- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Natürlich sind — wie das international üblich ist — die nachgeordneten Dienststellen des Auswärtigen Amts., beispielsweise eine Botschaft, befugt, entsprechende Papiere auszustellen. Das ist offenbar — ich muß sagen: Offenbar, weil diese Papiere uns nicht vorgelegen haben — auch in diesem Falle geschehen. Das scheint aber nach allgemeiner Erfahrung keine so ungewöhnliche Ausnahme zu sein, ,daß das Vorlegen solcher neu oder nachher ausgestellten Papiere unter allen Umständen auffällig sein und deswegen zu Beanstandungen führen müßte.