Rede von
Dr.
Ernst
Benda
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nach der verfassungsmäßigen Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern hat der Bund keine rechtliche Handhabe, die zukünftige Organisationsform der Hochschule für Gestaltung in Ulm zu bestimmen. Die Entscheidung der Frage, ob eine Verstaatlichung der Hochschule für Gestaltung eine erwägenswerte Möglichkeit ist, fällt in die Zuständigkeit des Landes
Baden-Württemberg und der „Geschwister-Scholl-
Stiftung", der Trägerin der Hochschule für Gestaltung in Ulm.
Das gleiche gilt auch für die Frage, ob sich aus der Hochschule für Gestaltung eine staatliche Akademie für angewandte Kunst entwickeln ließe. Im übrigen hat der Herr Bundesminister des Innern schon in seinem Schreiben an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages vom Januar dieses Jahres — das ist die Drucksache V/2467 — und erneut am 4. März dieses Jahres — Drucksache V/2637 — auf zwei Anfragen der FDP-Fraktion zu den Möglichkeiten der Bundesregierung, auf das weitere Schicksal der Hochschule für Gestaltung in Ulm Einfluß zu nehmen, eingehend Stellung genommen. Ich darf mich auf den Inhalt dieser Drucksachen beziehen.