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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 157. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1968 Inhalt: Überweisung der Vorlage des Bundesministers des Innern betr. Bundeskriminalamt (Drucksache V/2525) an den Innenausschuß 8091 A Wahl der Abg. Dr. Toussaint, Dr. Huys, Dr. Meinecke, Raffert und Dorn als Mitglieder, der Abg. Dr. Martin, Frau Geisendörfer, Ravens, Liehr und Moersch als Stellvertreter in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt . . . . . . . 8091 B Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 8091 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 76 und '77) (Bundesrat) (Drucksache V/1983) — Erste Beratung — 8091 D Fragestunde (Drucksachen V/2564, zu V/2564, Nachtrag zu V/2564) Fragen des Abg. Dr. Giulini: Verbot der Benutzung ihrer ausländischen Wagen für Ausländer in Spanien, die dort einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen 8091 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1962 — Einbringung eines neuen Konsulargesetzes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8092 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 8092 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 8092 B Fragen des Abg. Diebäcker: Möglichkeit unserer Botschaft in Moskau zur ungehinderten Verteilung russischsprachigen Informationsmaterials in der Sowjetunion — Beachtung des Gegenseitigkeitsgrundsatzes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8092 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 8093 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Aufwendungen für die Restaurierung der Residenz des deutschen Botschafters in Paris, des Palais Beauharnais Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 8093 B Schmidt (Kempten) (FDP) .. 8093 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8094 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 8094 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8095 A Ertl (FDP) 8095 A Kahn-Ackermann (SPD) 8095 C Genscher (FDP) . . . . . . . 8096 A Marx (München) (SPD) 8096 C Moersch (FDP) 8096 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 8096 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 Frage des Abg. Welslau: Zahl der Anträge heimatvertriebener Landwirte auf Neubau einer Nebenerwerbsstelle Höcherl, Bundesminister . . . . 8097 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 8097 B Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8097 B Dr. Rutschke (FDP) 8097 C Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 8097 D Rehs (SPD) 8097 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 8098 A Bartsch (SPD) 8098 A Bals (SPD) 8098 B Schlager (CDU/CSU) . . . . . 8098 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 8098 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . 8098 D Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Zunahme des Angebots von Tütenmilch — Notwendigkeit der Eintragung des Abfülldatums auf der Verpackung Höcherl, Bundesminister . . . . . 8099 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 8099 B Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 8100 A Burger (CDU/CSU) 8100 A Geldner (FDP) 8100 B Frau Meermann (SPD) . . . . 8100 C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 8101 B Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 8101 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . 8101 D Logemann (FDP) 8102 A Fragen des Abg. Geiger: Zehnprozentiger Mehrwertsteuerzuschlag auf Bruttopreise von örtliche Telefonverzeichnisse herausgebenden Verlagen Bornemann, Staatssekretär . . . 8102 C Geiger (SPD) 8102 D Cramer (SPD) 8103 A Frage des Abg. Welslau: Zahl der unberücksichtigten Anträge auf Instandsetzungs- und Modernisierungsdarlehen für den Wohnungsbau Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 8103 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8103 C Maucher (CDU/CSU) 8103 D Dröscher (SPD) 8104 A Frage des Abg. Dr. Hammans: Zuweisung aus den für Darlehensmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mitteln an das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 8104 B Frage des Abg. Dr. Hammans: Prozentsatz der zugunsten von Antragstellern in Landkreisen NordrheinWestfalens bewilligten Zuschußmittel Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 8104 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8104 C Riegel (Göppingen) (CDU/CSU) . . 8104 C Frage des Abg. Dr. Hammans: Bevorzugte Behandlung von 1967 nicht berücksichtigten Antragstellern im Jahre 1968 Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 8104 D Fragen des Abg. Wurbs: „Wegweiser durch die neuen Mietgesetze" Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 8104 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 8105 B Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) . . . . . . . 8105 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/2540) Höcherl, Bundesminister 8105 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache V/1600); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/2557) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8117 B Antrag betr. Vorlage eines Betriebsärztegesetzes (SPD) (Drucksache V/2500) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8117 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 8117 C Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Drucksache V/834) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/2516) — Zweite und dritte Beratung — Stephan (SPD) . . . . 8119 B, 8162 D Zebisch (SPD) 8120 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 III D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8121 A Franzen (CDU/CSU) . . 8122 D, 8123 D Schmidt (Kempten) (FDP) . 8124 B, 8127 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 8124 C Müller (Remscheid) ((CDU/CSU) . . 8124 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 8125 B Katzer, Bundesminister 8125 C Dr. Freiwald (CDU/CSU) . . . . 8125 D Antrag betr. Förderung mittelständischer Gewerbetreibender (Abg. Wieninger, Burgemeister, Schlager, Stücklen u. Gen.) (Drucksache V/2489) Schlager (CDU/CSU) 8128 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8129 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 8129 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 8130 B Graaff (FDP) 8130 C Mündlicher Bericht des Postausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG für Postgebühren (Drucksachen V/2439, V/2538) Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 8131 B Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik (Umdruck 308, Drucksache V/2546) 8131 C Schriftlicher Bericht des Postausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. Eintragung der niedergelassenen Ärzte in den amtlichen Fernsprechbüchern (Drucksachen V/845, V/2547) 8131 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967; hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756, V/2548, Umdruck 242) Dorn (FDP) 8132 A Hühner (SPD) . . . . . . . . . 8132 D Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8133 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einhundertsechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/2393, V/2550) 8133 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2437, V/2551; V/2475, V/2552; V/2501, V/2561) 8133 D Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 121 /67/ EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch im Hinblick auf die Übergangsmaßnahmen eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 213 /67 /EWG des Rats zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft (Drucksachen V/2444, V/2456, V/2539) eine Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer von Art. 2 und 3 b der Verordnung Nr. 127/67/ EWG des Rats (Drucksachen V/2454, V/2543) eine Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnung Nr. 120 /67/ EWG hinsichtlich der Erstattungen für Erzeugnisse des Getreidesektors, die in Form von Sorbit ausgeführt werden eine Verordnung des Rats zur Ergänzung der Verordnung Nr. 44 /67 /EWG hinsichtlich der Erstattungen für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors, die in Form von Mannit oder Sorbit ausgeführt werden (Drucksachen V./2457, V/2544) eine Verordnung des Rats zur Änderung von Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 23 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (Drucksachen V/2420, V/2549) 8134 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Mitteilung über die Veräußerung des Steinbruchs Kälberberg in Recke Krs. Tecklenburg (Drucksache V/2530) 8134 D Nächste Sitzung 8134 D Anlagen 8135 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8091 157. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 16. 2. Dr. Aigner * 17. 2. Frau Albertz 16. 2. Dr. Apel 17. 2. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 17. 2. Auge 17. 2. Dr. Bardens 25. 2. Bauer (Wasserburg) 16. 2. Behrendt * 16. 2. Bergmann * 16. 2. Blöcker 16. 2. Dr. Besold 17. 2. Dr. Brenck 16. 2. Dr. Bucher 16. 2. Buchstaller 15. 3. Budde 16. 2. Burgemeister 16. 2. Deringer 16. 2. Dr. Dittrich * 16. 2. von Eckardt 16. 2. Frau Dr. Elsner 17. 2. Erpenbeck 16. 2. Eschmann 17. 2. Faller 17. 2. Frehsee 29. 2. Dr. Frey 16. 2. Dr. Furler 16. 2. Frau Geisendörfer 16. 2. Gerlach * 16. 2. Dr. Gradl 16. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 16. 2. Haage (München) 16. 2. Härzschel 16. 2. Hamacher 6. 4. Hansing 16. 2. Hölzle 29. 2. Höhne 16. 2. Hörnemann (Gescher) 16. 2. Jacobi (Köln) 16. 2. Dr. Jungmann 16. 2. Frau Kalinke 17. 2. Frau Klee 17. 2. Klinker 16. 2. Dr. Koch 16. 2. Frau Korspeter 17. 2. Kriedemann * 16. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 2. Kuntscher 16. 2. Kunze 1. 6. Kurlbaum 16. 2. Lemmer 6. 4. Lenz (Brühl) 15. 3. Dr. Luda 16. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) * 16. 2. Mattick 17. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 2. Dr. von Merkatz 17. 2. Metzger * 16. 2. Michels 16. 2. Missbach 16. 2. Dr. h. c. Dr..-Ing. E. h. Möller 16. 2. Müller (Aachen-Land) * 16. 2. Nellen 16. 2. Dr. Pohle 16. 2. Frau Pitz-Savelsberg 16. 2. Pöhler 16. 2. Dr. Prassler 29. 2. Rasner 16. 2. Dr. Schulz (Berlin) 17. 2. Seibert 16. 2. Dr. Staratzke 16. 2. Dr. Starke (Franken) 16. 2. Stingl 16. 2. Weigl 17. 2. Weimer 16. 3. Frau Wessel 17. 2. Wieninger 16. 2. Dr. Wörner 16. 2. Frau Dr. Wolf 29. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Erhard 19. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 30. 3. Anlage 2 Umdruck 363 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel - Drucksachen V/834, V/2516 Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 3 a wird folgender § 3 b eingefügt: § 3 b (1) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, daß technische Arbeitsmittel oder Teile von technischen Arbeitsmitteln, die für die Benutzer oder Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung besondere Gefahren für Leben und Gesundheit mit sich bringen, nur in den Verkehr gebracht oder ausgestellt werden dürfen, wenn 1. sie nach einer Bauartprüfung durch die zuständige Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle zugelassen sind oder 2. sie bei der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle zur Registrierung angezeigt und mit der zugeteilten Registriernummer vom Hersteller versehen wurden. 81136 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 sind Einzelheiten über das Verfahren der Bauartzulassung und der Registrierung zu bestimmen. (3) Tritt bei Benutzung eines technischen Arbeitsmittels im Sinne von Absatz i Nr. 1 und 2 ein anzeigepflichtiger Arbeitsunfall ein, so ist die Bauartprüf- und Registriernummer in der Unfallanzeige anzugeben." Bonn, den 14. Februar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 362 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel Drucksachen V/834, V/2516 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 13 a erhält folgende Fassung: § 13a § 13 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ist auf das Inverkehrbringen oder Ausstellen von Energieverbrauchsgeräten, die technische Arbeitmittel im Sinne dieses Gesetzes sind, nicht anzuwenden. Bonn, den 14. Februar 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Katzer zu Punkt 14 der Tagesordnung. Lassen Sie mich zur 3. Lesung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel Ihnen, meine Damen und Herren, insbesondere aber den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Arbeit, ein herzliches Wort des Dankes sagen. Sie haben wertvolle Ratschläge gemacht, die zweifellos zu einer wesentlichen Verbesserung des Gesetzes geführt haben. Ich möchte Ihnen abur auch dafür danken, daß sie die Konzeption dieses Gesetzes erhalten haben, von der ich glaube, daß sie dem Spannungsverhältnis zwischen der angestrebten Sicherheit und dem notwendigen Fortschritt der Technik am besten gerecht wird. Wenn wir den Stand der Arbeitssicherheit in Deutschland betrachten, so tun wir das mit etwas zwiespältigen Gefühlen. Wir können einerseits feststellen, das vieles getan wurde und getan wird, und die Unfallverhütungsberichte bestätigen, mit welchem Engagement sich staatliche und außerstaatliche Verbände und Persönlichkeiten um dieses Problem bemühen. Wir müssen auf der anderen Seite aber angesichts der Unfallzahlen auch feststellen, daß noch vieles zu tun ist. Ich hoffe sehr, daß das Maschinenschutzgesetz uns auf dem Wege zu einem besseren Schutz gegen Unfallgefahren ein gutes Stück voranbringen wird. Es bringt immerhin zwei entscheidende, neue Gesichtspunkte in unserem ständigen Bemühen um eine Vervollkommnung des Gefahrenschutzes an der Maschine: Die Verantwortung für die Sicherheit wird auf den Hersteller und den Importeur von technischen Arbeitsmitteln ausgedehnt. Nicht allein der Betreiber hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß Maschinen und Geräte sicher sind, künftig soll die Sicherheit schon von der Konstruktion her gewährleistet werden. Für manche Betriebe, insbesondere Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen, ist damit auch die Erleichterung verbunden, daß sie allein die Verantwortung für die Sicherheit der verwendeten Arbeitsgeräte tragen. Die zweite große Bedeutung dieses Gesetzes aber liegt darin, daß nicht nur die in den gewerblichen Betrieben verwendeten Maschinen in die Bemühungen aller zuständigen Stellen urn Sicherheit einbezogen werden, sondern daß dieses Bemühen künftig auch den Haushaltsgeräten, den Bastelgeräten und dem Spielzeug gelten kann. Und hier kann ich auf eine erfreuliche Tendenz hinweisen: In den letzten Jahren haben Beamte meines Hauses und des Bundesinstituts für Arbeitsschutz nicht nur die gewerblichen Mustermessen, sondern auch verschiedene Haushalts- und Spielzeugmessen besichtigt. Meine Fachleute haben mir übereinstimmend berichtet, daß ein deutlich erkennbarer Trend festgestellt werden konnte, die Sicherheit auch bei Haushaltsmaschinen, Bastelwerkzeugen und Spielzeugen zu verbessern. Andererseits ist mir aber auch berichtet worden, daß es immer wieder noch vorkommt, daß es Hersteller im In- und Ausland gibt, die sich nicht an die anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik halten. So wurden z. B. immer noch Küchenmaschinen, Elektromesser, elektrische Heckenscheren und Heimwerkzeuge angeboten, bei denen weder die elektrischen noch die mechanischen Sicherheitseinrichtungen in Ordnung waren. Elektrisches Spielzeug, wie Kinderbügeleisen, Kinderherde und selbst elektrische Eisenbahnen entsprachen in Einzelfällen nicht den elektrischen Schutzvorschriften. Ich will nicht auf Einzelheiten eingehen, aber diese Besichtigungen haben gezeigt, daß die Mehrheit unserer Produzenten zwar durchaus bemüht ist, die Regeln der Sicherheitstechnik zu beachten, daß es aber auch Außenseiter gibt, die sich meist aus Konkurrenzgründen darüber hinwegsetzen. Gerade solchen Einzelgängern gegenüber soll das Maschinenschutzgesetz seine Aufgabe erfüllen. Dabei lassen Sie mich nochmals betonen: Von Anfang an waren alle Beteiligten für den Gedanken eines Maschinenschutzgesetzes aufgeschlossen. Der Streit ging nur um die Methode. Das Problem bestand darin, die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuführen, ohne den Fortschritt der Technik zu Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8137 behindern. Gerade aus der kontroversen Behandlung dieses Abgrenzungsproblems hat sich eine abgewogene und dennoch wirksame Lösung ergeben. Sie erlaubt es, auf den Versuch einer perfektionistischen Gesetzgebung zu verzichten und die Eigenverantwortung der Beteiligten als wesentlichen Faktor bei der Durchführung des Gesetzes anzusetzen. Im übrigen bin ich der festen Überzeugung, daß gerade die Konzeption des Maschinenschutzgesetzes geeignet ist, die Harmonisierung aller Sicherheitsvorschriften innerhalb der EWG und auch innerhalb eines weiteren Wirtschaftsraumes zu fördern und damit beizutragen, daß Hindernisse im Warenverkehr allmählich abgebaut werden. Für die deutsche Wirtschaft, die in ihrer überwältigenden Mehrheit jene selbstverständliche Sorgfalt bereits aufweist, die ihr das Gesetz für die Sicherheit ihrer Erzeugnisse vorschreibt, wird die Berufung auf dieses Gesetz eine Werbung im besten Sinne für die deutschen Erzeugnisse darstellen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 12. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2527 Frage 15) : Sind der Bundesregierung die Praktiken der iranischen Regierung bekannt, die von iranischen Staatsangehörigen für die in Nummer 2 des Schlußprotokolls zum deutschiranischen Niederlassungsabkommen vorgeschriebene Genehmigung der iranischen Regierung zur Einbürgerung Abstandssummen zwischen 20- und 40 000 DM pro Interessent verlangt? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die iranische Regierung von iranischen Staatsangehörigen derartige Abstandssummen für die Genehmigung zur deutschen Einbürgerung verlangt. Die Bundesregierung hat aber Kenntnis davon, daß die iranische Regierung ihre Zustimmung zur Einbürgerung in Deutschland in manchen Fällen davon abhängig gemacht hat, daß Studiendarlehen und andere finanzielle Vergünstigungen von den iranischen Auslandsstudenten zurückgezahlt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des .Abgeordneten Dr. Besold (Drucksache V/2527 Fragen 45, 46 und 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in letzter Zeit in besonderer Häufigkeit zum Teil völlig unbekannte ausländische Fonds Verkaufszentralen in der Bundesrepublik Deutschland eröffnen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß gutgläubigem, anlegesuchendem deutschen Publikum oft durch fragwürdige und lireführende Werbungsmethoden der in Frage 45 erwähnten Verkaufszentralen mühsam verdientes Geld aus den Taschen gezogen wird, zumal das Publikum äußerst selten die Kenntnisse oder die Möglichkeit besitzt, die von den Verkaufsvertretern fälschlich gemachten Angaben nachzuprüfen, da die Zentralgeschäftsstellen solcher Anlagefonds sich irgendwo in der Welt befinden? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die in Frage 46 aufgezeigten schädlichen Auswüchse zu beseitigen oder einzuschränken im Interesse des kapitalanlagesuchenden Publikums, aber auch im Interesse angesehener und bekannter amerikanischer Fonds? Diese Tatsache ist der Bundesregierung bekannt. Am deutschen Markt sind zur Zeit 24 ausländische Investment-Gesellschaften ohne eine Staatsaufsicht tätig. Die Bundesregierung wird deshalb in nächster Zeit einen Gesetzentwurf über die Regelung des Vertriebs ausländischer Investment-Zertifikate vorlegen. Dieses Gesetz wird Vorbedingungen für den Vertrieb ausländischer Investment-Zertifikate festlegen, eine umfangreiche Publizität verlangen und der Aufsichtsbehörde das Recht geben, gegen Mißbräuche in der Werbung einzuschreiten. Eine Prüfung der Bonität ausländischer Investment-Gesellschaften ist aber ebenso wie eine Überwachung der Geschäftsführung schlechthin undurchführbar. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesminister Höcherl vom 14. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache V/2527 Fragen 65, 66 und 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß als Folge der Mehrwertsteuer die bäuerlichen Betriebe in der Veredlung, insbesondere in der Schweine- und Legehennenhaltung gegenüber den gewerblichen Betrieben mit 4 % benachteiligt und somit in ihrer Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt werden? Ist die in Frage 65 aufgezeigte Entwicklung von der Bundesregierung vorausgesehen worden? ist die Bundesregierung bereit, Vorschläge zu einer Korrektur der in Frage 65 erwähnten Wettbewerbsverzerrung zu machen, um dadurch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der bäuerlichen Veredelungsbetriebe zu erreichen? Die Bundesregierung war durch die Vereinheitlichung der umsatzsteuerlichen Vorschriften in der EWG gehalten, die Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik einzuführen und sie so zu gestalten, daß sie den gemeinsamen Vorstellungen der EWG-Länder entsprach. Die Mehrwertsteuer hat im ganzen gesehen für die Landwirtschaft eine sachgerechte Lösung gefunden. Der Steuersatz beträgt nunmehr einheitlich 5 v. H. Der bisherige Unterschied zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Veredelungsbetrieben ist beseitigt und alle Bereiche, die landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren, sind der gleichen Steuerbelastung unterworfen. Die bisherige umsatzsteuerliche Begünstigung der landwirtschaftlichen Veredelung ist weggefallen. Die Bundesrepublik hatte mit Rücksicht auf die Richtlinien zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der EWG nicht die Möglichkeit, die bisherige umsatzsteuerliche Vergünstigung der landwirtschaftlichen Veredelung aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beratung der 3. Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer in der EWG diesem Problem ihre Aufmerksamkeit schenken. Entscheidend ist die Wettbewerbsgleichheit in der EWG. Das Problem des Schutzes der landwirtschaftlichen Veredelung, das Sie ansprechen, geht über die steuerliche Seite hinaus. Auch die bisherige umsatzsteuerliche Begünstigung konnte die gewerbliche Veredelung nicht wirksam beeinträchtigen. 8138 Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2527 Frage 84) : Ist die Bundesregierung bereit, die sich jetzt in verschiedenen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland bildenden Erzeugergemeinschaften, die nicht auf genossenschaftlicher Basis arbeiten, sondern als Verbund freier landwirtschaftlicher Unternehmen firmieren und in verschiedener Rechtsform bereits existieren, als landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften im Sinne der kommenden EWG-Verordnung und des vorgesehenen Marktstrukturgesetzes anzuerkennen? Der Verordnungsentwurf der EWG betreffend die landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen wie der Entwurf für ein Marktstrukturgesetz befinden sich zur Zeit in Beratung. Der Verordnungsentwurf ist bisher nicht auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt worden. Der Entwurf für ein Marktstrukturgesetz wird zur Zeit im Ausschuß des Deutschen Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten. Nach dem Verordnungsentwurf der EWG und dem Entwurf für ein Marktstrukturgesetz wird die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht. Nach Inkraftreten der EWG-Verordnung oder des Marktstrukturgesetzes wird die Bundesregierung bzw. werden die für die Anerkennung zuständigen Stellen der Länder prüfen, ob bestehende Erzeugergemeinschaften, die eine Anerkennung begehren, die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen und demzufolge anerkannt werden können. Die Anerkennung ist nicht ad die Voraussetzung gebunden, daß es sich bei der Erzeugergemeinschaft um eine Genossenschaft handelt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2527 Frage 100) : Werden Hubschraubereinsätze der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben, insbesonders aus Bergnot, den Geretteten in Rechnung gestellt? Die Durchführung von Rettungsaktionen zur Rettung von Menschenleben gehört zwar nicht zu den der Bundeswehr gesetzlich übertragenen Aufgaben. Sie hat jedoch stets Hilfe geleistet, wenn die Lage es erforderte. Nach den mit dem Bundesrechnungshof und dem Bundesfinanzministerium abgestimmten Nothilferichtlinien muß die Bundeswehr aus haushaltsrechtlichen Gründen jedoch für die ihr durch den Einsatz entstandenen Aufwendungen grundsätzlich Kostenersatz fordern, wie dies in gleicher Weise z. B. bei Rettungsmaßnahmen des Roten Kreuzes, der Feuerwehr oder der Bergwacht geschieht. Allerdings wird in keinem Fall eine volle Kostenerstattung verlangt. Personalkosten für die am Einsatz beteiligten Soldaten werden von vornherein nicht geltend gemacht. Darüber hinaus kann von der Erstattung der Sachaufwendungen ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern die Hilfsmaßnahmen zu den speziellen Aufgabengebieten der eingesetzten Truppe gehören und geeignet sind, die Ausbildung des Personals wesentlich zu fördern. Wenn das Ausbildungsinteresse der Bundeswehr an der Durchführung des Rettungsfluges klar überwiegt, wird von einer Kostenerstattung ganz abgesehen. Ist dieses Interesse nicht gegeben, so besteht nach den Vorschriften des Haushaltsrechts noch die Möglichkeit, auf die geltend gemachte Kostenforderung zu verzichten. Dabei wird der Umfang des Verzichts von den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere der wirtschaftlichen Lage des Zahlungspflichtigen, bestimmt. Soweit jedoch zahlungsfähige Kostenträger, wie z. B. Versicherungen, letztlich die Kosten der Rettungsmaßnahmen zu bezahlen haben, ist ein Verzicht auf die Forderung des Bundes haushaltsrechtlich nicht möglich. In der Regel werden demnach Hubschraubereinsätze der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben den Geretteten selbst nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Bergnotrettungsfälle. Im übrigen darf ich auf die Ausführung Bezug nehmen, die Herr Minister von Hassel in der 182. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. 5. 1965 zu den in gleicher Sache gestellten Fragen des Abgeordneten Strohmayr gemacht hat. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 13. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2527 Frage 147) : In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den Eigentümern von Altbauten, die ihre Bereitschaft zur Modernisierung ihrer Wohnungen gezeigt haben, indem von ihnen nach zum Teil sehr schwieriger Vorarbeit Anträge auf zinsverbilligte Kapitalmarktmittel gestellt worden sind, die bisher nicht befriedigt werden konnten, doch noch zu hellen? Die Mittel des 2. Konjunkturprogramms der Bundesregierung sind verteilt, leider auch im Bereich meines Ressorts. Das bedeutet, daß die folgenden Haushalte im voraus mit jährlich 100 Mio DM an Zinszuschüssen belastet sind, und ich im Rahmen meines Haushaltsplanes weitere Mittel für die nächsten Jahre nicht aufbringen kann. Ich bemühe mich daher nachhaltig darum, die Mittel noch für dieses Jahr aufzustocken. Das wird einen Betrag von etwa 15 Mio DM in jedem Jahr erforderlich machen, für 5 Jahre also insgesamt 75 Mio DM. Ich stehe deshalb in Verbindung mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft und dem Herrn Bundesminister der Finanzen, und hoffe, in einiger Zeit das Ergebnis mitteilen zu können. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8139 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bayerl (Drucksache V/2564 Fragen 27, 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Pressemeldungen eine Pioniereinheit der Bundeswehr im Jahre 1959 „zufällig" auf dein Gelände des ehemaligen Fort Haslang im Raume Ingolstadt, das der Münchner Architekt Maier vom Freistaat Bayern käuflich erworben hatte, geübt und das Gelände eingeebnet hat, obwohl in unmittelbarer Nähe annähernd gleichwertiges Übungsgelände, das dem Freistaat Bayern gehört, zur Verfügung stand? Warum wurden für die in Frage 27 aufgeführten Planierungsarbeiten auf dem Privatgrundstück des Architekten Maier keine Kosten erhoben? Trifft es zu — wie der Donaukurier in seiner Ausgabe vom 27. Januar 1968 behauptet —, daß im Jahre 1959 die Bundeswehr im gleichen Raume 3 Millionen DM aufgewendet hat, um das Gelände des ehemaligen Fort Oberstimmen, auf dem heute die Kasernen des Geschwaders AG 51 Immelmann stehen, einebnen zu lassen? Die Beantwortung Ihrer Fragen auf Drucksache V/2564 Nr. 27-29 macht umfangreiche Ermittlungen erforderlich, die leider noch nicht abgeschlossen sind. Die Ermittlungen werden dadurch erschwert, daß sich die angesprochenen Vorgänge im Jahre 1959 ereignet haben und die Personen, die zur Aufklärung beitragen könnten, inzwischen versetzt oder pensioniert und somit nur schwer erreichbar sind. Soweit schriftliche Unterlagen geprüft werden müssen, befinden sich diese bei örtlichen militärischen und zivilen Dienststellen. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn die Beantwortung dadurch noch nicht erfolgen kann. Über das Ergebnis der Ermittlungen werde ich Sie unverzüglich unterrichten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache V/2564 Fragen 30, 31 und 32) : Wie hoch sind die Kosten, die aus dem Verteidigungshaushalt für die Mitbenutzung des Truppenübungsgeländes Senne durch die im Standort Augustdorf der Bundeswehr sich befindlichen Truppeneinheiten an die zuständigen britischen Stellen gezahlt werden? Stehen die Kosten bei der Zuständigkeit der britischen Militärstellen für das Übungsgelände in einem vertretbaren Verhältnis zu der Nutzung im Hinblick auf Zeit und Flächen durch die Bundeswehr? Bei Verneinung der Frage 31: welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um mit Erfolg zu einem besseren Verhältnis zwischen Kostenaufwand und Nutzung zu kommen? Im Haushaltsjahr 1966 entstanden der Bundeswehr für die Benutzung des Truppenübungsplatzes Sennelager durch die im Standort Augustdorf stationierten Einheiten Kosten in Höhe von ca. 300 000,— DM. In dieser Höhe bewegt sich voraussichtlich auch die Ausgabe für 1967, die jedoch noch nicht abgerechnet ist. Im Rahmen der deutschen Vorrangzeiten können die Truppenteile des Standortes Augustdorf auf dem Platz üben. Darüber hinaus steht der Übungsplatz den Verbänden im Standort Augustdorf zeitweilig auch während der Prioritätszeiten anderer NATO- Partner zur Verfügung, soweit dies im Rahmen der Übungen der Alliierten möglich ist. Für diese zusätzlichen Zeiten werden von den britischen Streitkräften keine Kosten gefordert. Die Kostengegenüberstellung zwischen dem Truppenübungsplatz Sennelager und dem einzigen nach Größe und Nutzungsmöglichkeit vergleichbaren Truppenübungsplatz Munster-Nord, der der Panzerbrigade 9 als Standortübungsplatz dient, ergibt pro Mann und Tag an Kosten — für Truppenübungsplatz Sennelager 9,96 DM für Truppenübungsplatz Munster-Nord 13,92 DM Unter der Berücksichtigung, daß bei beiden Standorten kein Standortübungsplatz zur Verfügung steht und daher auf die Mitbenutzung der angrenzenden Truppenübungsplätze zurückgegriffen werden muß, stehen die Kosten für die Nutzung des Übungsplatzes Sennelager in einem durchaus vertretbaren Verhältnis. Die Antwort zu Frage 3 erübrigt sich auf Grund der Antwort zu Frage 2. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/2564 Frage 64) : Ist die Bundesregierung der Auflassung, daß es mit den Pflichten des Bundeswohnungsbauministers vereinbar ist, wenn er über sein Ministerium kostenlos den „Wegweiser durch die neuen Mietgesetze" verteilen läßt, in dem eine einseitige Interessenwerbung betrieben wird? Ich darf hierzu auf meine Antwort auf die Frage Nr. 63 verweisen. Daraus ergibt sich, daß weder von einer Unvereinbarkeit mit den Pflichten des Bundeswohnungsbauministers noch von einseitiger Interessenwerbung die Rede sein kann. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs (Drucksache V/2564 Frage 65) : Ist es üblich, daß Bundesministerien - - wie z. B. das Bundeswohnungsbauministerium mit der Broschüre „Neues Mietrecht" des Deutschen Mieterbundes -- die Propagierung und Verteilung der Broschüre von Interessenverbänden übernehmen? Die Übung, in der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau mit Verbänden zusammenzuarbeiten, ist nicht neu. Dafür gibt es viele Beispiele. So wurde im März 1966 die Broschüre „Das Eigenheim in der Etage" in Zusammenarbeit mit den Organisationen der privaten Bausparkassen herausgegeben. Anfang letzten Jahres erschien die Broschüre „Eigener Herd ist Goldes wert" in Zusammenarbeit mit den Organisationen des Bausparwesens und der Sparkassen. Die Broschüre „Aus Alt mach Neu" zur Unterrichtung über das 2. Konjunkturprogramm der Bundesregierung wurde ebenfalls in Zusammenarbeit 8140 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 mit den Organisationen des Bausparwesens in einer Auflage von 50 000 Exemplaren aus Bundesmitteln angekauft und den interessierten Althausbesitzern auf Anforderung zugeschickt. Wie notwendig eine schnelle Unterrichtung der Öffentlichkeit über die neugefaßten mietrechtlichen Vorschriften ist, zeigt die Tatsache, daß seit dem Erscheinen der Broschüre täglich mehrere tausend Anforderungen beim Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau eingehen. Dabei wird diese Broschüre in großer Zahl gerade von Hausund Grundbesitzerorganisationen bestellt. Auch insoweit darf ich Bezug nehmen auf meine Antwort zur Frage 64. Eine andere Informationsbroschüre über das Mietrecht gibt es meines Wissens bisher nicht. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 12. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/2564 Fragen 66 und 67) : Weiß die Bundesregierung, daß allen Ausländern in Spanien also auch den Deutschen —, die dort einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, insbesondere sind hiervon Monteure, Verkaufs- und Werbereisende betroffen, die Benutzung ihrer ausländischen Wagen verboten ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den in Frage 66 genannten Personenkreis zu schützen, der gegebenenfalls auch mit seiner geschäftlichen Tätigkeit eine Erholungsreise verbindet und jetzt mit einer Beschlagnahme seines Wartens und evntuellem Gerichtsverfahren rechnen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß alle Ausländer, die in Spanien einer gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen wollen, einen Kraftwagen vorläufig für sechs Monate zollfrei einführen dürfen, nachdem sie die Wohnerlaubnis beantragt haben. Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist muß der Wagen endgültig zollpflichtig eingeführt werden. Bei Nichtbeachtung der Einfuhrvorschriften wird der Wagen beschlagnahmt. Die Einfuhrbestimmungen gehen von dem Gedanken des Schutzes der einheimischen Automobilindustrie aus. Sie können nicht als einseitige Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer angesehen werden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, deutsche Staatsangehörige bei Verstößen gegen die spanischen Einfuhrbestimmungen vor der Beschlagnahme ihres Kraftwagens und einem Gerichtsverfahren zu schützen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache V/2564 Frage 75) : An welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister bei seiner Äußerung in Nr. 1/1968 der Constance gedacht: ,.Ich werde mich dafür einsetzen, daß vor allem in den Bundesministerien mehr Frauen eingestellt und befördert werden"? Auf die mir von der Zeitschrift Constanze gestellte Frage habe ich wörtlich ausgeführt: „Ich freue mich, daß der Anteil der Frauen im Dienst der Bundesbehörden ständig wächst; ich werde mich auch 1968 dafür einsetzen, daß vor allem bei den Bundesministerien Frauen angestellt und entsprechend befördert werden." Die von „Constanze" vorgenommene Kürzung des Textes könnte zu der Annahme führen, daß ich mich erstmals 1968 um eine Vergrößerung des Anteils der Frauen in den Bundesministerien bemühen wolle. Das ist jedoch nicht der Fall. Bereits in den vergangenen Jahren hat mein Haus die obersten Bundesbehörden gebeten, bei den Angaben über den Bedarf an Landesbeamten auch die Notwendigkeit einer verstärkten Verwendung von weiblichen Beamten zu berücksichtigen. Außerdem nehme ich die Statistik über die „Beschäftigung von Frauen im öffentlichen Dienst" jeweils zum Anlaß, die obersten Bundesbehörden auf dieses Anliegen hinzuweisen. Die Personalhoheit jedes Ministers in seinem Geschäftsbereich muß dabei naturgemäß beachtet werden. Ich hatte daher daran gedacht, bei jeder Gelegenheit, die einen Anknüpfungspunkt bietet, an das Verständnis meiner Kollegen für Ihr Anliegen zu appellieren. Ich darf allerdings bemerken, daß mehrere Damen, die dem Hohen Hause angehören, mir durch die Vielzahl der Anfragen in der letzten Zeit zur Beschäftigung weiblicher Bediensteter einen großen Teil der Arbeit bereits abgenommen haben; denn nachdrücklicher kann man das Anliegen nicht vertreten als durch eine wiederholte Behandlung im Parlament. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2564 Frage 76) : In welcher Form ist die Bundesregierung davon unterrichtet worden, daß die Stadt München im Hinblick auf die Olympischen Spiele 1972 nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge schon jetzt etwa 200 Millionen DM mehr als ursprünglich veranschlagt benötigen wird, wovon der Bund nach den bisherigen Vereinbarungen ein Drittel zu übernehmen hätte? Da Ihre o. a. Frage in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages aus Zeitmangel nicht mehr behandelt werden konnte, beantworte ich sie im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen wie folgt: Bei Ihrer Frage gehen Sie von der Annahme aus, daß die Stadt München im Hinblick auf die Olympischen Spiele 1972 etwa 200 Mio DM mehr benötigen wird. Um Mißverständnisse zu vermeiden, schicke ich voraus: Zum Bau und zur Finanzierung der Sportanlagen und der Einrichtungen, die für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 1972 in München notwendig sind, haben die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München auf Grund eines Konsortialvertrages vom 10. Juli 1967 die Olympia-Baugesellschaft mbH gegründet. Planung, Errichtung und Finanzierung der genann- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8141 ten Anlagen und Einrichtungen fallen in die Zuständigkeit dieser Gesellschaft. Zur Sache selbst: Meldungen darüber, daß die Aufwendungen für die Olympischen Spiele 1972 um 200 Mio DM steigen würden, sind der Bundesregierung zunächst nur aus der Presse bekanntgeworden. Mit Schreiben vom 6. Februar 1968 hat die Geschäftsführung der Olympia-Baugesellschaft jedoch — unter anderem aus Anlaß dieser Pressemeldungen — den Gesellschaftern eine Kostenvorausschau übersandt, in der erstmals die Ergebnisse des Architekten-Wettbewerbs ausgewertet sind. Der Architekten-Wettbewerb hat zu grundlegenden Änderungen wesentlicher Teile der ursprünglichen Planungskonzeption geführt. Die Vorausschau zeigt, daß auf der Grundlage der Entwürfe verschiedener Preisträger die Gesamtsumme für die Bauobjekte und die Erschließungsmaßnahmen nach dem heutigen Stand der Planungen zwischen 839 Mio DM und 864 Mio DM liegen wird. Im Vergleich zu den Schätzkosten von 520 Mio DM, die nach den damaligen Kenntnissen ermittelt wurden und die Gegenstand des Konsortialvertrages sind, bewegt sich der Mehrbedarf somit in einer Größenordnung von 319 Mio DM bis 344 Mio DM. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, daß die Kostenvorausschau vom 6. Februar 1968 eine Anzahl von Positionen enthält, die ihrem Grunde und ihrer Höhe nach eingehender Prüfung bedürfen. Die Beschlußgremien der Olympia-Baugesellschaft werden Ende Februar/ Anfang März 1968 hierüber beraten. Erst diese Beratungen werden es ermöglichen, abschließende Zahlen zu nennen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2564 Fragen 77 und 78) : Trifft es zu, daß die Kostenberechnungen für die Olympischen Spiele 1972 in München wesentlich höher ausfallen werden, als sie veranschlagt worden sind? In welcher Höhe werden voraussichtlich zusätzliche Koslee für die Olympischen Spiele entstehen? Da Ihre o. a. Frage in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages aus Zeitmangel nicht mehr behandelt werden konnte, beantworte ich sie im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen wie folgt: Meldungen darüber, daß die Aufwendungen für die Olympischen Spiele 1972 um 200 Mio DM steigen würden, sind der Bundesregierung zunächst nur aus der Presse bekanntgeworden. Mit Schreiben vom 6. Februar 1968 hat die Geschäftsführung der Olympia-Baugesellschaft jedoch — unter anderem aus Anlaß dieser Pressemeldungen -- den Gesellschaftern eine Kostenvorausschau übersandt, in der erstmals die Ergebnisse des Architekten-Wettbewerbs ausgewertet sind. Der Architekten-Wettbewerb hat zu grundlegenden Änderungen wesentlicher Teile der ursprünglichen Planungskonzeption geführt. Die Vorausschau zeigt, daß auf der Grundlage der Entwürfe verschiedener Preisträger die Gesamtsumme für die Bauobjekte und die Erschließungsmaßnahmen nach dem heutigen Stand der Planungen zwischen 839 Mio DM und 864 Mio DM liegen wird. Im Vergleich zu den Schätzkosten von 520 Mio DM, die nach den damaligen Kenntnissen ermittelt wurden und die Gegenstand des Konsortialvertrages sind, bewegt sich der Mehrbedarf somit in einer Größenordnung von 319 Mio DM bis 344 Mio DM. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, daß die Kostenvorausschau vom 6. Februar 1968 eine Anzahl von Positionen enthält, die ihrem Grunde und ihrer Höhe nach eingehender Prüfung bedürfen. Die Beschlußgremien der Olympia-Baugesellschaft werden Ende Februar/Anfang März 1968 hierüber beraten. Erst diese Beratungen werden es ermöglichen, abschließende Zahlen zu nennen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Niederalt (Drucksache V/2564 Fragen 79, 80 und 81) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung Maßnahmen beabsichtigt, die zur Folge haben können, daß der Bundesgrenzschutz-Standort Nabburg aufgehoben oder geringer als bisher belegt wird? Wird die Bundesregierung bei allen den Bundesgrenzschutz betreffenden organisatorischen Planungen immer berücksichtigen, daß der Standort Nabburg entsprechend dem seinerzeitigen Beschluß des Deutschen Bundestages ausdrücklich als grenzlandtördernde Maßnahme begründet wurde und daß deshalb alle Planungen im Bereich des Bundesgrenzschutzes, soweit sie den Standort Nahburg berühren, auch heule noch dieser Zielsetzung gerecht werden müssen? Wird die Bundesregierung, sollten wirklich zwingende Gründe auch Veränderungen im Bereich des Standortes Nabburg erforderlich machen, alles tun, um die Wirtschaftskraft der Stadt Nabburg dadurch nicht zu beeinträchtigen? Es ist nicht beabsichtigt, den Grenzschutzstandort Nabburg aufzuheben. Es wird allerdings geprüft, ob nicht die Grenzschutzeinsatzabteilung in Nabburg durch die Grenzschutzausbildungsabteilung des Grenzschutzkommandos Süd, die z. Z. verstreut in verschiedenen Standorten untergebracht ist, ersetzt werden kann. Bei Verwirklichung dieses Gedankens könnte u. U. auch noch eine Hundertschaft der bisherigen Einsatzabteilung in Nabburg verbleiben. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen. Die dargestellten Erwägungen würden sich erübrigen, wenn bis zum Jahre 1970 die erforderlichen Haushaltsmittel -- insbesondere Planstellen für eine weitere Grenzschutzabteilung, die in Schwarzenbek/ Holstein aufgestellt werden muß, im Haushalt bereitgestellt werden. Die Bundesregierung wird die von Ihnen aufgeführten Gesichtspunkte selbstverständlich berücksichtigen. Die Bundesregierung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und der Erfordernisse der Grenzsicherung alles tun, um die Wirtschaftskraft der Stadt Nabburg durch etwa notwendige Veränderungen im Bereich des Standortes Nabburg möglichst nicht zu beeinträchtigen. 8142 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wörner (Drucksache V/2564 Fragen 82 und 83) : beurteilt die Bundesregierung die in jüngster Zeit überhand nehmenden Verkaufsprakliken bestimmter Goßverkaufsstätten, die einzelne Waren als Lockvogel-Angebote ohne wirtschaftlich gerechtfertigten Grund weit unter Einkaufspreis verschleudern, in ihren Auswirkung_ en auf den Verbraucher und das mittelständische Gewerbe? 1st die Bundesregierung bereit, eine Änderung des Gesetzes gegen den urilauteren Wettbewerb vorzubereiten, durch die solche in Frage 82 erwähnten Wettbewerbspraktiken unterbunden werden können? Unter Lockvogel-Angeboten ist die Werbung mit dem besonders niedrigen Preis einer Ware zu verstehen, die dem Werbenden entweder überhaupt nicht oder in einer im Verhältnis zur Nachfrage völlig unzureichenden Menge zur Verfügung steht, um den Kunden dann zum Kauf einer teureren Ware zu veranlassen. Diese Werbung verstößt nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung gegen §§ 3 und 1 UWG. Soweit mit einer Preisunterbietung oder sogar Preisschleuderei der Zweck verfolgt wird, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, verstößt ein derartiges Verhalten nach ständiger Rechtsprechung gegen § 1 UWG. Soweit jedoch im einzelnen Fall nicht besondere Umstände die Preisunterbietung als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, ist der Kaufmann in seiner Preisgestaltung nach geltendem Recht grundsätzlich frei. Auch der Verkauf unter Selbstkosten kann nach geltendem Recht nicht schlechthin als wettbewerbswidrig bezeichnet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, einen Gesetzentwurf zur Regelung von sog. Lockvogel-Angeboten vorzulegen. Eine Regelung dieser Frage ist bereits in dem dem Hohen Hause vorliegenden Initiativentwurf des Gesetzes zur Ande-rung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der auch von Ihnen, Herr Abgeordneter, mitunterzeichnet ist, enthalten. Die Bundesregierung wird in den Ausschußberatungen zu dieser Frage im einzelnen Stellung nehmen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/2564 Frage 84) : Hält die Bundesregierung eine Reform des Straftilgungsgesetzes für notwendig, weil die überldngen Tilgungsfristen eine Resozialisierung von Straffälligen erschweren? Die Bundesregierung bejaht die Frage. Sie kann darüber hinaus darauf hinweisen, daß sie schon seit langem einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet. Dieser Entwurf ist im Bundesministerium der Justiz fertiggestellt und wird zur Zeit mit den Landesjustizverwaltungen und den Bundesressorts beraten. Ich hoffe, den Entwurf noch in diesem Frühjahr dem Bundeskabinett vorlegen zu können. Der Entwurf enthält nicht nur eine wesentliche Verkürzung der Fristen für den Eintritt der beschränkten Auskunft aus dem Strafregister und der Tilgungsreife, sondern verstärkt auch die materiellen Rehabilitationswirkungen der Registervergünstigungen; insbesondere soll das Recht eines Verurteilten, die Auskunft über seine Bestrafungen zu verweigern, mit dem Recht der Behörden auf Auskunft. aus dem Strafregister in Übereinstimmung gebracht werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hudak (Drucksache V/2564 Fragen 85 und 86) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die vielen Presseinterviews, wie auch der Artikel „Ich bin Millionär und Marxist" von Hannsheinz Porst im Spiegel (Ausgabe vom 5. Februar 1968) den Tatbestand der Beeinflussung eines schwebenden Verfahrens durch die Massenmedien erfüllen? Ist die Gleichheit des Bürgers vor dem Gesetz nicht beeinträchtigt, wenn in einem anstehenden Verfahren der eine Beschuldigte in Presse, Funk und Fernsehen die Möglichkeit hut zu seinem Fall das Wort zu nehmen, den anderen Beschuldigten aber diese Möglichkeit nicht gegeben ist? Bei dieser Frage ist wohl an den Begriff des „Contempt of Court" im englischen Recht gedacht. Unser Recht kennt eine solche Regelung zur Zeit nicht. Ob es erforderlich ist, sie zu treffen, wird im Rahmen der Großen Strafrechtsreform zu klären sein. Nach geltendem Recht kann sich jedermann, auch der Beschuldigte, in Wort und Schrift zu einem schwebenden Verfahren äußern. Es ist Sache der Presse, ob und inwieweit sie sich hierfür zur Verfügung stellt. Selbstverständlich darf der Beschuldigte durch Äußerungen zu seinem Verfahren nicht Beamtennötigung begehen oder beleidigen oder versuchen, hierdurch Zeugen zu beeinflussen oder den Sachverhalt zu verdunkeln. Hannsheinz Porst hat bei seinen Interviews — soweit ersichtlich — diese Grenzen nicht überschritten. Die freiheitliche Demokratie bringt es mit sich, daß mancher Bürger bei der Wahrnehmung ihm zustehender Rechte eher Zugang zur Presse findet als ein anderer. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Presse bei mehreren Beschuldigten dem einen mehr Interesse entgegenbringt als dem anderen. Dadurch wird das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht verletzt. Es versteht sich von selbst, daß ein Untersuchungsgefangener nicht so weitgehende Möglichkeiten hat, das. Interesse der Publikumsorgane auf sich zu ziehen, wie ein Beschuldigter, der sich auf freiem Fuß befindet. Hierbei handelt es sich um eine zwangsläufige, unvermeidbare Folge der Untersuchungshaft. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8143 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2564 Fragen 87 und 88) : Kann die Bundesregierung ihre in der schriftlichen Antwort auf eine Frage des Kollegen Schmitt-Vockenhausen am 27. April 1966 geäußerte Ansicht, daß es „der Anwaltschaft zuzumuten ist, sich in Sozialsachen mit verhältnismäßig geringen Gebühren zu begnügen, weil die Rechtsuchenden regelmäßig den wenig begüterten Kreisen angehören" heute noch beibehalten, nachdem Erfahrungen der Praxis immer stärker beweisen, daß die Vertretung Rechtsuchender durch die Anwaltschaft wegen der geringen Gebühren nur in einem unbefriedigenden Umtang geschieht? Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Antwort vom 27. April 1966. Bei Bejahung der Frage 87: ist diese Haltung verfassungsrechtlich frei von Bedenken, weil dadurch die Rechtsgleichheit vor dem Gesetz verletzt wird? Aus einer Gebührenregelung kann sich eine Rechtsungleichheit nicht ergeben. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache zu V/2564 Fragen 94, 95 und 96) : Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Zahl der Unglücksfälle die sich durch unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern jedes Jahr, vor allem an Karneval und Sylvester, ereignen? Gibt es bundes- oder landesrechtliche Vorschriften, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren versagen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Vertrieb von Feuerwerkskörpern gesetzlich auf bestimmte lach- und fachkundige Firmen, z. B. Geschäfte der Waffen-, Eisen- und Stahlwarenbranche, zu beschränken? Die Zahl der Unglücksfälle beim Umgang mit Feuerwerkskörpern wird von den Ländern, die für die Durchführung der Vorschriften über den Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen zuständig sind, im allgemeinen statistisch nicht erfaßt, da es sich überwiegend um nichtanzeigepflichtige Unfälle von Privatpersonen handelt. Der Bundesregierung liegen jedoch Zahlen aus dem Land Berlin vor. Dort ereigneten sich im Jahre 1965 insgesamt 225, im Jahre 1966 250 derartige Unfälle. 1965 mußten 24 Verletzte, 1966 11 Verletzte in Krankenhäuser eingeliefert werden. Der Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen ist durch nahezu Bleichlautende Gesetze und Verordnungen der Länder aus den Jahren 1952 bis 1958 geregelt. Danach dürfen pyrotechnische Gegenstände mit Ausnahme von solchen der Klasse I (z. B. Feuerwerkspielwaren, Zündblättchen, Zündbänder) nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Bei den pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I handelt es sich um relativ harmlose Gegenstände, die auch in der Hand von Jugendlichen nicht zu einer Gefährdung führen. Nach der Mehrzahl der geltenden landesrechtlichen Vorschriften ist der Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I, II und IV den zuständigen Behörden vorher schriftlich anzuzeigen. Für pyrotechnische Gegenstände der Klasse III (Gartenfeuerwerke) gelten schärfere Bestimmungen. Die Behörde kann den Vertrieb untersagen, wenn sich Tatsachen ergeben, aus denen die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden für diese Tätigkeit hervorgeht. In den Ländervorschriften ist nicht bestimmt, daß derjenige, der diese pyrotechnischen Gegenstände vertreibt, hierzu einer Erlaubnis bedarf oder seine Fachkunde nachweisen muß. Im Gegensatz hierzu ist im Entwurf eines Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz), das dem Deutschen Bundestag zur Verabschiedung vorliegt (BT-Drucksache V/1268), vorgesehen, daß derjenige, der solche Stoffe vertreibt, einer Erlaubnis bedarf und die erforderliche Fachkunde besitzen muß. Die von ihm beschäftigten verantwortlichen Personen müssen einen Befähigungsschein besitzen. Allerdings ist im Gesetzentwurf vorgesehen, daß von diesen Vorschriften durch Rechtsverordnung Ausnahmen zugelassen werden können. In welchem Ausmaß Ausnahmen in Frage kommen, wird z. Z. geprüft. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Liehr (Drucksache zu V/2564 Fragen 99, 100 und 101) : Ist die Bundesregierung bereit, der von der illustrierten Zeitschrift praline erhobenen und von mehr als 400 000 Bürgern in Schriftform unterstützten Forderung zu entsprechen, unsere Kinder wirksamer vor Triehverbrechern zu schützen? Ist die Bundesregierungg bereit, den § 112 Abs. 3 der Strafprozeßordnung dahin gehend zu ändern, daß Kindesschänder vor der Aburteilung in Untersuchungshaft gehalten und unter keinen Umständen auf freien Fuß gesetzt werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die neue Strafrechtsreform die Unantastbarkeit des Kindes vor die Unversehrtheit des Triebverbrechers stellen muß? Der Bekämpfung der Triebverbrechen an Kindern gilt ständig die besondere Aufmerksamkeit der Bundesregierung. Sie brauchte nicht erst durch die Aktion einer Illustrierten auf dieses Thema hingelenkt zu werden. Mein Herr Amtsvorgänger und ich haben dem Hohen Hause mehrfach die Auffassung des Bundesministeriums der Justiz darlegen dürfen, wie die Kinder wirksamer vor Triebverbrechern geschützt werden können. Ich verweise auf die Antworten vom 24. November 1965, vom 28. Juli und 8. September 1967, schließlich vor allem auf die erst kürzlich erfolgte Antwort vom 13. November 1967 in der Drucksache V/2274. Auch der „praline" habe ich ausführlich geantwortet; diese hat jedoch entgegen ihrer schriftlichen Zusage meinen Brief nur gekürzt veröffentlicht. Auch die 35. Justizministerkonferenz vom 16. bis 19. Oktober 1967 in Köln hat sich eingehend mit dieser Problematik befaßt. Ergänzend ist hinzuzufügen, daß ich selbst am 29. November 1967 alle am Kinderschutz interessierten Verbände zu einer Besprechung nach Bonn eingeladen habe, die weit- 8144 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 ' gehende Übereinstimmung darin ergeben hat, daß vor allem Gewicht auf Maßnahmen vorbeugender Art zu legen sein wird. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die Strafprozeßordnung zu ändern. Was ihre Auffassung zu der Frage angeht, so möchte ich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die ausführliche Antwort auf die Bleichlautende Frage des Abgeordneten Edelhard Rock vom 3. August 1967 verweisen. Auch die erwähnte 35. Justizministerkonferenz hat nach eingehenden Vorarbeiten eine Änderung des § 112 Abs. 3 StPO nicht zu befürworten vermocht. Der Schutz des Kindes ist für die Bundesregierung cl ie oberste Richtschnur. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2564 Frage 102): Sind die Vorschriften aus der am 1. Januar 1968 in Kraft getretenen neuen Fassung der Sozialklausel nach § 556 a BGB auch anwendbar auf vor diesem Zeitpunkt ausgesprochene Künagungen, die nach dem 1, Januar 1968 wirksam werden sollen? Die sogenannte Sozialklausel ist neben anderen Vorschriften des sozialen Mietrechts durch das vom Bundestag am 6. Dezember 1967 beschlossene Dritte Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 geändert worden. Diese Änderungen sind in den „weißen Kreisen" nach Artikel IV § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes bereits am 1. Januar 1968 in Kraft getreten. In Artikel IV § 1 des Gesetzes wird ausdrücklich bestimmt, daß in den „weißen Kreisen" das neue Recht auch auf bestehende Mietverhältnisse anzuwenden ist. Für die heim Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Mietprozesse ist in der Übergangsvorschrift des Artikels IV § 2 Nr. 1 bestimmt, daß die Widerspruchsfrist nicht abläuft, bevor der Mieter erneut zur Hauptsache verhandelt hat. Es wird in der Übergangszeit Fälle geben, bei denen es zweifelhaft sein kann, ob sie nach dem Wortlaut des Gesetzes eindeutig geregelt sind. Die Auslegung der Vorschriften muß dann den Gerichten überlassen bleiben. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache zu V/2564 Fragen 103, 104 und 105) : Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Konsequenzen und die Substitutionsgefahr, die sich z. B. für Weinbrennereien, Spirituosenhersteller, Wein- und Schaumweinkellereien sowie die Likörindustrie ergeben, falls neue alkoholschwache Mischgetränke (ohne Unterschied der Alkoholgradigkeit) zugelassen werden sollen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich alle in Frage 103 erwähnten einschlägigen Berufsverbände einhellig gegen eine beabsichtigte ministerielle Ausnahmeregelung gemäß § 100 des Branntweinmonopolgesetzes wenden, weil sie die wirtschaltlichen Folgerungen für z. Z. unabsehbar halten? Hält es die Bundesregierung nicht für angebracht, eine wirtschaftlich, lebensmittelrechtlich und gesundheitspolitisch so weitgehende — in Frage 104 erwähnte — Entscheidung nach gründlicher Beratung des Komplexes durch Gesetz statt durch ministerielle Verordnung regeln zu lassen? Im Bundesfinanzministerium wird z. Z. eine Verordnung vorbereitet, mit der zugelassen werden soll, daß einige Spirituosen, gemischt mit Mineralwässern, in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Verordnungsentwurf wird z. Z. noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Solange diese Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist, kann die Bundesregierung die ihr gestellten Fragen nicht beantworten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 15. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache zu V/2564 Frage 106) : Warum wird für rumänisches Granit keine Einfuhrlizenz für ein im bayerischen Wald beheimatetes Unternehmen erteilt, obwohl Bedarf vorliegt und aus der eigenen Produktion der Bundesrepublik Deutschland nicht gedeckt werden kann? Ein Kontingent für rumänische Graniterzeugnisse kann nur dann eröffnet werden, wenn hierdurch keine Schädigung der bayerischen Granitindustrie zu erwarten ist. Für den Herbst 1967 traf dies leider zu. Inzwischen (4. Quartal 1967) hat sich die Lage der bayerischen Granitindustrie auf Grund der konjunkturfördernden Maßnahmen der Bundesregierung gebessert. Die Produktion wurde voll abgesetzt; zum Teil konnten sogar Lagerbestände abgebaut werden. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung bemühen sich daher im Zusammenwirken mit der bayerischen Landesregierung um eine baldige und strukturgerechte Erfüllung der rumänischen Wünsche auf Ausgleichslieferungen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidhuber (Drucksache zu V/2564 Fragen 107, 108 und 109) : Wie hoth waren die Haldenbestände des deutschen Steinkohlenbergbaus am 31. Januar 1966, am 31. Januar 1967 und am 31. Januar 1968? Wie viele Feierschichten wurden in den Jahren 1966 und 1967 verfahren? Wie hoch waren die Aufwendungen des Bundes für die Finanzierung der Feierschichten in den Jahren 1966 und 1967? Die Haldenbestände an Steinkohle und Steinkohlenkoks in der Bundesrepublik betrugen: Am 31. 1. 1966 bei den Zechen 15,5 Mio t, zuzüglich 1,3 Mio t bei der Notgemeinschaft Deutscher Kohlenbergbau, am 31. 1. 1967 bei den Zechen 20,9 Mio t, zuzüglich 4 Mio t bei der Notgemeinschaft und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8145 am 31. 1. 1968 bei den Zechen 16,8 Mio t, zuzüglich 4 Mio t bei der Notgemeinschaft. Die Zahl der Feierschichten betrug im Steinkohlenbergbau der Bundesrepublik 1966 1 142 858 1967 2 373 502 Im Jahre 1966 sind vom Bund keine Mittel zur Finanzierung von Feierschichten aufgewandt worden. Im Jahr 1967 wurde vom Bund sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland ein Härteausgleich für Feierschichten gewährt, für den der Bund zwei Drittel der Mittel, das sind 37,2 Mio DM, aufgebracht hat. Im Jahr 1966 hat das Land Nordrhein-Westfalen allein einen Härteausgleich gewährt. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache zu V/2564 Fragen 110 und 111): Treffen die von belgischen Behörden geäußerten Befürchtungen zu, wonach mit künstlichem Fett „gestreckte" Butter auch auf den deutschen Markt gekommen sein soll? Was vermag die Bundesregierung zu tun, um die Einfuhr von qualitativ schlechter oder gar verfälschter Butter zu verhindern? Von Einfuhren solcher Butter nach Deutschland ist nichts bekannt. Der Butterpreis in Belgien ist höher als der deutsche, so daß belgische Exporteure nur dann auf dem deutschen Markt konkurrenzfähig sind, wenn sie eine entsprechende Erstattung erhalten. Da Belgien jedoch keine Erstattungen zahlt, ist ein Export von Butter in die BRD geschäftlich uninteressant. Diese Tatsache wird auch durch die amtliche Warenstatistik bestätigt. Während des ganzen vergangenen Jahres sind lediglich 300 kg Butter aus Belgien in die BRD eingeführt worden. Diese Butter hat bei den üblichen Kontrollen zu keiner Beschwerde Anlaß gegeben. Die Bundesregierung hat von Art. 2 Abs. 6 der VO Nr. 13/64/ EWG des Rates Gebrauch gemacht und bis zum Inkrafttreten der gemeinsamen Milchmarktordnung die Einfuhr von Butter untersagt, die nicht den deutschen Anforderungen an Markenbutter entspricht. Jede Buttereinfuhr wird an der Grenze unter Mitwirkung von Prüfern der Einfuhr- und Vorratsstelle — Fette — auf die Markenbuttereigenschaft kontrolliert. Vor etwa 14 Tagen wurde in Belgien eine Butterverfälschung aufgedeckt. Der Butter waren pflanzliche Fette beigemengt worden. Der Name der Firma war auch der EWG-Kommission in Brüssel nicht bekannt. Solche Fälschungen sind nur durch eine gaschromatographische Prüfung festzustellen. Prüfungen dieser Art sind nur beim Export deutscher Butter nach Italien üblich. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache zu V/2564 Fragen 112, 113 und 114): Wird der Tiefstand der Erzeugerpreise für Schweine die Bundesregierung Deutschland zu Entlastungsmaßnahmen auf den Schweinemärkten veranlassen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um ein weiteres Absinken der Marktnotierungen bei Schweinen zu verhindern? Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel Frankreichs ZU folgen, Interventionen im Sinne der EWG-Schweinefleischmarktordnungen auch für die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten? Die Lage auf dem Schweinemarkt ist auf meine Veranlassung am 7. und 8. ds. Mts. mit allen beteiligten Wirtschaftspartnern — vom Erzeuger bis zum Verbraucher — eingehend beraten worden. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, daß zur Entlastung des Schweinemarktes, der durch die ungewöhnlich große Steigerung der Produktion so stark gestört ist, in erster Linie eine Verbrauchssteigerung angestrebt werden muß. Dazu ist eine Absatzwerbung auf breiter Basis und eine laufende Aufklärung der Verbraucher über die günstigsten Einkaufsmöglichkeiten bei Schweinefleisch vereinbart worden. Interventionskäufe sind nach der EWG-MO für Schweinefleisch nur auf Gemeinschaftsebene und nur dann möglich, wenn der Durchschnitt der Referenzpreise in den EWG-Ländern unter den Grundpreis gefallen ist. Der Grundpreis beträgt zur Zeit 294,DM/ 100 kg geschlachtete Schweine, was einem Lebendgewichtspreis von 226,— DM/ 100 kg entspricht. Im Durchschnitt des Monats Januar 1968 lag der Referenzpreis für geschlachtete Schweine sowohl in der BRD (12 Märkte NRW) als auch im Durchschnitt der EWG noch um rd. 20,— DM/ 100 kg über dem Grundpreis. Im Rahmen der normalen Wälzung der staatlichen Vorräte wird die EVSt in den Monaten Februar—Mai ds. Js. laufend Schweine (etwa 4000-5000 Stück pro Woche) kaufen. Außerdem sind die Bezüge an Schlachtschweinen im Rahmen des Interzonenhandels bereits stark eingeschränkt worden (von rd. 10 000 Stück wöchentlich im Dezember 1967 auf rd. 5000 Stück ab Febr. ds. Js.). Eine weitere Kürzung bleibt vorbehalten. Jede Möglichkeit der Ausfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen in Mitgliedstaaten und Drittländern muß stärker als bisher ausgenutzt werden, falls notwendig, mit Hilfe von zusätzlichen Erstattungen, die in Brüssel zu beschließen wären. Frankreich hatte bis zum 31. Dezember 1967 zwar eine Ermächtigung für besondere Interventionen, hat aber davon keinen Gebrauch gemacht. Z. Z. sind regionale Interventionen in keinem EWG-Land mehr möglich, weil die bis zum 31. Dezember 1967 gültige Übergangsregelung (Art. 31 der SchweinefleischMO) vom Rat nicht verlängert worden ist. 8146 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache zu V/2564 Fragen 115, 116 und 117) : Ist zutreffend, daß die Bundesregierung bzw. die EWG Maßnahmen beabsichtigt, die zur Senkung der Milcherzeugerpreise der deutschen Landwirtschaft führen würden? Welcher Mindererlös würde für die deutsche Landwirtschaft durch die Senkung des Milcherzeugerpreises um einen Pfennig je Liter im Jahr verursacht? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der deutschen Landwirtschaft noch mehr Einkommensverluste aufgebürdet werden können? Die Bundesregierung beabsichtigt keine Senkung des Milcherzeugerpreises. Die Frage ist vielmehr, ob sie dazu gezwungen wird, weil die laufend steigende Erzeugung und der stagnierende Verbrauch alle anderen Maßnahmen wirkungslos machen. Im Jahre 1967 wurden in der BRD 17,6 Mrd. i Milch an die Molkereien abgeliefert. Bei einer Senkung des Milcherzeugerpreises um 1,0 Pf/ 1 würde der Mindererlös 176 Mill. DM betragen. Die Bundesregierung war noch nie der Auffassung, daß der Landwirtschaft Einkommensverluste aufgebürdet werden. Sie hat sich aber dort, wo das unvermeidlich war, wie zum Beispiel bei Getreide für die Bundesrepublik, Italien und Luxemburg sowie bei Milch für Belgien, um einen unmittelbaren oder mittelbaren Ausgleich bemüht. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache zu V/2564 Fragen 118, 119 und 120) : Womit begründet die Bundesregierung bei der katastrophalen Lage auf dem deutschen Schweinemarkt die Notwendigkeit, daß im Monat Januar d. J. wöchentlich 10 000 Schweine aus der sowjetisch besetzten Zone eingeführt wurden und diese Importe z. Z. noch immerhin bei 5000 Schweinen pro Woche liegen? Ist sichergestellt, daß es sich bei den in Frage 118 angegebenen Schweinen um Tiere handelt, die in der sowjetisch besetzten Zone geboren und gemästet wurden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für die nächste Zeit vorgesehen, um diese Einfuhren mit dem augenblicklichen Stand der Eigenerzeugung abzustimmen? In den ersten 6 Wochen des Jahres 1968 sind im innerdeutschen Handel 29 900 geschlachtete Schweine und 4400 lebende Schweine bezogen worden, das sind im Wochendurchschnitt rd. 5750 Stück. Eine Wochenmenge von 10 000 Stück wurde auch nicht annähernd erreicht. Z. Z. beträgt die Wochenquote 4000 geschlachtete Schweine + 1000 lebende Schweine. Die Bezüge finden im Rahmen des Interzonenhandels-Abkommens, das jährlich für 45 Mill. VE Schweinefleischbezüge vorsieht, statt. Ein Abgehen von dem Abkommen würde dem innerdeutschen Handel insgesamt gesehen erheblichen Schaden zuführen. Nach den Abkommensbestimmungen dürfen im innerdeutschen Handel nur Waren, die in den beiden Gebieten „gewonnen' oder hergestellt" sind, geliefert werden. Geschäfte mit Waren ausländischen Ursprungs werden besonders vereinbart. Eine solche Vereinbarung liegt hier nicht vor. Es besteht kein Anlaß anzunehmen, daß diese Regelung umgangen wird, zumal allgemein bekannt ist, daß die SBZ seit langem Uberschußgebiet für Schweinefleisch ist. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, das richtige Maß für die Bezüge unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des innerdeutschen Handels und der eigenen Marktlage im Sonderfall zu finden. Sie behält sich vor, die Frage einer weiteren Beschränkung der Wochenquote bei Schweinefleischbezügen zu prüfen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache zu V/2564 Frage 122) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende vormilitärische Ausbildung der jungen Generation im anderen Teil Deutschlands? Seit 1952 betreibt die SED in Mitteldeutschland, gestützt auf ihre Massenorganisationen, in zunehmendem Maße eine vormilitärische Ausbildung der Jugendlichen. Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung der Jugendlichen beiderlei Geschlechts vom 14. bis 25. Lebensjahr ist neben der FDJ die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die durch Regierungsverordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet worden ist. Die Ausbildung wird vom Ministerium für Nationale Verteidigung geleitet. Aktive Offiziere und Unteroffiziere der Nationalen Volksarmee sind neben Reservisten mit der Durchführung und Überwachung der Ausbildung betraut. Nach 80 Stunden allgemeiner militärischer Ausbildung erfolgt eine Aufgliederung in verschiedene Ausbildungszweige, die wie folgt bezeichnet werden: -- Schieß- und Geländesport, — Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirmspringen), — Auto- und Motorradsport, — Seesport (Navigation, Fernmeldewesen, Tauchen usw.), — Nachrichtensport (Funk- und Fernsprechausbildung) . Obwohl nach außen der Anschein der Freiwilligkeit einer Mitgliedschaft teilweise gewahrt wird, ist praktisch jeder Jugendliche gezwungen, in einer Massenorganisation tätig zu sein, da sein berufliches Fortkommen davon abhängt. Es ist allerdings bekannt, daß die Jugendlichen vielfach Wege suchen und finden, diesem Zwang zu entgehen, und deshalb der Erfolg den Erwartungen der SED nicht entspricht. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8147 Dennoch sind GST und FDJ als Hilfsorganisationen der Streitkräfte wertvoll und geeignet, die Grundausbildung der NVA zu verkürzen und bereits Voraussetzungen für die militärische Spezialausbildung zu schaffen. Die seit 1952 ständig verstärkte vormilitärische Ausbildung der Jugend ist aber nicht nur als eine Maßnahme zu werten, das allgemeine Wehrpotential in Mitteldeutschland zu steigern, sondern auch als Versuch einer ideologischen Beeinflussung anzusehen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache zu V/2564 Fragen 124 und 125) : Ist die Anordnung, daß selbst auf Umsteigebahnhöfen im Bereich der Bundesbahndirektion Regensburg in den Monaten Dezember und Januar die Warteräume erstmalig nicht geheizt wurden, auf eine Anregung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium erfolgt? Wie hoch werden die durch solche in Frage 124 erwähnten Anordnungen erfolgten Einsparungen für den ganzen Bundesbereich geschätzt? Herr Kollege, ich beantworte Ihre erste Frage mit Nein. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat die Bundesbahndirektion Regensburg in eigener Zuständigkeit eine solche Einsparungsanordnung für die Heizperiode 1966/67 getroffen. Diese Verfügung ist im Januar 1968 wieder aufgehoben worden. Da diese Anordnung nur für einen begrenzten Bereich gegeben worden war, können daraus keine Rückschlüsse auf Einsparungen im Bundesbereich gezogen werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Schroeder (Detmold) (Drucksache zu V/2564 Fragen 126, 127 und 128) : Aus welchen Gründen wird die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien nur auf Zügen der Deutschen Bundesbahn nicht aber auf Bundesbahnbussen gewährt? Sieht die Bundesregierung in der in Frage 126 aufgezeigten Regelung nicht eine Benachteiligung kinderreicher Familien in den Gebieten, in denen Bahnlinien durch Busse ersetzt sind? Ist die Bundesregierung bereit, bei dem zunehmenden Ersatz von Bahnlinien durch Busse eine Änderung der in Frage 126 erwähnten Bestimmungen zu überprüfen? Die Fahrpreisermäßigung, die Familien mit wenigstens drei unversorgten Kindern bis zu 25 Jahren gewährt wird, soll die Ausführung von Langstrekkenreisen (vorwiegend während der Ferien) erleichtern. Im Bahnbusverkehr werden durchweg nur kürzere Fahrten ausgeführt, so daß die Fahrpreisvergünstigung hier nicht diese Zweckbestimmung erfüllen kann. Die aus den dargelegten Gründen möglicherweise entstehende geringfügige Benachteiligung kinderreicher Familien kann nach Ansicht der Bundesregierung im Interesse einer Beibehaltung anderer Tarifvergünstigungen und Erhaltung der Wirtschaftlichkeit im Bahnbusverkehr hingenommen werden. Eine Überprüfung der Bestimmungen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Im übrigen würde eine entsprechende Auflage an die Deutsche Bundesbahn nach § 28 a Bundesbahngesetz den Haushaltsplan des Bundes belasten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rainer (Drucksache zu V/2564 Frage 129) : Ist die Bundesregierung bereit, § 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahin zu ändern, daß mit einer Fahrerlaubnis der Klasse IV Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/st statt bisher 20 km/st geführt werden können? Eine Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h für Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse IV ist nicht auf 30 km/h, sondern nur auf 25 km/h vorgesehen. Diese Geschwindigkeitsgrenze entspricht dem Entwurf der EWG-Kommission „Vorschlag einer Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern" (BT-Drucksache V/547). Die Einführung der Geschwindigkeitsgrenze von 25 km/h setzt jedoch die Verabschiedung dieser Richtlinie durch den Rat voraus. Die Bundesregierung ist nach Verabschiedung bereit, eine entsprechende Erweiterung des Geltungsbereichs der Fahrerlaubnisklasse IV vorzunehmen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rainer (Drucksache zu V/2564 Frage 130) : Trifft die im Münchener Merkur vom 5. Februar 1968 wiedergegebene Mitteilung zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf 1000 Einwohner 17 Lastkraftwagen kommen und die Bundesrepublik Deutschland damit im Vergleich zu den USA, Japan, Frankreich, Großbritannien, Belgien und den Niederlanden den niedrigsten Anteil hat? Es trifft zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich die Lkws den niedrigsten Anteil des Bestandes auf 1000 Einwohner haben. Diese Angaben über den Anteil des Bestandes der Lastkraftwagen auf 1000 Einwohner sind sowohl verkehrspolitisch als auch verkehrswirtschaftlich für sich allein in keiner Weise aussagekräftig. Für einen Vergleich muß man vielmehr auf die effektive Straßenbelastung abstellen, insbesondere die Fahrleistungen und die daraus sich ergebende Verkehrsdichte. Ferner fällt erheblich ins Gewicht, daß sich auf deutschen Straßen zusätzlich ein starker grenzüberschreitender und ein sehr bedeutender Transitverkehr ausländischer Fahrzeuge abspielt. 8148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rainer (Drucksache zu V/2564 Frage 131): Trifft die im Münchener Merkur vom 5. Februar 1968 wiedergegebene Mitteilung zu, daß ein 32 t-Lastzug mit einer Fahrleistung von 100 000 km der Staatskasse jährlich 18 200 DM einbringt, womit der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich an der Spitze der durch ihn erzielten Staatseinnahmen steht? Es trifft zu, daß ein 32-t-Lastzug mit einer Fahrleistung von 100 000 km der Staatskasse 18 200 DM einbringt. Bei dieser Betrachtung darf aber nicht außer acht gelassen werden, welche hohen Kosten der staatlichen Verwaltung durch den schweren Güterverkehr infolge der Straßenbenutzung entstehen (vgl. Aasho-Test). Aus diesem Grunde zeichnet sich auch in anderen Staaten, insbesondere im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, die Tendenz ab, die Abgaben des Straßengüterverkehrs für schwere Fahrzeuge diesen erheblichen Kosten anzupassen, d. h. diese Abgaben zu erhöhen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spitzmüller (Drucksache zu V/2564 Fragen 132 und 133) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die ständige akute Lebensbedrohung, der die Fußgänger an der Engstelle der Bundesstraße 33 in Hausach und die Einwohner des schon mehrfach durch schwere Lastkraftwagen gerammten und bis in die Grundfesten erschütterten Hauses Nr. 47 ausgesetzt sind, abzustellen, nachdem in den letzten Monaten wieder etliche Lastwagen an dieser Stelle hängenblieben und das Haus beschädigten und das Mobiliar im Schlafzimmer zerstörten? Ist der Bundesregierung bewußt, daß nach den vielen Sachbeschädigungen durch den Lkw-Verkehr an der in Frage 132 genannten Stelle es nur noch eine Frage der Zeit und des Zufalls sein wird, bis das erste Menschenleben an dieser schmalen Engstelle zu beklagen sein wird? Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt einen grundlegenden Ausbau der Ortsdurchfahrt Hausach durchzuführen, um damit die sehr hinderliche Engstelle im Zuge der Bundesstraße 33 zu beseitigen. Die Verwirklichung der schon seit längerer Zeit vorliegenden Pläne ist jedoch bisher an der Verwaltungsgerichtsklage der Gemeinde Hausach gegen den Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses gescheitert. Gegenwärtig bemüht sich die Straßenbauverwaltung darum, in außergerichtlichen Verhandlungen eine Übereinkunft mit der Gemeinde Hausach über den Ausbau der Ortsdurchfahrt zu erzielen, damit die geplanten Ausbauarbeiten so bald als möglich in Angriff genommen werden können. Meine Antwort auf Ihre vorherige Frage brachte bereits zum Ausdruck, daß sich mein Haus der hier bestehenden Gegebenheiten bewußt ist. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache zu V/2564 Fragen 134 und 135) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Bundesregierung den Bau eines Donau-Oder-Kanals unterstützen will? Würde durch die Unterstützung des Baues des Donau-OderKanals die Vollendung des Rhein-Main-Donau-Kanals verzögert? Nein, das entspricht nicht den Tatsachen. Das mag wohl sein. Nach meiner Antwort auf Ihre vorhergehende Frage kann das aber auf sich beruhen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache zu V/2564 Frage 137): Sind an die Bundesregierung Wünsche herangetragen worden, für den Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Frequenzen zur Verfügung zu stellen? Es trifft zu, daß an die Bundesregierung Wünsche herangetragen worden sind, für den Betrieb eines privaten Fernsehens im Saarland Frequenzen zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um die Presse Rundfunk AG. Saarbrücken in Gründung. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache zu V/2564 Frage 138) : Welche Maßnahmen hat der Bundeswohnungsbauminister geprüft bzw, ergriffen, um die große Zahl fehlbelegter Sozialwohnungen drastisch zu verringern? Bereits in der Fragestunde am 3. Februar 1967 habe ich auf eine in gleiche Richtung zielende Frage erklärt, daß die mit der Fehlbelegung von Sozialwohnungen im Zusammenhang stehenden Fragen sorgfältig geprüft werden. In der Zwischenzeit sind folgende Maßnahmen getroffen worden: Die Bundesregierung hat im Jahre 1967 im 2. Konjunkturprogramm Mittel auch für solche Bauvorhaben bereitgestellt, durch deren Bezug eine Sozialwohnung frei gemacht wird. Diese im zweiten Investitionshaushalt begonnene Maßnahme ist durch die im Rahmen des Finanzänderungsgesetzes 1967 erfolgte Neufassung fortgeführt worden. Danach können künftig durch befristete Annuitätszuschüsse auch steuerbegünstigte Mietwohnungen gefördert werden, deren Mieten zwar über dem Niveau der Sozialwohnungen aber unter dem des freien Marktes liegen. Auch diese Wohnungen sind vorgesehen für Mieter, die eine Sozialwohnung frei machen. Außerdem ist damit zu rechnen, daß auch das sog. Zinserhöhungsgesetz, das dem Hohen Hause zur Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8149 Beratung vorliegt, zu einer Lösung dieses Problems beitragen wird. Darüber hinausgehende Maßnahmen mit der Absicht, einen Zwang zur Freimachnug solcher Wohnungen auszuüben, werden aber nur zu verantworten sein, wenn die Wohnungsversorgung soweit verbessert ist, daß für den Mieter tatsächlich die Möglichkeit besteht, eine andere Wohnung zu wählen, um sich dem Zwang entziehen zu können. Die Voraussetzungen dafür sind aber z. Z. noch nicht gegeben. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache zu V/ 2564 Frage 139) : Sieht der Bundeswohnungsbauminister in dem Vorschlag des Präsidenten des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung, Schweyer, -- die Fehlbelegung von öffentlich geförderten Wohnungen mit preiswerten Mieten durch die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zu vermindern, eine geeignete Möglichkeit? Der Vorschlag des Herrn Präsidenten Schweyer ist nicht vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung vorgelegt worden. Nach meinen Feststellungen hat dieser Vorschlag in dem Verband selbst keinen großen Widerhall gefunden. In diesen Tagen konnte man aus Presseverlautbarungen entnehmen, daß der Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen diesen Vorschlag als undiskutabel bezeichnet hat. Man mag die Wohnungsbauabgabe, die in diesem Vorschlag gefordert ist, bezeichnen, wie man will, nach ihrem Charakter bleibt sie eine Steuer, die weder in die Steuerpolitik noch in die Konjunkturpolitik der Bundesregierung hineinpaßt. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache zu V/2564 Frage 140) : Trifft es zu, daß ah 1. Januar 1968 die Mietbeihilfe an die Eltern von Wehrpflichtigen zur Erhaltung von Wohnmöglichkeiten für Soldaten entfallen? Ihre Frage auf zu Drucksache V/2564 Nr. 140, ob es zutreffe, daß ab 1. Januar 1968 Mietbeihilfen an Eltern von Wehrpflichtigen zur Erhaltung von Wohnmöglichkeiten für Soldaten entfallen, beantworte ich mit Ja. Den ledigen Grundwehrdienstleistenden ist bis 31. Dezember 1967 auf Grund des Unterhaltssicherungsgesetzes in den Fällen ein „Mietzuschuß" gewährt worden, in denen sie vor der Einberufung mit ihren Eltern in Wohngemeinschaft gelebt und zu ihrem Unterhalt beigetragen haben. Das Unterhaltssicherungsgesetz ist durch Artikel 11 § 3 Nr. 2 b des Finanzänderungsgesetzes 1967 mit der Folge geändert worden, daß dieser Mietzuschuß ab 1. Januar 1968 entfallen ist. Nicht weggefallen ist die Mietbeihilfe, die Grundwehrdienstleistende erhalten, wenn sie nicht im Haushalt der Familienangehörigen leben und ihnen nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis über eine Wohnung zu lösen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache zu V/2564 Frage 141): Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag eine namentliche Liste der Aufsichtsratsmitglieder zu übermitteln, die von der Bundesregierung bestellt worden sind? Die Bundesregierung ist bereit, dem Bundestag eine namentliche Liste der Aufsichtsratsmitglieder zu übermitteln, die von der Bundesregierung bestellt worden sind. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß die Namen der Aufsichtsratsmitglieder nahezu aller Bundesgesellschaften in dem Anhang zum Finanzbericht 1968 über „Beteiligungen des Bundes im Haushaltsjahr 1966" veröffentlicht sind. Die Angaben sind für Vertreter der Kapitalseite und der Arbeitnehmerseite getrennt, so daß ersichtlich ist, welche Personen vom Bund bestellt sind. Das Bundesschatzministerium gibt für seinen Bereich jährlich eine Neuauflage des Buches „Das industrielle Bundesvermögen" heraus, zuletzt im April 1967. Auch hier werden die Namen getrennt nach Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmerseite aufgeführt. Die Aufstellung einer den neuesten Stand wiedergebenden Liste wird einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal Bundesbeteiligungen von verschiedenen Ressorts verwaltet werden. Die Liste kann aber vor der Osterpause überreicht werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hein vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2564 Frage 142) : Auf welche Weise kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Ergebnisse der durch dieses Ministerium veranlaßten wissenschaftlichen Forschungsaufträge der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen? Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß die Ergebnisse ihrer Forschungsaufträge über Fragen der Entwicklungsländer und der Entwicklungshilfe von einem möglichst großen Personenkreis zur Kenntnis genommen und verwertet werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhält deshalb bei der Dokumentationsstelle der Deutschen Stiftung für Entwicklungsländer in Bonn, Blücherstr. 16, über alle von ihm finanzierten Forschungsberichte ein Verzeichnis mit Länder- und Schlagwortregister, das dort — mit Aus- 8150 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 nahme einiger weniger Berichte, die vertrauliche Planungsdaten enthalten — von jedermann eingesehen werden kann. Weitere Exemplare der Forschungsberichte werden insbesondere den in den wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften für Entwicklungsländerforschung federführenden Instituten zur Verfügung gestellt. Forschungsberichte von allgemeinem Interesse werden in der Wissenschaftlichen Schriftenreihe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Ernst-Klett-Verlag, sowie in der Schriftenreihe „Steuern in Entwicklungsländern", Verlag Neue Wirtschaftsbriefe, veröffentlicht. Diese Berichte sind im Buchhandel erhältlich. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Fragen 145 und 146) : Sind der Bunderegierung inzwischen Geldquellen für radikale Studenten bekanntgeworden? Bei Verneinung der Frage 145: sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, die Geldquellen zu erfahren? Die Bundesregierung interessiert sich nur dann für die Geldquellen von Studentengruppen, wenn Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen in diesen Gruppen vorliegen. Diese Voraussetzung liegt z. B. beim Sozialistischen Deutschen Studentenbund vor, wie erst kürzlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager und Genossen (BT-Drucksache V/2379) ausgeführt wurde. Über die Geldquellen des SDS liegen den Ämtern für Verfassungsschutz einige Erkenntnisse vor, die gewiß nicht vollständig sind. Diese Ämter beobachten den SDS erst seit etwa l 1/2 Jahren. Einzelheiten habe ich in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Rollmann gesagt. Auch über die Finanzierung rechtsradikaler Studentenbünde, die glücklicherweise bisher unbedeutend sind, haben die Ämter Informationen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Frage 147) : Aus welchen Mitteln finanziert sich der Sozialistische Deutsche Studentenbund? Nach der Trennung des SDS von der SPD im Jahre 1960 wurde von ihm nahestehenden Personen eine Förderergesellschaft gegründet, die sich „Sozialistischer Bund" nennt. Sie hat sich in ihrer Satzung verpflichtet, 51 % ihrer Einnahmen an den SDS abzuführen. Aus diesen Mitteln finanziert der Bundesvorstand des SDS einen erheblichen Teil seiner Ausgaben. Dazu kommen Spenden von sympathisierenden Personen und Stellen, die mir im einzelnen nicht bekannt sind. Im letzten Jahr flossen dem SDS und seinen führenden Funktionären auch nicht unerhebliche Honorare für Publikationen und Interviews zu. Die einzelnen Landesverbände und Hochschulgruppen des SDS erhalten darüber hinaus für Einzelaktionen Gelder von verschiedenen Seiten, die die jeweiligen Aktionen unterstützen. In Berlin besteht bekanntlich eine enge Verbindung des dortigen SDS zum „Republikanischen Club", der seinerseits wieder über nicht unvermögende Geldgeber zu verfügen scheint. Aus Bundesmitteln erhält der SDS seit 1960 keine Zuschüsse mehr. Er hat gegen die Sperrung der Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan Klage erhoben, die noch beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist. Nach meinen Informationen erhält der SDS jedoch in einigen Ländern noch Landesmittel für Zwecke der politischen Bildung. Darüber hinaus fließen den Hochschulgruppen des SDS an einigen Universitäten noch Mittel der Hochschulen für politische Studentengruppen zu. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (Drucksache Nachtrag zu V/ 2564 Frage 148) : Hält es die Bundesregierung für möglich und durchführbar, die Investitionsteuer für das Zonenrandgebiet zu senken? Regionale umsatzsteuerliche Vergünstigungen widersprechen dem Grundgedanken der Umsatzsteuer als einer allgemeinen Verbrauchsteuer, die sämtliche Verbrauchsgüter gleichmäßig belasten will. Auch aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, die gerade durch die Einführung der Mehrwertsteuer geschaffen werden sollte, sind regionale Vergünstigungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer abzulehnen. Diese Gründe sprechen auch gegen eine regionale Senkung der sog. Investitionsteuer. Es kommt hinzu, daß durch eine solche allgemeine Maßnahme in den Zonenrandgebieten auch Unternehmer begünstigt würden, die nicht förderungsbedürftig sind. Im übrigen ist die Steuer für den Selbstverbrauch grundsätzlich nicht als konjunkturpolitisches oder regionalpolitisches Instrument geschaffen worden. Sie dient vielmehr als Übergangsregelung zur stufenweisen Einführung des sofortigen Vorsteuerabzugs bei Investitionen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Fragen 152 und 153) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Zonen grenzgebiet Industrieansiedlungserfolge durch steuerliche Vorteile und sonstige Präferenzen zu erzielen„ wie sie z. B. in Frank- reich teilweise zum Nachteil der deutschen Wirtschalt gewährt werden? Welche steuerlichen Vorteile und sonstigen Präferenzen werden zur Zeit gewährt, um in diesen Raum Industrien und Betriebe zu Ansiedlungen zu reizen? Die Bundesregierung hält die derzeit für das Zonenrandgebiet verfügbaren Förderungsmöglichkeiten grundsätzlich für ausreichend, um in den Teilen des Zonenrandgebietes, in denen die Schaffung neuer gewerblicher Arbeitsplätze erforderlich ist, neue Betriebe zur Ansiedlung zu veranlassen. Sie ist selbstverständlich bemüht, die einzelnen Hilfen an die sich ändernden Verhältnisse anzupassen. So wird derzeit geprüft, ob der im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms mögliche Investitionszuschuß, der 15 v. H. beträgt, in solchen Teilräumen auf 25 v. H. erhöht werden kann, die durch die Lage im Zonenrandgebiet und durch akute strukturelle Anpassungsprozesse besonders belastet sind. Die in anderen Ländern üblichen Ansiedlungshilfen und die damit dort gemachten Erfahrungen werden ständig berücksichtigt. Die Unterschiede zwischen den Förderungssystemen der einzelnen Länder stehen in engem Zusammenhang mit den Unterschieden, die in der allgemeinen Wirtschaftsverfassung, bei der Kreditversorgung, Steuerbelastung und nicht zuletzt bei den speziellen Standortnachteilen heute noch gegeben sind. Sollten Ansiedlungshilfen, die in anderen Mitgliedstaaten der EWG gewährt werden, zu unvertretbaren Nachteilen für die deutsche Wirtschaft führen, kann die Bundesregierung jederzeit die Europäische Kommission auffordern, diese Fälle nach Art. 93 EWG- Vertrag zu überprüfen und zu untersagen. Die wichtigsten Hilfen der Bundesregierung für die Ansiedlung neuer Betriebe im Zonenrandgebiet werden durch das Regionale Förderungsprogramm geboten. Während bisher ein zinsgünstiger Investitionskredit (Zinssatz 3,5 %, Laufzeit 15 Jahre, Kreditbetrag bis zu 501)/o der Investitionssumme) im Vordergrund stand, richtet sich das Interesse der ansiedlungswilligen Unternehmer gegenwärtig stärker auf den neugeschaffenen Investitionszuschuß in Höhe von 15 v. H. der Investitionskosten. Wichtig sind jedoch auch die Zuschüsse und Darlehen (Zinssatz 2 %, Laufzeit 20 Jahre) die den Gemeinden für den Ausbau der Infrastruktur und insbesondere für die Erschließung des erforderlichen Industriegeländes gewährt werden. Diese Bundeshilfen werden ergänzt durch Förderungsmaßnahmen der Länder, die in ihrer Wirkung ungefähr gleichwertig sind. Ferner kommen die Betriebe im Zonenrandgebiet in den Genuß von Sonderabschreibungen von 50 % bei beweglichen und 30 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern, jeweils in 3 Jahren. Weitere steuerliche Vorteile sind — Sonderbehandlung bei Stundungs- und Erlaßanträgen; — Ermäßigung bei der Bewertung von Grundstükken; - Möglichkeit der Wahl fiktiver Standorte im Güternahverkehr; Halbierung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr (bisher) ; Halbierung der Beförderungsteuer generell (vorgesehen). Auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden Betriebe im Zonenrandgebiet bevorzugt berücksichtigt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Frage 156) : Welche Chancen gibt die Bundesregierung noch dem Außenhandel mit den La-Plata-Ländern, wenn infolge des in der EWG immer stärker um sich greifenden Preisabschöpfungssystems die Einfuhr von argentinischem und uruguayischem Rindfleisch in die Bundesrepublik Deutschland weiter so sinken wird, wie es bereits in den vergangenen Jahren der Fall war? Die Bundesrepublik hat das größte Interesse, den Handel mit den La-Plata-Ländern nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern noch auszuweiten. Die Chancen hierfür sieht die Bundesregierung für nicht ungünstig an. Die deutschen Einfuhren an argentinischem und uruguayischem Rindfleisch haben in den Jahren 1964 und 1965 aufgrund verringerter Inlandserzeugung eine ungewöhnliche Steigerung erfahren. Ver- glichen mit diesen Einfuhren sind die Einfuhren in den Jahren 1966 und 1967 rückläufig. Sie liegen jedoch im Falle von Argentinien noch beachtlich über den Einfuhren im Jahre 1963, im Falle von Uruguay auf gleicher Höhe wie die Einfuhren im Jahre 1963. Langfristig gesehen werden Einfuhrmöglichkeiten für Fleisch aus den La-Plata-Ländern bestehen bleiben, da die EWG ihren gesamten Bedarf an Rindfleisch aus der eigenen Erzeugung nicht decken kann. Der Kommissionsvorschlag der neuen EWG-Rindfleischmarktordnung sieht vor, daß für Gefrierfleisch eine ständige Abschöpfung erhoben wird. Diese Abschöpfung soll ganz oder teilweise ausgesetzt werden können, vorausgesetzt, daß dadurch nicht der Absatz der aus den innergemeinschaftlichen Interventionen stammenden Ware behindert wird und keine Interventionen stattfinden. Die Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen über die endgültige Gestaltung der Rindermarktordnung bemühen, daß dem Artikel 110 des Rom-Vertrages in geeigneter Weise Rechnung getragen wird. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 15. Februar 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Nachtrag zu Drucksache V/2564 Fragen 157, 158 und 159) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, im Jahre 1967 die Bundesautobahnen für den Dienstgebrauch zu numerieren? 8152 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 Würden die gleichen Gründe nicht dafür sprechen, die in Frage 157 erwähnten Nummern auch an den Autobahnstrecken anzugeben? Ist die Bundesregierung wirklich der Auffassung, daß die herkömmlichen Hinweisschilder — Autobahn — auch in den Teilen der Bundesrepublik Deutschland noch ausreichend sind, in denen es mehrere Autobahnstrecken gibt? Die Numerierung der Bundesautobahnen dient der Verwaltungsvereinfachung. Die elektronische Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Straßenkatasters, die Meldungen über den Straßenzustand in den Wintermonaten, die dem Bundesminister für Verkehr verschlüsselt zugehen, haben die Numerierung der Bundesautobahnen erforderlich gemacht. Die Gründe, die die Numerierung der Bundesautobahnen notwendig machten, sprechen nicht für die Angabe der Nummern an den Strecken. An den Bundesstraßen ist die Anbringung der Nummern bei den zahlreichen Verzweigungen mit anderen Straßen und bei der Führung der Bundesstraßen in Städten und Gemeinden zur sicheren Führung und schnellen Erkennung des Straßenverlaufs notwendig. Die Autobahnen dagegen besitzen nur wenige Verzweigungen, die Verkehrsführung an Hand von Haupt- und Zwischenfernzielen hat sich gut bewährt. In Gebieten der Bundesrepublik, in denen mehrere Autobahnstrecken vorhanden sind, wird bereits heute auf die einzelnen Strecken durch Schilder mit der Aufschrift „Autobahn" in Verbindung mit dem maßgebenden Hauptfernziel hingewiesen. Das erscheint besser als der Hinweis auf die Nummer einer Autobahn, die dem Verkehrsteilnehmer, vor allem auch Ausländern, nichts sagt. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Fragen 160 und 161) : Weist der Ausbau des Straßennetzes in Niederbayern auch nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber anderen Teilen des Bundesgebiets unter Berücksichtigung der verschiedenen Strukturverhältnisse einen erheblichen Rückstand auf? Welche Sondermaßnahmen gedenkt bei Bejahung der Frage 160 die Bundesregierung zur Aufholung dieses Rückstandes zu ergreifen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den bayerischen Grenzbetrieben wegen des fehlenden Rhein-Main-Donau-Kanals ähnliche „Als-ob-Tarife" zu gewähren, wie sie den Saarbetriebengegeben werden, weil noch kein Saar-Pfalz-Kanal existiert? Obgleich in Niederbayern ein umfangreicher Neubau von Bundesfernstraßen bisher noch nicht getätigt wurde, so ist doch das bestehende Bundesstraßennetz in diesem Raum in den letzten Jahren fast vollständig durch Voll- und Zwischenausbau von Grund auf erneuert worden. Verglichen mit anderen Gebieten in der Bundesrepublik bestehen nur noch wenige Ausbaulücken. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Ansicht, daß der Ausbau der Bundesstraßen in Niederbayern einen erheblichen Rückstand aufweist. Die Beantwortung Ihrer 2. Frage wäre damit hinfällig. Ich möchte jedoch betonen, daß die Bundesregierung den Strukturverhältnissen des Grenzlandes immer ihr besonderes Augenmerk gewidmet hat; das wird auch in den kommenden Jahren der Fall sein. Bei der Aufstellung des 1971 anlaufenden 2. Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen wird die wirtschaftliche Entwicklung besondere Beachtung finden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 16. Februar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Frage 162) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den bayerischen Grenzbetrieben wegen des fehlenden Rhein-Main-Donau-Kanals ähnliche Als-ob-Tarife zu gewähren, wie sie den Saarbetrieben gegeben werden, weil noch kein Saar-Pfalz-Kanal existiert? Nicht die Bundesregierung, sondern die Deutsche Bundesbahn räumt Als-ob-Tarife ein. Die Bundesregierung wirkt beim Zustandekommen von Als-obTarifen nur im Rahmen des gesetzlichen Tarifgenehmigungsverfahrens mit. Die Bundesbahn hat bisher Als-ob-Tarife eingeführt, um das künftige Auftreten eines im Tarifgebiet noch nicht tätigen Verkehrsträgers zu verhindern. Es handelt sich also um einen Wettbewerbstarif gegen das Wirksamwerden eines künftigen Konkurrenten. Bei dem im Bau befindlichen Rhein-Main-Donau-Kanal ist die Situation völlig anders. Das künftige Auftreten eines neuen Verkehrsträgers ist eine unvermeidliche Tatsache, die nicht durch eine Wettbewerbsmaßnahme, nämlich durch einen Als-obTarif, abgewehrt werden kann. Sie wird deshalb keinen entsprechenden Tarifvertrag stellen, und aus den gleichen Gründen sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, einen solchen Tarif zu genehmigen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 16. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Fragen 163, 164 und 165) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bevölkerung der ostbayerischen Grenzlandkreise (Passau, Wegscheid, Wolfstein, Grafenau und Regen( Rundfunksendungen aus Ostblockländern störungsfrei empfangen kann und daß der Empfang dieser Sendungen weitaus besser ist als der des für dieses Gebiet zuständigen bayerischen Rundfunks und des Deutschlandfunks? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im in Frage 163 genannten Gebiet Fernsehsendungen, die von Sendern auf dein Gebiet der CSSR ausgestrahlt werden, gut empfangen werden können, während gleichzeitig der Fernsehempfang für das 11. Programm außerordentlich störungsanfällig und damit praktisch fast unmöglich ist? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß der Einfluß östlicher Fernseh- und Rundfunksender auf Bewohner der Bundesrepublik Deutschland staatspolitisch negative Auswirkungen haben kann? Die Deutsche Bundespost ist für die Sender des Deutschlandfunks sowie des 2. und 3. Fernsehens zuständig. Hinsichtlich des Deutschlandfunks ist bekannt, daß dieses von Mittel- und Langwellensendern der Bundespost ausgestrahlte Programm während der Ta- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1968 8153 geszeit in den ostbayerischen Grenzgebieten nicht überall zufriedenstellend empfangen werden kann. Nach den Unterlagen über die Empfangsfeldstärken dieser Sender dürfte jedoch der Empfang während der Nachtstunden mit ausreichender Qualität möglich sein. Eine Verbesserung der Tagesversorgung mit dem Programm des Deutschlandfunks wird angestrebt. In den genannten Landkreisen kann das Fernsehprogramm der CSSR nur von etwa 1 v. H. der Bevölkerung gut empfangen werden. Dabei strahlt die CSSR ihre Sendungen mit einer anderen Fernsehnorm ab, die einwandfrei nur mit den dieser Norm entsprechenden Geräten empfangen werden können. Das 2. Fernsehprogramm kann in den genannten 5 Landkreisen durchschnittlich von 52 v. H. der Bevölkerung gut empfangen werden. Zur Verbesserung der Fernsehversorgung mit dem 2. Programm in den Landkreisen Regen, Grafenau, Wegscheid und Wolfstein wird der Aufbau der Fernsehfüllsender Brotjacklriegel und Freyung noch in diesem Jahr begonnen. Nach Inbetriebnahme der genannten Füllsender wird in diesen Landkreisen die Fernsehversorgung auf etwa 90 v. H. der Bevölkerung ansteigen. Nach der Einschaltung des im Aufbau befindlichen Fernsehsenders Pfarrkirchen — voraussichtlich August 1968 — wird eine Verbesserung der Fernsehversorgung im Landkreis Passau auf über 81 v. H. erwartet. Staatspolitisch negative Auswirkungen durch den Einfluß östlicher Fernseh- und Rundfunksender auf Bewohner der Bundesrepublik Deutschland werden sich auch bei einer optimalen Fernseh- und Rundfunkversorgung nicht ganz ausschließen lassen. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 15. Februar 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Korspeter (Drucksache Nachtrag zu V/2564 Frage 166, 167 und 168) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen bis zum 31, Dezember 1967 einen Antrag auf Grund der Bestimmungen des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes bei ihrem Ausgleichsamt eingereicht haben? Hat die Bundesregierung dafür Vorsorge getroffen, daß den deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen im Ausland Kenntnis gegeben wird von der Antragsmöglichkeit? Über wieviel der in Frage 166 genannten Anträge ist bis zum 31. Dezember 1967 rechtskräftig entschieden worden? Der Bundesregierung sind folgende statistische Zahlen des Bundesausgleichsamtes bekannt: Bei den Ausgleichsämtern wurden bis zum 31. 12. 1967 171 771 Anträge- auf Feststellung oder Beweissicherung nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz von natürlichen Personen gestellt. Ferner lagen bis zu diesem Zeitpunkt 212 Anträge juristischer Personen und 4 Anträge von Kirchen oder sonstigen Religionsgemeinschaften auf Durchführung eines besonderen Beweisverfahrens vor. Alle Deutschen im Ausland können sich bei der deutschen Auslandsvertretung Rat und Auskunft über den Stand der Kriegsfolgengesetzgebung und damit auch über das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz holen. Die Auslandsvertretungen verfügen über Antragsvordrucke, sind bei der Ausfüllung behilflich und leiten die Anträge an die zuständigen Ausgleichsämter weiter. Von den Anträgen natürlicher Personen waren bis 31. 12. 1967 2391 durch Gesamtbescheid 686 durch Teilbescheid positiv entschieden. 4674 Anträge wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Feststellung oder Beweissicherung nicht vorlagen. Es wird keine Statistik darüber geführt, wieviel der eingegangenen Bescheide rechtskräftig geworden sind oder in wieviel Fällen ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Über die Anträge der juristischen Personen und der Kirchen oder sonstigen Religionsgemeinschaften für ein besonderes Beweisverfahren wurde bisher noch nicht entschieden. Das Verfahren ist nach Auskunft des Bundesausgleichsamtes im Anlaufen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter!


Rede von Heinrich Franke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß aus Ihrem Hause auf eine diesbezügliche Anfrage eine mögliche Deckung aus nicht ausgegebenen Mitteln des vergangenen Jahres kurzfristig zugesagt worden ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Zugesagt sicherlich nicht, aber als möglich dargestellt. Nur hat sich inzwischen herausgestellt, daß eine Umschichtung im Rahmen des Konjunkturprogramms wahrscheinlich nicht realisierbar ist.