Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe in der Beantwortung der ersten Frage des Abgeordneten Unertl festgestellt, daß natürlich dann, wenn ein Optimum an Baumaßnahmen durchgeführt worden wäre, die Hochwasserschäden nicht eingetreten wären, die jetzt zu beklagen sind. Diesen objektiven Tatbestand habe ich in keiner Weise in Abrede gestellt und verdunkeln wollen. Eine andere Frage ist die, ob die Unterlassung der Durchführung von rechtzeitigen Baumaßnahmen einen Schuldvorwurf begründet. Herr Abgeordneter, wenn Sie das Protokoll nachlesen, werden Sie feststellen, daß ich mich dazu eindeutig geäußert habe, nämlich dahin gehend, daß nach meiner Auffassung — ich vertrete hier eine Meinung — die Behörden des Bundes und auch die obersten Bundesbehörden nicht die Adressaten eines Schuldvorwurfs sein können.