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Herr Abgeordneter, dazu ist folgendes zu sagen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Regensburg ist im Dezember 1963 rechtskräftig geworden. Dann ist mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern verhandelt worden, weil man nämlich den Hochwasserschutz in Zusammenhang mit der Binnenentwässerung sehen mußte. Es ist nach Auffassung aller Sachverständigen ein unabdingbarer Zusammenhang zwischen Hochwasserbaumaßnahme und Binnenentwässerung gegeben. Diese Verhandlungen haben dann auch zu einer Einigung geführt. Allerdings hat dann — ich will darüber gar nicht rechten, sondern will es nur als eine Tatsache feststellen —, als man im September 1964 bereit war, die geplante Vereinbarung zu schließen, weil hier ja Bund und Land zusammenwirken müssen, im Oktober 1964 das Bayerische Staatsministerium des Innern mitgeteilt, man gebe nun einer Umsiedlung der Bewohner der Vilsvorstadt den Vorzug und sehe deshalb von einer Vereinbarung über Hochwasserschutzbaumaßnahmen ab. Darüber waren die Bundesbehörden sehr überrascht. Hieraus hat sich dann eine ganz wesentliche Verzögerung ergeben, bis im August 1965 das Bayerische Staatsministerium des Innern erklärt hat, daß der Plan einer Umsiedlung der Bewohner der Vilsvorstadt aufgegeben werde und daß man nun
doch die Hochwasserschutzmaßnahmen treffen wolle.
An diesem Beispiel — das ich nicht im Sinne eines Schuldvorwurfs hier anführe, sondern um zu zeigen, wie schwierig der Gesamtzusammenhang ist — können Sie ermessen, wie außerordentlich schwierig der gesamte Komplex ist. Ich meine aber, der Blick sollte in die Zukunft gerichtet werden. Bereits im Oktober letzten Jahres ist nun Einvernehmen erzielt worden, so daß die notwendigen Maßnahmen schnellstens und unverzüglich durchgeführt werden können.