Rede von
Hans-Dietrich
Genscher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, das muß er sein. Aber der Bundesminister der Verteidigung hatte, als er meiner Ansicht nach zu Recht — ich sage es noch einmal — unter Hinweis auf seine Fürsorgepflicht hier nein gesagt hat, doch im Auge, daß trotzdem Probleme für den Betreffenden entstehen könnten, vor denen er ihn bewahren wollte. Genau das ist unser Anliegen. Es sei denn, Sie rügen hier die Haltung des Bundesministers der Verteidigung. Wir, wie gesagt, wollen das nicht tun.
Deshalb haben wir die Frage an die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, um für den Bereich der Staatsschutzverfahren unabhängige Sachverständige und unabhängige Gutachter zu finden. Man sollte wirklich einmal die Möglichkeit einer dafür zu schaffenden Stelle in Erwägung ziehen, denn wir alle müssen doch ein Interesse daran haben, daß wir jeden Anschein von Mißtrauen gegen die Durchführung eines solchen Verfahrens, gegen die Objektivität von Sachverständigen, von Gutachtern beseitigen. Das war das Ziel unserer Anfrage.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am
Schluß noch einmal das politische Problem einer solchen Debatte aufgreifen, die mir typisch zu sein scheint für die Behandlung mancher politischer Probleme, die am Ende dazu führen, daß ein gewisses Mißtrauen, ein gewisses Unbehagen draußen gegenüber unserer Arbeitsweise vorhanden ist. Ich frage noch einmal: Wie wollen wir es in der Öffentlichkeit vertreten, wenn wir alle in den Grundsätzen übereinstimmend der Meinung sind, daß unsere rechtsstaatliche Ordnung in drei wichtigen Fragen reformbedürftig ist, gleichwohl aber sagen: das muß demnächst geschehen, da müssen erst diese Sachen geschehen, da müssen wir noch Beratungen anstellen? Der Bürger erwartet, daß gehandelt wird, und wir bitten die Bundesregierung, auf der Grundlage der sachlichen Übereinstimmung durch die Vorlage eines Gesetzentwurfs zu handeln, damit die Gesetzgebungsorgane unseres Staates darüber beschließen können. Wir sollten uns nicht mehr nur im Gleichklang zusammenfinden, ohne danach zu fragen, was auf Grund des Gleichklanges in der gesetzgeberischen Praxis geschieht.