Rede von
Holger
Börner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, es entspricht nicht den Tatsachen, daß das Bundesverkehrsministerium nicht die Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für F-Züge erhöhen will.
Die zulässige Geschwindigkeit für Reisezüge ist in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung festgelegt. Sie wurde bei der Neufassung dieser Rechtsverordnung vom Mai 1967 von 140 km/h auf 160 km/h heraufgesetzt. Um Erfahrungen mit höheren Geschwindigkeiten im Regelbetrieb sammeln zu können, wurde der Deutschen Bundesbahn darüber hinaus im Wege der Ausnahmegenehmigung zugestanden, das Trans-Europa-Expreß-Zug-Paar "Blauer Enzian" zwischen München und Augsburg mit einer Geschwindigkeit bis zu 180 km/h verkehren zu lassen. Vor der Genehmigung weiterer Geschwindigkeitserhöhungen für den Regelbetrieb sollen die zwischen München und Augsburg gemachten Erfahrungen zunächst ausgewertet werden.