Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich darf hier mit allem Ernst und mit allem Nachdruck sagen: Selbstverständlich empfindet die Bundesregierung volle Anteilnahme für die geschädigten Bewohner der Stadt Vilshofen. Ich kann jedoch zu der Frage des Schadensersatzes im gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Soweit unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs von Katastrophenschäden im Falle einer Existenzgefährdung ein Ausgleich zu gewähren ist, dürfte die bayerische Staatsregierung gewiß die bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen. Welche Möglichkeiten für die Bundesregierung bestehen, kann heute abschließend noch nicht gesagt werden.
Wenn Ihre Frage, Herr Abgeordneter, darauf abzielt, einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhaften Verhaltens des Bundes oder schuldhaften Verhaltens derer, die für den Bund tätig werden, anzukündigen, dann muß ich — und im Grunde wiederhole ich nur das, was ich bereits zum Ausdruck gebracht habe — darauf hinweisen, daß nach meiner Kenntnis der Zusammenhänge von einem Schuldvorwurf, der einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch begründen könnte, hier nicht die Rede sein kann.