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Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten:
Die Bundesregierung ist sich durchaus im klaren darüber, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Hochwasserschäden in Vilshofen eingetreten wären, wenn die von Ihnen genannten Schutzbauten bereits bestünden.
Soweit der Wortlaut Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, einen Schuldvorwurf enthält — indem Sie nämlich von einer „offensichtlichen Verzögerung" der Bauten sprechen — muß die Bundesregierung diesen Schuldvorwurf jedoch als unbegründet und ungerechtfertigt zurückweisen.