Rede von
Albert
Leicht
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Mir ist bekannt, Herr Kollege Fellermaier, daß in Frankreich im Jahre 1968 gebrauchte Kraftfahrzeuge von der Mehrwertsteuer noch befreit sind. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen — auch das muß man in diesem Zusammenhang sagen —, daß dort der Vorsteuerabzug für Kraftfahrzeuge zum Teil versagt ist.
Ab 1. Januar 1969 soll bei gebrauchten Kraftfahrzeugen in Frankreich grundsätzlich nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufswert zur Steuer herangezogen werden. Bei der ab Mitte 1967 geltenden ähnlichen Regelung in Dänemark z. B. ist, wenn ein Händler einen Personenkraftwagen veräußert, den er von einem Nichtunternehmer erworben hat, nur die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis zu versteuern. Sie sehen daraus schon, daß verschiedene Regelungen auch im EWG-Bereich — wenn ich jetzt Frankreich sehe — bereits bestehen und daß das, was wir tun, nicht unbedingt den EWG-Regelungen — oder den unter Umständen zu erwartenden — widersprechen müßte.