Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das wäre ergänzend mit zu berücksichtigen, obwohl es sich in diesem Fall natürlich zunächst einmal um Dienstpässe handelt, für die die allgemeinen Regelungen über Sichtvermerke in dieser Form ja nicht gelten. Hier ist von einer Sonderregelung die Rede. Aber ich bestätige gern, daß die Bundesregierung in der Frage der Erteilung von Sichtvermerken eine Regelung anstrebt, die eine weitestmögliche Freiheit im internationalen Reiseverkehr ermöglicht. Die Bundesregierung ist im Gegensaz zu anderen Ländern in ihren Regelungen außerordentlich weit gegangen und möchte das auch beibehalten. Einschränkungen auch nur auf Teilgebieten würden insofern sicher als ein Rückschritt zu bewerten sein.