Rede:
ID0515118800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Hirsch.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1968 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Marx (München) 7733 A Wahl des Abg. Dr. Rinderspacher als ordentliches Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . 7733A Wahl der Abg. Dr. Müller (München) und Dr. Schmidt (Offenbach) als stellvertretende Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates 7733 A Wiederholung der Schlußabstimmung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch und ,des Fleischbeschaugesetzes" (Drucksache V/2477) in berichtigter Fassung 7733B Amtliche Mitteilung 7733 D Fragestunde (Drucksachen V/2492, zu V/2492, V/2507) Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angebliche Ausreise Obdachloser aus dem typhusgefährdeten Katastrophen- gebiet Siziliens nach Deutschland — Gefahr des Einschleppens von Typhus Frau Strobel, Bundesminister . . . 7733 D, 7734 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 7734 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7734 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 7735 A Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 7 35 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Gutachten des obersten bayerischen Rechnungshofes über den Rhein-Main-Donau-Kanal Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7735 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7735 C Dr. Haas (FDP) 7735:D Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Kürzungen von Familienausgleichsmaßnahmen 7735 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Kabinettsbeschluß zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs 7736 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Höhe der Auslandszulagen für im Auftrag des Bundes im Ausland tätige Bedienstete Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7736 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7736 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7736 A Gscheidle (SPD) 7737 B Moersch (FPD) . . . . . . . 7737 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Nichtteilnahme des Leiters des GoetheInstituts in Stockholm an einer Sendung des schwedischen Rundfunks zusammen mit dem Leiter des Kulturinstituts der DDR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7737 'D Kahn-Ackermann (SPD) 7737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schwierigkeit der deutschen Sprache für Ausländer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7738 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7738 B Kahn-Ackermann (SPD) 7738 C Frage des Abg. Gscheidle: Zukünftige Ausrüstung aller statistischen Ämter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7738 D Frage des Abg. Raffert: Erläuterung einer Großrechenanlage unter Angabe der Namen der Lieferfirmen im Haushaltsplan Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7739B Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7739 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7739 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auffassung des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der bewährten Beschaffungsmethoden auch für die Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7740 A Raffert (SPD) 7740 B Geiger (SPD) . . . . . . . . 7740 B Frage des Abg. Bühler: Lenin-Friedens-Preis Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7740 D. Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7741 A Frage des Abg. Bühler: Wiederaufnahme des Dienstes durch aus Gesundheitsrücksichten vorzeitig ausgeschiedene Beamte Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7741 A Bühler (CDU/CSU) 7741 B Weigl (CDU/CSU) 7741 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 7741 D Strohmayr (SPD) 7742 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7742 B Frage des Abg. Kubitza: Verhandlungen über die endgültige Regelung des Rundfunkgebührenwesens Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7742 C. Kubitza (FDP) 7742 D Frage des Abg. Dröscher: Gesamteinnahmen an Branntweinsteuer 7742 D Fragen des Abg. Lenders: Erhöhung des gegenwärtigen Satzes von 1,50 DM für steuerfreie Essenszuschüsse 7743 A Fragen des Abg. Maucher: Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte — Härtefälle Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7743 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . 7743 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7743 D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 7744 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Presseberichte betr. Nichtentschädigung der in der NS-Zeit zwangssterilisierten Menschen . . . . . . . . 7744 A Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen einen starken Rückgang des amerikanischen Tourismus in Deutschland Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7744 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 III Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7744 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7744 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 7745 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7745 A Fragen des Abg. Dr. Klepsch: Entscheidung des Bundessozialgerichts: Ausbildung zum Offizier nicht als Ausbildung für den späteren Lebensberuf anzusehen — Daraus folgende Benachteiligung von Bewerbern für den Offiziersberuf Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7745 B Frage des Abg. Strohmayr: Einbeziehung von Altersgeld erhaltenden Landwirten in die Krankenversicherung nach der RVO Kattenstroth, Staatssekretär . . 7745 D Strohmayr (SPD) 7746 A Berberich (CDU/CSU) 7746 C Kohlberger (SPD) . . . . . . 7746 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Versicherungsunterlagen ehemaliger Bewohner der SBZ 7746 D Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparation-, Restitutions-, Zerstärungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) — Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . . 7747 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7750 D Hirsch (SPD) 7753 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7756 B Büttner (SPD) . . . . . . . . 7758 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7759 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7760 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Frau Schanzenbach, Frau Funcke u. Gen.) (Drucksache V/2384) — Erste Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) 7762 B Frau Funcke (FDP) 7762 D Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 7763 C Nächste Sitzung 7764 C Anlagen 7765 151. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 1. Dr. Aigner * 26. 1. Frau Albertz 26. 1. Dr. Apel * 26. 1. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 26. 1. Dr. Artzinger * 26. 1. Bading * 26. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 26. 1. Bauer (Wasserburg) 26. 1. Bauknecht 26. 1. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 26. 1. Behrendt * 26. 1. Bergmann * 26. 1. Berlin 26. 1. Bewerunge 26. 1. Blachstein 26. 1. Blöcker 26. 1. Blume 26. 1. Böhm 27. 1. Brese 26. 1. Buchstaller 26. 1. Dr. Burgbacher * 26. 1. Corterier * 26. 1. van Delden 26. 1. Deringer * 26. 1. Dichgans * 26. 1. Dr. Dittrich * 26. 1. Dröscher * 26. 1. Eckerland 16. 2. Ehnes 26. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Enk 26. 1. Ertl 26. 1. Faller * 26. 1. Fellermaier * 26. 1. Dr. Frey 15. 2. Dr. Furler * 26. 1. Frau Geisendörfer 26. 1. Gerlach * 26. 1. Dr. Giulini 26. 1. Glüsing 26. 1. Graaff 26. 1. Frau Griesinger 26. 1. Haage (München) 26. 1. Haase (Kellinghusen) 26. 1. Hahn (Bielefeld) * 26. 1. Hamacher 3. 2. Hauck 26. 1. Hölzle 27. 1. Hörmann (Freiburg) 26. 1. Horten 26. 1. Dr. Hudak 26. 1. Illerhaus * 26. 1. Jürgensen 26. 1. Kiep 26. 1. Killat 2. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Klinker * 26. 1. Dr. Koch 26. 1. Könen (Düsseldorf) 26. 1. Koenen (Lippstadt) 26. 1. Frau Korspeter 26. 1. Kriedemann * 26. 1. Frau Dr. Krips 26. 1. Krug 26. 1. Kulawig * 26. 1. Kunze 1. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 26. 1. Langebeck 31. 1. Lautenschlager * 26. 1. Lemmrich 26. 1. Lemp 26. 1. Lenz (Brühl) 29.2. Liehr 26. 1. Dr. Löhr * 26. 1. Logemann 26. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Luda 26. 1. Lücker (München) * 26. 1. Dr. Martin 26. 1. Matthöfer 26. 1. Mauk * 26. 1. Memmel * 26. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 1. Metzger * 26. 1. Michels 26. 1. Missbach 26. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Dr. Mühlhan 26. 1. Müller (Aachen-Land) * 26. 1. Müller (Worms) 26. 1. Dr. Müller-Hermann 26. 1. Niederalt 26. 1 Dr. von Nordenskjöld 26. 1. Paul 26. 1. Petersen 26. 1. Dr. Pohle 26. 1. Prochazka 26. 1. Rasner 16. 2. Reichmann 26. 1. Dr. Reinhard 26. 1. Richarts * 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 26. 1. Dr. Rinderspacher 26. 1. Ritz 26. 1. Röhner 26. 1. Saam 26. 1. Sander 26. 1. Saxowski 26. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 26. 1. Seibert 26. 1. Seither 26. 1. Dr. Siemer 26. 1. Springorum * 26. 1. Dr. Starke (Franken) * 26. 1. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7766 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 26. 1. Stooß 26. 1. Struve 26. 1. Dr. Süsterhenn 26. 1. Unertl 26. 1. Wächter 26. 1. Welslau 26. 1. Wendelborn 26. 1. Frau Dr. Wex 26. 1. Dr. Wörner 26. 1. Wurbs 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/2464 Fragen 55, 56 und 57) : Was gedenkt die Bundesregierung nach Inkrafttreten der EWG bezüglich der Weiterverwendung der Zollbeamten zu tun, soweit sie mangels Dienstaufgaben an der Westgrenze oder z. T. im Zollbinnenland nicht mehr voll eingesetzt werden können? Welche Hilfsmaßnahmen kann die Bundesregierung den in Frage 55 erwähnten durch den Zollabbau nicht mehr einsetzbaren Zollbeamten gewähren? Kann die Bundesregierung Zahlenmaterial vorlegen, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe Neueinstellungen von Zollbeamten vorgenommen wurden, obwohl voraussehbar war, daß durch Inkrafttreten der EWG-Verträge die Dienstaufgaben der Zollbeamten zumindest an der Westgrenze sich verringern? Zu Fragen 55 und 56. Es ist nicht zu befürchten, daß im Zuge der EWG-Entwicklung Zollbeamte in Ermangelung von Dienstaufgaben nicht mehr voll eingesetzt werden können oder sogar abgebaut werden müssen. Wenn am 1. Juli 1968 mit der Verwirklichung der Zollunion die Binnenzölle und innergemeinschaftlichen Abschöpfungen zwischen den EWG-Ländern entfallen, werden für die seit Jahren unter starkem Personalmangel leidende Zollverwaltung 'endlich gewisse dringend erwünschte Vereinfachungen eintreten. Sie werden sich auf den Personalbedarf auswirken. Dennoch sollten diese Einsparungsmöglichkeiten nicht überschätzt werden. Selbst jene Grenzzollämter an den EWG-Grenzen, deren Arbeitsanfall zu 100 % durch .die Abfertigung von EWG-Waren bestimmt wird (dies sind unter den 164 Zollämtern an ,den EWG-Grenzen etwa 20 größere Übergänge mit allen Befugnissen für die Warenabfertigung), können ihre Pforten nicht schließen. Solange ungeachtet eines einheitlichen Mehrwertsteuersystems innerhalb der EWG-Länder noch Unterschiede in den Steuersätzen bestehen, ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auch noch ein Grenzausgleich notwendig. Dies geschieht durch die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Auf viele Waren müssen Verbrauchsteuern erhoben werden; eine Harmonisierung auf diesem Gebiet ist noch nicht abzusehen. Schließlich machen zahlreiche Einfuhr- und Durchfuhrverbote sowie -beschränkungen eine Behandlung der Waren an den Binnengrenzen erforderlich. Auch die statistische Behandlung der Aus- und Einfuhren bleibt unverändert. Auf dem Sektor der sog. Drittlandswaren, das sind Einfuhren aus Nicht-EWG-Ländern, ändert sich bei .der Zollabfertigung gegenüber dem jetzigen Zustand nichts. Möglicherweise werden diese Güter im kommunitären Zollgutversand in größerem Umfange als bisher zum innerdeutschen Bestimmungsort geleitet und folglich überwiegend bei den Binnenzollämtern abzufertigen sein. Um sichere Prognosen treffen zu können, kommt es weitgehend auf das Verhalten der Wirtschaft und nicht zuletzt des Speditionsgewerbes an. Es ist im gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich, etwa zu erwartende Arbeitsverlagerungen von Grenzzollämtern zu Binnenzollämtern auch nur schätzungsweise zu umreißen. Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Bundeszollverwaltung neue Aufgaben übernommen hat und möglicherweise noch übernehmen muß. So obliegen ihr ab 1. Februar 1968 die Erstattungen für Marktordnungswaren, die nach Drittländern exportiert werden. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe ist außerordentlich hoch. Die bisher von den Einfuhr- und Vorratsstellen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bearbeiteten Erstattungen werden sich schon im Jahre 1968 auf 400 bis 500 Mio DM belaufen. Das führt dazu, daß den Ausfuhrabfertigungen eine bisher ungeahnte Bedeutung zukommt. Die neuen Aufgaben werden vor allem bei den Binnenzollstellen zu einer Belastung führen, welche die Vereinfachungen durch die Zollunion voraussichtlich ausgleichen wird. Nur am Rande sei bemerkt, daß auch nach Verwirklichung der Zollunion keine Änderung bei der Reisendenabfertigung eintreten wird. Die Paßnachschau bleibt ebenso bestehen wie die Überwachung der von den Reisenden mitgeführten Waren. Auch außerhalb der Grenzübergangsstellen muß die sog. grüne Grenze künftig besetzt sein. Hier stehen gegenüber den EWG-Ländern zur Zeit rd. 1400 Beamte des Zollgrenzdienstes. Erst mit der Fortentwicklung der Zollunion zu einer Wirtschaftsunion wird auf eine Überwachung der Binnengrenzen, die heute als Steuer- und Staatsgrenzen ihre Bedeutung haben, verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt liegt aber — wie Ihnen bekannt ist — noch in weiter Ferne. Die Zollverwaltung wird dafür Sorge tragen, daß Kräfteverschiebungen zwischen den EWG-Grenzzollämtern und den Binnenzollstellen mit Behutsamkeit und unter Vermeidung von Härten für die Bediensteten vonstatten gehen. Versetzungswellen von Westen nach Osten oder von Süden nach Norden werden für die Zollbeamten mit Sicherheit nicht in Frage kommen. Besondere Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Zollbeamten werden sich daher erübrigen. Zu Frage 57. Bindende Aussagen über den Personalbedarf der Zollverwaltung nach Verwirklichung .der Zollunion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7767 (1. Juli 1968) können zur Zeit noch nicht gemacht werden. Die Zollverwaltung als Einnahmeverwaltung darf sich bei ihren Planungen nicht der Gefahr aussetzen, eines Tages ihre Aufgaben aus Personalmangel nicht mehr voll erfüllen zu können. Sie hat durch Rationalisierung und Verfahrensvereinfachungen sowie unter dem Aspekt der künftigen EWG-Entwicklung seit 1962 bereits rd. 3000 Planstellen eingespart. Weitere Einsparungen von rd. 1500 Planstellen sind in ,den Haushalten 1968-1970 vorgesehen. Nachwuchskräfte sind nur in dem Umfang eingestellt worden, ,der. zur Deckung dieses verringerten Personalbedarfs notwendig ist. Im abgelaufenen Jahr 1967 wurden in den gehobenen Dienst 443 und in den mittleren Zolldienst 1109 Nachwuchskräfte eingestellt. Diese Neueinstellungen waren notwendig, weil bis zum Ende des Rechnungsjahres 1971 außergewöhnlich starke Altersabgänge eintreten. Dabei wurde der Nachwuchsbedarf schon so knapp berechnet, daß voraussichtlich der für die Zukunft zu erwartende Personalbedarf nicht voll gedeckt werden wird. Die Zollverwaltung dürfte daher im Stand sein, später noch notwendig werdende Personalverminderungen in verhältnismäßig kurzer Zeit durchzuführen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 94) : Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung gegenüber Verlautbarungen, Fluggastgebühren auch für den Inlandsverkehr zu erheben? Die im Linienverkehr angeflogenen Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik außer Berlin haben Antrag auf Genehmigung einer Änderung ihrer Gebührenordnung gestellt, nach der sie von den Luftfahrzeughaltern künftig neben der nach dem Gewicht des Luftfahrzeugs bemessenen Landegebühr eine nutzlastabhängige Zusatzgebühr erheben wollen. Diese Gebühr soll nach dem Antrag ab 1. April 1968 DM 3,— pro Fluggast im innerdeutschen Verkehr betragen und ab 1. April 1969 DM 5,— pro Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr. Die gegenwärtig vom Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr erhobene Fluggastgebühr von DM 5,— soll dann entfallen. Ich habe zusammen mit den obersten Landesverkehrsbehörden eine eingehende Prüfung des Antrages eingeleitet; hierbei habe ich zu den Auswirkungen einer derartigen Gebührenmaßnahme die Stellungnahme der hauptsächlich in Betracht kommenden Flughafenbenutzer angefordert und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen um eingehende Begründung des Antrages ersucht. Diese Stellungnahmen liegen noch nicht vor. Ob oder inwieweit den Anträgen stattgegeben werden kann, ist im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Ab- geordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 95) : Wie ist der Stand der Überlegungen bei der Bundesregierung, die geplante Nordweststraße in Frankfurt (Main) als Bundesstraße anzuerkennen? Die Frage, ob die geplante Nord-West-Straße in Frankfurt am Main als Bundesstraße anerkannt oder ob sie als Kreis- bzw. Kommunalstraße mit einem Zuschuß des Bundes gemäß Artikel 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 gebaut werden soll, wird z. Z. im Einvernehmen mit dem Herrn Hessischen Minister für Wirtschaft und Verkehr hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Eine Entscheidung steht noch aus. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 96) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Fahrpreissonderregelung für Fahrgäste über 65 Jahre bisher gemacht? Für einen Erfahrungsbericht über den neuen Tarif für Fahrgäste über 65 Jahre ist es noch zu früh. Ich kann dazu nur sagen, daß die Inanspruchnahme während der ersten Tage rege war, und daß sich in den seit der Einführung des Tarifs vergangenen zwei Wochen die Erwartungen der Deutschen Bundesbahn erfüllt haben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/2492 Frage 97): Was hat den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister dazu veranlaßt, vor der sozialdemokratischen Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein zu erklären, daß bei der Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn der Abschnitt Pinneberg—Elmshorn Vorrang vor dem Abschnitt Bergedorf—Reinbek—Wohltorf—Aumühle genießen müsse? Ich habe vor der sozialdemokratischen Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein keineswegs eine Erklärung abgegeben, die ein Werturteil über die Elektrifizierung der Strecke Bergedorf-Aumtihle gegenüber der Strecke Pinneberg-Elmshorn darstellen könnte. Im übrigen werden die im Jahr 1967 begonnenen Elektrifizierungsarbeiten auf dem Strekkenabschnitt Bergedorf-Aumühle so zügig fortge- 7768 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 setzt, daß nach .Mitteilung der Deutschen Bundesbahn voraussichtlich zum Fahrplanwechsel Sommer 1969 der elektrifizierte Betrieb biss Aumühle aufgenommen werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2492 Fragen 98, 99 und 100) : Wie ist der Stand des Rationalisierungsvorhabens der Deutschen Bundesbahn auf der Nebenstrecke Schwackenreute—Pfullendorf—Altshausen? Ist immer noch beabsichtigt, den Streckenabschnitt Pfullendorf—Ostrach ganz stillzulegen trotz der schwerwiegenden Folgen für das Fördergebiet um Pfullendorf und trotz des Einspruchs des Bundesverteidigungsministers im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Garnison Pfullendorf? Werden bei den Rationalisierungsüberlegungen für die in Frage 98 erwähnte Nebenstrecke die Gesichtspunkte beachtet, auf die bei Korrekturen im Streckennetz Bundesverkehrsminister Leber in seiner Pressekonferenz am 22. September 1967 nachdrücklich hingewiesen hat, daß „raumordnerische und damit in Verbindung stehende wirtschaftsstrukturbedingte Interessen in den entsprechenden Gebieten unter allen Umständen zu beachten" seien und daß „in jedem Falle für ausreichenden Ersatzverkehr zu sorgen" sei? Zu Frage 98 Die Deutsche Bundesbahn hat ihre ersten Vorschläge für Rationalisierungsmaßnahmen inzwischen dahingehend modifiziert, daß sie nunmehr anstrebt, auf dem Streckenabschnitt Pfullendorf—Altshausen den Reiseverkehr und auf dem Abschnitt Schwackenreute—Pfullendorf den Gesamtbetrieb einzustellen. Die Deutsche Bundesbahn muß allerdings hierfür noch für ausreichende Beurteilung ergänzende Angaben zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlegen. Für die Einstellung auch des Güterverkehrs auf dem Abschnitt Pfullendorf—Schwackenreute liegt dem Bundesminister für Verkehr noch kein Antrag vor. Zu. Frage 99 Wie aus der Antwort zu Frage 98 hervorgeht, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn nicht mehr, den Güterverkehr auf dem Streckenabschnitt Pfullendorf—Ostrach einzustellen. Zu Frage 100 Bei der Beurteilung eines Antrages auf Genehmigung von Rationalisierungsmaßnahmen wird dieser unter Würdigung der örtlichen und regionalen Interessen, die auch in der nach § 44 Bundesbahngesetz einzuholenden Stellungnahme von der obersten Landesverkehrsbehörde vertreten werden, eingehend geprüft, ehe darüber entschieden wird. Der Herr Bundesminister für Verkehr wird seine besondere Aufmerksamkeit der Frage zuwenden, ob nach Durchführung einer Stillegungsmaßnahme die noch vorhandenen Verkehrsbedürfnisse auf wirtschaftlich günstigere Weise befriedigend erfüllt werden können. In allen Fällen, in denen raumordnungspolitische Gesichtspunkte durch die Absichten der Bundesbahn berührt werden, wird der für die Raumordnung zuständige Bundesminister des Innern eingeschaltet. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 101) : Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Form der Straßenbaufinanzierung auf die Dauer für ausreichend? Für die Durchführung des gegenwärtig laufenden 3. Vierjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen hält die Bundesregierung den verfügbaren Deckungsrahmen für ausreichend. Dieser Plan soll mit seinem Volumen von 18 Milliarden DM ungekürzt verwirklicht werden; soweit ein Teil der zweckgebundenen Mittel aus der Mineralölsteuer im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung freigestellt werden mußte, wird die entstandene Lücke durch Kredite geschlossen werden können. Ob die gegenwärtige Straßenbaufinanzierung auf die Dauer, d. h. auch nach dem Abschluß des ersten Ausbauplanes ausreichen wird, kann endgültig erst ermittelt werden, wenn der tatsächliche künftige Bundesfernstraßenbedarf bekannt ist, für dessen Feststellung bereits jetzt eingehende Untersuchungen sowohl in ökonomischer als auch in werkehrlicher Hinsicht eingeleitet worden sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 102) : Wie viele der 17 500 Verkehrstoten des Jahres 1967 sind in geschlossenen Ortschaften, wie viele auf Land- und Bundesstraßen oder auf Autobahnen ums Leben gekommen? Einzelheiten der Straßenverkehrsunfälle des Jahres 1967 über die Unfallfolgen nach Ortslage und Straßenarten liegen mir bisher nur für die Monate Januar bis August vor. In diesen 8 Monaten wurden innerhalb geschlossener Ortschaften 4685 und außerhalb geschlossener Ortschaften 6099 Menschen getötet. Auf die einzelnen Straßenarten verteilt wurden auf Bundesautobahnen 558 Personen, auf Bundesstraßen 4168, auf Landstraßen (LIO), Kreisstraßen (LIIO) und anderen Straßen zusammen 6058 Menschen ein Opfer des Straßenverkehrs. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 103) : An wie vielen der 17 500 tödlichen Verkehrsunfälle des Jahres 1967 waren Personenwagen und Lastwagen beteiligt? Die gestellte Frage kann z. Z. nur für die Zeit vom Januar bis August 1967 beantwortet werden. In dieser Zeit waren an Unfällen mit Personenschaden (Getötete und Verletzte) 255 910 Personenkraftwagen einschließlich Kombinationskraftwagen und 34 188 Lkw, Omnibusse, Sattelschlepper, Zugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge beteiligt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache zu V/2492 Frage 104) : Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung der 15%ige Anstieg der Zahl der Verkehrsunfälle auf der Autobahn Frankfurt—Würzburg im Jahre 1967 gegenüber 1966 zurückzuführen? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Hessen haben die Unfälle mit Personenschaden auf dem Bundesautobahn-Abschnitt Frankfurt/Main—Würzburg von Januar bis November 1967 um 67 Unfälle (auf 226) gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1966 zugenommen (+20,2 %). Dabei wurden 11 Personen getötet gegenüber 7 im Vorjahreszeitraum und 402 verletzt (1966 waren es 328). Amtliches Zahlenmaterial über das gesamte Jahr 1967 liegt noch nicht vor. Ebenfalls sind nähere Einzelangaben über Unfallursachen, Beteiligung der Verkehrsteilnehmer und dergleichen noch nicht bekannt, so daß über die Gründe des Anstiegs der Zahl der Verkehrsunfälle im Augenblick noch nichts gesagt werden kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 105) : Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Abtrennung eines Amtsbezirks und Angliederung an eine andere Bundesbahndirektion eine wesentliche organisatorische Änderung einer Bundesbahndirektion darstellt und mithin der Genehmigung des Bundesverkehrsministers und der Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörde bedarf? Nach § 14 Abs. 4 Buchstabe e) des Bundesbahngesetzes ist u. a. die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr erforderlich, wenn eine wesentliche räumliche Veränderung des Bezirks einer Bundesbahndirektion oder eines zentralen Amtes vorgesehen wird. Ob die Abtrennung eines einzelnen Amtsbezirks vom Bezirk einer Bundesbahndirektion und dessen Angliederung an den Bezirk einer anderen Bundesbahndirektion bereits eine wesentliche Veränderung der Bezirke der beiden betroffenen Bundesbahndirektionen darstellt, hängt von der konkreten Sachlage ab. Es wird immer darauf ankommen, welche eisenbahnbetriebliche oder eisenbahnverkehrliche Bedeutung der abgetretene Bezirk für eine Bundesbahndirektion hat. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 106) : Entspricht es den Tatsachen, daß zum 1. Juli 1968 die Bundesbahndirektion Augsburg aufgelöst und gegenwärtig die Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden (Westfalen) nach Augsburg sowie die Zusammenlegung der Oberbetriebsleitungen in Mainz eingeleitet werden? Die von Ihnen gestellte Frage kann im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da bisher die für etwaige Maßnahmen der von Ihnen genannten Art erforderlichen gesetzlichen Schritte bisher nicht eingeleitet worden sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 107) : Hat der Bundesverkehrsminister für die in Frage 106 genannten Vorhaben oder für andere Begehren gemäß § 14 Abs. 3 Buchstabe e des Bundesbahngesetzes mit Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörden (§ 44 des Bundesbahngesetzes) weitere Anträge vorliegen? Wie Sie wissen, Herr Kollege, geht die Initiative für Aufhebung, Zusammenlegung oder Neugliederung von Mittelbehörden der Deutschen Bundesbahn nach dem Bundesbahngesetz von der Geschäftsleitung des Unternehmens, also vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn aus. Dieser hat auch die Stellungnahme der betroffenen obersten Landesverkehrsbehörden einzuholen und danach die Anträge dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn zur Beschlußfassung vorzulegen. Ich verweise insoweit auf die Bestimmungen der §§ 44 und 12 des Bundesbahngesetzes. Z. Z. hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn weder wegen einer Bundesbahndirektion noch wegen eines zentralen Amtes das Anhörungsverfahren nach § 44 Bundesbahngesetz eingeleitet. Es liegen dem Herrn Bundesminister für Verkehr daher z. Z. auch noch keine Anträge auf Genehmigung gemäß § 14 Abs. 4 Buchstabe e) Bundesbahngesetz vor. 7770 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 23. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache zu V/2492 Frage 108) : Welche Gründe haben das Bundespostministerium veranlaßt, den Aushang des Bildplakates des Deutschen Roten Kreuzes, Suchdienst Hamburg, fur den Kindersuchdienst nicht zu genehmigen, wie dies im Rundschreiben des Suchdienstes vom 31. Oktober 1967 mitgeteilt wird? Wie bereits Herrn Kollegen Dr. Huys auf seine mündliche Anfrage (Drucksache V/2299 Frage 107) am 1. Dezember 1967 in der schriftlichen Antwort mitgeteilt wurde, hat die Deutsche Bundespost für den kostenlosen Plakataushang in den Schalterräumen der Deutschen Bundespost zentrale Richtlinien erlassen, um allen berechtigten Interessen entsprechen zu können. Danach können Plakate von Behörden und Organisationen ausgehängt werden, die staatspolitischen, kirchlichen oder karitativen Zwecken ,dienen. Das Format dieser Plakate soll nicht größer sein als DIN A 4; Auf den für den kostenlosen Plakataushang vorgesehenen Flächen eines Postamts lassen sich im Durchschnitt gleichzeitig nur 3 Plakate DIN A 4 aushängen. Über andere noch vorhandene Aushangflächen kann die Deutsche Bundespost nicht verfügen, weil sie der Deutschen Postreklame GmbH. vertraglich überlassen sind. Ein weiterer Teil der Flächen wird für eigene amtliche Mitteilungen an die Postbenutzer benötigt. Das in Frage stehende Plakat für den Kindersuchdienst des Deutschen Roten Kreuzes entsprach den Voraussetzungen für den kostenlosen Plakataushang nicht. Es hatte 'das Format DIN A 2, d. h. eine Größe von 4 X DIN A 4, hätte also selbst bei Entfernung aller bereits vorhandenen Plakate anderer Organisationen im Wege ,des kostenlosen Aushangs nicht untergebracht werden können. Die Gründe für die Ablehnung sind der Suchdienstleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes s. Z. mitgeteilt worden. Darüber hinaus sind die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes bei gegebenem Anlaß in den letzten Jahren immer wieder gebeten worden, nur Plakate im Format DIN A 4 zu verwenden; dabei wurde wiederholt darauf hingewiesen, ,daß nur in Ausnahmefällen das Format DIN A 3 genehmigt werden könne. Ich darf hervorheben, daß die Deutsche Bundespost dem Deutschen Roten Kreuz bei all seinen Aushangwünschen stets großzügig entgegengekommen ist und verschiedentlich sogar das Format DIN A 3 zum Aushang entgegengenommen hat. Für die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes wurden im Jahre 1967 etwa 6000 Plakate, davon etwa 2000 im Format DIN A 3 ausgehängt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache zu V/2492 Frage 109) : Woran scheitert im Inlandsverkehr die Zulassung der sogenannten Phonopost, die man ja wohl ins Ausland schicken darf? Die Phonopost ist eine verbilligte Sendungsart des internationalen Postdienstes. Sie wurde eingeführt, damit die Versender nicht gezwungen werden, Tonaufnahmen zur teuren Briefgebühr einzuliefern. Im Inlandsdienst dagegen können Tonaufnahmen im Gegensatz zum Auslandsdienst zur noch billigeren Gebühr als• „Warensendung" eingeliefert werden. Einer besonderen Sendungsart Phonopost bedarf es daher im Inlandsdienst nicht. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache zu V/2492 Fragen 110 und 111) : Was hat das Bundespostministerium in seinen Verhandlungen mit der PTT gemäß der mir am 17. Februar 1967 (Drucksache V/1399) erteilten Antwort erreicht, uni eine baldige Schaltung des Selbstwählverkehrs für Ferngespräche zwischen deutschen Fernsprechteilnehmern und Straßburg durchführen zu können? Kann damit gerechnet werden, daß nun — entsprechend der damaligen in Frage 110 erwähnten Antwort, die von der Aufnahme des Selbstwählferndienstes nach Straßburg „im Laufe der nächsten Monate" sprach — der Selbstwählverkehr bis zu den nächsten Tagungen des Europarates und der Beratenden Versammlung geschaltet ist? Zwischen denjenigen Fernsprechortsnetzen in der Bundesrepublik einschließlich Berlin-West, von denen bislang der Selbstwählferndienst nach dem Ausland technisch möglich ist, und der Wählzone Straßburg wurde der Selbstwählfernverkehr am 30. November 1967 aufgenommen. Soweit mir bekannt ist, beabsichtigt die französische Verwaltung, den Selbstwählfernverkehr von Straßburg nach dem Bundesgebiet einschließlich Berlin-West voraussichtlich noch in der zweiten Hälfte des Jahres 196B aufzunehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 26.. Januar 1968 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 1,12) : Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Regulierung von Reparationsschäden und der Erbringung von Reparationsleistungen durch Millionen ehemaliger deutscher Kriegsgefangener? Durch die Entschädigungen, die das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gewährt, sind Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangner, soweit aus ihnen Ansprüche gegen die Bundesrepublik hergeleitet werden, abgegolten. Das ist in § 3 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ausdrücklich bestimmt. Das im Bundestag heute zur ersten Lesung anstehende Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden regelt nur Vermögensschäden. Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7774 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 116) : Erwägt die Deutsche Bundesbahn im Zusammenhang mit der Einführung von Fahrpreisvergünstigungen für unsere älteren Mitbürger auch einen Ausbau der Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien? Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt z. Z. nicht, neue Fahrpreisermäßigungen einzuführen oder die vorhandenen Sozialtarife zu erweitern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 117) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für über 65 Jahre alte Mitbürger aus finanziellen Gründen oftmals daran scheitert, daß die im Normalfall jüngere Ehefrau den vollen Fahrpreis bezahlen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß zahlreiche Wünsche auf Erweiterung des Tarifs für Reisende im Alter von mehr als 65 Jahren bestehen und .daß u. a. die Einbeziehung jüngerer Ehefrauen in die Fahrpreisermäßigung häufig gefordert wird. Sie ist jedoch mit der Deutschen Bundesbahn der Ansicht, daß zunächst die Ergebnisse der am 30. April dieses Jahres auslaufenden Erprobungszeit abgewartet werden sollten, ehe über die Weiterführung des Tarifs und über dessen künftigen Inhalt entschieden wird. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache Nachtrag -zu V/2492 Frage 118) : In welcher Form ist — entsprechend der Ankündigung der Bundesregierung in der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages - im Jahre 1967 mit dem Bau der Bonner Südbrücke begonnen worden? Mit der im Oktober 1967 erfolgten Ausschreibung der Südbrücke Bonn ist die Verwirklichung der Maßnahme eingeleitet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Mick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist die Gelegenheit, bei der man zunächst einmal ein paar bissige Gedanken loswerden kann, nämlich ein paar bissige Gedanken über dieses Parlament und seine Arbeit. Bei dieser Gesetzesmaterie überkommt das Haus das große Gähnen, weil es sich in tausend Einzelheiten verlieren muß und weil diese Materie eine minutiöse Arbeit erfordert, gegen die das Studieren von Steuertabellen usw. geradezu das Studium schöner Literatur darstellt.
    Das ist jetzt auch die Stunde derer, die im allgemeinen nicht an diesem Rednerpult stehen und die nach der ersten Lesung dieses Gesetzes für Monate in die Ausschußräume verschwinden, um das Gesetz zu beraten. Und wenn dieses Gesetz beraten ist, dann wird diesen Kollegen und Kolleginnen von sehr hochwohllöblichen Leuten gesagt, die Abge-



    Mick
    ordneten sollten sich nur um die großen Dinge kümmern und nicht um jede Einzelheit.
    Wenn Sie diesen Gesetzentwurf auch nur einmal oberflächlich studieren, dann merken sie, daß hinter jeder, auch der kleinsten Einzelheit menschliche Schicksale stehen, wie das auch bei anderen gesetzlichen Vorschriften der Fall ist, die in den Bereich des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden fallen. Ich meine, man sollte sich in diesem Hause einmal einer etwas anderen Terminologie bedienen, auch für die, die sich in sehr aufopferungsvoller Kleinarbeit der Lösung solcher Probleme widmen.
    Aber nun zur Sache, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit diesem Gesetzentwurf begegnet uns ein guter alter Bekannter, zumindest ein alter Bekannter, der in den Diskussionen dieses Hauses, angesprochen und nicht angesprochen, eine große Rolle gespielt hat und der in viele gesetzliche Bereiche hinein Argumente geliefert hat. Ich glaube, die Hauptargumente für oder gegen bestimmte Gesetze, die von diesem Reparationsschädengesetz herkamen, sind gar nicht ausgesprochen worden; aber das waren die bedeutendsten.
    Dieser Gesetzentwurf hat seine barocken Formen verloren, und es ist eine sehr schlanke, vielleicht schon überschlanke Person daraus geworden, der man ansieht, daß sie sich strenger Diät unterzogen hat, um auf das Gewicht zu kommen, das wir hier noch auf die finanzielle Waage legen dürfen. Trotzdem muß man sich vergegenwärtigen, daß auch die Durchführung dieses Entwurfs runde 1,2 Milliarden DM kosten wird, von denen der Herr Finanzminister allerdings sagte, daß sie bis in das Jahr 2000 hineinreichen werden. Das ist eine Frage, die wir politisch und nach unseren finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden haben. Wir müssen die Frage prüfen, ob wir es uns erlauben können, die Entschädigung so weit hinauszuschieben, daß wir bestenfalls noch einige Erben derer bedenken können, die den eigentlichen Schaden davongetragen haben.
    Der Herr Finanzminister hat sich sehr vornehm ausgedrückt, als er sagte, daß das Gesetz aus Zeitgründen im 4. Deutschen Bundestag nicht mehr zum Zuge gekommen sei. Nun, Herr Finanzminister, ich bin der Meinung, wenn der 4. Deutsche Bundestag bei der Beratung dieses Gesetzes das Mögliche und nicht das Unmögliche angestrebt hätte, wäre dieses Gesetz im 4. Deutschen Bundestag wahrscheinlich verabschiedet worden, zum Nutzen derer, die unter den Nachwirkungen der Schäden, deren Ausgleich das Gesetz regeln soll, am meisten zu leiden haben. Mit Worten läßt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten. Das kennen Sie alle. Mir klingen noch so viele der juristischen Gründe in den Ohren, die bei der Begründung des Gesetzentwurfs in der vorigen Legislaturperiode vorgetragen worden sind. Jeder dieser Gründe war vom Juristischen her durchschlagend — ich habe wenigstens keinen einzigen gefunden, bei dem das nicht der Fall war -, und die meisten der vorgebrachten Gründe waren auch vom Menschlichen her nicht unberechtigt. Trotzdem waren wir alle erschrocken angesichts der astronomischen Größe der Zahlen, die mit jenen
    Vorstellungen verbunden waren. Natürlich haben wir die Pflicht, hier gutzumachen, aber wenn wir an diesen Gesetzentwurf wieder in derselben Haltung herangehen, wie das im 4. Deutschen Bundestag bei der Beratung vor allem — ich sage das in Offenheit — im Rechtsausschuß der Fall gewesen ist, werden wir auch hier am Unmöglichen scheitern und das Mögliche wiederum nicht getan haben. Ich muß mich darauf verlassen können, daß dieser Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz in Einklang steht, daß er das Grundgesetz nicht verletzt, daß er eben das tut, was möglich ist.
    Ich bin mir klar darüber, daß auch hier wieder die Regulierung mancher Schäden, die entstanden sind, begründet werden kann. Aber ich meine, wer Schäden nur noch mit einem Erinnerungsposten von einer Mark zu Buche stehen hat und im übrigen in der Nachkriegszeit eine glänzende wirtschaftliche Entwicklung genommen hat, der sollte hier weniger auf seinem Rechtsstandpunkt bestehen als vielmehr froh darüber sein, daß er es doch wieder geschafft hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber es ist dann ja sehr oft so wie auch sonst im Leben: Wenn man es geschafft hat, hat man es auf Grund der eigenen Tüchtigkeit geschafft, trotz denen in Bonn — dabei nehme ich den Ausdruck „denen in Bonn" hier summarisch —, und wenn man es vielleicht nicht so geschafft hat, dann sind die in Bonn auch schuld gewesen.
    Ich gestehe, daß bei der Vorberatung dieser Gesetzesvorlage in unserer Fraktion auch wieder Debatten darüber stattgefunden haben, ob man es in diesem Gesetzentwurf bei natürlichen Personen belassen könne, ob man nicht auch juristische Personen einbeziehen müsse. Diese Debatte ist in meiner Fraktion mit großem Ernst geführt worden. Es sind Beispiele gebildet worden, die ich nicht in den Bereich der reinen Interessenpolitik und der Wahrnehmung reiner Interessenstandpunkte verweisen möchte, sondern die auch von sehr starken sozialethischen und sozialpolitischen Gedanken getragen waren.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir werden bei der Beratung auch diese Frage genügend berücksichtigen müssen, um wirklich zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen. Allerdings gestehe ich auch in Offenheit, daß es mich schwindelt, wenn ich mir den Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz) aus der vergangenen Legislaturperiode ansehe. Hier drückt z. B. ein Katalog, der die Schadensgruppen von 1 bis 5 umfaßt, aus, daß die erste Schadensgruppe bis zu 50 000 DM — natürliche und juristische Personen — zu 100 % abgefunden werden soll und daß Schäden über 15 Millionen DM immerhin noch mit 20 % abgefunden werden sollen. Daneben soll eine Verzinsung mit 4 % — wenn ich es recht im Kopf habe — vom 5. Mai 1955 an erfolgen.
    Ich glaube, daß das doch in die Nähe — ich möchte hier nicht das Wort des Staatsbankrotts gebrauchen — einer Finanzkrise führen könnte, die wir weiß Gott nicht verantworten können. Der Ge-



    Mick
    setzentwurf sieht vor, daß die Verzinsung der Schäden ab 1. Januar 1968 erfolgen soll. Die Bundesregierung hat sich hier der Stellungnahme des Bundesrates angeschlossen. Die Verzinsung soll vierteljährlich 1 % — also 4 % jährlich — betragen. Das klingt bedeutend realistischer. Wenn Schäden bis zu 4800 DM voll entschädigt werden sollen, so sind das sicherlich bescheidene Zahlen. Ich höre weiter, daß die Entschädigung in der Tabelle bei 214 750 DM Wiedergutmachung für 2 Millionen DM Schaden endet; was diesen Betrag überschreitet, soll mit 6,5% — also praktisch 6,50 DM für 100 DM — entschädigt werden. Man kann also wirklich nicht davon reden, daß hier fürstliche Entschädigungen gewährt werden. Außerdem werden natürlich Vorausleistungen — Darlehen, Existenzaufbaudarlehen usw. — von diesen Summen abgezogen.
    Es ist vor allem bei denen, die sich mit der Materie schon in der vergangenen Legislaturperiode befaßt haben, nicht unbekannt, daß die Schadensfeststellung eine nicht unumstrittene Angelegenheit ist. Das ist wohl verständlich; denn vom System der Feststellung des Schadens hängt ja auch nachher die Höhe der Entschädigung ab. Wir werden sehr wohl zu überlegen, zu beraten haben, nach welchen Regelungen die Festsetzung der Einheitswerte nun erfolgen soll, um wenigstens von hier aus zu einem möglichst gerechten Ergebnis zu kommen.
    Es ist bekannt, meine verehrten Damen und Herren, daß der verehrlichen Bundesregierung das Bundesgericht etwas im Genick sitzt, denn der Klagestopp, der in diesem Punkt eingeführt war, reicht bis zum 31. März 1968. Es kann gewiß keine Rede davon sein, daß die Regierung diesen Gesetzentwurf etwa zu früh eingereicht hat.

    (Abg. Hirsch: Sehr wahr!)

    Ich möchte auch keine Garantie dafür übernehmen, daß es dem Parlament und dem zuständigen Ausschuß möglich sein wird, bis zum 31. März 1968 diesen Gesetzentwurf in die zweite Lesung zu bringen. Ich glaube hier aber sagen zu können, daß wir uns im Ausschuß bemühen werden, saubere Arbeit zu leisten, und daß wir auch unsere Zeit so ökonomisch wie möglich darauf verwenden werden, dieses Gesetz einer schnellen Verabschiedung entgegenzuführen.
    Die schlechtesten Nachwirkungen der Behandlung dieser Materie im 4. Deutschen Bundestag scheinen mir die Ressentiments zu sein, die dieses Gesetz, ausgehend vom 4. Deutschen Bundestag, in der deutschen Öffentlichkeit hervorgerufen hat, Ressentiments, die ich zu einem großen Teil als nicht berechtigt ansehen muß, die aber vielleicht auch das Gute hatten, daß sie den Inhalt des Gesetzes auf ein lesbares Maß zurückgeführt haben. Ich halte nichts davon, wenn man nun in einen edlen Wettstreit darüber eintritt, wer nun noch nicht, warum, wenn ich noch nicht, warum der schon usw. Man muß irgendwo anpacken. Es hat meiner Meinung nach wenig Sinn — nein, es ist sogar sinnlos —, Dinge zurückzustellen, die aus Gründen des Rechts getan werden müssen, weil anderes noch nicht restlos gelöst ist.
    Die Schrecksekunde liegt weit hinter uns. Es wären — jedenfalls habe ich diese Befürchtung —allzu viele in unserem Volk bereit, Dinge, die noch nicht geregelt sind, ruhen, schlafen zu lassen, aus begangenem Unrecht über 20 Jahre nach der Schrecksekunde keine Konsequenzen zu ziehen. Einer solchen Praxis zu folgen, würde meiner Meinung nach nur bedeuten, unser Volk der Versuchung auszusetzen, zu glauben, daß begangenes Unrecht ja nicht so schwer wiegt, daß man letzten Endes doch die Konsequenzen dafür nicht zu tragen braucht, daß man nur danach trachten muß, einen großen zeitlichen Abstand davon zu gewinnen, und daß man dann um die Folgen herumkommt. Das ist das, was wir am allerwenigsten tun dürfen.
    Ich verstehe, daß dieses Gesetz — der Minister hat es ja auch angesprochen — anderen Gruppen unseres Volkes Anlaß gibt, laut zu werden, Gruppen, die einigen Grund dazu haben, die auch nicht ohne weiteres mit der Formulierung einverstanden sein werden, daß mit diesem Gesetz ein Schlußstein gesetzt werden soll. Wenn ich diesen Schlußstein als Schlußstein in einem logischen Gedankenzusammenhang betrachte, dann mag 'das hingehen. Das kann aber nicht hingehen, wenn ich die Leistung als Maßstab für diesen Schlußstein nehme. Für mich ist dieser Schlußstein erst dann gelegt, wenn der letzte Pfennig bezahlt ist, der von uns begangenes und durch uns hervorgerufenes Unrecht begleicht.
    Ich habe mit großem Interesse heute morgen die Mündliche Anfrage meines sehr verehrten Kollegen Weigl zur Kenntnis genommen:
    Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Regulierung von Reparationsschäden und der Erbringung von Reparationsleistungen durch Millionen ehemaliger deutscher Kriegsgefangener?
    Meines Wissens ist diese Frage durch die Bundesregierung noch nicht beantwortet worden. Diese Frage harrt einer Beantwortung, auf das Problem der Heimkehrer muß eine Antwort gegeben werden.

    (Abg. Josten: Sehr wahr!)

    Ich gestehe offen, daß man mit dieser Personengruppe etwas allzu leichtfertig umgesprungen ist.

    (Abg. Büttner: Sehr richtig!)

    Schon bei anderen Gelegenheiten habe ich gesagt — ich sehe hier keine Fraktion, keine bestimmten Personen an —, daß man doch etwas allzu leichtfertig mit Versprechungen umgegangen ist, die man nachher nicht zu realisieren vermochte und bis zur Stunde auch noch nicht realisiert hat.

    (Abg. Hirsch: Leider nur zu wahr! — Abg. Josten: Fraktionsbeschlüsse!)

    Ich sage das, meine Damen und Herren, nicht nur an Ihre Adresse, ich sage das auch an meine eigene Adresse.
    Wir alle sollten über die ungelösten Fragen der Heimkehrer nachdenken. Wir alle werden dabei feststellen, daß es leichter ist, auch einmal auf Massenversammlungen zu widerstehen und nichts Nettes zu sagen, wenn wir wissen, daß wir später per-



    Mick
    manent an Versprechungen erinnert werden, die nachher nicht gehalten werden können

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    und die man doch .einmal honorieren muß. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob man sagt, das habe ja keinen Rechtsgrund gehabt, das sei nicht verbindlich gewesen, das sei irgendwie eine Äußerung usw. gewesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für den einfachen Mann ist das, was ein Abgeordneter sagt, mehr als die Äußerung irgendeines Privatmannes. Ich persönlich bin der Meinung, daß dieses Parlament, aus dessen Mitte so viel zu den Forderungen der Heimkehrer gesagt worden ist, die Verpflichtung hat, diese Angelegenheit vom Tisch zu bringen, natürlich im Rahmen der Möglichkeiten, die uns hier bei Anspannung aller unserer Kräfte gesetzt sind.
    Ich hielte es allerdings für schädlich, wenn man die Verabschiedung des Reparationsschädengesetzes zum Anlaß nähme, hier eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Es kann nicht heißen: hie Reparationsgeschädigte, hie Heimkehrer und hie Sowjetzonenflüchtlinge. Hier kann man nur das ganze Problem sehen, das .auch insgesamt angegangen werden muß. Daß ich in .diesem Zusammenhang froh darüber wäre, wenn wir in absehbarer Zeit das im Haushaltsausschuß liegengebliebene Altsparergesetz für Zonenflüchtlinge wieder flott bekämen, soll nur eine Erinnerung sein.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen — da bin ich wohl mit dem ganzen Hause einig — dieses Gesetz so behandeln, daß es möglich wird. Wir wollen nicht wieder der Versuchung unterliegen, Unmögliches anzustreben; damit würden wir wieder Schiffbruch erleiden. Wir werden zügig an die Arbeit gehen, wie ich Ihnen schon sagte, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt die von der Regierung vorgelegten Bestimmungen untersuchen. Dazu sind wir verpflichtet, weil eben hinter jeder Bestimmung lebendige Menschen stehen und zum Teil entsetzlich geschlagene Menschen.

    (Beifall.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich erfreulicherweise sehr kurz fassen; denn der Herr Bundesfinanzminister und der verehrte Kollege Mick haben das Wesentliche zu dem Gesetz bereits gesagt, und es hat keinen Sinn, Wiederholungen zu bringen.
    Eines ist ja merkwürdig mit diesem Gesetz — auch das ist eigentlich in der bisherigen Aussprache schon sehr deutlich geworden —: keiner freut sich eigentlich daran. Es gibt viele, die sehr ärgerlich über das Gesetz sind und meinen, das Geld, das man hier aufwendet, sollte man eigentlich ganz anderen Leuten geben. Vom Herzen her würde ich an sich auch meinen: wenn man das Geld für die Menschen ausgeben könnte, die im Verlauf des
    Krieges und der Nachkriegszeit an ihrem Leben und an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, wäre es vielleicht besser angewendet. Aber was nutzt das! Wir sind festgelegt. Es handelt sich mit Sicherheit um ein Gesetz, das nicht freiwillig irgend jemand etwas gibt, sondern um ein Gesetz, das in Wirklichkeit gewisse Ansprüche, die sich aus normalem Recht ohne weiteres ergeben würden, einschränkt, abwägt, pauschaliert; um ein Gesetz also, das eigentlich dazu beiträgt, daß wir erheblich weniger zahlen müssen, als wir zu zahlen hätten, wenn es das Gesetz nicht gäbe. Gar kein Zweifel! Auf der anderen Seite freut sich auch keiner recht über das Gesetz, nicht einmal diejenigen, die etwa eine Milliarde oder mehr aus diesem Gesetz bekommen sollen; denn die sagen verständlicherweise: „Eigentlich hätten wir viel mehr zu beanspruchen."
    Der Finanzminister freut sich natürlich schon gar nicht; denn 1,2 Milliarden DM sind eine Menge Geld, und er könnte es auch für andere Zwecke verwenden. Er hat ja einiges über die Zukunftsaufgaben gesagt.
    Das macht also jede Überlegung über dieses Gesetz etwas unerfreulich, würde ich sagen, und dieser Komplex wird immer unerfreulich bleiben. Aber wir müssen das Gesetz schaffen. Ich muß es aber doch noch einmal sagen, das kann man sich ja bei dieser Materie nicht verkneifen, Herr Mick hat es auch schon angedeutet: Dieses Haus wäre gut beraten gewesen, wenn es die Regierungsvorlage aus dem Jahre 1964 so angenommen hätte, wie sie zuletzt von den zuständigen Ausschüssen gestaltet war. Dann hätten die Betreffenden mehr bekommen. Das hätte natürlich den Steuersäckel entsprechend belastet; aber wir bräuchten uns nicht heute noch, so viele Jahre nachdem das entstanden ist, mit dieser Materie zu befassen. Wenn die Betreffenden also das nicht bekommen, was sie damals bekommen sollten, dann verdanken sie das eben diesen sehr ehrenwerten Mitgliedern dieses Hauses — nebenbei gesagt, ein Sozialdemokrat war nicht dabei —, die aus formaljuristischen Überlegungen gemeint hatten, Juristerei zu Tode hetzen zu müssen, und nicht erkannt haben, daß es eben Grenzen der Juristerei gibt, die mindestens in den Grenzen der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, in diesem Falle der Zahlungsfähigkeit der Bundesrepublik, begründet sind. Ich erinnere mich noch sehr deutlich an die ausgezeichnete Rede, die der Kollege Windelen damals, vor ziemlich genau vier Jahren, zu diesem Thema hier gehalten hat. Er hat damals das Erforderliche gesagt. Aber es war ja so, daß die betreffenden über hundert Kollegen in diesem Hause es nicht glauben wollten, daß sie etwas Unmögliches begehrten, und daß sie damals geglaubt hatten, man müsse die Verabschiedung des Gesetzes im Rechtsausschuß verhindern, in der Hoffnung, daß man vielleicht in einem neuen Bundestag mehr bekommen würde. Das Ergebnis ist jetzt dieses Gesetz, in dem es eben noch weniger geworden ist, und ich sehe gar keine Chancen, etwa bei der Beratung des Gesetzes zu höheren Entschädigungen auf diesem Gebiet zu kommen. Wir sind insofern an die mittelfristige Finanzplanung gebunden und werden über ihre Grenzen nicht hinweg-



    Hirsch
    kommen. Das ist ein bedauernswertes Ergebnis. Aber diejenigen, die damit in vielfacher Hinsicht benachteiligt sind, sollen sich bei denjenigen beklagen, die sie damals auf einen falschen Weg führen wollten.
    Natürlich kann man bei den unzähligen Einzelheiten dieser schwierigen Gesetzesvorlage Wünsche anbringen, Akzente setzen usw., und ich meine, es ist einiges an der Regierungsvorlage verbesserungsbedürftig. Das kann aber nur in einer Verschiebung mancher Akzente in dem Gesetz bestehen. Darüber brauchen wir im einzelnen hier nicht zu reden, das ist die Aufgabe des Ausschusses. Aber vielleicht ein paar Anmerkungen in dieser Hinsicht!
    Zunächst eine Anmerkung, was das finanzielle Volumen anbetrifft. Ich habe ja bereits gesagt, man wird es kaum überschreiten können. Es wäre aber gut, Herr Bundesfinanzminister, wenn im Rahmen der Ausschußberatungen einmal geklärt werden könnte, wieviel eigentlich die Bundesrepublik Deutschland oder richtiger gesagt der Lastenausgleichsfonds inzwischen dadurch gespart hat, daß von den gesperrten deutschen Vermögen in Amerika auf dem Umweg über das amerikanische Entschädigungsgesetz indirekt Gelder wieder in die Kasse des Lastenausgleichsfonds geflossen sind und weiterhin fließen. Es ist doch so, daß die Amerikaner das Geld, das sie beschlagnahmt haben, im wesentlichen für die Bildung eines Fonds verwandt haben, aus dem sie Kriegsentschädigung für Amerikaner zahlen, die in Europa Vermögensverluste gehabt haben, u. a. auch an deutsche Verfolgte. Diese Zahlungen, die sie aus dem amerikanischen Fonds bekommen, werden ihnen auf ihre Lastenausgleichsansprüche angerechnet, so daß indirekt über diese Ersparnisse — das muß einmal, glaube ich, sehr genau geklärt werden — doch wieder in den Lastenausgleichsfonds aus diesen beschlagnahmten deutschen Konten in Amerika Mittel hereinkommen. Darüber wird man im Augenblick sehr schwer zahlenmäßige Feststellungen treffen können, weil das alles noch im Gange ist; aber man muß es bei den finanziellen Überlegungen irgendwie mit ins Kalkül ziehen und darf nicht einfach meinen, diese Gelder in Amerika seien völlig weg. Auf dem Wege dieser indirekten Verrechnung sind sie uns doch wieder indirekt zugute gekommen.
    Zum zweiten meine ich, daß es bei Wahrung des Volumens des Gesetzes vielleicht doch die Möglichkeit gibt, ein etwas sozialeres Ergebnis zu erreichen. Man wird prüfen müssen, ob es nicht einige Punkte in dem Gesetz gibt, wo man tatsächlich noch sparen kann, wo tatsächlich die Vorlage der Regierung etwas zuviel gewähren will. Andeutungsweise: Ich meine, daß in dem Kapitel der Rückerstattungsgeschädigten einige Luft sein könnte. Wir sollten uns darüber einig sein, daß im Grundsatz jemand, der in jenen Jahren von einem Juden etwas erworben hat, hätte wissen müssen, daß das kein reeller und anständiger Erwerb war, daß er hätte wissen müssen, daß das im allgemeinen — alle Ausnahmen bestätigen auch da wieder nur die Regel — Vermögenswerte waren, die nur unter Druck oder wenigstens unter dem allgemeinen Druck der damaligen Verfolgungssituation erworben werden konnten. Es
    waren also Vermögenstransaktionen, die von vornherein für jeden denkenden und anständigen Menschen mit einem Zweifel behaftet waren. Oder anders ausgedrückt: jeder hätte wissen müssen, daß ein solches Geschäft mit Risiko verbunden ist. Es ist daher nicht unbedingt einzusehen, daß der Staat jetzt in einem so weitgehenden Umfange, wie das die Regierungsvorlage vorsieht, dieses Risiko abdecken will. Jeder von uns, der die Materie kennt, weiß aber, daß es auf der anderen Seite tatsächlich Fälle gibt, in denen über die sogenannte Arisierung und nachher die Rückerstattung schweres Unrecht geschaffen worden ist, das man in etwa; wenn auch in beschränkterem Maße, als hier allgemein gemeint, entschädigen muß.
    Da ist nun aber wieder etwas Merkwürdiges. Im Rahmen des gesamten Rückerstattungsrechts der Alliierten konnte jedermann, der verpflichtet war, dem Verfolgten etwas zurückzugeben, der es aber nicht von dem Verfolgten direkt, sondern aus zweiter Hand erworben hatte, sich voll und ganz an den Zweiterwerber — wenn er der Dritterwerber war —halten. Hat aber jemand vom Staat ein arisiertes Grundstück oder dergleichen erworben, hatte er bisher kein Rückgriffsrecht. Ich vermag es nicht einzusehen, warum Leute, die zum Teil gar nicht wissen konnten, daß das ein illegaler Erwerb war — woher sollten sie es manchmal wissen in der Großstadt? —, auch nur die beschränkte Entschädigung bekommen sollen, obgleich in ihrem Fall der Staat nach normalen Gesetzen voll schadensersatzpflichtig wäre. Haben die Betreffenden von einem Privatmann erworben, haben sie vollen Ersatz bekommen. Haben sie vom Staat erworben, bekommen sie nur diese beschränkte Entschädigung. Ich möchte das hier doch bemerken, weil ich das für ungerecht halte.
    Genauso wird man im Ausschuß darüber reden müssen, ob die Entschädigung, die hier für das berühmte Sonderproblem der Traktateigentümer vorgesehen ist, gerecht ist. Wer das nicht wissen sollte: Es ist ein Problem der holländisch-deutschen Grenzbevölkerung, wo gewisse Grundstücke nach Kriegsende beschlagnahmt und von den Holländern enteignet worden sind. Im weiteren Gang der Dinge ist ein Teil dieser Grundstücke dann zurückgegeben worden. Ein Teil ist zurückgekauft worden. Was jetzt noch als Rest bleibt, soll wiederum mit dieser Quote entschädigt werden. Auch das erscheint mir nicht sonderlich gerecht. Es ist vielleicht eine wenige Leute betreffende Einzelfrage. Aber man sollte versuchen, im Rahmen dieses Gesetzes doch für etwas mehr Gerechtigkeit in Einzelfragen zu sorgen.
    Zum dritten möchte ich darauf hinweisen, daß es eine Personengruppe gibt, die nach den Beratungen dieses Gesetzes in der letzten Legislaturperiode nicht nur hinsichtlich des finanziellen Volumens, sondern auch hinsichtlich der Einzelregelung ganz erheblich besser und gezielter bedient worden wäre. Das sind diejenigen, die mehr oder weniger nur aus technischen Gründen ihre Entschädigung nicht aus dem Lastenausgleichsgesetz bekommen, sondern aus diesem Gesetz, mit .anderen Worten, eine bestimmte Gruppe von Vertriebenen, die nicht in den formellen Rahmen des Lastenausgleichs gebracht werden konn-



    Hirsch
    ten, deren Situation aber haargenau die gleiche wie die der Lastenausgleichsberechtigten ist und die jetzt eine Entschädigung über das Reparationsschädengesetz bekommen sollen. Im letzten Bundestag hat der zuständige Ausschuß — der Lastenausgleichsausschuß war es wohl — dafür gesorgt, daß dieser Personengruppe wie ihren völlig gleichgelagerten Leidensgenossen, die qua Lastenausgleichsrecht befriedigt werden, Renten, Hausratsentschädigung, Ausbildungshilfen und Aufbaudarlehen gewährt worden wären. Man sollte noch einmal sorgfältig prüfen, ob man diese Ungerechtigkeit, daß das jetzt wieder wegfallen soll, nicht beseitigen kann, indem man die Mittel innerhalb des Gesamtvolumens etwas besser und etwas gerechter verteilt.
    Es geht dabei — darauf möchte ich hinweisen — im wesentlichen um alte Menschen, die dieses Geld dringend brauchen würden, um einigermaßen menschenwürdig leben zu können, und bestimmt nicht um die Bereicherung von Großkopfeten, die auf diese Weise noch ein paar Mark mehr in ihren großen Sack bekommen würden. Ich bin sicher, daß der zuständige Ausschuß — Herr Mick, wir verstehen uns da wohl — stark in diese Richtung hin beraten wird. Ich würde es sehr begrüßen, wenn da eine Lösung gefunden werden könnte.
    Es gibt noch eine Menge Einzelprobleme, die merkwürdig geregelt sind, etwa das Problem der sogenannten volksdeutschen Vertriebenen und das Problem der Leute, die einmal in Österreich waren. Das ist ein perfektioniertes Rankenwerk, das man vielleicht auch noch etwas durchforsten könnte.
    Endlich muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß natürlich manche Fragen dieses Gesetzes in einem sehr starken Zusammenhang mit dem noch nicht gelösten Problem des Leistungsgesetzes für unsere mitteldeutschen Flüchtlinge stehen. Hier ist es wiederum so, daß viele von ihnen an sich etwas aus dem Reparationsschädengesetz bekommen müßten, aber, weil ihre Vermögensverluste in Mitteldeutschland eingetreten sind, nach einer Ausnahmebestimmung doch nichts kriegen. Daher sollte man eigentlich bei dem Reparationsschädengesetz, Herr Minister, nicht von einem Schlußstein sprechen. Im Grundsatz bin ich durchaus der Meinung, man muß da bald einmal den Schlußstein hinsetzen. Aber er ist noch nicht gesetzt, solange dieses Gebiet Mitteldeutschland offensteht und damit eben noch eine große Lücke in dem Gebäude vorhanden ist, durch die der Wind pustet und so lange pusten wird, bis man auch für die Flüchtlinge aus der Sowjetzone etwas getan hat. Das wiederum hängt in vieler Hinsicht mit diesem Gesetz zusammen. Ich kann mir vorstellen, daß sich manche unserer mitteldeutschen Freunde wundern müssen, wenn sie feststellen, daß für sie wiederum Ausschlußbestimmungen vorgesehen sind, durch die ihnen das genommen wird, was Leuten in genau derselben Situation, die vielleicht neben ihnen wohnen und die sie gut kennen, gegeben wird.
    Nun hoffe ich ja nach all dem, was man weiß, daß das Leistungsgesetz für die Mitteldeutschen demnächst kommen wird, und zwar auf eine Weise, durch die der Bundeshaushalt nicht belastet wird. Ich möchte aber auch in diesem Zusammenhang auf die ersparten Gelder — Lastenausgleich qua Enteignung in Amerika — hinweisen, die man unter Umständen für die Befriedigung der Mitteldeutschen hinzurechnen müßte, um auf diese Weise vielleicht doch einen Weg zu finden, auch das finanzielle Volumen im Lastenausgleich etwas besser und etwas gerechter zu berechnen.
    Es gäbe noch eine Unzahl anderer Dinge, über die man im Ausschuß reden müßte. Es hat keinen Zweck, sie jetzt zu erörtern. Ich wollte durch die Beispiele eigentlich nur klarmachen, wie schwierig das alles ist, wie wenig befriedigend es sein muß und wie dringend notwendig es ist, diese Fragen endlich zu lösen.
    Es wäre — das hat der Herr Minister bereits angedeutet — natürlich unendlich viel besser gewesen, wenn der Gesetzgeber nach dem Kriege, als er sich an die Regelung der Kriegs- und Nachkriegsschäden und an die Regelung der Verfolgungsschäden heranmachen mußte, das alles in einem Gesetz gemacht hätte. Wenn wir es heute machen könnten, würden wir es natürlich erheblich besser machen. Aber der Herr Minister hat mit Recht gesagt: Nachher ist man immer klüger, und in dem Stadium, als man das beraten mußte, konnte man das alles noch nicht übersehen und nicht wissen. Man mußte eine gewisse Rangfolge innehalten, weil man nicht alle auf einmal befriedigen konnte, weil dafür die finanziellen Mittel nie da sein konnten.
    Der Jammer ist eben, daß wir zwar gemäß den sehr eindrucksvollen Zahlen des Herrn Ministers auf diesem Gebiet fürwahr eine einmalige Leistung, eine stattliche Leistung, erbracht haben, daß jedoch, weil die Gewichte innerhalb dieser Gesamtleistung zum Teil nicht ganz richtig gesetzt worden sind, weil manche viel zuviel, andere zu wenig und manche gar nichts bekommen, von denjenigen, die eigentlich durch dieses Gesamtwerk zu ihrem Recht kommen sollten, so gut wie keiner bereit ist, zuzugeben, daß das eine große Leistung war, so daß es eigentlich im Gesamtergebnis nach wie vor mehr Unzufriedene als Zufriedene gibt. Das werden wir nicht ändern können. Aber es ist ein bedauerliches Ergebnis trotz dieser — das möchte ich noch einmal sagen — ungeheuren Leistung unseres Volkes, auf die es auch einmal stolz sein darf und die, glaube ich, nichts Vergleichbares in der Welt aufzuweisen hat. Man war eben doch bereit, denjenigen, die aus dem großen Schlamassel mit größeren Opfern hervorgegangen waren, einen gewissen Ausgleich auf Kosten all der anderen selbstverständlich zu geben, die mehr aus dem Schlamassel gerettet hatten.
    Wie gesagt, bedauerlich ist nur, daß dieser Ausgleich im ganzen nicht so gerecht ist, wie er hätte sein können. Aber was nutzt es? Wir werden nicht mehr in der Lage sein, all diese Mängel im einzelnen zu bereinigen, sondern wir können nur versuchen, an eine gerechte Lösung heranzukommen. Ich hoffe, daß die Beratung auch dieses Gesetzes zu etwas mehr ,Gerechtigkeit auf diesem Gebiet führt. Ich möchte ferner hoffen, ,daß auch die Aus-



    Hirsch
    zahlung der sich .aus dem Gesetz ergebenden Leistungen so schnell wie möglich erfolgen kann. Hier gibt es ja noch ein großes Fragezeichen hinsichtlich der Auszahlungsbestimmungen: „nach Maßgabe der Möglichkeiten des Haushalts". Wollen 'wir hoffen, daß der Haushaltsausschuß in keinem Jahr sagen muß: Wir haben keine Möglichkeit dazu. Dann würden wir nämlich jetzt unter Umständen Leistungen beschließen, die praktisch nicht erbracht würden, und 'das würde uns unglaubwürdig machen. Denn wir müssen daran 'denken, daß der größte Teil derjenigen, die nach diesem Gesetz etwas bekommen sollen, nicht gerade zu den Jüngsten gehört. Wir müßten ja doch eigentlich erreichen, daß die Geschädigten das Geld bekommen und nicht ihre Erben. Denn es ist nicht für die Erben bestimmt, sondern für diejenigen, die tatsächlich vor über zwanzig Jahren Opfer für unser Volk gebracht haben. Also: wir müssen schnell beraten und müssen dafür sorgen, daß diejenigen, die auf Grund des Ergebnisses oder Beratungen dann etwas bekommen, es auch so schnell wie irgend denkbar bekommen, damit verhindert wird, daß die Erben die Nutznießer sind. Wenn man zynisch ist, muß man natürlich, wenn man sich mit diesem Gesetz befaßt, eigentlich doch sagen: Den Letzten beißen die Hunde!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)