Rede von
Dr.
Ernst
Benda
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Meinung der Bundesregierung glaube ich hier angedeutet zu haben. Die Frage des Rechtscharakters der Rundfunkgebühren ist ja in einem Urteil des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vor ganz kurzer Zeit, am 15. März dieses Jahres, beantwortet worden, und zwar in dem Sinne, daß das Bundesverwaltungsgericht nicht dem Bunde, sondern den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis für das Rundfunkgebührenwesen zugesprochen hat. Insoweit bitte ich um Verständnis dafür, daß ich mich zu dem Urteil, das selbstverständlich im Falle einer endgültigen Entscheidung der Rechtsfrage respektiert werden muß, erst äußern kann, wenn die Entscheidungsgründe dieses Urteils vorliegen. Das ist zur Zeit noch nicht der Fall.