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    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1968 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Marx (München) 7733 A Wahl des Abg. Dr. Rinderspacher als ordentliches Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . 7733A Wahl der Abg. Dr. Müller (München) und Dr. Schmidt (Offenbach) als stellvertretende Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates 7733 A Wiederholung der Schlußabstimmung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch und ,des Fleischbeschaugesetzes" (Drucksache V/2477) in berichtigter Fassung 7733B Amtliche Mitteilung 7733 D Fragestunde (Drucksachen V/2492, zu V/2492, V/2507) Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angebliche Ausreise Obdachloser aus dem typhusgefährdeten Katastrophen- gebiet Siziliens nach Deutschland — Gefahr des Einschleppens von Typhus Frau Strobel, Bundesminister . . . 7733 D, 7734 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 7734 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7734 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 7735 A Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 7 35 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Gutachten des obersten bayerischen Rechnungshofes über den Rhein-Main-Donau-Kanal Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7735 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7735 C Dr. Haas (FDP) 7735:D Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Kürzungen von Familienausgleichsmaßnahmen 7735 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Kabinettsbeschluß zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs 7736 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Höhe der Auslandszulagen für im Auftrag des Bundes im Ausland tätige Bedienstete Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7736 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7736 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7736 A Gscheidle (SPD) 7737 B Moersch (FPD) . . . . . . . 7737 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Nichtteilnahme des Leiters des GoetheInstituts in Stockholm an einer Sendung des schwedischen Rundfunks zusammen mit dem Leiter des Kulturinstituts der DDR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7737 'D Kahn-Ackermann (SPD) 7737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schwierigkeit der deutschen Sprache für Ausländer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7738 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7738 B Kahn-Ackermann (SPD) 7738 C Frage des Abg. Gscheidle: Zukünftige Ausrüstung aller statistischen Ämter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7738 D Frage des Abg. Raffert: Erläuterung einer Großrechenanlage unter Angabe der Namen der Lieferfirmen im Haushaltsplan Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7739B Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7739 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7739 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auffassung des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der bewährten Beschaffungsmethoden auch für die Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7740 A Raffert (SPD) 7740 B Geiger (SPD) . . . . . . . . 7740 B Frage des Abg. Bühler: Lenin-Friedens-Preis Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7740 D. Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7741 A Frage des Abg. Bühler: Wiederaufnahme des Dienstes durch aus Gesundheitsrücksichten vorzeitig ausgeschiedene Beamte Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7741 A Bühler (CDU/CSU) 7741 B Weigl (CDU/CSU) 7741 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 7741 D Strohmayr (SPD) 7742 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7742 B Frage des Abg. Kubitza: Verhandlungen über die endgültige Regelung des Rundfunkgebührenwesens Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7742 C. Kubitza (FDP) 7742 D Frage des Abg. Dröscher: Gesamteinnahmen an Branntweinsteuer 7742 D Fragen des Abg. Lenders: Erhöhung des gegenwärtigen Satzes von 1,50 DM für steuerfreie Essenszuschüsse 7743 A Fragen des Abg. Maucher: Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte — Härtefälle Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7743 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . 7743 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7743 D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 7744 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Presseberichte betr. Nichtentschädigung der in der NS-Zeit zwangssterilisierten Menschen . . . . . . . . 7744 A Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen einen starken Rückgang des amerikanischen Tourismus in Deutschland Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7744 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 III Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7744 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7744 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 7745 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7745 A Fragen des Abg. Dr. Klepsch: Entscheidung des Bundessozialgerichts: Ausbildung zum Offizier nicht als Ausbildung für den späteren Lebensberuf anzusehen — Daraus folgende Benachteiligung von Bewerbern für den Offiziersberuf Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7745 B Frage des Abg. Strohmayr: Einbeziehung von Altersgeld erhaltenden Landwirten in die Krankenversicherung nach der RVO Kattenstroth, Staatssekretär . . 7745 D Strohmayr (SPD) 7746 A Berberich (CDU/CSU) 7746 C Kohlberger (SPD) . . . . . . 7746 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Versicherungsunterlagen ehemaliger Bewohner der SBZ 7746 D Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparation-, Restitutions-, Zerstärungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) — Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . . 7747 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7750 D Hirsch (SPD) 7753 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7756 B Büttner (SPD) . . . . . . . . 7758 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7759 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7760 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Frau Schanzenbach, Frau Funcke u. Gen.) (Drucksache V/2384) — Erste Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) 7762 B Frau Funcke (FDP) 7762 D Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 7763 C Nächste Sitzung 7764 C Anlagen 7765 151. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 1. Dr. Aigner * 26. 1. Frau Albertz 26. 1. Dr. Apel * 26. 1. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 26. 1. Dr. Artzinger * 26. 1. Bading * 26. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 26. 1. Bauer (Wasserburg) 26. 1. Bauknecht 26. 1. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 26. 1. Behrendt * 26. 1. Bergmann * 26. 1. Berlin 26. 1. Bewerunge 26. 1. Blachstein 26. 1. Blöcker 26. 1. Blume 26. 1. Böhm 27. 1. Brese 26. 1. Buchstaller 26. 1. Dr. Burgbacher * 26. 1. Corterier * 26. 1. van Delden 26. 1. Deringer * 26. 1. Dichgans * 26. 1. Dr. Dittrich * 26. 1. Dröscher * 26. 1. Eckerland 16. 2. Ehnes 26. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Enk 26. 1. Ertl 26. 1. Faller * 26. 1. Fellermaier * 26. 1. Dr. Frey 15. 2. Dr. Furler * 26. 1. Frau Geisendörfer 26. 1. Gerlach * 26. 1. Dr. Giulini 26. 1. Glüsing 26. 1. Graaff 26. 1. Frau Griesinger 26. 1. Haage (München) 26. 1. Haase (Kellinghusen) 26. 1. Hahn (Bielefeld) * 26. 1. Hamacher 3. 2. Hauck 26. 1. Hölzle 27. 1. Hörmann (Freiburg) 26. 1. Horten 26. 1. Dr. Hudak 26. 1. Illerhaus * 26. 1. Jürgensen 26. 1. Kiep 26. 1. Killat 2. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Klinker * 26. 1. Dr. Koch 26. 1. Könen (Düsseldorf) 26. 1. Koenen (Lippstadt) 26. 1. Frau Korspeter 26. 1. Kriedemann * 26. 1. Frau Dr. Krips 26. 1. Krug 26. 1. Kulawig * 26. 1. Kunze 1. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 26. 1. Langebeck 31. 1. Lautenschlager * 26. 1. Lemmrich 26. 1. Lemp 26. 1. Lenz (Brühl) 29.2. Liehr 26. 1. Dr. Löhr * 26. 1. Logemann 26. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Luda 26. 1. Lücker (München) * 26. 1. Dr. Martin 26. 1. Matthöfer 26. 1. Mauk * 26. 1. Memmel * 26. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 1. Metzger * 26. 1. Michels 26. 1. Missbach 26. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Dr. Mühlhan 26. 1. Müller (Aachen-Land) * 26. 1. Müller (Worms) 26. 1. Dr. Müller-Hermann 26. 1. Niederalt 26. 1 Dr. von Nordenskjöld 26. 1. Paul 26. 1. Petersen 26. 1. Dr. Pohle 26. 1. Prochazka 26. 1. Rasner 16. 2. Reichmann 26. 1. Dr. Reinhard 26. 1. Richarts * 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 26. 1. Dr. Rinderspacher 26. 1. Ritz 26. 1. Röhner 26. 1. Saam 26. 1. Sander 26. 1. Saxowski 26. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 26. 1. Seibert 26. 1. Seither 26. 1. Dr. Siemer 26. 1. Springorum * 26. 1. Dr. Starke (Franken) * 26. 1. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7766 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 26. 1. Stooß 26. 1. Struve 26. 1. Dr. Süsterhenn 26. 1. Unertl 26. 1. Wächter 26. 1. Welslau 26. 1. Wendelborn 26. 1. Frau Dr. Wex 26. 1. Dr. Wörner 26. 1. Wurbs 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/2464 Fragen 55, 56 und 57) : Was gedenkt die Bundesregierung nach Inkrafttreten der EWG bezüglich der Weiterverwendung der Zollbeamten zu tun, soweit sie mangels Dienstaufgaben an der Westgrenze oder z. T. im Zollbinnenland nicht mehr voll eingesetzt werden können? Welche Hilfsmaßnahmen kann die Bundesregierung den in Frage 55 erwähnten durch den Zollabbau nicht mehr einsetzbaren Zollbeamten gewähren? Kann die Bundesregierung Zahlenmaterial vorlegen, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe Neueinstellungen von Zollbeamten vorgenommen wurden, obwohl voraussehbar war, daß durch Inkrafttreten der EWG-Verträge die Dienstaufgaben der Zollbeamten zumindest an der Westgrenze sich verringern? Zu Fragen 55 und 56. Es ist nicht zu befürchten, daß im Zuge der EWG-Entwicklung Zollbeamte in Ermangelung von Dienstaufgaben nicht mehr voll eingesetzt werden können oder sogar abgebaut werden müssen. Wenn am 1. Juli 1968 mit der Verwirklichung der Zollunion die Binnenzölle und innergemeinschaftlichen Abschöpfungen zwischen den EWG-Ländern entfallen, werden für die seit Jahren unter starkem Personalmangel leidende Zollverwaltung 'endlich gewisse dringend erwünschte Vereinfachungen eintreten. Sie werden sich auf den Personalbedarf auswirken. Dennoch sollten diese Einsparungsmöglichkeiten nicht überschätzt werden. Selbst jene Grenzzollämter an den EWG-Grenzen, deren Arbeitsanfall zu 100 % durch .die Abfertigung von EWG-Waren bestimmt wird (dies sind unter den 164 Zollämtern an ,den EWG-Grenzen etwa 20 größere Übergänge mit allen Befugnissen für die Warenabfertigung), können ihre Pforten nicht schließen. Solange ungeachtet eines einheitlichen Mehrwertsteuersystems innerhalb der EWG-Länder noch Unterschiede in den Steuersätzen bestehen, ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auch noch ein Grenzausgleich notwendig. Dies geschieht durch die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Auf viele Waren müssen Verbrauchsteuern erhoben werden; eine Harmonisierung auf diesem Gebiet ist noch nicht abzusehen. Schließlich machen zahlreiche Einfuhr- und Durchfuhrverbote sowie -beschränkungen eine Behandlung der Waren an den Binnengrenzen erforderlich. Auch die statistische Behandlung der Aus- und Einfuhren bleibt unverändert. Auf dem Sektor der sog. Drittlandswaren, das sind Einfuhren aus Nicht-EWG-Ländern, ändert sich bei .der Zollabfertigung gegenüber dem jetzigen Zustand nichts. Möglicherweise werden diese Güter im kommunitären Zollgutversand in größerem Umfange als bisher zum innerdeutschen Bestimmungsort geleitet und folglich überwiegend bei den Binnenzollämtern abzufertigen sein. Um sichere Prognosen treffen zu können, kommt es weitgehend auf das Verhalten der Wirtschaft und nicht zuletzt des Speditionsgewerbes an. Es ist im gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich, etwa zu erwartende Arbeitsverlagerungen von Grenzzollämtern zu Binnenzollämtern auch nur schätzungsweise zu umreißen. Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Bundeszollverwaltung neue Aufgaben übernommen hat und möglicherweise noch übernehmen muß. So obliegen ihr ab 1. Februar 1968 die Erstattungen für Marktordnungswaren, die nach Drittländern exportiert werden. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe ist außerordentlich hoch. Die bisher von den Einfuhr- und Vorratsstellen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bearbeiteten Erstattungen werden sich schon im Jahre 1968 auf 400 bis 500 Mio DM belaufen. Das führt dazu, daß den Ausfuhrabfertigungen eine bisher ungeahnte Bedeutung zukommt. Die neuen Aufgaben werden vor allem bei den Binnenzollstellen zu einer Belastung führen, welche die Vereinfachungen durch die Zollunion voraussichtlich ausgleichen wird. Nur am Rande sei bemerkt, daß auch nach Verwirklichung der Zollunion keine Änderung bei der Reisendenabfertigung eintreten wird. Die Paßnachschau bleibt ebenso bestehen wie die Überwachung der von den Reisenden mitgeführten Waren. Auch außerhalb der Grenzübergangsstellen muß die sog. grüne Grenze künftig besetzt sein. Hier stehen gegenüber den EWG-Ländern zur Zeit rd. 1400 Beamte des Zollgrenzdienstes. Erst mit der Fortentwicklung der Zollunion zu einer Wirtschaftsunion wird auf eine Überwachung der Binnengrenzen, die heute als Steuer- und Staatsgrenzen ihre Bedeutung haben, verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt liegt aber — wie Ihnen bekannt ist — noch in weiter Ferne. Die Zollverwaltung wird dafür Sorge tragen, daß Kräfteverschiebungen zwischen den EWG-Grenzzollämtern und den Binnenzollstellen mit Behutsamkeit und unter Vermeidung von Härten für die Bediensteten vonstatten gehen. Versetzungswellen von Westen nach Osten oder von Süden nach Norden werden für die Zollbeamten mit Sicherheit nicht in Frage kommen. Besondere Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Zollbeamten werden sich daher erübrigen. Zu Frage 57. Bindende Aussagen über den Personalbedarf der Zollverwaltung nach Verwirklichung .der Zollunion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7767 (1. Juli 1968) können zur Zeit noch nicht gemacht werden. Die Zollverwaltung als Einnahmeverwaltung darf sich bei ihren Planungen nicht der Gefahr aussetzen, eines Tages ihre Aufgaben aus Personalmangel nicht mehr voll erfüllen zu können. Sie hat durch Rationalisierung und Verfahrensvereinfachungen sowie unter dem Aspekt der künftigen EWG-Entwicklung seit 1962 bereits rd. 3000 Planstellen eingespart. Weitere Einsparungen von rd. 1500 Planstellen sind in ,den Haushalten 1968-1970 vorgesehen. Nachwuchskräfte sind nur in dem Umfang eingestellt worden, ,der. zur Deckung dieses verringerten Personalbedarfs notwendig ist. Im abgelaufenen Jahr 1967 wurden in den gehobenen Dienst 443 und in den mittleren Zolldienst 1109 Nachwuchskräfte eingestellt. Diese Neueinstellungen waren notwendig, weil bis zum Ende des Rechnungsjahres 1971 außergewöhnlich starke Altersabgänge eintreten. Dabei wurde der Nachwuchsbedarf schon so knapp berechnet, daß voraussichtlich der für die Zukunft zu erwartende Personalbedarf nicht voll gedeckt werden wird. Die Zollverwaltung dürfte daher im Stand sein, später noch notwendig werdende Personalverminderungen in verhältnismäßig kurzer Zeit durchzuführen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 94) : Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung gegenüber Verlautbarungen, Fluggastgebühren auch für den Inlandsverkehr zu erheben? Die im Linienverkehr angeflogenen Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik außer Berlin haben Antrag auf Genehmigung einer Änderung ihrer Gebührenordnung gestellt, nach der sie von den Luftfahrzeughaltern künftig neben der nach dem Gewicht des Luftfahrzeugs bemessenen Landegebühr eine nutzlastabhängige Zusatzgebühr erheben wollen. Diese Gebühr soll nach dem Antrag ab 1. April 1968 DM 3,— pro Fluggast im innerdeutschen Verkehr betragen und ab 1. April 1969 DM 5,— pro Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr. Die gegenwärtig vom Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr erhobene Fluggastgebühr von DM 5,— soll dann entfallen. Ich habe zusammen mit den obersten Landesverkehrsbehörden eine eingehende Prüfung des Antrages eingeleitet; hierbei habe ich zu den Auswirkungen einer derartigen Gebührenmaßnahme die Stellungnahme der hauptsächlich in Betracht kommenden Flughafenbenutzer angefordert und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen um eingehende Begründung des Antrages ersucht. Diese Stellungnahmen liegen noch nicht vor. Ob oder inwieweit den Anträgen stattgegeben werden kann, ist im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Ab- geordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 95) : Wie ist der Stand der Überlegungen bei der Bundesregierung, die geplante Nordweststraße in Frankfurt (Main) als Bundesstraße anzuerkennen? Die Frage, ob die geplante Nord-West-Straße in Frankfurt am Main als Bundesstraße anerkannt oder ob sie als Kreis- bzw. Kommunalstraße mit einem Zuschuß des Bundes gemäß Artikel 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 gebaut werden soll, wird z. Z. im Einvernehmen mit dem Herrn Hessischen Minister für Wirtschaft und Verkehr hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Eine Entscheidung steht noch aus. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 96) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Fahrpreissonderregelung für Fahrgäste über 65 Jahre bisher gemacht? Für einen Erfahrungsbericht über den neuen Tarif für Fahrgäste über 65 Jahre ist es noch zu früh. Ich kann dazu nur sagen, daß die Inanspruchnahme während der ersten Tage rege war, und daß sich in den seit der Einführung des Tarifs vergangenen zwei Wochen die Erwartungen der Deutschen Bundesbahn erfüllt haben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/2492 Frage 97): Was hat den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister dazu veranlaßt, vor der sozialdemokratischen Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein zu erklären, daß bei der Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn der Abschnitt Pinneberg—Elmshorn Vorrang vor dem Abschnitt Bergedorf—Reinbek—Wohltorf—Aumühle genießen müsse? Ich habe vor der sozialdemokratischen Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein keineswegs eine Erklärung abgegeben, die ein Werturteil über die Elektrifizierung der Strecke Bergedorf-Aumtihle gegenüber der Strecke Pinneberg-Elmshorn darstellen könnte. Im übrigen werden die im Jahr 1967 begonnenen Elektrifizierungsarbeiten auf dem Strekkenabschnitt Bergedorf-Aumühle so zügig fortge- 7768 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 setzt, daß nach .Mitteilung der Deutschen Bundesbahn voraussichtlich zum Fahrplanwechsel Sommer 1969 der elektrifizierte Betrieb biss Aumühle aufgenommen werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2492 Fragen 98, 99 und 100) : Wie ist der Stand des Rationalisierungsvorhabens der Deutschen Bundesbahn auf der Nebenstrecke Schwackenreute—Pfullendorf—Altshausen? Ist immer noch beabsichtigt, den Streckenabschnitt Pfullendorf—Ostrach ganz stillzulegen trotz der schwerwiegenden Folgen für das Fördergebiet um Pfullendorf und trotz des Einspruchs des Bundesverteidigungsministers im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Garnison Pfullendorf? Werden bei den Rationalisierungsüberlegungen für die in Frage 98 erwähnte Nebenstrecke die Gesichtspunkte beachtet, auf die bei Korrekturen im Streckennetz Bundesverkehrsminister Leber in seiner Pressekonferenz am 22. September 1967 nachdrücklich hingewiesen hat, daß „raumordnerische und damit in Verbindung stehende wirtschaftsstrukturbedingte Interessen in den entsprechenden Gebieten unter allen Umständen zu beachten" seien und daß „in jedem Falle für ausreichenden Ersatzverkehr zu sorgen" sei? Zu Frage 98 Die Deutsche Bundesbahn hat ihre ersten Vorschläge für Rationalisierungsmaßnahmen inzwischen dahingehend modifiziert, daß sie nunmehr anstrebt, auf dem Streckenabschnitt Pfullendorf—Altshausen den Reiseverkehr und auf dem Abschnitt Schwackenreute—Pfullendorf den Gesamtbetrieb einzustellen. Die Deutsche Bundesbahn muß allerdings hierfür noch für ausreichende Beurteilung ergänzende Angaben zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlegen. Für die Einstellung auch des Güterverkehrs auf dem Abschnitt Pfullendorf—Schwackenreute liegt dem Bundesminister für Verkehr noch kein Antrag vor. Zu. Frage 99 Wie aus der Antwort zu Frage 98 hervorgeht, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn nicht mehr, den Güterverkehr auf dem Streckenabschnitt Pfullendorf—Ostrach einzustellen. Zu Frage 100 Bei der Beurteilung eines Antrages auf Genehmigung von Rationalisierungsmaßnahmen wird dieser unter Würdigung der örtlichen und regionalen Interessen, die auch in der nach § 44 Bundesbahngesetz einzuholenden Stellungnahme von der obersten Landesverkehrsbehörde vertreten werden, eingehend geprüft, ehe darüber entschieden wird. Der Herr Bundesminister für Verkehr wird seine besondere Aufmerksamkeit der Frage zuwenden, ob nach Durchführung einer Stillegungsmaßnahme die noch vorhandenen Verkehrsbedürfnisse auf wirtschaftlich günstigere Weise befriedigend erfüllt werden können. In allen Fällen, in denen raumordnungspolitische Gesichtspunkte durch die Absichten der Bundesbahn berührt werden, wird der für die Raumordnung zuständige Bundesminister des Innern eingeschaltet. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 101) : Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Form der Straßenbaufinanzierung auf die Dauer für ausreichend? Für die Durchführung des gegenwärtig laufenden 3. Vierjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen hält die Bundesregierung den verfügbaren Deckungsrahmen für ausreichend. Dieser Plan soll mit seinem Volumen von 18 Milliarden DM ungekürzt verwirklicht werden; soweit ein Teil der zweckgebundenen Mittel aus der Mineralölsteuer im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung freigestellt werden mußte, wird die entstandene Lücke durch Kredite geschlossen werden können. Ob die gegenwärtige Straßenbaufinanzierung auf die Dauer, d. h. auch nach dem Abschluß des ersten Ausbauplanes ausreichen wird, kann endgültig erst ermittelt werden, wenn der tatsächliche künftige Bundesfernstraßenbedarf bekannt ist, für dessen Feststellung bereits jetzt eingehende Untersuchungen sowohl in ökonomischer als auch in werkehrlicher Hinsicht eingeleitet worden sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 102) : Wie viele der 17 500 Verkehrstoten des Jahres 1967 sind in geschlossenen Ortschaften, wie viele auf Land- und Bundesstraßen oder auf Autobahnen ums Leben gekommen? Einzelheiten der Straßenverkehrsunfälle des Jahres 1967 über die Unfallfolgen nach Ortslage und Straßenarten liegen mir bisher nur für die Monate Januar bis August vor. In diesen 8 Monaten wurden innerhalb geschlossener Ortschaften 4685 und außerhalb geschlossener Ortschaften 6099 Menschen getötet. Auf die einzelnen Straßenarten verteilt wurden auf Bundesautobahnen 558 Personen, auf Bundesstraßen 4168, auf Landstraßen (LIO), Kreisstraßen (LIIO) und anderen Straßen zusammen 6058 Menschen ein Opfer des Straßenverkehrs. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 103) : An wie vielen der 17 500 tödlichen Verkehrsunfälle des Jahres 1967 waren Personenwagen und Lastwagen beteiligt? Die gestellte Frage kann z. Z. nur für die Zeit vom Januar bis August 1967 beantwortet werden. In dieser Zeit waren an Unfällen mit Personenschaden (Getötete und Verletzte) 255 910 Personenkraftwagen einschließlich Kombinationskraftwagen und 34 188 Lkw, Omnibusse, Sattelschlepper, Zugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge beteiligt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache zu V/2492 Frage 104) : Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung der 15%ige Anstieg der Zahl der Verkehrsunfälle auf der Autobahn Frankfurt—Würzburg im Jahre 1967 gegenüber 1966 zurückzuführen? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Hessen haben die Unfälle mit Personenschaden auf dem Bundesautobahn-Abschnitt Frankfurt/Main—Würzburg von Januar bis November 1967 um 67 Unfälle (auf 226) gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1966 zugenommen (+20,2 %). Dabei wurden 11 Personen getötet gegenüber 7 im Vorjahreszeitraum und 402 verletzt (1966 waren es 328). Amtliches Zahlenmaterial über das gesamte Jahr 1967 liegt noch nicht vor. Ebenfalls sind nähere Einzelangaben über Unfallursachen, Beteiligung der Verkehrsteilnehmer und dergleichen noch nicht bekannt, so daß über die Gründe des Anstiegs der Zahl der Verkehrsunfälle im Augenblick noch nichts gesagt werden kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 105) : Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Abtrennung eines Amtsbezirks und Angliederung an eine andere Bundesbahndirektion eine wesentliche organisatorische Änderung einer Bundesbahndirektion darstellt und mithin der Genehmigung des Bundesverkehrsministers und der Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörde bedarf? Nach § 14 Abs. 4 Buchstabe e) des Bundesbahngesetzes ist u. a. die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr erforderlich, wenn eine wesentliche räumliche Veränderung des Bezirks einer Bundesbahndirektion oder eines zentralen Amtes vorgesehen wird. Ob die Abtrennung eines einzelnen Amtsbezirks vom Bezirk einer Bundesbahndirektion und dessen Angliederung an den Bezirk einer anderen Bundesbahndirektion bereits eine wesentliche Veränderung der Bezirke der beiden betroffenen Bundesbahndirektionen darstellt, hängt von der konkreten Sachlage ab. Es wird immer darauf ankommen, welche eisenbahnbetriebliche oder eisenbahnverkehrliche Bedeutung der abgetretene Bezirk für eine Bundesbahndirektion hat. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 106) : Entspricht es den Tatsachen, daß zum 1. Juli 1968 die Bundesbahndirektion Augsburg aufgelöst und gegenwärtig die Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden (Westfalen) nach Augsburg sowie die Zusammenlegung der Oberbetriebsleitungen in Mainz eingeleitet werden? Die von Ihnen gestellte Frage kann im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da bisher die für etwaige Maßnahmen der von Ihnen genannten Art erforderlichen gesetzlichen Schritte bisher nicht eingeleitet worden sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 107) : Hat der Bundesverkehrsminister für die in Frage 106 genannten Vorhaben oder für andere Begehren gemäß § 14 Abs. 3 Buchstabe e des Bundesbahngesetzes mit Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörden (§ 44 des Bundesbahngesetzes) weitere Anträge vorliegen? Wie Sie wissen, Herr Kollege, geht die Initiative für Aufhebung, Zusammenlegung oder Neugliederung von Mittelbehörden der Deutschen Bundesbahn nach dem Bundesbahngesetz von der Geschäftsleitung des Unternehmens, also vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn aus. Dieser hat auch die Stellungnahme der betroffenen obersten Landesverkehrsbehörden einzuholen und danach die Anträge dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn zur Beschlußfassung vorzulegen. Ich verweise insoweit auf die Bestimmungen der §§ 44 und 12 des Bundesbahngesetzes. Z. Z. hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn weder wegen einer Bundesbahndirektion noch wegen eines zentralen Amtes das Anhörungsverfahren nach § 44 Bundesbahngesetz eingeleitet. Es liegen dem Herrn Bundesminister für Verkehr daher z. Z. auch noch keine Anträge auf Genehmigung gemäß § 14 Abs. 4 Buchstabe e) Bundesbahngesetz vor. 7770 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 23. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache zu V/2492 Frage 108) : Welche Gründe haben das Bundespostministerium veranlaßt, den Aushang des Bildplakates des Deutschen Roten Kreuzes, Suchdienst Hamburg, fur den Kindersuchdienst nicht zu genehmigen, wie dies im Rundschreiben des Suchdienstes vom 31. Oktober 1967 mitgeteilt wird? Wie bereits Herrn Kollegen Dr. Huys auf seine mündliche Anfrage (Drucksache V/2299 Frage 107) am 1. Dezember 1967 in der schriftlichen Antwort mitgeteilt wurde, hat die Deutsche Bundespost für den kostenlosen Plakataushang in den Schalterräumen der Deutschen Bundespost zentrale Richtlinien erlassen, um allen berechtigten Interessen entsprechen zu können. Danach können Plakate von Behörden und Organisationen ausgehängt werden, die staatspolitischen, kirchlichen oder karitativen Zwecken ,dienen. Das Format dieser Plakate soll nicht größer sein als DIN A 4; Auf den für den kostenlosen Plakataushang vorgesehenen Flächen eines Postamts lassen sich im Durchschnitt gleichzeitig nur 3 Plakate DIN A 4 aushängen. Über andere noch vorhandene Aushangflächen kann die Deutsche Bundespost nicht verfügen, weil sie der Deutschen Postreklame GmbH. vertraglich überlassen sind. Ein weiterer Teil der Flächen wird für eigene amtliche Mitteilungen an die Postbenutzer benötigt. Das in Frage stehende Plakat für den Kindersuchdienst des Deutschen Roten Kreuzes entsprach den Voraussetzungen für den kostenlosen Plakataushang nicht. Es hatte 'das Format DIN A 2, d. h. eine Größe von 4 X DIN A 4, hätte also selbst bei Entfernung aller bereits vorhandenen Plakate anderer Organisationen im Wege ,des kostenlosen Aushangs nicht untergebracht werden können. Die Gründe für die Ablehnung sind der Suchdienstleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes s. Z. mitgeteilt worden. Darüber hinaus sind die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes bei gegebenem Anlaß in den letzten Jahren immer wieder gebeten worden, nur Plakate im Format DIN A 4 zu verwenden; dabei wurde wiederholt darauf hingewiesen, ,daß nur in Ausnahmefällen das Format DIN A 3 genehmigt werden könne. Ich darf hervorheben, daß die Deutsche Bundespost dem Deutschen Roten Kreuz bei all seinen Aushangwünschen stets großzügig entgegengekommen ist und verschiedentlich sogar das Format DIN A 3 zum Aushang entgegengenommen hat. Für die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes wurden im Jahre 1967 etwa 6000 Plakate, davon etwa 2000 im Format DIN A 3 ausgehängt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache zu V/2492 Frage 109) : Woran scheitert im Inlandsverkehr die Zulassung der sogenannten Phonopost, die man ja wohl ins Ausland schicken darf? Die Phonopost ist eine verbilligte Sendungsart des internationalen Postdienstes. Sie wurde eingeführt, damit die Versender nicht gezwungen werden, Tonaufnahmen zur teuren Briefgebühr einzuliefern. Im Inlandsdienst dagegen können Tonaufnahmen im Gegensatz zum Auslandsdienst zur noch billigeren Gebühr als• „Warensendung" eingeliefert werden. Einer besonderen Sendungsart Phonopost bedarf es daher im Inlandsdienst nicht. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache zu V/2492 Fragen 110 und 111) : Was hat das Bundespostministerium in seinen Verhandlungen mit der PTT gemäß der mir am 17. Februar 1967 (Drucksache V/1399) erteilten Antwort erreicht, uni eine baldige Schaltung des Selbstwählverkehrs für Ferngespräche zwischen deutschen Fernsprechteilnehmern und Straßburg durchführen zu können? Kann damit gerechnet werden, daß nun — entsprechend der damaligen in Frage 110 erwähnten Antwort, die von der Aufnahme des Selbstwählferndienstes nach Straßburg „im Laufe der nächsten Monate" sprach — der Selbstwählverkehr bis zu den nächsten Tagungen des Europarates und der Beratenden Versammlung geschaltet ist? Zwischen denjenigen Fernsprechortsnetzen in der Bundesrepublik einschließlich Berlin-West, von denen bislang der Selbstwählferndienst nach dem Ausland technisch möglich ist, und der Wählzone Straßburg wurde der Selbstwählfernverkehr am 30. November 1967 aufgenommen. Soweit mir bekannt ist, beabsichtigt die französische Verwaltung, den Selbstwählfernverkehr von Straßburg nach dem Bundesgebiet einschließlich Berlin-West voraussichtlich noch in der zweiten Hälfte des Jahres 196B aufzunehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 26.. Januar 1968 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 1,12) : Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Regulierung von Reparationsschäden und der Erbringung von Reparationsleistungen durch Millionen ehemaliger deutscher Kriegsgefangener? Durch die Entschädigungen, die das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gewährt, sind Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangner, soweit aus ihnen Ansprüche gegen die Bundesrepublik hergeleitet werden, abgegolten. Das ist in § 3 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ausdrücklich bestimmt. Das im Bundestag heute zur ersten Lesung anstehende Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden regelt nur Vermögensschäden. Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7774 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 116) : Erwägt die Deutsche Bundesbahn im Zusammenhang mit der Einführung von Fahrpreisvergünstigungen für unsere älteren Mitbürger auch einen Ausbau der Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien? Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt z. Z. nicht, neue Fahrpreisermäßigungen einzuführen oder die vorhandenen Sozialtarife zu erweitern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 117) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für über 65 Jahre alte Mitbürger aus finanziellen Gründen oftmals daran scheitert, daß die im Normalfall jüngere Ehefrau den vollen Fahrpreis bezahlen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß zahlreiche Wünsche auf Erweiterung des Tarifs für Reisende im Alter von mehr als 65 Jahren bestehen und .daß u. a. die Einbeziehung jüngerer Ehefrauen in die Fahrpreisermäßigung häufig gefordert wird. Sie ist jedoch mit der Deutschen Bundesbahn der Ansicht, daß zunächst die Ergebnisse der am 30. April dieses Jahres auslaufenden Erprobungszeit abgewartet werden sollten, ehe über die Weiterführung des Tarifs und über dessen künftigen Inhalt entschieden wird. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache Nachtrag -zu V/2492 Frage 118) : In welcher Form ist — entsprechend der Ankündigung der Bundesregierung in der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages - im Jahre 1967 mit dem Bau der Bonner Südbrücke begonnen worden? Mit der im Oktober 1967 erfolgten Ausschreibung der Südbrücke Bonn ist die Verwirklichung der Maßnahme eingeleitet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich erfreulicherweise sehr kurz fassen; denn der Herr Bundesfinanzminister und der verehrte Kollege Mick haben das Wesentliche zu dem Gesetz bereits gesagt, und es hat keinen Sinn, Wiederholungen zu bringen.
    Eines ist ja merkwürdig mit diesem Gesetz — auch das ist eigentlich in der bisherigen Aussprache schon sehr deutlich geworden —: keiner freut sich eigentlich daran. Es gibt viele, die sehr ärgerlich über das Gesetz sind und meinen, das Geld, das man hier aufwendet, sollte man eigentlich ganz anderen Leuten geben. Vom Herzen her würde ich an sich auch meinen: wenn man das Geld für die Menschen ausgeben könnte, die im Verlauf des
    Krieges und der Nachkriegszeit an ihrem Leben und an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, wäre es vielleicht besser angewendet. Aber was nutzt das! Wir sind festgelegt. Es handelt sich mit Sicherheit um ein Gesetz, das nicht freiwillig irgend jemand etwas gibt, sondern um ein Gesetz, das in Wirklichkeit gewisse Ansprüche, die sich aus normalem Recht ohne weiteres ergeben würden, einschränkt, abwägt, pauschaliert; um ein Gesetz also, das eigentlich dazu beiträgt, daß wir erheblich weniger zahlen müssen, als wir zu zahlen hätten, wenn es das Gesetz nicht gäbe. Gar kein Zweifel! Auf der anderen Seite freut sich auch keiner recht über das Gesetz, nicht einmal diejenigen, die etwa eine Milliarde oder mehr aus diesem Gesetz bekommen sollen; denn die sagen verständlicherweise: „Eigentlich hätten wir viel mehr zu beanspruchen."
    Der Finanzminister freut sich natürlich schon gar nicht; denn 1,2 Milliarden DM sind eine Menge Geld, und er könnte es auch für andere Zwecke verwenden. Er hat ja einiges über die Zukunftsaufgaben gesagt.
    Das macht also jede Überlegung über dieses Gesetz etwas unerfreulich, würde ich sagen, und dieser Komplex wird immer unerfreulich bleiben. Aber wir müssen das Gesetz schaffen. Ich muß es aber doch noch einmal sagen, das kann man sich ja bei dieser Materie nicht verkneifen, Herr Mick hat es auch schon angedeutet: Dieses Haus wäre gut beraten gewesen, wenn es die Regierungsvorlage aus dem Jahre 1964 so angenommen hätte, wie sie zuletzt von den zuständigen Ausschüssen gestaltet war. Dann hätten die Betreffenden mehr bekommen. Das hätte natürlich den Steuersäckel entsprechend belastet; aber wir bräuchten uns nicht heute noch, so viele Jahre nachdem das entstanden ist, mit dieser Materie zu befassen. Wenn die Betreffenden also das nicht bekommen, was sie damals bekommen sollten, dann verdanken sie das eben diesen sehr ehrenwerten Mitgliedern dieses Hauses — nebenbei gesagt, ein Sozialdemokrat war nicht dabei —, die aus formaljuristischen Überlegungen gemeint hatten, Juristerei zu Tode hetzen zu müssen, und nicht erkannt haben, daß es eben Grenzen der Juristerei gibt, die mindestens in den Grenzen der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, in diesem Falle der Zahlungsfähigkeit der Bundesrepublik, begründet sind. Ich erinnere mich noch sehr deutlich an die ausgezeichnete Rede, die der Kollege Windelen damals, vor ziemlich genau vier Jahren, zu diesem Thema hier gehalten hat. Er hat damals das Erforderliche gesagt. Aber es war ja so, daß die betreffenden über hundert Kollegen in diesem Hause es nicht glauben wollten, daß sie etwas Unmögliches begehrten, und daß sie damals geglaubt hatten, man müsse die Verabschiedung des Gesetzes im Rechtsausschuß verhindern, in der Hoffnung, daß man vielleicht in einem neuen Bundestag mehr bekommen würde. Das Ergebnis ist jetzt dieses Gesetz, in dem es eben noch weniger geworden ist, und ich sehe gar keine Chancen, etwa bei der Beratung des Gesetzes zu höheren Entschädigungen auf diesem Gebiet zu kommen. Wir sind insofern an die mittelfristige Finanzplanung gebunden und werden über ihre Grenzen nicht hinweg-



    Hirsch
    kommen. Das ist ein bedauernswertes Ergebnis. Aber diejenigen, die damit in vielfacher Hinsicht benachteiligt sind, sollen sich bei denjenigen beklagen, die sie damals auf einen falschen Weg führen wollten.
    Natürlich kann man bei den unzähligen Einzelheiten dieser schwierigen Gesetzesvorlage Wünsche anbringen, Akzente setzen usw., und ich meine, es ist einiges an der Regierungsvorlage verbesserungsbedürftig. Das kann aber nur in einer Verschiebung mancher Akzente in dem Gesetz bestehen. Darüber brauchen wir im einzelnen hier nicht zu reden, das ist die Aufgabe des Ausschusses. Aber vielleicht ein paar Anmerkungen in dieser Hinsicht!
    Zunächst eine Anmerkung, was das finanzielle Volumen anbetrifft. Ich habe ja bereits gesagt, man wird es kaum überschreiten können. Es wäre aber gut, Herr Bundesfinanzminister, wenn im Rahmen der Ausschußberatungen einmal geklärt werden könnte, wieviel eigentlich die Bundesrepublik Deutschland oder richtiger gesagt der Lastenausgleichsfonds inzwischen dadurch gespart hat, daß von den gesperrten deutschen Vermögen in Amerika auf dem Umweg über das amerikanische Entschädigungsgesetz indirekt Gelder wieder in die Kasse des Lastenausgleichsfonds geflossen sind und weiterhin fließen. Es ist doch so, daß die Amerikaner das Geld, das sie beschlagnahmt haben, im wesentlichen für die Bildung eines Fonds verwandt haben, aus dem sie Kriegsentschädigung für Amerikaner zahlen, die in Europa Vermögensverluste gehabt haben, u. a. auch an deutsche Verfolgte. Diese Zahlungen, die sie aus dem amerikanischen Fonds bekommen, werden ihnen auf ihre Lastenausgleichsansprüche angerechnet, so daß indirekt über diese Ersparnisse — das muß einmal, glaube ich, sehr genau geklärt werden — doch wieder in den Lastenausgleichsfonds aus diesen beschlagnahmten deutschen Konten in Amerika Mittel hereinkommen. Darüber wird man im Augenblick sehr schwer zahlenmäßige Feststellungen treffen können, weil das alles noch im Gange ist; aber man muß es bei den finanziellen Überlegungen irgendwie mit ins Kalkül ziehen und darf nicht einfach meinen, diese Gelder in Amerika seien völlig weg. Auf dem Wege dieser indirekten Verrechnung sind sie uns doch wieder indirekt zugute gekommen.
    Zum zweiten meine ich, daß es bei Wahrung des Volumens des Gesetzes vielleicht doch die Möglichkeit gibt, ein etwas sozialeres Ergebnis zu erreichen. Man wird prüfen müssen, ob es nicht einige Punkte in dem Gesetz gibt, wo man tatsächlich noch sparen kann, wo tatsächlich die Vorlage der Regierung etwas zuviel gewähren will. Andeutungsweise: Ich meine, daß in dem Kapitel der Rückerstattungsgeschädigten einige Luft sein könnte. Wir sollten uns darüber einig sein, daß im Grundsatz jemand, der in jenen Jahren von einem Juden etwas erworben hat, hätte wissen müssen, daß das kein reeller und anständiger Erwerb war, daß er hätte wissen müssen, daß das im allgemeinen — alle Ausnahmen bestätigen auch da wieder nur die Regel — Vermögenswerte waren, die nur unter Druck oder wenigstens unter dem allgemeinen Druck der damaligen Verfolgungssituation erworben werden konnten. Es
    waren also Vermögenstransaktionen, die von vornherein für jeden denkenden und anständigen Menschen mit einem Zweifel behaftet waren. Oder anders ausgedrückt: jeder hätte wissen müssen, daß ein solches Geschäft mit Risiko verbunden ist. Es ist daher nicht unbedingt einzusehen, daß der Staat jetzt in einem so weitgehenden Umfange, wie das die Regierungsvorlage vorsieht, dieses Risiko abdecken will. Jeder von uns, der die Materie kennt, weiß aber, daß es auf der anderen Seite tatsächlich Fälle gibt, in denen über die sogenannte Arisierung und nachher die Rückerstattung schweres Unrecht geschaffen worden ist, das man in etwa; wenn auch in beschränkterem Maße, als hier allgemein gemeint, entschädigen muß.
    Da ist nun aber wieder etwas Merkwürdiges. Im Rahmen des gesamten Rückerstattungsrechts der Alliierten konnte jedermann, der verpflichtet war, dem Verfolgten etwas zurückzugeben, der es aber nicht von dem Verfolgten direkt, sondern aus zweiter Hand erworben hatte, sich voll und ganz an den Zweiterwerber — wenn er der Dritterwerber war —halten. Hat aber jemand vom Staat ein arisiertes Grundstück oder dergleichen erworben, hatte er bisher kein Rückgriffsrecht. Ich vermag es nicht einzusehen, warum Leute, die zum Teil gar nicht wissen konnten, daß das ein illegaler Erwerb war — woher sollten sie es manchmal wissen in der Großstadt? —, auch nur die beschränkte Entschädigung bekommen sollen, obgleich in ihrem Fall der Staat nach normalen Gesetzen voll schadensersatzpflichtig wäre. Haben die Betreffenden von einem Privatmann erworben, haben sie vollen Ersatz bekommen. Haben sie vom Staat erworben, bekommen sie nur diese beschränkte Entschädigung. Ich möchte das hier doch bemerken, weil ich das für ungerecht halte.
    Genauso wird man im Ausschuß darüber reden müssen, ob die Entschädigung, die hier für das berühmte Sonderproblem der Traktateigentümer vorgesehen ist, gerecht ist. Wer das nicht wissen sollte: Es ist ein Problem der holländisch-deutschen Grenzbevölkerung, wo gewisse Grundstücke nach Kriegsende beschlagnahmt und von den Holländern enteignet worden sind. Im weiteren Gang der Dinge ist ein Teil dieser Grundstücke dann zurückgegeben worden. Ein Teil ist zurückgekauft worden. Was jetzt noch als Rest bleibt, soll wiederum mit dieser Quote entschädigt werden. Auch das erscheint mir nicht sonderlich gerecht. Es ist vielleicht eine wenige Leute betreffende Einzelfrage. Aber man sollte versuchen, im Rahmen dieses Gesetzes doch für etwas mehr Gerechtigkeit in Einzelfragen zu sorgen.
    Zum dritten möchte ich darauf hinweisen, daß es eine Personengruppe gibt, die nach den Beratungen dieses Gesetzes in der letzten Legislaturperiode nicht nur hinsichtlich des finanziellen Volumens, sondern auch hinsichtlich der Einzelregelung ganz erheblich besser und gezielter bedient worden wäre. Das sind diejenigen, die mehr oder weniger nur aus technischen Gründen ihre Entschädigung nicht aus dem Lastenausgleichsgesetz bekommen, sondern aus diesem Gesetz, mit .anderen Worten, eine bestimmte Gruppe von Vertriebenen, die nicht in den formellen Rahmen des Lastenausgleichs gebracht werden konn-



    Hirsch
    ten, deren Situation aber haargenau die gleiche wie die der Lastenausgleichsberechtigten ist und die jetzt eine Entschädigung über das Reparationsschädengesetz bekommen sollen. Im letzten Bundestag hat der zuständige Ausschuß — der Lastenausgleichsausschuß war es wohl — dafür gesorgt, daß dieser Personengruppe wie ihren völlig gleichgelagerten Leidensgenossen, die qua Lastenausgleichsrecht befriedigt werden, Renten, Hausratsentschädigung, Ausbildungshilfen und Aufbaudarlehen gewährt worden wären. Man sollte noch einmal sorgfältig prüfen, ob man diese Ungerechtigkeit, daß das jetzt wieder wegfallen soll, nicht beseitigen kann, indem man die Mittel innerhalb des Gesamtvolumens etwas besser und etwas gerechter verteilt.
    Es geht dabei — darauf möchte ich hinweisen — im wesentlichen um alte Menschen, die dieses Geld dringend brauchen würden, um einigermaßen menschenwürdig leben zu können, und bestimmt nicht um die Bereicherung von Großkopfeten, die auf diese Weise noch ein paar Mark mehr in ihren großen Sack bekommen würden. Ich bin sicher, daß der zuständige Ausschuß — Herr Mick, wir verstehen uns da wohl — stark in diese Richtung hin beraten wird. Ich würde es sehr begrüßen, wenn da eine Lösung gefunden werden könnte.
    Es gibt noch eine Menge Einzelprobleme, die merkwürdig geregelt sind, etwa das Problem der sogenannten volksdeutschen Vertriebenen und das Problem der Leute, die einmal in Österreich waren. Das ist ein perfektioniertes Rankenwerk, das man vielleicht auch noch etwas durchforsten könnte.
    Endlich muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß natürlich manche Fragen dieses Gesetzes in einem sehr starken Zusammenhang mit dem noch nicht gelösten Problem des Leistungsgesetzes für unsere mitteldeutschen Flüchtlinge stehen. Hier ist es wiederum so, daß viele von ihnen an sich etwas aus dem Reparationsschädengesetz bekommen müßten, aber, weil ihre Vermögensverluste in Mitteldeutschland eingetreten sind, nach einer Ausnahmebestimmung doch nichts kriegen. Daher sollte man eigentlich bei dem Reparationsschädengesetz, Herr Minister, nicht von einem Schlußstein sprechen. Im Grundsatz bin ich durchaus der Meinung, man muß da bald einmal den Schlußstein hinsetzen. Aber er ist noch nicht gesetzt, solange dieses Gebiet Mitteldeutschland offensteht und damit eben noch eine große Lücke in dem Gebäude vorhanden ist, durch die der Wind pustet und so lange pusten wird, bis man auch für die Flüchtlinge aus der Sowjetzone etwas getan hat. Das wiederum hängt in vieler Hinsicht mit diesem Gesetz zusammen. Ich kann mir vorstellen, daß sich manche unserer mitteldeutschen Freunde wundern müssen, wenn sie feststellen, daß für sie wiederum Ausschlußbestimmungen vorgesehen sind, durch die ihnen das genommen wird, was Leuten in genau derselben Situation, die vielleicht neben ihnen wohnen und die sie gut kennen, gegeben wird.
    Nun hoffe ich ja nach all dem, was man weiß, daß das Leistungsgesetz für die Mitteldeutschen demnächst kommen wird, und zwar auf eine Weise, durch die der Bundeshaushalt nicht belastet wird. Ich möchte aber auch in diesem Zusammenhang auf die ersparten Gelder — Lastenausgleich qua Enteignung in Amerika — hinweisen, die man unter Umständen für die Befriedigung der Mitteldeutschen hinzurechnen müßte, um auf diese Weise vielleicht doch einen Weg zu finden, auch das finanzielle Volumen im Lastenausgleich etwas besser und etwas gerechter zu berechnen.
    Es gäbe noch eine Unzahl anderer Dinge, über die man im Ausschuß reden müßte. Es hat keinen Zweck, sie jetzt zu erörtern. Ich wollte durch die Beispiele eigentlich nur klarmachen, wie schwierig das alles ist, wie wenig befriedigend es sein muß und wie dringend notwendig es ist, diese Fragen endlich zu lösen.
    Es wäre — das hat der Herr Minister bereits angedeutet — natürlich unendlich viel besser gewesen, wenn der Gesetzgeber nach dem Kriege, als er sich an die Regelung der Kriegs- und Nachkriegsschäden und an die Regelung der Verfolgungsschäden heranmachen mußte, das alles in einem Gesetz gemacht hätte. Wenn wir es heute machen könnten, würden wir es natürlich erheblich besser machen. Aber der Herr Minister hat mit Recht gesagt: Nachher ist man immer klüger, und in dem Stadium, als man das beraten mußte, konnte man das alles noch nicht übersehen und nicht wissen. Man mußte eine gewisse Rangfolge innehalten, weil man nicht alle auf einmal befriedigen konnte, weil dafür die finanziellen Mittel nie da sein konnten.
    Der Jammer ist eben, daß wir zwar gemäß den sehr eindrucksvollen Zahlen des Herrn Ministers auf diesem Gebiet fürwahr eine einmalige Leistung, eine stattliche Leistung, erbracht haben, daß jedoch, weil die Gewichte innerhalb dieser Gesamtleistung zum Teil nicht ganz richtig gesetzt worden sind, weil manche viel zuviel, andere zu wenig und manche gar nichts bekommen, von denjenigen, die eigentlich durch dieses Gesamtwerk zu ihrem Recht kommen sollten, so gut wie keiner bereit ist, zuzugeben, daß das eine große Leistung war, so daß es eigentlich im Gesamtergebnis nach wie vor mehr Unzufriedene als Zufriedene gibt. Das werden wir nicht ändern können. Aber es ist ein bedauerliches Ergebnis trotz dieser — das möchte ich noch einmal sagen — ungeheuren Leistung unseres Volkes, auf die es auch einmal stolz sein darf und die, glaube ich, nichts Vergleichbares in der Welt aufzuweisen hat. Man war eben doch bereit, denjenigen, die aus dem großen Schlamassel mit größeren Opfern hervorgegangen waren, einen gewissen Ausgleich auf Kosten all der anderen selbstverständlich zu geben, die mehr aus dem Schlamassel gerettet hatten.
    Wie gesagt, bedauerlich ist nur, daß dieser Ausgleich im ganzen nicht so gerecht ist, wie er hätte sein können. Aber was nutzt es? Wir werden nicht mehr in der Lage sein, all diese Mängel im einzelnen zu bereinigen, sondern wir können nur versuchen, an eine gerechte Lösung heranzukommen. Ich hoffe, daß die Beratung auch dieses Gesetzes zu etwas mehr ,Gerechtigkeit auf diesem Gebiet führt. Ich möchte ferner hoffen, ,daß auch die Aus-



    Hirsch
    zahlung der sich .aus dem Gesetz ergebenden Leistungen so schnell wie möglich erfolgen kann. Hier gibt es ja noch ein großes Fragezeichen hinsichtlich der Auszahlungsbestimmungen: „nach Maßgabe der Möglichkeiten des Haushalts". Wollen 'wir hoffen, daß der Haushaltsausschuß in keinem Jahr sagen muß: Wir haben keine Möglichkeit dazu. Dann würden wir nämlich jetzt unter Umständen Leistungen beschließen, die praktisch nicht erbracht würden, und 'das würde uns unglaubwürdig machen. Denn wir müssen daran 'denken, daß der größte Teil derjenigen, die nach diesem Gesetz etwas bekommen sollen, nicht gerade zu den Jüngsten gehört. Wir müßten ja doch eigentlich erreichen, daß die Geschädigten das Geld bekommen und nicht ihre Erben. Denn es ist nicht für die Erben bestimmt, sondern für diejenigen, die tatsächlich vor über zwanzig Jahren Opfer für unser Volk gebracht haben. Also: wir müssen schnell beraten und müssen dafür sorgen, daß diejenigen, die auf Grund des Ergebnisses oder Beratungen dann etwas bekommen, es auch so schnell wie irgend denkbar bekommen, damit verhindert wird, daß die Erben die Nutznießer sind. Wenn man zynisch ist, muß man natürlich, wenn man sich mit diesem Gesetz befaßt, eigentlich doch sagen: Den Letzten beißen die Hunde!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Es gibt Gesetzesvorlagen, die einen im Bundestag immer wieder verfolgen. Eines dieser Gesetze ist nun einmal das jetzt vorliegende. Ich bin jetzt elf Jahre im Bundestag und erinnere mich noch sehr gut, wie ich gleich zu Anfang der dritten Legislaturperiode interfraktionelle Besprechungen mit Vertretern des Finanzministeriums — ich darf übrigens daran erinnern: damals waren wir auch in der Opposition — und mit entsprechenden Verbänden, Organisationen geführt habe, die, was Herr Dahlgrün in der letzten Legislaturperiode bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ausdrücklich anerkannt hat, für die Regelung dieser Verpflichtungen wertvolle Hilfe geleistet haben. Ich möchte Ihnen jetzt keinen historischen Rückblick geben, seit wann — von Anfang an — und in welchem Umfang sich die FDP dafür eingesetzt hat, daß dieses Problem so schnell wie möglich erledigt wird, und zwar schon gleich nachdem die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Jahre 1951 übernommen worden sind.
    Herr Kollege Hirsch, ich gebe Ihnen durchaus recht, es ist ein unerfreuliches Gesetz, und Sie haben auch durchaus recht, wenn Sie geschlossen haben: „Den Letzten beißen die Hunde!" Das ist tatsächlich so. Es ist deswegen so unerfreulich, weil im Zusammenhang mit der Wiedererlangung unserer Souveränitätsrechte Verpflichtungen übernommen wurden, die bis heute noch unerledigt geblieben sind. Und es ist unerfreulich, weil sich in der Zwischenzeit leider unsere finanzielle Situation
    nicht verbessert hat und weil vielfach Verpflichtungen übernommen worden sind, für die nicht eine derartige rechtliche Verpflichtung bestand wie nun einmal bei der Entschädigung der hier angesprochenen Personengruppen. Es zeigt sich das eine: je länger Sie Probleme vor sich herschieben, die einmal gelöst werden müssen, desto schwieriger wird es. Die Zeit erleichtert nicht die Lösung, sondern die Zeit erschwert sie.
    Ich will nicht auf die gesamte Problematik eingehen, und, Herr Kollege Hirsch, ich will jetzt auch nicht auf Ihre Vorwürfe darüber eingehen, daß in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von Abgeordneten, zu denen auch ich gezählt habe, eine andere Lösung als die der damaligen Regierungsvorlage als Rechtens angesehen hat. Ganz so einfach, wie man aus den wenigen Worten, Herr Bundesfinanzminister, die Sie zu den rechtlichen Problemen geäußert haben, schließen könnte, wird die Beratung nicht verlaufen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, daß ein Gesetz gefunden werden muß, das auch einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält. Geht man davon aus, dann kann man auch nicht an den Ausführungen vorbeigehen, die seinerzeit der Herr Kollege Wahl, der ein anerkannter Rechtswissenschaftler ist, auch auf internationalem Gebiet, zu der völkerrechtlichen Situation gemacht hat. Man kann nicht an dem vorbeigehen, was die Bundesregierung seinerzeit in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Man kann nicht an dem vorbeigehen, was schon höchstrichterliche Rechtsprechung geworden ist, und daran, welche Grundsätze insofern verkündet worden sind.
    Herr Bundesfinanzminister, Sie haben im Zusammenhang mit der Frage, was beim Lastenausgleichsgesetz für die juristischen Personen Rechtens sei, das Bundesverwaltungsgericht angezogen. Wenn Sie das nicht getan hätten, hätte ich hier eine Entscheidung nicht zitiert. Jetzt muß ich das tun. Es ist eine Entscheidung, die sich nicht mit der Frage, wieweit juristische Personen durch das Lastenausgleichsgesetz ausgeschlossen werden können, befaßt, sondern mit der Personengruppe, um die es hier geht. Das ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1956, in der folgende Ausführungen enthalten sind:
    Dem von einer Requisition Betroffenen steht kraft Bundesgewohnheitsrecht ein Aufopferungsanspruch besonderer Art zu, der auf eine angemesse Entschädigung gerichtet ist.
    ... Angemesesn ist in der Regel nur Entschädigung, die dem Grundsatz gerecht wird, daß Besatzungslasten von allen Bürgern der Bundesrepublik im Rahmen des Möglichen gleichmäßig zu tragen sind. Der unmittelbar von Maßnahmen der Besatzungsmacht Betroffene muß seinen materiellen Schaden so ersetzt erhalten, daß er gegenüber dem nicht unmittelbar betroffenen Bürger weder eine materielle Einbuße erleidet noch einen materiellen Vorteil erwirbt.
    Daran kann man bei dem Problem der juristischen Personen nicht vorbeigehen.



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Als die Bundesregierung völkerrechtliche Verträge unterzeichnete, um Souveränitätsrechte zurückzuerhalten, wurde der Überleitungsvertrag geschlossen. Die Bundesregierung hat sich damals bei diesen Verrtagsverhandlungen mit Recht geweigert, anzuerkennen, daß der Griff der Alliierten auf privates deutsches Vermögen im Ausland und auch in Deutschland während des Krieges und nach dem Kriege dem Völkerrecht entsprochen hat. Man darf doch diese politische Situation nicht übersehen. Ich muß sagen: dieser Rückgriff entgegen den völkerrechtlichen Grundsätzen auf privates Vermögen hat dem Völkerrecht nicht gedient; er hat nicht dazu gedient, heute die Sicherheit zu geben, die doch eigentlich wieder nötig ist, wenn nicht nur von Deutschen, sondern auch von jemandem in einem anderen Land der Welt privates Vermögen investiert wird. Die Sicherheitsgarantie für privates Eigentum sollte im Völkerrecht wieder als selbstverständlich erachtet werden. Damals ist das leider nicht der Fall gewesen.
    Zur Problematik will ich nur noch einmal anführen: die Alliierten, die durch das Völkerrecht verpflichtet gewesen wären, eine Entschädigung für das beschlagnahmte und liquidierte private deutsche Vermögen zu leisten, haben damals gefordert, daß die Bundesregierung diese Verpflichtung übernimmt. Die Divergenz bei den Verhandlungen war, daß die Alliierten entsprechend ihren Grundsätzen eine Übernahme der Entschädigungen mit 100 %_ forderten, während die Bundesregierung seinerzeit gesagt hat: Unsere Entschädigungsbestimmungen sind in Art. 14 des Grundgesetzes verankert, und das be- deutet nicht immer eine hundertprozentige Entschä digung, sondern eine angemessene Entschädigung. Was jetzt als eine angemessene Entschädigung zu betrachten ist, wird auch bei diesem Gesetz die Frage sein.
    In Art. 5 des Sechsten Teils des Überleitungsvertrages heißt es — der Herr Kollege Scheel hat darauf schon in der 71. Sitzung des Bundestages im Jahre 1955 ausdrücklich hingewiesen —:
    Die Bundesrepublik wird Vorsorge treffen, daß die früheren Eigentümer der Werte, die auf Grund der in Artikel 2 und 3 dieses Teiles bezeichneten Maßnahmen beschlagnahmt worden sind, entschädigt werden.
    Ich darf in diesem Zusammenhang auf Art. 19 unseres Grundgesetzes verweisen, der auch den juristischen Personen die Grundrechte — auch Art. 14 — gewährt. Das ist nun einmal der Unterschied in der rechtlichen, auch der völkerrechtlichen Situation bei den Reparationsgeschädigten.
    Noch ein Wort zu der Frage, ob man die juristischen Personen überhaupt restlos ausschließen soll. Bei dem Wort „juristische Personen" wird meistens gleich an Großkapitalismus gedacht. Das ist aber doch gar nicht der Fall. Ich denke nur an die frühere französisch besetzte Zone. In Baden-Württemberg wurde z. B. während des Krieges während eines Urlaubs eine Erbengemeinschaft in eine juristische Person umgewandelt. Familienunternehmen sind dort — je nachdem — Personengesellschaften oder juristische Personen. Man kann nicht rein von der Gesellschaftsform herleiten, wer vom Gesetz erfaßt werden soll und wer nicht. Aus den Aufstellungen geht hervor, daß es sich vielfach nicht um Großkapitalisten, sondern um kleinere und mittlere Personenunternehmen handelt. Wenn sonst vom Mittelstand gesprochen wird, herrscht hier im Hause immer Einigkeit. Denken Sie daran, daß gerade auch die mittelständische Industrie, das mittelständische Gewerbe teilweise sehr hart betroffen worden ist, gerade auch noch nach dem Kriege durch Demontage usw. Wir müssen daher überlegen, wie wir zu einer anderen Abgrenzung kommen können, als es jetzt mit dem volkkommenen Ausschluß der juristischen Personen der Fall ist.
    Es wurde gesagt, Entschädigungen könnten nur noch nach Lastenausgleichsgrundsätzen geleistet werden. Da muß es überraschen, daß in dem Regierungsentwurf sogar noch Schlechterstellungen im Vergleich zu den bisherigen Lastenausgleichsberechtigten erfolgen. Das ist es, was Herr Kollege Hirsch gesagt hat: Die Letzten beißen die Hunde. Das sind die Personen, die noch gar nichts bekommen haben und deren Ansprüche jetzt gegebenenfalls verzinst werden müssen. Hier ist die Verzinsung wesentlich schlechter als bei den übrigen Lastenausgleichsberechtigten. Wenn man also gleichstellen will, muß man die Konsequenz ziehen und auch in diesem Punkte gleichziehen. Das gilt nicht nur bezüglich der Zinsen, das gilt genauso für den Endtermin. Man kann nicht auf der einen Seite einen Endtermin festsetzen und auf der anderen Seite nicht.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat auf die außerordentlich hohen Entschädigungen hingewiesen, die bereits gezahlt worden sind: bisher insgesamt 400 Milliarden DM, in Zukunft noch 200 Milliarden DM. Demgegenüber handelt es sich bei den Verpflichtungen nach der Regierungsvorlage nur um 1,2 Milliarden DM. Es muß jedoch dem Art. 3 des Grundgesetzes, dem Gebot der Gleichbehandlung, in einer besseren Weise Rechnung getragen werden.
    Ohne daß ich die Probleme vertiefen will, muß ich auch noch eine Gleichbehandlung in anderer Hinsicht erörtern. Im Anschluß an den Überleitungsvertrag hat die Bundesrepublik Verträge mit neutralen Staaten abgeschlossen, z. B. mit der Schweiz. Auch dort mußte das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt werden, und dafür ist in dem Vertrag eine Regelung getroffen worden. Ob man insofern allerdings eine volle Gleichziehung erreichen kann, bezweifle ich bei der heutigen Vermögenslage. Man kann aber die Fälle nicht so unterschiedlich regeln, wie es die Regierungsvorlage vorsieht.
    Herr Kollege Hirsch hat weiter auf die Traktatgrundstücke im Zusammenhang mit diem Vertrag mit den Niederlanden hingewiesen. Daran habe auch ich gedacht. Hier zeigt sich nämlich, wie sich die Zeit auswirkt, je nachdem, wann diese Beschlagnahmen erfolgten und wann das Vermögen geopfert werden mußte.
    Mit all den anderen Einzelproblemen, auf die Herr Kollege Hirsch eingegangen ist, will ich mich jetzt nicht weiter befassen. Soweit es sich um Rückerstattungsgeschädigte handelt — das weiß jeder,



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    der mit diesen Fragen zu tun hat —, waren die Verhältnisse außerordentlich unterschiedlich gelagert. Das Gesetz gibt schon nur dann einen Anspruch, wenn es sich um eine sogenannte loyale Rückerstattung handelt. Es ist aber nicht richtig, daß alle Verkäufe immer gleich mit einem Risiko belastet waren. Ich kenne aus meiner eigenen Praxis Fälle, wo sich der Verkauf zwischen jüdischen und nichtjüdischen Freunden abgespielt hat. Die jüdischen Freunde haben damals ihren Freund, der nichtjüdisch ist, gebeten, ihr Haus zu erwerben, damit sie mit diesem Geld die Möglichkeit hatten, aus Deutschland auszuwandern. Ich habe diese Verhältnisse damals natürlich bedauert und bedaure auch heute, daß so etwas überhaupt einmal in Deutschland möglich war. Es wird unsere Aufgabe sein, in den Fachausschüssen zu überlegen, wie man zu möglichst gerechten Lösungen kommen kann.
    Zum Schluß noch etwas anderes: Herr Bundesfinanzminister, ich habe es bedauert, daß Sie im Zusammenhang mit diesem Gesetz auf die Radikalisierung zu sprechen gekommen sind. Dieses Gesetz gibt keinen Anlaß dazu, die Gefahr einer Radikalisierung aufzuzeigen.
    Ganz so einfach, wie Sie es sich vorstellten, als Sie sagten, mit diesem Gesetz müsse jetzt der Schlußstein gesetzt werden, ist es nicht. Die Vorredner haben schon auf andere Gruppen hingewiesen, und ich glaube, daß die Probleme der Heimkehrer, der Kriegsgefangenen und der Zonenflüchtlinge doch so schwerwiegend sind, daß man sie nicht mit einem Satz abtun kann, indem man sagt, damit müsse jetzt der Schlußstein für immer und für ewige Zeiten gesetzt sein. Diese Probleme erfordern vielmehr eine eingehende besondere Erörterung.
    Wir als Freie Demokraten sind daran interessiert und wünschen, daß das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Wir werden uns sehr loyal und sehr intensiv an den Ausschußberatungen beteiligen. Wir sind auch damit einverstanden, daß der Kriegsfolgenausschuß dafür federführend ist. Wir halten es aber für notwendig, daß mit dem Gesetz nicht nur der Rechtsausschuß befaßt wird — die juristische Prüfung muß nun einmal erfolgen , sondern wir halten es für notwendig, daß sich auch der Wirtschaftsausschuß mit dieser Materie befaßt; denn hier stehen doch auch erhebliche wirtschaftliche Probleme mit zur Diskussion.

    (Beifall bei der FDP.)