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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 29. März 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Peters (Norden) und Dr. Wahl . . 8539 A Amtliche Mitteilungen . . . . 8539 A, 8552 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8539 B Fragestunde (Drucksachen V/2753, zu V/2753, V/2776) Frage des Abg. Genscher: Mögliche Vollstreckung von Todesurteilen an den aus der Bundesrepublik verschleppten Koreanern Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8539 D Genscher (FDP) 8540 A Marx (München) (SPD) 8540 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . 8540 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8540 C Frage des Abg. Genscher: Festhalten der Bundesregierung an den beabsichtigten Hilfe-Abkommen mit Südkorea? Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8540 D Genscher (FDP) 8540 D Dorn (FDP) 8541 B Marx (München) (SPD) 8541 C Kiep (CDU/CSU) . . . . 8541 D, 8542 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 8542 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8542 A Ertl (FDP) 8542 C Moersch (FDP) 8542 C Matthöfer (SPD) 8543 A Frage des Abg. Genscher: Beteiligung der Bundesregierung an der 2. Konferenz der Weltbankberatungsgruppe für Südkorea am 16. und 17. April 1968 in Washington? Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8543 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 8543 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 8543 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 8544 A Moersch (FDP) 8544 B Ertl (FDP) 8544 C Fragen des Abg. Deringer: Kampf zwischen der Zentralregierung von Nigeria und der Provinz Biafra — Finanzielle Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber der Zentralregierung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8544 D Deringer (CDU/CSU) 8544 D Bals (SPD) 8546 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 8546 C Dr. Apel (SPD) 8546 D Kiep (CDU/CSU) 8547 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8547 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 8547 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8547 C Maucher (CDU/CSU) 8548 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8548 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8548 B Genscher (FDP) 8548 C Petersen (CDU/CSU) 8548 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 8548 D Fragen des Abg. Dorn: Etwaige Möglichkeit zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Ungarn um die Jahreswende 1966/1967 Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8549 A Dorn (FDP) 8549 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8549 C Dr. Haas (FDP) 8549 D Moersch (FDP) 8549 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 8550 A Weigl (CDU/CSU) 8550 B Ertl (FDP) 8550 B Fragen des Abg. Richter: Palästinaflüchtlinge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8550 C Richter (SPD) . . . . . . . . . . 8550 D Dröscher (SPD) 8550 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 8551 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 8551 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8551 C Geiger (SPD) . . . . . . . . . 8551 D Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 8551 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (Drucksache V/1679); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/2740, zu V/2740) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Czaja (CDU/CSU) 8552 B Rehs (SPD) 8554 A Ertl (FDP) 8555 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8556 B Wischnewski, Bundesminister . . 8557 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Abg. Gewandt, Wieninger, Dr. Frerichs, Lampersbach, Burgemeister, Dr. Luda, Porten u. Gen.) (Drucksache V/2324 [neu]) — Erste Beratung —Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 8560 B Dr. Staratzke (FDP) 8561 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, der Schiffsregisterordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Drucksache V/2674) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8562 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kostenordnung über den Geschäftswert (Drucksache V/2738) — Erste Beratung — 8562 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juli 1967 mit dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/2629) — Erste Beratung — 8562 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Frau Blohm, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Dr. Schmidt [Offenbach], Lange, Dr. Meinecke u. Gen.) (Drucksache V/2572) — Erste Beratung — . . . 8562 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2676) — Erste Beratung — 8562 C Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes (Drucksache V/2696) — Erste Beratung — Wischnewski, Bundesminister . . . 8562 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 8562 C Kahn-Ackermann (SPD) 8566 D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 8568 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen V/1603, V/2578) Gierenstein (CDU/CSU) 8568 D Jürgensen (SPD) 8570 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8571 B Moersch (FDP) 8571 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 III Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Rawe, Windelen, Hermsdorf, Opitz, Dr. Pohle, Franke (Osnabrück), Dr. Rinsche, Lampersbach u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Haushaltsgesetz 1967 (Umdruck 270, Drucksache V/2680) 8571 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Mitteilung über die Veräußerung des Steinbruchs Kälberberg in Recke (Kr. Tecklenburg) (Drucksachen V/2530, V/2734) 8572 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Peters (Poppenbüll) u. Gen. und Fraktion der FDP betr. Exportförderung von Milcherzeugnissen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Erzeugerrichtpreis für Milch über den Antrag der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann, Walter u. Gen. und Fraktion der FDP betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen V/1866, V/1967, V/2100 [neu], V/2741, zu V/2741) in Verbindung damit Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO über den Antrag der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Peters (Poppenbüll) u. Gen. und Fraktion der FDP betr. Exportförderung von Milcherzeugnissen (Drucksache V/2742) Dr. Rinderspacher (SPD) 8572 C Ertl (FDP) 8572 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über die von der Bundesregierung vorgelegten 1. Übereinkommen 125 über die Befähigungsnachweise der Fischer 2. Übereinkommen 126 über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen 3. Empfehlungen 126 betr. die berufliche Ausbildung der Fischer 4. Empfehlungen 127 betr. die Rolle der Genossenschaften in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer (Drucksachen V/2422, V/2699) 8573 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/2537, V/2659) 8573 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2545, V/2660) 8573 C Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats zur Änderung der in Frankreich während des Milchwirtschaftsjahres 1967/68 geltenden Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse sowie der Verordnung Nr. 1039/67/EWG (Drucksachen V/2520, V/2641) für eine Richtlinie des Rats über die Durchführung der von der FAO empfohlenen allgemeinen Landwirtschaftszählung (Drucksachen V/2418, V/2642) für eine Verordnung des Rats betr. die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt im Wirtschaftsjahr 1967/1968 auf dem Zuckersektor (Drucksachen V/2517, V/2643) . . . . 8573 D Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (Drucksache V/2585) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (Drucksache V/2361) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) (Drucksache V/2362) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes (Druck- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 sache V/2387) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Drucksache V/2388) — Erste Beratung — Dorn (FDP) 8574 B, 8592 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8574 D, 8583 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8575 B, 8591 B Busse (Herford) (FDP) 8578 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8578 Picard (CDU/CSU) . . . . . . 8581 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8585 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8593 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Ramms, Wendelborn, Schmidt (Braunschweig) u. Gen. betr. Sicherheit im Verkehr (Drucksachen V/1573, V/2512) Frehsee (SPD) 8593 D Rückverweisung an den Ausschuß Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Neununddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2668, V/2768) 8593 D Nächste Sitzung 8594 Anlagen 8595 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8539 164. Sitzung Bonn, den 29. März 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 30. 3. Adorno 29. 3. Frau Albertz 29. 3. Arendt (Wattenscheid) 29. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 3. Bäuerle 29. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 29.3. Bauer (Wasserburg) 29. 3. Bauer (Würzburg) *** 29. 3. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 29. 3. Berberich 29. 3. Berendsen 6. 4. Berger 29. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Blachstein 29. 3. Borm 5. 4. Frau Brauksiepe 30. 3. Dr. Brenck 5. 4. Brück (Köln) 29. 3. Dr. Bucher 29. 3. Dr. Conring 29. 3. Corterier * 30. 3. Dr. Dahlgrün 29. 3. Dr. Dittrich 29. 3. Draeger ** 7. 4. Frau Dr. Elsner 6. 4. Ernesti 29. 3. Flämig ** 7. 4. Dr. Frey 30. 6. Fritz (Welzheim) 29. 3. Dr. Furler 29. 3. Gewandt 29. 3. Dr. Giulini 29. 3. Glombig 30. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 3. Haage (München) 29. 3. Haase (Kellinghusen) 29. 3. Dr. Häfele 29. 3. Hahn (Bielefeld) * 29. 3. Hamacher 6. 4. Frau Dr. Hubert 29. 3. Jung 29. 3. Dr. Kempfler *** 29. 3. Krammig 29.3. Krampe 29. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 31. 3. Kulawig 29. 3. Kunze 1. 6. Lemmer 6. 4. Lenders 29. 3. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) ** 7. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Liehr 29. 3. Dr. Löhr * 29. 3. Dr. Lohmar 29. 3. Lücker (München) 29. 3. Mattick 29. 3. Dr. Marx (Kaiserslautern) 4. 4. Mauk * 29. 3. Frau Meermann 29. 3. Dr. Mende 29. 3. Metzger 29. 3. Michels 29. 3. Missbach 29. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 3. Frau Mönikes 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Peters (Norden) 29. 3. Prochazka 29. 3. Ravens 29. 3. Rollmann 29. 3. Dr. Rutschke *** 29. 3. Saxowski 29. 3. Dr. Schober 29. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 29. 3. Dr. Schulz (Berlin) 29. 3. Seidel 29. 3. Spitzmüller 29. 3. Dr. Starke (Franken) * 1. 4. Steinhoff 15. 5. Dr. Steinmetz 29. 3. Strohmayr 29. 3. Unertl 29. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 6. 4. Dr. Wahl 29. 3. Walter 29.3. Weimer 30. 3. Westphal 29. 3. Wienand 30. 3. Wieninger 29. 3. Wilhelm 30. 3. Winkelheide 29.3. Dr. Wörner 30. 3. Zoglmann 29.3. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherrn von Gemmingen (FDP) zu Punkt 24 der Tagesordnung. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) hat die Bundesregierung dem Ersuchen des Hohen Hauses im Entschließungsantrag vom 14. Juni entsprochen. Wie Sie wissen, lagen den Fraktionen begründete Vorschläge der beteiligten Organisationen für ein solches Gesetz vor. Es ist dies zum zweiten Male, daß ein Gesetz für einen zahlenmäßig begrenzten Personenkreis vornehmlich junger Menschen geschaffen werden soll, die sich zu bescheidenen Bedingungen auch aus ideellem Motiv zu einer Dienstleistung verpflichten. Beide Male ist die Initiative zu notwendigen gesetz- 8596 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 lichen Bestimmungen für diesen Personenkreis von diesem Hohen Hause ausgegangen, einmal beim „Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres" und jetzt bei dem vorliegenden Entwurf für die Entwicklungshelfer. Auch andere Länder haben bereits gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiete geschaffen, so z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika und Belgien sowie auf dem Teilgebiet des Verhältnisses zum Wehrdienst Frankreich, Italien und die Niederlande. In Osterreich liegen Initiativen für ein ähnliches Gesetz wie bei uns vor. Notwendig wird ein Entwicklungshelfer-Gesetz in erster Linie wegen der sozialen Sicherung der Freiwilligen. Der Regierungsentwurf sieht nicht die volle Einbeziehung der Entwicklungshelfer in die gesetzliche Sozialversicherung vor, wie dies angestrebt werden sollte. Auf dem Gebiet der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung enthält der Entwurf nahezu gleichwertige Leistungen durch andere Maßnahmen, so z. B. durch eine- sogenannte „Arbeitslosenbeihilfe", die nun als neuer Begriff neben Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe tritt und doch die gleiche Leistung wie das Arbeitslosengeld ist. Hierauf wird in den Beratungen noch einzugehen sein. Wichtig ist jedoch, daß mit diesem Gesetz für die Entwicklungshelfer in ihrer sozialen Sicherung durch gesetzliche oder vertragliche Leistungen keine Schlechterstellung eintritt gegenüber den gegenwärtig bestehenden Regelungen, wie sie vom Ausschuß für Sozialpolitik des Hauses in seiner Sitzung vom 26. Mai 1964 für gut befunden worden sind. Besondere Bedeutung erlangt der Entwurf mit der vorgesehenen Nichtheranziehung zum Wehrdienst. Er sieht eine gleiche Behandlung von Wehrpflichtigen und Ersatzdienstpflichtigen vor, so daß es einer Anerkennung des Entwicklungsdienstes als Wehrersatzdienst nicht bedarf. Damit ist durch den freiwilligen Entwicklungsdienst eine Alternative zum Pflichtdienst geschaffen. Die unterschiedliche Dauer der Dienstzeit von 18 Monaten Wehrdienst zu insgesamt 27 Monaten Entwicklungsdienst berührt meiner Meinung nach aus einer Vielzahl von Gründen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit in keiner Weise. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, daß sich der Wehrpflichtige für einen der anerkannten privaten Träger frei entscheiden kann. Auf der anderen Seite ist die Annahme des Bewerbers und Entsendung des Entwicklungshelfers in die freie Entscheidung des Trägers gelegt, wenn die persönlichen Voraussetzungen beim Entwicklungshelfer und sachlichen Voraussetzungen beim Träger voll gegeben sind. Es ist gut, daß der Regierungsentwurf an dem Prinzip der privaten Träger des Entwicklungsdienstes festhält. Ihre Arbeit ist in diesem Hause bereits mehrfach gewürdigt worden und berechtigt zu weiteren Hoffnungen. Deshalb sollten die im Entwurf für die Anerkennung vorgesehenen Auflagen auf das aus den übrigen Gesetzesbestimmungen sich ergebende erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben und hier nicht der Weg einer Einwirkung auf private Organisationen geöffnet werden. So sollten die Träger in der Gestaltung ihrer Verträge mit den Entwicklungshelfern frei bleiben, sofern diese Verträge gesetzeskonform im Hinblick auf das Entwicklungshelfer-Gesetz sind und andere Rechtsgrundsätze nicht verletzen. Noch bedeutsamer ist aber die Bestimmung in § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs, nach der Entwicklungshelfer nur in solche Vorhaben entsandt werden sollen, die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik im Einklang stehen. In der Begründung ist zu lesen, daß dies aus „entwicklungspolitischen und außenpolitischen Gründen unerläßlich" sei. Das bedarf meiner Meinung nach einer gründlichen Beratung. Es dürfte ausreichend sein, wenn die Vorhaben, in die Entwicklungshelfer entsandt werden, den gleichen Zielen dienen wie die Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer. Das Ziel der personellen Entwicklungshilfe muß sich auch am Partner im Entwicklungsland orientieren. Hierbei gibt es Projekte, die aus der Sicht des Partners unerläßlich sind, aber nicht von der deutschen Außenpolitik getragen sein können. Anderenfalls kann es wünschenswert sein, Entwicklungshelfer in Länder zu entsenden, für die andere Förderungsmaßnahmen aus außen- oder entwicklungspolitischer Sicht nicht möglich sind. Mit dem vorgesehenen Gesetz sollen nicht nur Härten oder besondere Nachteile für Entwicklungshelfer beseitigt werden, sondern es soll auch anerkannt werden, daß dieser von der Bundesregierung sowohl geförderte als auch geforderte Dienst im öffentlichen Interesse liegt. Wenn wir das anerkennen, dann ist es nicht einzusehen, warum den Entwicklungshelfern während ihrer Dienstzeit in Übersee nicht das Wahlrecht gewährt werden soll. Es handelt sich um einen durch dieses Gesetz bestimmbaren Personenkreis. Daher dürften verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Gleichstellung der Entwicklungshelfer mit dem in § 12 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes erfaßten Personenkreis nicht bestehen. Ebenso scheint mir die in § 14 des Entwurfs vorgesehene Anwendung der Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts lediglich für solche Entwicklungshelfer, die den Entwicklungsdienst an Stelle von Wehrdienst leisten, nicht überzeugend zu sein, wie dies auch in der Stellungnahme des Bundesrates bereits zum Ausdruck kommt. Bei der weiteren Beratung des Entwurfes wird auch zu prüfen sein, ob nicht die an Entwicklungshelfer gezahlten Unterhaltsgelder in die in § 17 des Entwurfs vorgesehene Steuerbefreiung einzubeziehen sind. Zu begrüßen sind die für die Rückgliederung der Entwicklungshelfer vorgesehenen Maßnahmen. Diesem Problem kommt große Bedeutung zu. Allerdings wäre es verfehlt, hier Bestimmungen zu schaffen, die dem Arbeitsplatzschutz-Gesetz vergleichbar sind. Der Unterschied zwischen Pflichtdienst und Freiwilligendienst tritt hier erkennbar hervor; denn der Entwicklungshelfer verläßt seinen Arbeitgeber freiwillig, und die meisten von ihnen haben nicht die Absicht, an den alten Arbeitsplatz oder zum früheren Arbeitgeber zurückzukehren. Vielmehr wollen sie mit den im Entwicklungsland gewonne- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8597 nen Erfahrungen andere berufliche Aufgaben übernehmen. Diese Beobachtung liegt durchaus in dem Interesse, Mitarbeiter mit Übersee-Erfahrung für andere Vorhaben der Entwicklungshilfe zu gewinnen. Das ist eng verbunden mit dem Erfordernis einer vorausschauenden Personalplanung für die Bereiche der Entwicklungspolitik, an deren personeller Besetzung die Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar mitwirkt. Die Frage der Rückgliederung wird für die Träger des Entwicklungsdienstes eng verbunden sein mit der Frage der Auswahl ihrer Entwicklungshelfer. Es ist zu erwarten, daß durch die im Entwurf vorgesehenen Bestimmungen die Zahl der Bewerber und auch der entsandten Entwicklungshelfer steigt. Dies darf aber nicht dazu führen, daß das Niveau der Entwicklungshelfer schlechter wird. Im Gegenteil, hier liegt eine große Chance besserer Auswahl und damit erhöhter Wirksamkeit der Träger, die nicht ohne Einfluß auf die Rückgliederung bleiben. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden nur für einen Teil der auf dem Gebiete der Entwicklungshelfer in Übersee tätigen Personen notwendige Bestimmungen geschaffen. Besonders schwer ist hier eine Abgrenzung, und die Bundesregierung hat sich mit dem vorgelegten Entwurf um eine solche Abgrenzung bemüht, die überzeugt. Anderenfalls wären wir sicher nicht in der Lage, über ein solches Gesetz zu beraten; denn die weitreichenden Rechte und. Verbesserungen können nur für einen Personenkreis geschaffen werden, der an sonst möglichen Vorteilen nicht teilhaben kann. Gleichzeitig gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß hier mit diesem Gesetz ein erster Schritt getan wird, auch für die anderen Personen, die Aufgaben der Entwicklungshilfe in Übersee erfüllen, notwendige gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die allerdings mit diesem Gesetz für Entwicklungshelfer nicht verbunden werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 28. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/2753 Fragen 19 und 20) : Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Unzulänglichkeit des Strafschutzes bei betrügerischen Praktiken, die bei Ein- und Ausfuhr von Agrarerzeugnisen mehrfach festgestellt wurden, wirksam verbessert werden, wie es die Bundesregierung bei der Behandlung des süddeutschen Getreideskandals im Deutschen Bundestag vor einem Jahr angekündigt hat? Wird die Bundesregierung dabei neben dem Betrugstatbestand, ähnlich wie bei Steuerdelikten, sicherstellen, daß auch leichtfertige Vergehen zum Nachteil der Bundeskasse geahndet werden können? Von einem stärkeren Strafschutz des Erstattungsverfahrens ist in der 99. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. März 1967 als einem von vielen Mitteln gesprochen worden, um den Zuwiderhandlungen wirksamer zu begegnen. Als solche andere Mittel wurden eine Verbesserung der Erstattungsregelungen, eine bessere internationale Zusammenarbeit (Amtshilfe), ferner organisatorische Maßnahmen zur verstärkten Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und verstärkte Maßnahmen zur Ausbildung des eingesetzten Personals, insbesondere der Prüfer, als erforderlich bezeichnet. Während wir auf den übrigen, hier angesprochenen Gebieten im seitdem vergangenen Jahre erfreulich vorangekommen sind, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung des Strafschutzes zunächst zurückgestellt. Das hat verschiedene Ursachen: Der gemeinsame Markt wurde am 1. Juli 1967 für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch hergestellt. Er brachte einschneidende Änderungen und Verbesserungen des bisherigen Systems; im innergemeinschaftlichen Verkehr gibt es in den genannten Bereichen keine Erstattungen und Abschöpfungen mehr; die Erstattungen für die Ausfuhr in Drittländer werden einheitlich und verbindlich von der EWG-Kommission festgesetzt; die bis dahin bei Getreide, Reis und Futtermitteln gewährte Erstattung im Wege der Genehmigung der abschöpfungsfreien Einfuhr, die sich für Zuwiderhandlungen besonders anfällig erwiesen hatte, ist entfallen. Die Auswirkungen dieser Änderungen waren zu prüfen. Weiterhin waren die Auswirkungen der organisatorischen Maßnahmen zu prüfen, die darin ihren vorläufigen Abschluß fanden, daß die Erstattungen für die EWG-geregelten Waren — außer den genannten auch die für Fette — seit dem 1. Februar 1968 von der Bundeszollverwaltung — dem Hauptzollamt Hamburg Jonas — gewährt werden. Die Bundesregierung ist damit der Empfehlung der EWG-Kommission vom 17. Oktober 1967 (BZBl 1968, S. 68) nachgekommen, die Zahl der an der Durchführung der Agrarregelung beteiligten Dienststellen zu beschränken. Untunlich war es schließlich, die Frage des Strafschutzes in einem Sondergesetz zu behandeln, es sollte vielmehr der Zeitpunkt abgewartet werden, in dem sie in einem wegen der Erstreckung des gemeinsamen Marktes auf weitere MO-Waren ohnehin notwendigen Durchführungsgesetz mitbehandelt werden könnte. Die Bundesregierung wird sich bei weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen von der bereits erwähnten Empfehlung der EWG-Kommission leiten lassen, in der die besondere Dringlichkeit entschiedener Maßnahmen im Hinblick auf die Aufdeckung großer Betrügereien auf dem Gebiet des Warenverkehrs mit Agrarerzeugnissen festgestellt wurde. Eine einheitliche Willensbildung der Bundesregierung zur Frage der Ahndung leichtfertig falscher Angaben, die zur Gewährung von Erstattungen führen, wird im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens herbeizuführen sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/2753 Fragen 38, 39 und 40) : 8598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Ist nach Art der Erhebung die Ausgleichsabgabe auf frischem Fleisch bei der Einführung in die städtischen Bereiche aus dem Raum der Bundesrepublik Deutschland nicht ein Binnenzoll oder doch diesem ähnlich? Ist die in der Frage 38 angeführte Ausgleichsabgabe für Frischfleisch nicht eine Erhebung, die mit in frühere kleinstaatliche Gegebenheiten hineinpaßt? Wen trifft die in Frage 38 erwähnte Ausgleichsabgabe -- die Landwirte, die Versandschlachtereien, die Verbraucher, oder werden alle dadurch ungerechtfertigt belastet? Die Ausgleichsabgabe wird auf Fleisch erhoben, das einer Gemeinde von außerhalb zugeführt wird. Sie ist nach Ansicht der Bundesregierung kein Binnenzoll oder etwas ähnliches. Auch ist sie keineswegs eine Abgabe, die mit kleinstaatlichen Verhältnissen etwas zu tun hat. Die Ausgleichsabgabe hat auch heute noch eine wirtschaftslenkende Funktion zu erfüllen. Sie trägt zur Konzentration des Schlachtviehangebots auf den Lebendviehmärkten bei und ist zur Erhaltung der für die Preisbildung wesentlichen Lebendvermarktung von Bedeutung. Die Frage, wen die Abgabe trifft, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Bekanntlich richtet sich dies nach dem Markt, der ein Käufer- oder Verkäufermarkt sein kann. Die Einnahmen aus ihrer Erhebung werden zur Senkung von Schlacht- und Viehhofgebühren verwendet und tragen dazu bei, daß die genannten Gebühren sich in erträglichem Rahmen halten. Ein Fortfall der Ausgleichsabgabe hätte eine Erhöhung dieser Gebühren zur Folge. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2753 Frage 44) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den deutschen Agrarexport weiter zu stärken? Nach der erfreulichen Ausweitung des deutschen Agrarexportes im vergangenen Jahre um 25 % auf ein Gesamtvolumen von 2,304 Milliarden DM wird BML in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Agrarexport e. V. die Bemühungen um den Absatz deutscher Agrarprodukte verstärkt fortsetzen und intensivieren. Es ist insbesondere daran gedacht, neue Absatzmärkte zu erschließen, bestehende auszubauen und für bestimmte Warengruppen Schwerpunktwerbungen durchzuführen. Es sind zu diesem Zwecke neben der Beschikkung von Messen und Ausstellungen eine verstärkte Marktbeobachtung, die Erstellung von Marktanalysen, die Schaffung neuer Werbemedien und die Abhaltung einer Reihe von Sonderveranstaltungen im Ausland (Kaufhauswerbungen, Tastings usw.) vorgesehen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2753 Fragen 45 und 46) : Wie groß ist die Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland, die unter Schäden durch industrielle Abgase leidet? Ist es richtig, daß der deutschen Forstwirtschaft infolge von Rauchschäden ein jährlicher Verlust von mehr als 20 Millionen DM und dem Gartenbau von rund 1,5 Millionen DM entsteht? Industrielle Immissionen in ca. 200 verschiedenen und unterschiedlich wirkenden Arten schädigen den Wald der Bundesrepublik. Erhebungen über das Ausmaß dieser Schäden werden z. Z. in den betroffenen Bundesgebieten durchgeführt. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird insgesamt eine geschädigte Waldfläche von mindestens 50 000 ha geschätzt. Allein im Ruhrgebiet beträgt die immissionsgeschädigte Waldfläche 20 000 ha, dazu kommen an immissionsbeeinflußter Waldfläche zusätzlich weitere 20 000 ha. Erhebungen über Art und Umfang der Immissionsschäden und somit über die jährlichen Verluste der deutschen Fortswirtschaft werden z. Z. von Universitätsinstituten im Auftrage des Bundes (BMGes) vorgenommen. Vor Abschluß dieser Untersuchungen können weder genaue noch geschätzte Angaben über den jährlichen Verlust der Forstwirtschaft durch Immissionsschäden gemacht werden. Über das Ausmaß von Schäden im Gartenbau durch industrielle Immissionen gibt es keine amtlichen Ermittlungen und nur teilweise unverbindliche Schätzungen, so daß auch nur annähernd genaue Zahlen nicht angegeben werden können. Die meisten Schäden treten im Lande Nordrhein-Westfallen auf. Allein dort dürften. sie aber wahrscheinlich mehr als 1,5 Mio DM ausmachen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2753 Fragen 47 und 48) : Wie hoch ist der Trinkmilchverbrauch und der Verbrauch von Milchprodukten pro Kopf der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den übrigen EWG-Ländern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Verbrauch von Trinkmilch und Milchprodukten in der Bundes republik Deutschland zu steigern? Die jüngsten vergleichbaren Daten über den Verbrauch von Trinkmilch und Milcherzeugnissen in den EWG-Ländern liegen aus dem Wirtschaftsjahr 1965/66 (Juli/Juni) vor. In diesem Jahr erreichte der Verbrauch an Trinkvollmilch pro Kopf der Bevölkerung in der Bundesrepublik 74,1 kg, bei einer Schwankungsbreite von 66,8 kg in Italien bis 115,2 kg in den Niederlanden. Der Sahneverbrauch in Produktgewicht war 1965/66 mit 2,8 kg in der Bundesrepublik Deutschland mehr als doppelt so hoch wie im EWG-Durchschnitt, der bei 1,2 kg pro Kopf lag. An Kondensmilch wurden in der Bundesrepublik Deutschland im genannten Zeitraum 8,1 kg verbraucht. Diese Menge wird — bei einem durchschnittlichen Verzehr in der EWG von 4,0 kg — nur von den Niederlanden übertroffen, wo 10,0 kg Kondensmilch je Kopf der Bevölkerung verbraucht wurden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8599 Bezüglich des Käseverbrauches lag die Bundesrepublik Deutschland mit 8,2 kg unter den Verbrauchsmengen in Frankreich (11,9 kg) und Italien (9,1 kg) und über denen in den Benelux-Staaten (7,9 kg bzw. 7,4 kg). Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch an Butter — wegen besserer Vergleichbarkeit in Reinfett ausgedrückt — belief sich 1965/66 in der gesamten EWG auf 5,4 kg. Weit unter diesem Mittelwert lagen Italien mit nur 1,5 kg und die Niederlande mit 3,6 kg, beachtlich darüber Frankreich mit 7,5 kg, Belgien-Luxemburg mit 7,3 kg und die Bundesrepublik Deutschland mit 7,1 kg je Einwohner. Der Verbrauch an Trockenvollmilch-Erzeugnissen war 1965/66 in der Bundesrepublik Deutschland mit 1,5 kg der höchste in den drei Ländern, die Zahlenangaben vorgelegt haben. Die Zahlen über den Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkvollmilch und den wichtigsten Milcherzeugnissen für die Jahre 1964/65 und 1965/66 (jeweils Juli/ Juni) in dein einzelnen Ländern der EWG darf ich dem Herrn Abgeordneten in einer gesonderten Aufstellung übermitteln, da eine Einzelaufzählung im Rahmen der Fragestunde zuviel Zeit in Anspruch nehmen würde. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 22. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamble (Drucksache V/2753 Fragen 66 und 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kasernenkomplex in Rantum/Sylt sich in einem derart schlechten baulichen Zustand befindet, daß er von der Bevölkerung und von Kurgästen geradezu als Schandfleck empfunden wird? Welcher Verwendung gedenkt das Bundesverteidigungsministerium den Rantumer Kasernenkomplex zuzuführen? Der bauliche Zustand der Kasernenanlage in Rantum auf Sylt ist mir bekannt. Die Kasernenanlage hat von 1945 bis Ende 1966 Wohnzwecken gedient. Der Bundeswehr ist ein Teil der Anlage, und zwar der Schulblock sowie die ehemaligen Unterkunftsgebäude I und II bereits in einem sehr schlechten baulichen Zustand übergeben worden. Die Standortverwaltung Westerland hat seitdem das im Rahmen der Bauunterhaltung Mögliche getan, um die Anlage vor einem Verfall zu bewahren. Neben umfangreichen Aufräumungsarbeiten hat sie die größtenteils beschädigten und aus Holzblenden bestehenden Fenster sowie sonstige Bauteile durch neue ersetzt. Sie beseitigt darüber hinaus laufend Sturmschäden und hat u. a. auch veranlaßt, daß das ganze Dach des „Schulblocks" neu eingedeckt wird. Eine darüber hinausgehende Verbesserung des äußeren Bildes der Gebäude ist jedoch aus Gründen des Haushalts erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Bis dahin wird die Standortverwaltung Westerland weiter die Substanz der Gebäude erhalten. Nach der militärischen Planung sind zwei der Gebäude für die Lagerung von Sanitätsgerät und -material vorgesehen, nachdem die Landesregierung Schleswig-Holstein der Wiederverwendung der Anlage für militärische Zwecke am 17. 7. 67 zugestimmt hatte. Außerdem wird z. Z. geprüft, ob der dritte Block durch das Bundeswehr-Sozialwerk genutzt werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 28. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache V/2753 Frage 70) : Nach welchen Gesichtspunkten werden Anzeigen der Bundeswehr vergeben? In der Anzeigenwerbung der Bundeswehr muß den unterschiedlichen Laufbahnbedingungen (Offiziere, Unteroffiziere, Ärzte, Wehrtechniker) durch eine auf entsprechende Zielgruppen speziell ausgerichtete Konzeption und Streuung der Anzeigen in geeigneten Publikationen Rechnung getragen werden, wobei eine optimale Abdeckung des Bundesgebiets angestrebt wird. Der Nachweis der Werbewirksamkeit (Preis pro Zuschrift) für jeden Werbeträger und jedes Anzeigenmotiv wird durch laufende Werbeerfolgskontrolle erbracht. Angesichts der Kürzungen beim Titel Nachwuchswerbung muß diese Kontrolle sehr kritisch erfolgen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hilbert (Drucksache V/2753 Fragen 74 und 75): Ist es richtig, daß die geplante Schnellstraße Basel—westlicher Bodensee z. T. auf schweizerischer Seite verlaufen soll? Falls die Frage 74 bejaht werden sollte, sind der Bundesregierung die Widerstände aller Wirtschaftskreise am Hochrhein gegen eine teilweise Trassierung dieser Straße auf schweizerischem Gebiet bekannt, weil dann bei wiederholten Zoll- und Grenzformalitäten von dem Charakter einer Schnellstraße nicht mehr gesprochen werden kann? Für eine künftige Autobahn von Lindau über Singen in den Raum Basel-Lörrach sind bisher nur generelle Untersuchungen durchgeführt worden, denen zahlreiche Trassierungsvorschläge zugrunde lagen. Eine dieser Trassen-Varianten sieht tatsächlich vor, die geländebedingten Schwierigkeiten in dem eng eingeschnittenen Hochrheintal durch mehrfache Überquerung des Rheins zu umgehen. Die Bedenken gegen eine solche Lösung, die von Wirtschaftskreisen sowie auch von kommunalen Stellen erhoben werden, sind durchaus bekannt. Daher werden sie auf jeden Fall in die weiteren Planungsüberlegungen einbezogen. 8600 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2753 Frage 77) : Wann ist mit der Fertigstellung der Autobahnstrecke Münster—Bremen zu rechnen? Die letzten noch nicht fertiggestellten Abschnitte der Bundesautobahn-Neubaustrecke Bremen—Kamen (Hansalinie) werden voraussichtlich zu folgenden Terminen dem Verkehr übergeben werden: Der Streckenabschnitt von der Anschlußstelle Holdorf bis zur Anschlußstelle Vörden/Neunkirchen mit einer Länge von 12,1 km zum Frühsommer 1968 und von der Anschlußstelle Vörden/Neunkirchen bis zur Anschlußstelle Münster-Süd mit einer Länge von 78,2 km zum Ende des Jahres 1968. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2753 Frage 78): Aus welchem Grunde ist es nicht möglich, die neue NordSüd-Autobahnverbindung zwischen Bad Hersfeld und Würzburg zwei bis drei Wochen vor dem 1. August fertigzustellen, damit sie in der Hauptreisezeit der meisten norddeutschen Urlauber, die erfahrungsgemäß zwischen dem 11. und 18. Juli in den Süden fahren, schon benutzt werden kann? Die Fertigstellung des sehr schwierigen Bauabschnittes der Bundesautobahn-Neubaustrecke Bad Hersfeld—Würzburg (Rhönlinie) zwischen Bad Hersfeld und Schweinfurt war zunächst für 1969, dann für Ende 1968 vorgesehen. Auf Grund besonderer Anstrengungen, die Bauzeit zu verkürzen, kann die Rhönlinie nun schon Ende Juli in Betrieb genommen werden. Eine weitere Vorverlegung ist nicht möglich. Bei diesem Fertigstellungstermin steht die Rhönlinie zwar noch nicht zum Ferienbeginn der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen auf voller Länge zur Verfügung, jedoch wird schon die erfahrungsgemäß in der Ferienmitte anrollende zweite Reisewelle sowie der gesamte Sommerrückreiseverkehr zwischen Süd- und Norddeutschland auf ihr abgewickelt werden können. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2753 Frage 79) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die seit Jahren feststellbare überaus große Unfallhäufigkeit auf den oberbayerischen Straßen, insbesondere um das Ausflugsgebiet südlich von München, zu verringern? Die in den kommenden Jahren im Raume München vorgesehenen Baumaßnahmen an den Bundesfernstraßen werden dazu beitragen, die Verkehrsverhältnisse auf den oberbayerischen Straßen, insbesondere in den Ausflugsgebieten, zu verbessern. Von diesen Maßnahmen sind besonders hervorzuheben die Bundesautobahn München—Lindau mit dem Abzweig nach Ohlstadt, sowie die Bundesstraßen 12 und 13, die mit einem vier- und sechsspurigen Ausbau einen besonders hohen Sicherheitsgrad aufweisen werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2753 Frage 80) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den überaus zahlreichen Unfällen auf der Autobahn München — Ingolstadt und München — Salzburg zu begegnen? Die beiden Streckenabschnitte weisen wegen ihrer Lage zu den Ausflugsgebieten in den Zeiten des Ferien- und Ausflugsverkehrs besonders hohe Verkehrsspitzen auf, die bekanntlich zu einer Überlastung und starken Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen. Zu ihrer Verbesserung wurde im Jahre 1965 an der Bundesautobahn München— Salzburg eine Versuchsstrecke mit ferngesteuerten Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen eingerichtet. Die Erfahrungen mit dieser Anlage sind gut. Zur Zeit wird geprüft, in welcher Weise mit derartigen Einrichtungen auch an anderen hochbelasteten Autobahnabschnitten Verbesserungen der Verkehrssicherheit erzielt werden können. Zur Verbesserung der Fahrbahndecken werden auf den Autobahnabschnitten München—Salzburg und München—Ingolstadt Fahrbahnerneuerungsarbeiten durchgeführt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2753 Frage 81) : Was wird unternommen, um in Zukunft die Unfallhäufigkeit auf der Olympiastraße, wo allein im letzten Jahr 25 Menschen auf den 33 Kilometern im Landkreis Weilheim tödlich verunglückten, zu verringern? Die Verkehrsabwicklung auf der Olympiastraße (Bundesstraße 2) ist ebenfalls durch die starken Verkehrsbelastungen während der Ferien- und Ausflugszeiten stark erschwert. Sie wird jedoch durch den Neubau der Bundesautobahn München—Lindau eine wesentliche Entlastung erfahren, die sich gleichfalls auf das Unfallgeschehen günstig auswirken wird. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 27. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2753 Fragen 82 und 83) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8601 Ist die Bundesregierung gewillt, ,ab einem zu bestimmenden Termin Flugzeugen mit einem Lärmwert oberhalb einer bestimmten, technisch erreichbaren Grenze keine Start- und Landeerlaubnis mehr zu erteilen? Ist die Bundesregierung bereit, eine hierzu etwa erforderliche Kündigung internationaler Verträge anzukündigen? Festlegungen von Lärmwerten für startende und landende Flugzeuge, d. s. Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, sind Gegenstand von Überlegungen sowohl in der Bundesrepublik als auch im Ausland. Da eine solche Festlegung nur auf internationaler Ebene unter Einschluß der Länder, in denen konventionelle Verkehrsflugzeuge und Überschallflugzeuge hergestellt werden, getroffen werden kann, befaßt sich die internationale zivile Luftfahrtorganisation (ICAO) mit diesem Problem. Wenn eine solche internationale Regelung durchgeführt ist, kann die Überschreitung festgelegter Lärmwerte zu Verkehrsverboten führen. Die Bundesregierung beabsichtigt, entsprechend vorzugehen. Der Kündigung internationaler Verträge bedarf es bei dieser Sachlage nicht. Diese Verträge hindern die Bundesrepublik auch nicht, das Überfliegen mit Überschallflugzeugen, die durch ihre Schallschleppe festgelegte Lärmwerte überschreiten, zu verbieten. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen vom 21. November 1967 — Drucksache V/2292 — in der Drucksache V/2369 vom 6. Dezember 1967 nehme ich Bezug. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache V/2753 Fragen .84 und 85) : Entspricht es den Tatsachen, daß auf der Bundesbahn für mitgenommene Hunde unabhängig von der gewählten Reiseklasse jeweils der halbe Fahrpreis der 2. Wagenklasse gezahlt werden muß? Falls diese in Frage 84 erwähnte Nachricht richtig ist, hält es die Bundesregierung dann für angemessen, daß für mitgenommene Kinder jeweils der halbe Fahrpreis der gewählten Wagenklasse gezahlt werden muß? Ja, das trifft zu. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Tarifgestaltung der Bundesbahn für Kinder in der 1. Wagenklasse zu beanstanden. Da Kinder am vollen Fahrkomfort Anteil nehmen, ist eine der Wagenklasse entsprechende Tarifgestaltung gerechtfertigt. Soweit Hunde in der 1. Wagenklasse mitgenommen werden, ist nur die Beförderungsleistung zu vergüten. Der Eigentümer des Hundes hat keinen Anspruch, für den Hund irgendeinen Fahrkomfort, also beispielsweise einen Sitzplatz, in Anspruch zu nehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 27. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/2753 Fragen 86, 87 und 88) : Wie weit sind die Planungen für den Bau eines zweiten Rheinübergangs in Konstanz (Bodensee) gediehen? Bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der Bundesverkehrsminister die Entscheidung, ob eine Brücke oder ein Tunnel gebaut wird, treffen und mit dem Bau begonnen werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, dieses wichtigste verkehrspolitische Vorhaben der Stadt Konstanz und ihrer Umgebung so zu fördern, daß ein möglichst baldiger Baubeginn und eine zügige Durchführung gesichert werden kann? Für den Neubau eines zweiten Rheinüberganges bei Konstanz im Zuge der Bundesstraße 33 sind bisher schon zahlreiche Voruntersuchungen durchgeführt worden. Auch sind über diese Frage seit längerer Zeit Verhandlungen zwischen der Abteilung Straßenbau des Regierungspräsidiums Südbaden und der Stadt Konstanz im Gang. Es hat sich dabei allerdings gezeigt, daß noch weitere ergänzende Untersuchungen erforderlich sind. Die Entscheidung über eine Brücken- oder Tunnellösung kann jedenfalls erst dann getroffen werden, wenn die Möglichkeit besteht, die beiden Varianten anhand entsprechender Unterlagen in technischer, werkehrlicher und wirtschaftlicher Hinsicht objektiv miteinander zu vergleichen. Hierzu möchte ich versichern, daß sich mein Haus um eine zügige Weiterführung der Vorarbeiten und ebenso um einen möglichst frühzeitigen Baubeginn bemühen wird. Die Nennung verbindlicher Termine ist aber derzeit noch nicht möglich. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darüber unterrichten, daß ich am 19. 4. 1968 im Rahmen einer kurzen Reise zur Besichtigung größerer Straßenbauvorhaben auch die Stadt Konstanz besuchen werde. Dabei wird sich Gelegenheit geben, die für die Stadt außerordentlich wichtige Planung eines zweiten Rheinüberganges mit allen interessierten Stellen zu besprechen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/2753 Fragen 89 und 90) : Sind zur Verhütung von Verkehrsunfällen, die durch Blendeinwirkung von Wild verursacht wurden, Versuche mit Gelblichtlampen gemacht worden? Welches Ergebnis haben die in Frage 89 erwähnten Versuche gezeitigt? Der Deutsche Jagdschutz-Verband hat solche Versuche durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß gelbes Scheinwerferlicht, verglichen mit weißem Licht, eine geringere Gefahrenquelle für Wild und Kraftfahrer bildet. Dieses Ergebnis ist jedoch nicht hinreichend fundiert, da es allein auf subjektiven Beobachtungen beruht. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2753 Frage 91): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung einem zügigen Ausbau der Autobahnverbindungslinie Mannheim—Heilbronn bei? 8602 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Durch die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Autobahn-Verbindung Mannheim—Heilbronn wird vor allem eine dringend notwendige Entlastung der Bundesautobahn Mannheim—Karlsruhe—Stuttgart und eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und damit der Wirtschaftsstruktur im Rhein-NeckarGebiet erreicht. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2753 Frage 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die bayerische Staatsregierung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Auflosung der Bundesbahndirektion Regensburg bereit erklärt hat, finanzielle Zugeständnisse für die Erhaltung dieser Direktion zu machen? Ihre Frage beantworte ich mit „Nein". Weder mir noch dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, bei dem ich mich erkundigt habe, ist ein derartiges Angebot der Bayerischen Staatsregierung bekannt. Ob es im Laufe des Anhörungsverfahrens nach § 44 Bundesbahngesetz gemacht werden wird, muß abgewartet werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Draeger (Drucksache V/2753 Frage 94) : Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, wie der Entschließung des Ministerkomitees des Europarates (67) 21 vom 22. September 1967, die den Verzicht auf die gesonderte Erhebung einer Flughafengebühr empfiehlt, entsprochen werden kann? Die Bundesregierung hat bereits vor über einem Jahr Überlegungen angestellt, wie entsprechend der Entschließung des Ministerkommitees des Europarates ein Verzicht auf die gesonderte Erhebung der Fluggastgebühr verwirklicht werden kann. Sie ist auf der Gebührenkonferenz der ICAO im März 1967 dafür eingetreten, daß die Fluggastgebühr ein nutzlastabhängiger Teil der von den Luftverkehrsgesellschaften zu entrichtenden Landegebühr wird, d. h., daß zu der jetzt üblichen fixen Gebühr ein variabler Teil kommt, der sich nach der Anzahl der Passagiere richtet. Die erforderliche Mehrheit für diesen Vorschlag wurde damals nicht gefunden, aber es kam eine Entschließung zustande, daß die IATA (der Internationale Verband der Luftverkehrsgesellschaften) und die Flughafenunternehmer und Vertreter der internationalen Flughafenverbände gemeinsam die Frage des Inkassos der Fluggastgebühr untersuchen sollten mit dem Ziel des Wegfalls einer gesonderten Erhebung unmittelbar vom Fluggast. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Untersuchungen, das im Augenblick noch nicht bekannt ist, wird der im Mai d. J. stattfindenden ICAOFacilitation-Konferenz unterbreitet werden. Unabhängig von diesen Bemühungen auf internationaler Ebene, eine Ersatzlösung für den Wegfall der gesonderten Erhebung der Fluggastgebühr zu finden, gehen entsprechende Überlegungen der Bundesregierung im nationalen' Bereich weiter. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2753 Frage 95) : In welchem Maße kümmert sich die Bundesregierung um die Sicherheitsbedürfnisse der Straße, z. B. in Form von Leitplankenversuchen? Die Bundesregieruung kümmert sich in hohem Masse um die Hebung der Sicherheit der Straßen. Das Innenministerium Baden-Württemberg führt seit einer Reihe von Jahren im Auftrag des Bundesministers für Verkehr Anfahrversuche an Leiteinrichtungen durch. Als Ergebnis wird in Kürze eine verbesserte Leitplankenkonstruktion für Mittelstreifen von zweibahnigen Straßen eingeführt werden, durch die die besonders gefährlichen Überquerungen dieser Streifen durch mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommene Lastkraftfahrzeuge weitgehend ausgeschlossen werden dürften. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache 1/2753 Frage 96) : Wann ist mit der Fertigstellung des wichtigen Autobahnteilstücks Kamen—Gießen zu rechnen? Die Bundesautobahn Dortmund–Gießen wird im Sommer 1971 durchgehend fertiggestellt sein. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/2753 Fragen 97 und 98) : Sind von seiten der Vertreter Frankreichs bei den Konsultationsbesprechungen Bedenken gegen das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung vorgebracht worden? Welche der in Frage 97 erwähnten Bedenken wurden im einzelnen vorgetragen? Im Rahmen des deutsch-französischen Konsultationsgeprächs am 15./16. Februar 1968 habe ich einen Meinungsaustausch mit meinem französischen Kollegen Chamant geführt. Gegenstand unserer Besprechungen waren nicht das verkehrspolitische Programm der Bundesregierung, sondern aktuelle Fragen der gemeinsamen Verkehrspolitik in der EWG sowie bilaterale Probleme (kombinierter Verkehr). Das Ergebnis unserer Gespräche ist im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21. Februar 1968 wiedergegeben. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8603 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2753 Frage 99) : Welchen Einfluß gedenkt die Bundesregierung auf die bevorstehende Entscheidung über die von den deutschen Verkehrsflughäfen geforderte Fluggastgebühr zu nehmen? Die deutschen Verkehrsflughäfen haben einen Antrag auf Genehmigung der Änderung ihrer Gebührenordnung gestellt, nach der sie von den Luftfahrzeughaltern künftig neben der nach dem Gewicht des Luftfahrzeugs bemessenen Landegebühr eine nutzlastabhängige Zusatzgebühr erheben wollen. Diese Gebühr soll nach dem Antrag 3,— DM pro Fluggast im innerdeutschen Verkehr betragen und 5,— DM pro Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr. Die gegenwärtig von Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr erhobene Fluggastgebühr von 5,— DM soll dann entfallen. Welchen Einfluß die Bundesregierung auf die Entscheidung über die o. g. Gebührenänderungsanträge, die von den Genehmigungsbehörden der Länder ausgesprochen wird, zu nehmen gedenkt, läßt sich im Augenblick nur allgemein beantworten. Um Näheres zu sagen, müssen die Auswirkungen der beantragten Gebührenänderung im einzelnen überschaubar sein. Die Prüfung dieser sehr komplexen Einzelfragen ist aber noch nicht abgeschlossen, zumal auch Überlegungen, die im internationalen Bereich z. Z. angestellt werden, berücksichtigt werden müssen. Allgemein läßt sich sagen, daß für die Entscheidung über die Gebührenanträge ausschlaggebend sein wird, daß die Gebühren ausgewogen und angemessen sind, d. h., daß die Luftverkehrsgesellschaften finanziell nicht über Gebühr belastet werden, auf der anderen Seite aber die Verkehrsflughäfen die Einnahmen erhalten, die sie benötigen, um den laufenden Anforderungen des sich ständig weiter entwickelnden Luftverkehrs gerecht zu werden. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2753 Frage 100) : Welche Formen der Zusammenarbeit im europäischen Luftverkehr strebt die Bundesregierung an? Die Erfahrungen aus den gescheiterten Verhandlungen über die Gründung einer Air Union lassen nicht erwarten, daß sich der damalige Plan einer Integration der europäischen Fluglinienunternehmen in absehbarer Zeit verwirklichen läßt. Wie in der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 1968 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP — Drucksache V/2570 — unter Nr. 10 ausgeführt, hat der Zwang zur Kostenersparnis und Rationalisierung bereits heute zu einer weitgehenden Zusammenarbeit der europäischen Flugliniengesellschaften auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet geführt. Auf diese Weise sind viele der von den Air Union-Gesellschaften geplanten Maßnahmen schon verwirklicht worden. Die bestehende Zusammenarbeit sollte ausgebaut werden. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte als Endziel eine Vereinbarung aller europäischen Flugliniengesellschaften angestrebt werden, die alle bisherigen Einzelmaßnahmen zusammenfaßt. Es ist in erster Linie Aufgabe der Luftfahrtgesellschaften, die dafür zweckmäßigste Vertragsform zu entwickeln. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/2753 Frage 101) : Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit einer konkreten Vorlage von Plänen zur Veränderung der Bahnanlagen in Bonn zu rechnen? Nicht zuletzt durch den Bau der unterirdischen Stadtbahn mußten die Planungen für die Veränderung der Bahnanlagen neu überdacht werden. Die Stadt Bonn arbeitet z. Z. hierfür verschiedene Lösungen aus. Mit der Entscheidung für die zukünftige Führung der Bahnlinie in Bonn wird im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen sein. Erst danach kann mit der Ausarbeitung konkreter Pläne begonnen werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2753 Frage 102) : Warum gewährt die Deutsche Bundesbahn nur eine Fahrpreisermäßigung von 30% für Familienangehörige, die Kriegergräber in Frankreich besuchen, während die französische Staatsbahn dafür eine Ermäßigung von 50% gewährt? Die Deutsche Bundesbahn und die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen Privatbahnen gewähren bei Anwendung von Sozialtarifen für Einzelreisende einheitlich eine Ermäßigung von 30 %. Angesichts der sehr hohen Fehlbeträge im Personenverkehr auf der Schiene kann eine Änderung des Ermäßigungssatzes für die Sozialtarife gegenwärtig leider nicht erwogen werden. Ich darf aber darauf hinweisen, daß Fahrten zum Besuch von Kriegsgräbern ganz überwiegend als Gruppenfahrten mit einer Preisreduktion von mindestens 50 % durchgeführt werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/2753 Frage 103) : Weshalb ermöglicht die Deutsche Bundesbahn nicht die Anschlußmöglichkeit im Hauptbahnhof Freiburg (Breisgau) Ankunft von Basel 8.07 Uhr Abfahrt Freiburg—Konstanz um 8.03 Uhr durch entsprechenden Ausgleich der 4 Minuten Zeitunterschied? 8604 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, sieht sie wegen anderer wichtiger Anschlüsse des Personenzuges 3109 keine Möglichkeit, in Freiburg den Anschluß nach Konstanz herzustellen. Ein solcher Anschluß hat bislang weder bestanden noch wurde er von den für den Bezirksverkehr maßgebenden Gremien, wie Industrie- und Handelskammer und Landesfahrplankonferenz, beantragt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2753 Frage 104) : Teilt die Bundesregierung die vor allem in Kreisen der Länder-Ministerpräsidenten vertretene Meinung, daß der Anteil der Bundespost an den Funk- und Fernsehgebühren zu hoch sei bzw. durch Rationalisierung des Gebühreneinzugs gesenkt werden könne? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß der Anteil der Deutschen Bundespost an den Ton- und Fernsehrundfunkgebühren zu hoch sei. So erfordert der laufende Ausbau des Sendernetzes des 2. und 3. Programms — in diesem Jahr sind für das 2. Programm 5 Grundnetzsender und 100 Umsetzer, für das 3. Programm 12 Grundnetzsender und 80 Umsetzer vorgesehen — einen erheblichen Finanzaufwand, der in Wirklichkeit einen höheren Gebührenanteil rechtfertigen würde. Zum Gebühreneinzug bemerke ich: Unter den derzeitigen Umständen, nämlich monatlicher Gebühreneinzug, ist eine weitere Rationalisierung im Bereich der Deutschen Bundespost nicht mehr möglich. Im übrigen wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. 3. 1968 Anlaß sein, das gesamte Gebührenproblem mit den Beteiligten zu besprechen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/2753 Frage 105) : Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung der Frage durch das Bundespostministerium geführt, ob geeignete Unternehmer der Elektrowirtschaft Fernsprechanschlüsse installieren sollen? Die Prüfung der Frage ist hinsichtlich der fachtechnischen und personellen Folgerungen noch nicht abgeschlossen. So müssen u a. hierbei auch erforderliche Änderungen der FO (Fernsprechordnung) berücksichtigt werden, wenn sich die Deutsche Bundespost bis auf Ordnungs- und Kontrollaufgaben von dem Teilgebiet des Einrichtens von Anschlüssen in noch stärkerem Maße als bisher entlasten will. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bucher (Drucksache V/2753 Fragen 106 und 107) : Warum ist es nicht möglich, den Gemeinden Hochdorf (Kreis Ludwigsburg) und Hochdorf (Kreis Vaihingen), die zur Zeit beide die Postleitzahl 7141 haben, verschiedene Postleitzahlen zu geben? Wieviel Fälle gibt es im Bundespostgebiet, wo gleichnamige Gemeinden dieselben Postleitzahlen haben? Wie Ihnen Herr Bundespostminister Dr. Dollinger bereits am 28. Februar dieses Jahres brieflich mitgeteilt hat, ist es bei der Systematik der Postleitzahl leider nicht möglich, den beiden im postalischen „Leitbereich 714 Ludwigsburg" liegenden Orten Hochdorf verschiedene Postleitzahlen zu geben. Diese gleichnamigen Gemeinden wurden aber durch die zur Anschrift gehörenden Zusätze Kr. Vaihingen bzw. über Ludwigsburg postamtlich, auch im Postleitzahlenverzeichnis durch Fettdruck, so eindeutig bezeichnet, daß bei richtiger Angabe der beiden Bestimmungsorte Verwechslungen ausgeschlossen sind. Wie Ihr neuerlicher Brief in gleicher Angelegenheit vom 13. März als auch diese Bundestagsanfrage vermuten lassen, wünschen Sie über die Systematik und Wirkungsweise der 4stelligen Postleitzahl unterrichtet zu werden. Eine solche Erläuterung würde aber hier den Rahmen der Fragestunde sprengen. Herr Bundespostminister Dr. Dollinger ist gerne bereit, Ihnen das Postleitzahlensystem und die damit verbundene Organisation des Postverteil- und -beförderungsdienstes in einem Gespräch in seinem Hause zu erklären. Im Bundesgebiet gibt es außer den beiden Hochdorf noch 50 Fälle, in denen nahe beieinander gelegene gleichnamige Orte oder Gemeinden dieselbe Postleitzahl führen und der Namenszusatz in der Postanschrift hinzugefügt werden muß, wenn Fehlleitungen vorgebeugt werden soll. Vor Einführung der Postleitzahlen mußten richtige Leithinweise zu Ortsnamen bei rund 22 500 von 25 000 Orten auf den Postsendungen vermerkt werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 29. März 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache V/2753 Frage 114) : Gehört die, wenn auch geringfügige, Überführung von öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) in Privateigentum nicht mehr zur Politik der Bundesregierung? Die Politik der Bundesregierung in der von Ihnen angesprochenen Frage hat sich nicht geändert und sie konnte sich auch nicht ändern. Denn die Überführung von öffentlich geförderten Wohnungen aus der Hand von Wohnungsunternehmen in Privateigentum ist vom Gesetzgeber durch das sogenannte Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1968 8605 Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 geregelt worden. Nach § 64 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes dürfen öffentliche Mittel zum Bau von Mietwohnungen in der Form von Ein- und Zweifamilienhäusern, die von Organen der staatlichen Wohnungspolitik, gemeinnützigen oder freien Wohnungsunternehmen und privaten Bauherren unternehmerisch gebaut werden, nur unter der Auflage gewährt werden, daß der Bauherr mit dem Mieter auf dessen Verlangen einen Veräußerungsvertrag zu angemessenem Kaufpreis abzuschließen hat. Bei diesen Wohnungen hat also der Mieter einen Anspruch auf Eigentumsübertragung. Die in der Regierungsvorlage zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 vorgesehen gewesene Übereignungspflicht öffentlich geförderter Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern wurde seinerzeit vom Ausschuß abgelehnt, da bei diesen eine nachträgliche Umwandlung in Eigentumswohnungen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Gegen eine gesetzliche Verpflichtung für die Wohnungsunternehmen, ihren Bestand an Mietwohnungen ganz oder zum Teil nachträglich in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu veräußern, bestanden insbesondere auch verfassungsrechtliche Bedenken. Eine derartige Verpflichtung würde einen Eingriff in das Eigentum der Wohnungsunternehmen bedeuten, der nicht mit Art. 14 des Grundgesetzes zu vereinbaren wäre. Den Eigentumsschutz des Grundgesetzes genießen die Wohnungsbaugesellschaften natürlich in gleicher Weise wie andere „private" Eigentümer. Daran ändert auch nichts, daß es sich um öffentlich geförderte Wohnungen dieser Wohnungsunternehmen handelt. Auch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Enteignungsgrundsätzen wäre eine derartige gesetzliche Verpflichtung nicht mit Art. 14 des Grundgesetzes vereinbar, da eine bloße Eigentumsumschichtung von einem Eigentumsträger auf einen andern, um diesem eine Vermögensbildung zu ermöglichen, nicht als dem „Wohle der Allgemeinheit" im Sinne des Art. 14 Grundgesetz dienend angesehen werden könnte. Diese Grundsätze gelten auch für den Wohnungsbestand der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Um jedoch künftig die Eigentumsbildung stärker auch über den Erwerb von Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen, wurde in § 61 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bestimmt, daß die zuständigen obersten Landesbehörden gehalten sind; zur Förderung des Baues von Kaufeigentumswohnungen öffentliche Mittel „in einem Maße zuzuteilen, daß die Nachfrage nach öffentlich geförderten Kaufeigentumswohnungen gedeckt werden kann"
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Wischnewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hohe Haus hat die Bundesregierung am 14. Juni 1967 durch gemeinsame Entschließung aller Fraktionen ersucht, den Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes vorzulegen. Diesem Ersuchen ist die Bundesregierung besonders gern nachgekommen, weil sie dem Dienst von freiwilligen Helfern im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe eine ganz besondere Bedeutung beimißt. Ich benutze deshalb dankbar die Gelegenheit, einige Überlegungen zur Aufgabe der Entwicklungsdienste anzustellen, bevor ich kurz auf die Grundzüge des Gesetzentwurfs zu sprechen komme.
    Die annähernd 3000 Entwicklungshelfer, die einen mehrjährigen Dienst in Übersee leisten oder geleistet haben, erfüllen eine für uns alle wichtige Aufgabe. Sie setzen durch ihr Beispiel und die Weitergabe ihres fachlichen Wissens die Menschen in diesen Ländern in den Stand, die Lösung ihrer Probleme selbst in die Hand zu nehmen. Sie leisten damit Hilfe zur Selbsthilfe. Sie tun das, wie wir wissen, mit großem Verantwortungsgefühl und oft unter ungewöhnlich schwierigen Bedingungen. Im Namen der Bundesregierung möchte ich auch an dieser Stelle allen Entwicklungshelfern Dank und Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen.

    (Beifall.)

    Der Gedanke des Entwicklungsdienstes verdient aber noch aus einem anderen Grund unsere Auf-



    Bundesminister Wischnewski
    merksamkeit und nachhaltige Beteiligung. Die Jugend in unserem Land — wie in allen Ländern — drängt zur verantwortungsvollen Mitwirkung an der Gestaltung der Gesellschaft. Ihr Drängen artikuliert sich noch in Demonstrationen und Protesten. Wir neigen zu leicht dazu, ihr dabei Unklarheit und Ziellosigkeit vorzuwerfen, ohne uns mit ihr über Zielvorstellungen ernsthaft auseinanderzusetzen. Hier ist eine Aufgabe, die den Wandel unserer Welt, den Wandel unserer Gesellschaften zum Ziel hat, eine wahrhaft revolutionäre Aufgabe, die Protest und Tat verbindet. Ich appelliere deshalb an unsere Jugend, sich an diesem Ziel zu messen; ich appelliere an ihre Bereitschaft zum persönlichen Engagement für den Frieden.
    Die Mitwirkung an der Entwicklung der Dritten Welt ist keine einfache Aufgabe. Unsere Beiträge zu ihrer Entwicklung sind weder Wohltätigkeit an armen Nachbarn noch Intervention in unbefriedigende Verhältnisse. Wie immer aber wir unsere Konzepte gestalten, sie müssen sich auszeichnen durch Achtung vor der Würde des Partners und der Eigengesetzlichkeit von Wandlungsprozessen in fremden Kulturen. Wir dürfen keine Mißverständnisse über unsere Motive zulassen. Sie müssen glaubwürdig sein. Diese Glaubwürdigkeit aber ist meßbar an den Menschen, die die Entwicklungshilfe tragen, hier in unserem Land selbst, vor allen Dingen aber draußen.
    Das ist das Wesen der personellen Entwicklungshilfe, daß sie eine tragfähige Brücke des Vertrauens schafft, über die beide Seiten zu gehen vorbehaltlos bereit sind. Das ist der besondere Auftrag der Entwicklungshelfer. Hier in der menschlich unmittelbaren Nähe zum Partner bewähren sie sich als das, was ein Afrikaner einmal mit Bezug auf unsere Entwicklungshelfer „das neue Gesicht des weißen Mannes" genannt hat.
    Die Idee des Entwicklungsdienstes hat eine erstaunliche Resonanz und Ausbreitung in der Welt gefunden. In über 20 Ländern der freien Welt bestehen mit finanzieller Unterstützung der Regierungen Entwicklungsdienste, die mehrere zehntausend Freiwillige in fast hundert Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas entsandt haben. Manche Zeichen deuten an, daß sich auch die Länder des Ostblocks bald engagieren werden. In wenigen Jahren ist der Anteil der qualifizierten Freiwilligen an der Gesamtzahl der mit Entwicklungshilfeaufgaben betrauten Kräfte so gestiegen, daß die internationalen Organisationen der Tätigkeit der Freiwilligendienste nicht nur große Aufmerksamkeit schenken, sondern mit ihnen auch sehr ernst zusammenzuarbeiten beginnen. Auch die nationalen Dienste, die, nicht zuletzt durch das Beispiel angeregt, in den Entwicklungsländern selbst entstehen, gehören in dieses Bild.
    Im Jahre 1972 wird der Anteil der Jugendlichen unter 15 Jahren in den Entwicklungsländern bei etwa 50 % liegen. Wenn wir unser Vertrauen bei dieser Jugend nicht verspielen, kann die internationale. Solidarität in der Solidarität der Jugend Wirklichkeit werden. Das Wort des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, U Thant, der da gesagt hat: „Wir hoffen auf den Tag, da die Jugend aller Länder einen freiwilligen Beitrag zur Entwicklung eines Landes in Übersee oder einer zurückgebliebenen Gegend der eigenen Heimat als normalen Bestandteil der eigenen Bildung und Reifung versteht.", wird dann bald seine Erfüllung finden.
    Personelle Entwicklungshilfe ist keine Einbahnstraße. Wir geben nicht nur, sondern wir nehmen auch, und wir sollten uns nicht scheuen, das auszusprechen. Unsere Entwicklungshelfer draußen stehen in einem Abschnitt ihres Lebens, in dem sie ganz besonders aufnahmebereit sind, in dem sie lernen wollen. Wir haben an Rückkehrern erlebt, wie sie diese Chance genutzt haben, wieviel bewußter und reifer sie geworden sind. Sie denken in größeren Zusammenhängen und haben neue Maßstäbe für ihr Urteil gewonnen. Unsere Gesellschaft gewinnt mit ihnen mündigere Bürger. Was wir für die Entwicklungsdienste tun, ist deshalb eine Investition in unsere eigene Gesellschaft.
    Aber unsere Erwartungen richten sich nicht nur auf die Entwicklung nach innen. Unser Volk hat noch nicht voll in sein Bewußtsein aufgenommen, daß sich in der Welt von morgen niemand mehr in eine Zuschauerrolle zurückziehen kann. Noch ist nicht allen deutlich, wie eng diese Erde geworden ist, und noch stehen der Erkenntnis von der gegenseitigen Abhängigkeit Ablehnung, Unwissen und Vorurteile gegenüber. Wenn wir unseren Teil dazu beitragen wollen, künftige Katastrophen abzuwenden und den Frieden zu erhalten, brauchen wir Menschen, die uns mit der Glaubwürdigkeit ihrer Gesinnung und der Autorität ihrer Erfahrung helfen, unser ganzes Volk davon zu überzeugen, daß wir handeln müssen. Wir wissen, daß wir dabei auf unsere Entwicklungshelfer bauen können.
    Diese Vorstellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben die Bundesregierung bei dem Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes geleitet, das Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt. Die Bundesregierung sieht die Bedeutung dieses Entwurfs aber vor allem auch darin, daß zum erstenmal in unserer Geschichte die Tätigkeit eines Personenkreises auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Das wird von all denen als ein echter Fortschritt bewertet, die sich seit vielen Jahren für die Aufgaben der Entwicklungshilfe persönlich engagieren.
    Die Bundesregierung hat bei dem Entwurf vor allem einen Grundsatz berücksichtigt, der in dem bereits angesprochenen Verhältnis der Partnerschaft mit den Entwicklungsländern wurzelt. Ausgangspunkt für die Mitarbeit von Entwicklungshelfern kann immer nur der echte Bedarf der Entwicklungsländer sein; ihre Notwendigkeiten liefern uns die Maßstäbe. Mit vollem Recht ist an anderer Stelle einmal davor gewarnt worden, die Entwicklungsländer in erster Linie als „Exerzierplatz" für eine Erprobung unserer Jugend zu betrachten. Sie bedeutet vor allem, daß die Entwicklungshelfer eine abgeschlossene Berufsausbildung haben sollten, die sie in die Lage versetzt, einen wirklichen Beitrag zur Entwicklung des Gastlandes zu leisten. Auch sollten



    Bundesminister Wischnewski
    wir nach den in der Praxis gewonnenen Erfahrungen nicht an dem Mindestalter von 21 Jahren rütteln. Bei allen Trägerorganisationen liegt das durchschnittliche Lebensalter der Entwicklungshelfer sogar wesentlich höher. Wir haben weiterhin gelernt, daß die Mitarbeit in Übersee überhaupt nur dann einen Erfolg verspricht, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, der als unterste Grenze mindestens zwei Jahre beträgt.
    Die Aufgaben, die die Entwicklungshelfer erfüllen, liegen im öffentlichen Interesse. Oft wird ihre Tätigkeit von politischen Erwägungen beeinflußt. Deswegen hätte es nahegelegen, ihnen einen öffentlich-rechtlichen Status zu geben. Das hätte dazu geführt, daß eigentlich alle materiellen Fragen in dem Entwurf leichter lösbar gewesen wären, weil das besser in „unser System" gepaßt hätte. Ich darf nur auf das Problem der Anrechenbarkeit der Entwicklungshelferzeit im Bereich des öffentlichen- Dienstes hinweisen, die nach dem Entwurf nur für die wehrpflichtigen Entwicklungshelfer vorgesehen ist, eine Regelung, die z. B. der Bundesrat verbessert haben möchte.
    Die Rechtsstellung der Freiwilligen ist nicht zu trennen von der rechtlichen Struktur und der gesellschaftspolitischen Zielsetzung der Organisationen, die diese Arbeit tragen. Sowohl der Deutsche Entwicklungsdienst als auch die den beiden Kirchen nahestehenden Einrichtungen sind privatrechtlich strukturiert. Der Deutsche Entwicklungsdienst ist als Modell für die verantwortliche Zusammenarbeit zwischen privaten Kräften und Staat konzipiert worden, deren politische Bedeutung nicht nur auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe wächst und die wir deshalb mit allen Kräften fördern sollten. Für diese Struktur spricht aber auch die weitere Erwägung, daß unsere Freiwilligendienste Einrichtungen lebendiger Auseinandersetzungen bleiben oder werden sollten. Sie sind kein Sprachrohr der Regierung, sondern ein Partner, der auch dem kritischen entwicklungspolitischen Engagement der jungen Generation Ausdruck und Wirkungsmöglichkeit geben könnte. Der Gesetzentwurf geht deshalb von einem privatrechtlichen Verhältnis der Entwicklungshelfer zu den Trägerorganisationen aus, einem Rechtsverhältnis eigener Art, das vor allem geprägt ist durch die Motive des Entwicklungshelfers, der seine Arbeit nicht in Erwerbsabsicht leistet und auch keine Leistung erhält, die dem wirtschaftlichen Wert seiner Tätigkeit entspricht. Darin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt zugleich auch die außerordentlich wichtige Abgrenzung des Entwicklungshelfers von allen anderen Personen begründet, die entweder Aufgaben im Rahmen der Entwicklungshilfe oder in privatwirtschaftlichen Unternehmen in Übersee erfüllen.
    Im Zusammenhang mit dieser Abgrenzungsfrage muß ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung leider keinen verfassungsrechtlichen Weg. gesehen hat, das Wahlrecht auch den Entwicklungshelfern zu ermöglichen, die ihren Wohnsitz nach Übersee verlegen.
    Die Verantwortung, die die Träger des Entwicklungsdienstes vor allem gegenüber den Entwicklungshelfern zu tragen haben, ist außerordentlich groß. Deshalb können nach dem Entwurf nur solche Organisationen als Träger anerkannt werden, die sich auf diese Aufgaben konzentrieren und die Gewähr dafür bieten, daß sie dieser Verantwortung tatsächlich gerecht werden. Da die Träger nach dem Entwurf mit erheblichen Leistungen des Bundes rechnen können, sollen sie sich auch verpflichten, Entwicklungshelfer nur in solche Vorhaben zu entsenden, die zumindest mit den Grundlinien unserer Entwicklungspolitik im Einklang stehen; dabei werden wir selbstverständlich die besondere Aufgabenstellung der einzelnen Dienste ebenfalls zu berücksichtigen haben.
    Im Mittelpunkt .des Gesetzentwurfes steht die soziale Sicherung der Entwicklungshelfer, die deshalb besondere Probleme aufwirft, weil das System der deutschen Sozialversicherung grundsätzlich auf Beschäftigungsverhältnisse im Inland zugeschnitten ist. Der Entwurf strebt diese soziale Sicherheit in einem System an, in ,dem verschiedene Formen aufeinander abgestimmt und zusammengefaßt werden. Der Entwicklungshelfer soll im Ergebnis so gestellt werden, wie es b einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Inland ,der Fall wäre. Darüber hinaus aber — und hier liegt eine entscheidende Verbesserung — soll er auch gegen jene Risiken gesichert werden, die für die Entwicklungsländer typisch sind und für ihn eine besondere Gefahr tauch im privaten Bereich darstellen. Der Alltag des Entwicklungshelfers kann kaum vom dienstlichen Bereich getrennt werden, zumal sich der Entwicklungshelfer gerade um den persönlichen Kontakt zur Bevölkerung bemühen soll.
    Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Entwicklungshelfer nicht zum Wehr- oder Ersatzdienst herangezogen werden, wenn sie Entwicklungsdienst leisten; sobald sie mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienstgeleistet haben, soll ihre Pflicht erlöschen, Grundwehr- oder Ersatzdienst zu leisten. Darüber hinaus sollen nach .dem Entwurf künftig auch Wehrpflichtige oder anerkannte Kriegsdienstverweigerer schon vor Vollendung ,des 21. ,Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen nicht herangezogen werden. Für ,die Annahme und Vorbereitung dieser Bewerber werden wir gemeinsam mit den Trägerorganisationen Grundsätze und Richtlinien anwenden, die sicherstellen, ,daß diese Bewerber nicht nur wesentlich länger und besser vorbereitet werden können, als es seither der Fall war, sondern später auf Grund der tatsächlichen — auch finanziellen — Möglichkeiten nach Übersee entsandt werden können. Je nach den Erfahrungen, die wir dabei gewinnen, werden wir gemeinsam mit dein Hohen Haus zu prüfen haben, ob und inwieweit wir ,diese Möglichkeiten künftig stärker ausweiten wollen. Der Entwurf räumt aber niemandem einen Anspruch ein, Entwicklungsdienst alternativ zum Wehr- oder als Ersatzdienst zu leisten. In jedem Falle müssen die persönliche und fachliche Eignung für die Aufgab e ausschlaggebend, die Trägerorganisationen ihrer Entscheidung über die Annahme eines Bewerbers frei bleiben. Die Träger dürfen auch nicht etwa in die Versuchung geführt werden, ihren Standard um der Erreichung größerer Zahlen willen zu sen-



    Bundesminister Wischnewski
    ken. Ausgangspunkt aller Überlegungen muß auch hier der wirkliche und geprüfte Bedarf der Gastländer bleiben.
    Lassen Sie mich abschließend noch auf das Problem ,der Rückgliederung der Entwicklungshelfer zu sprechen kommen, das mir seit Übernahme meines Amtes ganz besonders am Herzen liegt. Nach dem Entwurf sollen die Entwicklungshelfer den vertraglichen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen und steuerfreien Wiedereingliederungsbeihilfe erhalten. Diese finanzielle Ausstattung allein wird unzureichend sein, wenn es nicht gelingt, insgesamt die Voraussetzungen für eine möglichst qualifizierte Rückgliederung zu verbessern, die es den Rückkehrern erlaubt, ,die in Übersee gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse bei Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Bundesrepublik auch beruflich zu nutzen. Daran besteht ein allgemeines Interesse.
    Gerade unter diesem Gesichtspunkt haben wir davon Abstand genommen, eine Regelung ähnlich dem Arbeitsplatzschutzgesetz zu treffen, die dem Entwicklungshelfer lediglich eine Rückkehr zum alten Arbeitsplatz garantiert hätte, ganz abgesehen von der Belastung, die eine solche Bindung vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen der Wirtschaft mit sich bringen würde. Es gilt vielmehr, ganz allgemein in Deutschland die leider noch weit verbreitete Auffassung abzubauen, daß eine längere Tätigkeit im Ausland eigentlich zu nichts Rechtem nutze.
    Die Bundesregierung wird sich darum bemühen, für die vor uns liegenden Aufgaben auf dem Gebiet der personellen Entwicklungshilfe schrittweise eine vorausschauende Personalplanung aufzubauen, bei der die Entwicklungshelfer den Grundstock bilden sollen. Wir werden auch der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung empfehlen, dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
    Allerdings werden wir nicht darauf verzichten können, daß sich die Entwicklungshelfer selbst auf ihre Rückkehr vorbereiten. Ein Auslandsaufenthalt allein kann ihnen später die Tore nicht wieder öffnen. In unserer Leistungsgesellschaft werden sie auch nach ihrer Rückkehr so wie in Übersee ihre Qualität immer wieder unter Beweis zu stellen haben. Der bloße Anspruch auf bessere berufliche Chancen genügt nicht.
    Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Ihr Ersuchen an die Bundesregierung, diesen Gesetzentwurf vorzulegen, haben Sie selbst zum Ausdruck gebracht, welche Bedeutung und Dringlichkeit Sie der Sache beilegen. Die Bundesregierung würde sich freuen, wenn das Entwicklungshelfer-Gesetz vom Deutschen Bundestag bald verabschiedet werden könnte. Wie die Diskussionen dieser Tage zeigen, geht es der jüngeren Generation darum, ihren Idealismus in Aktionen umzusetzen. Dieser Gesetzentwurf setzt einen Rahmen, der eine freie Entfaltung dieser Kräfte ermöglicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Einbringung dieses Entwurfs gehört. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Wolf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einbringung des EntwicklungshelferGesetzes, das in wesentlichen Punkten dem Auftrag an die Bundesregierung vom 14. Juni 1967 entspricht. Wir sind ebenso wie Herr Minister Wischnewski der Ansicht, daß die Entwicklungshelfer eine außerordentliche Bedeutung haben und daß es notwendig ist, ihre Stellung durch ein solches Gesetz zu sichern.
    Beim Vergleich zwischen diesem Auftrag und dem vorgelegten Gesetzentwurf ist festzustellen, daß die beiden ersten Punkte des Auftrags, nämlich die Abgrenzung des Personenkreises und der Tätigkeiten, die unter die Bestimmungen des EntwicklungshelferGesetzes fallen, und die sozialrechtliche Regelung der Behandlung der Freiwilligen, besonders sorgfältig ausgearbeitet sind. Ich glaube, es ist richtig, daß die Abgrenzung der Entwicklungshelfer gegenüber anderen Personen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind, so geregelt wird, wie das in § 1 vorgesehen ist, nämlich daß die Personen, die ohne Erwerbsabsicht Entwicklungshilfe leisten, besonders geschützt werden sollen. Allerdings wird es notwendig sein, die Formulierung „ohne Erwerbsabsicht" sehr genau abzugrenzen.
    Auch die Bezeichnung der Träger des Entwicklungsdienstes erscheint sinnvoll. Es bleibt allerdings zu fragen, ob es — wie es zur Zeit der Fall ist — nur juristische Personen des privaten Rechts sein sollten oder ob man nicht für die Zukunft auch schon an juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. an Stiftungen, denken sollte. Aber das wird eine Frage der Beratung sein.
    Es ist sicher auch richtig, daß die Entwicklungshelfer in Projekten tätig sein sollen, die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik für die Entwicklungsländer in Einklang stehen. Meines Erachtens geht es aber zu weit, daß — wie es in der Begründung heißt — diese Vorschrift dahin gehend ausgelegt werden soll, daß entwicklungspolitische und außenpolitische Gründe entscheidend sein müssen; denn es kann sehr wohl sein, daß Entwicklungshelfer gerade dort tätig werden, wo aus außenpolitischen Gründen eine gewisse Zurückhaltung geboten erscheint. Ich darf hier an den Einsatz der Entwicklungshelfer in Tansania erinnern, die in einer Zeit der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regierungen hervorragende Arbeit geleistet haben. So wurde mir bei einem Besuch in Daressalam gesagt, die Entwicklungshelfer des DED und auch die anderen hätten dort das Ansehen Deutschlands in dieser Zeit besonders hochgehalten.
    Wichtig ist die Regelung, daß die Träger der Projekte nicht mit den Trägern des Entwicklungsdienstes identisch zu sein brauchen, sondern auch Organisationen im Entwicklungsland sein können.



    Frau Dr. Wolf
    Außerordentlich wertvoll sind alle Vorschriften über die soziale Sicherung der Entwicklungshelfer. Es sollen ihnen nicht nur dieselben Rechte wie einem Arbeitnehmer im Inland gewährt werden, sondern sie müssen auch vor den typischen Risiken der Entwicklungsländer geschützt werden. Damit werden Unsicherheiten beseitigt, die zur Zeit den Entwicklungsdienst belasten.
    Allerdings muß ich nun sagen, daß nach meiner Überzeugung dem dritten Auftrag — Maßnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung, der Weiterbildung und des Aufstiegs im Berufsleben nach Beendigung des Dienstes in Entwicklungsländern — etwas weniger gut entsprochen wurde. Herr Minister Wischnewski hat zwar eben hervorgehoben, wie außerordentlich wichtig die Rückgliederung ist, aber die Vorschriften in dem Gesetzentwurf entsprechen dem meines Erachtens nicht. Es gibt eine Bestimmung über die Wiedereingliederungsbeihilfe, aber wir sind uns wohl darüber im klaren, daß diese Beihilfe nicht — oder nicht an erster Stelle — der Wiedereingliederung in den Beruf dienen soll, sondern einen gewissen Nachholbedarf befriedigen muß, den die Entwicklungshelfer bei ihrer Rückkehr erfahrungsgemäß haben, z. B. bezüglich der Beschaffung von Kleidern, Wohnung und ähnlichem.
    Meines Erachtens ist es notwendig, daß außer der Bestimmung in § 12, daß dem Entwicklungshelfer Arbeitslosengeld zu zahlen ist, wenn er keine Arbeit findet, eine allgemeine Bestimmung in dem Gesetz enthalten ist, wodurch die Arbeitsverwaltung verpflichtet wird, den Rückkehrern alle Möglichkeiten der Wiedereingliederung und der Berufsförderung zu gewähren. Eine Sicherung des Arbeitsplatzes wäre aus den von Minister Wischnewski genannten Gründen in der Tat nicht sehr sinnvoll, weil die Erfahrungen, welche die Entwicklungshelfer gesammelt haben, ihr Wissen und ihre charakterlichen Eigenschaften in den meisten Fällen so bereichert haben, daß sie eine verantwortungsvollere Tätigkeit übernehmen können.
    Die Frage der Rückgliederung beschäftigt aber nicht nur die Entwicklungshelfer selbst in außerordentlichem Maße schon in den letzten Monaten ihrer Tätigkeit im Ausland, sondern unsere ganze Gesellschaft. Ich meine, daß sich an der Art, wie wir alle diese Rückgliederung bewältigen werden, zeigen wird, ob unsere Gesellschaft in dem Entwick lungsdienst die Erfüllung einer Aufgabe sieht, die einem Industrievolk gegenüber den Entwicklungsvölkern aufgegeben ist, oder ob — wie es manchmal den Anschein hat — in dem Entwicklungsdienst nur die Möglichkeit zur Befriedigung persönlicher Wünsche oder sogar einer gewissen Abenteuerlust gesehen wird.
    Außerdem ist es meines Erachtens notwendig, daß für gewisse Berufssparten — ich denke hier besonders an die Landwirte — Möglichkeiten geschaffen werden, die ihnen den Durchgang zu anderen im Ausland arbeitenden Organisationen ermöglichen. Dabei denke ich z. B. an die FAO oder auch an die GAWI. Wir haben aus den Debatten der letzten Tage über die Landwirtschaft erfahren, daß die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft bei uns im Inland ständig abnehmen, während wir wissen, daß die Landwirtschaft in den Entwicklungsländern auf Jahre hinaus noch Priorität haben wird.
    Dem letzten Auftrag, nämlich das Wahlrecht bei den Wahlen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Entwicklungshelfer zu sichern, hat nicht entsprochen werden können. Wir haben die Gründe gehört. Sie liegen in dem Bundeswahlrecht, das es anscheinend unmöglich macht, eine solche Vergünstigung einem Personenkreis unter allen im Ausland lebenden Deutschen zu geben.
    In der öffentlichen Diskussion scheint die Bestimmung besonders wichtig genommen zu werden, daß Wehrpflichtige, die mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst leisten, von der Verpflichtung zum Grundwehrdienst befreit werden. Es ist richtig, daß damit Forderungen entsprochen wird, die in den letzten Jahren immer wieder vorgebracht wurden und ihren besten Ausdruck in dem Wort gefunden haben, daß Entwicklungsdienst ein Beitrag zum Frieden ist. Ich meine aber, daß es notwendig ist, daß wir ebenso wie Herr Minister Wischnewski hier unterstreichen, daß diese Möglichkeit nur besteht, wenn ein Vertrag zwischen einem Träger des Entwicklungsdienstes und einem Bewerber zustande gekommen ist, weil dadurch gesichert wird, daß die bisherige strenge Auswahl der Entwicklungshelfer aufrechterhalten wird. Im Sinne der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern ist eine solche Begrenzung absolut notwendig, weil aus der Sicht der Entwicklungsländer eine Hilfe nur gegeben werden kann durch Personen, die dazu fachlich und charakterlich in der Lage sind. Die Einbeziehung der anerkannten Kriegsdienstverweigerer erscheint gerechtfertigt.
    Einer Änderung - das ist mein letzter Vorschlag — bedarf allerdings die Vorschrift des § 14, nach der die Anrechnung des Entwicklungsdienstes auf den öffentlichen Dienst nur für Wehrpflichtige möglich ist. Denn damit wären Berliner und alle Frauen von dieser Vergünstigung ausgenommen. Anscheinend hat die Bezugnahme auf das Wehrpflichtgesetz die Einsicht behindert, daß eine solche Anrechnung für jeden Entwicklungshelfer gegeben werden sollte.
    Ich schließe mich dem Vorschlag an, den Entwurf an den Ausschuß für Entwicklungshilfe — federführend —, an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu -überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)