planung sind zwei der Gebäude für die Lagerung von Sanitätsgerät und -material vorgesehen, nachdem die Landesregierung Schleswig-Holstein der Wiederverwendung der Anlage für militärische Zwecke am 17. 7. 67 zugestimmt hatte. Außerdem wird z. Z. geprüft, ob der dritte Block durch das Bundeswehr-Sozialwerk genutzt werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 28. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache V/2753 Frage 70) : Nach welchen Gesichtspunkten werden Anzeigen der Bundeswehr vergeben? In der Anzeigenwerbung der Bundeswehr muß den unterschiedlichen Laufbahnbedingungen (Offiziere, Unteroffiziere, Ärzte, Wehrtechniker) durch eine auf entsprechende Zielgruppen speziell ausgerichtete Konzeption und Streuung der Anzeigen in geeigneten Publikationen Rechnung getragen werden, wobei eine optimale Abdeckung des Bundesgebiets angestrebt wird. Der Nachweis der Werbewirksamkeit (Preis pro Zuschrift) für jeden Werbeträger und jedes Anzeigenmotiv wird durch laufende Werbeerfolgskontrolle erbracht. Angesichts der Kürzungen beim Titel Nachwuchswerbung muß diese Kontrolle sehr kritisch erfolgen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hilbert (Drucksache V/2753 Fragen 74 und 75): Ist es richtig, daß die geplante Schnellstraße Basel—westlicher Bodensee z. T. auf schweizerischer Seite verlaufen soll? Falls die Frage 74 bejaht werden sollte, sind der Bundesregierung die Widerstände aller Wirtschaftskreise am Hochrhein gegen eine teilweise Trassierung dieser Straße auf schweizerischem Gebiet bekannt, weil dann bei wiederholten Zoll- und Grenzformalitäten von dem Charakter einer Schnellstraße nicht mehr gesprochen werden kann? Für eine künftige Autobahn von Lindau über Singen in den Raum Basel-Lörrach sind bisher nur generelle Untersuchungen durchgeführt worden, denen zahlreiche Trassierungsvorschläge zugrunde lagen. Eine dieser Trassen-Varianten sieht tatsächlich vor, die geländebedingten Schwierigkeiten in dem eng eingeschnittenen Hochrheintal durch mehrfache Überquerung des Rheins zu umgehen. Die Bedenken gegen eine solche Lösung, die von Wirtschaftskreisen sowie auch von kommunalen Stellen erhoben werden, sind durchaus bekannt. Daher werden sie auf jeden Fall in die weiteren Planungsüberlegungen einbezogen. 8600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2753 Frage 77) : Wann ist mit der Fertigstellung der Autobahnstrecke Münster—Bremen zu rechnen? Die letzten noch nicht fertiggestellten Abschnitte der Bundesautobahn-Neubaustrecke Bremen—Kamen (Hansalinie) werden voraussichtlich zu folgenden Terminen dem Verkehr übergeben werden: Der Streckenabschnitt von der Anschlußstelle Holdorf bis zur Anschlußstelle Vörden/Neunkirchen mit einer Länge von 12,1 km zum Frühsommer 1968 und von der Anschlußstelle Vörden/Neunkirchen bis zur Anschlußstelle Münster-Süd mit einer Länge von 78,2 km zum Ende des Jahres 1968. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2753 Frage 78): Aus welchem Grunde ist es nicht möglich, die neue NordSüd-Autobahnverbindung zwischen Bad Hersfeld und Würzburg zwei bis drei Wochen vor dem 1. August fertigzustellen, damit sie in der Hauptreisezeit der meisten norddeutschen Urlauber, die erfahrungsgemäß zwischen dem 11. und 18. Juli in den Süden fahren, schon benutzt werden kann? Die Fertigstellung des sehr schwierigen Bauabschnittes der Bundesautobahn-Neubaustrecke Bad Hersfeld—Würzburg (Rhönlinie) zwischen Bad Hersfeld und Schweinfurt war zunächst für 1969, dann für Ende 1968 vorgesehen. Auf Grund besonderer Anstrengungen, die Bauzeit zu verkürzen, kann die Rhönlinie nun schon Ende Juli in Betrieb genommen werden. Eine weitere Vorverlegung ist nicht möglich. Bei diesem Fertigstellungstermin steht die Rhönlinie zwar noch nicht zum Ferienbeginn der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen auf voller Länge zur Verfügung, jedoch wird schon die erfahrungsgemäß in der Ferienmitte anrollende zweite Reisewelle sowie der gesamte Sommerrückreiseverkehr zwischen Süd- und Norddeutschland auf ihr abgewickelt werden können. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2753 Frage 79) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die seit Jahren feststellbare überaus große Unfallhäufigkeit auf den oberbayerischen Straßen, insbesondere um das Ausflugsgebiet südlich von München, zu verringern? Die in den kommenden Jahren im Raume München vorgesehenen Baumaßnahmen an den Bundesfernstraßen werden dazu beitragen, die Verkehrsverhältnisse auf den oberbayerischen Straßen, insbesondere in den Ausflugsgebieten, zu verbessern. Von diesen Maßnahmen sind besonders hervorzuheben die Bundesautobahn München—Lindau mit dem Abzweig nach Ohlstadt, sowie die Bundesstraßen 12 und 13, die mit einem vier- und sechsspurigen Ausbau einen besonders hohen Sicherheitsgrad aufweisen werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2753 Frage 80) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den überaus zahlreichen Unfällen auf der Autobahn München — Ingolstadt und München — Salzburg zu begegnen? Die beiden Streckenabschnitte weisen wegen ihrer Lage zu den Ausflugsgebieten in den Zeiten des Ferien- und Ausflugsverkehrs besonders hohe Verkehrsspitzen auf, die bekanntlich zu einer Überlastung und starken Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen. Zu ihrer Verbesserung wurde im Jahre 1965 an der Bundesautobahn München— Salzburg eine Versuchsstrecke mit ferngesteuerten Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen eingerichtet. Die Erfahrungen mit dieser Anlage sind gut. Zur Zeit wird geprüft, in welcher Weise mit derartigen Einrichtungen auch an anderen hochbelasteten Autobahnabschnitten Verbesserungen der Verkehrssicherheit erzielt werden können. Zur Verbesserung der Fahrbahndecken werden auf den Autobahnabschnitten München—Salzburg und München—Ingolstadt Fahrbahnerneuerungsarbeiten durchgeführt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2753 Frage 81) : Was wird unternommen, um in Zukunft die Unfallhäufigkeit auf der Olympiastraße, wo allein im letzten Jahr 25 Menschen auf den 33 Kilometern im Landkreis Weilheim tödlich verunglückten, zu verringern? Die Verkehrsabwicklung auf der Olympiastraße (Bundesstraße 2) ist ebenfalls durch die starken Verkehrsbelastungen während der Ferien- und Ausflugszeiten stark erschwert. Sie wird jedoch durch den Neubau der Bundesautobahn München—Lindau eine wesentliche Entlastung erfahren, die sich gleichfalls auf das Unfallgeschehen günstig auswirken wird. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 27. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2753 Fragen 82 und 83) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8601 Ist die Bundesregierung gewillt, ,ab einem zu bestimmenden Termin Flugzeugen mit einem Lärmwert oberhalb einer bestimmten, technisch erreichbaren Grenze keine Start- und Landeerlaubnis mehr zu erteilen? Ist die Bundesregierung bereit, eine hierzu etwa erforderliche Kündigung internationaler Verträge anzukündigen? Festlegungen von Lärmwerten für startende und landende Flugzeuge, d. s. Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, sind Gegenstand von Überlegungen sowohl in der Bundesrepublik als auch im Ausland. Da eine solche Festlegung nur auf internationaler Ebene unter Einschluß der Länder, in denen konventionelle Verkehrsflugzeuge und Überschallflugzeuge hergestellt werden, getroffen werden kann, befaßt sich die internationale zivile Luftfahrtorganisation (ICAO) mit diesem Problem. Wenn eine solche internationale Regelung durchgeführt ist, kann die Überschreitung festgelegter Lärmwerte zu Verkehrsverboten führen. Die Bundesregierung beabsichtigt, entsprechend vorzugehen. Der Kündigung internationaler Verträge bedarf es bei dieser Sachlage nicht. Diese Verträge hindern die Bundesrepublik auch nicht, das Überfliegen mit Überschallflugzeugen, die durch ihre Schallschleppe festgelegte Lärmwerte überschreiten, zu verbieten. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen vom 21. November 1967 — Drucksache V/2292 — in der Drucksache V/2369 vom 6. Dezember 1967 nehme ich Bezug. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache V/2753 Fragen .84 und 85) : Entspricht es den Tatsachen, daß auf der Bundesbahn für mitgenommene Hunde unabhängig von der gewählten Reiseklasse jeweils der halbe Fahrpreis der 2. Wagenklasse gezahlt werden muß? Falls diese in Frage 84 erwähnte Nachricht richtig ist, hält es die Bundesregierung dann für angemessen, daß für mitgenommene Kinder jeweils der halbe Fahrpreis der gewählten Wagenklasse gezahlt werden muß? Ja, das trifft zu. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Tarifgestaltung der Bundesbahn für Kinder in der 1. Wagenklasse zu beanstanden. Da Kinder am vollen Fahrkomfort Anteil nehmen, ist eine der Wagenklasse entsprechende Tarifgestaltung gerechtfertigt. Soweit Hunde in der 1. Wagenklasse mitgenommen werden, ist nur die Beförderungsleistung zu vergüten. Der Eigentümer des Hundes hat keinen Anspruch, für den Hund irgendeinen Fahrkomfort, also beispielsweise einen Sitzplatz, in Anspruch zu nehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 27. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/2753 Fragen 86, 87 und 88) : Wie weit sind die Planungen für den Bau eines zweiten Rheinübergangs in Konstanz (Bodensee) gediehen? Bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der Bundesverkehrsminister die Entscheidung, ob eine Brücke oder ein Tunnel gebaut wird, treffen und mit dem Bau begonnen werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, dieses wichtigste verkehrspolitische Vorhaben der Stadt Konstanz und ihrer Umgebung so zu fördern, daß ein möglichst baldiger Baubeginn und eine zügige Durchführung gesichert werden kann? Für den Neubau eines zweiten Rheinüberganges bei Konstanz im Zuge der Bundesstraße 33 sind bisher schon zahlreiche Voruntersuchungen durchgeführt worden. Auch sind über diese Frage seit längerer Zeit Verhandlungen zwischen der Abteilung Straßenbau des Regierungspräsidiums Südbaden und der Stadt Konstanz im Gang. Es hat sich dabei allerdings gezeigt, daß noch weitere ergänzende Untersuchungen erforderlich sind. Die Entscheidung über eine Brücken- oder Tunnellösung kann jedenfalls erst dann getroffen werden, wenn die Möglichkeit besteht, die beiden Varianten anhand entsprechender Unterlagen in technischer, werkehrlicher und wirtschaftlicher Hinsicht objektiv miteinander zu vergleichen. Hierzu möchte ich versichern, daß sich mein Haus um eine zügige Weiterführung der Vorarbeiten und ebenso um einen möglichst frühzeitigen Baubeginn bemühen wird. Die Nennung verbindlicher Termine ist aber derzeit noch nicht möglich. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darüber unterrichten, daß ich am 19. 4. 1968 im Rahmen einer kurzen Reise zur Besichtigung größerer Straßenbauvorhaben auch die Stadt Konstanz besuchen werde. Dabei wird sich Gelegenheit geben, die für die Stadt außerordentlich wichtige Planung eines zweiten Rheinüberganges mit allen interessierten Stellen zu besprechen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/2753 Fragen 89 und 90) : Sind zur Verhütung von Verkehrsunfällen, die durch Blendeinwirkung von Wild verursacht wurden, Versuche mit Gelblichtlampen gemacht worden? Welches Ergebnis haben die in Frage 89 erwähnten Versuche gezeitigt? Der Deutsche Jagdschutz-Verband hat solche Versuche durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß gelbes Scheinwerferlicht, verglichen mit weißem Licht, eine geringere Gefahrenquelle für Wild und Kraftfahrer bildet. Dieses Ergebnis ist jedoch nicht hinreichend fundiert, da es allein auf subjektiven Beobachtungen beruht. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2753 Frage 91): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung einem zügigen Ausbau der Autobahnverbindungslinie Mannheim—Heilbronn bei? 8602 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Durch die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Autobahn-Verbindung Mannheim—Heilbronn wird vor allem eine dringend notwendige Entlastung der Bundesautobahn Mannheim—Karlsruhe—Stuttgart und eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und damit der Wirtschaftsstruktur im Rhein-NeckarGebiet erreicht. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2753 Frage 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die bayerische Staatsregierung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Auflosung der Bundesbahndirektion Regensburg bereit erklärt hat, finanzielle Zugeständnisse für die Erhaltung dieser Direktion zu machen? Ihre Frage beantworte ich mit „Nein". Weder mir noch dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, bei dem ich mich erkundigt habe, ist ein derartiges Angebot der Bayerischen Staatsregierung bekannt. Ob es im Laufe des Anhörungsverfahrens nach § 44 Bundesbahngesetz gemacht werden wird, muß abgewartet werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Draeger (Drucksache V/2753 Frage 94) : Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, wie der Entschließung des Ministerkomitees des Europarates (67) 21 vom 22. September 1967, die den Verzicht auf die gesonderte Erhebung einer Flughafengebühr empfiehlt, entsprochen werden kann? Die Bundesregierung hat bereits vor über einem Jahr Überlegungen angestellt, wie entsprechend der Entschließung des Ministerkommitees des Europarates ein Verzicht auf die gesonderte Erhebung der Fluggastgebühr verwirklicht werden kann. Sie ist auf der Gebührenkonferenz der ICAO im März 1967 dafür eingetreten, daß die Fluggastgebühr ein nutzlastabhängiger Teil der von den Luftverkehrsgesellschaften zu entrichtenden Landegebühr wird, d. h., daß zu der jetzt üblichen fixen Gebühr ein variabler Teil kommt, der sich nach der Anzahl der Passagiere richtet. Die erforderliche Mehrheit für diesen Vorschlag wurde damals nicht gefunden, aber es kam eine Entschließung zustande, daß die IATA (der Internationale Verband der Luftverkehrsgesellschaften) und die Flughafenunternehmer und Vertreter der internationalen Flughafenverbände gemeinsam die Frage des Inkassos der Fluggastgebühr untersuchen sollten mit dem Ziel des Wegfalls einer gesonderten Erhebung unmittelbar vom Fluggast. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Untersuchungen, das im Augenblick noch nicht bekannt ist, wird der im Mai d. J. stattfindenden ICAOFacilitation-Konferenz unterbreitet werden. Unabhängig von diesen Bemühungen auf internationaler Ebene, eine Ersatzlösung für den Wegfall der gesonderten Erhebung der Fluggastgebühr zu finden, gehen entsprechende Überlegungen der Bundesregierung im nationalen' Bereich weiter. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2753 Frage 95) : In welchem Maße kümmert sich die Bundesregierung um die Sicherheitsbedürfnisse der Straße, z. B. in Form von Leitplankenversuchen? Die Bundesregieruung kümmert sich in hohem Masse um die Hebung der Sicherheit der Straßen. Das Innenministerium Baden-Württemberg führt seit einer Reihe von Jahren im Auftrag des Bundesministers für Verkehr Anfahrversuche an Leiteinrichtungen durch. Als Ergebnis wird in Kürze eine verbesserte Leitplankenkonstruktion für Mittelstreifen von zweibahnigen Straßen eingeführt werden, durch die die besonders gefährlichen Überquerungen dieser Streifen durch mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommene Lastkraftfahrzeuge weitgehend ausgeschlossen werden dürften. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache 1/2753 Frage 96) : Wann ist mit der Fertigstellung des wichtigen Autobahnteilstücks Kamen—Gießen zu rechnen? Die Bundesautobahn Dortmund–Gießen wird im Sommer 1971 durchgehend fertiggestellt sein. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/2753 Fragen 97 und 98) : Sind von seiten der Vertreter Frankreichs bei den Konsultationsbesprechungen Bedenken gegen das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung vorgebracht worden? Welche der in Frage 97 erwähnten Bedenken wurden im einzelnen vorgetragen? Im Rahmen des deutsch-französischen Konsultationsgeprächs am 15./16. Februar 1968 habe ich einen Meinungsaustausch mit meinem französischen Kollegen Chamant geführt. Gegenstand unserer Besprechungen waren nicht das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung, sondern aktuelle Fragen der gemeinsamen Verkehrspolitik in der EWG sowie bilaterale Probleme (kombinierter Verkehr). Das Ergebnis unserer Gespräche ist im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21. Februar 1968 wiedergegeben. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8603 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2753 Frage 99) : Welchen Einfluß gedenkt die Bundesregierung auf die bevorstehende Entscheidung über die von den deutschen Verkehrsflughäfen geforderte Fluggastgebühr zu nehmen? Die deutschen Verkehrsflughäfen haben einen Antrag auf Genehmigung der Änderung ihrer Gebührenordnung gestellt, nach der sie von den Luftfahrzeughaltern künftig neben der nach dem Gewicht des Luftfahrzeugs bemessenen Landegebühr eine nutzlastabhängige Zusatzgebühr erheben wollen. Diese Gebühr soll nach dem Antrag 3,— DM pro Fluggast im innerdeutschen Verkehr betragen und 5,— DM pro Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr. Die gegenwärtig von Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr erhobene Fluggastgebühr von 5,— DM soll dann entfallen. Welchen Einfluß die Bundesregierung auf die Entscheidung über die o. g. Gebührenänderungsanträge, die von den Genehmigungsbehörden der Länder ausgesprochen wird, zu nehmen gedenkt, läßt sich im Augenblick nur allgemein beantworten. Um Näheres zu sagen, müssen die Auswirkungen der beantragten Gebührenänderung im einzelnen überschaubar sein. Die Prüfung dieser sehr komplexen Einzelfragen ist aber noch nicht abgeschlossen, zumal auch Überlegungen, die im internationalen Bereich z. Z. angestellt werden, berücksichtigt werden müssen. Allgemein läßt sich sagen, daß für die Entscheidung über die Gebührenanträge ausschlaggebend sein wird, daß die Gebühren ausgewogen und angemessen sind, d. h., daß die Luftverkehrsgesellschaften finanziell nicht über Gebühr belastet werden, auf der anderen Seite aber die Verkehrsflughäfen die Einnahmen erhalten, die sie benötigen, um den laufenden Anforderungen des sich ständig weiter entwickelnden Luftverkehrs gerecht zu werden. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2753 Frage 100) : Welche Formen der Zusammenarbeit im europäischen Luftverkehr strebt die Bundesregierung an? Die Erfahrungen aus den gescheiterten Verhandlungen über die Gründung einer Air Union lassen nicht erwarten, daß sich der damalige Plan einer Integration der europäischen Fluglinienunternehmen in absehbarer Zeit verwirklichen läßt. Wie in der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 1968 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP — Drucksache V/2570 — unter Nr. 10 ausgeführt, hat der Zwang zur Kostenersparnis und Rationalisierung bereits heute zu einer weitgehenden Zusammenarbeit der europäischen Flugliniengesellschaften auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet geführt. Auf diese Weise sind viele der von den Air Union-Gesellschaften geplanten Maßnahmen schon verwirklicht worden. Die bestehende Zusammenarbeit sollte ausgebaut werden. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte als Endziel eine Vereinbarung aller europäischen Flugliniengesellschaften angestrebt werden, die alle bisherigen Einzelmaßnahmen zusammenfaßt. Es ist in erster Linie Aufgabe der Luftfahrtgesellschaften, die dafür zweckmäßigste Vertragsform zu entwickeln. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/2753 Frage 101) : Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit einer konkreten Vorlage von Plänen zur Veränderung der Bahnanlagen in Bonn zu rechnen? Nicht zuletzt durch den Bau der unterirdischen Stadtbahn mußten die Planungen für die Veränderung der Bahnanlagen neu überdacht werden. Die Stadt Bonn arbeitet z. Z. hierfür verschiedene Lösungen aus. Mit der Entscheidung für die zukünftige Führung der Bahnlinie in Bonn wird im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen sein. Erst danach kann mit der Ausarbeitung konkreter Pläne begonnen werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2753 Frage 102) : Warum gewährt die Deutsche Bundesbahn nur eine Fahrpreisermäßigung von 30% für Familienangehörige, die Kriegergräber in Frankreich besuchen, während die französische Staatsbahn dafür eine Ermäßigung von 50% gewährt? Die Deutsche Bundesbahn und die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen Privatbahnen gewähren bei Anwendung von Sozialtarifen für Einzelreisende einheitlich eine Ermäßigung von 30 %. Angesichts der sehr hohen Fehlbeträge im Personenverkehr auf der Schiene kann eine Änderung des Ermäßigungssatzes für die Sozialtarife gegenwärtig leider nicht erwogen werden. Ich darf aber darauf hinweisen, daß Fahrten zum Besuch von Kriegsgräbern ganz überwiegend als Gruppenfahrten mit einer Preisreduktion von mindestens 50 % durchgeführt werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/2753 Frage 103) : Weshalb ermöglicht die Deutsche Bundesbahn nicht die Anschlußmöglichkeit im Hauptbahnhof Freiburg (Breisgau) Ankunft von Basel 8.07 Uhr Abfahrt Freiburg—Konstanz um 8.03 Uhr durch entsprechenden Ausgleich der 4 Minuten Zeitunterschied? 8604 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, sieht sie wegen anderer wichtiger Anschlüsse des Personenzuges 3109 keine Möglichkeit, in Freiburg den Anschluß nach Konstanz herzustellen. Ein solcher Anschluß hat bislang weder bestanden noch wurde er von den für den Bezirksverkehr maßgebenden Gremien, wie Industrie- und Handelskammer und Landesfahrplankonferenz, beantragt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2753 Frage 104) : Teilt die Bundesregierung die vor allem in Kreisen der Länder-Ministerpräsidenten vertretene Meinung, daß der Anteil der Bundespost an den Funk- und Fernsehgebühren zu hoch sei bzw. durch Rationalisierung des Gebühreneinzugs gesenkt werden könne? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß der Anteil der Deutschen Bundespost an den Ton- und Fernsehrundfunkgebühren zu hoch sei. So erfordert der laufende Ausbau des Sendernetzes des 2. und 3. Programms — in diesem Jahr sind für das 2. Programm 5 Grundnetzsender und 100 Umsetzer, für das 3. Programm 12 Grundnetzsender und 80 Umsetzer vorgesehen — einen erheblichen Finanzaufwand, der in Wirklichkeit einen höheren Gebührenanteil rechtfertigen würde. Zum Gebühreneinzug bemerke ich: Unter den derzeitigen Umständen, nämlich monatlicher Gebühreneinzug, ist eine weitere Rationalisierung im Bereich der Deutschen Bundespost nicht mehr möglich. Im übrigen wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. 3. 1968 Anlaß sein, das gesamte Gebührenproblem mit den Beteiligten zu besprechen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/2753 Frage 105) : Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung der Frage durch das Bundespostministerium geführt, ob geeignete Unternehmer der Elektrowirtschaft Fernsprechanschlüsse installieren sollen? Die Prüfung der Frage ist hinsichtlich der fachtechnischen und personellen Folgerungen noch nicht abgeschlossen. So müssen u a. hierbei auch erforderliche Änderungen der FO (Fernsprechordnung) berücksichtigt werden, wenn sich die Deutsche Bundespost bis auf Ordnungs- und Kontrollaufgaben von dem Teilgebiet des Einrichtens von Anschlüssen in noch stärkerem Maße als bisher entlasten will. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bucher (Drucksache V/2753 Fragen 106 und 107) : Warum ist es nicht möglich, den Gemeinden Hochdorf (Kreis Ludwigsburg) und Hochdorf (Kreis Vaihingen), die zur Zeit beide die Postleitzahl 7141 haben, verschiedene Postleitzahlen zu geben? Wieviel Fälle gibt es im Bundespostgebiet, wo gleichnamige Gemeinden dieselben Postleitzahlen haben? Wie Ihnen Herr Bundespostminister Dr. Dollinger bereits am 28. Februar dieses Jahres brieflich mitgeteilt hat, ist es bei der Systematik der Postleitzahl leider nicht möglich, den beiden im postalischen „Leitbereich 714 Ludwigsburg" liegenden Orten Hochdorf verschiedene Postleitzahlen zu geben. Diese gleichnamigen Gemeinden wurden aber durch die zur Anschrift gehörenden Zusätze Kr. Vaihingen bzw. über Ludwigsburg postamtlich, auch im Postleitzahlenverzeichnis durch Fettdruck, so eindeutig bezeichnet, daß bei richtiger Angabe der beiden Bestimmungsorte Verwechslungen ausgeschlossen sind. Wie Ihr neuerlicher Brief in gleicher Angelegenheit vom 13. März als auch diese Bundestagsanfrage vermuten lassen, wünschen Sie über die Systematik und Wirkungsweise der 4stelligen Postleitzahl unterrichtet zu werden. Eine solche Erläuterung würde aber hier den Rahmen der Fragestunde sprengen. Herr Bundespostminister Dr. Dollinger ist gerne bereit, Ihnen das Postleitzahlensystem und die damit verbundene Organisation des Postverteil- und -beförderungsdienstes in einem Gespräch in seinem Hause zu erklären. Im Bundesgebiet gibt es außer den beiden Hochdorf noch 50 Fälle, in denen nahe beieinander gelegene gleichnamige Orte oder Gemeinden dieselbe Postleitzahl führen und der Namenszusatz in der Postanschrift hinzugefügt werden muß, wenn Fehlleitungen vorgebeugt werden soll. Vor Einführung der Postleitzahlen mußten richtige Leithinweise zu Ortsnamen bei rund 22 500 von 25 000 Orten auf den Postsendungen vermerkt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 114) : Gehört die, wenn auch geringfügige, Überführung von öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) in Privateigentum nicht mehr zur Politik der Bundesregierung? Die Politik der Bundesregierung in der von Ihnen angesprochenen Frage hat sich nicht geändert und sie konnte sich auch nicht ändern. Denn die Überführung von öffentlich geförderten Wohnungen aus der Hand von Wohnungsunternehmen in Privateigentum ist vom Gesetzgeber durch das sogenannte Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8605 Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 geregelt worden. Nach § 64 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes dürfen öffentliche Mittel zum Bau von Mietwohnungen in der Form von Ein- und Zweifamilienhäusern, die von Organen der staatlichen Wohnungspolitik, gemeinnützigen oder freien Wohnungsunternehmen und privaten Bauherren unternehmerisch gebaut werden, nur unter der Auflage gewährt werden, daß der Bauherr mit dem Mieter auf dessen Verlangen einen Veräußerungsvertrag zu angemessenem Kaufpreis abzuschließen hat. Bei diesen Wohnungen hat also der Mieter einen Anspruch auf Eigentumsübertragung. Die in der Regierungsvorlage zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 vorgesehen gewesene Übereignungspflicht öffentlich geförderter Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern wurde seinerzeit vom Ausschuß abgelehnt, da bei diesen eine nachträgliche Umwandlung in Eigentumswohnungen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Gegen eine gesetzliche Verpflichtung für die Wohnungsunternehmen, ihren Bestand an Mietwohnungen ganz oder zum Teil nachträglich in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu veräußern, bestanden insbesondere auch verfassungsrechtliche Bedenken. Eine derartige Verpflichtung würde einen Eingriff in das Eigentum der Wohnungsunternehmen bedeuten, der nicht mit Art. 14 des Grundgesetzes zu vereinbaren wäre. Den Eigentumsschutz des Grundgesetzes genießen die Wohnungsbaugesellschaften natürlich in gleicher Weise wie andere „private" Eigentümer. Daran ändert auch nichts, daß es sich um öffentlich geförderte Wohnungen dieser Wohnungsunternehmen handelt. Auch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Enteignungsgrundsätzen wäre eine derartige gesetzliche Verpflichtung nicht mit Art. 14 des Grundgesetzes vereinbar, da eine bloße Eigentumsumschichtung von einem Eigentumsträger auf einen andern, um diesem eine Vermögensbildung zu ermöglichen, nicht als dem „Wohle der Allgemeinheit" im Sinne des Art. 14 Grundgesetz dienend angesehen werden könnte. Diese Grundsätze gelten auch für den Wohnungsbestand der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Um jedoch künftig die Eigentumsbildung stärker auch über den Erwerb von Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen, wurde in § 61 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bestimmt, daß die zuständigen obersten Landesbehörden gehalten sind; zur Förderung des Baues von Kaufeigentumswohnungen öffentliche Mittel „in einem Maße zuzuteilen, daß die Nachfrage nach öffentlich geförderten Kaufeigentumswohnungen gedeckt werden kann"
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Koalitionsfraktionen widerspreche ich dem Antrag der Fraktion der FDP.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich habe es als selbstverständlich angenommen, daß der Herr Kollege Dorn dem scheidenden Innenminister heute einen kurzen parlamentarischen Nachtritt geben wird.

    (Oh-Rufe bei der FDP.)

    Die Vorlagen sind Kabinettsvorlagen. Es handelt sich um sechs Vorlagen, die aus sechs verschiedenen Ressorts stammen, und nur eine Vorlage ist eine Vorlage des Bundesinnenministeriums. Sämtliche Vorlagen werden vom gesamten Kabinett vertreten,

    (Zuruf von der FDP: Wo ist er denn?)

    und die Bundesregierung ist hier vertreten. Dafür haben wir ja die Institution der Parlamentarischen Staatssekretäre.

    (Weitere Zurufe von der FDP.)




    Schmitt-Vockenhausen
    Meine Damen und Herren, dafür haben wir — mit Ihrer Zustimmung — die Institution der Parlamentarischen Staatssekretäre geschaffen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    damit die Herren hier gegebenenfalls die Minister voll verantwortlich vertreten können.

    (Abg. Mischnick: Aber nicht alle auf einmal vertreten können!)

    — Aber Herr Kollege Mischnick, Sie haben ja jederzeit die Möglichkeit, noch das eine oder andere Ressort hinzuzubitten, wenn Sie Auskünfte brauchen.

    (Abg. Dorn: Wie das aussieht, haben wir am Mittwoch erlebt!)

    Ich weiß, daß die Bundesregierung dazu selbstverständlich bereit ist.
    Meine Damen und Herren, die Sache verlangt es, daß diese Fragen heute und hier behandelt werden. Es würden sich dafür in der nächsten Woche auch keine anderen Aspekte bieten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Abstimmung über den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Vertagungsantrag ist abgelehnt.
Dann treten wir in die Beratung ein. Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die unter Tagesordnungspunkt 36 zusammengefaßten fünf Zivilverteidigungsgesetze bilden thematisch eine Einheit. Die Herren Bundesminister Höcherl, Katzer, Professor Dr. Schiller und Leber haben daher den für die Koordinierung der zivilen Verteidigung zuständigen Bundesminister des Innern gebeten, auch ihre Gesetzentwürfe, soweit es um die allgemeinen Gesichtspunkte geht, zu vertreten. Ich darf daher mit Ihrer Erlaubnis den Komplex der Notstandsgesetzgebung im Zusammenhang vortragen.
    Der Bundesminister des Innern hat am 29. Juni des vergangenen Jahres von dieser Stelle aus bereits seinen Entwurf einer Ergänzung des Grundgesetzes für den Notstandsfall begründet. Der Zweck dieses Entwurfs, so sagte Herr Bundesminister Lücke damals, ist es, sicherzustellen, daß unsere freiheitliche demokratische Grundordnung auch in der Stunde der Not unangetastet bleibt und daß die verfassungsmäßigen Organe in den Stand versetzt werden, mit dieser Zielsetzung auch unter den erschwerten Bedingungen eines Notstands zu wirken.
    Wie Sie alle wissen, meine Damen und Herren, ist der Regierungsentwurf zur Notstandsverfassung in der Zwischenzeit Gegenstand sehr gründlicher und auch sehr offener Auseinandersetzungen mit den maßgebenden politischen Kräften sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments gewesen. Durch die vom Rechtsausschuß und vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages durchgeführten öffentlichen Anhörungsverfahren ist die deutsche Öffentlichkeit in weitestem Umfang über die Vorstellungen der Bundesregierung und über die Auffassungen der zur gutachtlichen Äußerung gebetenen Persönlichkeiten unterrichtet worden.

    (den bisherigen Beratungen der beteiligten Parlamentsausschüsse sind zu wichtigen Einzelfragen Änderungsvorschläge gemacht worden. Es ist zu hoffen, daß diese Beratungen in naher Zukunft zu einem Abschluß gebracht werden können. Dann wird in absehbarer Zeit die Notstandsverfassung hier in diesem Hohen Hause verabschiedet werden können. Die Bundesregierung ist der Zuversicht, daß das Parlament dabei zu Entscheidungen gelangen wird, die eine rechtsstaatliche und für den Ernstfall brauchbare Regelung beinhalten. Mit der sogenannten Notstandsverfassung sind die erforderlichen legislativen Vorkehrungen für den Notfall doch nur zu einem Teil getroffen. Damit ist zwar das Wichtigste und zugleich das Schwierigste geschaffen. Wir alle waren uns aber von vornherein darüber im klaren, daß weitere, die sogenannten einfachen Notstandsgesetze, diese Verfassungsregelung ergänzen müssen. In dem durch das Grundgesetzgezogenen Rahmen sollen sie die Pflichten aktualisieren und die Maßnahmen präzisieren, die zur Bewältigung eines Notstands ermöglicht und gefordert werden müssen. Diese Gesetze dienen dem Schutz und der Versorgung der Bevölkerung ebenso wie der Unterstützung der Streitkräfte. Dabei lassen sich — und das muß deutlich gesagt werden — auch solche Maßnahmen nicht vermeiden, die den (Staatsbürger belasten. Wenn aber unser Volk sein Recht und seine Freiheit auch in der Stunde der Gefahr erhalten und die im Kriege unvermeidlichen Verluste und Schäden soweit wie möglich begrenzen will, muß es zu den Belastungen und Opfern bereit sein. Ihnen liegen heute fünf einfache Notstandsgesetze vor. Ich wende mich zunächst dean Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes zu. Anlaß für diesen Gesetzentwurf war die Erkenntnis, daß in einem Verteidigungsfall weder die Selbsthilfe des einzelnen noch (die Kräfte (des friedensmäßigen Katastrophenschutzes, also die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und die Sanitätsorganisationen, ausreichen, um die Bevölkerung auch nur einigermaßen vor den Gefahren und Schäden zu schützen, die in einem modernen Krieg drohen. Aus diesem Grunde ist es zum einen notwendig, den Willen und vor allem auch (die Fähigkeit des Bürgers zur Selbsthilfe zu fördern, zum anderen müssen (die vorhandenen Kräfte des Katastrophenschutzes, dessen Stärke, Ausrüstung und Ausbildung zur Zeit nur den Bedürfnissen des Friedens entsprechen, verstärkt und ergänzt werden. Beides soll mit (dem erwähnten Gesetzentwurf erreicht werden. Für die Förderung des Selbstschutzes und den Aufbau eines behördlichen Hilfsdienstes für den Verteidigungsfall war bisher, wie Sie wissen, das Parlamentarischer Staatssekretär Benda erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vom Oktober 1957 maßgebend. Nach diesem Gesetz gilt für den Selbstschutz ,das Prinzip der Freiwilligkeit, das heißt, es war der freien Verantwortung dies einzelnen überlassen, ob und inwieweit er für sich und seine Familie Vorsorge für den Verteidigungsfall treffen wollte. En späterer Versuch, den Selbstschutz zu einer Pflicht des Bürgers zu machen, ist wieder aufgegeben worden. Damit ist das Gesetz über den Selbstschutz vom 9. September 1965, das ja ohnehin, wegen des Haushaltssicherungsgesetzes und des Finanzänderungsgesetzes nicht in Kraft getreten ist, inhaltlich überholt. Der vorliegende neue Gesetzentwurf über den erweiterten Katastrophenschutz beläßt es beim Prinzip der Freiwilligkeit. Das heißt, nach wir vor muß der Bürgerselbst entscheiden, ob er schon im Frieden Selbstschutzmaßnahmen ergreifen will und welche das sein sollen. In Anlehnung .an ,das Selbstschutzgesetz von 1965 soll jedoch künftig die Gemeinde für die Förderung des Selbstschutzes verantwortlich werden. Sie soll sich bei der Aufklärung und der Ausbildung der Bevölkerung im Selbstschutz der Fachleute der am Katastrophenschutz mitwirkenden Organisaionen bedienen, insbesondere des Bundesiluftschutzverbandes, der bisher schon diese Aufgabe erfüllt hat. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neuorganisation der örtlichen Hilfsdienste. Zur Verstärkung der vorhandenen Katastrophenschutzkräfte wurde seit 1958 auf der Grundlage des ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung der Luftschutzhilfsdienst eingerichtet, ein Teil auf örtlicher Basis in 97 besonders gefährdet erscheinenden Gemeinden, ein anderer Teil für Hilfeleistungen im überörtlichen Einsatz. Entgegen ursprünglichen Erwartungen konnte auf diese Weise eine effektive Verstärkung nur in geringem Umfang erreicht werden, denn die meisten der bisher geworbenen 90 000 Helfer des Luftschutzhilfsdienstes waren zugleich vorher schon aktive Helfer einer Katastrophenschutzorganisation. Wirklich zusätzliche Kräfte konnten daher nur in einer geringen Zahl geworben werden. Der Hauptzweck des heute vorliegenden Gesetzes ist es, dieses Nebeneinander von Organisationen zu beseitigen, von denen die einen hauptsächlich im Frieden und die anderen nur im Verteidigungsfall für Rettung und Hilfeleistung zuständig sind. Das Ziel ist also die Einheit von Katastrophenschutz und Zivilschutz in diesem Bereich. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß Einheiten und Einrichtungen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes — Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und Sanitätsorganisationen — auch im Verteidigungsfall Rettung und Hilfeleistung übernehmen. Für Friedenskatastrophen und Zivilschutz soll es künftig nur noch ein gemeinsames Instrument geben. Der friedensmäßige Katastrophenschutz wird, um auch im Verteidigungsfall wirksam Hilfe leisten zu können, auf Kosten des Bundes durch zusätzliche Kräfte verstärkt und ergänzt werden. Er wird eine den Bedürfnissen des Zivilschutzes entsprechende 1 zusätzliche Ausbildung erhalten. Ferner wird ihm vom Bund zusätzliche Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden, wobei zunächst auf die Bestände des Luftschutzhilfsdienstes zurückgegriffen wird. Ein wesentlicher Vorteil der neuen Konzeption wird darin liegen, daß die zusätzlichen Kräfte und die zusätzliche Ausrüstung den Trägern des Katastrophenschutzes auch bei Friedenskatastrophen zur Verfügung stehen werden. Künftig wird es keine Helfer und keine Ausrüstung mehr geben, die nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden dürfen. Träger des gemeinsamen Katastrophenund Zivilschutzes sollen die kreisfreien Städte und Landkreise sein. Diese Verwaltungsebene ist am besten geeignet, funktionsfähige Einheiten und Einrichtungen mit regional begrenztem Auftrag zu schaffen. Die vorhandenen Einheiten und Einrichtungen des Luftschutzhilfsdienstes — des örtlichen wie des überörtlichen — sollen in der Substanz erhalten bleiben, aber in den neuen gemeinsamen Katastrophenschutz auf Kreisebene eingegliedert werden. Es wäre unvernünftig, hier zu zerstören, was mit sehr viel Idealismus, sehr viel Mühen und nicht zuletzt auch Geld aufgebaut worden ist. Die Bündelung aller bestehenden Katastrophenschutz-Kräfte in der Kreisebene wird zu nennenswerten Kostenersparnissen führen. Andererseits wird aber damit der überörtliche Bereich gänzlich von Helfern entblößt. Hier stellt sich eine Frage, die das Zivilschutzkorps lösen kann. Den Auftrag für die Aufstellung des Zivilschutzkorps hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz über das Zivilschutzkorps vom 12. August 1965 bereits grundsätzlich erteilt. Die Aufstellung des Korps ist zwar aus finanziellen Gründen zunächst durch das Haushaltssicherungsgesetz und dann durch das Finanzänderungsgesetz noch zurückgestellt worden. Sobald aber das Ihnen heute vorliegende Katastrophenschutzgesetz in Kraft tritt und durch die damit vorgesehene Rationalisierung im Helferbereich zusätzliche Mittel frei werden, sollte die Sperre des Finanzänderungsgesetzes fallen. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Erweiterung des Katastrophenschutzes hat nicht nur die grundsätzliche Zustimmung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände gefunden. Er ist auch — abgesehen von abweichenden Vorstellungen zu Einzelfragen — von den Organisationen begrüßt worden, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, im Falle einer Katastrophe, gleichgültig, ob sie im Frieden oder im Verteidigungsfall eintritt, der Bevölkerung Rettung und Hilfe zu bringen. Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, diesen Entwurf, der von allen Beteiligten als ein wesentlicher Fortschritt angesehen wird, möglichst bald zu beraten und ihm Ihre Zustimmung zu geben. Ich wende mich dann dem Entwurf des Arbeitssicherstellungsgesetzes — Tagesordnungspunkt 36 c — zu. Dieses Gesetz soll in allen Bereichen der Verteidigung die erforderlichen zivilen Arbeitskräfte sicherstellen. Er ist damit von ganz besonderer Tragweite. Arbeitskräfte werden einerseits für die Wahrnehmung zusätzlicher, nur im Kriege erforParlamentarischer Staatssekretär Benda derlicher Aufgaben benötigt, z. B. im Zivilschutz und im Gesundheitswesen. Neue Arbeitskräfte werden aber auch die Lücken füllen müssen, die durch die Einberufung von Wehrpflichtigen aus wichtigen Funktionen gerissen werden. Ich selbst habe über die Frage des voraussichtlichen Kräftebedarfs in der öffentlichen Informationssitzung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses ausführlich und unter Angabe der einzelnen Zahlen vorgetragen. Aus Zeitgründen darf ich mir erlauben, auf Seite 2 ff. des Protokolls dieser Anhörungssitzung, das Ihnen zugänglich ist, zu verweisen. Der Entwurf des Arbeitssicherstellungsgesetzes geht davon aus, daß der Bedarf an Arbeitskräften in erster Linie durch Freiwillige zu decken ist. Der freie Arbeitsmarkt soll damit auch im Verteidigungsfall so lange und so weit wie möglich aufrechterhalten werden. Gewiß werden Menschen am meisten leisten, wenn sie eine Aufgabe freiwillig, ohne Zwang übernehmen. Es ist daher richtig, der freiwilligen Verpflichtung den Vorrang vor dem gesetzlichen Muß zu geben. Andererseits wäre es unrealistisch, anzunehmen, daß die Deckung des notwendigen Kräftebedarfs allein auf den Grundsatz der Freiwilligkeit gegründet werden könne. Der Entwurf des Arbeitssicherstellungsgesetzes sieht daher sekundär ein Arbeitsplatzwechselverbot vor. Auf Grund dieses Verbots dürfen Männer und Frauen ihr Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes lösen. Für den Fall, daß auch das Arbeitsplatzwechselverbot nicht ausreicht, etwa weil an bestimmten Stellen zusätzlich Arbeitskräfte benötigt werden, soll das Gesetz die Möglichkeit vorsehen, daß Wehrpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden. Selbst bei diesem eng gezogenen Rahmen schränkt der Entwurf die Zulässigkeit von Eingriffen in das Grundrecht des Art. 12 des Grundgesetzes noch weiter ein, nämlich auf bestimmte Personenkreise und auf die Deckung des Bedarfs in nur bestimmten lebensund verteidigungswichtigen Behörden und Betrieben. Im einzelnen hängen freilich die Voraussetzungen für die Anwendung des Arbeitssicherstellungsgesetzes noch von der endgültigen Fassung des Art. 12 des Grundgesetzes durch die Notstandsverfassung ab. Darüber wird zur Zeit in den mit dieser Frage befaßten Ausschüssen des Bundestages beraten. Die Damen und Herren Kollegen insbesondere aus dem Rechtsausschuß wissen ja, daß der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages sich gerade in seiner gestrigen Sitzung eingehend mit dieser Problematik beschäftigt hat. Die Praktizierung des Gesetzes soll grundsätzlich den Behörden der Arbeitsverwaltung überlassen werden. Durch den Verpflichtungsbescheid im Falle einer Dienstverpflichtung wird in aller Regel ein Arbeitsverhältnis begründet. Das heißt, daß auf verpflichtete Personen somit die im Frieden bewährten arbeitsrechtlichen Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Anwendung finden. Es gilt lediglich die Einschränkung, daß zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich ist. Die Begründung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse soll im wesentlichen nur beim Zivilschutzkorps, den übrigen Zivilschutzorganisationen und für polizeiliche Aufgaben zulässig sein. Aus dieser wesentlichen Grundentscheidung des Gesetzentwurfs für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse folgt zugleich, daß die Arbeitskampffreiheit nicht beeinträchtigt wird. Nach Auffassung der Bundesregierung, die mit der überwiegenden Meinung der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft übereinstimmt, sind Arbeitskämpfe zulässig, sofern sie nicht im Einzelfall überwiegende Interessen des Gemeinwohls beeinträchtigen. In einem Verteidigungsfall müßten natürlich auch die elementaren Interessen der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung gewahrt bleiben. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Staat mit den wenigsten Streiks von allen vergleichbaren Staaten der westlichen Welt. Die Gewerkschaften verdienen daher das Vertrauen, daß sie auch im Verteidigungsfall ihre Rechte verantwortungsbewußt handhaben werden. Ich empfehle Ihnen, meine Damen und Herren, auch dieses Gesetz zur baldigen Beratung und Verabschiedung. Ich komme damit zu den drei Gesetzen, durch die die schon existierenden Sicherstellungsgesetze für Ernährung, Wirtschaft und Verkehr geändert werden sollen. Die Bundesregierung hat bereits vor einem Jahr öffentlich ihre Absicht bekundet, diese Gesetze einer Revision zu unterziehen. Das Ergebnis liegt Ihnen in den drei Änderungsgesetzen vor, die in ihrer Zielsetzung und Systematik weitgehend übereinstimmen. Wo es Unterschiede gibt, erklären sie sich aus der verschiedenen Sachlage. Die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe sollen die Sicherstellungsgesetze in dreifacher Richtung ändern. Erstens. Sie beschränken die bestehenden Eingriffsmöglichkeiten. Das geschieht, da die Sicherstellungsgesetze nur Rahmengesetze sind, durch Streichung von Verordnungsermächtigungen, die bisher vorgesehen waren. Auf Regelung für friedensmäßige Versorgungskrisen wird im Wirtschaftsund im Verkehrssicherstellungsgesetz verzichtet, desgleichen auf die nur im Verkehrssicherstellungsgesetz enthaltenen Übungsermächtigungen. Zweitens. Die Änderungsgesetze werden eine Entlastung der Wirtschaft bewirken. Unmittelbar wird das allerdings nicht möglich sein, weil die Sicherstellungsgesetze keine unmittelbaren Eingriffe in die Rechtssphäre des Bürgers und in die Wirtschaft vorsehen. Die Reduzierung von Ermächtigungen wirkt sich aber mittelbar entlastend aus. Drittens. Das Parlament soll künftig stärker an den bewirtschaftenden und lenkenden Maßnahmen Parlamentarischer Staatssekretär Benda beteiligt werden. Bisher war es allein Sache der Exekutive, im Rahmen der Gesetze und des pflichtmäßigen Ermessens zu entscheiden, wann von welchen Ermächtigungen Gebrauch gemacht werden solle. Künftig werden außerhalb des Verteidigungsfalles jedenfalls die gravierenden Ermächtigungen nur mit Zustimmung des Parlaments angewendet werden können. Ich bitte Sie, auch diese drei Gesetzentwürfe den Ausschüssen zur baldigen Erledigung zu überweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung glaubt, daß die Vorlage der fünf von mir in den Grundzügen erläuterten Gesetzentwürfe wesentliche Fragen der Vorsorge für den Notstandsfall regeln und zugleich Material liefern, das auch die Beratungen der Notstandsverfassung fördern wird. Die Bundesregierung hofft, daß dieses bedeutsame Gesetzgebungswerk in absehbarer Zeit verabschiedet werden kann. Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache, und zwar die verbundene Aussprache für alle diese Vorlagen. Das Wort gebe ich zunächst dem Sprecher der Opposition, dem Herrn Abgeordneten Busse. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Frehsee: Nur drei Mitglieder der Opposition sind da! — Das ist eine Zumutung!)








    (Sehr wahr! bei der SPD.)


    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)





    (Beifall bei den Regierungsparteien.)