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Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß das föderalistische Prinzip in Gestalt der gegenwärtigen Gliederung des Bundesgebietes nach Zahl, Umfang und Leistungskraft der Länder unter allen Umständen verwirklicht bleiben muß. Sie meint auch nicht, daß der gegenwärtige Zustand unter den von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnten Gesichtspunkten optimal ist. Art. 29 des Grundgesetzes legt ja auch einen Auftrag zur Neugliederung des Bundesgebietes fest. Der Regierungsentwurf eines ersten Neugliederungsgesetzes aus dem Jahre 1962 — das ist Ihnen, Herr Abgeordneter, ja bekannt —, der ja ein Teilproblem aus diesem Fragenbereich regeln sollte, hat aber im Parlament keine Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung ist nach wiederholten Überlegungen auch heute der Ansicht, daß auch gegenwärtig die politischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lösung des Problems der Neugliederung des Bundesgebietes nicht gegeben sind.