Rede von
Holger
Börner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die in Belgien vorgesehene Regelung wird der angestrebten Vereinheitlichung des Straßenverkehrsrechts in Europa nicht entgegenstehen. Die in der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister zusammengeschlossenen Staaten sind vielmehr übereingekommen, nach Abschluß der Weltkonferenz über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen, die im Herbst dieses Jahres in Wien stattfindet, im europäischen Bereich die Straßenverkehrsordnungen noch weitergehend zu vereinheitlichen, als es das Weltabkommen vorsieht. Dies wird auch in der Frage der Mindestgeschwindigkeit geschehen.
Der Entwurf unserer neuen Straßenverkehrsordnung enthält bereits ein besonderes Verkehrszeichen für vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeiten. Eine solche Maßnahme kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn auf einer Fahrbahn mit drei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung die linken Fahrstreifen dem schnelleren Verkehr vorbehalten bleiben sollen. Dann kann für diese Fahrstreifen eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben werden. Problematisch wird es dagegen sein, eine Mindestgeschwindigkeit für die ganze Fahrbahn einer Autobahn oder Bundesstraße anzuordnen, weil dann der schwere oder schwachmotorisierte Verkehr abgedrängt wird. Dies ist nur dort zu vertreten, wo ein leistungsfähiges Straßennetz für die Aufnahme dieses Verkehrs vorhanden ist.