Rede von
Albert
Leicht
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Mertes, die Bundesregierung wird auch 1968 die zur strukturellen Sanierung des Bundeshaushaltsplans eingeleiteten Maßnahmen fortsetzen, wie das z. B. erst kürzlich mit Unterstützung des Haushaltsausschusses dieses Hohen Hauses durch Einsetzung besonderer Mittel für Strukturmaßnahmen an der Ruhr und an der Saar sowie durch Sonderzuweisungen für Strukturmaßnahmen finanzschwacher Länder — Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein — geschehen ist. Die Erhöhung der Ansätze für derartige Maßnahmen konnte in vollem Umfang durch Kürzung nichtintensiver Ausgaben ausgeglichen werden. Ich darf auch darauf hinweisen, daß die Bundesregierung den Gemeinden für dieses Jahr 250 Millionen DM ERP-Mittel zur Verfügung stellt. Auch damit ist ein wesentlicher Beitrag zur strukturellen Sanierung des Bundeshaushalts geleistet worden — mit allen Maßnahmen natürlich, nicht nur den jetzt hier von mir genannten.
Sollten im Laufe des Jahres 1968 unerwartete Störungen im Konjunkturablauf eintreten, würde die Bundesregierung im Sinne einer antizyklischen Haushaltspolitik die durch das Stabilitätsgesetz gegebenen — hier nicht näher zu erläuternden — Möglichkeiten ausnutzen. Die Haushaltspolitik des Bundes ist weiter darauf ausgerichtet, im Interesse eines ausgewogenen Wachstums unserer Wirtschaft die Finanzierung des außerordentlichen Haushalts 1968 noch überwiegend durch Aufnahme kurz- und mittelfristiger Kredite zu bestreiten. Damit soll gleichzeitig ein wichtiger kapitalmarktpolitischer Beitrag geleistet werden.
Sollten auf Grund der Konjunkturentwicklung in der zweiten Jahreshälfte 1968 unerwartete Steuermehreinnahmen eintreten, wird die Bundesregierung diese Steuermehreinnahmen — wie schon im Finanzbericht 1968 ausgeführt und seitdem des öfteren vom Herrn Finanzminister auch in der Öffentlichkeit betont — zur Verminderung des kurzfristigen Kreditbedarfs verwenden.
Die Bundesregierung wird auch künftig keine Gelegenheit ungenutzt lassen, den durch die mehrjährige Finanzplanung vorgezeigten Weg zu einer strukturellen Sanierung des Bundeshaushalts fortzusetzen und dadurch der Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 4. März 1968 Rechnung zu tragen.