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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 149. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1968 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Hansing 7695 A Wahl des Abg. Sander als stellvertretendes Mitglied in der Beratenden Versammlung des Europarates 7695 A Überweisung der Vorlage des Bundeskanzlers betr. den Jugendbericht an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . 7695 B Absetzung des Punktes 3 von der Tagesordnung 7695 B Amtliche Mitteilungen 7695 B Fragestunde (Drucksache V/2492) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Straßenzustandsbericht des telefonischen Wetterauskunftsdienstes am 14. 1. 1968, 10 Uhr . . . . . . . . 7695 C Frage des Abg. Jung: Änderung des § 72 Abs. 5 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7695 D Frage des Abg. Jung: Tiefgaragenbau in neuen Siedlungen — Fördernde bundesgesetzliche Regelung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7696 A Frage des Abg. Wilhelm: Gleichbehandlung aller Bundesbeamten bei Dienst zu ungünstigen Zeiten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7696 B Wilhelm (SPD) . . . . . . .. 7696 B Fragen des Abg. Picard: Ausstellung von Material des „Friedensrates" in Ost-Berlin durch ASTA und SDS an der Mainzer Universität — Verunglimpfung des Bundespräsidenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7696 D Picard (CDU/CSU) 7697 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 Fragen der Abg. Frau Meermann: Aufstiegsstellen in Bundesbehörden — Gleichmäßigere Behandlung männlicher und weiblicher Angestellter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7697 C Frau Meermann (SPD) 7697 D Dr. Müller (München) (SPD) 7699 A Gscheidle .(SPD) 7699 B Frau Freyh (SPD) 7699 C Saam (FDP) . . . . . . . . 7699 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7699 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Streu- und Räumpflicht der Bundesbehörden auch an Wochenenden — Notdienst bei Naturkatastrophen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7700 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 7700 A Frage des Abg. Dr. Imle: Rohölpreis 7700 B Frage des Abg. Dr. Imle: Gewinne der deutschen Mineralölgesellschaften 7700 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Mehrbelastungen durch die Mehrwertsteuer für in privaten Altersheimen wohnende Sozialrentner Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7700 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7700 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines deutsch-österreichischen Gemeinschaftszollamtes bei Neuhaus-Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7701 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 7701 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 7701 D Fragen des Abg. Dr. Schober: Zeitraum zwischen Verkündung und Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofes Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7702 A Dr. Schober (CDU/CSU) 7702 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Etwaige Untersuchung über unverantwortliche Gewinnspannen bei der Arzneimittelproduktion und dem Arzneimittelverkauf Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7702 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7702 D Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . . 7703 A Fragen des Abg. Geldner: Beeinträchtigung des deutschen Fremdenverkehrsgewerbes durch Mehrwertsteuer und Pfundabwertung — Vorschläge des italienischen Fremdenverkehrsministeriums Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7703 B Kubitza (FDP) . . . . 7703 C, 7704 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7703 D Dr. Imle (FDP) 7704 A Fragen des Abg. Dr. Pohle: Preistreibereien durch Einführung der Mehrwertsteuer — Möglichkeiten zur Abstellung ungerechtfertigter Preiserhöhungen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7704 C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 7704 D Unertl (CDU/CSU) 7705 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 7705 A Schmidt (Kempten) (FDP) 7705 B Frage des Abg. Dr. Staratzke: Private Investitionstätigkeit — Konjunkturaufschwung auf breiter Basis Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7705 D Dr. Staratzke (FDP) 7705 D Moersch (FDP) . . . . . . . 7706 A Ott (CDU/CSU) • 7706 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7706 D Schmidhuber (CDU/CSU) 7707 A Frage des Abg. Picard: Ermöglichung des Abendeinkaufs wenigstens an einigen Tagen in der Woche Katzer, Bundesminister 7707 B Picard (CDU/CSU) 7707 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7707 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 III Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Deutsch-kanadisches Sozialversicherungsabkommen 7708 A Frage des Abg. Geldner: Cash- und Carry-Läden Katzer, Bundesminister 7708 B Kubitza (FDP) 7708 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Angeblich zu erwartende Prozeßwelle infolge der Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung Katzer, Bundesminister 7708 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7708 D Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. Dezember 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2468) 7708 D Entwurf eines Strafgesetzbuches (Allgemeiner Teil) (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse (Herford), Dorn und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2285) — Erste Beratung — 7709 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch und des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache V/1795); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache V/2477) — Zweite und dritte Beratung — 7709 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache V/2413) — Erste Beratung — 7709 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Drucksache V/2193); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2491), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2483) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7709 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Änderungen der Steuerbelastung, die die Einbeziehung der speziellen Verbrauchsteuern in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren zur Folge hat (Drucksachen V/2250, V/2484) 7709 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzplanung des Bundes 1967 bis 1971 (Drucksachen V/2065, V/2084, V/2478) 7710 A Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes für den Luftfahrzeugbau (Drucksache V/2474) . . 7710 B Ubersicht 17 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2372 [neu]) . . . 7710 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Landgerichts Dortmund vom 10. August 1967 — 8 Akt E 1/67 — wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 27. April 1967 (Drucksache V/2493) 7710 C Nächste Sitzung 7710 D Anlagen 7711 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 7695 149. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 146. Sitzung, Seite 7531 B, Zeile 9 statt Bundesfinanzminister: Bundesfamilienminister Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 26. 1. Dr. Aigner * 26. 1. Frau Albertz 26. 1. Dr. Apel * 26. 1. Arendt (Wattenscheid) 17. 2. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 26. 1. Dr. Artzinger * 26. 1. Bading * 26. 1. Dr. Becher (Pullach) 31. 1. Behrendt * 26. 1. Bergmann * 26. 1. Blachstein 26. 1. Böhm 27. 1. Buchstaller 26. 1. Dr. Burgbacher * 26. 1. Corterier * 26. 1. Deringer * 26. 1. Dichgans * 26. 1. Dr. Dittrich* 26. 1. Dröscher * 26. 1. Eckerland 16. 2. Frau Dr. Elsner * 15. 2. Faller * 26. 1. Fellermaier * 26. 1. Dr. Furler * 26. 1. Gerlach * 26. 1. Haage (München) 23. 1. Haase (Kellinghusen) 26. 1. Hahn (Bielefeld) * 26. 1. Hamacher 3. 2. Hölzle 27. 1. Illerhaus * 26. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Klinker * 26. 1. Frau Korspeter 23. 1. Kriedemann.* 26. 1. Frau Dr. Krips 26. 1. Kulawig * 26. 1. Kunze 29. 2. Langebeck 31. 1. Lautenschlager * 26. 1. Lenz (Brühl) 29. 2. Dr. Lähr * 26. 1. Lücker (München) * 26. 1. Matthöfer 26. 1. Mauk * 26. 1. Memmel * 26. 1. Metzger * 26. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h. Möller 16.2. Müller (Aachen-Land) * 26. 1. Pöhler 23. 1. Prochazka 26. 1. Richarts * 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 26. 1. Dr. Rinderspacher 26. 1. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Würgendorf) 3. 2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 26. 1. Springorum * 26. 1. Dr. Starke (Franken) * 26. 1. Dr. Süsterhenn 26. 1. Weimer 23. 1. Frau Dr. Wolf 23. 1. Baron von Wrangel 23. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Frey 15. 2. Rasner 16. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2464 Frage 35) : Wann können die Verbände des Sports mit einem Bescheid über die Sportförderungsmittel des Bundes für 1968 rechnen? Die endgültige Zuweisung der Sportförderungsmittel des Bundes an die Verbände des Sports kann erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1968 erfolgen, da erst dann die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel endgültig feststeht. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes hängt von dem Fortgang der Beratungen über den Etat 1968 im Deutschen Bundestag ab. Die Sportverbände werden jedoch schon vorher - allerdings rechtlich unverbindlich - von meinem Hause unterrichtet, mit welchen Beträgen sie im Jahre 1968 etwa rechnen können. Diese unverbindliche Unterrichtung kann erst dann erfolgen, wenn nach Beratungen des Einzelplans meines Ministeriums im Haushaltsausschuß mindestens, eine vorläufige Klarheit über die für 1968 zur Verfügung stehenden Sportförderungsmittel geschaffen worden ist. Darüber hinaus werden den Verbänden - notfalls telegrafisch - Abschlagszahlungen auf die später zu bewilligende endgültige Zuwendung schon zu Beginn des Jahres überwiesen. Das ist auch in diesem Jahre in einer Reihe von Fällen geschehen. Die Sportverbände sind über diese Möglichkeiten unterrichtet. Mir ist nicht bekannt, daß ein Verband seine Maßnahmen wegen verspäteter Zuweisung von Bundesmitteln nicht oder nicht rechtzeitig hätte durchführen können. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7712 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/2464 Fragen 36 und 37) : Wie groß ist die Zahl der Jugendlichen, die jährlich ohne Zustimmung der Eltern die deutsche Grenze freiwillig oder unfreiwillig (Verbrechen) überschreiten? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit zur Verhinderung unerlaubten Grenzübertritts Jugendlicher darin, daß, wie in Frankreich, Jugendliche unter 18 Jahren die deutsche Grenze nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Jugendgruppe oder mit einer beglaubigten schriftlichen Erklärung des Erziehungsberechtigten überschreiten dürfen? Wie viele Jugendliche versuchen, sich ohne elterliche Zustimmung in das Ausland zu begeben, läßt sich schon deshalb nicht feststellen, weil der Umfang des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs sehr häufig dazu zwingt, bei der Ausreise nur stichprobenweise zu kontrollieren. Es kommt hinzu, daß unsere Grenzbeamten es bei der Prüfung, ob ein allein reisender Jugendlicher ihnen die Wahrheit sagt oder nicht, schwer haben. Es wird Sie aber gewiß interessieren, daß die Grenzbeamten trotzdem zahlreiche jugendliche „Ausreißer" angehalten haben, nämlich 1965: 2 775 1966: 3 978 1967: 4 245. Die Bundesregierung möchte aus psychologischen und praktischen Erwägungen dem französischen Beispiel nicht folgen. Sie ist der Meinung, daß es in erster Linie Sache der Erziehungsberechtigten ist und bleiben soll, unerwünschte Auslandsreisen von Jugendlichen zu• verhindern. Außerdem ist zu bedenken, daß jährlich weit über 5 Millionen Zehn- bis Achtzehnjährige allein ausreisen. Übernähme man die französische Regelung, so würden davon auch Millionen Jugendlicher betroffen, mit deren Reisen die Eltern einverstanden sind. Der mit dem Erfordernis einer beglaubigten schriftlichen Erlaubnis verbundene Aufwand stände somit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erstrebten Erfolg. Die Bundesregierung hat deshalb einen anderen Weg beschritten: Sie hat in die Neufassung des Personalausweisgesetzes — der Entwurf ist dem Hohen Hause soeben zugeleitet worden — eine Vorschrift aufgenommen, die es zuläßt, den Geltungsbereich des Personalausweises eines Minderjährigen auf Antrag des Erziehungsberechtigten auf das Inland zu beschränken. Auf diese Weise sollen diejenigen Eltern, die mit Auslandsreisen ihrer Kinder nicht einverstanden sind, die Möglichkeit erhalten, ihrem Willen Nachdruck zu verleihen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache V/2464 Fragen 38 und 39) : Hält die Bundesregierung eine öffentlich-rechtliche Prozeßordnung, die gleicherweise die Allgemeinen Verwaltungsgerichte, die Sozialgerichte und die Finanzgerichte betrifft, für notwendig? Wann wird sie einen derartigen in Frage 38 erwähnten Prozeßentwurf gegebenenfalls vorlegen? Die Bundesregierung hält eine Vereinheitlichung der öffentlich-rechtlichen Prozeßordnungen, soweit dies unter Berücksichtigung der Verschiedenheiten der einzelnen Gerichtsverfahren möglich ist, für erstrebenswert und hat bereits in den vergangenen Jahren auf eine solche Einheitlichkeit hingewirkt. So wurde insbesondere bei der Verabschiedung der Finanzgerichtsordnung eine weitgehende Angleichung an die Verwaltungsgerichtsordnung erreicht. Bei der Prüfung des nächsten Schrittes im Rahmen dieser rechtlichen Entwicklung wird jedoch nicht unberücksichtigt bleiben können, daß Neuerungen, insbesondere auf dem Gebiet des Prozeßrechts, erst dann vorgenommen werden sollten, wenn ausreichende Erfahrungen vorliegen. Dies gilt vor allem für die Finanzgerichtsordnung, die erst zwei Jahre in Kraft ist und gegenüber dem früheren Verfahren grundlegende Änderungen gebracht hat. Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Prozeßordnung kann daher vorerst noch nicht gerechnet werden, zumal der gegenwärtige Rechtszustand zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten in der Praxis geführt hat: Die Bundesregierung wird diesen Fragen auch in Zukunft weiter ihre Aufmerksamkeit widmen. Anlage 5 Schriftliche Antwort ,des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Büttner (Drucksache V/2464 Fragen 40, 41 und 42) : Hält die Bundesregierung den Artikel in der Bild-Zeitung vorn 8. Dezember 1967, Nr. 286, Titelseite, mit der Überschrift „Was wird mit den Alten über 60" nicht für schockierend, in dem berichtet wird, daß Schüler im Alter von 17 Jahren über die Frage diskutieren, Menschen mit 60 Jahren einzuschläfern, um die arbeitende Bevölkerung von der Versorgungspflicht für die Alten zu entbinden, und alle Eltern zu erschießen, weil sie cien Fehler begangen haben, Eltern zu werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Kultusminister zu bitten, den Erziehern, vor allem den Verantwortlichen für die Schülerzeitungen, nahezulegen und zu erklären, daß die in Frage 40 erwähnten Diskussionen in Schülerzeitungen verwerflich sind und an „Eichmänner" erinnern? Wäre es nicht sinnvoller, wenn den Schülern die Arbeit der Jugendorganisationen, z. B. des Jugend-Rotkreuzes betr. Betreuung älterer Menschen (Hilfe beim Einkauf, Kohlen aus dem Keller tragen usw.) als beispielhaft geschildert wird? ,Die Bundesregierung bedauert, daß makabre Äußerungen dieser Art gefallen sind und in Schiller- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 7713 zeitungen Eingang gefunden haben. Selbstverständlich ist davon auszugehen, ,daß diese Äußerungen nicht ernsthaft waren. Das hat auch eine Rückfrage beim Niedersächsischen Kultusministerium bestätigt. So bedauerlich diese grobe Geschmacklosigkeit ist, es gibt erfreulicherweise keine Anhaltspunkte dafür, daß dieser Vorfall mehr ist als eine Entgleisung in einem Einzelfall. Die Bundesregierung glaubt nicht, daß es notwendig ist, die Kultusminister eigens auf die Verwerflichkeit und Absurdität solcher Äußerungen aufmerksam zu machen. Im Rahmen der politischen Bildung innerhalb wie außerhalb der Schule sind alle Bemühungen darauf gerichtet, die Menschen- und Grundrechte den Jugendlichen nahezubringen. Dadurch und durch die häufigen Aufforderungen zu karitativer Tätigkeit können Jugendliche am ehesten zu mitbürgerlichem Handeln geführt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2464 Fragen 43 und 44) : Ist der Bundesiegierung bekannt, daß Unterführer im Bundesgrenzschutz auf verantwortlichen Dienstposten, wie beispielsweise Fahrlehrer oder Waffenwart, besoldungsmäßig schlechter eingestuft sind als Angehörige der Bereitschaftspolizei mit den gleichen Aufgaben? Ist die Bundesregierung bereit, eine höhere Einstufung und bessere Dotierung von Unterführerfunktionen vorzunehmen und die Zahl der Dienststellen für Lebzeitbeamte im Bundesgrenzschutz zu vergrößern, damit diese für einen längeren Zeitraum dem Bundesgrenzschutz zur Verfügung stehen und Ausgaben für beträchtliche Abfindungssummen reduziert werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Besoldung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz zum Teil der ebenfalls nicht einheitlichen Besoldung der Beamten der Bereitschaftspolizeien der Länder nicht entspricht. Die jeweils erheblich geringere Zahl von Vollzugsbeamten in den einzelnen Bereitschaftspolizeien sowie die Besoldungshoheit der Länder haben diese Entwicklung begünstigt. Durch die im Rahmen der Harmonisierung bereits seit mehreren Rechnungsjahren erfolgte Hebung von Planstellen ist eine wesentliche Verbesserung in der Bewertung der Dienstposten, insbesondere im Bereich der Unterführer, erzielt worden. Neben den bisher bereits durchgeführten und weiterhin angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Besoldung ist im Entwurf des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes auch für die Beamten auf Lebenszeit als Unterführer im Bundesgrenzschutz eine höhere Einstufung vorgesehen. Demgegenüber ist eine Erhöhung der Zahl der Planstellen für Beamte auf Lebenszeit nicht möglich, ohne daß sich daraus eine für eine Polizeitruppe nachteilige allmähliche Überalterung ergibt. Insbesondere im Bundesgrenzschutz würde eine Überalterung der Unterführer dessen Beweglichkeit und Einsatzfähigkeit gefährden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 19. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache V/2464 Frage 45) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um künftig zu verhindern, daß das Parlament — wie zuletzt bei den Steuer- und Finanzänderungsgesetzen — bei termingebundenen Gesetzesvorlagen wieder unter einen unerträglichen Zeitdruck gesetzt wird? Die Bundesregierung hält es für ihre Pflicht, Entwürfe von Gesetzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten müssen, den gesetzgebenden Körperschaften so rechtzeitig zuzuleiten, daß ihnen angemessene Zeit zur Beratung zur Verfügung steht. Die Bundesregierung verfährt auch in aller Regel dementsprechend. Gleichwohl ist nicht völlig auszuschließen, daß in Einzelfällen auf Grund besonderer Umstände Gesetzesvorlagen nicht so frühzeitig eingebracht werden können, wie es an sich wünschenswert wäre. Dies war der Fall bei den Entwürfen der Gesetze zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes. Die Bundesregierung bedauert, daß die Beratungen im Bundestag deshalb unter Zeitdruck standen. Sie wird bemüht sein, ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Vorsorgemaßnahmen allgemeiner Art erscheinen indessen nicht erforderlich. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 22. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/2464 Frage 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Mitte Januar stattfindende Debatte über sektorale und regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik (Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache V/1988) die Feststellungen des Vorstandsvorsitzenden der Badischen Anilin- und Sodafabrik, Prof. Timm, die künftigen Industrieschwerpunkte lägen in Süddeutschland und an der Küste; deshalb seien wirtschaftspolitische Maßnahmen bedenklich, die ausschließlich von dem Blick auf das Ruhrgebiet bestimmt seien? Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Herrn Professor Timm, daß „wirtschaftspolitische Maßnahmen, die ausschließlich von dem Blick auf das Ruhrgebiet bestimmt sind, zu eng und auch sehr bedenklich" wären. Sie beabsichtigt daher auch nicht, eine derartige Politik zu betreiben. Die Maßnahmen der Bundesregierung für die Steinkohlenreviere an Ruhr und Saar wollen diese „Industrieschwerpunkte" in ihrer Struktur verändern, um ihre wirtschaftliche Kraft im Rahmen der Gesamtstruktur zu erhalten und zu stärken. Die Ent- 7714 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 wicklung anderer Industriestandorte im Bundesgebiet einschließlich Berlins und die entsprechenden Maßnahmen werden während dieser strukturellen Anpassung an Ruhr und Saar weitergehen. Diese regional abgewogene Strukturpolitik hat auch die Zustimmung des Bundesrates bei der Beratung des „Kohlengesundungsgesetzes" gefunden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 19. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/2464 Fragen 96 und 97) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Anstreicherarbeiten eines Fahnenmastes und eines Schlagbaumes beim Reservelazarett Rhaunen, Bezirk Trier, Angebotsunterlagen im Umfang von 12 DIN A 4-Seiten an Unternehmer verschickt worden sind? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Schritte einzuleiten zur Vereinfachung, Beschleunigung und damit Verbilligung von Ausschreibungsverfahren? Eine Anfrage bei der zuständigen Finanzbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz hat ergeben, daß es sich um sogenannte Restarbeiten im Wert von 100,— bis 300,— DM handelt und dafür Angebotsunterlagen von 10 DIN A 4-Seiten vom Finanzbauamt Trier versandt worden sind. Ich vertrete die Auffassung, daß das bei der Vergabe von Aufträgen zu beachtende Verfahren zeit- und arbeitssparend und der Umfang der Verdingungsunterlagen knapp gehalten sein sollten. Soweit ich 'darauf Einfluß nehmen kann, werde ich die vorliegenden Fragen zum Anlaß einer entsprechenden Prüfung in dem zuständigen Beratungsgremium des Bundesschatzministers und der Finanzbauverwaltungen der Länder nehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 22. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Drucksache zu V/2464 Frage 147): Ist die Bundesregierung in der Lage, angesichts der immer wieder von verschiedenen Seiten, auch von extremen politischen Kräften, erhobenen Forderung, der Kohle durch Hydrierung eine neue Verwendungsmöglichkeit und damit neue Absatzchancen zu erschließen, Auskunft zu geben über die technischen und wirtschaftlichen Aussichten der Benzingewinnung aus Kohle? Die Bundesregierung verfolgt laufend alle Informationen über neue Absatzchancen für die Steinkohle. Sie ist auch über die Versuchsprojekte der Kohlehydrierung in den USA unterrichtet. Diese Versuchsprojekte können deshalb zu einer rentablen Hydrierung führen, weil die Gewinnung amerikanischer Kohle nur den vierten Teil der Gewinnung deutscher Kohle kostet. In der Bundesrepublik würde daher eine konkurrenzfähige Kohlehydrierung Subventionen in Form von Zuschüssen oder in Form von Einnahmeverzichten an Treibstoffsteuer von mindestens 40,— DM je Tonne Kohle verlangen. Andere Formen der Absatzsicherung (Kokskohle, Verstromung) sind bei weitem billiger. Im übrigen wird das Bundesministerium für Wirtschaft durch die zuständigen amerikanischen Stellen über die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Kohle-forschung unterrichtet. Über die Ergebnisse der modernsten Hydrieranlage in West Virginia wird in etwa 2-3 Jahren ein endgültiges Urteil möglich sein. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 22. Januar 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Barche (Drucksache zu V/2464 Fragen 148, 149 und 150) : Stellt das Prognos- Gutachten die Lage und Situation der niedersächsischen Eisen- und Stahlindustrie richtig dar? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund der im Prognos-Gutachten aufgezeigten Situation für den Raum Peine—Salzgitter schon jetzt Umstrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, die zur Grundlage die Ansiedlung moderner Energieträger und Industrien in diesem isolierten Wirtschaftsraum des Zonengrenzgebietes haben müßten? Befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der IG Bergbau und Energie vom März 1966 zur Überwindung der Schwierigkeiten im deutschen Eisenerzbergbau? Die Darlegung des Prognos-Gutachtens zur Lage der niedersächsischen Eisen- und Stahlindustrie treffen in vielem zu. Allerdings können auch Hüttenwerke, die unter der in dem Gutachten genannten Rohstahlmenge von etwa 3 Mio jato liegen, je nach ihrer technischen Einrichtung und ihren Programmen international wettbewerbsfähig sein. Es ist bekannt, daß die deutschen Stahlunternehmen z. Z. auch über die Grenzen der vier Walzstahlkontore hinaus intensiv über Kooperation und Fusionen verhandeln. An diesen Gesprächen sind nach meiner Unterrichtung alle Hüttenwerke des Kontors Nordwest beteiligt. Dem Ergebnis dieser Gespräche, die auf der Basis detaillierter Betriebsuntersuchungen geführt werden und die Standortprobleme einschließen, kann nicht vorgegriffen werden. Der Raum Peine und Salzgitter ist Teil des Zonenrandgebiets und erhält demgemäß beträchtliche Hilfen aus dem Regionalen Förderungsprogramm der Bundesregierung. Die bisher geförderten Maßnahmen haben bereits zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur dieses Raumes beigetragen. Allein in Salzgitter sind von 1950 bis 1967 24 Betriebe mit rd. 7500 Beschäftigten neu angesiedelt worden. Die Bundesregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung alle Initiativen, die auf eine weitere Strukturverbesserung gerichtet sind. Wegen der doppelten Problematik — Zonenrandlage und sektorale Umstrukturierung — räumt sie diesem Raum bei der Gewährung öffentlicher Hilfen eine hohe Priorität ein. Dies gilt besonders für die Ansiedlung neuer Industrie- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 7715 betriebe, die mit Investitionszuschüssen in Höhe von 15 v. H. der Investitionskosten gefördert werden kann. Die Bundesregierung stimmt mit der IG Bergbau und Energie im Grundsatz darin überein, daß der Eisenerzbergbau im niedersächsischen Zonenrandgebiet im Rahmen des Möglichen zu stützen ist. In der Vergangenheit haben insbesondere steuerliche Hilfen zu einer Konsolidierung der Verhältnisse geführt. Die jüngste Preisentwicklung auf dem Markt belastet die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenerzbergbaus erneut. Dennoch zeichnen sich im Raum Salzgitter /Peine z. Z. keine weiteren Stillegungen ab. Die inzwischen eingeleiteten gutachtlichen Untersuchungen zur langfristigen Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Eisenerzmarkt sollen die Grundlage für weitere Entschließungen der beteiligten Unternehmen liefern. Soweit hiernach erneute Maßnahmen zur Rationalisierung der Eisenerzförderung notwendig werden sollten, sind sie lediglich auf eine Stabilisierung und Gesundung des Eisenerzbergbaus im niedersächsischen Zonenrandgebiet gerichtet. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 23. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/2492 Frage 1) : Wie ist es zu rechtfertigen, daß am Sonntag, dem 14. Januar 1968, vormittags, um 10.00 Uhr über den telefonischen Wetterauskunftsdienst der Deutschen Bundespost ein Straßenzustandsbericht mitgeteilt wurde, der dem Straßenzustand vom Vortage, Samstag, dem 13. Januar 1968, 14.00 Uhr entsprach, obwohl in der Nacht vom Samstag zum Sonntag ein Wetterumschwung erfolgte, der für den gesamten Verkehr laut Polizeibericht katastrophale Auswirkungen mit sich brachte? Den Ansagestellen der Deutschen Bundespost werden von den Wetterämtern des Deutschen Wetterdienstes bereits fertiggestellte Ansagetexte zur Wetter- und Straßenzustandslage täglich mehrmals fernschriftlich übermittelt. Im Rahmen des Fernsprechansagedienstes verbreitet die Deutsche Bundespost lediglich als Vermittler diese von kompeten Stellen herausgegebenen Informationen. Eine Kontrolle der von den Wetterämtern verantwortlich verfaßten Ansagen auf die Aktualität des Nachrichtendienstes durch das Personal der Deutschen Bundespost ist naturgemäß nicht durchführbar. In dem von Ihnen angesprochenen Falle des 14. Januar ging der morgendliche Straßenzustandsbericht um 9.55 Uhr in der Ansagestelle Wuppertal ein. Dieser neue Ansagetext wurde dort sogleich in die Wiedergabegeräte eingegeben und stand etwa um 10.30 Uhr zur Verfügung. Mit dem nachmittäglichen Bericht, der gegen 14.30 Uhr einging, waren die Wiedergabegeräte etwa um 15.00 Uhr versehen. Ich stimme Ihnen zu, daß bei Wetterumschlägen mit derartigen Auswirkungen im Straßenverkehr ein schnellerer Textwechsel erstrebenswert wäre. Ich werde die zuständigen Stellen hierauf hinweisen und gemeinsam mit dem zuständigen Herrn Bundesminister für Verkehr prüfen, ob entsprechende Regelungen möglich sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 23. Januar 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache V/2492 Frage 35): Ich frage die Bundesregierung, ob Schwierigkeiten für das Zustandekommen eines deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommens aufgetreten sind? Schwierigkeiten für das Zustandekommen eines deutschkanadischen Sozialversicherungsabkommens, Herr Kollege Riegel, sind in den bisherigen Verhandlungen nicht aufgetreten. Das Sozialversicherungsrecht ist allerdings in den beiden Staaten sehr unterschiedlich gestaltet und beide Seiten gingen von verschiedenen Auffassungen über Inhalt und Wirkung eines Sozialversicherungsabkommens aus. Nach den ersten Vorbesprechungen zwischen Regierungsvertretern beider Staaten im Februar 1966 wurde geprüft, wie die beiderseitigen Systeme in einem Abkommen miteinander koordiniert werden können. In weiteren Besprechungen zwischen Regierungsvertretern beider Staaten im Oktober 1967 wurde sodann Einverständnis über die Grundsätze eines künftigen Abkommens erzielt. Vereinbarungsgemäß erwarten wir nun von der kanadischen Seite einen Entwurf für das Abkommen, über den dann Verhandlungen möglichst bald beginnen sollen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 27. Dezember 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) *) In Ihrer ersten Zusatzfrage haben Sie um Mitteilung gebeten, wieviel Zeit nach meiner. Schätzung für die Ausbauinvestitionen der Uranbergwerke benötigt werde, die zur Sicherstellung einer deutschen Uranproduktion erforderlich sind. Die Erfahrung zeigt, daß vom Beginn der Uranprospektion bis zur vollen Betriebsaufnahme eines größeren Uranbergwerks mit Zeiten zwischen 6 und 10 Jahren gerechnet werden muß. In günstigen Sonderfällen, z. B. bei oberflächennahen Uranvorkommen in Sedimentgesteinen und *) Siehe 140. Sitzung Seite 7084 A 7716 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 23. Januar 1968 sehr konzentrierter Prospektierungstätigkeit, kann ein voller Produktionsbetrieb evtl. auch schon nach weniger als 6 Jahren aufgenommen werden. Diese relativ langen Zeiträume sind dadurch bedingt, daß normalerweise Maßnahmen schrittweise nach erfolgreicher Beendigung früherer Maßnahmen angesetzt werden, z. B. Bohrungen erst, wenn geophysikalische Messungen eine Lagerstätte hinreichend erkannt haben. Bergmännische Maßnahmen hängen später weitgehend vom Ergebnis der Bohrungen ab, und die Aufnahme der vollen Produktion endlich setzt ein bestimmtes Maß bergmännischer Erschließung voraus. Die Errichtung einer Aufbereitungsanlage auf einer Lagerstätte kann frühestens beginnen, wenn eine ausreichende Uranmenge sicher nachgewiesen worden ist. Die Suche nach Uranvorkommen, die zur Deckung des deutschen Uranbedarfs noch vor 1980 beitragen sollen, müßte deshalb spätestens 1974 beginnen. Bereits bekannte Uranvorkommen (z. B. Halden-Erze in Südafrika) könnten noch zur Deckung des Bedarfs bis 1980 herangezogen werden, wenn entsprechende Aufbereitungsanlagen vor 1977 gebaut würden. Gemeinsam mit Firmen der deutschen Uranindustrie bin ich bemüht, rechtzeitig die Errichtung vor Uranbergwerken und Aufbereitungsanlagen im In und Ausland zu fördern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Werner Wilhelm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung bemühen, den Haushaltsausschuß von der Notwendigkeit der Bereitstellung von entsprechenden Mitteln zu überzeugen, damit in Zukunft alle Beamten im Bundesdienst gleichbehandelt werden?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Selbstverständlich, Herr Kollege.