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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1968 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Marx (München) 7733 A Wahl des Abg. Dr. Rinderspacher als ordentliches Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . 7733A Wahl der Abg. Dr. Müller (München) und Dr. Schmidt (Offenbach) als stellvertretende Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates 7733 A Wiederholung der Schlußabstimmung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch und ,des Fleischbeschaugesetzes" (Drucksache V/2477) in berichtigter Fassung 7733B Amtliche Mitteilung 7733 D Fragestunde (Drucksachen V/2492, zu V/2492, V/2507) Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angebliche Ausreise Obdachloser aus dem typhusgefährdeten Katastrophen- gebiet Siziliens nach Deutschland — Gefahr des Einschleppens von Typhus Frau Strobel, Bundesminister . . . 7733 D, 7734 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 7734 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7734 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 7735 A Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 7 35 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Gutachten des obersten bayerischen Rechnungshofes über den Rhein-Main-Donau-Kanal Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7735 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7735 C Dr. Haas (FDP) 7735:D Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Kürzungen von Familienausgleichsmaßnahmen 7735 D Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Kabinettsbeschluß zur Vorbereitung der Reform des Familienlastenausgleichs 7736 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Höhe der Auslandszulagen für im Auftrag des Bundes im Ausland tätige Bedienstete Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7736 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 7736 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7736 A Gscheidle (SPD) 7737 B Moersch (FPD) . . . . . . . 7737 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Nichtteilnahme des Leiters des GoetheInstituts in Stockholm an einer Sendung des schwedischen Rundfunks zusammen mit dem Leiter des Kulturinstituts der DDR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7737 'D Kahn-Ackermann (SPD) 7737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schwierigkeit der deutschen Sprache für Ausländer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7738 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7738 B Kahn-Ackermann (SPD) 7738 C Frage des Abg. Gscheidle: Zukünftige Ausrüstung aller statistischen Ämter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7738 D Frage des Abg. Raffert: Erläuterung einer Großrechenanlage unter Angabe der Namen der Lieferfirmen im Haushaltsplan Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7739B Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7739 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7739 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auffassung des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der bewährten Beschaffungsmethoden auch für die Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7740 A Raffert (SPD) 7740 B Geiger (SPD) . . . . . . . . 7740 B Frage des Abg. Bühler: Lenin-Friedens-Preis Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7740 D. Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7741 A Frage des Abg. Bühler: Wiederaufnahme des Dienstes durch aus Gesundheitsrücksichten vorzeitig ausgeschiedene Beamte Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7741 A Bühler (CDU/CSU) 7741 B Weigl (CDU/CSU) 7741 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 7741 D Strohmayr (SPD) 7742 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7742 B Frage des Abg. Kubitza: Verhandlungen über die endgültige Regelung des Rundfunkgebührenwesens Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7742 C. Kubitza (FDP) 7742 D Frage des Abg. Dröscher: Gesamteinnahmen an Branntweinsteuer 7742 D Fragen des Abg. Lenders: Erhöhung des gegenwärtigen Satzes von 1,50 DM für steuerfreie Essenszuschüsse 7743 A Fragen des Abg. Maucher: Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte — Härtefälle Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7743 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . 7743 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7743 D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 7744 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Presseberichte betr. Nichtentschädigung der in der NS-Zeit zwangssterilisierten Menschen . . . . . . . . 7744 A Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen einen starken Rückgang des amerikanischen Tourismus in Deutschland Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7744 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 III Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7744 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7744 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 7745 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7745 A Fragen des Abg. Dr. Klepsch: Entscheidung des Bundessozialgerichts: Ausbildung zum Offizier nicht als Ausbildung für den späteren Lebensberuf anzusehen — Daraus folgende Benachteiligung von Bewerbern für den Offiziersberuf Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7745 B Frage des Abg. Strohmayr: Einbeziehung von Altersgeld erhaltenden Landwirten in die Krankenversicherung nach der RVO Kattenstroth, Staatssekretär . . 7745 D Strohmayr (SPD) 7746 A Berberich (CDU/CSU) 7746 C Kohlberger (SPD) . . . . . . 7746 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Versicherungsunterlagen ehemaliger Bewohner der SBZ 7746 D Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparation-, Restitutions-, Zerstärungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) — Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . . 7747 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7750 D Hirsch (SPD) 7753 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7756 B Büttner (SPD) . . . . . . . . 7758 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7759 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7760 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Frau Schanzenbach, Frau Funcke u. Gen.) (Drucksache V/2384) — Erste Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) 7762 B Frau Funcke (FDP) 7762 D Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 7763 C Nächste Sitzung 7764 C Anlagen 7765 151. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 1. Dr. Aigner * 26. 1. Frau Albertz 26. 1. Dr. Apel * 26. 1. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 26. 1. Dr. Artzinger * 26. 1. Bading * 26. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 26. 1. Bauer (Wasserburg) 26. 1. Bauknecht 26. 1. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 26. 1. Behrendt * 26. 1. Bergmann * 26. 1. Berlin 26. 1. Bewerunge 26. 1. Blachstein 26. 1. Blöcker 26. 1. Blume 26. 1. Böhm 27. 1. Brese 26. 1. Buchstaller 26. 1. Dr. Burgbacher * 26. 1. Corterier * 26. 1. van Delden 26. 1. Deringer * 26. 1. Dichgans * 26. 1. Dr. Dittrich * 26. 1. Dröscher * 26. 1. Eckerland 16. 2. Ehnes 26. 1. Frau Dr. Elsner 15. 2. Enk 26. 1. Ertl 26. 1. Faller * 26. 1. Fellermaier * 26. 1. Dr. Frey 15. 2. Dr. Furler * 26. 1. Frau Geisendörfer 26. 1. Gerlach * 26. 1. Dr. Giulini 26. 1. Glüsing 26. 1. Graaff 26. 1. Frau Griesinger 26. 1. Haage (München) 26. 1. Haase (Kellinghusen) 26. 1. Hahn (Bielefeld) * 26. 1. Hamacher 3. 2. Hauck 26. 1. Hölzle 27. 1. Hörmann (Freiburg) 26. 1. Horten 26. 1. Dr. Hudak 26. 1. Illerhaus * 26. 1. Jürgensen 26. 1. Kiep 26. 1. Killat 2. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Klinker * 26. 1. Dr. Koch 26. 1. Könen (Düsseldorf) 26. 1. Koenen (Lippstadt) 26. 1. Frau Korspeter 26. 1. Kriedemann * 26. 1. Frau Dr. Krips 26. 1. Krug 26. 1. Kulawig * 26. 1. Kunze 1. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 26. 1. Langebeck 31. 1. Lautenschlager * 26. 1. Lemmrich 26. 1. Lemp 26. 1. Lenz (Brühl) 29.2. Liehr 26. 1. Dr. Löhr * 26. 1. Logemann 26. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Luda 26. 1. Lücker (München) * 26. 1. Dr. Martin 26. 1. Matthöfer 26. 1. Mauk * 26. 1. Memmel * 26. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 1. Metzger * 26. 1. Michels 26. 1. Missbach 26. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16. 2. Dr. Mühlhan 26. 1. Müller (Aachen-Land) * 26. 1. Müller (Worms) 26. 1. Dr. Müller-Hermann 26. 1. Niederalt 26. 1 Dr. von Nordenskjöld 26. 1. Paul 26. 1. Petersen 26. 1. Dr. Pohle 26. 1. Prochazka 26. 1. Rasner 16. 2. Reichmann 26. 1. Dr. Reinhard 26. 1. Richarts * 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 26. 1. Dr. Rinderspacher 26. 1. Ritz 26. 1. Röhner 26. 1. Saam 26. 1. Sander 26. 1. Saxowski 26. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 3. 2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 26. 1. Seibert 26. 1. Seither 26. 1. Dr. Siemer 26. 1. Springorum * 26. 1. Dr. Starke (Franken) * 26. 1. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7766 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stein (Honrath) 26. 1. Stooß 26. 1. Struve 26. 1. Dr. Süsterhenn 26. 1. Unertl 26. 1. Wächter 26. 1. Welslau 26. 1. Wendelborn 26. 1. Frau Dr. Wex 26. 1. Dr. Wörner 26. 1. Wurbs 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 17. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/2464 Fragen 55, 56 und 57) : Was gedenkt die Bundesregierung nach Inkrafttreten der EWG bezüglich der Weiterverwendung der Zollbeamten zu tun, soweit sie mangels Dienstaufgaben an der Westgrenze oder z. T. im Zollbinnenland nicht mehr voll eingesetzt werden können? Welche Hilfsmaßnahmen kann die Bundesregierung den in Frage 55 erwähnten durch den Zollabbau nicht mehr einsetzbaren Zollbeamten gewähren? Kann die Bundesregierung Zahlenmaterial vorlegen, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe Neueinstellungen von Zollbeamten vorgenommen wurden, obwohl voraussehbar war, daß durch Inkrafttreten der EWG-Verträge die Dienstaufgaben der Zollbeamten zumindest an der Westgrenze sich verringern? Zu Fragen 55 und 56. Es ist nicht zu befürchten, daß im Zuge der EWG-Entwicklung Zollbeamte in Ermangelung von Dienstaufgaben nicht mehr voll eingesetzt werden können oder sogar abgebaut werden müssen. Wenn am 1. Juli 1968 mit der Verwirklichung der Zollunion die Binnenzölle und innergemeinschaftlichen Abschöpfungen zwischen den EWG-Ländern entfallen, werden für die seit Jahren unter starkem Personalmangel leidende Zollverwaltung 'endlich gewisse dringend erwünschte Vereinfachungen eintreten. Sie werden sich auf den Personalbedarf auswirken. Dennoch sollten diese Einsparungsmöglichkeiten nicht überschätzt werden. Selbst jene Grenzzollämter an den EWG-Grenzen, deren Arbeitsanfall zu 100 % durch .die Abfertigung von EWG-Waren bestimmt wird (dies sind unter den 164 Zollämtern an ,den EWG-Grenzen etwa 20 größere Übergänge mit allen Befugnissen für die Warenabfertigung), können ihre Pforten nicht schließen. Solange ungeachtet eines einheitlichen Mehrwertsteuersystems innerhalb der EWG-Länder noch Unterschiede in den Steuersätzen bestehen, ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auch noch ein Grenzausgleich notwendig. Dies geschieht durch die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Auf viele Waren müssen Verbrauchsteuern erhoben werden; eine Harmonisierung auf diesem Gebiet ist noch nicht abzusehen. Schließlich machen zahlreiche Einfuhr- und Durchfuhrverbote sowie -beschränkungen eine Behandlung der Waren an den Binnengrenzen erforderlich. Auch die statistische Behandlung der Aus- und Einfuhren bleibt unverändert. Auf dem Sektor der sog. Drittlandswaren, das sind Einfuhren aus Nicht-EWG-Ländern, ändert sich bei .der Zollabfertigung gegenüber dem jetzigen Zustand nichts. Möglicherweise werden diese Güter im kommunitären Zollgutversand in größerem Umfange als bisher zum innerdeutschen Bestimmungsort geleitet und folglich überwiegend bei den Binnenzollämtern abzufertigen sein. Um sichere Prognosen treffen zu können, kommt es weitgehend auf das Verhalten der Wirtschaft und nicht zuletzt des Speditionsgewerbes an. Es ist im gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich, etwa zu erwartende Arbeitsverlagerungen von Grenzzollämtern zu Binnenzollämtern auch nur schätzungsweise zu umreißen. Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Bundeszollverwaltung neue Aufgaben übernommen hat und möglicherweise noch übernehmen muß. So obliegen ihr ab 1. Februar 1968 die Erstattungen für Marktordnungswaren, die nach Drittländern exportiert werden. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe ist außerordentlich hoch. Die bisher von den Einfuhr- und Vorratsstellen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bearbeiteten Erstattungen werden sich schon im Jahre 1968 auf 400 bis 500 Mio DM belaufen. Das führt dazu, daß den Ausfuhrabfertigungen eine bisher ungeahnte Bedeutung zukommt. Die neuen Aufgaben werden vor allem bei den Binnenzollstellen zu einer Belastung führen, welche die Vereinfachungen durch die Zollunion voraussichtlich ausgleichen wird. Nur am Rande sei bemerkt, daß auch nach Verwirklichung der Zollunion keine Änderung bei der Reisendenabfertigung eintreten wird. Die Paßnachschau bleibt ebenso bestehen wie die Überwachung der von den Reisenden mitgeführten Waren. Auch außerhalb der Grenzübergangsstellen muß die sog. grüne Grenze künftig besetzt sein. Hier stehen gegenüber den EWG-Ländern zur Zeit rd. 1400 Beamte des Zollgrenzdienstes. Erst mit der Fortentwicklung der Zollunion zu einer Wirtschaftsunion wird auf eine Überwachung der Binnengrenzen, die heute als Steuer- und Staatsgrenzen ihre Bedeutung haben, verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt liegt aber — wie Ihnen bekannt ist — noch in weiter Ferne. Die Zollverwaltung wird dafür Sorge tragen, daß Kräfteverschiebungen zwischen den EWG-Grenzzollämtern und den Binnenzollstellen mit Behutsamkeit und unter Vermeidung von Härten für die Bediensteten vonstatten gehen. Versetzungswellen von Westen nach Osten oder von Süden nach Norden werden für die Zollbeamten mit Sicherheit nicht in Frage kommen. Besondere Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Zollbeamten werden sich daher erübrigen. Zu Frage 57. Bindende Aussagen über den Personalbedarf der Zollverwaltung nach Verwirklichung .der Zollunion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7767 (1. Juli 1968) können zur Zeit noch nicht gemacht werden. Die Zollverwaltung als Einnahmeverwaltung darf sich bei ihren Planungen nicht der Gefahr aussetzen, eines Tages ihre Aufgaben aus Personalmangel nicht mehr voll erfüllen zu können. Sie hat durch Rationalisierung und Verfahrensvereinfachungen sowie unter dem Aspekt der künftigen EWG-Entwicklung seit 1962 bereits rd. 3000 Planstellen eingespart. Weitere Einsparungen von rd. 1500 Planstellen sind in ,den Haushalten 1968-1970 vorgesehen. Nachwuchskräfte sind nur in dem Umfang eingestellt worden, ,der. zur Deckung dieses verringerten Personalbedarfs notwendig ist. Im abgelaufenen Jahr 1967 wurden in den gehobenen Dienst 443 und in den mittleren Zolldienst 1109 Nachwuchskräfte eingestellt. Diese Neueinstellungen waren notwendig, weil bis zum Ende des Rechnungsjahres 1971 außergewöhnlich starke Altersabgänge eintreten. Dabei wurde der Nachwuchsbedarf schon so knapp berechnet, daß voraussichtlich der für die Zukunft zu erwartende Personalbedarf nicht voll gedeckt werden wird. Die Zollverwaltung dürfte daher im Stand sein, später noch notwendig werdende Personalverminderungen in verhältnismäßig kurzer Zeit durchzuführen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 94) : Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung gegenüber Verlautbarungen, Fluggastgebühren auch für den Inlandsverkehr zu erheben? Die im Linienverkehr angeflogenen Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik außer Berlin haben Antrag auf Genehmigung einer Änderung ihrer Gebührenordnung gestellt, nach der sie von den Luftfahrzeughaltern künftig neben der nach dem Gewicht des Luftfahrzeugs bemessenen Landegebühr eine nutzlastabhängige Zusatzgebühr erheben wollen. Diese Gebühr soll nach dem Antrag ab 1. April 1968 DM 3,— pro Fluggast im innerdeutschen Verkehr betragen und ab 1. April 1969 DM 5,— pro Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr. Die gegenwärtig vom Fluggast im grenzüberschreitenden Verkehr erhobene Fluggastgebühr von DM 5,— soll dann entfallen. Ich habe zusammen mit den obersten Landesverkehrsbehörden eine eingehende Prüfung des Antrages eingeleitet; hierbei habe ich zu den Auswirkungen einer derartigen Gebührenmaßnahme die Stellungnahme der hauptsächlich in Betracht kommenden Flughafenbenutzer angefordert und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen um eingehende Begründung des Antrages ersucht. Diese Stellungnahmen liegen noch nicht vor. Ob oder inwieweit den Anträgen stattgegeben werden kann, ist im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Ab- geordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 95) : Wie ist der Stand der Überlegungen bei der Bundesregierung, die geplante Nordweststraße in Frankfurt (Main) als Bundesstraße anzuerkennen? Die Frage, ob die geplante Nord-West-Straße in Frankfurt am Main als Bundesstraße anerkannt oder ob sie als Kreis- bzw. Kommunalstraße mit einem Zuschuß des Bundes gemäß Artikel 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 gebaut werden soll, wird z. Z. im Einvernehmen mit dem Herrn Hessischen Minister für Wirtschaft und Verkehr hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Eine Entscheidung steht noch aus. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/2492 Frage 96) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Fahrpreissonderregelung für Fahrgäste über 65 Jahre bisher gemacht? Für einen Erfahrungsbericht über den neuen Tarif für Fahrgäste über 65 Jahre ist es noch zu früh. Ich kann dazu nur sagen, daß die Inanspruchnahme während der ersten Tage rege war, und daß sich in den seit der Einführung des Tarifs vergangenen zwei Wochen die Erwartungen der Deutschen Bundesbahn erfüllt haben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/2492 Frage 97): Was hat den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister dazu veranlaßt, vor der sozialdemokratischen Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein zu erklären, daß bei der Elektrifizierung von Strecken der Deutschen Bundesbahn der Abschnitt Pinneberg—Elmshorn Vorrang vor dem Abschnitt Bergedorf—Reinbek—Wohltorf—Aumühle genießen müsse? Ich habe vor der sozialdemokratischen Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein keineswegs eine Erklärung abgegeben, die ein Werturteil über die Elektrifizierung der Strecke Bergedorf-Aumtihle gegenüber der Strecke Pinneberg-Elmshorn darstellen könnte. Im übrigen werden die im Jahr 1967 begonnenen Elektrifizierungsarbeiten auf dem Strekkenabschnitt Bergedorf-Aumühle so zügig fortge- 7768 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 setzt, daß nach .Mitteilung der Deutschen Bundesbahn voraussichtlich zum Fahrplanwechsel Sommer 1969 der elektrifizierte Betrieb biss Aumühle aufgenommen werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/2492 Fragen 98, 99 und 100) : Wie ist der Stand des Rationalisierungsvorhabens der Deutschen Bundesbahn auf der Nebenstrecke Schwackenreute—Pfullendorf—Altshausen? Ist immer noch beabsichtigt, den Streckenabschnitt Pfullendorf—Ostrach ganz stillzulegen trotz der schwerwiegenden Folgen für das Fördergebiet um Pfullendorf und trotz des Einspruchs des Bundesverteidigungsministers im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Garnison Pfullendorf? Werden bei den Rationalisierungsüberlegungen für die in Frage 98 erwähnte Nebenstrecke die Gesichtspunkte beachtet, auf die bei Korrekturen im Streckennetz Bundesverkehrsminister Leber in seiner Pressekonferenz am 22. September 1967 nachdrücklich hingewiesen hat, daß „raumordnerische und damit in Verbindung stehende wirtschaftsstrukturbedingte Interessen in den entsprechenden Gebieten unter allen Umständen zu beachten" seien und daß „in jedem Falle für ausreichenden Ersatzverkehr zu sorgen" sei? Zu Frage 98 Die Deutsche Bundesbahn hat ihre ersten Vorschläge für Rationalisierungsmaßnahmen inzwischen dahingehend modifiziert, daß sie nunmehr anstrebt, auf dem Streckenabschnitt Pfullendorf—Altshausen den Reiseverkehr und auf dem Abschnitt Schwackenreute—Pfullendorf den Gesamtbetrieb einzustellen. Die Deutsche Bundesbahn muß allerdings hierfür noch für ausreichende Beurteilung ergänzende Angaben zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlegen. Für die Einstellung auch des Güterverkehrs auf dem Abschnitt Pfullendorf—Schwackenreute liegt dem Bundesminister für Verkehr noch kein Antrag vor. Zu. Frage 99 Wie aus der Antwort zu Frage 98 hervorgeht, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn nicht mehr, den Güterverkehr auf dem Streckenabschnitt Pfullendorf—Ostrach einzustellen. Zu Frage 100 Bei der Beurteilung eines Antrages auf Genehmigung von Rationalisierungsmaßnahmen wird dieser unter Würdigung der örtlichen und regionalen Interessen, die auch in der nach § 44 Bundesbahngesetz einzuholenden Stellungnahme von der obersten Landesverkehrsbehörde vertreten werden, eingehend geprüft, ehe darüber entschieden wird. Der Herr Bundesminister für Verkehr wird seine besondere Aufmerksamkeit der Frage zuwenden, ob nach Durchführung einer Stillegungsmaßnahme die noch vorhandenen Verkehrsbedürfnisse auf wirtschaftlich günstigere Weise befriedigend erfüllt werden können. In allen Fällen, in denen raumordnungspolitische Gesichtspunkte durch die Absichten der Bundesbahn berührt werden, wird der für die Raumordnung zuständige Bundesminister des Innern eingeschaltet. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 101) : Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Form der Straßenbaufinanzierung auf die Dauer für ausreichend? Für die Durchführung des gegenwärtig laufenden 3. Vierjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen hält die Bundesregierung den verfügbaren Deckungsrahmen für ausreichend. Dieser Plan soll mit seinem Volumen von 18 Milliarden DM ungekürzt verwirklicht werden; soweit ein Teil der zweckgebundenen Mittel aus der Mineralölsteuer im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung freigestellt werden mußte, wird die entstandene Lücke durch Kredite geschlossen werden können. Ob die gegenwärtige Straßenbaufinanzierung auf die Dauer, d. h. auch nach dem Abschluß des ersten Ausbauplanes ausreichen wird, kann endgültig erst ermittelt werden, wenn der tatsächliche künftige Bundesfernstraßenbedarf bekannt ist, für dessen Feststellung bereits jetzt eingehende Untersuchungen sowohl in ökonomischer als auch in werkehrlicher Hinsicht eingeleitet worden sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 102) : Wie viele der 17 500 Verkehrstoten des Jahres 1967 sind in geschlossenen Ortschaften, wie viele auf Land- und Bundesstraßen oder auf Autobahnen ums Leben gekommen? Einzelheiten der Straßenverkehrsunfälle des Jahres 1967 über die Unfallfolgen nach Ortslage und Straßenarten liegen mir bisher nur für die Monate Januar bis August vor. In diesen 8 Monaten wurden innerhalb geschlossener Ortschaften 4685 und außerhalb geschlossener Ortschaften 6099 Menschen getötet. Auf die einzelnen Straßenarten verteilt wurden auf Bundesautobahnen 558 Personen, auf Bundesstraßen 4168, auf Landstraßen (LIO), Kreisstraßen (LIIO) und anderen Straßen zusammen 6058 Menschen ein Opfer des Straßenverkehrs. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7769 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2492 Frage 103) : An wie vielen der 17 500 tödlichen Verkehrsunfälle des Jahres 1967 waren Personenwagen und Lastwagen beteiligt? Die gestellte Frage kann z. Z. nur für die Zeit vom Januar bis August 1967 beantwortet werden. In dieser Zeit waren an Unfällen mit Personenschaden (Getötete und Verletzte) 255 910 Personenkraftwagen einschließlich Kombinationskraftwagen und 34 188 Lkw, Omnibusse, Sattelschlepper, Zugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge beteiligt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache zu V/2492 Frage 104) : Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung der 15%ige Anstieg der Zahl der Verkehrsunfälle auf der Autobahn Frankfurt—Würzburg im Jahre 1967 gegenüber 1966 zurückzuführen? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Hessen haben die Unfälle mit Personenschaden auf dem Bundesautobahn-Abschnitt Frankfurt/Main—Würzburg von Januar bis November 1967 um 67 Unfälle (auf 226) gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1966 zugenommen (+20,2 %). Dabei wurden 11 Personen getötet gegenüber 7 im Vorjahreszeitraum und 402 verletzt (1966 waren es 328). Amtliches Zahlenmaterial über das gesamte Jahr 1967 liegt noch nicht vor. Ebenfalls sind nähere Einzelangaben über Unfallursachen, Beteiligung der Verkehrsteilnehmer und dergleichen noch nicht bekannt, so daß über die Gründe des Anstiegs der Zahl der Verkehrsunfälle im Augenblick noch nichts gesagt werden kann. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 105) : Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Abtrennung eines Amtsbezirks und Angliederung an eine andere Bundesbahndirektion eine wesentliche organisatorische Änderung einer Bundesbahndirektion darstellt und mithin der Genehmigung des Bundesverkehrsministers und der Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörde bedarf? Nach § 14 Abs. 4 Buchstabe e) des Bundesbahngesetzes ist u. a. die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr erforderlich, wenn eine wesentliche räumliche Veränderung des Bezirks einer Bundesbahndirektion oder eines zentralen Amtes vorgesehen wird. Ob die Abtrennung eines einzelnen Amtsbezirks vom Bezirk einer Bundesbahndirektion und dessen Angliederung an den Bezirk einer anderen Bundesbahndirektion bereits eine wesentliche Veränderung der Bezirke der beiden betroffenen Bundesbahndirektionen darstellt, hängt von der konkreten Sachlage ab. Es wird immer darauf ankommen, welche eisenbahnbetriebliche oder eisenbahnverkehrliche Bedeutung der abgetretene Bezirk für eine Bundesbahndirektion hat. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 106) : Entspricht es den Tatsachen, daß zum 1. Juli 1968 die Bundesbahndirektion Augsburg aufgelöst und gegenwärtig die Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden (Westfalen) nach Augsburg sowie die Zusammenlegung der Oberbetriebsleitungen in Mainz eingeleitet werden? Die von Ihnen gestellte Frage kann im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da bisher die für etwaige Maßnahmen der von Ihnen genannten Art erforderlichen gesetzlichen Schritte bisher nicht eingeleitet worden sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wiefel (Drucksache zu V/2492 Frage 107) : Hat der Bundesverkehrsminister für die in Frage 106 genannten Vorhaben oder für andere Begehren gemäß § 14 Abs. 3 Buchstabe e des Bundesbahngesetzes mit Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörden (§ 44 des Bundesbahngesetzes) weitere Anträge vorliegen? Wie Sie wissen, Herr Kollege, geht die Initiative für Aufhebung, Zusammenlegung oder Neugliederung von Mittelbehörden der Deutschen Bundesbahn nach dem Bundesbahngesetz von der Geschäftsleitung des Unternehmens, also vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn aus. Dieser hat auch die Stellungnahme der betroffenen obersten Landesverkehrsbehörden einzuholen und danach die Anträge dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn zur Beschlußfassung vorzulegen. Ich verweise insoweit auf die Bestimmungen der §§ 44 und 12 des Bundesbahngesetzes. Z. Z. hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn weder wegen einer Bundesbahndirektion noch wegen eines zentralen Amtes das Anhörungsverfahren nach § 44 Bundesbahngesetz eingeleitet. Es liegen dem Herrn Bundesminister für Verkehr daher z. Z. auch noch keine Anträge auf Genehmigung gemäß § 14 Abs. 4 Buchstabe e) Bundesbahngesetz vor. 7770 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 23. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache zu V/2492 Frage 108) : Welche Gründe haben das Bundespostministerium veranlaßt, den Aushang des Bildplakates des Deutschen Roten Kreuzes, Suchdienst Hamburg, fur den Kindersuchdienst nicht zu genehmigen, wie dies im Rundschreiben des Suchdienstes vom 31. Oktober 1967 mitgeteilt wird? Wie bereits Herrn Kollegen Dr. Huys auf seine mündliche Anfrage (Drucksache V/2299 Frage 107) am 1. Dezember 1967 in der schriftlichen Antwort mitgeteilt wurde, hat die Deutsche Bundespost für den kostenlosen Plakataushang in den Schalterräumen der Deutschen Bundespost zentrale Richtlinien erlassen, um allen berechtigten Interessen entsprechen zu können. Danach können Plakate von Behörden und Organisationen ausgehängt werden, die staatspolitischen, kirchlichen oder karitativen Zwecken ,dienen. Das Format dieser Plakate soll nicht größer sein als DIN A 4; Auf den für den kostenlosen Plakataushang vorgesehenen Flächen eines Postamts lassen sich im Durchschnitt gleichzeitig nur 3 Plakate DIN A 4 aushängen. Über andere noch vorhandene Aushangflächen kann die Deutsche Bundespost nicht verfügen, weil sie der Deutschen Postreklame GmbH. vertraglich überlassen sind. Ein weiterer Teil der Flächen wird für eigene amtliche Mitteilungen an die Postbenutzer benötigt. Das in Frage stehende Plakat für den Kindersuchdienst des Deutschen Roten Kreuzes entsprach den Voraussetzungen für den kostenlosen Plakataushang nicht. Es hatte 'das Format DIN A 2, d. h. eine Größe von 4 X DIN A 4, hätte also selbst bei Entfernung aller bereits vorhandenen Plakate anderer Organisationen im Wege ,des kostenlosen Aushangs nicht untergebracht werden können. Die Gründe für die Ablehnung sind der Suchdienstleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes s. Z. mitgeteilt worden. Darüber hinaus sind die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes bei gegebenem Anlaß in den letzten Jahren immer wieder gebeten worden, nur Plakate im Format DIN A 4 zu verwenden; dabei wurde wiederholt darauf hingewiesen, ,daß nur in Ausnahmefällen das Format DIN A 3 genehmigt werden könne. Ich darf hervorheben, daß die Deutsche Bundespost dem Deutschen Roten Kreuz bei all seinen Aushangwünschen stets großzügig entgegengekommen ist und verschiedentlich sogar das Format DIN A 3 zum Aushang entgegengenommen hat. Für die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes wurden im Jahre 1967 etwa 6000 Plakate, davon etwa 2000 im Format DIN A 3 ausgehängt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache zu V/2492 Frage 109) : Woran scheitert im Inlandsverkehr die Zulassung der sogenannten Phonopost, die man ja wohl ins Ausland schicken darf? Die Phonopost ist eine verbilligte Sendungsart des internationalen Postdienstes. Sie wurde eingeführt, damit die Versender nicht gezwungen werden, Tonaufnahmen zur teuren Briefgebühr einzuliefern. Im Inlandsdienst dagegen können Tonaufnahmen im Gegensatz zum Auslandsdienst zur noch billigeren Gebühr als• „Warensendung" eingeliefert werden. Einer besonderen Sendungsart Phonopost bedarf es daher im Inlandsdienst nicht. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache zu V/2492 Fragen 110 und 111) : Was hat das Bundespostministerium in seinen Verhandlungen mit der PTT gemäß der mir am 17. Februar 1967 (Drucksache V/1399) erteilten Antwort erreicht, uni eine baldige Schaltung des Selbstwählverkehrs für Ferngespräche zwischen deutschen Fernsprechteilnehmern und Straßburg durchführen zu können? Kann damit gerechnet werden, daß nun — entsprechend der damaligen in Frage 110 erwähnten Antwort, die von der Aufnahme des Selbstwählferndienstes nach Straßburg „im Laufe der nächsten Monate" sprach — der Selbstwählverkehr bis zu den nächsten Tagungen des Europarates und der Beratenden Versammlung geschaltet ist? Zwischen denjenigen Fernsprechortsnetzen in der Bundesrepublik einschließlich Berlin-West, von denen bislang der Selbstwählferndienst nach dem Ausland technisch möglich ist, und der Wählzone Straßburg wurde der Selbstwählfernverkehr am 30. November 1967 aufgenommen. Soweit mir bekannt ist, beabsichtigt die französische Verwaltung, den Selbstwählfernverkehr von Straßburg nach dem Bundesgebiet einschließlich Berlin-West voraussichtlich noch in der zweiten Hälfte des Jahres 196B aufzunehmen. Anlage 18 Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 26.. Januar 1968 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 1,12) : Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Regulierung von Reparationsschäden und der Erbringung von Reparationsleistungen durch Millionen ehemaliger deutscher Kriegsgefangener? Durch die Entschädigungen, die das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gewährt, sind Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangner, soweit aus ihnen Ansprüche gegen die Bundesrepublik hergeleitet werden, abgegolten. Das ist in § 3 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ausdrücklich bestimmt. Das im Bundestag heute zur ersten Lesung anstehende Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden regelt nur Vermögensschäden. Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968 7774 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 116) : Erwägt die Deutsche Bundesbahn im Zusammenhang mit der Einführung von Fahrpreisvergünstigungen für unsere älteren Mitbürger auch einen Ausbau der Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien? Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt z. Z. nicht, neue Fahrpreisermäßigungen einzuführen oder die vorhandenen Sozialtarife zu erweitern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache Nachtrag zu V/2492 Frage 117) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für über 65 Jahre alte Mitbürger aus finanziellen Gründen oftmals daran scheitert, daß die im Normalfall jüngere Ehefrau den vollen Fahrpreis bezahlen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß zahlreiche Wünsche auf Erweiterung des Tarifs für Reisende im Alter von mehr als 65 Jahren bestehen und .daß u. a. die Einbeziehung jüngerer Ehefrauen in die Fahrpreisermäßigung häufig gefordert wird. Sie ist jedoch mit der Deutschen Bundesbahn der Ansicht, daß zunächst die Ergebnisse der am 30. April dieses Jahres auslaufenden Erprobungszeit abgewartet werden sollten, ehe über die Weiterführung des Tarifs und über dessen künftigen Inhalt entschieden wird. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache Nachtrag -zu V/2492 Frage 118) : In welcher Form ist — entsprechend der Ankündigung der Bundesregierung in der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages - im Jahre 1967 mit dem Bau der Bonner Südbrücke begonnen worden? Mit der im Oktober 1967 erfolgten Ausschreibung der Südbrücke Bonn ist die Verwirklichung der Maßnahme eingeleitet worden.
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    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzesvorhaben, das heute im Bundestag zur Behandlung ansteht, nämlich dem Gesetz zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden, soll das Werk der Liquidation der Schäden aus der Zeit des NS-Regimes und des Krieges zum Abschluß gebracht werden. Dieses Werk geht in seinen Grundgedanken auf die Zeit vor der Währungsreform zurück. Man war sich damals darüber im klaren, daß es eine Reihe typischer Schadenskategorien geben würde — Kriegsopfer, Verfolgungsschäden, Vertreibungsverluste, Kriegssachschäden, Währungsverluste, Reparationsschäden —, die in einem großen Ausgleich der durch Krieg und NS-Herrschaft eingetretenen Verluste und Schäden einbezogen werden müßten.
    Es ist im Laufe von nunmehr 20 Jahren eine Fülle von Gesetzen geschaffen worden, die die eingetretenen Schäden abgelten oder jedenfalls mildern sollten. Ich erinnere an das Lastenausgleichsgesetz, an das Bundesversorgungsgesetz, an das 131 er-Gesetz, an die Wiedergutmachungsgesetze, an das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, an das Allgemeine Kriegsfolgengesetz. Ein einziger Komplex aus dem damals aufgestellten Katalog ist bis zum heutigen Tage unberücksichtigt geblieben: das sind die Schäden, die der vorliegende Entwurf behandeln will.
    Der Entwurf steht unter dem Sammeltitel „Reparationsschädengesetz". Er sieht eine Entschädigungsregelung für Verluste vor, die durch die Enteignung deutschen Vermögens im Ausland, durch die Demontage von Anlagen im Inland oder durch die zwangsweise Rückführung von Gütern entstanden .sind, die im zweiten Weltkrieg aus den besetzten Gebieten nach Deutschland verbracht worden waren. Der Entwurf berücksichtigt ferner Schäden, die durch Zerstörungsmaßnahmen im Zuge der Entmilitarisierung oder der Demontage eingetreten sind. Er behandelt schließlich auch die Schäden der Rückerstattungsverpflichteten, die bei dem Erwerb jüdischer Werte in gutem Glauben gehandelt haben.
    Der Entwurf ist zwangsläufig in seiner Technik leider recht kompliziert. Er konnte aber nicht einfacher gestaltet werden, weil sich die in ihm getroffenen Lösungen in die Vielzahl der bereits getroffenen Regelungen einpassen müssen. In seinem materiellen Gehalt ist der Aufbau des Entwurfs einfach. Er folgt in einer Reihe wichtiger Fragen den Gedanken, die das Werk des Lastenausgleichs tragen. In einzelnen Punkten weicht er auch davon ab. Darauf komme ich noch zu sprechen.
    Eine Entschädigung wird — ebenso wie im Lastenausgleich — nur an natürliche Personen gewährt. Berechnungsgrundlagen sind die Einheitswerte. Dabei wird bei Betriebsvermögen ein Schaden nur berücksichtigt, wenn das Vermögen 1948 in bestimmtem Umfange das Vermögen von 1939 unterschreitet. Der so ermittelte Schaden wird nach einer degressiven Tabelle entschädigt, die für Kleinschäden eine Quote von 100%, für Großschäden eine Degression bis zu einer Quote von 6,5 % vorsieht. Wie im Lastenausgleichsgesetz wird auch die so errechnete Entschädigung nicht ausbezahlt, wenn damit der Berechtigte auf einen bestimmten Bruchteil seines Friedensvermögens angehoben würde.
    Sie sehen, der Entwurf folgt damit im wesentlichen dem Regierungsentwurf, den mein Amts vorgänger, Kollege Dr. Dahlgrün, 1963 in diesem Hause bereits eingehend begründet hat. Sie wissen, daß dieser Entwurf von dem federführenden Lastenausgleichsausschuß in eingehender und zügiger Beratung behandelt worden war, daß aber die mitberatenden Ausschüsse damals aus Zeitnot nicht in der Lage waren, den Entwurf noch zu verabschieden. So mußte er jetzt neu eingebracht werden. Die mit der Regierungsumbildung, vor allem auch mit der mittelfristigen Finanzplanung und mit der Klärung gewisser rechtlicher Probleme verbundenen Fragen haben es mit sich gebracht, daß sich die Einbringung des Entwurfs länger hingezögert hat, als es auch mir erwünscht gewesen wäre.
    Gegen den Entwurf werden, von Einzelheiten abgesehen, zwei Haupteinwände erhoben. Es gibt eine Gruppe von Geschädigten — es sind vor allem die Kriegsgefangenen und Heimkehrer und die Zonengeschädigten —, die aus Gründen, denen ich volles, großes Verständnis entgegenbringe, meinen, es sei unvertretbar, daß für die Reparationsgeschädigten Gelder aufgewendet werden, solange im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung dringendere soziale Vorhaben zurückgestellt werden müßten, solange vor allem keine Mittel bereitstünden, ihren Forderungen Rechnung zu tragen.
    Die andere grundsätzliche Einwendung gegen den Gesetzentwurf geht dahin, daß eine Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen gewährt werden müsse, daß also eine Entschädigungsregelung, die sich an den Grundsätzen des Lastenausgleichs ausrichte, rechtsstaatliche Grundsätze verletze.
    Lassen Sie mich zunächst zu diesem zweiten Punkt etwas sagen. Ungeachtet einer Reihe von Rechtsgutachten, in denen ein Rechtsanspruch auf Entschädigung der Reparationsgeschädigten nach Enteignungsgrundsätzen begründet wird, hält die Bundesregierung — ich betone, die ganze Bundesregierung — an der von ihr vertretenen Ansicht fest, daß der Gesetzgeber zwar sowohl aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes wie auch im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem Überleitungsvertrag rechtlich gehalten ist, eine Regelung zu treffen, daß aber für den Inhalt dieser Regelung nicht die Grundsätze einer Entschädigung für
    7748 Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Januar 1968
    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Enteignung maßgebend sind, das insoweit vielmehr dem Gesetzgeber ein weiter Spielraum des Ermessens eingeräumt ist.
    Was nun den Einwand anderer Geschädigtengruppen anlangt, die vorgesehene Regelung dürfe nicht erfolgen, solange nicht die für sie geltenden Entschädigungsregelungen getroffen oder entscheidend verbessert seien, so verkennen diese Einwendungen die besondere Situation, die hinsichtlich der Reparationsschäden gegeben ist. Ich habe schon betont, daß eine rechtliche Pflicht besteht, eine Regelung zu treffen. Bei keinem der sonst in Betracht kommenden Gebiete der Liquidation ist jetzt noch eine gleiche Lage gegeben. Wer nun allerdings glaubt, daß ihn bei der Verfolgung seiner Interessen solche rechtlichen Gesichtspunkte nichts angingen, der stellt sich in Wahrheit außerhalb der rechtlichen Ordnung, die wir bei der Regelung dieses Komplexes -auf dem Boden der Verfassung getroffen haben. Er könnte von diesem meiner Auffassung nach nicht vertretbaren Standpunkt aus beispielsweise auch sagen, er sei gegen die Zahlung von Gehältern, gegen die Zahlung von Schulden oder gegen die Erfüllung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen des Bundes, solange nicht für ihn und für seine besonderen Wünsche Mittel zur Verfügung gestellt würden.
    Es wird in diesem Zusammenhang offenkundig oder unterschwellig auch die These ausgestreut, es sollten mit diesem Gesetzentwurf Großgeschädigte der Wirtschaft Geschenke erhalten, die sie überhaupt nicht mehr benötigten. Ich habe vorher in kurzen Zügen die Grundsätze, auf denen der Entwurf aufbaut, dargelegt. Ich kann Ihnen nach diesen wenigen Grundgedanken versichern, daß nach Gesamttendenz und Gesamtgestaltung des Entwurfes so wie im Lastenausgleich praktisch nur kleinere und mittlere Geschädigte bei der Entschädigungsregelung zum Zuge kommen. Jede andersgeartete Darstellung ist entweder Unwissenheit oder zum Teil demagogische Irreführung.
    Darf ich auch ein Wort zu den verständlichen Wünschen der Zonengeschädigten sagen, die gerade in Zusammenhang mit der Einbringung dieses Entwurfs erneut zur Diskussion gestellt werden. Es war von Anfang an einer der Leitsätze unserer Liquidationspolitik, wenn ich mich so ausdrücken darf, daß wir nur Schäden berücksichtigen können, die eine gewisse territoriale Beziehung zum Bundesgebiet haben. Dieser Leitgedanke berücksichtigt die Tatsache, daß uns das Wirtschaftspotential der sowjetischen Besatzungszone nicht zur Verfügung steht. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß eine Aufgabe dieses Leitgedankens schlechthin zu einer Gesamtrevision unserer Entschädigungspolitik führen könnte, einer Gesamtrevision, deren finanzielle Last nach dem vollen Gleichheitsgrundsatz berechnet, sich in Milliardenbeträgen auswirken würde. Sie wissen aus den Beratungen zur mittelfristigen Finanzplanung, daß für solche Lösungen eine Deckungsgrundlage nicht gefunden wurde und auch nicht gefunden werden konnte, wollte man nicht — ich komme noch darauf zurück — lebenswichtige Aufgaben anderer Art schlechthin vernachlässigen.
    Auf Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs will ich nicht eingehen. ich halte es für denkbar, daß sich im Zuge der Beratung in einzelnen technischen Fragen Verbesserungen ergeben werden. Lassen Sie mich aber in Deutlichkeit eines zum Ausdruck bringen: Der Entwurf hat sich bemüht, Lösungen zu finden, die verwaltungstechnisch mit einem möglichst geringen Personal- und Sachaufwand zu meistern sind. Wir hätten sehr wohl da oder dort perfektere Regelungen finden können. Ich weiß zum Beispiel, daß man da und dort glaubt, wir seien in dem Entwurf hinsichtlich der Erfordernisse an die Gutgläubigkeit eines Rückerstattungsverpflichteten zu großzügig verfahren, wir würden wegen dieser Großzügigkeit manchem eine Entschädigung zukommen lassen, der genau gewußt habe, daß er unrechtmäßig jüdisches Gut erwerbe. Sie werden bei der Einzelberatung dieser Frage sehen, daß dem Wunsch nach einer möglichst perfekten Lösung von der Praxis der Wahrheitsfindung her heute, mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ablauf der Tatsachen, oft unüberwindbare Schranken gesetzt sind, daß man sich hier und an anderen Stellen des Entwurfs mit gröberen Lösungen abfinden muß, will man nicht einen Verwaltungsaufwand verursachen, der in keinem Verhältnis mehr zu der Entschädigungssumme steht.
    Gegenüber dem Entwurf 1963 bleibt der neue Entwurf leider in einigen Punkten zurück. In unserer veränderten Finanzsituation war es nicht mehr möglich, einen Endzeitpunkt für die Abwicklung der in ihm vorgesehenen Leistungen gesetzlich festzulegen, wie dies im Lastenausgleichsgesetz mit dem Endzeitpunkt 1979 geschehen ist. Die Durchführung soll vielmehr im Rahmen der jeweils im Haushalt zu bestimmenden Ansätze in der Rangordnung der sozialen und wirtschaftlichen Dringlichkeiten und Prioritäten erfolgen. Der neue Entwurf sieht außerdem — entgegen dem Lastenausgleichsgesetz und dem früheren Regierungsentwurf — eine Verzinsung der Entschädigungsbeträge nicht mehr rückwirkend ab 1. Januar 1953, sondern nur noch für die Zukunft, und zwar entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates ab 1. Januar 1968 vor. Die Bundesregierung sieht sich zu einer solchen Abweichung von, der Lastenausgleichsregelung nicht nur aus finanziellen Gründen veranlaßt, sondern sie glaubt, das wegen der veränderten Situation des Jahres 1968 gegenüber 1952 auch sachlich rechtfertigen zu können.
    Auch eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die der damalige Lastenausgleichsausschuß zum Entwurf von 1963 empfohlen hatte, konnte der neue Regierungsentwurf bedauerlicherweise nicht übernehmen. Er beschränkt sich auf das nach Auffassung der Bundesregierung Notwendige und Mögliche.
    Alles das war — ich möchte das nicht unerwähnt lassen — schon von meinem Vorgänger, Kollegen Dahlgrün, vorbereitet und auf Grund seines Votums vom damaligen Kabinett beschlossen worden. Ich bitte im übrigen, bei den Beratungen sowohl den Gesamtzusammenhang dieses Gesetzesvorhabens mit dem Gesamtwerk der Kriegs- und NS-FolgenLiquidation im Auge zu behalten als auch an unsere finanzielle Gesamtsituation zu denken. Alle Ausweitungstendenzen würden an der Unmöglichkeit



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    einer Finanzierung der Mehrausgaben scheitern. Sie würden aber auch .das Gesamtwerk ,entweder ins Wanken bringen oder überhaupt gefährden.
    Auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, der auch bei der Haushaltsdebatte über den früheren Regierungsentwurf behandelt worden war, nämlich auf den Ausschluß der juristischen Personen von der Entschädigungsregelung des Gesetzes. Hier darf ich darauf verweisen, daß auch das Lastenausgleichsgesetz. eine Entschädigung der. juristischen Personen nicht vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Beschlüssen und Entscheidungen festgestellt, daß dieser Ausschluß zulässig ist und nicht gegen verfassungsrechtliche Normen verstößt. Es erscheint daher auch der jetzigen Bundesregierung nicht angängig, hier eine vom Lastenausgleichsgesetz abweichende Regelung zu treffen. Denn das würde mit Sicherheit nicht übersehbare, jedenfalls nicht berechenbare finanzielle Auswirkungen auf andere Gesetze nach sich ziehen.
    Ich muß an Sie die Bitte richten, die Beratung .des Gesetzentwurfs auch in den Ausschüssen mit der gebotenen Dringlichkeit vorzunehmen. Im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz war vorgesehen, daß bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes Leistungen wegen der in ihm behandelten Schäden nicht verlangt wenden können. Dieser sogenannte Klagestopp war damals nach seinem Wortlaut unbefristet. Er ist vor einem Jahr zur Beseitigung rechtlicher Bedenken bis zum 31. März 1968 befristet worden. Eine nochmalige Verlängerung dieser Frist, die sich die gesetzgebenden Körperschaften selbst gesetzt hatten, wäre aus verschiedenen Gründen kaum vertretbar, auch verfassungsrechtlich wohl nicht zulässig. Die Gerichte, die 'in ihren Entscheidungen wiederholt und ernsthaft an den baldigen Erlaß des Reparationsschädengesetzes erinnert haben, erwarten von Regierung und Parlament, daß mit Ernst und Dringlichkeit an die Verabschiedung dieses Gesetzes herangegangen wird.
    Ich habe am Anfang darauf hingewiesen, daß mit diesem Gesetzesvorhaben der Schlußstein im Gesamtaufbau der Schadensliquidation gelegt wird. Lassen Sie mich darauf nur noch kurz zurückkommen. Die Kriegs- und NS-Folgen-Liquidation hat bisher — ohne die Aufwendungen aus der Reichsmarkzeit — einen Gesamtaufwand der öffentlichen Hand in Höhe von mindestens 400 Milliarden DM erfordert.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Davon hatte der Bund etwa 70 % zu tragen. Die Restdurchführung der bestehenden Gesetze wird mindestens weitere 200 Milliarden DM erfordern und in das nächste Jahrhundert oder Jahrtausend hineinreichen. Ich meine, diese Zahlen zeigen sehr drastisch, welches ungeheure Werk hier insgesamt — und das auf dem Boden eines Trümmerhaufens, eines Scherben- und Ruinenhaufens — unternommen worden ist. Nur allzu leicht ist der einzelne Geschädigte aus menschlich verständlichen Gründen geneigt, die Gesamtbetrachtung dessen, was insgesamt die deutsche Volkswirtschaft aller Gruppierungen und Kategorien aufgebracht hat, aus. dem Auge zu verlieren. Fragen wir uns doch einmal, wie
    es überhaupt möglich war, diese ungeheure Leistung zu erbringen! Sicherlich nur deshalb, weil wir in unserer gesamten Finanzgebarung viele Jahre hindurch den Aufgaben, die der Liquidation des schrecklichen Erbes von 1945 gewidmet waren, die absolute Priorität gegeben haben, und ich sage: damals zu Recht. Ich will an dieser Stelle nicht darüber streiten, ob wir dieses Werk, von dem übrigens das Ausland nur mit höchster Bewunderung spricht, zu perfektionistisch und zu vollkommen angelegt haben. Man steht hier wohl immer zwischen zwei Polen, die ich im einzelnen nicht darzustellen brauche. Wer kann schon über seinen Schatten springen? Aber über eines müssen wir uns im klaren sein: es 'ist völlig undenkbar, daß wir auch noch weiterhin auf unabsehbare Zeit den Blick nur in die Vergangenheit richten und wesentliche, für uns alle lebensentscheidende Aufgaben der Zukunft deshalb vernachlässigen, weil wir alle verfügbaren Mittel nur in die Bewältigung der Vergangenheit hineinstecken.

    (Beifall in der Mitte.)

    Bei der Behandlung der mittelfristigen Finanzplanung haben wir wohl alle gesehen, wohin eine Finanzpolitik und eine Finanzwirtschaft führen muß, die den gegebenen Notwendigkeiten nicht klar und nüchtern ins Auge sieht. Wir haben uns entschlossen, den entscheidenden Aufgaben der Zukunft — ich nenne nur die Förderung von Forschung und Wissenschaft, den Ausbau unserer Verkehrswege — die Bedeutung einzuräumen, die ihnen zukommen muß. Sie sind gewachsen angesichts der ständigen Beschleunigung der menschlichen Entwicklung, die sich besonders auf wissenschaftlichem, technologischem, wirtschaftlichem Gebiet auswirkt. Das heißt aber, daß wir nun nicht unentwegt, wie das durch Jahre hindurch — ich sage: mit Recht — geschehen ist, zugleich auch an dem Werk der Liquidation der Vergangenheit immer herumbasteln können. Ich sage es mit aller Deutlichkeit: Mit diesem Gesetz muß die Liquidation der Vergangenheit auf diesem Gebiet — auf diesem Gebiet, auf dem Gebiet der Entschädigung; verschiedene Tatbestände! — zu Ende kommen. Es wird ohnehin nach unseren Berechnungen bis etwa in das Jahr 2008 dauern. Es ist sicher so, daß in dem Gesamtgebäude da und dort Risse und Spalten sind, daß nicht alles ganz harmonisch aufeinander abgestimmt ist, daß Unzweckmäßigkeiten und Ungereimtheiten, vielleicht auch manche Härten und Widrigkeiten in ihm enthalten sind. Theoretisch wäre es erwünscht, ein vollendetes, in sich konsistentes, logisches, harmonisiertes, allen Rechnung tragendes und alle mit dem Gefühl der absoluten Gerechtigkeit erfüllendes Werk geschaffen zu haben. Aber das ist auf Erden nicht möglich. Bei dem ungeheuerlichen Ausmaß der Katastrophe — das sollte man anerkennen — ist eine in jeder Beziehung befriedigende Lösung schlechthin unmöglich. Wir könnten noch Jahre an dem Gesamtwerk herumexperimentieren — wohlgemerkt: ausschließlich zu Lasten der lebenswichtigen Aufgaben unserer Zukunft —, wir würden doch nicht zu einer alle Gesichtspunkte und alle Betroffenen voll befriedigenden Lösung kommen können. Ich glaube, daß man sich darüber gerade an Hand dieses nicht



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    unbedingt . befriedigenden Entwurfs Rechenschaft geben muß.
    Erlauben Sie mir bitte ein abschließendes Wort. Hinter dem riesengroßen Betrag, der für die Liquidation der Schäden des Krieges und des NS-Regimes aufgewendet worden ist und noch aufgewendet werden muß und an dem die heutige und die kommende Generation noch zahlen werden, steckt aber noch ein viel ernsteres allgemeines Problem. Die Größenordnung der Liquidationsregelungen — 400 Milliarden DM bis jetzt, 200 Milliarden DM mindestens noch bevorstehend, 600 Milliarden DM innerhalb von sechs Jahrzehnten zu zahlen — sollte uns ein Erinnerungszeichen sein.
    Hinter den Zahlen und hinter dem ganzen Werk steckt persönliches, menschliches Leid von unübersehbaren Ausmaßen im Inland und im Ausland. Es übertrifft alle bisher dagewesenen Erfahrungsfälle der Geschichte. Die Katastrophe von 1945 hat dieses Leid und Elend von Millionen Menschen rücksichtslos bloßgelegt. Vergessen wir aber nicht, daß zu diesem Leid und zu diesem Elend, zu dieser Katastrophe eine Straße geführt hat, die mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahre 1933 ihren Anfang genommen hat. Die ältere Generation, wir, unsere Generation, hat das Leid und das Elend in unmittelbarster persönlichster Erfahrung kennengelernt. Es ist nur allzu menschlich, daß über die vielen Jahre hinweg der schreckliche Eindruck, der damals auf uns allen gelastet hat, verblaßt. Es ist vielleicht eine natürliche Abwehrreaktion der menschlichen Natur auf diese Schrecken.
    Die jüngere Generation hat die fürchterlichen Zeiten nicht miterlebt. Man kann ihr das auch nicht vorhalten oder vorwerfen. Jede Generation muß ihre eigenen Erfahrungen machen. Aber sie soll auch von den Erfahrungen und bitteren Erlebnissen der vorhergehenden Generation, um sich das gleiche zu ersparen, einiges in ihrem ureigensten Interesse mitbekommen. Keine Erzählung und keine Schilderung kann den rechten Eindruck vom Ausmaß der damaligen Katastrophe vermitteln. Vergessen wir deshalb nicht die Ursachen dieser Katastrophe! Vergessen wir nicht, wohin es führen muß, wenn in einem Volke Millionen von Bürgern die politische Geduld verlieren, wenn sie glauben, das Heil und die Rettung läge bei einigen Demagogen, wenn sie sich aus wirtschaftlicher Not. und sozialem Elend, aus der Verzweiflung heraus der Verblendung hingeben. Dann blüht der Weizen der Demagogen, die frei von Verantwortung auf allen Gebieten goldene Berge versprechen. Einige Miniaturausgaben dieser Erscheinungen hat es immer gegeben, gibt es auch heute bei uns an dieser oder jener extremen Ecke der Landschaft der Bundesrepublik. Das Mühen um die Bewältigung der Vergangenheit, das sich besonders dieser Bundestag zur Aufgabe gestellt hat und das er in zwei Jahrzehnten immerhin gesetzgeberisch beinahe abgeschlossen und durch eine Wirtschafts-und Sozialpolitik entscheidend gefördert hat, war ein unendlich mühsames und schwieriges Werk.
    Keine Aufgaben in unserer Gemeinschaft lassen sich ohne eine ständige aufreibende Kleinarbeit
    meistern. Ich glaube, daß wir diese Stunde, in der wir zum Schlußakt schreiten, benutzen sollten, solchen allgemeinen Gedanken wenigstens in einigen Sätzen Raum zu geben.
    Ich sagte, daß die Liquidation mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben ihren Abschluß' finden soll. Ich meine damit die interne finanzielle Seite des ganzen Problems. Wir wissen, daß die Ereignisse von 1933 bis zur Katastrophe von 1945 zu Problemen, Gestaltungen und Entwicklungen geführt haben, daß wir mit dieser finanziellen Seite der Bewältigung der Vergangenheit noch lange nicht die Vergangenheit in ihrer Gesamtheit gemeistert haben. Ich erinnere an die Spaltung unserer Heimat, an die Belastungen, denen ob der fürchterlichen Geschehnisse von damals noch heute der deutsche Name überall in der Welt ausgesetzt ist. Ich denke an die Notwendigkeit, unserem Volke die Lebensform eines freiheitlich-demokratischen Staates zu erhalten. An diesen Aspekten einer Liquidation des Krieges und der NS-Herrschaft werden wir noch viele Jahre zu arbeiten haben, bis weit in die nächste Generation hinein.
    Wir sollten aber keine Zweifel daran haben und daran lassen, daß wir auch diese großen politischgeistigen Fragen einer Lösung zuführen können, wenn wir geduldig und beharrlich den Weg weitergehen, den wir bisher beschritten haben — ich meine damit auch den Weg der Gewaltabsage —, wenn wir eisern festhalten an den Prinzipien von Freiheit und Recht, wenn wir eisern festhalten an dem Grundsatz, zur Durchsetzung politischer Ziele nicht Gewalt anzuwenden. Auch das ist ein Teil der Bewältigung der Vergangenheit. Dessen sollten wir uns bewußt sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Wird das Wort zur Beratung gewünscht? — Das ist der Fall. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Mick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist die Gelegenheit, bei der man zunächst einmal ein paar bissige Gedanken loswerden kann, nämlich ein paar bissige Gedanken über dieses Parlament und seine Arbeit. Bei dieser Gesetzesmaterie überkommt das Haus das große Gähnen, weil es sich in tausend Einzelheiten verlieren muß und weil diese Materie eine minutiöse Arbeit erfordert, gegen die das Studieren von Steuertabellen usw. geradezu das Studium schöner Literatur darstellt.
    Das ist jetzt auch die Stunde derer, die im allgemeinen nicht an diesem Rednerpult stehen und die nach der ersten Lesung dieses Gesetzes für Monate in die Ausschußräume verschwinden, um das Gesetz zu beraten. Und wenn dieses Gesetz beraten ist, dann wird diesen Kollegen und Kolleginnen von sehr hochwohllöblichen Leuten gesagt, die Abge-



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    ordneten sollten sich nur um die großen Dinge kümmern und nicht um jede Einzelheit.
    Wenn Sie diesen Gesetzentwurf auch nur einmal oberflächlich studieren, dann merken sie, daß hinter jeder, auch der kleinsten Einzelheit menschliche Schicksale stehen, wie das auch bei anderen gesetzlichen Vorschriften der Fall ist, die in den Bereich des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden fallen. Ich meine, man sollte sich in diesem Hause einmal einer etwas anderen Terminologie bedienen, auch für die, die sich in sehr aufopferungsvoller Kleinarbeit der Lösung solcher Probleme widmen.
    Aber nun zur Sache, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit diesem Gesetzentwurf begegnet uns ein guter alter Bekannter, zumindest ein alter Bekannter, der in den Diskussionen dieses Hauses, angesprochen und nicht angesprochen, eine große Rolle gespielt hat und der in viele gesetzliche Bereiche hinein Argumente geliefert hat. Ich glaube, die Hauptargumente für oder gegen bestimmte Gesetze, die von diesem Reparationsschädengesetz herkamen, sind gar nicht ausgesprochen worden; aber das waren die bedeutendsten.
    Dieser Gesetzentwurf hat seine barocken Formen verloren, und es ist eine sehr schlanke, vielleicht schon überschlanke Person daraus geworden, der man ansieht, daß sie sich strenger Diät unterzogen hat, um auf das Gewicht zu kommen, das wir hier noch auf die finanzielle Waage legen dürfen. Trotzdem muß man sich vergegenwärtigen, daß auch die Durchführung dieses Entwurfs runde 1,2 Milliarden DM kosten wird, von denen der Herr Finanzminister allerdings sagte, daß sie bis in das Jahr 2000 hineinreichen werden. Das ist eine Frage, die wir politisch und nach unseren finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden haben. Wir müssen die Frage prüfen, ob wir es uns erlauben können, die Entschädigung so weit hinauszuschieben, daß wir bestenfalls noch einige Erben derer bedenken können, die den eigentlichen Schaden davongetragen haben.
    Der Herr Finanzminister hat sich sehr vornehm ausgedrückt, als er sagte, daß das Gesetz aus Zeitgründen im 4. Deutschen Bundestag nicht mehr zum Zuge gekommen sei. Nun, Herr Finanzminister, ich bin der Meinung, wenn der 4. Deutsche Bundestag bei der Beratung dieses Gesetzes das Mögliche und nicht das Unmögliche angestrebt hätte, wäre dieses Gesetz im 4. Deutschen Bundestag wahrscheinlich verabschiedet worden, zum Nutzen derer, die unter den Nachwirkungen der Schäden, deren Ausgleich das Gesetz regeln soll, am meisten zu leiden haben. Mit Worten läßt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten. Das kennen Sie alle. Mir klingen noch so viele der juristischen Gründe in den Ohren, die bei der Begründung des Gesetzentwurfs in der vorigen Legislaturperiode vorgetragen worden sind. Jeder dieser Gründe war vom Juristischen her durchschlagend — ich habe wenigstens keinen einzigen gefunden, bei dem das nicht der Fall war -, und die meisten der vorgebrachten Gründe waren auch vom Menschlichen her nicht unberechtigt. Trotzdem waren wir alle erschrocken angesichts der astronomischen Größe der Zahlen, die mit jenen
    Vorstellungen verbunden waren. Natürlich haben wir die Pflicht, hier gutzumachen, aber wenn wir an diesen Gesetzentwurf wieder in derselben Haltung herangehen, wie das im 4. Deutschen Bundestag bei der Beratung vor allem — ich sage das in Offenheit — im Rechtsausschuß der Fall gewesen ist, werden wir auch hier am Unmöglichen scheitern und das Mögliche wiederum nicht getan haben. Ich muß mich darauf verlassen können, daß dieser Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz in Einklang steht, daß er das Grundgesetz nicht verletzt, daß er eben das tut, was möglich ist.
    Ich bin mir klar darüber, daß auch hier wieder die Regulierung mancher Schäden, die entstanden sind, begründet werden kann. Aber ich meine, wer Schäden nur noch mit einem Erinnerungsposten von einer Mark zu Buche stehen hat und im übrigen in der Nachkriegszeit eine glänzende wirtschaftliche Entwicklung genommen hat, der sollte hier weniger auf seinem Rechtsstandpunkt bestehen als vielmehr froh darüber sein, daß er es doch wieder geschafft hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber es ist dann ja sehr oft so wie auch sonst im Leben: Wenn man es geschafft hat, hat man es auf Grund der eigenen Tüchtigkeit geschafft, trotz denen in Bonn — dabei nehme ich den Ausdruck „denen in Bonn" hier summarisch —, und wenn man es vielleicht nicht so geschafft hat, dann sind die in Bonn auch schuld gewesen.
    Ich gestehe, daß bei der Vorberatung dieser Gesetzesvorlage in unserer Fraktion auch wieder Debatten darüber stattgefunden haben, ob man es in diesem Gesetzentwurf bei natürlichen Personen belassen könne, ob man nicht auch juristische Personen einbeziehen müsse. Diese Debatte ist in meiner Fraktion mit großem Ernst geführt worden. Es sind Beispiele gebildet worden, die ich nicht in den Bereich der reinen Interessenpolitik und der Wahrnehmung reiner Interessenstandpunkte verweisen möchte, sondern die auch von sehr starken sozialethischen und sozialpolitischen Gedanken getragen waren.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir werden bei der Beratung auch diese Frage genügend berücksichtigen müssen, um wirklich zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen. Allerdings gestehe ich auch in Offenheit, daß es mich schwindelt, wenn ich mir den Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz) aus der vergangenen Legislaturperiode ansehe. Hier drückt z. B. ein Katalog, der die Schadensgruppen von 1 bis 5 umfaßt, aus, daß die erste Schadensgruppe bis zu 50 000 DM — natürliche und juristische Personen — zu 100 % abgefunden werden soll und daß Schäden über 15 Millionen DM immerhin noch mit 20 % abgefunden werden sollen. Daneben soll eine Verzinsung mit 4 % — wenn ich es recht im Kopf habe — vom 5. Mai 1955 an erfolgen.
    Ich glaube, daß das doch in die Nähe — ich möchte hier nicht das Wort des Staatsbankrotts gebrauchen — einer Finanzkrise führen könnte, die wir weiß Gott nicht verantworten können. Der Ge-



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    setzentwurf sieht vor, daß die Verzinsung der Schäden ab 1. Januar 1968 erfolgen soll. Die Bundesregierung hat sich hier der Stellungnahme des Bundesrates angeschlossen. Die Verzinsung soll vierteljährlich 1 % — also 4 % jährlich — betragen. Das klingt bedeutend realistischer. Wenn Schäden bis zu 4800 DM voll entschädigt werden sollen, so sind das sicherlich bescheidene Zahlen. Ich höre weiter, daß die Entschädigung in der Tabelle bei 214 750 DM Wiedergutmachung für 2 Millionen DM Schaden endet; was diesen Betrag überschreitet, soll mit 6,5% — also praktisch 6,50 DM für 100 DM — entschädigt werden. Man kann also wirklich nicht davon reden, daß hier fürstliche Entschädigungen gewährt werden. Außerdem werden natürlich Vorausleistungen — Darlehen, Existenzaufbaudarlehen usw. — von diesen Summen abgezogen.
    Es ist vor allem bei denen, die sich mit der Materie schon in der vergangenen Legislaturperiode befaßt haben, nicht unbekannt, daß die Schadensfeststellung eine nicht unumstrittene Angelegenheit ist. Das ist wohl verständlich; denn vom System der Feststellung des Schadens hängt ja auch nachher die Höhe der Entschädigung ab. Wir werden sehr wohl zu überlegen, zu beraten haben, nach welchen Regelungen die Festsetzung der Einheitswerte nun erfolgen soll, um wenigstens von hier aus zu einem möglichst gerechten Ergebnis zu kommen.
    Es ist bekannt, meine verehrten Damen und Herren, daß der verehrlichen Bundesregierung das Bundesgericht etwas im Genick sitzt, denn der Klagestopp, der in diesem Punkt eingeführt war, reicht bis zum 31. März 1968. Es kann gewiß keine Rede davon sein, daß die Regierung diesen Gesetzentwurf etwa zu früh eingereicht hat.

    (Abg. Hirsch: Sehr wahr!)

    Ich möchte auch keine Garantie dafür übernehmen, daß es dem Parlament und dem zuständigen Ausschuß möglich sein wird, bis zum 31. März 1968 diesen Gesetzentwurf in die zweite Lesung zu bringen. Ich glaube hier aber sagen zu können, daß wir uns im Ausschuß bemühen werden, saubere Arbeit zu leisten, und daß wir auch unsere Zeit so ökonomisch wie möglich darauf verwenden werden, dieses Gesetz einer schnellen Verabschiedung entgegenzuführen.
    Die schlechtesten Nachwirkungen der Behandlung dieser Materie im 4. Deutschen Bundestag scheinen mir die Ressentiments zu sein, die dieses Gesetz, ausgehend vom 4. Deutschen Bundestag, in der deutschen Öffentlichkeit hervorgerufen hat, Ressentiments, die ich zu einem großen Teil als nicht berechtigt ansehen muß, die aber vielleicht auch das Gute hatten, daß sie den Inhalt des Gesetzes auf ein lesbares Maß zurückgeführt haben. Ich halte nichts davon, wenn man nun in einen edlen Wettstreit darüber eintritt, wer nun noch nicht, warum, wenn ich noch nicht, warum der schon usw. Man muß irgendwo anpacken. Es hat meiner Meinung nach wenig Sinn — nein, es ist sogar sinnlos —, Dinge zurückzustellen, die aus Gründen des Rechts getan werden müssen, weil anderes noch nicht restlos gelöst ist.
    Die Schrecksekunde liegt weit hinter uns. Es wären — jedenfalls habe ich diese Befürchtung —allzu viele in unserem Volk bereit, Dinge, die noch nicht geregelt sind, ruhen, schlafen zu lassen, aus begangenem Unrecht über 20 Jahre nach der Schrecksekunde keine Konsequenzen zu ziehen. Einer solchen Praxis zu folgen, würde meiner Meinung nach nur bedeuten, unser Volk der Versuchung auszusetzen, zu glauben, daß begangenes Unrecht ja nicht so schwer wiegt, daß man letzten Endes doch die Konsequenzen dafür nicht zu tragen braucht, daß man nur danach trachten muß, einen großen zeitlichen Abstand davon zu gewinnen, und daß man dann um die Folgen herumkommt. Das ist das, was wir am allerwenigsten tun dürfen.
    Ich verstehe, daß dieses Gesetz — der Minister hat es ja auch angesprochen — anderen Gruppen unseres Volkes Anlaß gibt, laut zu werden, Gruppen, die einigen Grund dazu haben, die auch nicht ohne weiteres mit der Formulierung einverstanden sein werden, daß mit diesem Gesetz ein Schlußstein gesetzt werden soll. Wenn ich diesen Schlußstein als Schlußstein in einem logischen Gedankenzusammenhang betrachte, dann mag 'das hingehen. Das kann aber nicht hingehen, wenn ich die Leistung als Maßstab für diesen Schlußstein nehme. Für mich ist dieser Schlußstein erst dann gelegt, wenn der letzte Pfennig bezahlt ist, der von uns begangenes und durch uns hervorgerufenes Unrecht begleicht.
    Ich habe mit großem Interesse heute morgen die Mündliche Anfrage meines sehr verehrten Kollegen Weigl zur Kenntnis genommen:
    Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Regulierung von Reparationsschäden und der Erbringung von Reparationsleistungen durch Millionen ehemaliger deutscher Kriegsgefangener?
    Meines Wissens ist diese Frage durch die Bundesregierung noch nicht beantwortet worden. Diese Frage harrt einer Beantwortung, auf das Problem der Heimkehrer muß eine Antwort gegeben werden.

    (Abg. Josten: Sehr wahr!)

    Ich gestehe offen, daß man mit dieser Personengruppe etwas allzu leichtfertig umgesprungen ist.

    (Abg. Büttner: Sehr richtig!)

    Schon bei anderen Gelegenheiten habe ich gesagt — ich sehe hier keine Fraktion, keine bestimmten Personen an —, daß man doch etwas allzu leichtfertig mit Versprechungen umgegangen ist, die man nachher nicht zu realisieren vermochte und bis zur Stunde auch noch nicht realisiert hat.

    (Abg. Hirsch: Leider nur zu wahr! — Abg. Josten: Fraktionsbeschlüsse!)

    Ich sage das, meine Damen und Herren, nicht nur an Ihre Adresse, ich sage das auch an meine eigene Adresse.
    Wir alle sollten über die ungelösten Fragen der Heimkehrer nachdenken. Wir alle werden dabei feststellen, daß es leichter ist, auch einmal auf Massenversammlungen zu widerstehen und nichts Nettes zu sagen, wenn wir wissen, daß wir später per-



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    manent an Versprechungen erinnert werden, die nachher nicht gehalten werden können

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    und die man doch .einmal honorieren muß. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob man sagt, das habe ja keinen Rechtsgrund gehabt, das sei nicht verbindlich gewesen, das sei irgendwie eine Äußerung usw. gewesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für den einfachen Mann ist das, was ein Abgeordneter sagt, mehr als die Äußerung irgendeines Privatmannes. Ich persönlich bin der Meinung, daß dieses Parlament, aus dessen Mitte so viel zu den Forderungen der Heimkehrer gesagt worden ist, die Verpflichtung hat, diese Angelegenheit vom Tisch zu bringen, natürlich im Rahmen der Möglichkeiten, die uns hier bei Anspannung aller unserer Kräfte gesetzt sind.
    Ich hielte es allerdings für schädlich, wenn man die Verabschiedung des Reparationsschädengesetzes zum Anlaß nähme, hier eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Es kann nicht heißen: hie Reparationsgeschädigte, hie Heimkehrer und hie Sowjetzonenflüchtlinge. Hier kann man nur das ganze Problem sehen, das .auch insgesamt angegangen werden muß. Daß ich in .diesem Zusammenhang froh darüber wäre, wenn wir in absehbarer Zeit das im Haushaltsausschuß liegengebliebene Altsparergesetz für Zonenflüchtlinge wieder flott bekämen, soll nur eine Erinnerung sein.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen — da bin ich wohl mit dem ganzen Hause einig — dieses Gesetz so behandeln, daß es möglich wird. Wir wollen nicht wieder der Versuchung unterliegen, Unmögliches anzustreben; damit würden wir wieder Schiffbruch erleiden. Wir werden zügig an die Arbeit gehen, wie ich Ihnen schon sagte, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt die von der Regierung vorgelegten Bestimmungen untersuchen. Dazu sind wir verpflichtet, weil eben hinter jeder Bestimmung lebendige Menschen stehen und zum Teil entsetzlich geschlagene Menschen.

    (Beifall.)