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Herr Abgeordneter, das sind eben Fragen, deren Beantwortung voraussetzt, daß man eine Gesamtkonzeption für das Bundesgebiet hat. Ich glaube, man kann nicht sagen, in Hamburg und Schleswig-Holstein wäre das richtig, in Rheinland-Pfalz und Saarland jenes, wenn diese Gesamtkonzeption nicht besteht. Die Verfassung spricht ja ausdrücklich von einer solchen Gesamtkonzeption.
Sie sagten, ich sei auf die soziologischen und technischen Voraussetzungen nicht eingegangen. Ich glaube aber, mit meiner Antwort, der gegenwärtige Zustand sei nicht optimal, auch gerade auf diese Gesichtspunkte Rücksicht genommen zu haben.