Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Bucher, ich beantworte Ihre Frage sehr gern. Zum ersten Teil Ihrer Frage: „Agenten" enthält eine Wertung. Ob diese Wertung zutreffend ist, kann ich sehr schwer beurteilen. Ich muß mich an das halten, was an tatsächlichen, sachlichen amtlichen Feststellungen im Rahmen der deutschen Ermittlungen herausgebracht werden konnte, und dazu gehört, daß dabei die Rede von südkoreanischen „Sicherheitsbeamten" ist.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich finde das Wort „Verbringung" auch nicht schön. Aber die Ermittlungen, die geführt worden sind, und ihr Ergebnis lassen nun einmal die eindeutige Feststellung des Tatbestandes der Entführung, von dem Sie mindestens so gut wie ich wissen, Herr Kollege Bucher, daß er auch ein juristisch ganz klar umrissener
Begriff ist, nicht zu. Deswegen kann ich ihn nicht gut verwenden. Ich würde sonst den Eindruck erwecken, daß hier von der Bundesregierung ein Tatbestand als erwiesen angesehen werde, der nach den tatsächlichen Feststellungen nicht so gewertet werden kann.