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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 153. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7847 A Fragestunde (Drucksache V/2527) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Mangelnder Ausbau von durch junge deutsche Wissenschaftler in Entwicklungsländern geschaffenen Positionen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7847 B Kahn-Ackermann (SPD) 7897 C Schoettle, Vizepräsident 7848 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Entscheidung des Ressortstreits über die Errichtung einer Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7848 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7848 B Frage des Abg. Dröscher: Praktiken der iranischen Regierung bei Genehmigung von Einbürgerungen . . 7848 C Frage des Abg. Porten: Notwendigkeit einer Aufstockung der verbilligten Darlehen zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden — Bearbeitung von bis zum 31. 12. 1967 eingegangenen Anträgen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7848 D Porten (CDU/CSU) . . . . . . . 7848 D Frage des Abg. Porten: Weitere Erhöhung der Mittel zur Belebung der Wirtschaftstätigkeit Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7849 A Porten (CDU/CSU) . . . . . . . 7849 B Dr. Imle (FDP) 7849 B Peters (Norden) (SPD) 7849 C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 7849 D Porsch (FDP) 7850 B Frage des Abg. Jung: Perspektivuntersuchung des Städtebauinstituts 7850 C Frage des Abg. Kubitza: Gründe für den Ausschluß der Eisenbahner von Staatsbedienstetendarlehen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 7850 C Kubitza (FDP) 7850 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1968 Fragen des Abg. Porsch: Unterschied bezüglich Wohnungsfürsorge zwischen Bundesbediensteten, z. B. Zoll und Bundeswehr Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7850 D Frage des Abg. Porsch: Gründe für die verschiedenen Ausstattungsstufen in den Bundeswehrwohnungen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 7851 B Porsch (FDP) 7851 B Frage des Abg. Geldner: Zinsverbilligte Kapitalmarktmittel für Eigentümer von Altbauten zur Modernisierung ihrer Wohnungen . . . . 7851 C Frage des Abg. Kaffka: Lübke-Dokumentation Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7851 C Kaffka (SPD) 7852 B Dorn (FDP) 7852 D Dr. Stammberger (SPD) 7853 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7853 B Dr. Rutschke (FDP) 7853 B Schoettle, Vizepräsident 7853 C Frage des Abg. Dorn: Einsichtnahme von Verfassungsschutzbehörden in AOK-Karteien Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7853 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 7853 C Genscher (FDP) . . . . . . . . 7854 A Fragen des Abg. Dorn: Angebliche Amtshilfe der Dienststellen des Bundesversicherungsamtes für die Verfassungsschutzämter — Kriterien für die rechtliche Zulässigkeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7854 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 7854 B Genscher (FDP) . . . . . . . . 7854 D Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7855 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 7855 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Begünstigung der Privatanzeigen bei der Mehrwertsteuer eine zu begrüßende, gezielte Maßnahme zugunsten der ortsgebundenen Tagespresse? . . 7855 D Frage des Abg. Kubitza: Überlegungen über Erhöhung der Fernsehgebühren Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7856 A Fragen der Abg. Frau Funcke: Einfügung von Gesetzesbestimmungen in Landesbeamtengesetze entsprechend dem § 12 des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres vom 17. 8. 1964 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7856 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 7856 C Frage des Abg. Dr. Stammberger: Begehung von Verbrechen durch Angehörige ausländischer Geheimdienste im Gebiet der Bundesrepublik Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7856 D Dr. Stammberger (SPD) 7857 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 7857 A Dr. Marx (Kaiserlautern) (CDU/CSU) 7857 B Fragen des Abg. Flämig: Bemühungen um Erleichterung des Erlernens der deutschen Schriftsprache durch Einführung der gemäßigten Kleinschreibung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7857 C Flämig (SPD) . . . . . . . . . 7857 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 7858 A Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . . 7858 B Frage des Abg. Geldner: Ansteigen der Zahl der Sozialhilfeempfänger 1966 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7858 C Geldner (FDP) . . . . . . . . 7858 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ergebnisse der Anwendung der Sonderregelung des Mehrwertsteuergesetzes für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 60 000 DM Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7859 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7859 A Becker (CDU/CSU) . . . . . . . 7859 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 7860 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1968 III Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Entschädigung der Gemeinde Schwarzach (Lkr. Bühl/Baden) wegen Truppenschadens Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7860 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 7860 C Abgabe von Erklärungen nach § 36 GO Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 7860 D Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7860 D Genscher (FDP) . . . . . . . . 7861 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 (Wohnungszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2553) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7861 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Bundeswasserstraßengesetz (Drucksache V/2554) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7862 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/2555) Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7862 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 7862 D Nächste Sitzung 7862 D Anlagen 7863 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1968 7847 153. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 9. 2. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Bading * 8. 2. Behrendt * 8. 2. Dr. Besold 10. 2. Beuster 10. 2. Böhm 10. 2. Brünen 10. 2. Dr. Bucher 8. 2. Buchstaller 31. 3. Deringer * 8. 2. Dichgans * 8. 2. Eckerland 15. 2. Frau Dr. Elsner * 8. 2. Erpenbeck 10. 2. Frehsee 29. 2. Dr. Frey 15. 2. Gscheidle 8. 2. Haase (Kellinghusen) 10. 2. Hamacher 6. 4. Hölzle 29. 2. Illerhaus * 8. 2. Frau Klee 10. 2. Frau Korspeter 9. 2. Krammig 10. 2. Kriedemann * 8. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 2. Kunze 1. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 9. 2. Langebeck 12. 2. Lenz (Brühl) 29. 2. Lenze (Attendorn) 10. 2. Liedtke 10. 2. Dr. Löhr 9. 2. Lücker (München) * 8. 2. Maucher 10. 2. Mauk * 8. 2. Frau Meermann 12. 2. Dr. Mende 8. 2. Dr. von Merkatz 17. 2. Michels 8. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Müller (Aachen-Land) * 8. 2. Müller (Worms) 10. 2. Nellen 9. 2. Neumann (Berlin) 10. 2. Dr. Prassler 29. 2. Rasner 16. 2. Riedel (Frankfurt) * 8. 2. Schmidhuber 10. 2. Dr. Schulz (Berlin) 10. 2. Dr. Starke (Franken) * 8. 2. Frau Wessel 10. 2. Dr. Wilhelmi 10. 2. Fran Dr. Wolf 29. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Bei der Auseinandersetzung um die Frage, ob im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft alle Möglichkeiten bezüglich der Kooperation auf dem Gebiete der Wissenschaftspolitik genutzt sind, müssen wir davon ausgehen, daß in den Römischen Verträgen dieses Gebiet mit Ausnahme des Teilgebiets der Kernenergie — Eurotam — nicht erwähnt bzw. nicht durch die Verträge gedeckt ist. Erst die Entwicklung führte zwangsläufig dazu, daß die Gemeinschaft dieses Gebiet aufgreifen mußte, da die Interdependenz von Wissenschaft und Wirtschaft so groß geworden ist, daß eine Trennung oder Ausklammerung aus der Wirtschaftsgemeinschaft unmöglich schien. Damit wurden wissenschaftliche Forschung und Technologie auch - das ist keine unwesentliche Feststellung -- zu einem Element des Vertrages; einem Element, das übrigens bei der Fusion der Verträge berücksichtigt werden muß. Hier ist der Ansatzpunkt zu einer Weiterentwicklung der Gemeinschaft gegeben, die geradezu zu einem Markstein in der Geschichte der EWG werden könnte. In der Erkenntnis und Erfahrung dieser inneren Abhängigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft wurde angeregt, daß die Gemeinschaft Maßnahmen ergreifen sollte. Am 25. Juli 1963 richtete die Europäische Kommission eine Empfehlung an den Ministerrat, sich mit Fragen der Wissenschaft und Technologie zu befassen bzw. sich mit wissenschaftlichen Fragen und ihrer Auswirkung auf wirtschaftlichem Gebiet zu beschäftigen. 1965 gewann diese Arbeit profilierte Züge. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Arbeitsgruppe für diese Fragen geschaffen, die sogenannte ,,Maréchalgruppe" für wissenschaftliche und technische Forschung innerhalb des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik der EWG. Das Profil wurde noch deutlicher mit der Schaffung einer eigenen Generaldirektion „Wissenschaftliche Forschung" im Rahmen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Damit wurden die Aufgaben irgendwie institutionalisiert. Schließlich erinnere ich an die Beschlüsse des Ministerrates der Sechs vom 31. Oktober 1967. In diesen Beschlüssen wird die Maréchalgruppe aufgefordert, nach Mitteln und Wegen zu suchen, Drittländer an den Aktionen und der Zusammenarbeit der Sechs zu beteiligen. Dieser chronologische Aufriß dürfte ausdrücken, daß im Rahmen der EWG eine Menge getan wurde. Dennoch könnte eine Menge gefragt werden, z. B. ob genügend zur Beschleunigung der Arbeit in den Expertenausschüssen und den Ad-hoc-Arbeitsgruppen geschehen ist. Hier sollten alle Regierungen, auch die Bundesregierung, Gewissenserforschung anstellen, ob sie selbst ihren Teil beigetragen ha- 7864 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1968 ben, ob sie selbst alle Möglichkeiten genutzt haben. Man sollte auch die Frage stellen, ob nicht eine gewisse Zähflüssigkeit in den nationalen Bürokratien häufig Widerstand in der Entwicklung bietet. Die Regierung sollte deswegen im Rahmen der nationalen Bürokratie sicherstellen, dab die Gemeinschaftspolitik zügig und rationell durchgeführt wird. Wir brauchen den Beamten mit. dem europäischen Sensus, anders ausgedrückt, es gibt sicherlich ein Problem des europäischen Beamten. Die Organe der Gemeinschaft auf dem Gebiete der Wissenschafts- und Forschungspolitik ich erinnere an die sieben Unterausschüsse der Arbeitsgruppe Maréchal — muten noch sehr rudimentär an. Sie müssen schnellstens weiterentwickelt werden und zu wirksamen Konsultativorganen werden. Es wäre zu überlegen, inwieweit der beratende Ausschuß für Kernenergieforschung — entstanden im Rahmen von EURATOM — nicht als Modell für die Einsetzung ähnlicher Ausschüsse auf anderen Forschungsgebieten dienen könnte. Man könnte z. B. daran denken, die sieben Unterausschüsse der Gruppe Maréchal in dieser Weise auszubauen. Wir stellen also fest, daß viel getan ist, jedoch noch eine Menge zu tun bleibt. Wenn wir uns nun die Frage stellen, ob die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Großbritannien auf wissenschaftlichem Gebiete schon vor dessen Beitritt zur EWG für zweckmäßig hält, werfen wir eine Frage von höchster politischer Brisanz auf. Vor der Beratenden Versammlung des Europarates brachte ich zum Ausdruck, daß die Debatte darüber sozusagen in das Nervenzentrum der europäischen Politik führt. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiete von Wissenschaft und Forschung auf europäischem Gebiet ist in mancher Hinsicht schon eine Realität. Sie drückt sich aus in Institutionen wie ELDO, ESRO, GETS, CERN, auch OECD auf bilateraler bzw. multilateraler Ebene. Darum geht es aber in dieser Frage nicht. Ich bin überzeugt, daß Großbritannien, das ja in diesen genannten Organisationen schon mitarbeitet, jede zukünftige europäische Zusammenarbeit außerhalb der Sechs als eine unzulängliche und unbefriedigende politische Ersatzlösung ansieht. Was können wir tun, um eine Zusammenarbeit mit der EWG herbeizuführen? Es ist ein legitimes Unterfangen, Untersuchungen darüber anzustellen, welche Bedeutung dem Beitritt Großbritanniens in dieser Frage beizumessen ist. Die OECD gibt darüber klare Auskunft. Ihren Dokumenten sind folgende statistische Angaben zu entnehmen: Das Potential des Vereinigten Königreiches (der finanzielle Aufwand Großbritanniens) erreichte 63 v. H. des Aufwandes aller EWG-Länder zusammen. Im gleichen Jahr, 1963, erreichte die Zahl der britischen Forscher 59 v. H. des gesamten Forschungspersonals der EWG. Eine Zusammenlegung der Mittel der Sechs und der Mittel des Vereinigten Königreiches würde der Gemeinschaft ohne Zweifel eine festere Grundlage für die Durchführung einer Politik der , technologischen Entwicklung verschaffen. Damit wäre zwar der Abstand zwischen Europa und den Vereinigten Staaten, der sich von 3 : 1 auf 2 : 1 vermindern würde, nicht beseitigt, aber nicht unwesentlich verringert, und es wäre der Gefahr entgegengetreten, daß zumindest der Abstand sich noch weiter vertiefen würde. Entscheidend ist letzten Endes allerdings, daß die erweiterte Zusammenarbeit in der Lage wäre, eine gemeinsame Politik im Bereich der Wissenschaft und Technologie festzulegen. Es steht jedenfalls fest, daß nur in einer erweiterten Gemeinschaft die Sechs in der Lage sind, auf einigen Gebieten eine anerkannte internationale Größenordnung zu erreichen. Von diesem Gesichtspunkt aus ist der britische Beitrag geradezu unerläßlich bzw. unentbehrlich. Die OECD-Aufstellung ergibt schlüssig, daß Europa nur in der Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der Gemeinschaft die internationale Bedeutung gewinnen kann, die es anstrebt und die ihm gebührt. Wie können wir nun praktisch Großbritannien im Rahmen der Verträge — darauf kommt es an — an der Wissenschaftspolitik der Gemeinschaft beteiligen? Dabei denke ich daran, daß mit der Maréchalgruppe aus sachlicher Notwendigkeit heraus die Gemeinschaft ein Tor aufgestoßen hat, das Außenstehenden die Möglichkeit gibt, im Rahmen der Gemeinschaft ein Gelände zu betreten, das vertraglich nicht erfaßt ist, sozusagen vertragsfreies Gebiet darstellt. Hier liegt die ganz große Chance der Weiterentwicklung. An dieser Stelle wird ein neues Element eingefügt, das bei der Fusion der Verträge eine Rolle spielen muß. Sie könnte ein Markstein der Geschichte der EWG werden, wie ich an anderer Stelle bereits sagte. Sollte Großbritannien bereit sein, durch dieses Tor zu gehen, dann hätten wir es geschafft, eine Defacto-Lösung zu finden. Es wäre eine neue europäische Tatsache entstanden, die — wie gesagt — für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung sein kann. An dieser Stelle möchte ich allerdings betonen, daß die Gemeinschaft als europäische Zelle bzw. als europäischer Kern in keiner Weise in Frage gestellt werden darf. Sollte jemand auf den Gedanken kommen, neben der bestehenden Kerngemeinschaft eine neue selbständige europäische wissenschaftliche und technologische Gemeinschaft zu gründen, so müßte man diese Überlegungen zurückweisen. Sie wären unlogisch und unzeitgemäß zu einem Zeitpunkt, in dem die Fusionen bestehender Gemeinschaften zielbewußt unternommen werden. Die Bildung einer europäischen wissenschaftlichen und technologischen Gemeinschaft kann sich nur im Wege der Weiterentwicklung der bestehenden Gemeinschaft vollziehen. Unser Grundsatz muß lauten, bei aller Flexibilität und dem notwendigen Pragmatismus Bestehendes nicht zu zerstören. Weiter- und Fortentwicklung muß den Vorrang haben vor dem Bestreben, Neues zu schaffen, das notwendig den Keim der Schwächung, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1968 7865 ja der Desintegration gewachsener Einrichtungen in sich trüge. Ich möchte noch einmal betonen, daß im Interesse Europas die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Großbritannien im Rahmen der EWG notwendig ist. Wir sollten deswegen alles daran setzen, Großbritannien und andere interessierte Länder selbstverständlich jetzt schon innerhalb der Grenzen der Gemeinschaft anzusiedeln, da, wo die Türe vertraglich offensteht, wo ein Feld sich ausdehnt, das in den Römischen Verträgen nicht erwähnt ist, dessen Nutzung durch keine vertragsrechtliche Regelung festgelegt ist. Für eine wirksame, fruchtbare, erfolgreiche europäische Wirtschaftspolitik bietet sich eine solche Lösung geradezu an. Eine Weiterentwicklung der Gemeinschaft ergibt sich geradezu naturgesetzlich. Oberstes Ziel unserer politischen Bemühungen bleibt natürlich nach wie vor ein politisch geeintes Europa mit einer gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik, ein Europa, das eine Macht darstellt, die auch in der Lage ist, die vielschichtigen wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen gerecht zu ordnen, zu verwalten und zu fördern. Bis zu diesem Zeitpunkt aber sollten wir die Wissenschaftspolitik als ein wirksames Instrument der Außenpolitik und als Element einer organischen Weiterentwicklung aus dem Kern der Gemeinschaft der Sechs zu einem großen erweiterten Europa mit Energie und Weitblick nutzen. Als Kristallisationskern muß die Gemeinschaft erhalten bleiben, weil nur eine stabile und intakte Gemeinschaft ein starkes Europa im erweiterten Rahmen garantiert. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 25. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache V/2492 Frage 44) : Welche Malinahmen gedenkt die Bundesregierung auf die von dem Inpekteur der Bundesmarine kürzlich im Fernsehen ausgesprochene Feststellung zu unternehmen, daß es der Bundesmarine an Watten und Ausrüstungen fehle, um den von der NATO erteilten Verteidigungsauftrag ire Ernstfall voll zu erfüllen? Der Inspekteur der Marine hat in der angesprochenen Sendung des Zweiten deutschen Fernsehens nicht gesagt, daß es der Marine an Waffen und Ausrüstung fehle; er hat vielmehr ausgeführt, daß ein beträchtlicher Nachholbedarf hinsichtlich der Modernisierung der Marine bestehe, der gedeckt werden müsse, wenn die Erfüllung des Auftrages in der Zukunft nicht in Frage gestellt werden soll. So müssen die Schiffe, Boote und Flugzeuge, die ihre normale Lebenszeit erfüllt haben, durch Neubauten ersetzt werden sowie vorhandene, nicht mehr den Anforderungen genügende Waffensysteme durch Einbau neuentwickelter Waffen- und Bordausrüstungen dem technischen Stand des potentiellen Gegners angepaßt werden. Die Modernisierung der Einsatzmittel der Marine kann allein schon wegen der damit verbundenen hohen Kosten nur schrittweise vollzogen werden. Über Maßnahmen im einzelnen wird das Bundesministerium der Verteidigung dem Verteidigungsausschuß vortragen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die für Donnerstag, den 25. Januar 1968, anberaumte Sitzung des Verteidigungsausschusses.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Ernst Benda


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Ich wäre Ihnen doch dankbar, Herr Kollege Dorn, wenn Sie mir Gelegenheit geben würden, die beiden weiteren Fragen



      Parlamentarischer Staatssekretär Benda

      (tuf diese Seite der Angelegenheit dann einzugehen. Vielleicht ist das doch zweckmäßiger. Herr Genscher! Herr Staatssekretär, wie soll bei diesem Verfahren dem besonderen Geheimnisschutz der Reichsversicherungsordnung für das Verbot der Erteilung von Auskünften über Krankheiten Rechnung getragen werden? Herr Kollege Genscher, auch hierzu habe ich die Absicht, mich bei den Fragen 18 und 19 zu äußern, und sobald mir von dem Herrn Fragesteller dazu die Möglichkeit gegeben wird, will ich gern versuchen, Ihre Frage mit zu beantworten. Offenbar sind wir bereits an dem Punkt angelangt. Bitte schön, Herr Staatssekretär. Ich rufe die Fragen 18 und 19 auf: Auf welche Rechtsgrundlage kann sich eine angebliche Anordnung des Bundesversicherungsamtes des Inhalts stützen, daß „alle seiner Aufsicht unterstehenden Dienststellen verpflichtet sind, den Ämtern für Verfassungsschutz in rechtlich zulässigem Maße Auskünfte im Wege der Amtshilfe zu erteilen"? Welche Kriterien gelten für die rechtliche Zulässigkeit im Sinne der Frage? Ich darf davon ausgehen, Herr Kollege, daß ich jetzt also beide Fragen zusammen beantworten darf. Ich tue das wie folgt: Nach Art. 35 des Grundgesetzes sind alle Behörden des Bundes und der Länder verpflichtet, sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe zu gewähren. Die Ämter für Verfassungsschutz sind auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages hierzu ebenso verpflichtet und berechtigt wie jede andere Behörde. Die Auskunftspflicht der Sozialversicherungsträger ist in der Reichsversicherungsordnung — § 116 — festgelegt. Sie ist eingeschränkt durch besondere Schweigegebote — §§ 141, 142 der Reichsversicherungsordnung —, welche Betriebsgeheimnisse oder Krankheiten betreffen. Auskünfte über Tatsachen, die der Schweigepflicht der Versicherungsträger unterliegen, dürfen auch nicht an die Verfassungsschutzbehörden weitergegeben werden. Diese Rechtslage wurde seitens der Bundesministerien des Innern und für Arbeit und Sozialordnung im letzten Jahr noch einmal klargestellt. Es besteht kein Anlaß, hiervon abzuweichen. Herr Dorn! Herr Staatssekretär, wie bringen Sie diese Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, aus der ich folgenden Satz zitieren darf: Aus Artikel :35 tolgt aber keine unbedingte Pflicht zur Rechtsund Amtshilfe. Sinn der Vorschrift ist lediglich, klarzustellen, daß weder die Zugehörigkeit einer Behörde zu einem anderen deutschen Staatsapparat noch das Fehlen einer besonderen gesetzlichen Bestimmung die Verweigerung der Rechtsund Amtshilfe rechtfertigt. Dagegen bleibt es der ersuchten Behörde unbenommen, zu prüfen, ob sie selbst zur Vornahme von Amtshandlungen der ersuchten Art allgemein befugt ist und ob die ersuchende Behörde eine Hilfeleistung dieser Art im allgemeinen beanspruchen kann. Ich hatte mir soeben schon erlaubt, darauf hinzuweisen, daß die Rechtsgrundlage ja nicht allein Art. 35 des Grundgesetzes, sondern auch § 116 der Reichsversicherungsordnung ist, und Rechte und Pflichten der AOK wie jeder anderen Behörde ergeben sich, wie ich glaube, sehr klar aus den von mir erwähnten rechtlichen Bestimmungen. Herr Dorn! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir vielmehr der Meinung, daß die beiden Paragraphen 115 und 116 der Reichsversicherungsordnung nur Amtshilfe in Angelegenheiten der Sozialversicherung zulassen und daß die hier angesprochene Amtshilfe außerhalb der beiden Paragraphen liegt? Die Rechtsfrage, auf die Sie sich beziehen, ist vor etwa einem Jahr sehr eingehend zwischen allen beteiligten Behörden, insbesondere seitens des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, erörtert worden. Die Erörterung und Prüfung haben genau das Ergebnis gehabt, das ich hier skizziert habe. Herr Genscher! Herr Staatssekretär, selbst unterstellt, daß eine solche Rechtshilfepflicht bestehen sollte: wie soll dann bei der Durchführung dem besonderen Geheimnisschutz, der sich aus § 141 der Reichsversicherungsordnung ergibt und der praktisch auf dem Hintergrund der ärztlichen Schweigepflicht gesehen werden muß, Rechnung getragen werden? Herr Kollege Genscher, zu diesen Fragen, soweit sie im Bereich des Landes Schleswig-Holstein Anlaß zu konkreten Erörterungen gegeben haben, hat sich der Herr Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in der PresParlamentarischer Staatssekretär Benda sekonferenz, die ich erwähnt habe, und in der Zwischenzeit, glaube ich, auch vor dem schleswig-holsteinischen Landtag geäußert. Dabei hat der Herr Innenminister von Schleswig-Holstein klargestellt, daß die Formulare der Allgemeinen Ortskrankenkasse, um die es sich handelt, überhaupt keine Auskunft über diejenigen Dinge geben und geben können, auf die sich Ihre Frage bezieht, nämlich insbesondere über Krankheiten, weil sie auf diesen Formularen gar nicht enthalten sind. Bereits vom Faktischen her ist daher eine Einsicht in diese Umstände ausgeschlossen. Herr Genscher! Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie meine Meinung teilen, daß auch bei Unterstellung einer Pflichtzur Rechtshilfe eine Auskunft über Krankheiten und Gebrechen im Sinne von § 141 der Reichsversicherungsordnung nicht erteilt werden dürfte? Ja, das habe ich bereits gesagt, Herr Kollege Genscher; ich darf das noch einmal wiederholen, Die Auskunftspflicht ist durch besondere Schweigegebote eingeschränkt. Ich habe die Paragraphen bezeichnet: 141 und 142 Reichsversicherungsordnung. Diese Schweigegebote betreffen Betriebsgeheimnisse und Krankheiten. Ich nehme an, das ist genau der Punkt, den Sie meinen. Herr Geiger! Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir übereinstimmen, daß diese Art von Auskunftserteilung den Rahmen der Amtsund Rechtshilfe nach der Reichsversicherungsordnung sprengt, wenn in einer kleinen Krankenkasse allein acht Kriminalbeamte erscheinen, um Auskunft zu erhalten? Herr Kollege, darf ich dazu noch ein allgemeines Wort sagen. Es hat sowohl in dem Landtag von Schleswig-Holstein als auch bei anderer Gelegenheit Veranlassung bestanden, sich mit den Rechten und Pflichten der Landesämter für Verfassungsschutz zu beschäftigen. Zur Stunde beraten die Herren Innenminister der Länder u. a. über eben diese Frage. Ich darf doch darauf aufmerksam machen, daß alle Herren Innenminister in voller Übereinstimmung mit dem Bundesminister des Innern von folgender Auffassung ich zitiere das mit den Worten des Herrn Innenministers von Schleswig-Holstein, Herrn Minister Schlegelberger — ausgehen: Wer ernsthaft glaubt, der Verfassungsschutz könne seine gesetzliche Aufgabe ausschließlich durch Auswertung der allgemein zugänglichen Publikationsmittel erfüllen, der beweist damit schon ein erhebliches Maß an Naivität. Ich glaube, daß dieses Ihre Frage beantwortet. Herr Geiger! Herr Staatssekretär, besteht begründete Annahme, daß die Verfassungsverletzer ausgerechnet zu einem Großteil bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen zu finden sind, weil sich Ihre Anordnung nur auf diese bezieht? Herr Kollege Geiger, das ist überhaupt nicht das Problem. Ich würde doch vorschlagen, die Fragen, die Sie damit anschneiden, in dem von diesem Hause dafür geschaffenen besonderen Gremium, nämlich dem Vertrauensmännergremium, das sich laufend mit diesen Dingen beschäftigt, im einzelnen zu erörtern. Eine Diskussion dieser Frage hier im Rahmen einer Fragestunde scheint mir aus einer Reihe von Gründen sehr unzweckmäßig zu sein. Herr Ott! Herr Staatssekretär, sind irgendwelche Beweise dafür vorhanden, daß sich staatsgefährdende Elemente nicht bei den Ortskrankenkassen versichern? Ich nehme an, Herr Kollege Ott, daß dies mehr eine Meinungsäußerung als ein Frage war. Ich darf mir einen Kommentar ersparen. Man kann es auch so herum machen. Frage 20 stellt der Abgeordnete Dr. Schulze-Vorberg: Würde die Bundesregierung in der Begünstigung der Privatanzeigen bei der Mehrwertsteuer eine zu begrüßende, gezielte Maßnahme zugunsten der ortsgebundenen Tagespresse sehen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 7. Februar 1968 lautet: Die Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschafllichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland Die Pressekommision hat diesen Vorschlag wie folgt begründet: „Die Senkung auf den halben Satz ist erforderlich, um eine durch die Weiterwätzung der Mehrwertsteuer unvermeidliche Preiserhöhung bei den Anzeigengruppen zu vermeiden, die Privatkunden als Auftraggeber haben In ihrer Stellungnahme zu den Empfehlungen der Pressekommission „Die Bundesregierung hat erhebliche Bedenken, dem Bundestag im gegenwärtigen Zeitpunkt eine weitere Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, dazu noch in einem verhältnismäßig unbedeutenden Punkt, vorzuschlagen. Sie ist jedoch bereit, bei einer späteren Anderung des Mehrwertsteuer-gesetzes zu prüfen, ob die jetzigen Empfehlungen der Pressekommission berücksichtigt werden können. Dabei wird zu entscheiden sein, cb die besonderen Belange der Presse Vizepräsident Schoettle eine unterschiedliche Behandlung der Werbeleistungen der Presse einerseits, der übrigen Werbeträger andererseits rechtfertigen. Die Bundesregierung wird bis dahin auch prüfen, in welchem Umfange eine derartige Maßnahme, soweit mit ihr echte Steuervorteile verbunden sind Die Bundesregierung hält an dieser Auffassung fest. Frage 21 stellt der Abgeordnete Kubitza: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rundfunkanstalten Überlegungen darüber anstellen, zur Deckung der Sonderausgaben für die Olympischen Spiele 1972 in München die Fernsehgebühren zu erhöhen? Bitte, Herr Staatssekretär! Die Rundfunkanstalten des Landesrechts fordern seit längerer Zeit höhere Gebühren. Sie begründen diese Forderung u. a. mit den Kosten, die ihnen durch die Übertragung der Olympischen Spiele 1972 entstehen würden. Soweit mir bekannt ist, haben die Rundfunkanstalten aber nicht eine allgemeine Erhöhung der Fernsehgebühr im Auge; ihnen schwebt vielmehr eine höhere Tonrundfunkund eine besondere Farbfernsehgebühr vor. Keine weitere Frage mehr? — Dann kommen wir zur Frage 22 der Abgeordneten Frau Funcke: In welchen Landesbeamtengesetzen fehlt eine Gesetzesbestimmung, die dem § 12 des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964 Wenn Frau Kollegin Funcke damit einverstanden ist, würde ich gern die Fragen 22 und 23 zusammen beantworten. Sie kann nicht gefragt werden. Aber Herr Kubitza ist sicher einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage 23 der Abgeordneten Frau Funcke auf: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Aufnahme entsprechender Bestimmungen aus dem in Frage 22 erwähnten Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres in alle Länderbeamtengesetze zu erreichen, gegebenenfalls durch eine Bestimmung im Beamtenrechtsrahmengesetz? In den Landesbeamtengesetzen der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein fehlt eine entsprechende Gesetzesbestimmung. Es kann aber damit gerechnet werden, daß auch diese Länder dem Beispiel der übrigen Länder folgen und ihre Beamtengesetze entsprechend ergänzen werden. Zur Frage einer rahmenrechtlichen Vorschrift darf ich bemerken, daß der Ausschuß für Familienund Jugendfragen des Deutschen Bundestages auf eine rahmenrechtliche Bindung der Länder ausdrücklich verzichtet hat, obwohl der Initiativgesetzentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres eine entsprechende Bindung vorgesehen hatte. Herr Kubitza! Aus welchen Gründen haben die Länder diese Regelung noch nicht vorgenommen? Es ist eine Unterlassung, die eigentlich keine besonders erkennbaren Gründe hat, Herr Kollege. Die meisten anderen Länder haben es mittlerweile gemacht. Es scheint mir mehr eine Zeitfrage zu sein, daß die betreffenden Länder dazu noch nicht gekommen sind, als irgendein anderer Standpunkt in der Sache selbst. In welcher Weise wird ,das durch Sie veranlaßt, und wann kann man mit einer Regelung rechnen? Wir haben natürlich nur indirekte Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Gesetzgebung der Länder, sind aber gerne bereit, die betreffenden Länder noch einmal auf den Wunsch hinzuweisen, daß sie auch entsprechende Bestimmungen aufnehmen mögen. Frage 24 stellt der Abgeordnete Dr. Stammberger: Welche Verbrechen wurden von Angehörigen ausländischer Geheimdienste bisher mit Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen? Herr Staatssekretär, bitte! Bei meiner Antwort, Herr Kollege Dr. Stammberger, gehe ich davon aus, daß unter den Begriff der Verbrechen ausländischer Nachrichtendienste im Sinne Ihrer Frage nicht die unter Strafe gestellte nachrichtendienstliche Tätigkeit als solche, sondern nur die darüber hinaus von den Geheimdiensten begangenen Verbrechen — diese im weitesten Sinne — zu verstehen sind, etwa Mord, Verschleppung usw. Dann darf ich Sie, Herr Kollege Dr. Stammberger, vielleicht auf die Drucksache V/2046 aufmerksam machen. Das war die Beantwortung der Frage einer Reihe von Kollegen dieses Hauses nach Fällen besonders schwerer Verletzung der Gastpflichten durch Ausländer in der Bundesrepublik. In dieser Aufstellung — ich habe hier die Nummern der einzelnen Fälle; aber die brauche ich jetzt wohl nicht. vorzulesen — sind diese besonders schweren Fälle im einzelnen mit allen erforderlichen Angaben bezeichnet. Ich darf Sie vielleicht auf diese schriftlich gegebene Antwort in der entsprechenden Drucksache verweisen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 153, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1968 7857 Herr Dr. Stammberger! Herr Staatssekretär, wie weit sind die gemeinsamen Überlegungen des Innenund des Justizministeriums gediehen, hier zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, um der mißbräuchlichen Benutzung des Gastrechts einen Riegel vorzuschieben? Die Überlegungen sind noch im Gange. Ich kann Ihnen zur Zeit noch kein endgültiges Ergebnis vortragen, hoffe aber, daß in sehr naher Zukunft mit einer Vorlage an das Bundeskabinett und einem entsprechenden Beschluß gerechnet werden kann. Herr Dr. Becher! Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen: Sind in diesem Verzeichnis auch Fälle wie der des Ukrainers Bandera enthalten, der vom sowjetischen Geheimdienst in München ermordet wurde, und ist darin auch auf die Tätigkeit jugoslawischer Geheimdienste verwiesen, die sich laut Gerichtsfall „Goreta" ebenfalls an Mordaktionen oder der Vorbereitung von Mordaktionen beteiligt haben? Herr Kollege Becher, in der Tat betrifft bereits die erste Ziffer den Komplex, auf den Ihre Frage abzielt. Diese Fälle sind, soweit sie unter die hier vorgenommene Begriffsbestimmung fallen, in der Aufstellung enthalten. Herr Dr. Marx! Herr Staatssekretär, darf ich in Ergänzung der Frage des Kollegen Stammberger fragen, ob Sie auch die Verbrechen, die von deutschen Staatsbürgern im Auftrag fremder Geheimdienste begangen worden sind, einbeziehen? Die seinerzeit gestellte Frage der Gruppe von Kollegen aus diesem Hause bezog sich auf Fälle der Verletzung von Gastpflichten durch Ausländer, so daß also entsprechende Fälle, wie Sie sie meinen, in dieser Aufstellung nicht enthalten sind. Es ist aber eine Frage, die gern aufgenommen werden kann, ob man entsprechende Fälle auch erfassen sollte und vielleicht dem Hohen Hause mitteilen sollte. Herr Dr. Marx! Herr Staatssekretär, ich möchte Sie darum bitten und anregen, auch mittlerweile entstandene Fälle in eine neue, der Öffentlichkeit vorzulegende Liste mit aufzunehmen. Die beiden nächsten Fragen, die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Flämig, können wohl zusammen beantwortet werden: was hält die Bundesregierung von Bemühungen, das Erlernen der deutschen Schriftsprache dadurch zu erleichtern, daß im (lutschen Sprachraum die gemäßigte Kleinschreibung eingeführt wird? Welche Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesländer befassen sich mit dem in Frage 25 erwähnten Problem? Herr Staatssekretär, bitte! Die Bemühungen um eine Rechtschreibreform haben sich besonders mit dem umstrittenen Problem der Großund Kleinschreibung befaßt. Wie noch erinnerlich sein wird, hatte der Bundesminister des Innern gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder den „Arbeitskreis für Rechtschreibregelung" berufen, der sich aus Wissenschaftlern und sachkundigen Männern der Praxis zusammensetzt. Dieser Arbeitskreis hat in seinen sogenannten Wiesbadener Empfehlungen vom 15. Oktober 1958 zur Großund Kleinschreibung empfohlen, daß die jetzige Großschreibung der Hauptwörter durch die gemäßigte Kleinschreibung ersetzt werden soll. Danach werden künftig nur noch groß geschrieben Satzanfänge, Eigennamen, Anredefürwörter und gewisse fachsprachliche Abkürzungen. Wichtigste Voraussetzung für die Durchführung einer Rechtschreibreform ist aber die Einheitlichkeit für den deutschen Sprachraum. Der Arbeitskreis hat deshalb nach Verkündung der Empfehlung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und der Kultusministerkonferenz Bemühungen eingeleitet, die Schweiz, Osterreich und die SBZ für diese Empfehlung zu gewinnen. Leider war der Erfolg vorerst versagt, denn in Osterreich und der Schweiz konnten sich die dort gebildeten Fachgremien nicht mit der erforderlichen Mehrheit zur Annahme der Empfehlung entschließen. Die Verbindungen zwischen den Fachleuten des ganzen deutschen Sprachraumes bleiben jedoch aufrechterhalten, und die Bemühungen gehen weiter mit dem Ziel, wenigstens zu einer einheitlichen Minimallösung für die Rechtschreibreform zu kommen. Herr Flämig! Herr Staatssekretär, nach dem, was Sie eben ausgeführt haben, besteht also in absehbarer Zeit keine Chance, zu einer gemäßigten Kleinschreibung im deutschen Sprachgebrauch zu kommen? Es ist die Frage, wie man „in absehbarer Zeit" definiert. Aber für die nähere Zukunft, wenn ich so sagen darf, sehe ich Parlamentarischer Staatssekretär Benda in der Tat keine sehr große Aussichten, zu einem Erfolg zu gelangen. Herr Flämig! Herr Staatssekretär, wenn auch die Großund Kleinschreibung nicht gerade der schrecklichste der Schrecken der deutschen Sprache ist, würden Sie mit mir übereinstimmen, daß die Einführung der gemäßigten Kleinschreibung durchaus auch in Richtung der Bemühungen läge, die die Bundesregierung kürzlich verkündet hat, nämlich daß sie der deutschen Sprache ihre Schrecken nehmen würde? Ich stimme mit Ihnen durchaus überein, Herr Kollege Flämig. Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß nach den Vorschlägen des Kollegen Flämig die Große Koalition künftig klein geschrieben werden müßte? (Heiterkeit. — Zurufe von der Mitte: Das ist ein Kalauer! — Das ist Karneval!)


    Rede von Erwin Schoettle
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)