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    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 7773 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Illerhaus, Auge und Dr. Erhard . . 7773 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7773 B Fragestunde (Drucksachen V/2527, V/2533) Fragen des Abg. Weigl: Angebliche Vermittlung arbeitsloser Bauarbeiter aus Ostbayern in Ballungsräume 7774 A Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wortlaut der Ausführungen des Bundesaußenministers zum deutsch-französischen Verhältnis beim Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg in Ravensburg . . . . . . Brandt, Bundesminister 7774 D Ertl (FDP) . . . . . . 7775 C, 7777 B Ott (CDU/CSU) 7775 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7776 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 7776 C, 7777 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . 7776 D Dorn (FDP) 7776 D Blumenfeld (CDU/CSU) 7777 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Verursachung von Verkehrsunfällen durch unter dem Verdacht schwerer Erkrankungen stehende Personen — Ärztliche Schweigepflicht — Rechtliche Möglichkeiten . . . Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 7777 C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7777 D Frage des Abg. Kubitza: Chancen der internationalen Jugendbegegnung Dr. Heck, Bundesminister . . . . . 7778 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 7778 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7778 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Vorschlag der WEU betr. Schaffung einer Organisation für die Entwicklung der Länder des Nahen Ostens Dr. Hein, Staatssekretär . . . . . 7778 D Dr. Rutschke, (FDP) 7779 B Frage des Abg. Bäuerle: Einseitige Bereitstellung von Finanzmitteln für meist kreisfreie Städte . . Schmücker, Bundesminister . . . 7779 C Bäuerle (SPD) 7779 D Baier (CDU/CSU) 7779 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1968 Frage des Abg. Bäuerle: Bereitstellung weiterer Mittel 1968 Schmücker, Bundesminister . . . . 7780 B Frage des Abg. Bäuerle: Gerechtere Verteilung der Mittel zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden Schmücker, Bundesminister 7780 C Bäuerle (SPD) 7780 C Frage des Abg. Dr. Stammberger: Kenntnis des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt am 18. 1. 1968 von der Reise mehrerer Agenten des südkoreanischen CIA in die Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7780 D Dr. Stammberger (SPD) 7781 A Frage des Abg. Flämig: Zuschüsse für interkommunale Partner- schaften und Schüleraustausche Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7781 B Flämig (SPD) 7781 B Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Empfehlung 160 der Versammlung der WEU für Maßnahmen zur Sicherstellung normaler Öl- und Gasversorgung auch in Krisenzeiten Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7781 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 7782 B Frage des Abg. Draeger: Einrichtung eines internationalen Registers zwecks Eintragung aller Lieferungen von Waffen und Rüstungsmaterial in die Länder des Nahen Ostens Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7782 C Draeger (CDU/CSU) . . . . . . 7782 D Frage des Abg. Baier: Aussiedlung von Deutschen aus Rumänien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7783 A Baier (CDU/CSU) . . . 7783 B, 7784 D Dr. Hudak (CDU/CSU) 7783 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 7783 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7784 A Kiep (CDU/CSU) 7784 B Illerhaus (CDU/CSU) . . 7784 B, 7785 B Rehs (SPD) 7784 D Ertl {FDP) 7785 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7785 C Kahn-Ackermann (SPD) 7786 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Strafverfahrensrecht Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . . 7786 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . . 7790 D, 7806 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . . . 7794 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . 7797 C, 7804 B Busse (Herford) (FDP) 7799 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 7801 B Genscher (FDP) 7802 D Schlee (CDU/CSU) 7805 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) (Drucksache V/2004) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2504) — Zweité und dritte Beratung — 7806 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1966 mit Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2241); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2505, zu V/2505) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. April 1967 mit der Republik Tschad über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2283) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2506, zu V/2506) — Zweite und dritte Beratung — 7806 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (Drucksache V/2111) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/2515) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7807 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1968 III Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bundeskriminalamt (Drucksachen V/2350, V/2502) . . . . . . . 7807 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/2359, V/2510) 7807 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Rats (Drucksachen V/1893, V/2514) . . . . 7807 C Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Guatemala 7808 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung (Drucksache V/2132, Fragen 4 bis 7) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung (Drucksache V/2476, Fragen 1 bis 3 und 5) Raffert (SPD) 7808 C Dichgans (CDU/CSU) 7811 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7812 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 7815 A, 7837 B Moersch (FDP) 7820 C Dr. Martin (CDU/CSU) 7824 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 7826 C Liedtke (SPD) 7828 B Dr. Schober (CDU/CSU) 7829 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 7832 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 7833 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7834 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 7835 C Jung (FDP) 7836 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (FDP) (Drucksache V/2280) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) 7839 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Diätengesetzes 1964 (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2526) — Erste Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7840 C Brese (CDU/CSU) . . . . . . . . 7842 B Antrag betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Dr. Reischl u. Gen.) (Drucksache V/2424) . . . . . . 7843 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7843 C Anlagen 7845 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1968 7773 152. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung In der 148. Sitzung; Seite 7644 A, sind in den Zeilen 14 und 15 die Wörter „der Länder" zu streichen. 151. Sitzung, Seite 7745 A, Zeile 3 von unten statt einer halben Milliarde DM: cirka 100 Millionen DM. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 2. Dr. Apel 12. 2. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin) 7. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 2. Bading* 8. 2. Dr. Besold 10. 2. Beuster 10. 2. Dr. Birrenbach 7. 2. Böhm 10. 2. Brünen 10. 2. Buchstaller 31. 3. Deringer* 7. 2. Eckerland 15. 2. Erpenbeck 10. 2. Dr. Frey 15. 2. Gscheidle 8. 2. Haar (Stuttgart) 7. 2. Haase (Kellinghusen) 10. 2. Hamacher 6. 4. Hölzle 29. 2. Dr. Ils 7. 2. Frau Klee 10. 2. Klinker* 8. 2. Frau Korspeter 9. 2. Krammig 10. 2. Kriedemann* 8. 2. Kunze 1. 6. Langebeck 12. 2. Lemmer 7. 2. Lemmrich 10. 2. Lenz (Brühl) 29.2. Lenze (Attendorn) 10.2. Liedkte 10. 2. Dr. Lindenberg 7. 2. Dr. Löhr 9. 2. Lücker (München)* 8. 2. Mattick 12. 2. Maucher 10. 2. Mauk* 8. 2. Frau Meermann 12. 2. Memmel 7. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Müller (Aachen-Land)* 8. 2. Müller (Worms) 10. 2. Nellen 9.2. Neumann (Berlin) 10.2. Pöhler 7. 2. Rasner 16. 2. Richarts* 7. 2. Schmidhuber 10. 2. Dr. Schulz (Berlin) 10. 2. Frau Wessel 10. 2. Dr. Wilhelmi 10. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frehsee 29. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 2. Dr. von Merkatz 17. 2. Dr. Prassler 29. 2. Frau Dr. Wolf 29. 2. Anlage 2 Umdruck 357 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung - Drucksache V/2132 - und zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU betr. Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung - Drucksache V/2476 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. die parlamentarische Kontrolle über die Vergabe von Forschungsmitteln durch jeweils besondere Nachricht an den Deutschen Bundestag zu verstärken und die Begründungen für wichtige finanzielle Dispositionen der Selbstverwaltungsorgane der Wissenschaft mitzuteilen; 2. ein Forschungsförderungsgesetz alsbald vorzulegen. Bonn, den 6. Februar 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 358 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung - Drucksache V/2132 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, die Ständige Bund/Länder-Kommission für Wissenschaft und Forschung unverzüglich einzuberufen. Im Einvernehmen mit den Ländern soll versucht werden, diese Kommission zu einem wirksamen Instrument der Planung in den Bereichen von Bildung und Wissenschaft zu machen. Dazu ist die Erweiterung der Aufgabenstellung der Kommission auf das Bildungswesen erforderlich. Zu den Beratungen der Kommission sollte der Forschungspolitische Beirat des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung hinzugezogen werden. 2. Der Koordinierungsausschuß zwischen dem Wissenschaftsrat und dem Deutschen Bildungsrat 7846 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1968 muß die wechselseitige Abstimmung der vorbereitenden Planungsarbeiten beider Gremien sichern. Die organisatorischen Voraussetzungen dafür sollen vom Bildungsrat und vom Wissenschaftsrat unverzüglich geschaffen werden. 3. Für die wissenschaftliche Politik-Beratung der Bundesregierung ist es erforderlich, eine zentrale Institution innerhalb der Regierung zu schaffen, die für eine systematische Sichtung, Auswertung und Anwendung wissenschaftlicher Forschungsresultate Sorge trägt. 4. Für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Politik sollen Arbeitsgruppen von Politikern und Wissenschaftlern gebildet werden. Ihnen können Mitglieder der Bundesregierung, Angehörige der Bundesverwaltung und Parlamentarier angehören. 5.. Die Wissenschaft muß weitgehend die Aufgabe der Stabsberatung der Bundesregierung und des Bundestages übernehmen. Dies erfordert, die wissenschaftlichen Beratungsgremien nicht an die verwaltungsinterne Hierarchie anzugliedern, sondern ihnen einen unmittelbaren Zugang zu den politisch verantwortlichen Gremien und Personen zu sichern. 6. Die Effektivität der wissenschaftlichen Politik-Beratung hängt auch von einem leistungsfähigen Informationswesen ab. Die Möglichkeiten der Datenverarbeitung müssen dafür sehr viel stärker genutzt werden. Der internationale Erfahrungsaustausch gerade in diesem Bereich sollte voll genutzt werden. Neue Informationssysteme sollen der Bundesregierung wie dem Bundestag zur Verfügung stehen. 7. Der traditionelle Autonomieanspruch der Wissenschaft und das überkommene hoheitshierarchische Selbstverständnis der Verwaltung müssen durch eine partnerschaftliche Kooperation von Wissenschaft und Politik ersetzt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür die entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. 8. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1968 darüber zu berichten, wie sie eine vergleichende Darstellung des Wissenschaftssystems und des Bildungswesens in der BRD und in der DDR zu erarbeiten beabsichtigt. Diese Darstellung sollte innerhalb von zwei Jahren dem Bundestag vorgelegt werden. 9. Die zunehmende internationale Verzahnung der wissenschaftlichen Forschung und der Wissenschaftsförderung erfordert bessere Kooperationsformen vor allem im europäischen Rahmen. Eine multinationale Zusammenarbeit darf nicht zu einer Zersplitterung klarer wissenschaftlicher Verantwortlichkeiten führen. Die Einrichtungen der ELDO, ESRO und von CETS sollten zusammengefaßt werden. Bis zum 1. Oktober 1968 soll die Bundesregierung dem Bundestag ein Konzept für die weitere Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet im europäischen und im weiteren internationalen Rahmen vorlegen. Bonn, den 6. Februar 1968 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 359 Antrag 'der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung — Drucksache V/2476 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag nach Abstimmung mit den Ländern darüber zu berichten, von welchem Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften für die verschiedenen Sparten ihre gesamtpolitischen Zielvorstellungen ausgehen und welche Maßnahmen Bund und Länder ins Auge fassen, um diesen Bedarf im notwendigen Umfang zu decken. Bonn, den 7. Februar 1968 Brand und Fraktion Anlage 5 Umdruck 360 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der CDU/CSU betr. Schwerpunktaufgaben in Wissenschaft und Forschung — Drucksache V/2476 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in der kürzestmöglichen Zeit eine Systemanalyse über die Prioritäten in den Programmen der Projektforschung zu erarbeiten. Es soll geklärt werden, welche Bereiche mit Vorrang gefördert werden sollen und worauf möglicherweise ganz oder teilweise verzichtet werden muß. Die Kriterien der Auswahl sollen sein: die Dringlichkeit der Vorhaben, die finanziellen Möglichkeiten, das Potential wissenschaftlicher Arbeitskräfte und die zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Die Planung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den allgemeinen nationalen Zielen stehen. Sie muß darüber hinaus einer sinnvollen Arbeitsteilung im internationalen Bereich eingeordnet sein. Bonn, den 7. Februar 1968 Brand und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
    Es liegen vor die Entschließungsanträge Umdrucke 357 *) 358 **), 359 ***) und 360 ****). Bei sämtlichen Anträgen ist Überweisung an den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik vorgeschlagen. Das Haus stimmt dem zu? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 4 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
    — Drucksache V/2280 —
    Zur Begründung hat das Wort der Herr Abgeordnete Mischnick.
    *) Siehe Anlage 2 *') Siehe Anlage 3 ***) Siehe Anlage 4 **'*) Siehe Anlage 5


Rede von Wolfgang Mischnick
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte hat wiederum klargemacht, daß wir uns endlich dazu aufraffen sollten, im Bereich der Hochschul-, Forschungs- und Bildungspolitik klarere Kompetenzen zu schaffen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes wollen wir einmal die konkurrierende Gesetzgebung in Art. 74, zum anderen in Art. 75 mit Einfügung der Bildungsplanung eine Zusatzkompetenz für den Bund schaffen. Wir sind der Überzeugung, daß die Fragen der Hochschul-, Forschungs- und Bildungspolitik — wir haben sie hier schon oft diskutiert — diese Unklarheiten in der Gesetzgebung auf die Dauer einfach nicht mehr ertragen können. Wir wissen, daß der Vorschlag, den wir hier bringen, manchem nicht weit genug gehen wird. Aber wir glauben, daß er eine Basis ist, auf die sich das ganze Haus einigen kann.
Wenn man die gesamte Entstehungsgeschichte dieser Punkte in unserer Verfassung einmal betrachtet, muß man doch heute zugeben, daß sie anders geregelt ,worden wären, wenn damals nicht Widerstände insbesondere von den Alliierten gekommen wären und wenn nicht bis 1955 auch gewisse Beschränkungen in der Freiheit der Forschung bestanden hätten. Deshalb haben diese Fragen damals nicht die entscheidende Rolle gespielt, die sie hätten spielen müssen.
Ich hoffe, daß heute wenigstens in diesem Hohen Hause allgemeine Übereinstimmung besteht, daß wir in diesen Bereichen überschaubare Gesetzgebungskompetenzen haben sollten und daß deshalb die Forschungsorganisation in die konkurrierende Gesetzgebung eingebaut werden sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, überlegen Sie sich bitte einmal, wie wir auf die Dauer verfahren wollen, wenn internationale Arbeitsteilung von Großforschungsprojekten erfolgt, wir aber noch nicht einmal innerhalb unseres Landes in dieser Frage zu einer einheitlichen Regelung kommen, manchmal nicht kommen können, weil einfach gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen. Alle Versuche, mit Gemeinschaftskonstruktionen hier einen Ersatz zu schaffen, sind doch nur Behelfsmittel. Machen wir uns doch da nichts vor!
Außerdem müssen wir uns darüber im klaren sein, daß diese Hilfskonstruktionen, die wir gefunden haben, weder unserem bundesstaatlichen Konzept noch unseren demokratischen Prinzipien entsprechen, denn die Folge davon ist doch, daß die parlamentarische Verantwortung nicht klar geregelt ist, daß wir Institutionen schaffen, wo sich letztendlich keiner voll zuständig fühlt. Überall da, wo kein Hauptverantwortlicher vorhanden ist, mangelt es auch an entsprechenden Initiativen. Das ist eine Erfahrung, die wir in allen Bereichen machen müssen. Wir sollten deshalb hier die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
Wir haben auch sorgfältig geprüft, ob man nur die Forschungsorganisation in die konkurrierende Gesetzgebung einbringen sollte. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen: Man muß das Hochschulwesen mit ansprechen und mit hineinnehmen, denn



Mischnick
sonst würde ja die Gefahr entstehen, daß Forschung und Hochschulwesen getrennt werden. Wir gehen davon aus, daß Forschungsorganisation und Hochschulwesen aufs engste miteinander verbunden bleiben müssen. Deshalb ist auch dieser Punkt in unserem Antrag enthalten.
Wie der Bundesgesetzgeber im einzelnen von seinen Möglichkeiten der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht, das brauchen wir jetzt hier nicht zu entscheiden. Wir erwarten dann eine entsprechende Initiative der Bundesregierung, wenn sich das Hohe Haus entschließt, gemeinsam dieser Lösung zuzustimmen.
Wir sind allerdings auch der Auffassung, daß zu diesem Punkt die Bildungsplanung mit in die Rahmenkompetenz aufgenommen werden muß. Das ist eine erforderliche Ergänzung zu den anderen Überlegungen. Wir glauben, daß schon um der Länder willen eine Zustimmung zu diesem Vorschlag notwendig ist. Machen wir uns doch nichts vor: Viel Kritik, die heute kommt, wird dann unter der Firma „Das hängt am Föderalismus!" verkauft. Ich glaube, gerade diejenigen, die dem Föderalismus besonders huldigen, die ihm besondere Kräfte zuschreiben, sollten hier mit dafür sorgen, daß nicht Schwierigkeiten durch eine mangelhafte Organisation eintreten.
Deshalb erwarten wir, daß es möglich sein wird, die Herren Ministerpräsidenten, die alle der gleichen Koalition angehören wie die Bundesregierung, davon zu überzeugen, daß hier ein gemeinsames Handeln im Sinne dieses Antrages, also die Zustimmung des Bundesrates, möglich und nötig ist.
Lassen Sie mich zum Schluß nur noch eine kurze Bemerkung zu dem Thema machen, das wir am Freitag behandeln wollen. Ich will nicht die Debatte vorziehen, sondern nur darauf hinweisen, daß manche Ursache der außerparlamentarischen Opposition mit darin zu suchen ist, daß über ein Jahrzehnt lang, ja fast zwei Jahrzehnte lang, über diese Fragen, über die Kompetenzen, gestritten worden ist. Man kann heute schwerlich einem jungen Menschen beibringen, daß wegen Kompetenzfragen gleiche, einheitliche, sinnvolle Lösungen für das ganze Bundesgebiet bis jetzt unterlassen worden sind. Hier liegt mit eine Ursache, ,die wir .aus eigener Möglichkeit ausräumen können.
Wer mit Recht kritisiert, daß uns diese außerparlamentarischen Erscheinungen insgesamt belasten, hat mit .diesem Antrag Gelegenheit, eine Ursache durch die Entscheidung in diesem Hause zu beseitigen.
Wir beantragen deshalb, .diese Frage im Rechtsausschuß — federführend — und im Wissenschaftsausschuß — mitberatend — zu behandeln, und erwarten Ihre Zustimmung zu dieser, wie wir meinen,

(Abg. Dr. Martin: Neuzeit!)

minimalen, aber der Sache doch gerecht werdenden
Lösung. Wir hoffen, daß das, was heute in der
allgemeinen Debatte gesagt wurde, in dieser Beratung seinen fruchtbaren Niederschlag und für jedermann sichtbaren Ausdruck findet.

(Beifall bei der FDP.)


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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung dieses Entwurfs gehört.
    Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. Wird
    das Wortgewünscht? — Keine Wortmeldung. — Die Aussprache ist geschlossen.
    Der Entwurf soll überwiesen werden an den Rechtsausschuß — federführend: — und an den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — mitberatend. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Diätengesetzes 1964
    — Drucksache V/2526 —
    Meine Damen und Herren, ehe ich hier die Aussprache der ersten Lesung eröffne bzw. das Wort zur Begründung erteile, erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Präsidium und Vorstand des Bundestages haben die mit diesem Gesetzentwurf der Fraktionen des Hauses aufgeworfenen Fragen seit geraumer Zeit sorgfältig und pflichtgemäß geprüft. Der Ausgangspunkt und die Grundlage dafür war die Bestimmung des Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes, in der es kurzgefaßt heißt:
    Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
    Meine Damen und Herren, es ist nicht bekannt ---ich sehe das aus vielen Kritiken —, daß diese Bestimmung des Art. 48 auf dem Art. 40 der Weimarer Verfassung steht und daß diese Bestimmung der Weimarer Verfassung wiederum auf einer ganz grundlegenden Entscheidung des Deutschen Reichstages von 1906 beruht. Sowohl der Reichstag von 1906 wie der Weimarer Reichstag und die Weimarer Verfassung gingen davon aus, daß das parlamentarische Mandat, jedenfalls in der obersten Vertretung des deutschen Volkes, ein nebenberufliches Ehrenamt sein sollte, daß aber dennoch jedem, der dafür gewählt sei, wenigstens die finanzielle Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sein Mandat ausüben zu können. Das ist eine fundamentale Entscheidung, die auch wir — und ich spreche hier keineswegs für mich, sondern für dieses Haus — für richtig halten.
    Nun, meine Damen und Herren, die Schwierigkeit liegt darin, daß der Reichstag von 1906 und vielleicht auch noch der Reichstag der Weimarer Zeit davon ausgehen durften, mit Fug und Recht davon ausgehen durften, daß das Mandat in ihrem Haus als nebenberufliches Ehrenamt wahrgenommen werden könne. 1948/1949 traten die Väter -des Grundgesetzes hier in diesem Haus zusammen und trafen auch die Bestimmung des Art. 48 GG. Ich



    Präsident Dr. Gerstenmaier
    mache damit darauf aufmerksam, daß diese Bestimmung sich nicht der 1. Bundestag gegeben hat, sondern daß wir hier unter einem Verfassungsauftrag stehen, den der Parlamentarische Rat so, wie er hier steht, gefaßt hat. Der Bundestag hat daran überhaupt nichts geändert. Ich habe jedoch den Eindruck, daß man sich damals, im Jahre 1948/49, nicht sicher darüber war, wie man denn die Entwicklung des Mandats in diesem Hause zu beurteilen habe. Den Vätern des Grundgesetzes daraus einen Vorwurf zu machen, würde ich für ungerecht halten. Die Zeiten waren einfach nicht darnach und die Entwicklung konnte nicht so scharf übersehen werden, daß man schon damals mit Sicherheit sagen konnte, daß der zukünftige Deutsche Bundestag von der Vorstellung Abschied nehmen müsse, auf der die Entscheidung des Reichstages von 1906 und auch noch die Bestimmung des Art. 40 der Weimarer Verfassung stand, nämlich, daß es sich um ein nebenberufliches Ehrenamt handle. Die Situation war offen; die Entwicklung war keineswegs hinreichend zu überschauen.
    Daraus erklärt sich, daß sich dieser Art. 48 Abs. 3 nicht präzise zu der Frage geäußert hat, mit der wir es keineswegs erst seit heute in diesem Hause zu tun haben, sondern mit der wir uns schon seit Jahren ziemlich hart herumplagen, wenn auch nicht vor, sondern mehr hinter den Kulissen. Die Situation ist einfach die, daß die Vorstellung, daß das Bundestagsmandat — und ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß ich nur vom Bundestagsmandat rede — als nebenberufliches Ehrenamt wahrgenommen werden könne, einfach an der Realität vorbeigeht, und zwar weit vorbeigeht. Das Bundestagsmandat nimmt längst die volle Zeit und Kraft eines gewissenhaften Abgeordneten in Anspruch. Das ist der nackte Tatbestand. Es nimmt auch dann die volle Zeit und Kraft eines gewissenhaften Abgeordneten in Anspruch, wenn der Mann — was allerdings noch etwas häufiger sein könnte — eine gewisse harte Resistenz gegen Ansprüche übt, die von außen — vielleicht auch aus seinem Wahlkreis — an ihn gestellt werden. Dabei vergegenwärtigen sich diejenigen, die die Ansprüche stellen und seine Kraft heischen, oft nicht, daß er, wenn er nicht hier im Saale sitzt, schwer zu arbeiten hat, um auch nur die Grundeinsichten in die Vorlagen zu gewinnen, über die er nachher entscheiden soll.

    (Beifall.)

    Das muß erarbeitet sein. Das sind natürlich Dinge, die sich der Öffentlichkeit entziehen. Aber es ist unmöglich, ein Mandat wahrzunehmen und sich außerdem noch der öffentlichen Diskussion zu stellen, wenn man die Sache, zu der man Stellung nehmen und über die man entscheiden soll, zuvor im eigenen Kopfe hat. Auch der wissenschaftliche Hilfsarbeiter kann den Abgeordneten nicht davon entbinden, daß er sich schließlich die profunde Einsicht in das, worum es geht, selber aneignet. Das heißt Mühe, Arbeit, Nachtstunden und beansprucht die Zeit, in der man eben nicht öffentlich in Erscheinung tritt.
    Wenn man sich das vergegenwärtigt, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß die Vorstellung vom nebenberuflichen Ehrenamt, so schön sie für mein Gefühl und so wünschenswert sie ist, an der Realität vorbeigeht und aufgegeben werden muß. In der Anerkenntnis dieser Situation und in der Einsicht in diese Lage find« ich, daß hier in diesem Hause eine weite Übereinstimmung darüber besteht, daß wir vom nebenberuflichen Ehrenamt des Honoratiorenparlaments Abschied nehmen müssen. Daraus müssen nun aber auch — und das ist der Punkt 1, von dem ich meine, daß Übereinstimmung im Hause besteht — Konsequenzen gezogen werden.
    Ein Zweites! Eine dieser Konsequenzen — ich sage: nur eine dieser Konsequenzen — ist die Frage der Altersversorgung, die der Kern dieser Vorlage ist. Diese Frage muß gelöst werden.
    Drittens. Es muß völlige Klarheit darüber bestehen — nicht nur in diesem Hause, sondern auch in der deutschen Öffentlichkeit —, daß — um mit dem Wortlaut des Grundgesetzes zu sprechen —, wenn diese Frage nicht angemessen gelöst wird, das passive Wahlrecht für dieses Parlament für viele, auf die dieses Haus nicht gern verzichten sollte, eine bloße Theorie ist und eine bloße Theorie bleiben wird.

    (Zustimmung.)

    Der Tatbestand, mit dem wir es zu tun haben, ist außerdem folgender, und das gilt nicht nur im Blick auf die heutigen Lebensverhältnisse, sondern das war eigentlich schon immer so. Eine gesicherte Unabhängigkeit, wie sie der Art. 48 des Grundgesetzes für den Abgeordneten verlangt, gibt es nicht, wenn die Frage der Altersversorgung nicht mindestens für diejenigen vertretbar gelöst wird, die ohne Lösung dieser Frage einfach nicht die angemessene Unabhängigkeit besitzen, die das Grundgesetz jedem Abgeordneten aus zwingenden Gründen — die ich hier gar nicht zu erklären brauche — zubilligt und zuschreibt.
    Der vorliegende Entwurf meint nicht — ich bedauere, daß ich das ausdrücklich sagen muß; aber, meine Damen und Herren, das muß klargestellt sein —, daß überhaupt jedes parlamentarische Mandat im freien Deutschland mit einer Altersversorgung ausgestattet werden müßte oder auch nur ausgestattet werden dürfe. Diese Vorlage meint vielmehr nur, daß diesem Mandat im Bundestag, das in der Tat die ganze Zeit und Kraft eines Mannes oder einer Frau fordert, auch die Unabhängigkeit dadurch gesichert werden muß, daß die Frage der Altersversorgung angemessen gelöst wird.
    Auch dann, wenn man diesen Grundsatz bejaht, geht diese Vorlage — wie ich denke mit einer breiten Übereinstimmung im Hause — davon aus, daß diese Altersversorgung noch immer von einer zeitlichen Bedingung abhängig gemacht werden 'sollte. Das scheint mir wichtig. Wir meinen also, daß das Risiko des nichtgesicherten Alters dem Kollegen und der Kollegin zugemutet werden sollte, die etwa nur vier Jahre, also eine Legislaturperiode hindurch, diesem Haus angehören. Denen nimmt diese Vorlage das Risiko nicht ab. Wir müssen klar sehen, daß es für viele von Ihnen ein Risiko bleibt. Diese Vorlage



    Präsident Dr. Gerstenmaier
    fängt erst mit acht Jahren an. Aber, meine Damen und Herren, von da ab wird es, wenn ich den Artikel 48 des Grundgesetzes recht verstehe, einfach zur Pflicht, hier zu klaren, wie ich meine, zu positiven Entscheidungen zu kommen.
    Ich verhehle nicht, daß insoweit zwar eine breite Übereinstimmung im Hause besteht, daß aber noch immer Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, w i e denn nun die Frage der Altersversorgung gelöst werden bzw. wie die Altersversorgung beschaffen sein soll. Diese. Meinungsverschiedenheiten sind auch mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausgeräumt. Ich sage jetzt schon, daß mir Änderungsanträge, vielleicht einschneidende Änderungsanträge, bereits angekündigt sind. Ich halte nichts davon, diese Fragen, die sorgfältig erwogen werden müssen, jetzt gewissermaßen in einer offenen Feldschlacht in einer ersten Lesung zu behandeln. Es wäre völlig ungewöhnlich, das tun wir bei anderen Gesetzesvorlagen auch nicht —, wenn wir jetzt etwa diese Einzelfragen hier verhandeln wollten. Ich finde deshalb, daß es richtig wäre, wenn dieses Haus dem Vorschlag des Ältestenrates zustimmte und die Vorlage dem dafür nach der Geschäftsordnung zuständigen Bundestagsvorstand, gleichzeitig dem Haushaltsausschuß nach § 96 unserer Geschäftsordnung, überwiese.
    Ich verspreche mir, daß es durch sachverständige Beratung im Bundestagsvorstand möglich ist, auch die Frage des Wie so zu lösen, daß wir schließlich mit einer vertretbaren Lösung hier vor das Hohe Haus und vor die deutsche Öffentlichkeit treten können.
    Damit, meine Damen und Herren, eröffne ich die Aussprache in erster Lesung. Ich frage, ob jemand das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Brese wünscht das Wort.

    (Zurufe von der SPD.)