Rede von
Albert
Leicht
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf Ihre Frage, Herr Kollege Imle, wie folgt beantworten.
Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationsgespräche vom 15./16. Februar 1968 ist zwischen Frankreich und Deutschland grundsätzliches Einverständnis über eine Regelung erzielt worden, die die steuerliche Gesamtbelastung der deutschen Aktienanlagen in Frankreich auf die Belastung zurückführt, wie sie für französische Inlandsanlagen besteht. Zugleich ist damit auch eine Angleichung an die Steuerbelastung erreicht worden, die deutsche Aktionäre für ihre Inlandsdividenden zu tragen haben. Diese Vereinbarung, die einen neuen Weg der internationalen Steuergestaltung vorzeichnet, leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung der Steuerneutralität im europäischen Kapitalverkehr.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den. 28. März 1968 8535
Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
Die Vereinbarung sieht unter gleicher Zielsetzung vor, daß für deutsche Muttergesellschaften die französische Kapitalertragsteuer aufgehoben. wird. Schließlich konnte auch die grundsätzliche französische Zustimmung dafür erlangt werden, die Zusatzbesteuerung, der die Betriebsstätten deutscher Gesellschaften in Frankreich unterliegen, zu beseitigen.
Damit sind alle deutschen Anliegen zum Ziele der steuerlichen Gleichbehandlung auf dem vorgenannten Gebiet im Grundsatz erfüllt. Die Vertragsregelungen müssen in weiteren Verhandlungen ausgearbeitet werden, in denen auch noch verschiedene von der französischen Seite bisher nur allgemein vorgetragene Einzelaspekte zu erörtern sind.