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Das den Gewerkschaften am 17. November 1967 unterbreitete Angebot, die Löhne und Vergütungen der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vom 1. Januar 1969 an um 2 v. H. zu erhöhen, war kein Angebot des Bundesinnenministers, sondern ein gemeinsames Angebot des Bundes, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Die Bundesregierung hatte sich gegenüber den Ländern und Gemeinden um ein anderes Angebot bemüht, doch waren diese Bemühungen erfolglos geblieben. Da der Bund verpflichtet ist, auf die Interessen der Tarifpartner auf Arbeitgeberseite Rücksicht zu nehmen und, wenn irgend möglich, eine Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu erhalten, konnte auch kein anderes Angebot abgegeben werden.
Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung gerade in den letzten Tagen ihre Bemühungen sehr intensiviert hat, einen ernsthaften Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst zu vermeiden. Die Verhandlungen finden heute und morgen wieder statt. Ich bitte um Verständnis, wenn ich daher nun keine detaillierten Angaben über die jetzt noch zur Diskussion stehenden Fragen mache.